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Der Beitrag arbeitet d’Alemberts Absicht heraus, durch eine mathematisch begründete Wissensordnung, die einen universellen Geltungsanspruch erhebt, die Dogmatik des religiösen Glaubens genauso wie die Autoritätshörigkeit der ständischen Gesellschaft zu diskreditieren und somit die bestehenden Machtverhältnisse zu destabilisieren. Mit der universalistischen Wissensordnung der Enzyklopädie soll schließlich auch eine neue normative Ordnung etabliert werden. Dabei ist die Rolle der Enzyklopädisten als Aufklärer der unaufgeklärten Gesellschaft Teil der universalistischen Wissensordnung. Obwohl sich die beanspruchte emanzipative Wirkung des enzyklopädischen Universalismus im historischen Kontext von Dogmatismus und Despotismus nachvollziehen lässt, stellt sich die Frage, inwieweit dieser universalistische Anspruch tatsächlich eine ‚kritischen Haltung’, wie sie von Foucault anhand Kants Schrift „Was ist Aufklärung?“ definiert wird, genügt oder doch nur eine ‚Wissenskritik’ bleibt. Die Haltungsfrage verweist auf d’Alemberts ambivalentes Verhältnis zu den politischen Autoritäten seiner Zeit.
Die zentrale These des vorliegenden Aufsatzes ist es, dass es ein Adam Smith-Problem im traditionellen Sinne nicht gibt, aber sehr wohl einen Selbstwiderspruch in Adam Smith ökonomischer Theorie.
Der Aufsatz behandelt zunächst die enge systematische Verbindung von Smith ökonomischer und ethischer Theorie. Die Verbindung beruht auf der Annahme eines höchsten Wesens und einer daraus gefolgerten prästabilisierenden Harmonie Dem religiösen Vertrauen auf eine natürliche Ordnung korresponiert der Glaube an die Gerechtigkeit des Marktes. Smith weitere politische Analyse produziert allerdings einen Selbstwiderspruch. Smith zeigt auf, dass die unternehmerischen Eigeninteressen dem Allgemeininteresse der Gesellschaft widersprechen und die Unternehmer zudem virtuoser und erfolgreicher beim Durchsetzen ihrer eigenen Interessen agieren als andere Marktakteure. Dennoch hält Smith an der Annahme fest, der Markt entfalte eine harmonisierende und den allseitigen Wohlstand fördernde Wirkung. Diese Annahme mutiert bei seinen Epigonen zu einer ontologischen Gewissheit.
Die zentrale These des vorliegenden Aufsatzes ist es, dass es ein Adam Smith-Problem im traditionellen Sinne nicht gibt, aber sehr wohl einen Selbstwiderspruch in Adam Smith ökonomischer Theorie.
Der Aufsatz behandelt zunächst die enge systematische Verbindung von Smith ökonomischer und ethischer Theorie. Die Verbindung beruht auf der Annahme eines höchsten Wesens und einer daraus gefolgerten prästabilisierenden Harmonie Dem religiösen Vertrauen auf eine natürliche Ordnung korresponiert der Glaube an die Gerechtigkeit des Marktes. Smith weitere politische Analyse produziert allerdings einen Selbstwiderspruch. Smith zeigt auf, dass die unternehmerischen Eigeninteressen dem Allgemeininteresse der Gesellschaft widersprechen und die Unternehmer zudem virtuoser und erfolgreicher beim Durchsetzen ihrer eigenen Interessen agieren als andere Marktakteure. Dennoch hält Smith an der Annahme fest, der Markt entfalte eine harmonisierende und den allseitigen Wohlstand fördernde Wirkung. Diese Annahme mutiert bei seinen Epigonen zu einer ontologischen Gewissheit.
Der Text Konstitutive Regeln – normativ oder nicht? Ein Blick auf ihre Rolle in Praktiken geht der Frage nach, ob – und wenn ja, in welcher Weise – konstitutive Regeln normativ sind. Die Herausforderung besteht darin, dass diese Regeln bzw. ihre Befolgung womöglich durchweg in nicht-normativen Begriffen beschrieben werden können – nämlich im Wesentlichen als Erfüllung notwendiger und/oder hinreichender Bedingungen. Natürlich kann man, aus welchen Gründen auch immer, jederzeit fordern, einer konstitutiven Regel Folge zu leisten. Aber damit würde Normativität ‚von außen‘ an solche Regeln herangetragen; in Frage steht aber, ob diese Regeln selbst normativ sind. Für eine derartige ‚interne‘ Normativität spricht sicherlich unser Umgang mit diesen Regeln und auch unser alltägliches Reden über sie. So beschreiben wir in unserer Alltagspraxis etwa das Befolgen von Spielregeln (als Paradebeispiele für konstitutive Regeln) als etwas, das korrekt ist oder getan werden soll – und Abweichungen entsprechend als Verletzungen. Der Überlegungsgang des Textes ist zweigeteilt: In einem ersten Schritt werden einige Arten von konstitutiven Regeln unterschieden. Der systematische Ertrag dieser begrifflichen Überlegungen besteht in dem Vorschlag, dass manche Arten von konstitutiven Regeln ganz problemlos als auch normative Phänomene charakterisierbar sind, andere hingegen nicht. In einem zweiten Schritt wird vor allem zu zeigen versucht, dass einige der wirklichen ‚Problemfälle‘ konstitutiver Regeln zumindest als schwach-normative Regeln beschrieben werden können (im Unterschied zu stark-normativen Phänomenen wie Verpflichtungen oder Verbote). Die ‚schwache Normativität‘ dieser Regeln kommt zum Vorschein, wenn man ihre Rolle in Praktiken betrachtet – insbesondere die Art und Weise, wie sich Akteure in diesen Praktiken unter Berufung auf konstitutive Regeln kritisieren, ohne sich dabei bereits als verpflichtet zu behandeln, diese Regeln zu befolgen.
