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Die Intervention Russlands auf der Krim im März dieses Jahres und die derzeitige Situation in der Ostukraine haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob es sich hierbei um einen „Fall für die Schutzverantwortung“ handelt. Als zentrales Argument für sein Eingreifen führt Russland schließlich den Schutz bedrohter russischer Zivilisten an. In einem Gastbeitrag erläutert Roland Harris, warum die Intervention nicht mit dem Schutz der Menschenrechte der ethnischen Russen rechtfertigt werden kann.
In der konstruktivistischen Normentheorie kommt man nicht umher sich mit Praktiken wie Framing und Grafting zu beschäftigen, wenn man die Entstehung einer Norm untersucht. Die Norm der internationalen Schutzverantwortung zeigt, dass auch eine bereits anerkannte Norm immer noch umstritten sein kann. Diplomaten und Aktivisten greifen daher weiterhin auf Framing und Grafting zurück, um Skeptiker von ihrem Normverständnis zu überzeugen. Wie das aussieht möchte ich anhand von Aussagen einiger meiner Interviewpartner für ein Projekt über die Entwicklung humanitärer Schutznormen illustrieren.
In der heutigen Netzschau gibt es zunächst Links zu einer Debatte, die sich um die Anschlussfähigkeit der Politikwissenschaft und IB an die Politik dreht. Dass dies auch die Frage nach der Wissensproduktion im Allgemeinen aufwirft, zeigt ein Blogpost zur International Crisis Group. Außerdem gibt es Links zur Nachhaltigkeit aus einer rechtswissenschaftlichen Perspektive, der R2P und Ebola sowie zum Abschluss einen kurzen Clip zu sozialen Dilemmata.