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Oder - ist er doch frei?
(2005)
Die Arbeit beschäftigt sich mit der interdisziplinären Kontroverse um die Willensfreiheit. Es wird aufgezeigt, dass, unter Einbezug der heutigen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und deren Grenzen, es immer noch möglich ist, eine Willensfreiheit mit der damit verbundenen Verantwortung in der starken Begriffsform von Kant im Sinne eines Kausalneuanfangs anzunehmen. Die Hinführung zu einer positiv bejahten Willensfreiheit erfolgt entsprechend der Beweisführung Kants. Es werden neuro- und naturwissenschaftliche Erkenntnisgrenzen und Widersprüche (inhaltlicher und methodischer Art) aufgezeigt, und es wird so ein „Spielraum“ für eine theoretisch denkbare Willensfreiheit eröffnet. Dieser theoretisch denkbare Raum wird mit Hilfe empirischer Studien mit der aus der Praxis erforderlichen Annahme einer praktischen Willensfreiheit ausgefüllt. Neurowissenschaftliche, genetische und sozialwissenschaftliche Studien zeigen hierbei auf, dass das Gehirn wegen seiner Plastizität nur ein Glied in einer Kausalkette ist und deswegen zu keiner Falsifikation einer Hypothese von einem Kausalanfang, das heißt der Willensfreiheit, dienen kann. Die praktische Umsetzung der Willensfreiheit wird einerseits durch die Zuhilfenahme des Informationsbegriffes, der neurowissenschaftliche und philosophische Kategorien umfassen kann, und andererseits durch das Konzept eines emotionalen Gleichgewichtes zugelassen. Letzteres stellt den Zustand im Menschen dar, der als informationelles Patt einen nicht vorhersagbaren Kausalneuanfang ermöglicht. Dieser ist in jedem Menschen als Freiheitspotential angelegt, mit dem allerdings in einer aktiven Weise gearbeitet werden muss, damit Freiheit zur Geltung kommen kann. Letzteres ist von Bedeutung hinsichtlich kultureller Veränderungen, technischer Innovationen, Therapien, Motivationen, Identifikationen und vieler anderer menschlicher Potentiale.
Die Hermeneutik des sozialen Selbst : Bausteine einer Kritik des partikularistischen Individualismus
(2005)
Im Zentrum des Textes steht eine Diskussion der Bedeutung, die die Artikulation der Perspektive der ersten Person Singular, d. h. der expressive Anteil sprachlicher Verständigung, in kommunikativen Prozessen hat. Dabei geht es zum einen um Aspekte der kommunikativ-intersubjektiven Prägung binnenperspektivischer Wahrnehmung, zum anderen wird die Frage diskutiert, welche Rolle die Äußerung innerer Wahrnehmungen grundsätzlich, vor allem aber in praktischen Diskursen spielt. Neben diesem systematisch-sozialphilosophischen Erkenntnisinteresse, das darauf abzielt, die Kriterien zu bestimmen, unter denen individuelle Bindung an intersubjektive Kommunikation erzielt werden kann und die Bedingungen zu benennen unter denen erwartet werden kann, daß diskursiv gewonnene Einsichten handlungswirksame Kraft entfalten können, verfolgt die Untersuchung eine zweite Absicht: Vor dem Hintergrund der oben angedeuteten Überlegungen soll gezeigt werden, daß in der Entstehungsgeschichte des modernen Individualismus Formen der Artikulation erstpersonaler Wahrnehmungen etabliert wurden, die die spezifischen Funktionen und Potentionale öffentlicher (politischer) Diskurse beeinträchtigen bzw. reduzieren. Im Rahmen einer historisch-rekonstruktiven Argumentation soll diese Entwicklung als ein zentraler Indikator des gesellschaftlichen Strukturwandels in Europa seit Beginn der frühen Neuzeit interpretiert und als Erklärung für zeitgenössische Sozialpathologien in Anschlag gebracht werden. Diese beiden Argumentationslinien werden in der Auseinandersetzung mit Texten von Jürgen Habermas und Richard Sennett entwickelt. Im ersten Teil der Arbeit werden die zentralen Charakteristika öffentlicher Kommunikation vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Strukturveränderungen in Europa seit dem Beginn der frühen Neuzeit umrissen. Im zweiten Teil werden die dabei gewonnenen Erkenntnisse für eine Modifikation des sprechakttheoretischen Kerns der ›Theorie des kommunikativen Handelns‹ genutzt, auf deren Grundlage die Frage nach der Bedeutung der Perspektive der ersten Person Singular auf den verschiedenen Ebenen der Handlungskoordination und Konfliktlösung erörtert werden kann. Im Zentrum dieser Argumentation steht die Entwicklung eines Modells der expressiven Modalisierung zweiter Ordnung, mit dessen Hilfe den performativen Charakteristika menschlichen Sprachgebrauchs adäquat Rechnung getragen werden kann. Hierdurch kann gezeigt werden, daß in metasprachlichen Diskursen die expressiven Bestandteile sprachlicher Äußerungen vor allem dazu dienen, die Opponenten an das Prinzip diskursiver Verständigung zu binden. Auf der Grundlage dieser Einsicht wird erörtert, welche Rolle die Artikulation von Sprecherperspektiven in praktischen Diskursen erfüllt. Hierzu wird Habermas' Diskursethik mit Blick auf die Bedeutung moralischer Gefühle diskutiert. Dabei zeigt sich, daß die kognitivistischen Reduktionismen der TkH sich auch auf die Diskursethik erstrecken. Weil Habermas die affektiven Qualitäten diskursiver Praktiken als Teil der expressiven Artikulation der in ihnen engagierten Teilnehmer ausblendet, gelangt er zu einer pessimistischen Bewertung der Bindungskräfte, die prozedural begründete Normen entfalten können. Nur durch die Erfahrung der autonomiesichernden Kraft verständigungsorientierter Prozesse