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Metallic radii rm are correlated with the ionic radii ri by linear relationships. For groups 1 up to 7 as well as for Al, Ga, In, Tl, Sn, and Pb the ionic radii refer to the maximum valences (oxidation states) as known from compounds according to rm ~ 1.16 x (ri + 0.64) [A° ]. For groups 8 up to 12, rm ~ 0.48 x (ri + 2.26) [°A] with valences W = 14 - G (G = group number). These valences are considered regular (Wr). For groups 1 up to 12, they obey the equation Wr = 7 - |G - 7|. According to this equation all outer s electrons and the unpaired d electrons should be involved in chemical bonding, i.e. in the cohesion of the element in the solid state. From the melting temperatures and the atomic volumes it is concluded, however, that only 19 out of the 30 d-block elements have regular valences, namely the elements of groups 3, 5, 6, 10, 11 as well as Os, Ir, Zn, Cd, and possibly Ru. All of the non-regular valences are lower than the regular ones. Four of them are integers: Mn 3; Fe, Co 4; Re 6.
Über die Bildsammlung der Deutschen Kolonialgesellschaft in der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main, deren Entstehungsgeschichte und den Werdegang der Sicherungs- maßnahmen hat Irmtraud D. Wolcke-Renk in RUNDBRIEF FOTOGRAPHIE N.F.11 berichtet. Ergänzend sollen hier einige Überlegungen zu den technischen Aspekten der Gesamtsicherung vorgestellt werden.
Englische Fassung: Alienating Justice: On the Social Surplus Value of the Twelfth Camel. In: David Nelken and Jirí Pribán (Hg.) Law's New Boundaries: Consequences of Legal Autopoiesis. Ashgate, London 2001, 21-44. Französische Fassung: Les multiples aliénations du droit : Sur la plus-value sociale du douzième chameau. Droit et Société 47, 2001, 75-100. Polnische Fassung: Sprawiedliwosc alienujaca : O dodatkowej wartosci dwunastego wielblada. Ius et Lex 1, 2002, 109-132. Italienische Fassung: Le molteplici alienazioni del diritto : Sul plusvalore sociale del dodicesimo camello. In: Annamaria Rufino und Gunther Teubner, Il diritto possibile: Funzioni e prospettive del medium giuridico. Guerini, Milano, 2005, 93-130.
Wiederfang von zwei Sumpfmeisen (Parus palustris) nach einer Serie von Orientierungsversuchen
(1989)
We controlled two Marsh Tits in mist nets after they have been in orientation experiments for several weeks and released at the site of capture. One was controlled 1 1/2 years after the tests. There does not seem to be any impact of the experiments on the ability to survive well.
Die Schleiereule (Tyto alba) ist eine in fast allen Regionen der Erde vorkommende Eulenart. In Mitteleuropa erreicht sie die nördlichste Grenze ihres Verbreitungsgebiets. Man trifft sie hier in tiefergelegenen, waldarmen Gegenden an. Eine Arbeitsgruppe der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) und des Deutschen Bund für Vogelschutz (DBV) führt im hessischen Main-Kinzig-Kreis seit 1976 Maßnahmen zum Schutz der Schleiereulen durch. Dazu gehören das Anbringen von Brutkisten an geeigneten Stellen und Winterfütterungsversuche. Die Brutkisten wurden jedes Jahr kontrolliert und die sich darin befindenden Jungvögel beringt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Darstellung von Ergebnissen der Untersuchungen aus den zurückliegenden 12 Jahren. Dabei wird das Hauptaugenmerk einamal auf die Brutbiologie der Schleiereule und zum anderen auf die Disnigration der jungen Eulen gelegt.
Der Titel der Tagung, deren Beiträge dieser Band dokumentiert, ist Programm: Jenseits der postmodernen Abschiedsstimmung, in die manche Reflexion über die Zukunft des Staates je nach theoretischer und politischer Orientierung melancholisch oder mit Schadenfreude verfällt, setzt er voraus, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: dass es auch in Zukunft den Staat weder theoretisch noch praktisch zu verabschieden gilt. Er versucht deutlich zu machen, dass es im Jahre 1 eines neuen Jahrtausends in der Berliner Republik nicht mehr um eine Fortsetzung der allgemeinen Verunsicherung der achtziger und neunziger Jahre gehen kann. Es reicht nicht theoretisch (und manchmal – so scheint es – nur theoretisch und ohne zur Kenntnis zu nehmen, welche Rolle moderne Staaten in den Industriegesellschaften faktisch spielen) zu bezweifeln, ob der Staat der Zukunft noch souverän, national, sozial, steuernd, intervenierend etc. sein könne, um nur einige Attribute des Staates zu nennen, die Gegenstand der skeptischen Überlegungen sind. Rückblickend auf die Debatten um die Steuerungsfähigkeit des Staates, die Krise des Sozialstaats, Deregulierung, Privatisierung und Entbürokratisierung sowie Internationalisierung und Globalisierung ist es an der Zeit, Lösungswege zur Diskussion zu stellen. Nach der soziologischen Entzauberung und philosophischen Dekonstruktion des Staates bedarf es gegenwärtig einer Gegenbewegung: der praxisfähigen Rekonstruktion normativer Leitbilder. ...
