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Diese Arbeit nimmt Weiße Freiwillige aus Deutschland in den Blick, die einen Freiwilligendienst im Ausland geleistet haben und in rassistischen Machtverhältnissen eine privilegierte, das heißt Weiße Position einnehmen. Dabei dienen die Critical Whiteness Studies als fruchtbare Grundlage, um die Auseinandersetzung mit Rassismus aus Weißer privilegierter Perspektive zu untersuchen. Die Arbeit geht daher der Frage nach: Inwiefern die Erfahrungen im Freiwilligendienst und die begleitenden rassismuskritischen Seminare Weiße Nord-Nord und Nord-Süd Freiwillige dazu anregen, ihre Privilegien zu reflektieren und sich kritisch im rassistischen Machtsystem zu positionieren. Die Analyse der Interviews mit Weißen Freiwilligen zeigt, dass die Interviewten zum einen unterschiedliche Konfrontationserfahrungen mit Whiteness gemacht haben und zum anderen ihre daraus resultierenden Reflexionsprozesse und Umgangsweisen sehr divers ausfallen. Unterschiede zeigen sich jedoch nicht nur zwischen den Nord-Nord und Nord-Süd Freiwilligen, sondern auch situationsabhängig anhand der jeweiligen Erfahrungen der einzelnen Weißen Freiwilligen. Aus diesen Untersuchungen lässt sich ableiten, dass es auch für rassismus- und machtkritische Begleitseminare weiterhin eine zu bewältigende Herausforderung bleibt, die Relevanz der persönlichen Auseinandersetzung mit Whiteness und somit mit eigenen Privilegien und Verstrickungen in Rassismus – unabhängig vom Zielland des Freiwilligendienstes – zu vermitteln.
Das Arbeitspapier zeigt Perspektiven eines Promotionsprojektes auf, das sich mit der Reform der englischen Common Law- und Equity-Gerichtsbarkeit im Viktorianischen Zeitalter befasst. Nach einem Einblick in relevante Quellen und Literatur wird inhaltlich auf Mitglieder und Aufgaben der im Jahr 1867 eingesetzten Judicature Commission eingegangen. Anschließend werden Neuerungen aufgezeigt, die für das englische Gerichtswesen aus den in den 1870er Jahren verabschiedeten Judicature Acts folgten.
Schuldenanstieg und Haftungsausschluss im deutschen Föderalstaat : zur Rolle des Moral Hazard
(2007)
Einleitung: Die deutschen Staatsschulden sind in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Künftige Generationen werden zusätzlich aufgrund der demographischen Entwicklung durch die umlagenfinanzierten sozialen Sicherungssysteme belastet. Gerade auch der Anstieg der Verschuldung der Bundesländer war in den letzten Jahrzehnten spürbar. So betrug die Verschuldung aller deutschen Bundesländer zusammengenommen 1991 noch 168 Mrd. Euro, während Anfang 2007 die Verschuldung 483 Mrd. Euro betrug, was eine knappe Verdopplung der Schuldenquote der Länder (Verschuldung in Prozent des BIP) auf ca. 21 Prozent impliziert. In der aktuellen Diskussion um die Reform des deutschen Föderalismus besteht Einigkeit in der Diagnose des Problems. Die Entwicklung der Staatsschulden ist kritisch und darf sich so nicht fortsetzen. Uneinigkeit herrscht hingegen über die Ursache des Anstiegs. Ebenfalls wird um die beste Möglichkeit, diesen