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Am 27. Dezember 2015 verabschiedete der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses das erste Antiterrorgesetz in der Geschichte der Volksrepublik China (VRC). Damit wurde eine über 25 Jahre erarbeitete umfangreiche Antiterrorstrategie zu Papier gebracht und mit ihr endlich eine verbindliche rechtliche Definition von „Terrorismus.“ Bereits gängige Praktiken wie öffentliche Medienzensur oder die Verpflichtung von Telekommunikationsunternehmen und Internetprovidern zur Bereitstellung von Inhaltsdaten wurden formalisiert und verschärft, sowie auch die Mobilisierung zivilgesellschaftlicher Organisationen auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Allerdings stellt das Gesetz nur den finalen, formalen Schritt einer fünfundzwanzigjährigen Entwicklung dar. Tatsächlich kämpft Beijing seit Anfang der 1990er Jahre in der Provinz Xinjiang mit einer Mischung aus separatistisch und islamistisch motivierter politischer Gewalt, an deren Spitze seit spätestens 2008 das East Turkestan Independence Movement (ETIM) steht. ETIM weist ideell und organisatorisch eine Nähe zu Al Qaeda auf, und arbeitet transnational mit der Islamischen Bewegung Usbekistans, Tehrik-i-Taliban (Pakistan) und der al-Nusra Front (Syrien) zusammen...
Seitdem im Juli die Schiedsentscheidung über die Territorialkonflikte im südchinesischen Meer gefällt wurde, wird in Zeitungen und Blogs intensiv darüber diskutiert, wie diese Entscheidung einzuordnen ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Das Schiedsgericht hat nicht über Fragen der Souveränität selbst entschieden, sondern über die rechtlichen Grundlagen, aus denen Souveränitätsansprüche abgeleitet werden können. In diesem Zusammenhang hatte das Gericht die interessante Frage zu klären, inwieweit die durch China angeführten „historischen Rechte“ geeignet sind, einen Gebietsanspruch zu begründen. Klar ist, dass der Schiedsspruch nicht geeignet ist, den Konflikt zu beenden. China hat von Beginn an deutlich gemacht, dass es das Verfahren weder anerkennen noch sich daran beteiligen würde und hat daher schließlich auch die Entscheidung als rechtwidrig abgelehnt. Die Funktion des Verfahrens ist daher auch weniger die Konfliktlösung, die es nicht leisten kann, als vielmehr das Herausarbeiten einer rechtlich gerechtfertigten Position....
Am 12. Juli wurde vom Internationalen Schiedshof das Urteil im Streit zwischen den Philippinen und der VR China verkündet. Der Schiedshof erklärte, dass große Teile der chinesischen Ansprüche im Südchinesischen Meer null und nichtig sind, da sie einer rechtlichen Grundlage entbehren. Dies betrifft zunächst die auf der sog. nine-dash line basierenden Ansprüche. Dabei handelt es sich um eine aus den 1940er Jahren stammende Karte mit neun unterbrochenen Strichen, mittels derer China seit Jahrzehnten die äußeren Grenzen seiner nicht näher bestimmten historischen Rechte auf große Teile des Südchinesischen Meeres begründet. Gefallen sind auch die Ansprüche auf eine bis zu 200 Seemeilen umfassende ausschließliche Wirtschaftszone (Exclusive Economic Zone; EEZ) in den Spratly-Inseln und rund um Scarborough Shoal im Norden des südchinesischen Meeres, weil diesen vom Gericht der Inselstatus abgesprochen wurde. Der Verlust dieser Rechte wiederum hat zur Folge, dass die chinesische Besetzung mehrerer Riffe und Atolle als illegal eingestuft wird, weil sie innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone EEZ der Philippinen liegen....