soll eine existentielle Wertschätzung von Seiten der Akteure erreicht werden können, die hinreichende Bindungsmomente mobilisieren kann. An diesem Punkt tritt die die Doppelfunktion von Expressivität als Medium der Erschliessung und Gestaltung von Selbst und Welt und ihre grundlegende Funktion für die Integration und Steuerung moderner Gesellschaften deutlich zutage. Die Möglichkeit, das Zusammenleben in einer posttraditionalen pluralistischen Gesellschaft befriedigend zu gestalten, hängt wesentlich davon ab, daß es den Akteuren gelingt, ihre Handlungskonflikte so zu lösen, daß alle Beteiligten das Gefühl haben, ihre individuellen Interessen seien gleichermaßen berücksichtigt worden. Die 'Hermeneutik des sozialen Selbst' erweist sich als eine Theorie des Selbst, die die artikulierte Expressivität als Brückenprinzip zwischen Selbstverständigung und Selbstbestimmung ansiedelt. Durch den verständigungsorientierten Austausch ihrer binnenperspektivischen Evaluationen knüpfen die Akteure ein Netz ethisch-existentieller Bedeutsamkeiten, mit dessen Hilfe sie den space of reason (Sellars) in der geteilten Lebenswelt verankern. Je mehr es ihnen gelingt, ihre individuellen Teilnehmerperspektiven zu entschränken und je glaubhafter sie diese Entschränkung in ihren Redebeiträgen expressiv artikulieren, desto wahrscheinlicher wird ein Grad der Selbstaufklärung, der jene Symmetrie der Anerkennungsverhältnisse als wünschenswert erscheinen läßt, die prozedural gewonnenen Normen dadurch handlungsmotivierende Schubkraft verleiht, daß sie in den Adressaten das sentiment of rationality (W. James) auslöst.
Die Behauptung von Jürgen Habermas, man könne ohne „metaphysische Rückendeckung“ philosophieren, wird nicht nur von Manfred Kühn bezweifelt. So ist auch Richard Rorty der Ansicht, ein Begründungsanspruch, wie ihn Habermas trotz aller Distanznahme zum apelschen „Restfundamentalismus“ noch immer vertritt, könne nur metaphysisch genannt werden. In dem Text untersucht der Autor zunächst, welchen Begriff von "Metaphysik" Jürgen Habermas selbst verwendet, um dann aufzuzeigen, dass dieser sich durch spezielle Argumentationsstrategien von metaphysischen Annahmenfreizumachen versucht. Besonders folgenreich ist dabei die Strategie, auf naturalistische Argumentationsmuster Bezug zu nehmen. In seinen neueren Schriften spricht Habermas nun auch selbst von einem „schwachen Naturalismus“. Ein wichtiges Ergebnis der Arbeit ist, dass diese Strategie letztendlich mit bestimmten Aussagen der Diskursethik nicht in Einklang zu bringen ist, und in Folge dessen Widersprüche zwischen dem Versuch, keine metaphysische Rückendeckung zu verwenden und bestimmten ethischen Aussagen auftreten. Nachgewiesen wird dies anhand einer Analyse des Selbstbewusstseins- und des Begründungsbegriffs bei Habermas, wobei im Zusammenhang des Selbstbewusstseinsbegriffs vor allem die Bezugnahme auf Mead, im Zusammenhang des Begründungsbegriffs hauptsächlich die Detranszendentalisierung der Kantischen Ethik und die Auseinandersetzung mit Apel im Mittelpunkt stehen. Da eine Beschäftigung mit dem Naturalismus in den meisten philosophischen Diskursen im Rahmen epistemologischer Überlegungen stattfindet, versteht sich die Arbeit darüber hinaus implizit auch als eine Analyse der Auswirkungen naturalistischer Argumentationsstrategien auf ethische Fragestellungen. Sie verbindet die Analyse der metaphysischen Implikationen im Werk von Jürgen Habermas mit einer Untersuchung der Konsequenzen des habermasschen Naturalismus auf die Diskursethik.
Dass Menschen für das, was sie tun, verantwortlich sind, ist eine Annahme, die im Alltag ohne weitere Begründung gemacht wird. Dies schließt natürlich nicht aus, dass es bezüglich der Verantwortlichkeit bestimmter Personen für bestimmte Handlungen unterschiedliche Ansichten geben kann, aber die allgemeine Unterstellung, dass man für seine Handlungen Verantwortung trägt, ist so tief in der alltäglichen Praxis verwurzelt, dass sie in der Regel unhinterfragt vorausgesetzt wird. Von philosophischer Seite gibt es seit jeher Versuche, diese Alltagsgewissheit durch verschiedene Einwände zu erschüttern. Zu nennen sind hierbei zum einen die Einwände der Verantwortungsskeptiker, denen zu Folge Verantwortung Bedingungen erfordert, die von Menschen prinzipiell nicht erfüllt werden können und die daher die These vertreten, dass niemand für das, was er tut verantwortlich sein kann. Zum anderen gibt es Einwände von Seiten der sogenannten ’Harten Deterministen’. Diese sind der Meinung, dass die Bedingungen für Verantwortung unvereinbar sind mit der These des Determinismus und da einige Ergebnisse der modernen Neurowissenschaft für eine Determiniertheit des menschlichen Gehirns sprechen könnten, wäre daher niemand verantwortlich für seine Handlungen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, im Ausgang von der bestehenden Praxis der Verantwortungszuschreibung zu zeigen, dass sowohl der skeptische als auch der deterministische Einwand unberechtigt sind und es keinen Anlass gibt, auf Grund philosophischer Argumente oder neurowissenschaftlicher Erkenntnisse an der Berechtigung und Sinnhaftigkeit dieser Praxis zu zweifeln. Um dies zu leisten, muss untersucht werden, was es genau heisst, eine Person für ihre Handlung verantwortlich zu machen; auf der Basis dieser Analyse kann dann gezeigt werden, dass beide Einwände gegenüber dieser Praxis ins Leere laufen.
