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In dieser wirtschaftsphilosophischen Arbeit wird die fundamentale Bedeutung einer realistischen Gründe-Perspektive für die Erklärung und Beurteilung ökonomischer Praxis herausgestellt. Die Gründe-Perspektive bezieht sich in systematisierender Form auf alltägliche Interpretations- und Verstehensleistungen und greift zur Erklärung ökonomischer Sachverhalte auf Zuschreibungen mentaler Zustände zurück.
In Abgrenzung von einer Nicht-Gründe-Perspektive, die einer Vielzahl ökonomischer Erklärungsansätze, z.B. experimentell verhaltensökonomischer, behavioristisch orientierter neoklassischer oder evolutionärer Art, zugrunde liegt, wird betont, dass das Geben und Einfordern von Gründen in der ökonomische Sphäre in explanativer, prognostischer und normativer Hinsicht von großer Relevanz ist.
Ökonomische Grundbegriffe wie Präferenz, Axiom oder Nutzen werden thematisiert und deren Stellenwert innerhalb ökonomischer Theorien wird herausgestellt. Die behavioristische Fokussierung auf beobachtbare Wahlhandlungen wird in den Kontext naturalistischer Tendenzen in der Ökonomik gestellt. Dabei werden insbesondere wissenschafts- und erkenntnistheoretische Aspekte unter Bezugnahme auf die Philosophie des Geistes angeführt. Es zeigt sich, dass der Ökonom und Philosoph Don Ross einen in Abgrenzung zu Psychologie und experimenteller Verhaltensökonomik bestimmten Wahlbegriff auf aggregierter Ebene vertritt, unter anderem durch Bezug auf Dennetts Theorie intentionaler Einstellung und Möglichkeiten der Mustererkennung. Im Gegensatz dazu stehen Positionen, die mentale Zustände durch Bezug auf die Kognitionsforschung, stellenweise auch die Neuroökonomik, als real ansehen und für eine Erklärung von Präferenzen heranziehen wollen.
Unter Bezug auf die Position Nida-Rümelins wird die wirtschaftsphilosophische Relevanz von Kohärenz, struktureller Rationalität und einem Gründe-Realismus herausgestellt. Der Bezug auf lebensweltliche Gewissheit und formale Eigenschaften „alltagspsychologischer“ Zugänge soll eine bestimmte Gründe-Perspektive stützen. In welcher Hinsicht eine solche Stützung gerechtfertigt werden kann, wird unter anderem durch Bezug auf wissenschaftliche Theorien zur Alltagspsychologie (folk psychology) dargestellt. Die Vielfalt von Gründen, aus denen ökonomische Akteure handeln und die Personen auch in ökonomischen Kontexten prinzipiell verfügbar sind, wird unter Berücksichtigung spezifischer ökonomischer Rollen betont. Abschließend wird die soziale Bedingtheit von Gründen und die immanente Normativität der ökonomischen Praxis thematisiert. Die Möglichkeit einer normativen Rekonstruktion der Wirtschaftssphäre wird anhand der Theorie sozialer Freiheit von Axel Honneth diskutiert.
Der Beitrag arbeitet die moralische Subjektivierungsform ökonomischer Verschuldung heraus. In Auseinandersetzung mit Friedrich Nietzsche, Max Weber und Pierre Bourdieu wird argumentiert, dass die Form der Verschuldung durch eine spezifische Zeitlichkeit geprägt ist. Die zentrale These lautet, dass sich das Zeitregime von Schuld und Schulden als paradox erweist: Einerseits ermöglicht die moderne "Entzauberung der Welt" (Max Weber) eine Öffnung auf gesellschaftliche Zukünfte hin und diese temporale Öffnung bildet auch eine notwendige Bedingung kapitalistischer Investitionstätigkeiten. Andererseits verstellt das gegenwärtige rigide Zeitregime der Schuld(en) jedoch die Möglichkeit subjektiver und politischer neuer Anfänge in der Zeit, da die Verschuldung eine Dynamik der ökonomischen Determinierung gegenwärtiger Handlungsoptionen durch den Zwang zur Rückzahlung ins Werk setzt.
Die vorliegende Dissertation untersucht wie Hegel nicht nur den Begriff der Freiheit, aber auch das Subjekt der Freiheit verstanden hat. Sie versucht diese Idee Hegels durch die gegenwärtige Philosophie, insbesondere die analytische Philosophie, und auch die Soziologie, insbesondere die Soziologie von Talcott Parsons, umzudenken.
Im ersten Kapitel wird die Idee der Freiheit als private Sphäre analysiert, die durch eine ganze Gruppe von subjektiven Rechten gesichert oder sogar geschaffen ist, die ohne Hilfe anderer Struktur existierte und von den meisten Naturrechttheoretiker verteidigt wurden, den alten sowie den neuen. Hegel nannte diese Ideen abstraktes Recht. Er wirft diese Vorstellung als noch funktional unvollständig oder metaphysisch inkohärent vor.