zu bremsen, gerungen. Verschiedene Autoren argumentieren, dass der Verschuldungsanstieg der deutschen Bundesländer vor allem auf den Moral Hazard Anreiz zurückzuführen ist. Der vorliegende Diskussionsbeitrag diskutiert dies als einen der möglichen Gründe des Schuldenanstiegs. Hierzu wird zunächst das Konzept kurz eingeführt. Anschließend wird die bestehende empirische Evidenz für Deutschland diskutiert. Schließlich wird eine Bewertung und Einordnung in die aktuelle Debatte vorgenommen. Schlußbemerkungen: Im vorliegenden Diskussionsbeitrag wird das "Moral hazard" Problem als einer der möglichen Gründe für den beobachteten starken Anstieg der Verschuldung deutscher Bundesländer diskutiert. Es wurde gezeigt, dass die Finanzmärkte kaum auf die erheblichen Unterschiede in den fiskalischen Fundamentaldaten der Länder reagieren. Mit einer Fallstudie wurde außerdem verdeutlicht, dass das aktuelle Bundesverfassungsgerichtsurteil zu einer eventuellen Haushaltsnotlage von Berlin Berlin die Risikoeinschätzung der Märkte für deutsche Bundesländer nicht verändert hat. Alles in allem scheint es sinnvoll, über eine größere Beteiligung der Gläubiger an Risiken einzelner Länder nachzudenken. Dies dürfte aber den Schuldenanstieg nur bei bereits hoch verschuldeten Ländern begrenzen und möglicherweise einem Notlagenfall vorbeugen, nicht aber den grundsätzlichen "Defizit-Bias" der Finanzpolitik kompensieren. Insgesamt scheinen deswegen vorgelagerte Regeln notwendig, um den Anstieg der Verschuldung schon früh zu unterbinden und somit Belastungen zukünftiger Generationen zu reduzieren.
Sissi im Film
(2018)
Ludwig van Beethoven im Film
(2018)
Inhalt
1. Strauß, Johann (Vater:/Sr.) (* 14.3.1804 – † 25.9.1849) [3]
2. Strauß, Johann (Sohn:/Jr.) (* 25.10.1825 – † 3.6.1899) [6]
3. Die Operetten-Adaptionen [12]
3.1 Die Fledermaus (Operette in 3 Akten, Johann Strauß, Sohn) :/:/ UA: 5.4.1874 [12]
3.2 Eine Nacht in Venedig (Operette in 3 Akten, Johann Strauß, Sohn) :/:/ UA: 3.10.1883 [17]
3.3 Der Zigeunerbaron (Operette in 3 Akten, Johann Strauß, Sohn) :/:/ UA: 24.10.1885 [18]
3.4 Wiener Blut (Johann Strauß, Sohn) :/:/ UA: 25.10.1899 [19]
3.5 Frühlingsluft (Jose. Strauß) :/:/ UA: 9.5.1903 [
Les Blank
(2017)
Vorliegende Publikation verfolgt ein anderes Konzept. Auch sie will auf interessante Angebote im digitalen Reich aufmerksam machen. Sie beschränkt sich jedoch nicht auf den bloßen Link oder den knapp kommentierten Hinweis auf ein Programm, sondern charakterisiert das jeweilige Angebot im Blick auf seine praktische Brauchbarkeit. Das Kriterium der Brauchbarkeit sind die Erfahrungen, die der Autor jeweils damit gemacht hat. Man könnte eine solche Auswahl subjektiv nennen, aber wer, außer Subjekten, kann überhaupt etwas beurteilen?
Wer gerne auf Entdeckungsreisen geht und wen immer einmal das Fernweh packt, ohne dass er Zeit und Geld für große Expeditionen hätte, für den kann Google Earth eine Art Suchtmittel darstellen. Von Ayers Rock zum Fujijama und aus den Straßenschluchten Manhattans in die afrikanische Steppe: Mit Google Earth eine Sache von Sekunden.
