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Am 19. 7. 1838 schrieb Annette von Droste-Hülshoff an Christoph Bernhard Schlüter (1801-1884), der zusammen mit seinem Schwager Wilhelm Junkmann (1811-1886) die Betreuung ihrer ersten Gedichtausgabe übernommen hatte: "ich habe, vor einiger Zeit, eine Anzahl morgenländischer Gedichte, zur Auswahl an Jungmann geschickt, weder in Ihrem Briefe noch in dem Seinigen wird Deren erwähnt, sie werden doch nicht verloren gegangen seyn?" Annette von Droste-Hülshoff erhielt erst eine Antwort, nachdem die Drucklegung abgeschlossen war. Schlüter teilte ihr am 2. 8. 1838 mit, daß sich unter den nicht zum Druck gelangten Gedichten auch jene morgenländischen befänden. Für deren Nichtberücksichtigung nennt er den folgenden Grund: "Nur der reine harmonische Totaleindruck eben der ersten Ausgabe Ihrer Poesien, worin alles streng einen Character athmen und zugleich gleichmäßig originelles Eigenthum der Dichterin sein sollte, nichts aber Nachahmung oder irgend fremdartig und störend, war es was uns vorzüglich bestimmte [...].