Zeit ist einer jener Begriffe, für die man die Augustinische Charakterisierung gelten lassen wollte, es sei klar, was sie bedeuten, solange nicht danach gefragt werde (Augustinus Confessiones Lib. XI, 17). Die Frage aber nach dem, was "Zeit" eigentlich ist, erscheint umso berechtigter, als es insbesondere die Naturwissenschaften sind, die für sich in Anspruch nehmen, hier Antworten geben zu können. Die zu erwartenden Antworten wären danach wesentlich empirischer Natur – also direkt oder indirekt experimentell gestützt und mithin Ergebnis dieser Forschung. ...
Jon Elster hat sich in der rational choice-Theorie durch Studien zu Selbstbindungstechniken als Absicherung gegen Irrationalitäten im Entscheidungsprozess einen Namen gemacht. Passend zu diesem Theoriehintergrund untersucht Elster in seinem Buch "Die Akten schließen" Entscheidungsmöglichkeiten nationaler Gesellschaften, mit dem Irrationalen umzugehen und gesellschaftliche Umbrüche zu bearbeiten. Elster geht es darum zu zeigen, dass die Art und Weise, wie Gesellschaften ihre offenen Rechnungen nach Regimewechseln begleichen, höchst unterschiedlich ist. Darum trägt er unterschiedliche Formen der "Vergangenheitsbewältigung" zusammen und setzt sie miteinander in Bezug. ...
Wir wissen nicht, was König Adolf von Schweden in seiner Satteltasche trug, als er im 30jährigen Krieg hoch zu Ross in die Schlacht zog. Angeblich soll es ein Exemplar des Buches "De iure belli ac pacis" gewesen sein, des völkerrechtlichen Hauptwerks von Hugo Grotius. Spätestens seit Louis Aubéry du Mauriers "Memoires pour servir a l’histoire de Hollande et des autres Provinces-unies" (1688) gehört diese Anekdote zum festen Bestandteil des Grotius- Mythos. Erzählt wird sie meist dann, wenn es um die Frage nach dem Verhältnis von Theorie und Praxis im Völkerrecht und ihrer Geschichte geht. Umdiese Frage dreht es sich auch in dermit Spannung erwarteten Arbeit von Martine Julia van Ittersum über die Verstrickungen des jungen Grotius in die Überseepolitik des ebenfalls noch jungen niederländischen Staates. ...
Unser die Welt : sprachphilosophische Grundlegungen der Erkenntnistheorie ; ausgewählte Artikel
(2007)
Die Weiterentwicklung der Gedanken, die Wilhelm K. Essler 1972 in seinem Buch "Analytische Philosophie I" vorgetragen hat, ist bislang nur in Artikeln erfolgt. Die hier vorgelegte Auswahl hat das Ziel, den Kern seines Philosophierens, nach Sachgebieten geordnet, darzustellen. Im Zentrum seines Philosophierens steht die Untersuchung des Reflektierens, genauer: des philosophischen Reflektierens, anhand semantischer und epistemologischer Beispiele. Er orientiert sich dabei nicht an der Untersuchung vorhandener Erkenntnisakte, die oft schwer faßbar und noch schwerer eindeutig bestimmbar sind, sondern an deren rationaler Rekonstruktion in Modellen, gemäß dem Vorgehen in experimentellen Wissenschaften, und das besagt in der Philosophie natürlich: in Modellsprachen. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, daß unter Einsatz des Instrumentariums der modernen Logik und ihrer Metalogik definitive Ergebnisse erzielt werden können, aufbauend auf den metalogischen Resultaten Gödels und Tarskis. In der Weiterführung der Ergebnisse von Gödel und Tarski wird gezeigt, daß die methodologische Unterscheidung von Erwähnen und Verwenden genau dem Vorgehen des semantischen Reflektierens gemäß der Sprachstufentheorie Tarskis entspricht und daß diese daher das geeignete Instrument zur Darstellung des epistemologischen Reflektierens und damit auch der erfahrungswissenschaftlichen Semantik ist. Anhand solcher präziser Sprachmodelle wird die Voraussetzungshaftigkeit allen sprachgebundenen Erkennens jeweils am Beispiel nachgewiesen. Macht man eben dieses Reflektieren zum neuen Gegenstand des untersuchenden Reflektierens, so benötigt man hierzu, will man die zuvor benützte Sprache des Reflektierens nun vollständig darstellen, abermals zusätzliche, in ihr noch nicht ausdrückbare Mittel des Reflektierens, und so fort ohne Ende. Dabei zeigt sich, daß dieses "und so fort ohne Ende" zum Problem der Grenze des Sagbaren gehört, und damit a fortiori zu den Grenzen des Philosophierens. Wie bei Platon wird Denken als ein inneres Sprechen verstanden, was eine enge Verbindung von Sprachphilosophie und Philosophie des Geistes impliziert. In neueren Untersuchungen hat Wilhelm K. Essler gezeigt, daß die Grundgedanken der buddhistischen Philosophie des Geistes mit diesen Ergebnissen des Reflektierens weitgehend übereinstimmen, daß jedoch diese über zwei Jahrtausende alte buddhistische Philosophie darüber hinaus auch Instrumente zur individuellen Anwendungen einer solchen sprachphilosophisch und erkenntnistheoretisch untermauerten Philosophie des Geistes enthält, die diese dann zu einer gelebten Philosophie werden lassen können, mit dem Ziel des Mottos, das auf der Eingangspforte des Tempels von Delphi zu lesen stand, nämlich: "Erkenne Dich selbst!"
