Refine
Year of publication
- 2009 (1440) (remove)
Document Type
- Article (546)
- Doctoral Thesis (275)
- Part of Periodical (203)
- Review (103)
- Book (85)
- Part of a Book (65)
- Working Paper (36)
- Report (32)
- Conference Proceeding (30)
- Diploma Thesis (11)
Language
- German (1440) (remove)
Keywords
- Deutsch (48)
- Literatur (24)
- Filmmusik (21)
- Lehrdichtung (17)
- Reiseliteratur (14)
- Mittelhochdeutsch (13)
- Zeitschrift (12)
- Film (11)
- Phraseologie (11)
- Linguistik (10)
Institute
- Medizin (174)
- Extern (121)
- Präsidium (78)
- Biowissenschaften (50)
- Biochemie und Chemie (47)
- Rechtswissenschaft (45)
- Gesellschaftswissenschaften (41)
- Geschichtswissenschaften (37)
- Physik (25)
- Pharmazie (24)
Zu berichten ist über ein bedeutendes, in langjährigen Studien des Heidelberger Kirchenhistorikers entstandenes Buch. Seine Entstehungsorte waren unter anderen die Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel sowie die Johannes a Lasco Bibliothek in Emden. Über den Namensgeber der letzteren, Johannes a Lasco (1499–1650), einen "polnischen Baron, Humanisten und Reformator", hat Christoph Strohm einen eigenen Tagungsband herausgebracht (Tübingen 2000). Bedeutend ist "Calvinismus und Recht" aus mehreren Gründen. Es geht dem Zusammenhang von Bekenntnis und Jurisprudenz im 16. und 17. Jahrhundert nach und fragt speziell nach den Verbindungsfäden zwischen französischem und deutschem Humanismus mit dem Calvinismus sowie nach den Entstehungsgründen des Faches Öffentliches Recht ab etwa 1600. Hatte die Ablösung vom mos italicus, die Hinwendung zur modernen Systembildung und zum Naturrecht, die Betonung historischer Textstufen im römischen Recht und die Publikation mittelalterlicher papstkritischer Traktate etwas mit dem reformierten, lutherischen oder katholischen Bekenntnis zu tun? Wie gingen die Juristen mit den theologischen Hauptstücken des Bekenntnisses um, mit Taufe, Ehe und Abendmahl, wie standen sie zum Widerstandsrecht und zu den Befugnissen der Obrigkeit, die rechte Lehre zu garantieren? Ganz entscheidend kam es darauf an, ob Zwang in Glaubensdingen erlaubt sei. ...
Friedrich Gaus (1881–1955) war Leiter der Rechtsabteilung des deutschen Auswärtigen Amtes von 1922 bis 1943, ein juristischer Fachmann des Völkerrechts par excellence. Als promovierter Assessor war er 1907 in das Amt eingetreten, wo er vom Legationsrat zum Ministerialdirektor aufstieg. Bei allen wichtigen Verträgen Deutschlands war er dabei, von Brest-Litowsk bis Versailles, vom Schieds- und Vergleichsvertrag mit der Schweiz zum Vertrag von Rapallo, vor allem aber bei dem Vertrag von Locarno und bei Deutschlands Eintritt in den Völkerbund. Gaus galt als das juristische Gehirn der auswärtigen Politik. Er begleitete Stresemann bis zu dessen Tod 1929 und war bei seiner Diplomatie stets "der im Mittelpunkt stehende juristische Experte". ...
Und noch ein Buch zu Carl Schmitt! Diesmal ein Reisebericht eines Schriftstellers, der als junger Mann einmal Kontakt zu Schmitt gesucht hatte, nun aber dreißig Jahre später mit der Regionalbahn von Hagen ins Sauerland fährt, um dort den 1985 verstorbenen Wortund Ideenzauberer, das Chamäleon, das "Ungeheuer", den intellektuellen Spieler noch einmal zu imaginieren. Linder fährt also über Finnentrop in das schon sagenhaft gewordene Plettenberg, liest sich gründlich in Schmitts Œuvre ein, spricht mit allen Personen, die den kleinen Professor noch gekannt haben, vor allem seinem treuen Eckermann Ernst Hüsmert, fotografiert das Sauerland bei dem Dorf Pasel, sammelt Fotos und Faksimiles und umkreist Schmitt auf eine originelle Weise, die weit entfernt ist vom Üblichen. Linder schreibt weder ein rechtswissenschaftliches Buch noch eine chronologisch geordnete historische Biographie, sondern einen poetischen Streifzug mit einer gehörigen Portion Sympathie, aber keineswegs unkritisch. Quellenzitate aus Briefen, Tagebüchern und dem Œuvre Schmitts werden mit erfundenen, aber passenden Zitaten überblendet. ...
Seit Mitte der Sechzigerjahre gab es vielerorts Ringvorlesungen zum Thema Rechtsordnung und Juristen im Nationalsozialismus (Gießen, München, Tübingen, Berlin, später in Frankfurt, Kiel und Münster), kirchliche Akademien veranstalteten zahllose entsprechende Wochenenden. Auch die Richterakademien in Trier und Brandenburg nahmen sich schließlich der Thematik an. Das Leitwort war "Vergangenheitsbewältigung", meist eine solche der Zivil- und Strafjustiz, aber auch der Rechtswissenschaft und ihrer, wie man sagte, "Verstrickungen". Göttingen veranstaltete nun im Wintersemester 2006/07 zum zweiten Mal – nach Ralf Dreier und Wolfgang Sellert (1989) – eine solche Ringvorlesung. ...
"Passau sticht in See" ist ein Gedicht von Reiner Kunze aus dem Jahr 1979 überschrieben. "Der Dom ein / kreuzmastsegel, an dem, matrosen gleich, steinmetze klettern / Der schlot des Peschlbräus zeigt rauch, die kessel stehen unter dampf / In dreier flüsse wasser zielt der bug, ein schiff das seenot kennt". ...