Die Öffnung des deutschen Bilanzrechts bewirkt eine zunehmende Anwendungsbreite von internationalen Rechnunungslegungsnormen (wie insbesondere der US-GAAP und der IAS) für deutsche Rechtsanwender;1 die heterogenen Normtypen und die – damit einhergehend – unterschiedlichen ökonomischen Eigenschaften dieser Normen erfordern für einen sinnvollen Rechnungslegungsvergleich eine komparative Rechnungslegungstheorie. Eine Besinnung auf die ökonomische Theorie ist – auch ausgelöst durch die Internationalisierung der Rechnungslegung – hier grundsätzlich festzustellen,2 wie auch das moderne deutsche Bilanzrecht seine heutige Prägung durch die ökonomische Theorie – und nicht vornehmlich durch die Anwender – erhielt.3 Es ist das Ziel des Aufsatzes, einen Beitrag zu einer institutionenökonomischen Theorie der Rechnungslegung zum Zweck der Bestimmung von Informationsinhalten und Gewinnansprüchen sowie zur vergleichenden Rechnungslegungstheorie zu leisten. In einem ersten Hauptteil (2) wird im folgenden – auf dem institutionenökonomischen Forschungsprogramm aufbauend – skizziert, welche Bedeutung Institutionen im Rahmen des Nutzenkalküls von Entscheidern zuzumessen ist; danach werden die einzelnen für eine vergleichende Rechnungslegung relevanten Institutionsarten typisiert (in formale und informelle Regeln) sowie deren Attribute im individuellen Zielstromkalkül eingeführt (nämlich Prädikate der Manipulationsfreiheit und Prädikate der Entscheidungsverbundenheit). Das Verhältnis der Institutionen zueinander wird im folgenden Abschnitt (3) anhand eines rechtlich geprägten und eines ökonomischen Systemverständnisses entwickelt. Es wird gezeigt, daß beide Systembegriffe auf einer Nichtadditivität der sie konstituierenden Institutionen gründen, die den qualitativen Vergleich unterschiedlicher Systeme erschweren; man überschätzt hingegen die Unterschiede zwischen juristischem und ökonomischem Systemverständnis: beide sind funktionsähnlich. Im letzten Hauptteil (4) werden schließlich vor dem Hintergrund einer gestaltenden Theorie die hierfür relevanten Teilbereiche (Sub-Systeme) der Rechnungslegungsordnung vorgestellt sowie einzelne Publizitätsnormen funktional ausgelegt. Der Beitrag schließt mit zusammenfassenden Thesen (5).
Mängel bei der Abschlußprüfung : Tatsachenberichte und Analysen aus betriebswirtschaftlicher Sicht
(2001)
Unternehmenskrisen, „überraschende“ zumal, standen am Anfang der gesetzlichen Normierung der Abschlußprüfung in Deutschland. Es entspricht daher einem legitimen Anliegen von Öffentlichkeit und Fachwelt, die herrschende Maßstäblichkeit der Qualität von Abschlußprüfungen und die Glaubwürdigkeit4 von Abschlußprüfern insbesondere dann in gesteigertem Maße als Problem zu begreifen, wenn den gesetzlichen Schutzzwecken und Schutznormen der etablierten Abschlußprüfung zum Trotz Unternehmen in eine Krise geraten: Denn innerhalb der institutionellen Mechanismen ihrer Früherkennung – eines funktionalen Teils des deutschen Systems von corporate governance – gilt die Pflichtprüfung mit Recht als pivotales Element. Vieles an festzustellender Kritik mag hierbei einem der Komplexität der zu verhandelnden Sachzusammenhänge unüberbrückbaren Laienverständnis geschuldet sein; manches aber ist sicherlich erklärlich durch verbesserbare gesetzliche Vorschriften, zu lösende theoretische (ökonomische und rechtswissenschaftliche) Problemstellungen und eine zu fördernde gute Berufspraxis. Jüngste fragliche Mängel der Abschlußprüfung geben den Anlaß zu vorliegenden Tatsachenberichten und betriebswirtschaftlichen Analysen. Die getroffene Auswahl der Unternehmen ist hierbei ebenso willkürlich wie die der betroffenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – nicht zufällig ist indes die Auswahl der betriebswirtschaftlichen Grundprobleme: Betreffen diese doch wesentliche Erwartungen an die Abschlußprüfung, die offenbar so regelmäßig enttäuscht wurden, daß selbst in Regierungsbegründungen von Gesetzesvorlagen nunmehr eine „sog. Erwartungslücke“5 bemüht wird. Die Erwartungslücken ergeben sich hierbei insbesondere aus der Vorstellung, daß (a) der gesetzliche Pflichtprüfer bei einer ordnungsmäßigen Prüfung zwingend doloses Handeln aufzudecken habe, daß (b) bilanzielle Wertansätze hinreichend zuverlässige Größen bilden, die über die Vermögenslage des Unternehmens berichten und schließlich (c) die Prüfung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und die Unterrichtung hiervon in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk eine Selbstverständlichkeit der Pflichtprüfung sei. Diesen Erwartungen folgt der Gang der Untersuchung.