Auch wenn die Anzahl theoretischer Arbeiten über die Anerkennungstheorie enorm gewachsen ist, scheint es immer noch relativ unklar zu sein, welche Rolle genau der Begriff der Anerkennung in den verschiedenen Disziplinen übernehmen sollte. Die Internationalisierung der Debatte über die Theorie der Anerkennung hat die ganze Komplexität und Vielfältigkeit des Anerkennungsbegriffs zum Vorschein gebracht. Dieser Vielfältigkeit von Analyseperspektiven gilt es heute Rechnung zu tragen. Mit der Darstellung der in dieser Dissertation skizzierten Reflexionsstufen der Anerkennungstheorie (der subjektive, der objektive Geist der Anerkennung und die Sittlichkeit der Anerkennung) wurde allerdings nicht nur versucht, den Stand der Forschung einfach wiederzugeben, sondern auch immanent die Notwendigkeit einer verfassungstheoretischen Erweiterung der Anerkennungstheorie nachzuweisen. Ob das mir gelungen ist oder nicht, kann nur der Leser beurteilen.
Dieses Verfahren bedient sich der logischen Methode Hegels. Sowohl Hegel als Adorno haben immer erneut versucht, "aufs Ganze" zu gehen. Eine stillschweigende These dieser Dissertation war daher, dass die Darstellung des Ganzen, der Reflexionsstufen der Anerkennungstheorie nicht nur möglich ist, sondern notwendig, damit der Anerkennungsbegriff, seine sittliche Verwirklichung und seine Normativität angemessen begriffen werden konnte. Die Darstellung dieser drei großen Paradigmen diente daher dem nicht bescheidenen Versuch, die drei notwendigen Reflexionsstufen der Anerkennungstheorie darzustellen.
Diese in dieser Dissertation vertretene These steckte freilich erst nur ein Arbeitsfeld ab. Von ihr ausgehend eröffnen sich vielfältige Perspektiven. Mit dem in dieser Dissertation entwickelten Gedankengang ist jedoch in indirekter Form die systematische Idee schon angesprochen, von der ich mich in meiner Auseinandersetzung mit dem Werk von Honneth habe leiten lassen. Einerseits hatte ich mir in dieser Dissertation das Ziel gesetzt, die Herausbildung auf die Weise nachzuvollziehen, dass dabei die logischen Prämissen meiner eigenen Argumentation schrittweise ihren bloß arbiträren Charakter verlieren und somit gerechtfertigt werden; andererseits wollte ich auf demselben Weg zumindest in ersten Umrissen auch zeigen, dass nur eine verfassungstheoretische Erweiterung der Sphäre der Anerkennung um jenes institutionelle Moment Hegels Theorie der Sittlichkeit erklärbar macht, deren Rechtfertigung sich eigentlich der transzendentalen Argumentation von Hegels Logik verdankt.
Trotz der vielen Mängel, die die Dissertation zweifellos aufweist, bin ich fest davon überzeugt, dass sie auf eine vielleicht geradezu naiv anmutende Weise viele der Gründe enthält, die zeigen, dass die Anerkennungstheorie ihre Ziele nur angemessen verwirklichen kann, indem sie die intersubjektive Dimension mit einer verfassungstheoretischen verbindet. Aus diesen Resultaten ergibt sich die Richtung einer plausiblen Erweiterung der Anerkennungstheorie: wer die intersubjektive Dimension der Anerkennung in einem verfassungstheoretischen Rahmen zu integrieren versucht, ist auf Hegels transzendentale Phänomenologie angewiesen, für die Hegels Logik mit ihrer Idee einer Kommunikativen Freiheit und einer Einheit von Darstellung und Kritik noch immer das große Anregungspotential bietet.
Es werden ontologische Antinomien, semantische Antinomien und die Sätze von Tarski, Gödel, Rosser und Church miteinander verglichen. Der Vergleich verläuft in zwei Schritten: Abstrakte Formulierungen der Sätze von Tarski, Gödel, Rosser und Church ermöglichen eine direkte Gegenüberstellung mit der Lügner-Antinomie und der Antinomie von Grelling. Der Beweis des Unvollständigkeitssatzes wird dabei mit und ohne Verwendung des Fixpunktsatzes betrachtet und die Rolle des Fixpunktsatzes analysiert. Parallel zur Antinomie von Richard werden abstrakte Sätze für Terme anstelle von Formeln gebildet. Hieraus erhält man wiederum einen Unvollständigkeitssatz. Im zweiten Schritt werden ontologische und semantische Antinomien gegenübergestellt. Es wird der Begriff einer Diagonalstruktur entwickelt, auf den beide Antinomietypen bezogen werden. Im Fall von ontologischen Antinomien werden die Antinomien von Cantor, Russell und Burali-Forti behandelt.