Im zweiten Kapitel wird das andere große Modell der Freiheit in der Moderne, nämlich, die Freiheit als Autonomie analysiert. Hegel untersucht diese Idee durch die Konzepte der Verantwortlichkeit und Handelns, die sich in der Praxis des Strafrechts befinden. Nach Hegel ist Verantwortlichkeit das Ergebnis einer gesamten sozialen Beziehung der Anerkennung. Daher ist ein Verbrechen, erstens, die Verletzung einer Norm und diese Normverletzung ist zugleich Anerkennungsverletzung. Zweitens, ein Verbrechen ist die Negation des objektiven Rechts, die dem Akteur zurechnen werden kann, und das ist, warum ein Verbrechen eine Anerkennungsverletzung ist. Ein zentraler Begriff für die Verantwortlichkeit ist der Vorsatz. In dem Konzept von Vorsatz finden wir sowohl die Absicht wie das Wissen, d. i. wenn jemand vorsätzlich handelt, nicht nur wünscht er etwas, sondern er denkt auch, wie er handeln sollte, um zu erreichen, was sie will. Man findet im Vorsatz auch die Idee des Grundes. Dies öffnet wiederum die Idee der moralischen Standards und auch die Möglichkeit eines moralischen Gewissens. Hegel sieht Kant als der größte Befürworter dieser Theorie. Hegel kritisiert Kant, dass er eine Art solipsistischer Methode hat. Die Gewissheit des Guten in die eigene Handlung könnte das Böse verbreiten. Hegel argumentiert, dass ohne eine soziale Basis dafür, die Sittlichkeit, solche moralischen Standards und moralisches Gewissen nicht möglich sind.
Im letzten Kapitel wird analysiert, wie jemand in der hegelschen Lehre frei sein könnte. Nach Hegel gibt es mindestens drei Bedingungen, sodass jemand tatsächlich als frei betrachtet werden könnte: eine metaphysische Bedingung, eine psychologische Bedingung, und eine soziale Bedingung. Diese drei Bedingungen entsprechen den Hauptkritiken gegen die Möglichkeit des freien Willens. Die erste der Kritik besagt, dass es in einer durch mechanische Gesetze geregelten Welt keinen Raum für die Freiheit gibt. Nach Hegel sei die Möglichkeit der teleologischen Erklärung zugleich die Möglichkeit für die Freiheit. In der psychologischen Bedingung argumentiert Hegel, dass das hedonistische oder Wunsch-Überzeugung-Handlung Modell in der Tat fast eine mechanische Erklärung wäre. In einem systemischen Selbstbewusstsein Vorstellung der individuellen Persönlichkeit, in dem alle Teile des Akteurs systemisch artikuliert sind, könnte das Individuum wirklich frei handeln, da das Individuum nicht mehr in seinen Wünschen oder anderen Trieben verschwunden wäre. Am Ende argumentiert noch Hegel, dass die Gary Strawson‘ Kritik an der Idee des freien Willens, dass wir nicht den ersten Umstand unseres Lebens, unsere Sozialisierung und Erziehung ändern könnten, nicht korrekt wäre. Freiheit bedeutet nicht, jeden Aspekt unseres Lebens zu bestimmen, sondern uns selbst und unser Handeln zu bestimmen. Hegel zufolge können wir in der Tat unseren Anfang ändern, indem wir uns selbst neu interpretieren. Diese Art der Selbstbestimmung setzt die Teilnahme an der Gesellschaft voraus. Wenn wir die semantische in unserer Kultur ändern, ändern wir uns selbst und solches aktive Engagement mit unserer Gesellschaft wäre auch eine Bedingung, um ein freies Leben zu führen.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, basierend auf den eigenen Publikationen, aktuelle Erkenntnisse aus dem Themenkomplex „Sitzen und Gesundheit“ einschließlich Gesundheitspotentiale leichter Aktivitäten bei Erwachsenen resümierend zusammenzustellen und kritisch zu bewerten.
Das Augenmerk der bewegungsbezogenen Gesundheitsforschung galt anfänglich primär den sportlichen und eher intensiven körperlichen Aktivitäten. Neuere Erkenntnisse lassen annehmen, dass auch andere Bewegungsarten als Sport, z.B. Bewegung im Alltag, gesundheitswirksam sein können. Die besondere Bedeutung dieser Aktivitäten liegt darin, dass sie mit wenigen Ausnahmen für jeden geeignet, risikoarm und niedrigschwellig sind. Die am besten erforschte Alltagsbewegung ist das Gehen. Die gesundheitliche Benefits von Gehen gelten sowohl im Bereich der Prävention als auch der Therapie als wissenschaftlich gesichert. Regelmäßiges Fahrradfahren verbessert die kardiorespiratorische Fitness und mindert das Gesamtmortalitätsrisiko. Die Gesundheitseffekte anderer Alltagsaktivitäten lassen sich u.a aufgrund methodischer Herausforderungen schwieriger nachweisen und quantifizieren. Neuere Arbeiten liefern Hinweise, dass Bewegung schon mit leichter Intensität zumindest bei unfitten und inaktiven Bevölkerungsgruppen ein hohes Gesundheitspotential haben kann.