"Mit dem Erscheinen des vorliegenden Registerbandes ist das 'Historische Wörterbuch der Philosophie' abgeschlossen", so Gottfried Gabriel in der Vorbemerkung. Freilich ist ein wirklich "abgeschlossenes" Lexikon nur schwer vorstellbar. Es ist eine in Stichworte gedrängte Verkürzung eines bestimmten Segments der Welt. Die Auswahl der Stichworte zeigt implizit, was eine Redaktion, aber auch eine ganze Autorengeneration "in ihrer Zeit" für wichtig hielt. Zwischen den Stichworten gibt es Leerräume, die in immer feinerer Differenzierung gefüllt werden könnten. Neue Begriffe tauchen ständig auf. Der philosophische Diskurs fließt. Nachtragsbände müssten sich anschließen, das Ganze würde im Internet als "lebendiges Lexikon" mit fortwährenden Ergänzungen sozusagen als "philosophia perennis" im Sinne von Joachim Ritter fortbestehen. Käme es zu einer zweiten Auflage, dann würde man die Feldarbeit von tausendfünfhundert Autoren nochmals aufnehmen und mit Sicherheit ergäben sich viele Verschiebungen und Ergänzungen. Mit anderen Worten: Kaum hat der Stein den Gipfel erreicht, stürzt er wieder abwärts. Lust und Verzweiflung der Lexikographen. ...
"Geborene Opfer" : Bausteine für eine Geschichte der Viktimologie – das Beispiel Hans von Hentig
(2009)
Die Entdeckung der Opferperspektive gilt in Strafrecht und Kriminologie gemeinhin als eine Errungenschaft der allerjüngsten Vergangenheit. So sei erst vor kurzem das Opfer als "Rechtsgutsträger" erkannt worden und damit aus dem "rechtlichen Nichts" erwacht. Das strafrechtsdogmatische Interesse am Opfer wird begleitet durch einen parallel laufenden kriminologischen Diskurs. Unter der Bezeichnung Viktimologie beschäftigt sich ein ganzer Zweig der kriminologischen Forschung mit dem Verbrechensopfer. Die Viktimologie selbst bestimmt dabei den Zeitpunkt ihrer Geburt auf die Jahrhundertmitte des 20. Jahrhunderts: Erst mit dem kriminologischen Methodenwechsel nach dem Zweiten Weltkrieg, als sich die Kriminologie von ihrer klassischen Fixierung auf statische Anlage- und Umweltelemente gelöst und sich der Dynamik der Verbrechensentstehung gewidmet habe, seien auch Aussagen über die Interaktion zwischen Täter und Opfer, die sog. "Täter-Opfer-Beziehung", möglich geworden. In der Literatur herrscht dabei die Ansicht vor, dass der aus Deutschland in die USA emigrierte Kriminologe Hans von Hentig erstmals in einem Beitrag für die "Kölnische Zeitung" vom 4.9.1934, später dann durch seinen Aufsatz "Remarks on the Interaction of Perpetrator and Victim" aus dem Jahr 1940, vor allem aber mit dem vierten Abschnitt seines 1948 erschienenen Buches "The Criminal and his Victim" die Viktimologie aus der Taufe gehoben habe. Teilweise wird dieses Verdienst auch anderen Autoren zugeschrieben, vor allem Benjamin Mendelsohn, einem rumänisch-israelischen Anwalt, der bereits 1937 erste Arbeiten über das Verhältnis des Vergewaltigers zu seinem Opfer publizierte. ...
Editorial
(2009)
Strafe muss sein! Ein drohender Satz, eine Universalie der Gerechtigkeit, ein pädagogisches Prinzip, eine Existenzgarantie für den strafenden Staat? Wenn Strafe denn wirklich "sein muss", wie kann sie als rechtliche ausgeübt und legitimiert werden? Hinter dem Alltagsspruch "Strafe muss sein" öffnet sich das weite Feld der Geschichte des Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft. Dieses Feld ist von der traditionellen Rechtsgeschichte eher vernachlässigt worden. Die meisten Strafrechtler halten es für verzichtbar. Vorlesungen zur Strafrechtsgeschichte gehören nicht zum Ausbildungskanon. So kamen die Innovationen in den letzten Jahren eher von außen, von der Kulturanthropologie, von der neueren Kulturgeschichte und speziell von der erfreulich entfalteten Historischen Kriminologie. Die Rechtsgeschichte hat hiervon erheblich profitiert. Sie hat ihrerseits wieder auf die historische Forschung zum Mittelalter und zur Frühen Neuzeit zurückgewirkt. Die früher manchmal beobachteten Barrieren gegenseitiger Nichtwahrnehmung scheinen nahezu verschwunden. ...
Vor nicht so langer Zeit waren die oft sehr langfristigen Editionsprojekte der Akademien und wissenschaftlichen Institute wegen ihrer Dauer in die öffentliche Kritik gekommen. Die Wellen der Erregung haben sich inzwischen gelegt. Zu den ältesten Institutionen dieser Art gehören die Monumenta Germaniae Historica, kurz MGH. Für den im Mittelalter arbeitenden Rechtshistoriker ist unentbehrlich nicht nur die Reihe der Leges, sondern auch der Diplomata der deutschen Könige und Kaiser. Gerade in ihr ist in den letzten Jahrzehnten eine Herkulesarbeit an Materialbewältigung und Präzision mit der Edition der Diplome Friedrich I. Barbarossas in vier gewichtigen Bänden unter der Leitung von Heinrich Appelt bis 1990 geleistet worden. Begleitende Studien haben die Diplomatik bereichert und verfeinert, aber auch die Rolle des römischen Rechts genauer beleuchtet. Wichtige seither erschienene Monographien zu Barbarossa wären ohne diese Edition der Diplomata nicht denkbar gewesen. In der Reihe der Constitutiones liegt seit 1996 eine kritische Edition u. a. der Konstitutionen von Melfi Friedrichs II. vor, begleitet von einer zweibändigen Monographie des Herausgebers Wolfgang Stürner. ...