Diese Arbeit befasst sich mit dem Philosophen Emmanuel Levinas und dem persischen Dichter Hafis, die als genuine Denker der Situation vorgestellt werden. Levinas und Hafis folgend, versucht die Autorin aufzuweisen, dass unser Sein immer ein In-Situation-sein ist. Das "In" zeigt dabei nicht ein "Innen" im Gegensatz zu einem "Außen" an. Hingegen ist der Mensch in Situationen sowohl Innen als auch Außen. Situation ist jedoch kein bestimmter Zustand des Seins des Menschen, sondern Weise des Daseins, im wie des Seins. Dieses In-sein schließlich wird von der Autorin, und hierin folgt sie explizite Emmanuel Levinas, übersetzt als Ausgesetztheit. Ausgesetztheit als solche ist Ur-Situation, Situation der Situation und somit ein anderer Ausdruck für das Beziehungs-sein. Das Beziehungssein aber hat sein Äußerstes in der Liebe. Liebe jedoch ist nicht deshalb unbedingt, weil sie eine bloße Steigerung des Lebensgefühls bedeutete, auf die der Mensch "aus ist". Liebe ist Grunderfahrung und als solche eine Bewegung, die sich von sich her übersteigert. Liebe bewahrt die Kontinuität des Lebens als Relatio. Denn Liebe "relativiert" nicht das "Böse des Schmerzes" aufgrund des Guten der Heiligkeit. Liebe ist Ertragen im Schmerz, Aufenthalt in der Heiligkeit. So situiert sie als reine Passivität und Empfänglichkeit stets "jenseits von Gut und Böse". Die Öffnung der Liebe, d.i. der Zugang zum Anderen, vollzieht sich durch das Weibliche. Die Autorin beschreibt Weiblichkeit als Konkretisierung des Eros, der mit Levinas und Hafis als Fruchtbarkeit vorgestellt wird, die schon "jenseits" der biologischen Bedeutung Sinn "hat". Mit der Explikation der von der Autorin entwickelten Figur "Schleier der Weiblichkeit" wird schließlich versucht, über die Referenzen Levinas und Hafis noch hinauszugehen. Im Schleier "symbolisiert" sich die Macht der Weiblichkeit, die zugleich "Passivität" und "Zärtlichkeit" ist. Der Schleier ist Ausdruck einer Weiblichkeit, die das Geheimnis des Seins als das Geheimnis des Antlitzes infiniert.
Situierte Kritik: Modelle kritischer Praxis in Hermeneutik, Poststrukturalismus und Neopragmatismus
(2008)
Wie ist Kritik an sozialen Verhältnissen möglich? Welches sind ihre Bedingungen, ihre Verfahren und ihre Grenzen? Diese Studie konturiert den Spielraum kritischer Praxis, indem sie die Aspekte der Analyse, Evaluation und Transformation gesellschaftlicher Wirklichkeit mit Blick auf Ansätze hermeneutischer, poststrukturalistischer und neopragmatistischer Philosophie (insbesondere von Gadamer, Butler und Rorty) expliziert. Aufgrund der sozialen Konstitution von Subjektivität, Rationalität und Normativität kann Kritik dabei nicht mit Bezug auf universelle überzeitliche Maßstäbe erläutert werden, sondern als ‚situierte Kritik‘, die ihre Ausgangs- und Orientierungspunkte in den herrschenden Verhältnissen selbst findet.
In diesem Beitrag gehe ich dem wechselseitigen Zusammenhang zwischen Vernunft und Freiheit nach, indem ich zu zeigen versuche, dass unterschiedliche Konzeptionen von Vernunft auch unterschiedliche Konzeptionen von Freiheit nach sich ziehen. Ich diskutiere zwei Argumente für den Inkompatibilismus (Strawsons Basic Argument und van Inwagens Konsequenzargument), von denen sich herausstellt, dass sie auf strukturgleichen Hintergrundannahmen beruhen, die ihrerseits Spezialfälle jenes Grundsatzes vernünftigen Denkens sind, den Kant als das "oberste Prinzip der reinen Vernunft" bezeichnet. Diese ("absolutistische") Konzeption von Vernunft ist keineswegs alternativlos. Die "intuitive" Plausibilität des Inkompatibilismus wird folglich in Frage gestellt.
Die Allgegenwärtigkeit des Begriffs der Menschenrechte in politischen Kontexten kann leicht übersehen lassen, dass der rechtsphilosophische, rechtstheoretische und praktische Streit um die genaue Bestimmung, Begründung und Kodifizierung dieser »Rechte« alles andere als beigelegt ist. Der notorische Dissens zwischen Philosophen und Juristinnen und sogar Theologen steht in einem seltsamen Missverhältnis zur Selbstverständlichkeit, mit der politische Akteure die Notwendigkeit dieser oder jener außenpolitischen Handlung durch Bezug auf die Menschenrechte rechtfertigen. ...
Sowohl in den 1920er als auch in den 1960er und 70er Jahren waren materialistische bzw. marxistische Ansätze Bestandteil des Rechtsdiskurses. Diese Orientierung ist seitdem etwas aus dem Blick geraten. Man kann vielleicht sogar sagen, dass die materialistischen Ansätze auf dem Terrain der Rechtstheorie eher marginalisiert sind. Im Laufe der letzten Jahre hat Sonja Buckel in einer Reihe von Artikeln1 und in ihrem vor kurzem erschienenen Buch Subjektivierung und Kohäsion. Zur Rekonstruktion einer materialistischen Theorie des Rechts diese Fehlentwicklung in der Rechtstheorie zu korrigieren versucht. Die theoretische Originalität und soziologische Umsicht, mit der Sonja Buckel auf diesem Weg die weitreichenden Ansprüche einer materialistischen Rechtstheorie zu erneuern versucht, wären sicherlich schon Grund genug, sich mit ihrer materialistischen Theorie des Rechts gründlich auseinander zu setzen. Immerhin gelingt es ihr, im Gang ihrer Argumentation auch den Stellenwert einer Reihe von zeitgenössischen Ansätzen der politischen und rechtlichen Theorie im Rahmen der sozialen Auseinandersetzungen zu klären, von denen zumindest die europäischen Länder heute geprägt sind. Aber ein weiterer und für mich wesentlicher Grund, ihre Überlegungen mit großer Sorgfalt zu prüfen, ergibt sich aus der speziellen These, die sie als einen Leitfaden ihrem Erneuerungsversuch zugrunde legt: Es ist ihre Überzeugung, dass das Recht sich in kapitalistischen Gesellschaften seine "gespenstige Eigenwelt" (9) erzeugt. Die Faszination ihrer Theorie besteht gerade im Versuch, diese "phantasmagorischen" bzw. verdinglicht-verdinglichenden Prozesse des Rechts, seine Verselbständigung also, einer sowohl theoretischen als empirischen Analyse zu unterziehen. ...
