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Dass Pflanzenarten bei aller Dynamik nicht einfach zufällig an bestimmten Orten zusammen erscheinen, sondern in wiederkehrenden und beschreibbaren Mustern, ist in der Öffentlichkeit noch immer wenig bekannt. Diese Muster werden von der Vegetationskunde seit ihren Anfängen im 19. Jahrhundert wissenschaftlich untersucht. Die Grundeinheit ist dabei die Pflanzengesellschaft oder Assoziation. Damit ist die Gesamtheit aller Pflanzenarten gemeint, die unter bestimmten biotischen und abiotischen Bedingungen regelhaft miteinander koexistieren. Um auf die Gefährdung und Schutzwürdigkeit der heimischen Pflanzengesellschaften aufmerksam zu machen, hat die Floristisch-Soziologische Arbeitsgemeinschaft (Tuexenia) für das Jahr 2019 zum ersten Mal eine "Pflanzengesellschaft des Jahres" ausgerufen (DIERSCHKE & HEINKEN 2018, TISCHEW & al. 2018). Die Wahl ist auf die Glatthaferwiese (Arrhenatheretum elatioris) gefallen, was kaum ein Zufall sein dürfte, denn Glatthaferwiesen gehören zu den buntesten und auffälligsten Pflanzengesellschaften unserer Landschaften – und sie sind im Flachland mittlerweile von vollständiger Vernichtung bedroht (FINCK & al. 2017).
Die Echte Katzenminze, auch Katzenkraut, Katzenmelisse oder Steinmelisse genannt, ist eine alte Heilpflanze, die bereits von den Römern in Mitteleuropa kultiviert wurde. Ihre Ver-wilderungen gehörten zur typischen Flora der Dörfer, der Umgebung von Klöstern und Gehöften. Die Art tritt aber auch im Siedlungsbereich größerer Städte auf. Sie war in der nordrhein-westfälischen Flora zumindest im letzten Jahrhundert nie häufig und ist heute nur noch sehr selten zu finden (z. B. BECKHAUS 1893, HÖPPNER & PREUSS 1926, RUNGE 1990, HAEUPLER & al. 2003, GORISSEN 2015). Derzeit steht sie landesweit als stark gefährdet auf der Roten Liste (RL 2, RAABE & al. 2011), in einigen Großlandschaften wird sie sogar als "vom Aussterben bedroht" (RL 1) oder "ausgestorben" (RL 0) eingestuft. Dabei muss man aber wissen, dass aktuelle Vorkommen der Echten Katzenminze oft als neophytisch klassifi-ziert und deswegen nicht in der Roten Liste berücksichtigt werden. Hierbei drängt sich die Frage auf, inwiefern sich solche neophytischen Vorkommen überhaupt von anderen Vorkommen unterscheiden.