Der Band ist das Ergebnis einer Tagung, die vom 22. bis 24. Juni 2006 in Trient abgehalten worden ist. Einleitend weisen Diego Quaglioni und Gerhard Dilcher auf den Nutzen des Austauschs zwischen italienischer und deutscher Geschichtswissenschaft auf dem Feld der kaiserlichen Gesetzgebung der Staufer hin, insbesondere in Bezug auf die roncalische Gesetzgebung. Dilcher verweist auf die komplizierte Überlieferung und den ambivalenten Charakter der einzelnen roncalischen Gesetze, in denen sich mittelalterliche und deutsche Rechtstraditionen mit römisch-justinianischen Traditionen unter einem neuen Ordnungs- und Gesetzgebungswillen des Herrschers vermischten. ...
"Ich glaub immer noch, daß ich im Stand sein werde, mir meine Welt in die Welt hineinzubauen." Diese Äußerung aus einem Brief Hugo von Hofmannsthals vom 15. Mai 1895 an Richard Beer-Hofmann kann zugleich als Aussage über die Funktion gedeutet werden, die Briefe für den Autor besitzen: Es geht um die Etablierung, das Herstellen einer eigenen Welt, eines dem eigenen Ich völlig angemessenen Raums, der dennoch Teil der realen Welt ist. Dass es sich dabei um eine spezifisch epistolare Funktion handelt, geht allein schon aus den medialen Voraussetzungen der Gattung 'Brief' hervor. Briefe ermöglichen zwar die persönliche Kommunikation zwischen Absender und Adressat; anders als in der mündlichen Kommunikation ist jedoch die Situation der Äußerung, des Schreibens, zeitlich und räumlich von der Situation des Empfangs, des Lesens, verschieden - das Distanz-Medium Schrift setzt die Abwesenheit des Adressaten voraus. Die Briefkommunikation erlaubt dem Autor daher, ganz 'bei sich' zu bleiben und doch zugleich den Kontakt mit der Aussenwelt zu wahren.
Adolf Muschgs "Kinderhochzeit" liegt wie ein unübersichtliches Gebirgsmassiv im literarischen Gelände. Der Roman ist ein Alterswerk und zugleich die Eröffnung eines völlig neuen Kapitels; die Summe einer vieljährigen Autorschaft, und doch ungleich mehr als die verbreiterte Strömung seiner erprobten Erzählkunst. Sie bewährt sich auch hier, aber indem sie sich abarbeitet an einem widerständigen, in seinen Elementen auseinanderstrebenden, hoch brisanten und aktuellen Stoff. Muschg schmilzt Geschichte und Geistesgeschichte längst vergangener Jahrhunderte in Biographien und Erfahrungswelten ein, die sich zwischen Hitlerherrschaft und globalisierter Gegenwart erstrecken. Ein dichtes, zuweilen angestrengtes Spiel der Verweisungen bis in entlegene Bildungsstoffe und ins eigene frühere Werk durchzieht den Text, der sich einer Fülle epischer Darstellungsmöglichkeiten bedient.
1978/79 fertigt der englische Bildhauer Richard Deacon eine Serie von Graphiken unter dem Titel "It's Orpheus When There's Singing". Das Zitat entstammt einer englischsprachigen Übersetzung des im Februar 1922 verfassten Gedichtzyklus "Die Sonette an Orpheus" von Rainer Maria Rilke. Wie für diesen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Begegnung mit dem bildnerischen Schaffen Auguste Rodins, so markierte die Lektüre von Rilkes Sonetten für Richard Deacon einen entscheidenden Wendepunkt in der eigenen werkbiographischen Entwicklung. Bei der (Neu-)Formulierung seines künstlerischen Selbstverständnisses bezieht sich Deacon mit Rilke auf den antiken Orpheus-Mythos von der die Körperschwellen und auch die Grenze von Leben und Tod, Beseeltem und Unbeseeltem überschreitenden Macht der Musik. Die transgressive und transformative Wirkkraft der Akustik, die der Mythos verbürgt, steht für zweierlei Entgrenzungsversuche Modell: für eine Entgrenzung der Künste, wie Rilkes Rodin-Rezeption und Deacons Rilke-Lektüre sie jeweils gezeitigt haben, und für eine diese erst bedingende Entgrenzung der Sinne, wie Rilke sie je schon als genuine Leistung der Wahrnehmung begriff und im Gedicht zu befördern strebte.
Die im Jahr 1925 erschienene "Traumnovelle" erfreut sich - nicht erst seit Stanley Kubricks Verfilmung "Eyes Wide Shut" (1999) - eines besonderen literaturwissenschaftlichen Interesses. Der Geschichte einer Beziehungskrise, die ein dem gehobenen Wiener Bürgertum angehörender junger Arzt und seine Ehefrau durchleben, wurde oft eine Sonderstellung in Schnitzlers OEuvre zugewiesen. In der Erzählung sah man das einzige Werk des Autors, in dem die Liebesbeziehung der Protagonisten - allen außerehelichen erotischen Versuchungen zum Trotz - am Ende doch aufrechterhalten, wenn nicht sogar auf eine höhere Ebene der Verständigung gehoben würde. Der für Schnitzler so untypische positive Ausgang der Erzählung erscheint in den Augen der Interpreten bereits mit einem wesentlichen Merkmal des formalen Aufbaus gegeben: mit dem Kompositionsprinzip der Symmetrie. Für William Rey etwa formieren sich die erotischen Erfahrungen von Mann und Frau in einer bipolaren Entsprechung, so dass es aus den Schuldgefühlen beider zu gegenseitiger Vergebung und Versöhnung komme.
Über das Verhältnis von Literatur und Wirklichkeit ist unendlich viel geschrieben worden, die Überlegungen zum Begriff der Fiktion füllen Hunderte von Abhandlungen. Besonders schwierig wird es dort, wo es um lyrische Texte geht, bei denen nicht einmal sicher ist, ob und - wenn ja - in welchem Sinne sie denn überhaupt dem Bereich der Fiktion zuzurechnen sind. Bekanntlich haben sich nicht nur Literaturtheoretiker, sondern auch Autoren mit dieser Frage beschäftigt. Allerdings waren etwa Hugo von Hofmannsthal und Gottfried Benn, um die es hier gehen soll, wohl kaum an hochabstrakten Einsichten interessiert. Ihr Interesse galt eher dem Versuch, Erfahrungen in ausreichender Klarheit zu formulieren, die sie mit ihren eigenen Gedichten machten.