Permanent conflict resolution at the high courts was one of the Holy Roman Empire’s main characteristics. This applies even to conflicts between rural communities and their lords, who could be dealt with, at least under certain circumstances, at the Imperial Chamber Court or the Aulic Council. These trials, however, were embedded in complicated processes of establishing and legitimizing claims on a local level as well as attempts to achieve a solution by violence or by arbitration. Researchers have stated that conflict resolution underwent, in the long run, a process of “juridification” (“Verrechtlichung”). This working paper proposes a method, based on Niklas Luhmann’s theory of procedural legitimation (“Legitimation durch Verfahren”), which possibly allows to detect elements of juridification and conflict resolution in the actions of parties and courts.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Entschlüsselung herrschender Justizverständnisse ist die Auseinandersetzung mit den Rollen, die die beteiligten Akteure in einem Rechtssystem einnehmen sowie die Untersuchung der rechtlichen und institutionellen Bedingungen unter denen diese Akteure handeln. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich zunächst mit der Macht- und Aufgabenverteilung zwischen Richtern und Parteien. Dabei wird deutlich, dass die Rollenallokation nicht einheitlich ist, sondern in Abhängigkeit von unterschiedlichen verfahrensrechtlichen und institutionellen Voraussetzungen variiert. In Verfahren vor einer Jury wird die richterliche Autorität durch eine maximal ausgeprägte Parteiautonomie stark eingeschränkt. Als Rechthonoratioren (im Weberschen Sinne) agieren Richter dagegen immer dann, wenn Sie ohne Geschworene Recht sprechen. Dies geschieht insbesondere in den einzelstaatlichen Obergerichten und den Bundesberufungsgereichten, aber auch in Verfahren erster Instanz, in denen „claims in equity“ zu entscheiden sind. Der Beitrag beschäftigt sich abschließend mit dem Einfluss, den die Besonderheiten der amerikanischen Juristenausbildung auf das amerikanische Justizverständnis ausüben: Sie prägen und reproduzieren eine der Rollen und Selbstbilder unter amerikanischen Juristen, sowohl in der Anwaltschaft als auch auf Seiten der Richter.
Die fragmentierte Verrechtlichung des internationalen Raums, die Proliferation von Regelungsarrangements jenseits des Staates und die Diffusion globaler Normen sowie die daraus resultierenden Geltungs-, Kompetenz- und Autoritätskonflikte sind seit geraumer Zeit ein in der sozialwissenschaftlichen Literatur viel diskutiertes Phänomen. Überlappungen von nationalen Regierungssystemen und von im Völkerrecht verankerten klassischen internationalen Regimen existieren seit der Schaffung des Westfälischen Staatensystems.In jüngerer Zeit verstärkte sich der Pluralismus normativer Ordnungen jedoch global durch neuartige Typen von Regelungsarrangements jenseits des Staates. Auch unter den zwischenstaatlich geschaffenen internationalen Institutionen finden sich solche, die autonome Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zugesprochen bekommen haben und diese als Akteure mit eigener Subjektivität ausüben. Hinzu kommt eine immer stärkere Aufnahme von „behind the border issues“ in den Aufgabenkatalog dieser Regime und Organisationen (Zürn 2004). Diese Entwicklungen führen zu einem neuen Grad an Kontestation und Umstrittenheit globaler normativer Ordnungen. Weder die Herstellung einer einheitlichen globalen normativen Ordnung noch eine Re-Nationalisierung des Rechts erscheinen heute als realistische Zukunftsprognosen. Umso wichtiger ist es daher, sich mit den Auswirkungen dieses Pluralismus’ normativer Ordnungen zu beschäftigen.