Wissenschaftliche Literatur über Serbien zählt im Westen zur Mangelware. Auf dem Büchermarkt überwogen bis vor kurzem geschichtliche Abrisse von Journalisten und dilettierenden Historikern. Montenegro ist ein noch seltenerer Gegenstand wissenschaftlicher Geschichtsschreibung. Daher weckt ein Sammelband zur Gesellschafts-, Kultur-, Politik- und Staatsgeschichte, der von einem wissenschaftlichen Institut und ausgewiesenen Kennern der serbischen Geschichte herausgegeben wurde, hohe Erwartungen. ...
Emotionen in der Ökonomie
(2008)
Bisherige ökonomische Modelle erklären das Zustandekommen von Handlungen primär durch den Wunsch, mit möglichst geringem Aufwand vorgegebene Ziele bzw. Absichten zu realisieren, also durch Unterstellung eines bestimmten Typs von Rationalität, nämlich ökonomischer Zweckrationalität. Lassen sich Handlungen nicht mehr alleine durch die Voraussetzung dieser Art von Rationalität bei den Handelnden erklären, werden sie als Ausnahmen oder Anomalien betrachtet. Bei vielen dieser Anomalien lassen sich emotionale Einflüsse vermuten. Gelänge es nun, diese emotionalen Einflüsse für das Zustandkommen von Handlungen näher zu bestimmen, könnten ökonomische Modelle in ihrer Reichweite und Aussagekraft beim Erklären von Handlungen verbessert werden. Deshalb lautet meine Hauptfragestellung: inwieweit bestimmen Emotionen unser wirtschaftliches Handeln? An welchen Stellen und auf welche Weise spielen sie bei zweckrationalen Entscheidungen eine Rolle? Zweckrationalität besteht darin, effektive Mittel für bestimmte Ziele zu benennen. Voraussetzung dafür ist es, Ziele zu haben. Deshalb wird eine zweite Frage lauten: wie können Emotionen die teleologische Gerichtetheit, die Ziele oder Zwecke unserer zweckrationalen Handlungen bestimmen oder mitbestimmen? Diese Frage spielt vor allem auf unsere Motivation an: würden wir mit bestimmten Zielen keine Emotionen verbinden, würden uns viele Handlungen sinnlos erscheinen. Emotionen sorgen für die Ziele, die dann mittels Zweckrationalität in Angriff genommen werden können. Eine Frage betrachtet den umgekehrten Fall: Lassen sich Emotionen instrumentalisieren, indem bestimmte Emotionen manipuliert oder modifiziert werden, um bestimmte Ziele zu erreichen? Schlussendlich bleiben noch die Kosten (Zeit, Mühe, Aufwendungen, psychischer und monetärer Art) einer solchen Investition zu erwägen. ...
In dieser Arbeit ging es um die Frage, ob die folgenden fünf zentralen Grundannahmen, die das Denken über das Unsterblichkeitsproblem gegenwärtig bestimmen, erwiesen sind oder nicht: (1) Es existiere nur die uns bekannte raumzeitliche Welt und Hinweise oder Belege für andere Dimensionen und Realitätsebenen seien nicht vorhanden. (2) Aus der Faktizität des Evolutionsprozesses könne geschlossen werden, dass die Lebewesen ohne Absicht und Plan ausschließlich durch rein mechanistisch- materialistische Prozesse entstanden seien. (3) Es gebe keine rationalen Argumente für die Existenz eines transzendenten Urgrundes der Welt, einer transzendenten wahren Wirklichkeit und transzendenter Entitäten. (4) Das Bewusstsein werde vom Gehirn hervorgebracht und sei nichts anderes als ein Produkt der Komplexität des Nervensystems und Belege für die Transmissionshypothese, nach der das Hirn wie ein Transmitter für ein eigenständiges Bewusstsein wirkt, gebe es nicht, ebenso wenig wie Belege für Trennbarkeit des Bewusstseins vom physischen Körper und für die postmortale Kontinuität des Bewusstseins. (5) In der Aufklärung sei gezeigt worden, dass die Annahme einer unsterblichen Seele irrational sei. Häufig wird behauptet, dass es sich bei diesen Grundannahmen um unbezweifelbare Selbstverständlichkeiten handele oder um unumstößliche naturwissenschaftliche oder philosophische Erkenntnisse, die mit Hilfe logischer Operationen oder naturwissenschaftlicher Methoden eindeutig nachgewiesen worden seien oder zwingend daraus folgten. Insofern wird davon ausgegangen, dass diese Grundannahmen als gültig vorausgesetzt werden können, wenn das Unsterblichkeitsproblem erörtert wird.