In einem Brief von 1894 schreibt Hofmannsthal an Leopold von Andrian von einem besonderen Zustand, in dem er die Einheit des Seins 'erlebt' und 'spürt'. Es heißt darin:
Ich erleb jetzt eine sonderbare Zeit: mein inneres Leben macht aus Menschen, Empfindungen, Gedanken und Büchern eine wirre Einheit, die Wurzeln aller dieser Dinge wachsen durcheinander wie bei Moos und Pilzen und man spürt auf einmal, daß die Scheidung von Geist und Sinnen, Geist und Herz, Denken und Tuen eine äußerliche und willkürliche ist. Πάντα ῥεĩ das citiert zwar schon der Herr Dehmel, aber richtig ist es doch.
Die einzelnen Dinge, Empfindungen und Gedanken erhalten in diesem Zitat gemeinsame Wurzeln, die in ihnen enthalten und untrennbar mit ihnen verwoben sind. Die Metapher Heraklits, nach der 'Alles fließt', scheint von Hofmannsthal innerlich erlebt, ohne sprachlich klar erfasst werden zu können. Diese Einheit kann offenbar nur 'erspürt' werden, was zur Folge hat, dass die gängigen begrifflichen Unterscheidungen, die dem Dualismus eigen sind ("Scheidung von Geist und Sinnen"), als "äußerlich" und "willkürlich" bezeichnet werden.
"Halb zufällig, halb absichtlich" : die Inszenierung von Brüchen in Hofmannsthals Briefwechseln
(2009)
Im Juni 1903 schreibt Hofmannsthal an Richard Beer-Hofmann: "Der Briefwechsel von Hebbel ist sehr schön. Er zeigt den Dichter von außen und innen." Dieses Urteil über "Hebbels Briefwechsel mit Freunden und berühmten Zeitgenossen", wovon ein Exemplar in Hofmannsthals nachgelassener Bibliothek erhalten ist, arbeitet mit der traditionellen Leitdifferenz von Oberfläche und Tiefe, von Erscheinung und Wesen. Wie beides zusammenhängen mag, ob die Außenseite die repräsentativöffentliche, die Innenseite dagegen die private intime Äußerung bedeutet, oder ob der Gegensatz von absichtsvollem Sich-Zeigen und heimlichem Subtext gemeint ist, bleibt ungesagt. Deutlich wird nur, dass die Person des Dichters ins öffentliche Rampenlicht rückt, auch mit ihren intimen Lebenszeugnissen.
Wenn man den 1961 publizierten Text von Albert Renger-Patzsch "Über die Grenzen unseres Metiers. Kann die Fotografie einen Typus wiedergeben?" liest, so trägt er kaum noch Spuren der fraglos scharfen Kritik, die ihn veranlasst hatte. August Sander, gegen den er sich richtet, wird von Renger noch nicht einmal namentlich -und sei es beiläufig - erwähnt (einzig in der Einleitung der Redaktion wird er explizit benannt) und auch der historische Kontext von Sanders großangelegtem Projekt "Menschen des 20. Jahrhunderts" wird bestenfalls am Rande gestreift. In einer ganzen Reihe von Briefen äußerte Renger-Patzsch hingegen seine Kritik an Sander, die er bereits bei Erscheinen von Sanders Buch "Antlitz der Zeit" gegenüber Carl Georg Heise in ähnlicher Deutlichkeit formuliert hatte, unverblümt. Renger hatte 1960 den Kulturpreis der Deutschen Gesellschaft für Photographie erhalten und erfuhr, dass Sander ein Jahr später ebenfalls für diese Auszeichnung vorgesehen war. Dieser Preis "zeichnet bedeutende Leistungen aus, die mit Hilfe der Photographie erzielt wurden, insbesondere auf künstlerischem, humanitärem, karitativem, sozialem, technischem, erzieherischem oder wissenschaftlichem Gebiet". Genau diese Leistung konnte Renger-Patzsch in Sanders Werk nicht erkennen. Daher wandte er sich gleich an mehrere einflussreiche Mitglieder und nicht zuletzt an Gerhard Schröder, den damaligen Präsidenten der Gesellschaft, um gegen Sander als möglichen Preisträger seinen Einspruch einzulegen.
Wenn man in der Photographietheorie der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts nach strikt gegenübergestellten und sich wechselseitig ausschließenden Positionen sucht, liegt es auf der Hand, Walter Benjamin und Albert Renger-Patzsch zu nennen, den der kritischen Theorie nahestehenden Theoretiker auf der einen Seite und den Protagonisten der neusachlichen Photographie auf der anderen. Zwischen ihnen liegt ein vermeintlich unüberwindlicher Graben, den nicht zuletzt Walter Benjamins berühmtes Diktum aus der "Kleinen Geschichte der Photographie" ausgehoben hat, das Benjamin auch in seinem Aufsatz "Der Autor als Produzent" unentschärft wiederaufgenommen hat.
Es ist bekannt, welch großes Gewicht aktuellen Publikationen in der Presse, sei es den Tageszeitungen mit ihren Wochenendbeilagen, sei es Fachzeitschriften, literarischen und anderen, für die Konzeption von Kafkas Texten zukommt. Herausragendes Beispiel dafür ist jener frappierende Artikel aus dem "Prager Tagblatt" vom 1. April 1917 über einen dressierten Affen, "Consul, der viel Bewunderte. Aus dem Tagebuch eines Künstlers", "der Kafka direkt zur Niederschrift" seiner Erzählung "Ein Bericht für eine Akademie" veranlasst hat. Verständlich daher die immer noch anhaltende Suche nach solchen 'Vorlagen' oder minder ambitiös formuliert 'Intertexten', die zur Kontextualisierung von Kafkas Werk beitragen. So durchforstete Hartmut Binder Prager Tageszeitungen zwischen 1904 und 1925, ohne aber die gesuchten 'exakten Anregungen' für Kafkas Geschichte "Ein Hungerkünstler" gefunden zu haben. Auch Bauer-Wabnegg bedauerte noch 1990, dass eine exakte Quelle bisher nicht bekannt sei. Wenn nun hier der 1896 in der Wochenzeitung "Das interessante Blatt" in fünf Fortsetzungen erschienene und mit Fotoserien ausgestattete Bericht über den italienischen Hungerkünstler Giovanni Succi als möglicher Intertext vorgestellt werden soll, so ist zuvor daran zu erinnern, dass die amerikanische Kafka-Forschung schon 1987 auf die zahlreichen Berichte in den Tageszeitungen vor 1900, sogar den amerikanischen wie "The New York Daily Tribune", hingewiesen hatte, welche die Fasten-Experimente bekannter Hungerkünstler begleiteten. Unter ihnen war Giovanni Succi der berühmteste und wahrscheinlich das Modell für Kafkas Hungerkünstler.