Veränderte Lebensgewohnheiten in Lebensbereichen wie z.B. Arbeit, Freizeit und Fortbewegung haben dazu geführt, dass ein überwiegender Anteil der Bevölkerung den Tag sitzend verbringt. Seit den letzten 10-15 Jahren widmet sich eine wachsende Anzahl von Arbeitsgruppen der Erforschung möglicher gesundheitlicher Konsequenzen des langen ununterbrochenen Sitzens. „Sendentäres Verhalten“ (sedentary behavior), in Abgrenzung zur Inaktivität, bezeichnet Aktivitäten, die sitzend oder zurücklehnend stattfinden und mit einem Energieverbrauch von 1-1,5 MET einhergehen. In Akzelerometerstudien wird sedentäres Verhalten als Aktivitäten, bei denen das Signal mindestens eine minutelang unter 100 counts per minute (cpm) ausweist, definiert.
Akzelerometerdaten deuten darauf hin, dass sedentäres Verhalten in den Industrieländern weit verbreitet ist: es macht bis zu 69% der wach verbrachten Zeit aus.
Unsere Literaturanalyse nach Reviews und systematischen Reviews zum Thema sedentäres Verhalten und Gesundheit bei Erwachsen ergab 13 Übersichtsarbeiten. Die Übersichtsarbeiten weisen eine hohe methodische Heterogenität auf. 9 der Übersichtsarbeiten sind narrative Reviews. Die Literaturanalyse liefert Hinweise für eine graduelle Abnahme der Evidenz für die Zusammenhänge von sedentärem Verhalten mit Mortalität, Morbidität und gesundheitlichen Risikofaktoren. Die Ergebnisse von Querschnitt- und Langzeitbeobachtungsstudien zu möglichen Auswirkungen sedentären Verhaltens auf die Gesundheit sind durch Interventionsstudien nur sehr bedingt untermauert, (patho)physiologische Wirkmechanismen hinter sedentärem Verhalten nicht gesichert, und ein klarer Dosis-Wirkungszusammenhang nicht definierbar. Dennoch scheint die Evidenzlage beim Endpunkt Mortalität relativ eindeutig, bei den Endpunkten Morbidität und Risikofaktoren aber zunehmend schwach und widersprüchlich. Im Fazit deuten die Ergebnisse dieser Übersicht – besonders beim Endpunkt Mortalität und etwas weniger eindeutig bei kardiovaskulären Erkrankungen und Diabetes – auf die gesundheitsschädliche Wirkung langen ununterbrochenen Sitzens hin. In der Konsequenz ist neben Aktivität gemäß Leitlinien zu empfehlen, längere Sitzphasen nach Möglichkeit zu unterbrechen und durch Bewegung mit zumindest leichter Intensität zu ersetzen.
Es liegen einige Hinweise vor, dass nicht nur die Gesamtzeit des sedentären Verhaltens, sondern auch das Muster, in dem es entsteht, von gesundheitlicher Relevanz sein könnte. Neben der Erforschung (patho)physiologischer Effekte des langen Sitzens, ist die Überprüfung von Machbarkeit und Akzeptanz von Unterbrechungsintervention von großer Relevanz. In unserer eigenen Untersuchung haben wir in vivo überprüft, wie weit Beschäftigte mit einer überwiegend sitzenden Tätigkeit vorgegebenen Unterbrechungsempfehlungen nachkommen können, wie sie diese subjektiv erleben und wie sie ihre eigene Bereitschaft einschätzen, die Empfehlungen auch längerfristig durchzuführen.
Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass schon eine einmalige Information über die Gesundheitsrisiken langen Sitzens und über Unterbrechungen zu einer zumindest kurzfristigen Reduktion der Sitzphasen führen kann. In unserer Untersuchung erwies sich ein Unterbrechungsintervall von 60 Minuten als am ehesten realisierbar. Dieses Intervall wurde von den Teilnehmern am angenehmsten wahrgenommen.
Meine Arbeit beschäftigt sich mit dem systematischen Problem des Selbstbewusstseins, nämlich mit der konzeptuellen Möglichkeit des Selbstbewusstseins. Für die Problemstellung meiner Arbeit ist die Kritik von Fichte und der Philosophen der Heidelberger Schule (dazu gehört Dieter Henrich, Ulrich Pothast, Manfred Frank und Konrad Cramer) an Kant von zentraler Bedeutung. Sie besagt, dass Kants Selbstbewusstsein konzeptuell unmöglich ist, weil es sich in einem petitio principii bzw. Zirkelargument verwickelt. Aufgrund dieser Problemstellung formuliere ich die Fragestellung meiner Arbeit folgendermaßen: ob erstens die Kritik dieser Philosophen angemessen ist? Ob zweitens die Selbstbewusstseinstheorie der Philosophen der Heidelberger Schule, die als Alternative zu Kants Selbstbewusstseinstheorie gemeint ist, überzeugend ist? Drittens ob Kants Selbstbewusstsein konzeptuell unmöglich ist bzw. ob bei Kant eine Theorie des Selbstbewusstseins vorliegt, die philosophisch möglich erscheint?