Indem das Internet als Infrastruktur die Transaktionskosten grenzüberschreitender Kommunikation radikal senkt, wirkt es als Katalysator der Globalisierung der Gesellschaft1. Rechtskollisionen erhalten hierdurch in allen gesellschaftlichen Bereichen eine gesteigerte Bedeutung. Im Rahmen der allgemeinen Debatte um die Etablierung einer Global Governance kommt der Internetgovernance deshalb eine paradigmatische Rolle zu. Aus ökonomischer Sicht steht dabei die Schaffung eines Rechtsrahmens für den globalen E-Commerce im Vordergrund. Im Hinblick auf eine innovationsoffene Regulierung erscheint es in diesem Zusammenhang als reizvoll, der Frage nach einem Rechtsrahmen für den grenzüberschreitenden Business-to-Consumer-E-Commerce nachzugehen. Denn das deutsche und europäische Verbrauchervertragsrecht stehen aktuell eher für eine gegenläufige Tendenz zur Begrenzung der Privatautonomie zugunsten zwingender Vorgaben des Gesetzgebers, die auch kollisionsrechtlich gegen eine parteiautonome Rechtswahl abgesichert werden5. Während etwa das in der E-Commerce-Richtlinie verankerte Herkunftsstaatprinzip nicht nur dasWirtschaftsaufsichtsrecht,sondern auch weite Teile des Zivilrechts den Innovationskräften des Systemwettbewerbs öffnet, scheint sich das Verbrauchervertragsrecht aufgrund seines Schutzzweckes als mit innovationsoffenen Regulierungsmodellen inkompatibel zu erweisen. Ist damit auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts nicht nur der traditionelle Wettbewerb der individuellen Vertragsklauseln sowie der Klauselwerke (AGB) innerhalb einer staatlichen Privatrechtsordnung, sondern auch der institutionelle Wettbewerb zwischen den Verbraucherschutzmodellen der verschiedenen staatlichen Privatrechtsordnungen ausgeschlossen, so verbleibt als potentieller Innovationsspeicher nur der Raum der gesellschaftlichen Selbstregulierung jenseits des (staatlichen) Rechts. Vor diesem Hintergrund wird im folgenden untersucht, ob und inwieweit sich aufgrund der spezifischen Charakteristika der Internetkommunikation im Bereich des globalen E-Commerce eine Verdichtung von Phänomenen der privaten Normsetzung und der sozialen Selbstregulierung beobachten läßt, die als Emergenz eines transnationalen Verbrauchervertragsrechts interpretiert werden kann. Zunächst soll dabei eine Definition transnationalen Rechts entwickelt werden, die diesen Begriff an die spontanen Innovationskräfte der globalen Zivil(rechts)gesellschaft koppelt (II.). In einem zweiten Schritt werden dann Entstehungsbedingungen und Phänomene eines transnationalen Verbrauchervertragsrechts beleuchtet (III.). Sodann wird der Frage nach einer Konstitutionalisierung des transnationalen Verbrauchervertragsrechts nachgegangen (IV.). Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf potentielle Ziele und Methoden der Regulierung des Wettbewerbs transnationaler Verbraucherschutzregimes (V.).