Hofmannsthal 17/2009
(2009)
Der durch sein Buch zur Regierung und Verwaltungsorganisation der frühen Capetinger als Kenner dieser Epoche ausgewiesene Autor legt eine umfassende Biographie Ludwigs VI. vor, die eine empfindliche Lücke jedenfalls zu großen Teilen schließt, denn eine zusammenfassende monographische Darstellung der Zeit und Wirksamkeit dieses Königs (1108–1137) fehlt seit langem. ...
Wie kein anderes Unternehmen steht der frühere Flick-Konzern für die enge Verbindung zwischen Wirtschaft und nationalsozialistischem Regime. Sein Wachstum wurde im Dritten Reich von kaum einem Unternehmen übertroffen. Der Konzern profitierte im großem Ausmaß von "Arisierungen", war ein bedeutender Rüstungsproduzent und beschäftigte zehntausende von Zwangsarbeitern. Das alliierte Militärtribunal in Nürnberg zog die leitenden Direktoren zur Verantwortung und verurteilte führende Männer des Konzerns. Das genaue Ausmaß der Verstrickung des Unternehmens in die Verbrechen des Dritten Reiches entzog sich aber lange einer umfassenden Aufarbeitung und wurde durch den Umstand erschwert, dass es heute den Konzern nicht mehr gibt. Dabei ist das Unternehmen wie kein zweites durch seinen Namen mit Affären und Skandalen verbunden. Der Bogen reicht von der so genannten "Gelsenberg"-Affäre in der Weimarer Republik über den Parteispenden-Skandal der Bonner Republik bis zur Eröffnung der Berliner Flick-Kollektion im Jahr 2004. Aus diesem Grunde ist es nicht nur begrüßenswert, sondern auch überfällig, dass das Münchener Institut für Zeitgeschichte sich in einer breit aufgestellten Studie der Geschichte des Konzerns widmet. ...
Solche Bücher gab es vor dem Ersten Weltkrieg in Deutschland auch: Prachtwerke zur nationalen Erbauung eines seiner selbst nicht mehr ganz sicheren Publikums, das ein unüberhörbares Mahlen des Zahns der Zeit doch tapfer ignorieren wollte. Wer den Band aufschlägt und in der vorangestellten "Liste d’honneur des souscripteurs" als erläuterndes Prädikat hinter einem Namen "catholique et royaliste" liest, hat rasch Gewissheit: Mit Wissenschaft hat das teure Produkt nichts zu tun, viel dagegen mit Fragen wie der, "que notre Louis IX est bien nommé saint Louis, et non Saint Louis selon une mode universitaire qui se répand depuis quelques années" […]. J’écris donc comme dans les livres de ma religion, […]. De même, pour le héros de ce livre, et suivant la mode des anciens, j’écris Roi avec majuscule quand je parle de lui, car c’est le Roi par excellence, […]« (S. 14). In diesem Stil sprechen vier umfangreiche Kapitel über den König, königliche Symbolik, seine Umgebung und die Heraldik der Kapetinger; opulent illustriert mit Reproduktionen aus Handschriften des 13.–16. Jahrhunderts (darunter aus dem um 1250 entstandenen Krönungsordo BnF lat. 1246), schönen Faksimiles der Bulle Papst Gregors IX. für Ludwig IX. von 1239, der Gründungsurkunde der Sainte-Chapelle (1246), einer zur Unlesbarkeit verkleinerten Frankreichkarte aus dem 19. Jahrhundert, Photos der Sainte-Chapelle, Beispielen der Chartreser Glasfenster, Siegeln (u. a. des Königs, seiner Mutter, Margarethes von Provence, Peters II. von Courtenay, Rudolfs II. von Vermandois, Odos III. von Burgund, des Reimser Domkapitels), Münzen, der sog. "Cassette de St-Louis" (um 1236), Fotos erhaltener Teile des Krönungsornats (Sporen, Schwert Karls des Großen), Reproduktionen verlorener Stücke nach der "Collection Gaignières" und anderer gelehrter Werke des 17. und 18. Jahrhunderts (u. a. Félibien), Historiengemälden des 17. und 18. Jahrhunderts, nicht zuletzt zahlreichen Malereien von Claude de Gallo in der Art von Kinderbuchillustrationen (Ludwig IX. im Krönungsornat und zu Pferd, Blanche von Kastilien und Margarethe von Provence, Robert I. von Artois, Karl von Anjou und viele mehr) und einer bonbonfarbenen "Reconstitution de la sainte couronne ou couronne de S. Louis" von Jörg Mauriange. ...