Die Ergebnisse meiner Untersuchung, die zugleich als Thesen meiner Dissertation gelten, zeigen: erstens sind die Kritiken von Fichte sowie Henrich und seinen Schülern an Kant nicht angemessen. Die Argumentation, derer sich Fichte und Henrich bedienen, um die definitorische Unmöglichkeit der Selbstbewusstseinsphilosophie Kants zu belegen, basiert auf ihrer Gleichsetzung von Apperzeption und Reflexion. Die Apperzeption kann konzeptuell jedoch nicht mit der Reflexion gleichgesetzt werden. Zweitens sind die von Henrich und seinen Schülern entwickelten Selbstbewusstseinstheorien nicht überzeugend, weil sie paradoxerweise zum Verschwinden des erklärten Phänomens, d. h. des Selbstbewusstseins führen. Die Unzulänglichkeit der Selbstbewusstseinstheorie Henrichs verkleinert aber nicht ihre Beiträge zu der Philosophie des Selbstbewusstseins. Durch seine Untersuchung und seine Reflexion über das Selbstbewusstseinsproblem hat Henrich die anderen Dimensionen des Selbstbewusstseinsphänomens eröffnet, die ihn dazu veranlasst haben, dass dasselbe Phänomen von der Perspektive der Intuition und der Mystik und der Romantik her herangegangen werden kann, wie die Selbstbewusstseinstheorien von seinen Schülern zeigen. Drittens ist Kants Selbstbewusstseins nicht unmöglich, wie Fichte, Henrich und seine Schüler behaupten. Kant hat eine Theorie des Selbstbewusstseins. Für ihn ist das Selbstbewusstsein bzw. das Ich ein spontanes Handeln im Form des Ich denke. Es fungiert als das Zugrundeliegende, hypokeimenon, als transzendentales Subjekt im Erkenntnisprozess. Kants Selbstbewusstsein ist ein transzendentales Selbstbewusstsein, das logisch angenommen werden muss als die objektive und notwendige Bedingung der Möglichkeit der Erfahrung.
Das kantische Subjekt kann jedoch nicht im ontologischen Sinne, nämlich als Substanz oder als ein erkennbares Dingartiges verstanden werden. Kant selbst warnt sein Leser an einigen Stellen der KrV, damit sein Subjekt nicht missverstanden wird. Es ist zwar ihm zufolge eine Substanz oder ein Ich, aber „nur eine Substanz in der Idee“ (A 351) oder „(Ich) Substanz im Begriffe, einfach im Begriffe“ (A 400) und nicht in Realität. D. h. das kantische Subjekt ist ein transzendentales Subjekt.
Kants Selbstbewusstsein thematisiert also einen philosophischen Sachverhalt. Worin liegt der philosophische Sinn des Selbstbewusstseins Kants? Er liegt erstens in seiner Transzendentalität, nämlich als Prinzip bzw. als apriorische Bedingung der Möglichkeit der Erkenntnis. Und seine Transzendentalität erlaubt uns nicht, es auf ein bestimmtes wissenschaftliches Problem zu reduzieren. Die Reduktion des Phänomens des Selbstbewusstseins Kants hat uns unmittelbar von seiner Transzendentalität weggeführt. Das philosophische Selbstbewusstsein kann nicht epistemologisch als natürliches Phänomen behandelt werden. Solche Naturalisierung hat unmittelbar seine Transzendentalität verneint. Kants Selbstbewusstsein hat auch zweitens philosophischen Sinn, weil unsere Erkenntnis davon bloß aus dem Begriff der Erfahrung kommt. Das heißt, wir haben Erkenntnis über dieses Selbstbewusstsein bloß aufgrund der Erklärbarkeit der Erfahrung.
Am Ende seiner Tage sprach der König Salomon: "Die Sonne geht auf und unter [...]. Was gewesen ist, wird [wieder] sein, was getan worden ist, wird [wieder] getan, und es gibt nichts Neues unter der Sonne".1 Im August des Jahres 1881, beim Spaziergang durch die Wälder am See von Silvaplana, bei einem mächtigen, pyramidal aufgetürmten Block, "6000 Tausend Fuß jenseits von Mensch und Zeit" kam einem Professor der klassischen Philologie jener Gedanke wieder – der Gedanke der "Ewigen Wiederkunft des Gleichen", die er später als das Hauptprinzip der altgriechischen Zeitauffassung formulierte. Der Professor hieß Friedrich Nietzsche.2 Mehr als hundert dreißig Jahre sind nach seinem Spaziergang vergangen, und mehr als hundert dreißig Jahre dauert die Diskussion über die zyklische und lineare Zeit. Es wurde mehrmals behauptet und wieder verworfen, dass der Hauptunterschied zwischen dem "hebräischen" und "griechischen" Denken, zwischen den "Gläubigen" und den "Heiden" gerade in dieser Zeitauffassung besteht. Die mythische Zeit der Griechen sei räumlich und statisch, sie habe kein Ziel und keinen Zweck, sie wandle im ewigen Kreislauf gefühllos und träge, ohne Anfang und Ende, ohne Wohin und Woher, ohne Hoffnung. Die Zeit der Tora hingegen sei zielgerichtet. Die Erschaffung der Welt und die Sintflut, der Auszug aus Ägypten und die Wüstenwanderung – all dies seien einmalige Ereignisse, welche sich nie wiederholen würden. Sie alle hätten einen Zweck – die Erlösung der Menschheit. Jede von ihnen sei ein Fortschritt – ein Schritt auf dem Pfad der Geschichte, der Geschichte mit Anfang und Ende, mit Wohin und Woher, mit Hoffnung.3
Die vorliegende Arbeit beabsichtigt nicht, die intuitive Völkerpsychologie zu untersuchen. Vielmehr handelt es sich hier um die Vorstellungen einer begrenzten Gruppe der mittelalterlichen jüdischen Intellektuellen aus dem Spanien des 12. Jhs. Ihre Gedanken waren gleichzeitig von der griechischen Philosophie und dem jüdischen Messianismus geprägt. Eben diese eigenartige Kombination macht die Frage nach ihrer Zeitauffassung so spannend. Als Quelle bei einer solchen Fragestellung scheinen mir die beiden Bücher des Rabbi Abraham Ibn Daud von Interesse zu sein – sein Geschichtsbuch Sefer ha-Qabalah (SQ) und sein philosophisch-theologisches Traktat Al-ʿAqīdah ar-Rafīʿah (AR).