Aus Anlass des Fernseh-Sendebeginns in West- und Ostdeutschland vor 50 Jahren fand im Hans-Bredow-Institut in Hamburg am 5. und 6. Dezember 2002 ein Symposion unter dem Titel "Fernsehgeschichte als Zeitgeschichte - Zeitgeschichte als Fernsehgeschichte" statt. In einem kritischen Beitrag untersuchte Peter Zimmermann vor allem die "Feindbildkonstruktionen" des westlichen Fernsehens, die sich nach Aufffassung des Referenten auch bis nach dem Fall der Mauer nachweisen lassen. Zimmermann: "Im freudetrunkenen Monat November des Jahres 1989 schien das deutsche Wintermärchen mit dem Fall der Mauer endlich ein glückliches Ende zu finden. Ganz ungetrübt verlief die Wiedervereinigung der 'deutschen Brüder und Schwestern' allerdings auch in medialer Hinsicht nicht. Mit der sogenannten Abwicklung des DDR-Fernsehens und der DEFA übernahm das Fernsehen der Bundesrepublik auch die ostdeutsche 'Bilderhoheit'. Die in Film und Fernsehen der DDR bislang dominanten positiven Selbstbilder wurden fortan durch die im Westen dominierenden negativen Fremdbilder ersetzt. Es ist daher wenig verwunderlich, dass seit der Wiedervereinigung in den Fernsehdokumentationen zur deutschen Geschichte fast ausnahmslos der westdeutsche Blick dominiert und die Geschichte der DDR marginalisiert, abgewertet oder karikiert wird."
Valenz ist eine Zeitbombe, die im Lexikon deponiert ist und in der Grammatik detoniert. Im vorliegenden Beitrag geht es um die Grundlegung einer neuen Valenztheorie, der die Aufgabe zukommt, diese Bombe so empfindlich zu konstruieren, daß sie nicht mehr entschärft werden kann. Dabei möchte ich gleich am Anfang betonen, daß die Valenztheorie – genau und nur im Sinne der obigen Metapher – eine grammatische Teiltheorie darstellt, die nicht an ein bestimmtes Grammatikmodell gebunden ist. Zwar ist die Valenztheorie m enger Verbindung mit der Dependenzgrammatik entstanden, Valenztheorie und Dependenzgrammatik haben jedoch klar unterschiedliche Gegenstände. Auf die Bestimmung dieser Gegenstände komme ich am Ende meiner Erörterungen zu sprechen (vgl. 5.). Es soll von folgenden Arbeitsdefinitionen ausgegangen werden: (I) Valenzpotenz (kurz: Valenz) ist die Potenz relationaler Lexemwörter (Lexemwort' im Sinne von Coseriu), die zu realisierende grammatische Struktur zu prädeterminieren (vgl. auch Welke 1993; zur Relationalität vgl. Lehmann 1992:437f.). Aus dieser Arbeitsdefinition folgt, (a) daß Valenz für einen Teil der grammatischen Realisierung verantwortlich ist, aber auch (b) daß Valenz bei weitem nicht für alles in der grammatischen Realisierung verantwortlich ist. Eine ganze Reihe von morphologischen, syntaktischen, semantischen und konzeptuellen Prozessen wIe z.B. Derivation (verbale Präfixbildung), Konjugationstyp, syntaktische Konversion, Serialisierung, Graduierungen der Transitivität, Determinierung, Fokussierung usw. interagiert mit der Valenz, sobald diese eine grammatische Struktur mitzuerzeugen hat (vgl. auch 3.6).