Vielleicht gibt es irgendwann Wanderungsbewegungen in den Weltraum. Je später die zukünftigen Generationen leben, umso geringer ist unser Wissen um ihre Lebenssituation, ihre Möglichkeiten und ihre daran wohl angepassten Interessen. Die zentrale moralische Rücksicht auf die Interessen der Betroffenen bleibt also mit Bezug auf zukünftige Generationen wenn nicht unbestimmt, so doch unterbestimmt.
Die Debatte um die Rolle des Nationalstaates und der Nation als Entität von politischer und ethischer Relevanz in Fragen globaler und sozialer Gerechtigkeit beschäftigt Wissenschaftler aus den Bereichen der Philosophie, Politik, Wirtschaft, Soziologie uvm. Der Politikwissenschaftler und Philosoph David Miller (Oxford) vertritt eine Theorie, die auf der "Nation" als einer eigenen, emergenten Entität aufbaut, die Miller als eine ethisch relvante Gruppe charakterisiert, die u.a. den Willen und das Recht zur politischen Selbstbestimmung hat. Die Welt, so Miller, stellen wir uns am besten als eine Welt der Nationalstaaten vor, in Fragen der gloablen und sozialen Gerechtigkeit existiere tendenziell zu Recht eine Bias zugunsten der eigenen Compatriots und der eigenen Nation. In dieser Magisterarbeit wird zunächst die metaethische Debatte in der Diskussion um Miller herum zwischen kosmopolitischen und kontextuell-relativistischen Theoretikern skizziert. Danach erfolgt eine Betrachtung von Miller Konzept der Nation und der nationalen Identität. Es wird weiterhin betrachtet, warum und wie Miller der Nation ethische Relevanz zuschreibt. Danach werden seine Gründe für ein Recht auf nationale Selbstbestimmung beleuchtet, seine Konzeption sozialer Gerechtigkeit untersucht und Millers Haltung zum Verhältnis des Nationalsstaates vs. der globalen Gemeinschaft betrachtet. Es wird zu dem Schluss gelangt werden, dass Millers liberaler Nationalismus argumentativ zu problematisch bleibt, um überzeugend die kosmopolitischere Position zu Fragen globalen Gerechtigkeit zurückzuweisen. Ebenso wird als unschlüssig erachtet, wie Miller aufgrund seiner eigenen Argumente eine ethische Bevorzugung von Compatriots aufrecht erhalten kann. Im Ausblick erfolgt ein Resümee sowie ein Vorschlag, die Debatte in Richtung transnational motivierter Ansätze hin fortzuführen.
Rezension zu: Schopenhauer, Arthur. Sämtliche Werke, herausgegeben von Paul Deußen. Verlag von R. Piper & Comp., München, Bd. VI, 1923: Über das Sehn und die Farben. - Theoria. colorum physiologica. Balthazar Gracians Handorakel und Kunst der Weltklugheit. Über das Interessante. Eristische Dialektik. Über die Verhunzung der deutschen Sprache. Herausgegeben von Franz Mockrauer. (XXXIX und 875 S.)
In diesem Beitrag gehe ich dem wechselseitigen Zusammenhang zwischen Vernunft und Freiheit nach, indem ich zu zeigen versuche, dass unterschiedliche Konzeptionen von Vernunft auch unterschiedliche Konzeptionen von Freiheit nach sich ziehen. Ich diskutiere zwei Argumente für den Inkompatibilismus (Strawsons Basic Argument und van Inwagens Konsequenzargument), von denen sich herausstellt, dass sie auf strukturgleichen Hintergrundannahmen beruhen, die ihrerseits Spezialfälle jenes Grundsatzes vernünftigen Denkens sind, den Kant als das "oberste Prinzip der reinen Vernunft" bezeichnet. Diese ("absolutistische") Konzeption von Vernunft ist keineswegs alternativlos. Die "intuitive" Plausibilität des Inkompatibilismus wird folglich in Frage gestellt.