Abraham Ibn Daud, Geschichtsschreiber, Philosoph, Astronom, vermutlich auch Arzt, wurde geboren um 1110 in Cordoba, der Hauptstadt des umayyadischen Kalifates und dem kulturellen Zentrum Andalusiens des 12. Jhs. Er war ein Sohn der Tochter des berühmten Gelehrten Isaak Albaliyah.4 Die Erziehung genoss er im Hause dessen Sohnes, seines Onkels, und dem Schüler von Isaak Alfasi, – Baruch Albaliyah.5 Aus seinen Schriften kann man schließen, dass er ausreichende Kenntnisse sowohl in der Bibel, dem Talmud, der hebräischen Poesie als auch in den Naturwissenschaften und der griechischen Philosophie besaß. Darüber hinaus soll er auch mit der polemischen Literatur der Christen, der Moslems und der Karäer, eventuell auch mit dem Evangelium und dem Koran vertraut gewesen sein. Von seinen Werken sind uns sieben bekannt, zwei davon allerdings nur ihrem Namen nach.6 Das auf Arabisch verfasste theologisch-philosophische Traktat Al-ʿAqīdah ar-Rafīʿah (AR, "Der erhabene Glaube") ist nur in zwei hebräischen Übersetzungen aus dem 14. Jh. – Emunah Ramah (ER)7 von R. Salomon Ben Labi und Emunah Niśʾah (EN)8 von R. Samuel Moṭoṭ erhalten.9 Das traditionshistorische Buch Sefer ha-Qabalah (SQ, "Buch der Tradition")10 wurde auf Hebräisch verfasst und von drei weiteren ebenso auf Hebräisch geschriebenen Werken begleitet: Divrey Malkey Yisraʾel (DMY, "Geschichte der Könige Israels"),11 Midraš Zeḫaryah (MZ, "Auslegung der Prophetie Sacharjas")12 und Zeḫer Divrey Romi (ZDR, "Chronik der römischen Geschichte").13
La Critique de la vision phénoménologique est une tentative de critique de la phénoménologie, à travers la Théorie Critique et la philosophie d’Emmanuel Lévinas, qui caractérise la phénoménologie comme une science eidétique. Nous proposons donc une bref histoire du concept de l’eidos, qui est compris comme un archétype idéal depuis le Platonisme. On aborde l’opposition du matérialisme et de l’idéalisme ancrée dans la Théorie des formes de Platon, l’hylémorphisme d’Aristote, et la Théorie matérialiste des simulacres de Lucrèce. La question substantielle : «matérialisme et/ou idéalisme »nous conduit aux principes de l’individuation, au formalisme et aux concepts de la réification. La phénoménologie de Husserl est née dans le Kulturkampf qui se caractérise par le déferlement du positivisme dans l’idéalisme. Sous cet angle, la phénoménologie est un certain tour de force idéaliste contre le positivisme. La phénoménologie essaie d’intégrer les courants contemporains de la philosophie allemande, et c’est ici et non en biologie que se situe la lutte pour la vie, selon Husserl. Le problème de la vision phénoménologique, en regard de la «race» comportant des significations qui ne sont pas particulièrement biologiques, est un problème qui remonte à Aristote. Selon lui, l’usage de l’eidos est aussi synonyme des catégories de genre et d’espèce. L’eidos d’Husserl inclut la conception d’Aristote, et se présente comme un moyen possible de construire un concept métaphysique de la race en dehors de la biologie. L’eidos en tant que type, tel qu’il est constitué dans la Lebenswelt , se caractérise finalement par la transformation de l’Umwelt en Heimwelt, dans lequel l’individu est passivement formé par la tradition, l’habitus, par terre et sang–un monde de la moyenne, de la « normalité ». Nous essayons de montrer, dans le processus de ce bouleversement irrationnel de la philosophie en Allemagne, le cas particulier et tragique du devenir de la phénoménologie de Husserl entre les mains de Heidegger, qui suggère une auto-limitation de la phénoménologie à la recherche d’un sens qui vise à l’unité du Dasein . Notre but ici est simple et radical : de même que Marx a montré que la philosophie de Hegel n’est rien d’autre que la collection des catégories de la philosophie bourg eoise en déclin, Lévinas et l’École de Francfort ont montré que la philosophie de Heidegger n’est rien d’autre qu’une poursuite de la philosophie hégélienne, mais à un niveau plus abstrait et aussi plus global.