Inhalt: Vorwort Grußwort Vizepräsident Professor Dr. Ingwer Ebsen Grußwort Professor Dr. Helmut Siekmann Dr. Guntram B. Wolff : „Moral hazard und bail-out im deutschen Föderalstaat“ Ernst Burgbacher :„Erwartungen an die Föderalismusreform II – mehr Wettbewerb und mehr Autonomie für den deutschen Bundesstaat“ Professor Dr. Joachim Wieland : „Rechtsregeln für den Umgang mit extremen Haushaltsnotlagen“ Professor Dr. Kai A. Konrad : „Vorschläge zur wirksamen Verschuldungsbegrenzung der Länder“
1. Etappe: Ergebnisse einer Diskussion vom 13. 1. 1969. Es handelt sich hier um die sogenannte Allgemeine Sprachwissenschaft, in der Kölner Terminologie um den sogenannten strukturell-deskriptiven Zweig der Sprachwissenschaft. Über den indogermanistischen Zweig wird eine gesonderte Diskussion durchgeführt werden. Ausgangsbasis ist das Kölner Modell: Beschäftigung mit Theorie und Empirie; internalisiertes Wissen über die eigene Sprache und Zugang zu fremden Sprachen.
Anders als man auf den ersten Blick vermuten könnte ist die vorliegende Sammlung von Aufsätzen nicht aus den Beiträgen eines thematisch einschlägigen Workshops kompiliert worden (ein solcher ist erst für Herbst 1999 vorgesehen), sondern sie entstammt den Diskussionsrunden des Lexikonzirkels am ZAS, die - initiiert vom Projekt "Schnittstellen der Semantik: Kopula-Prädikativ-Konstruktionen" - seit 1997 regelmäßig und mit zunehmender Einbindung externer Mitarbeiter stattgefunden haben. Daß das 1998 mit nur anderthalb DFG-Stellen besetzte Projekt am ZAS eine solche Irradiationswirkung ausübt, verdankt sich wohl dem Zusammentreffen zweier günstiger Bedingungen.
Die erste Bedingung liefern die im Konzept des ZAS angelegten Möglichkeiten kooperativer Forschungsförderung, die hier in beherzter Überschreitung administrativer Grenzen erfolgreich umgesetzt werden konnten. Die Beiträge sind eine Zwischenbilanz von Studien, die im ZAS-Projekt selbst betrieben wurden, und von Studien, die - vom Projekt angeregt - nach kurzem so in dessen Forschung verwickelt waren, daß die resultierende Verflechtung zur unverzichtbaren Grundlage der weiteren Arbeit des Projekts geworden ist.
Die zweite Bedingung besteht offenkundig in der Problemhaltigkeit des Themas und der daraus resultierenden theoretischen Attraktivität. Was macht Kopula-Prädikativ-Konstruktionen unter dem Blickwinkel ihrer grammatischen Schnittstellen so attraktiv?
Jener Euphorie unter den Linguisten, die N. Chomskys Werk "Aspects of the Theory of Syntax" bei seinem Erscheinen 1965 hervorrief, ist nach den Debatten eines Jahrzehnts die Ernüchterung gefolgt:. Auch die "Aspects" liefern uns" keine Patentlösung für die Probleme der Sprachwissenschaft. Kein Resultat, keine Hypothese dieser Arbeit ist unangefochten geblieben, und doch gehört es zum Bedeutungsvollsten, was die Sprachwissenschaft hervorgebracht hat. Niemals vorher wurde mit derselben Kühnheit und Brillianz eine linguistische Theorie der Sprache entworfen. Das darf bei aller Kritik in Erinnerung bleiben. Das theorielose Umherstreifen der empirischen Linguisten in der ungeheuer komplexen Landschaft der menschlichen Sprachen führte in die Irre, würden die Linguisten einzig auf diesem Wege die Patentlösung anzutreffen hoffen. Wer eine Lösung sucht, muß sie entwerfen. Daran ist zu erinnern, wenn jetzt gelegentlich zuviel "Theorie" beklagt wird. Freilich, wodurch sich ein theoretischer Entwurf von bloß abstraktem Gerede – auch exaktem Gerede – unterscheidet, lernt man am besten am Exempel: Chomskys "Aspects" sind ein solches Exempel. Lehrende und Lernende haben im 'Wintersemester 1975/76 gemeinsam versucht, sich dieses Exempel wieder deutlich vor Augen zu führen – einmal ohne die Sekundärliteratur zu benutzen. Das wurde ein mühevolles Buchstabieren, wie die hier abgedruckten Protokolle es bezeugen: Sie sind weit davon entfernt, in jeder Hinsicht zufrieden zu stellen. Fehler haben wir auszumerzen versucht; stilistische Mängel, Argumentverkürzungen und Schiefheiten sind mancherorts stehen geblieben. Dem Anfänger mag die Lektüre trotzdem nützlich sein, dem Kenner zeigt sie, wieviel noch getan werden muß, soll die Linguistik als lebendige Wissenschaft und weder als Ideologie noch als Datenbank verbreitet werden.