Aus Anlass der achthundertsten Jahrestage des Todes Eleonores von Aquitanien und des Verlusts der Normandie durch Johann Ohneland fand im Mai 2004 eine gemeinsame Tagung der Forschungszentren CESCM (Poitiers) und HIRES (Angers) statt, deren Vorträge nun im Druck vorgelegt werden. Die magistrale Einleitung von Martin Aurell (Introduction. Pourquoi la débâcle de 1204?, S. 3–14) betont zwar die Schlüsselrolle Eleonores, deren Ehe mit Heinrich II. jenes angevinische Reich entstehen ließ, das im Jahr ihres Todes zusammenbrach, hebt aber stärker auf die Zurücksetzung der Normandie gegenüber den englischen Eliten seit 1154 ab, auf geradezu xenophobische Züge in der wechselseitigen Einschätzung des Adels diesseits und jenseits des Kanals. Große der Normandie hatten kein materielles Interesse mehr daran, sich für einen König zu schlagen, der die Gewinne seinem insularen Entourage würde zukommen lassen; die Lehnsabhängigkeit der angevinischen Könige von den Kapetingern hielt diese in der Position der Herren gegenüber ungetreuen Vasallen, deren gesamter Kontinentalbesitz französisches Krongut blieb. Der kontinentale Adel nutzte das nach Kräften, Insistieren auf karolingische Tradition stützte die Unabhängigkeit der Kirchen und Klöster vom englischen König und seinen Beauftragten, während der intellektuelle Hofklerus Heinrichs II. und seiner Söhne verstört am Becket-Mord litt und seinem alten Studienort Paris nostalgische Sympathie entgegenbrachte. Unter solchen Voraussetzungen lag es nicht nur an der militärischen und politischen Unfähigkeit Johanns, wenn die französische Position der Plantagenêt in der Krise des Krieges schnell dahinschmolz. ...
Muss man eine Geschichte der Ritterschaft bei den Germanen des Tacitus beginnen? Man muss, wenn man wie Dominique Barthélemy davon überzeugt ist, dass die gegenwärtig noch herrschende Theorie von der "Erfindung der Ritterschaft" ("l’invention de la chevalerie") um 1100 in Frankreich allzu sehr von Nationalstolz und ideologischen Interessen genährt worden sei, um als historische Wahrheit akzeptiert zu werden. ...
Wohl kaum ein anderes Falsifikat des Frühmittelalters, mit Ausnahme vielleicht der Falschen Dekretalen des sogenannten Pseudo-Isidor (Paschasius Radbertus), hat die Forschung derart intensiv in Atem gehalten wie das Constitutum Constantini . Seit Lorenzo Valla in seiner bahnbrechenden Studie aus dem Jahr 1440 ( De falso credita et ementita Constantini donatione ) das Dokument mit inhaltlichen Argumenten als apokryph erweisen konnte, hat die Frage nach Entstehungszeit und -ort Dutzende von Forschergenerationen beschäftigt. Da – angeblich – Konstantin der Große nach der Heilung vom Aussatz und anschließender Verlagerung seines Amtssitzes von Rom an den Bosporus die gesamte Westhälfte des Römischen Reiches dem Papst überlassen habe, damals Silvester I. (314–335), lag selbstredend die alte Frage nach dem Cui bono nahe: Aufgrund der Tatsache, dass der Apostolische Stuhl eindeutiger Nutznießer der Konstantinischen Schenkung ist, konnte folglich die Fiktion nur an einem Ort entstanden sein, nämlich in Rom. Diese Sicht der Dinge schien eindeutige Bestätigung zu erfahren durch die philologische, hier vor allem quellenkritische Analyse des Textes: Nicht wenige Passagen ähneln solchen Formulierungen, wie sie in der Korrespondenz der Päpste Paul I. (757–767) und Hadrian I. (772–795) anzutreffen sind, einer Briefsammlung, die gemeinhin unter dem Rubrum Codex Carolinus bekannt ist (Unikat: Cod. Wien lat. 449, saec. IX ca. med., nordalpine Schriftheimat, wohl direkte Kopie des Originals aus dem Jahr 791). So dominierte in der Forschung über Jahrhunderte die Position, das Constitutum Constantini sei ein Produkt der kurialen Kanzlei des späteren 8. Jahrhunderts. Nur vereinzelte Stimmen wurden laut, die fränkischen Ursprung und thematischen Zusammenhang mit dem pseudoisidorischen Fälschungskomplex postulierten, demnach eine Genese im mittleren 9. Jahrhundert favorisierten (in diesem Sinn dezidiert die wichtige Studie von Hermann Grauert, Historisches Jahrbuch 3–5, 1882–1884, dazu unten mehr). Letztere Position ließ sich vor allem deshalb nachdrücklich vertreten, weil erstens die frühesten Handschriften des Constitutum Constantini (geschrieben in den 850er/860er Jahren) gleichzeitig die ältesten Überlieferungsträger der pseudoisidorischen Dekretalen sind (u. a. Vatikan Ottobonianus latinus 93; Vatikan latinus 630; dann der noch nirgendwo gebührend beachtete Cod. Rennes 134, der keineswegs ins 11., sondern ins mittlere 9. Jahrhundert zu datieren ist (New Haven 442 enthält das CC erstaunlicherweise nicht) sowie die frühesten Zeugen der Version A2 wie etwa Aosta 102, Ivrea LXXXIII, Rom Vallicellianus D 38 und Sankt Gallen 670); und weil zweitens keinerlei zweifelsfreie Rezeption des Constitutum Constantin i vorliegt bis zu der Zeit, als es eben Eingang fand in die Sammlung falscher Papstbriefe, die ab den 830er Jahren im Kloster Corbie fabriziert wurden. Corbie, die abbaye royale an der Somme, ist demnach der überlieferungsgeschichtlich früheste Ausgangspunkt des Constitutum Constantini . Dazu gesellt sich die Abtei Saint-Denis, in deren Formelsammlung (Cod. Paris latinus 2777, der hier interessierende Teil geschrieben saec. IX 2 ) das Falsifikat ebenfalls enthalten ist. Der Version des Parisinus – dies haben eingehende Untersuchungen im Rahmen eines Oberseminars im Wintersemester 2008/09 klar bestätigt – kommt eine eindeutige textqualitative Präferenz zu gegenüber der pseudoisidorischen Traditionsform, die redigiert und sprachlich geglättet wurde. Das Constitutum Constantini , so wird man mit dem derzeit gültigen Forschungsstand (Horst Fuhrmann) festhalten können, ist kein Produkt der Fälscherwerkstatt in Corbie. Gleichwohl sollten überlieferungsgeschichtliche Spezifika (Corbie und Saint-Denis als herausragende geistige Zentren des Frankenreichs, demgegenüber aber keine frühe Präsenz des Constitutum Constantini in Rom) gebührende Beachtung finden.