Luis de Molina (1535-1600) grants slaves a legal status through which they can take up a position with respect to their masters between equivalent legal entity and legal object. Here, what is decisive is the figure of the subjective right, which both for Molina and modern proponents of this legal concept describes the 'right per se'. According to Molina's definition of ius, the denial of a subjective right or the hindrance of exercising an individual right represents an injustice. The rights granted to a slave in virtue of his being regarded a human being (despite the condition of slavery) serve to protect the slave against unjust acts. Molina does not distinguish the slave as a legal entity as separate from his master insofar as the slave should be protected against injustices committed against him or his property; injustices for which he would be entitled to compensation. Yet, the slave is not able to stake his claim to a particular right because it is not possible for him to take the matter to court. His natural law justified coequal legal status with respect to his master is limited in such a way by the positive legal order (by means of which slavery is generally made possible) that he is to be held legally incompetent as a legal entity with regard to defending and enforcing his 'qua homo'-legal rights. This precarious situation is due to the complicated legal intermediate position of a human legal entity, which, at the same time, represents the legal object of another person.
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Evangelische Theologie (FB 6) vom 19. Juni 2013, des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften (FB 9) vom 24. April 2013 und 22. Mai 2013, des Fachbereichsrats des Fachbereichs Neuere Philologien (FB 10) und eines Umlaufverfahrens der an dem Abschluss Doktor der Philosophie/Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) beteiligten Fachbereiche 3 - 11 im August/ September/Oktober 2013 wird die Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) oder einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) vom 26. Juni 2001 (Staatsanzeiger Nr. 46/2001, S. 4.026 ff.) in der Fassung vom 7. August 2013 wie folgt geändert:
Aufgrund von § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Philo-sophie und Geschichtswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 30. Ok-tober 2013 die nachstehende Ordnung beschlossen:...
Das im Jahr 2013 begonnene und für einen Zeitraum von 18 Jahren konzipierte Forschungsvorhaben zielt auf die Erstellung eines historisch-semantischen Wörterbuchs zum Denken der Schule von Salamanca und ihrer Bedeutung für politische Theorie und Recht in der Moderne. Als Grundlage dieses Wörterbuchs wird ein digitales Corpus von zentralen Texten der Schule von Salamanca aufgebaut, das mit der elektronischen Version des Wörterbuchs verknüpft ist und der internationalen und interdisziplinären Forschergemeinschaft direkten Zugriff auf die einschlägigen Quellentexte ermöglicht. Durch die Volltexterschließung der digitalen Quellen wird zugleich ein in seiner Funktionalität neuartiges elektronisches Arbeitsinstrument geschaffen, das einen wichtigen Fortschritt gegenüber allen bisherigen Digitalisierungsprojekten in diesem Bereich darstellt. Dieses Arbeitsinstrument wird auch über seine Funktionalität für das zu erstellende Wörterbuch hinaus qualitativ neue Forschungsmöglichkeiten eröffnen.
Beides – Wörterbuch und Quellencorpus – werden in einem repository erfasst und über eine Webseite als Forschungsinstrument der internationalen scientific community zur Verfügung gestellt. Das Wörterbuch wird zum Schluss der letzten Arbeitsphase zusätzlich in Buchform publiziert. Die weltweite Forschung zur Schule von Salamanca und zu ihrer Wirkungsgeschichte wird damit zum ersten Mal Zugriff auf ein gemeinsames Textcorpus haben und über einen intellektuellen Referenzrahmen für dessen historische Unter-suchung und interdisziplinäre Diskussion verfügen.
Dieser Beitrag soll Ausgangslage und Zielsetzung des Vorhabens zusammenfassen (1.), das geplante Quellencorpus (2.), das Wörterbuch (3.) und den Arbeitsplan (4.) vorstellen.