Das Tetralemma des Rechts : zur Möglichkeit einer Selbstbeschränkung des Kommunikationssystems Recht
(2000)
Was tut das Recht wenn es nichts tut? In diese Frage hat Niklas Luhmann das Problem gekleidet, wie ein judicial self-restraint unter Geltung des Justizverweigerungsverbotes denkbar ist. Eine Beantwortung dieser Frage aus Sicht einer Systemtheorie, die das Recht als operativ geschlossenes Kommunikationssystem im Rahmen einer auf der Erkenntnistheorie des radikalen Konstruktivismus fußenden Theorie der Gesellschaft zu erfassen sucht (Recht als autopoietisches System), hat Luhmann zwar angerissen, aber nicht befriedigend zu Ende gedacht. Besonders interessant ist diese Frage vor dem Hintergrund der Diskussion um ein prozedurales Rechtsparadigma, welches angesichts der gegenwärtigen gesellschaftlichen Umbrüche das überkommene materiale Paradigma ablösen soll (Prozeduralisierung des Rechts). Es erscheint daher reizvoll, auf der Suche nach Antworten einen Beitrag sowohl zur Systemtheorie des Rechts als auch zu einer Theorie des prozeduralen Rechts zu leisten.
"Nicht-Ereignisse", Lebensenttäuschungen aufgrund des dauerhaften Ausbleibens erwünschter Ereignisse oder des Nicht-Erreichens von bedeutsamen Lebenszielen, können zu existenziellen Krisen führen. Die Autoren haben 40 Personen befragt und an ihrem Beispiel die Bewältigungsprozesse solcher Krisen untersucht, die z.B. durch ungewollte Kinderlosigkeit oder eine ausgebliebene berufliche Karriere ausgelöst worden waren. Dabei fanden sie verschiedene Prozesshilfen: kognitive und emotionale Verarbeitungsprozesse, soziale Unterstützung, Ersatzaktivitäten und pragmatisches Handeln. Alle Befragten berichteten von Entwicklungsgewinnen aufgrund der Krise und ihrer Bewältigung.
Die Zunahme an Gewalttaten, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, wird in der öffentlichen und pädagogischen Diskussion weithin beklagt. Zwar zeigen zeitvergleichende Analysen, dass von einer dramatischen Erhöhung der Gewalhandlungen keine Rede sein kann; eher ist die öffentliche Sensibilität für derartige Vorfälle gestiegen. Andererseits gibt es erschreckende Beispiele für besonders brutale Übergriffe, die im öffentlichen Bewusstsein naturgemäß dominieren. Eindeutig zugenommen haben in den letzten Jahren politisch motivierte Gewalttaten, insbesondere mit rechtsextremistischem Hintergrund. Doch unabhängig davon, ob und wo die Zahl der Gewalthandlungen angestiegen ist, beinhaltet jede einzelne Tat einen Angriff auf die Menschenwürde und die politische Kultur und ruft deshalb nach Gegenmaßnahmen.
Vielleicht hätte sich außerhalb der Fachwissenschaft niemand für das Weltklimaproblem interessiert, wären da nicht zwei brisante, miteinander gekoppelte Fakten: Die Menschheit ist hochgradig von der Gunst des Klimas abhängig. Es kann uns daher nicht gleichgültig sein, was mit unserem Klima geschieht. Und: Die Menschheit ist mehr und mehr dazu übergegangen, das Klima auch selbst zu beeinflussen. Daraus erwächst uns allen eine besondere Verantwortung. ...
Wenn sich beim Klimagipfel in Den Haag [genauer bei der nun schon 6. Vertragstaatenkonferenz zur Klimaschutzkonvention der Vereinten Nationen] nun wieder die Delegationen aus fast allen Staaten der Welt treffen, um über Klimaschutzmaßnahmen zu beraten, dann schwingt auch immer die Frage mit: Sind solche Maßnahmen wirklich notwendig? Sollen wir nicht einfach warten, bis wir mehr, ja vielleicht alles wissen? ...
Die Zunahme der Konzentration von CO2 und anderen "Treibhausgasen" in der Atmosphäre ist unzweifelhaft, und ebenso unzweifelhaft reagiert das Klima darauf. Christian-Dietrich Schönwiese, Professor für Meteorologische Umweltforschung und Klimatologie an der Universität Frankfurt am Main, sieht dringenden politischen Handlungsbedarf und plädiert gleichzeitig dafür, die Debatte rund um den Klimaschutz zu versachlichen.
Die öffentliche Klimadebatte scheint sich zu verselbständigen. Abgehoben von den Erkenntnissen der Fachwissenschaftler reden die einen von der "Klimakatastrophe", die uns demnächst mit voller Wucht treffen wird, wenn wir nicht sofort alles ganz anders machen; Panik ist ihnen das rechte Mittel, Aufmerksamkeit zu erregen. Die anderen sehen im "Klimaschwindel" einen Vorwand für Forschungsgelder und zusätzliche Steuerbelastung der Wirtschaft; ihre Strategie ist Verwirrung und Verharmlosung. Mit der Fixierung auf solche Extrempositionen werden wir den Herausforderungen der Zukunft sicherlich nicht gerecht. Höchste Zeit für eine Versachlichung und für einen klärenden Beitrag zum Verwirrspiel "Klima".