Steigeisen fürs Theoriegebirge : zwei Neuerscheinungen zum 80. Geburtstag von Jürgen Habermas
(2009)
Rezensionen zu: Michael Funken (Hrsg.) : Über Habermas. Gespräche mit Zeitgenossen. Darmstadt 2008, Primus Verlag, ISBN 978-3-89678-645-6, 192 Seiten, 24,90 Euro. Stefan Müller-Doohm : Jürgen Habermas. Frankfurt 2008, Suhrkamp Verlag, BasisBiographien 38, ISBN 978-3-518-18238-3, 157 Seiten, 7,90 Euro.
Die Arbeit beschreibt in ihrer komparatistischen Anlage die sozialpädagogische Betreuung in den Bewährungshilfeorganisationen der Niederlande, Österreichs und der Bundesrepublik. Neben einer umfassenden Beschreibung der Organisations-strukturen werden auch Handlungsabläufe in der Bewährungshilfearbeit dargelegt, wobei qualitative Aspekte der sozialpädagogischen Tätigkeit fokussiert werden. In einem weiteren Kapitel findet sich die begriffliche Eingrenzung der Bewährungshilfe als soziale Dienstleistung. Die beschriebenen Bewährungshilfeinstitutionen werden anschließend in ihren Struk-tur-, Prozess- und Ergebnisqualitäten abgebildet und einem direkten Vergleich zuge-führt. Die abschließende Diskussion stellt aus dem Vergleich der Systeme Anregungen für eine Weiterentwicklung der deutschen Bewährungshilfe, im Sinne einer Verbesse-rung der Dienstleistungsqualität, vor.
Das Werk von Jürgen Habermas ragt einsam aus der Theorielandschaft unserer Tage heraus, denn ihm ist es auf einzigartige Weise gelungen, eine einheitliche Theorie in der Vielzahl der disziplinären Stimmen der Philosophie und der Sozial- und Rechtswissenschaften zu schaffen: die Theorie des Diskurses. Sie hat auf all diesen Gebieten innovativ und paradigmenbildend gewirkt, was sich nicht zuletzt daran zeigt, wie stark seine Erkenntnisse auf neuere Forschungsprogramme wirken. Ein Beispiel hierfür ist der Frankfurter Exzellenzcluster »Herausbildung normativer Ordnungen«, der seit Herbst 2007 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert wird und unter anderem neun neue Professuren an der Goethe-Universität geschaffen und besetzt hat. In mehr als 30 Forschungsprojekten arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu unterschiedlichen Fragestellungen der Veränderung gesellschaftlicher Ordnungen.
Die Debatte um die Rolle des Nationalstaates und der Nation als Entität von politischer und ethischer Relevanz in Fragen globaler und sozialer Gerechtigkeit beschäftigt Wissenschaftler aus den Bereichen der Philosophie, Politik, Wirtschaft, Soziologie uvm. Der Politikwissenschaftler und Philosoph David Miller (Oxford) vertritt eine Theorie, die auf der "Nation" als einer eigenen, emergenten Entität aufbaut, die Miller als eine ethisch relvante Gruppe charakterisiert, die u.a. den Willen und das Recht zur politischen Selbstbestimmung hat. Die Welt, so Miller, stellen wir uns am besten als eine Welt der Nationalstaaten vor, in Fragen der gloablen und sozialen Gerechtigkeit existiere tendenziell zu Recht eine Bias zugunsten der eigenen Compatriots und der eigenen Nation. In dieser Magisterarbeit wird zunächst die metaethische Debatte in der Diskussion um Miller herum zwischen kosmopolitischen und kontextuell-relativistischen Theoretikern skizziert. Danach erfolgt eine Betrachtung von Miller Konzept der Nation und der nationalen Identität. Es wird weiterhin betrachtet, warum und wie Miller der Nation ethische Relevanz zuschreibt. Danach werden seine Gründe für ein Recht auf nationale Selbstbestimmung beleuchtet, seine Konzeption sozialer Gerechtigkeit untersucht und Millers Haltung zum Verhältnis des Nationalsstaates vs. der globalen Gemeinschaft betrachtet. Es wird zu dem Schluss gelangt werden, dass Millers liberaler Nationalismus argumentativ zu problematisch bleibt, um überzeugend die kosmopolitischere Position zu Fragen globalen Gerechtigkeit zurückzuweisen. Ebenso wird als unschlüssig erachtet, wie Miller aufgrund seiner eigenen Argumente eine ethische Bevorzugung von Compatriots aufrecht erhalten kann. Im Ausblick erfolgt ein Resümee sowie ein Vorschlag, die Debatte in Richtung transnational motivierter Ansätze hin fortzuführen.
Vielleicht gibt es irgendwann Wanderungsbewegungen in den Weltraum. Je später die zukünftigen Generationen leben, umso geringer ist unser Wissen um ihre Lebenssituation, ihre Möglichkeiten und ihre daran wohl angepassten Interessen. Die zentrale moralische Rücksicht auf die Interessen der Betroffenen bleibt also mit Bezug auf zukünftige Generationen wenn nicht unbestimmt, so doch unterbestimmt.
Todesfurcht ist ein Phänomen, das sich durch die Jahrhunderte zieht und sich unabhängig von Kultur, Religion oder sonstigen Sozialisationsfaktoren zu behaupten scheint. Gleichzeitig aber würden die meisten Menschen die Unsterblichkeit der Sterblichkeit nicht prinzipiell vorziehen. In der vorliegenden Arbeit geht es um die Frage, womit wir es dann bei der Todesfurcht eigentlich zu tun haben. Was ist Todesfurcht? Worauf bezieht sie sich? Welche Überzeugungen liegen ihr zugrunde? Ist es von Bedeutung, welche Überzeugungen ihr zugrunde liegen? Muss man sagen, dass die Todesfurcht eines Christen auf etwas anderes Bezug nimmt als die Todesfurcht eines Atheisten? Lässt sich etwas bestimmen, auf das man sich unabhängig von Überzeugungen über das Totsein fürchten kann? Ist Todesfurcht eine rationale, ist Todesfurcht eine vernunftmäßige Furcht? ...