Die Texte der vorliegenden Arbeit sind Stationen auf dem Weg zu einer normativen Theorie der romantischen Liebe. Was hier unter einer normativen Theorie der romantischen Liebe verstanden wird, gründet auf folgenden Annahmen über das Liebesphänomen und lässt sich in Bezug auf sie kurz zusammenfassen: das Phänomen der romantischen Liebe – sowie das Liebesphänomen als Ganzes – bildet ein Kontinuum. An dem einen Ende dieses Spektrums gibt es gute, an dem anderen Ende schlechte Ausprägungen der Liebe. Die guten Ausprägungen der Liebe und die Liebesbeziehungen, die daraus erwachsen, sind für die liebenden und für die geliebten Personen ein zentraler Bestandteil eines guten und glücklichen Lebens. Die schlechten Ausprägungen der Liebe und die aus ihnen hervorgehenden Liebesbeziehungen untergraben umgekehrt für die liebenden und für die geliebten Personen die Möglichkeit eines guten und glücklichen Lebens. Eine normative Theorie der Liebe, wie sie in dieser Arbeit aus verschiedenen Blickwinkeln formuliert wird, versucht sowohl die guten als auch die schlechten Ausformungen der Liebe zu identifizieren, sie in ihrer Phänomenologie darzustellen, ihren positiven oder negativen Charakter zu bestimmen und ihren negativen oder positiven Beitrag zum guten Leben auszubuchstabieren.
Einen ersten Schritt in die skizzierte theoretische Richtung wird in dem Rahmen einer Lektüre von Platons Phaidros unternommen, die den ersten Teil der Arbeit bildet. Die erste Hälfte des Phaidros ist dem Phänomen der erotischen Liebe gewidmet, sowie es innerhalb einer zu Platons Zeiten anerkannten Beziehungsform, nämlich der „Knabenliebe“, praktiziert wurde. In den drei Liebesreden, die in der ersten Hälfte des Dialogs vorgetragen werden, werden zuerst eine schlechte und am Ende eine gute und „göttliche“ Ausprägung des Eros aus jeweils verschiedenen normativen Perspektiven dargestellt. In Sokrates Kritik des schlechten Eros zeigt sich dieser nämlich als eine Spezies der hybris („Frevel“), die im Gegensatz zu der Disposition der Seelenkräfte steht – die Besonnenheit – die zum „Besten“, d.h. zur Tugend führt. In der Lobrede an den Eros wird die Liebe hingegen in dem Rahmen eines Mythos als ein zentraler Aspekt eines guten und glücklichen Lebens mit allen möglichen poetischen und philosophischen Mitteln dargestellt und gelobt. Der gute Eros wird als eine Umwälzung und Transformation der ganzen Seele, als die Wiederherstellung ihrer verlorenen Einheit durch die Schönheit des Geliebten charakterisiert. Beide Liebende vermögen im Rahmen einer lebenslangen Freundschaft, durch eine Einsicht und Erkenntnis des jeweils anderen, durch eine beidseitige Prägung und „Ausbildung“, die besseren Teile der Seele zur Entfaltung zu bringen.
Der zweite Teil der Arbeit beginnt mit einer literarischen Perspektive auf die romantische Liebe. Der Ausgangspunkt dabei ist eine Darstellung von Stendhals Theorie der romantischen Liebe, die „Kristallisationstheorie“ der Liebe, die der Autor in seinem Über die Liebe formuliert hat. Eine zentrale These der Kristallisationstheorie der Liebe lautet, dass die geliebte Person weitestgehend ein Trugbild, ein Phantasiekonstrukt des Liebenden ist. Liebende sehen ihre Geliebten nicht so, wie sie sind, sondern wie sie sich nach ihren Wünschen zurechtmachen. In diesem Rahmen wird der Versuch unternommen, die zentrale These der Kristallisationstheorie im Zusammenhang mit Formen des Selbstbetrugs zu erläutern und sie plausibel zu machen. Zu diesem Zweck werden philosophische Beiträge herangezogen, die das richtige Verständnis vom Phänomen des Selbstbetrugs herauszuarbeiten versuchen. Dabei werden mögliche psychische Mechanismen des Selbstbetrugs identifiziert und untersucht, die insgesamt bewirken, dass die Liebenden die geliebte Person nicht so sehen, wie sie ist, sondern sie stattdessen durch die Zerrbrille ihrer Wünsche und Begierden wahrnehmen.
Nachdem im dritten Teil der Arbeit Platons und Stendhals Liebestheorien auf ihre Unterschiede hin untersucht werden, ist im vierten und längsten Teil Gegenstand der Arbeit, eine normative Theorie der romantischen Liebe entlang drei Grunddimensionen der personalen Liebe in Grundrissen zu skizzieren: das Liebessubjekt (oder die Liebenden), das Liebesobjekt (oder die Geliebten) und die Liebesbeziehung (oder das Liebespaar). Diese Aufgabe wird in einer Auseinandersetzung mit neueren Beiträgen der Philosophie der Liebe sowie sie von solchen Autoren wie Harry Frankfurt und David Velleman artikuliert wird, aber auch im Rückgriff auf einige Grundideen aus Platons Phaidros sowie im Zusammenhang mit literarischen Werken wie Prousts Á la recherche oder Flauberts Madame Bovary und mit Filmen (Michael Hanekes Liebe und Derek Cianfrances Blue Valentine) in Angriff genommen. Dabei liegt der Akzent auf einer Erläuterung grundlegender Aspekte der Liebenden oder des Liebessubjekts: der Wille, die Gefühle, der Blick bekommen in der Liebe eine besondere Prägung, spielen miteinander zusammen und bilden zentrale Elemente der liebenden Einstellung von Personen. Eine in Platon inspirierte Grundidee dabei lautet, dass Liebe sämtliche geistige Kräfte einbezieht, sodass die Begrenzung auf nur eins dieser Elemente, so wie sie durch viele der behandelten Autoren vorgenommen wird, strikt abzulehnen ist. Stattdessen wird ein integrativer Ansatz vorgeschlagen und verfolgt. Die Schilderung dieser Aspekte der Liebe folgt dem bereits erwähnten platonischen Gedanken, dass es sowohl gute als auch schlechte Ausprägungen der Liebe gibt, sodass immer wieder gute und schlechte Formen der jeweils thematisierten Aspekte der Liebe unterschieden werden.