An diesem Punkt setzt Johannes Fried an. ...
Schon seit einiger Zeit hat das Thema Freundschaft unter Historikern Konjunktur. Da die Mediävistik hier eine Vorreiterrolle gespielt hat – man denke an die einflussreichen Anstöße von Gerd Althoff – ist es nur folgerichtig, dass ein von Klaus Oschema herausgegebener Sammelband einige dieser Ansätze zusammenfasst. Dabei weitet der Band den Blick in zweifacher Hinsicht über bisherige Perspektiven hinaus: Zum einen wird, wie der Titel schon anzeigt, ein Vergleich des deutschen und des französischen Sprachraums angestrebt (wobei Beiträge aus dem Bereich der alten Eidgenossenschaft einen wichtigen Platz einnehmen), zum anderen wird die Schwelle zwischen Spätmittelalter und Früher Neuzeit überschritten. ...
Philipp der Schöne drohte stets ein wenig unterzugehen zwischen dem Glanz seiner burgundischen Vorgänger von Philipp dem Kühnen bis Karl dem Kühnen, den Memorialleistungen seines Vaters Maximilian, des "letzten Ritters", und dem weltumspannenden Ausgreifen Kaiser Karls V. In den letzten Jahren aber wurde er zunehmend aus diesem Schattendasein befreit: Bereits 2003 erschien eine magistrale Biographie aus der Feder J.-M. Cauchies’, 2006 bot Philipps 500. Todestag den Anlass zu einer Ausstellung der Königlichen Bibliothek in Brüssel. Begleitet wurde dieses Projekt von dem hier vorzustellenden Katalogband, wobei der Rezensent die Ausstellung selbst bedauerlicherweise nicht besuchen konnte. ...
Dass die Rache kalt zu genießen sei, gehört zu den in ganz Europa verbreiteten Spruchweisheiten. Angesichts dieser Gleichförmigkeit hält der vorl. Band einige Überraschungen bereit, da er nicht nur Divergenzen in der diachronen Entwicklung der Rachepraxis von der Spätantike bis zum Ende des Hochmittelalters vorführt, sondern auch national unterschiedliche Ausprägungen. Während etwa Stephen D. White in seinem Beitrag zum »Imaginaire faidal« in ausgewählten »Chansons de Geste« (S. 175–198) und Bruno Lemesle für den »Comte d’Anjou face aux rébellions« (S. 199–236) die Bedeutung der Fehde als Mittel adliger Politik in einem feudal zersplitterten Frankreich aufzeigen, ist andernorts Gegenläufiges zu beobachten. So kann John Hudson (S. 341–382) darauf hinweisen, dass sich im normannisch beherrschten England Konflikte aufgrund der Durchsetzungsfähigkeit des Königtums üblicherweise in einem weniger gewalttätigen Rahmen abspielten (S. 375–377). ...
Die Suche nach dem Selbst und nach der Wahrheit – ein solcher Titel weckt zweifellos hohe Erwartungen, spricht doch diese Frage in jüngster Zeit nicht nur esoterisch ausgerichtete Geister an. Vielmehr spielt sie im Rahmen aktueller Arbeiten zur Konstruktion und Wahrnehmung von Individualität sowie zur "Produktion von Wahrheit" durch Praktiken der Befragung oder der Verschriftlichung des Rechts eine zentrale Rolle. So ist den Herausgebern des vorl. Bandes zuzustimmen, wenn sie das Prozessverfahren der Inquisition oder die Aufnahme von Aussagen zu Besitz- und Lehnsverhältnissen nicht nur mit Blick auf die hierbei produzierten Informationen selbst analysieren möchten. Vielmehr unterstreichen sie die Fruchtbarkeit der Prozesssituation und ihres Umfelds für die Untersuchung der sich hier manifestierenden Machtverhältnisse, aber auch der sozialen Verflechtungen. Beide Aspekte spiegeln sich in den Techniken der Befragung, in der Zuweisung von (oder Forderung nach) Rederaum und in der schriftlichen Aufzeichnung der mündlich und performativ produzierten Äußerungen. Alleine, und soviel sei vorweggenommen, die in den bilanzierenden Einleitungen von Verdon (S. 9–16, 77–82) und Faggion (S. 17–26, 83–97) angedeuteten möglichen Wege der Forschung werden von den Beiträgen des Bandes leider nur auf Teilstücken begangen. ...
Nicht das Phänomen ist außergewöhnlich, das Thévénaz Modestin in ihrer Studie detailliert analysiert, sondern vielmehr die Tatsache, dass sie es trotz mancher Verluste im Original aufgrund einer glücklichen Quellenlage so präzise nachvollziehen kann: Es handelt sich um die Vereinigung der beiden Teile einer Doppelstadt, hier der bischöflichen Cité und der bürgerlichen Ville inférieure , die in Lausanne bis 1481 zwei in ihrer Verfassung getrennte Gemeinschaften bildeten. Doppelstädte dieser Art, die sich häufig durch die Gründung einer Neustadt neben einer bereits vorhandenen Anlage bildeten, sind weithin bekannt. Nur zu häufig wird man aber die Umstände der Vereinigung, die nach unterschiedlicher Dauer der Koexistenz und zum Teil auch Rivalität durchgeführt werden konnte, lediglich summarisch erhellen können, so dass mancher Aspekt der Prozesse im Dunkeln bleibt, die mit der Zusammenlegung zweier Rechtseinheiten verbunden waren. ...
Unter dem Vorzeichen der "Reform" kündigen sich heute fundamentale Veränderungen der Institution Universität an. Die Prinzipien der Hochschulautonomie, der Wissenschaftsfreiheit und einer Bildung, die mehr ist als Ausbildung, werden dabei in nie gekanntem Maße ausgehöhlt. Die Konsequenzen für Universität und Gesellschaft sind noch kaum bedacht und analysiert worden. Was ist aus der modernen Universität geworden, wie sie um 1800 entworfen wurde? Wie behauptet sie ihren Anspruch gegenüber den aktuellen Forderungen nach Effizienz und Exzellenz?