Im Mittelpunkt Deutsch
(2018)
In der Indogermanistik sehen wir einen Zweig der historisch-vergleichenden Sprachwissenschaft. Die histor.-vergl. Sprachwissenschaft geht davon aus, dass einander ähnliche Wörter in nicht voneinander abstammenden Sprachen, die gleiche oder vergleichbare Inhalte bezeichnen, nicht zufällig in diese verschiedenen Sprachen gelangt sein können. Solche Übereinstimmungen wären anders erklärbar, wenn die Natur des Bezeichneten die Lautfolgen jeder einzelnen Sprache in irgendeiner Weise bedingen. Wir nehmen aber an, dass es also kein Abbildungsverhältnis zwischen Inhalt und Ausdrucksform sprachlicher Zeichen gibt, dass ein sprachliches Zeichen seine willkürlich festgesetzte konventionelle Form behält. Dann muss man Ähnlichkeiten solcher Zeichen in nicht voneinander abstammenden Sprachen auf irgendwelche ursprünglichen Zusammenhänge der Konventionen zurückführen. Die Deutung solcher Zusammenhänge ist das Thema der histor.-vgl. Sprachwissenschaft. […] Die Indogermanistik ist eine von vielen histor.-vgl. Sprachwissenschaften, neben der Finno-Ugristik, der Semitistik usw. Dass die Indogermanistik sich eine gewisse Sonderstellung zuspricht, liegt an drei ganz zufälligen Gegebenheiten: erstens ist die Indogermanistik die älteste und am intensivsten betriebene Sektion der vergl. Snrachwissenschaft; sie hat bis jetzt das grösste Kapital an geleisteter Arbeit zu verwalten; zweitens sind unter den Gliedern, die wir als indogermanische Sprachen zu einer Familie zusammenfassen, besonders früh bezeugte, lang überlieferte und zu grosser Ausdrucksleistung gelangte Sprachen, und drittens gehört zu diesen Sprachen unsere eigene und alle die Sprachen, mit denen wir im europäischen Raum, in der Gestaltung der europäischen Geisteswelt, am meisten zu tun haben.
Feministische Erinnerungskulturen : 100 Jahre Frauenstimmrecht. 50 Jahre Autonome Frauenbewegung
(2019)
Der Index verzeichnet Bildtafeln aus folgenden Büchern: Schumm (2008) - Flechten Madeiras, der Kanaren und Azoren; Schumm & Aptroot (2010) - Seychelles Lichen Guide; Schumm (2011) - Kalkflechten der Schäbischen Alb - ein mikroskopisch anatomischer Atlas; Aptroot & Schumm (2011) - Fruticose Roccellaceae - an anatomical-microscopical Atlas and Guide with a worldwide Key and further Notes on some crustose Roccellaceae or similar Lichens; und Schumm & Aptroot (2012) - A microscopical Atlas of some tropical Lichens from SE-Asia (Thailand, Cambodia, Philippines, Vietnam), Volume 1 and Volume 2.