Gier, Geiz, Großzügigkeit: Geld steht sowohl dem Laster als auch der Tugend zu Diensten. Für sich genommen ist Geld daher ein "ethisches Neutrum". Die eindeutige Zuordnung geldgebundenen Handelns und Verhaltens als Laster oder Tugend fällt darum nicht immer leicht: Gier kann in mitmenschliche Neugier umschlagen und Sparsamkeit in einen inhumanen Geiz, der sich für den Gipfel der Tugend hält. Wenn es einen ethischen Sinn des Geldes gäbe, wäre es dieser: es sich leisten zu können, großzügig zu sein.
Todesfurcht ist ein Phänomen, das sich durch die Jahrhunderte zieht und sich unabhängig von Kultur, Religion oder sonstigen Sozialisationsfaktoren zu behaupten scheint. Gleichzeitig aber würden die meisten Menschen die Unsterblichkeit der Sterblichkeit nicht prinzipiell vorziehen. In der vorliegenden Arbeit geht es um die Frage, womit wir es dann bei der Todesfurcht eigentlich zu tun haben. Was ist Todesfurcht? Worauf bezieht sie sich? Welche Überzeugungen liegen ihr zugrunde? Ist es von Bedeutung, welche Überzeugungen ihr zugrunde liegen? Muss man sagen, dass die Todesfurcht eines Christen auf etwas anderes Bezug nimmt als die Todesfurcht eines Atheisten? Lässt sich etwas bestimmen, auf das man sich unabhängig von Überzeugungen über das Totsein fürchten kann? Ist Todesfurcht eine rationale, ist Todesfurcht eine vernunftmäßige Furcht? ...
Der Aufsatz weist zunächst die bipolare Dependenz von Moral und Recht in Kants praktischer Philosophie nach. Durch eine Analyse von Kants Neuinterpretation der ulpianischen Rechtsregeln ist es möglich aufzuzeigen, dass Kant eine moralphilosophische Argumentation entwickelt, die mittels der intersubjektiven Anwendung des kategorischen Imperativs in der Selbstzweckvariante auf die Notwendigkeit von Rechtsverhältnissen rekurriert, die angeborene Freiheit aller Menschen sichert. Gleichwohl ist die normative Differenz von moralischer und rechtlicher Freiheit zu beachten.
Zudem zeichnet sich Kants spezifische Eigentumstheorie durch eine dynamische Entwicklung vom 'ursprünglichen' Gesamteigentum über den 'provisorischen' Ersterwerb hin zum 'ursprünglichen' Vertrag, der die Freiheit der Staatbürger sichert sowie den Staat als 'Obereigentümer' institutionalisiert.
Das Spannungsverhältnis von individuellen Staatbürgerrechten und staatlichen Handlungsbefugnissen verliert seine scheinbare Widersprüchlichkeit, sofern Freiheit sowohl als negatives wie als positives Recht verstanden wird. Ausschließlich in dem Kontext positiver Freiheitsrechte dürfte es möglich sein, die von Kant aufgeführten staatlichen Pflichten, wie beispielsweise die Pflicht des Staates, das Dasein aller Staatsbürger zu sichern, in Kants allgemeines Rechtsprinzip zu integrieren.
Der Beitrag arbeitet d’Alemberts Absicht heraus, durch eine mathematisch begründete Wissensordnung, die einen universellen Geltungsanspruch erhebt, die Dogmatik des religiösen Glaubens genauso wie die Autoritätshörigkeit der ständischen Gesellschaft zu diskreditieren und somit die bestehenden Machtverhältnisse zu destabilisieren. Mit der universalistischen Wissensordnung der Enzyklopädie soll schließlich auch eine neue normative Ordnung etabliert werden. Dabei ist die Rolle der Enzyklopädisten als Aufklärer der unaufgeklärten Gesellschaft Teil der universalistischen Wissensordnung. Obwohl sich die beanspruchte emanzipative Wirkung des enzyklopädischen Universalismus im historischen Kontext von Dogmatismus und Despotismus nachvollziehen lässt, stellt sich die Frage, inwieweit dieser universalistische Anspruch tatsächlich eine ‚kritischen Haltung’, wie sie von Foucault anhand Kants Schrift „Was ist Aufklärung?“ definiert wird, genügt oder doch nur eine ‚Wissenskritik’ bleibt. Die Haltungsfrage verweist auf d’Alemberts ambivalentes Verhältnis zu den politischen Autoritäten seiner Zeit.