Zur Aktualität von Wagenscheins Schulkritik heute : das Wirklichkeits-Defizit im schulischen Lernen
(2005)
Der Magnetstein - Wozu braucht es Materialien zum Sachunterricht : Ein Gespräch mit Horst Rumpf
(2003)
Der Sachunterricht beschäftigt sich mit Sachzusammenhängen. Seine grundsätzliche didaktische Zielsetzung besteht deshalb darin, mit Sachzusammenhängen umzugehen und nicht mit Bildern oder Texten über Sachen. Mit Sachen umgehen kann entweder heißen, sie in der Realität, also außerhalb der Schule aufzusuchen oder sie in die Schule hereinzuholen. Drei Gründe legen es dennoch nahe, auch Materialien im Sachunterricht einzusetzen: 1. Es gibt Sachzusammenhänge, die nicht aufgesucht und untersucht werden können. Etwa: Einen Ameisenhaufen darf man nicht zerstören und eine Schulklasse kann man nicht bei einer Geburt zuschauen lassen. 2. Materialien können die Auseinandersetzung mit Sachzusammenhängen vorbereiten oder begleiten. Es lassen sich aus Büchern und Bildern Anregungen entnehmen, ebenso Fragen oder Aufgaben. Die Dokumentation der Sachbegegnung kann ebenfalls durch Materialien unterstützt werden. 3. Sachzusammenhänge sind komplex. Materialien können eine Reduktion der Komplexität vornehmen, indem sie das Wesentliche eines Zusammenhanges enthalten. Hier geht es vor allem um Dinge, um Geräte oder einfache Abläufe. Diese Gegenstände können - im Unterschied zur Realität - Kindern die Möglichkeit bieten, selbst handelnd mit ihnen umzugehen. Diese Ausgangsthesen beinhalten eine bestimmte Grundposition zum Sachunterricht. Die Diskussion der Materialien zum Sachunterricht kann nicht von der Didaktik des Sachunterrichts getrennt werden, denn die Art des Zuganges zu einem Sachverhalt ist entscheidend dafür, was eigentlich von der Sache gelernt wird. Deshalb soll in einem ersten Schritt an einigen Beispielen eine Kritik eines Sachunterrichts vorgenommen werden, wie er in manchen Grundschulklassen anzutreffen ist.
Der Beitrag setzt sich zunächst kritisch mit verbreiteten Konzepten zum Thema Wetter und Computer auseinander. Behauptet wird ein Widerspruch zwischen didaktischem Anspruch und didaktischer Umsetzung. Der Anspruch wird in einem handlungs- und erfahrungsorientierten Unterricht gesehen. Die Umsetzung erfolgt, so die Kritik, allerdings als eine für Grundschüler nicht verstehbare Einführung in eine Wissenschaft. Für einen handlungs- und erfahrungsorientierten Sachunterricht wird als Voraussetzung gesehen, dass die Schüler die Möglichkeit erhalten, sich öffentlich und argumentativ mit ihren Konzepten und Deutungsmustern auseinander zu setzen. Für dieses Verständnis von "offenem Unterricht" eignet sich der Computer dann, wenn er nicht als Wissensspeicher und nicht zur Dokumentation von Ergebnissen herangezogen wird, sondern als Medium der Kommunikation und zur Dokumentierung von Prozessen. Konkret wird dies dargestellt an einem Unterrichtskonzept, in dem Schüler mehrerer Schulen Wetterprognosen vornehmen, an der Realität überprüfen und begründen.
Die wissenschaftliche Praxis des Sachunterrichts ist von der Praxis des schulischen Sachunterrichts systematisch unterscheidbar. Der wissenschaftliche Sachunterricht und seine Didaktik besteht als ein eigenständiger Diskurs, der sich nicht aus einer Zusammensetzung der verschiedenen Fachwissenschaften und deren Didaktiken begründet. Er hat die Aufgabe den Bildungsauftrag des Sachunterrichts in Schule und Universität zu bestimmten. Der wissenschaftliche Diskurs des Sachunterrichts bewegt sich im Kontext der diskursiven Zusammenhänge über Kind, Sache und Welt. ...