Die Untersuchung versucht als Genderstudie eine Antwort auf die Frage nach den Verhaltensweisen, dem Leben und Erleben von Frauen in Krisensituationen des Zwanzigsten Jahrhunderts zu geben. Der politische und soziale Fokus liegt in der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges.
Es handelt sich dabei um eine große Spannbreite von unterschiedlichen Biografien. Frauen sind als Zeitzeuginnen besonders tauglich, weil sie nicht nur durch ihr Geschlecht, sondern auch durch viele andere gesellschaftliche Positionen, Situationen und Handlungsspielräume im Alltag, und vor allem im Kriegsalltag und an der Heimatfront, geprägt sind.
Die Arbeit knüpft an wichtige Erkenntnisse der Frauen- und Genderforschung, der historischen Sozialforschung, der Biographie- und gerontologischen Forschung sowie der Oral History an.
Das Sample besteht aus acht Fraueninterviews, vier Gruppen von jeweils zwei Frauen. Da sind zwei adlige Frauen, die beide fast hundert Jahre lang und darüber hinaus gelebt haben. Beide haben ihren besonderen Bezugspunkt durch ihre Brüder als Beteiligte des militärischen Widerstands am 20. Juli 1944. Die anderen sechs Frauenbiografien stehen exemplarisch für ebenfalls drei besondere Gruppen. Da sind zwei jüdische Frauen, die Auschwitz überlebt haben, zwei Russinnen, die in ihren "Großen Vaterländischen Krieg" involviert waren und zwei bei der Wehrmacht dienstverpflichtete deutsche Frauen.
Das Sichtbarmachen von Lebenszusammenhängen kann die Ghettoisierung von Alten verhindern und Verbindungen knüpfen, die einer alternden Gesellschaft die Zukunft erleichtert.
Die Arbeit beschreibt in ihrer komparatistischen Anlage die sozialpädagogische Betreuung in den Bewährungshilfeorganisationen der Niederlande, Österreichs und der Bundesrepublik. Neben einer umfassenden Beschreibung der Organisations-strukturen werden auch Handlungsabläufe in der Bewährungshilfearbeit dargelegt, wobei qualitative Aspekte der sozialpädagogischen Tätigkeit fokussiert werden. In einem weiteren Kapitel findet sich die begriffliche Eingrenzung der Bewährungshilfe als soziale Dienstleistung. Die beschriebenen Bewährungshilfeinstitutionen werden anschließend in ihren Struk-tur-, Prozess- und Ergebnisqualitäten abgebildet und einem direkten Vergleich zuge-führt. Die abschließende Diskussion stellt aus dem Vergleich der Systeme Anregungen für eine Weiterentwicklung der deutschen Bewährungshilfe, im Sinne einer Verbesse-rung der Dienstleistungsqualität, vor.
In dieser Arbeit ging es um die Frage, ob die folgenden fünf zentralen Grundannahmen, die das Denken über das Unsterblichkeitsproblem gegenwärtig bestimmen, erwiesen sind oder nicht: (1) Es existiere nur die uns bekannte raumzeitliche Welt und Hinweise oder Belege für andere Dimensionen und Realitätsebenen seien nicht vorhanden. (2) Aus der Faktizität des Evolutionsprozesses könne geschlossen werden, dass die Lebewesen ohne Absicht und Plan ausschließlich durch rein mechanistisch- materialistische Prozesse entstanden seien. (3) Es gebe keine rationalen Argumente für die Existenz eines transzendenten Urgrundes der Welt, einer transzendenten wahren Wirklichkeit und transzendenter Entitäten. (4) Das Bewusstsein werde vom Gehirn hervorgebracht und sei nichts anderes als ein Produkt der Komplexität des Nervensystems und Belege für die Transmissionshypothese, nach der das Hirn wie ein Transmitter für ein eigenständiges Bewusstsein wirkt, gebe es nicht, ebenso wenig wie Belege für Trennbarkeit des Bewusstseins vom physischen Körper und für die postmortale Kontinuität des Bewusstseins. (5) In der Aufklärung sei gezeigt worden, dass die Annahme einer unsterblichen Seele irrational sei. Häufig wird behauptet, dass es sich bei diesen Grundannahmen um unbezweifelbare Selbstverständlichkeiten handele oder um unumstößliche naturwissenschaftliche oder philosophische Erkenntnisse, die mit Hilfe logischer Operationen oder naturwissenschaftlicher Methoden eindeutig nachgewiesen worden seien oder zwingend daraus folgten. Insofern wird davon ausgegangen, dass diese Grundannahmen als gültig vorausgesetzt werden können, wenn das Unsterblichkeitsproblem erörtert wird.