Die Untersuchung versucht als Genderstudie eine Antwort auf die Frage nach den Verhaltensweisen, dem Leben und Erleben von Frauen in Krisensituationen des Zwanzigsten Jahrhunderts zu geben. Der politische und soziale Fokus liegt in der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges.
Es handelt sich dabei um eine große Spannbreite von unterschiedlichen Biografien. Frauen sind als Zeitzeuginnen besonders tauglich, weil sie nicht nur durch ihr Geschlecht, sondern auch durch viele andere gesellschaftliche Positionen, Situationen und Handlungsspielräume im Alltag, und vor allem im Kriegsalltag und an der Heimatfront, geprägt sind.
Die Arbeit knüpft an wichtige Erkenntnisse der Frauen- und Genderforschung, der historischen Sozialforschung, der Biographie- und gerontologischen Forschung sowie der Oral History an.
Das Sample besteht aus acht Fraueninterviews, vier Gruppen von jeweils zwei Frauen. Da sind zwei adlige Frauen, die beide fast hundert Jahre lang und darüber hinaus gelebt haben. Beide haben ihren besonderen Bezugspunkt durch ihre Brüder als Beteiligte des militärischen Widerstands am 20. Juli 1944. Die anderen sechs Frauenbiografien stehen exemplarisch für ebenfalls drei besondere Gruppen. Da sind zwei jüdische Frauen, die Auschwitz überlebt haben, zwei Russinnen, die in ihren "Großen Vaterländischen Krieg" involviert waren und zwei bei der Wehrmacht dienstverpflichtete deutsche Frauen.
Das Sichtbarmachen von Lebenszusammenhängen kann die Ghettoisierung von Alten verhindern und Verbindungen knüpfen, die einer alternden Gesellschaft die Zukunft erleichtert.
Der Text Konstitutive Regeln – normativ oder nicht? Ein Blick auf ihre Rolle in Praktiken geht der Frage nach, ob – und wenn ja, in welcher Weise – konstitutive Regeln normativ sind. Die Herausforderung besteht darin, dass diese Regeln bzw. ihre Befolgung womöglich durchweg in nicht-normativen Begriffen beschrieben werden können – nämlich im Wesentlichen als Erfüllung notwendiger und/oder hinreichender Bedingungen. Natürlich kann man, aus welchen Gründen auch immer, jederzeit fordern, einer konstitutiven Regel Folge zu leisten. Aber damit würde Normativität ‚von außen‘ an solche Regeln herangetragen; in Frage steht aber, ob diese Regeln selbst normativ sind. Für eine derartige ‚interne‘ Normativität spricht sicherlich unser Umgang mit diesen Regeln und auch unser alltägliches Reden über sie. So beschreiben wir in unserer Alltagspraxis etwa das Befolgen von Spielregeln (als Paradebeispiele für konstitutive Regeln) als etwas, das korrekt ist oder getan werden soll – und Abweichungen entsprechend als Verletzungen. Der Überlegungsgang des Textes ist zweigeteilt: In einem ersten Schritt werden einige Arten von konstitutiven Regeln unterschieden. Der systematische Ertrag dieser begrifflichen Überlegungen besteht in dem Vorschlag, dass manche Arten von konstitutiven Regeln ganz problemlos als auch normative Phänomene charakterisierbar sind, andere hingegen nicht. In einem zweiten Schritt wird vor allem zu zeigen versucht, dass einige der wirklichen ‚Problemfälle‘ konstitutiver Regeln zumindest als schwach-normative Regeln beschrieben werden können (im Unterschied zu stark-normativen Phänomenen wie Verpflichtungen oder Verbote). Die ‚schwache Normativität‘ dieser Regeln kommt zum Vorschein, wenn man ihre Rolle in Praktiken betrachtet – insbesondere die Art und Weise, wie sich Akteure in diesen Praktiken unter Berufung auf konstitutive Regeln kritisieren, ohne sich dabei bereits als verpflichtet zu behandeln, diese Regeln zu befolgen.
Die zentrale These des vorliegenden Aufsatzes ist es, dass es ein Adam Smith-Problem im traditionellen Sinne nicht gibt, aber sehr wohl einen Selbstwiderspruch in Adam Smith ökonomischer Theorie.
Der Aufsatz behandelt zunächst die enge systematische Verbindung von Smith ökonomischer und ethischer Theorie. Die Verbindung beruht auf der Annahme eines höchsten Wesens und einer daraus gefolgerten prästabilisierenden Harmonie Dem religiösen Vertrauen auf eine natürliche Ordnung korresponiert der Glaube an die Gerechtigkeit des Marktes. Smith weitere politische Analyse produziert allerdings einen Selbstwiderspruch. Smith zeigt auf, dass die unternehmerischen Eigeninteressen dem Allgemeininteresse der Gesellschaft widersprechen und die Unternehmer zudem virtuoser und erfolgreicher beim Durchsetzen ihrer eigenen Interessen agieren als andere Marktakteure. Dennoch hält Smith an der Annahme fest, der Markt entfalte eine harmonisierende und den allseitigen Wohlstand fördernde Wirkung. Diese Annahme mutiert bei seinen Epigonen zu einer ontologischen Gewissheit.