Dem Leser einer Reihe von Veröffentlichungen zur Didaktik des Sachunterrichts fällt auf, dass es bei aller Vielzahl von Differenzen und Differenzierungen zu didaktischen und pädagogischen Fragen so etwas wie eine - mehr implizite als explizite - Übereinstimmung in der Konstitution des Gegenstandes "Sache" zu geben scheint. Die "Sache" ist danach das zu Erkennende; der Sachunterricht soll entsprechend den Schüler in die Lage versetzen, zu erkennen, was gegeben ist. Aus einer jüngeren erkenntnistheoretischen Sicht lässt sich die Haltbarkeit dieser Grundannahme bezweifeln. Im Durchgang durch einige Konzepte zur Didaktik des Sachunterrichts soll dieser Zweifel begründet werden.
Von den Konflikten auf dem Weg zum guten und schlechten Menschen : 2. Wie lernt man, kalt zu werden?
(1997)
Vortrag an der "Die Lebendigkeit kritischer Gesellschaftstheorie", einer Arbeitstagung aus Anlass des 100. Geburtstages von Theodor W. Adorno, die am 4. - 6. Juli 2003 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main statfand. Koordiniert von Prof. Dr. Andreas Gruschka und Prof. Dr. Ulrich Oevermann. Die Tagungsbeiträge können auch auf CD (je CD ein Vortrag) oder als DVD (alle Vorträge im MP3-Format) käuflich erworben werden. S.a. "Die Lebendigkeit der kritischen Gesellschaftstheorie", herausgegeben von Andreas Gruschka und Ulrich Oevermann. Dokumentation der Arbeitstagung aus Anlass des 100. Geburtstages von Theodor W. Adorno. Büchse der Pandora 2004, ISBN 3-88178-324-5
Der sprachfamilienbezogene Erwerb einer L3 bis Lx hat durch die jüngeren sprachpolitischen Forderungen der Europäischen Kommission 1997 entscheidenden Auftrieb erhalten. Im Livre Blanc sur l´éducation et la formation von 1995 bilanziert die Europäische Kommission das Ergebnis der fremdsprachlichen Bemühungen der großen Flächenstaaten der Union als eher kümmerlich und fordert eine Wende. Künftig soll eine Europäische Mehrsprachigkeit drei Perspektiven aufweisen: eine differenzierte Betrachtung von Kompetenzen (rezeptive Mehrsprachigkeit), die Ermöglichung des gezielten Erwerbs von Teilkompetenzen mit modularen Aufbaumöglichkeiten (fachsprachlicher approach zur rezeptiven Lesekompetenz) und das Nutzen der Verwandtschaftsbeziehungen zwischen Sprachen (u.a. romanische Interkomprehensionsforschung). Diese drei Perspektiven werden in dem dreigliedrigen Projekt zur "Eurocomprehension" der Universität Frankfurt zusammengefaßt. Der Frankfurter Beitrag bezieht sich auf die Gruppe der romanischen Sprachen. ...
Rezeptive Mehrsprachigkeit ist eine der jüngsten Forderungen der EU-Kommission zum Erreichen einer realistischen Mehrsprachigkeit in Europa. Die maximalistischen Forderungen nach Perfektion in allen sprachlichen Kompetenzen haben sich in den nationalen Unterrichtswesen als illusionär erwiesen, da diese nirgendwo von statistisch nachvollziehbarem Erfolg gekrönt sind. Die sprachliche Diversität im multilingualen Europa findet sich nicht in der Realität der Bildungssysteme wieder. Zwar verfügen heute europaweit 26 % der Europäer über eine zweite und 8% über eine dritte Fremdsprache, in den einzelnen Ländern sieht es jedoch oft desolat aus. Während in den kleineren Unionsländern kaum jemand als nur monolingual gilt (Luxemburg 2%) ist die Krankheit der Einsprachigkeit in den großen EU-Staaten seuchenhaft verbreitet, etwa Großbritannien mit 66%. Dies hat in den neunziger Jahren in der Kommission zu den Postulaten geführt, die sich die Forschergruppe EuroCom als Programm gesetzt hat, nämlich Mehrsprachigkeit über den Einstieg in rezeptive Kompetenzen modularisiert und kognitiv über Transferbasen innerhalb von Sprachfamilien zu erreichen. EuroCom steht dabei als Kürzel für Eurocomprehension, ein Akronym für Europäische Interkomprehension in den drei großen Sprachengruppen Europas, der romanischen, slawischen und germanischen. Die Beschränkung auf rezeptive Kompetenzen ist dabei nur ein methodisches Ausgangsprinzip, das es ermöglicht, Mehrsprachigkeit besonders schnell über das Leseverständnis zu erreichen und modularisiert auf Hörverständnis und aktive Sprechkompetenz sukzessiv auszuweiten. Die Methode EuroCom arbeitet über die Aktivierung intralingualen Wissens mit linguistischem Transfermaterial in nahverwandten Sprachen, das als kognitives Potential den Erschließungsprozess optimiert und in kürzester Zeit ein Lese- und Hörverstehen in einer ganzen Sprachenfamilie erreichbar macht. ...
Wissenschafts- und Kulturinstitutionen, Bibliotheken und Archive haben heute nicht nur neue Medien zu erwerben, sondern sie stehen auch vor der Aufgabe, das bereits vorhandene Kulturgut auf Dauer zu erhalten. Die Beseitigung von Schäden durch Papierzerfall ist hier nur ein Beispiel. Bei der Rettung historischen Kulturguts ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft -neben anderen Institutionen - ein verlässlicher Partner. Ebenso wie beispielsweise die VW-Stiftung unterstützt sie zahlreiche Restaurierungs-, Sicherheitsverfilmungs- und Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen Kultur und Wissenschaft. Ich möchte nunmehr versuchen, die Bedeutung der sog. Bestandserhaltung für unser kulturelles Gedächtnis durch sieben kurze Bemerkungen schlaglichtartig zu bestimmen: Diese Bemerkungen tragen die Überschriften: 1) Bibliotheken und Wissenschaft, 2) Bestandserhaltung hat heute Konjunktur, 3) Tontafeln, saure Bücher, Tonbänder und digitale Datenträger, 4) Einige praktische Aspekte des Bestandsschutzes beim traditionellen Buchgut, 5) Sicherheitsverfilmung und Digitalisierung in Archiven und Bibliotheken, 6) Bestandserhaltung, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und 7) Bestandserhaltung in der Wissenschaftsstadt Frankfurt und die "Aktion Notbuch" der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt a. M. Zum Artikel: Stand: Januar 2002
Englische Fassung: Societal Constitutionalism: Alternatives to State-centred Constitutional theory? ("Storrs Lectures 2003/04" Yale Law School) In: Christian Joerges, Inge-Johanne Sand und Gunther Teubner (Hg.) Constitutionalism and Transnational Governance. Hart, Oxford 2004, 3-28. Und in: Ius et Lex 2004, S.31-50. Französische Fassung: Constitutionalisme sociétal et globalisation: Alternatives à la théorie constitutionelle centrée sur l'État. Themis 2005 (im Erscheinen) Italienische Fassung: Costituzionalismo societario: alternative alla teoria costituzionale stato-centrica. In: Gunther Teubner, Costituzionalismo societario. Armando, Roma 2005 (im Erscheinen). Spanische Fassung: Globalización y constitucionalismo social: alternativas a la teoría constitucionalista centrada en el Estado". In: Carlos Gómez-Jara Díez (Hg.), Teoría de sistemas y Derecho penal: Fundamentos y posibilidades de aplicación. Granada: Comares, 2005 (im Erscheinen) und in: Cancio Meliá und Bacigalupo Saggese (Hg.) Derecho penal y política transnacional. Barcelona: Atelier, 2005 (in Erscheinen)und in: Gunther Teubner, El Derecho como sistema autopoiético de la sociedad global, herausgegeben von Carlos Gómez-Jara Diez. Bogotá: Universidad Externado de Colombia, 2005 (im Erscheinen) und Lima: ARA Editores, 2005 (im Erscheinen) Polnische Fassung: Konstytucjonalizm spoleczny: Alternatywy dla teorii konstitucyjnej nakierowanej na panstwo. Ius et Lex 3, 2004, S.5-27.
Das Recht hybrider Netzwerke
(2001)
Englische Fassung: Hybrid Laws: Constitutionalizing Private Governance Networks. In: Robert Kagan and Kenneth Winston (Hg.) Legality and Community: On the Intellectual Legacy of Philip Selznick. Berkeley, Berkeley Public Policy Press 2002, 311-331. Italienische Fassung: Diritti ibridi: la costituzionalizzazione delle reti private di governance. In: Gunther Teubner, Costituzionalismo societario. Armando, Roma 2004 (im Erscheinen).