Die Beiträge des Bandes widmen sich diesen Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven.
"Wenn irgend jemand für die Richtigkeit des Satzes einstehen kann, dass derjenige am weitesten kommt, der das Ziel des Weges nicht kennt, dann ist es Augustus." Mit diesen Worten ist die Dynamik der Lebensgeschichte des Augustus gut beschrieben. In welcher politischen Konstellation der an ihren inneren Widersprüchen zugrunde gehenden Römischen Republik der junge Gaius Octavius Erbe des Diktators Caesar wurde, wie er sich im riskanten Machtkampf gegen Marcus Antonius durchsetzte und schließlich den Prinzipat errichtete und gestaltete, wird in der jüngsten, von Klaus Bringmann verfassten Biographie des Kaisers in großen erzählerischen Linien und zugleich detailgenau dargestellt. Sein vom Umfang her knapp gehaltenes Werk konzentriert sich auf die Person und die Politik des ersten Prinzeps und lässt ihn in seinem zunächst rücksichtslosen Ringen um die Herrschaft, das dann durch eine in den Formen kompromissbereite und zugleich entschieden propagandistische Ausgestaltung der gewonnenen Macht abgelöst wurde, plastisch hervortreten. Dabei ist die Biographie immer quellennah geschrieben, besonders aber in den letzen Abschnitten, die anhand zahlreicher epigraphisch überlieferter Entscheidungen des Augustus zeigen, wie die Prinzipatsherrschaft in der Praxis funktionierte und warum das Wirken des Kaisers von den Reichsuntertanen als wohltätig und friedensstiftend erlebt wurde. ...
Der Christine Kulke gewidmete Sammelband gibt einen Überblick über verschiedene Diskussionen in der Genderforschung und konzentriert sich dabei auf die Bereiche Arbeit, Politik und demokratische Entwicklungen. Die häufig kursorischen Beiträge liefern Einsichten in so verschiedene aktuelle Themenfelder wie Partizipationsforschung, Gender Mainstreaming und Prekarisierung. Zeitgeschichtliche Erkenntnisse bieten Artikel über Bildungspolitik in der DDR und die Arbeitsverhältnisse von Dienstmädchen. Das Versprechen eines gemeinsamen Bezuges auf die Kritische Theorie und auf kritische Vernunft wird jedoch nicht eingelöst. Die Artikel eint lediglich ihre Herkunft aus der Genderforschung.
Im Rahmen stadtfloristischer Untersuchungen des Ruhrgebietes wurden in Brunnen- und Kellerlichtschächten Vorkommen von Pteris cretica var. albolineata (Pteridaceae) und Adiantum raddianum (Adiantaceae) nachgewiesen, beide taxonomisch im weiteren Sinne zu verstehen. Die Wuchsorte, Populationsgrößen und Begleitvegetation werden beschrieben, Status und Ausbreitungstendenzen der Taxa diskutiert.
Schriftenschau
(2009)
Die Nelke Dianthus carthusianorum wurde nach dem Kartäuserorden benannt. Nach den derzeit geltenden deutschen Rechtschreibregeln ist nur die Schreibweise „Kartäusernelke“ ohne h korrekt. Der tatsächliche Gebrauch (Literatur, Internet) ist jedoch nicht einheitlich. Für die Form ohne h sprechen die etymologische Herkunft und die Übereinstimmung mit anderen europäischen Sprachen, für die Form mit h eine mehr als 500jährige Tradition im deutschen Sprachraum.
Es gibt in der botanischen Taxonomie (bisher) nur einen Autor wissenschaftlicher Pflanzennamen namens Medikus oder Medicus ohne gleichnamige Nomenklatoren neben ihm. Die in BRUMMITT & POWELL (1992) angeführten Standardautoren „L.W.MEDICUS“ und „W.MEDICUS“ sind als nomenklatorisch irrelevant zu ignorieren. Die Autorbezeichnung „MEDIK.“ gilt ausnahmslos für alle infrage kommenden Taxa. Autorbezeichnungen wie „MED.“, „MEDIC.“ oder „MEDICUS“ sind entsprechend zu standardisieren.
In Karten wird die Verbreitung von 49 Alchemilla-Arten im Französischen und Schweizer Jura dargestellt. A. psilopodia wird als Art neu beschrieben. Mehrere Erstnachweise werden erbracht: Neu sind A. oscensis für Mitteleuropa, A. hybrida für die Schweiz, A. jaquetiana für Frankreich, A. firma, A. propinqua, A. speciosa, A. squarrosula für den Jura. Die aus Südwesteuropa einstrahlenden Arten (A. hybrida, A. oscensis, A. vetteri) werden ausführlich beschrieben und in Abbildungen, Bestimmungs- und Merkmalstabellen mit ähnlichen Arten verglichen (A. colorata, A. exigua, A. filicaulis, A. glaucescens, A. monticola, A. plicata, A. propinqua, A. psilopodia, A. strigosula, A. subglobosa).
Es wird eine Übersicht über die in Deutschland vorkommenden Bolboschoenus- Arten gegeben, die Bestimmungsschlüssel und Verbreitungsübersichten mit Listen geprüfter Belege enthält. Herbarrevisionen und Exkursionen sind Grundlagen der Arbeit. In Deutschland sind vier Bolboschoenus- Arten indigen: B. maritimus s. str. ist eine halophile Art der Küsten und Binnensalzstellen; B. laticarpus ist weit verbreitet in Süßwasserhabitaten, besonders in Flussauen; B. planiculmis ist eine seltene Art von Sekundärhabitaten, insbesondere Nassstellen in Feldern, von der aktuelle Funde nur aus Bayern und Sachsen-Anhalt bekannt sind; B. yagara ist ebenfalls eine seltene Art, deren Vorkommen in Fischteichen der sächsischen Lausitz, in Thüringen, Bayern und Baden- Württemberg liegen. Häufigkeiten, mögliche Ausbreitungstendenzen und Schutzbedürftigkeit werden diskutiert.
Angegeben wird jeweils das Sammeldatum des für die Chromosomenzählung verwendeten Materials (Lebendpflanze, Samen) zuzüglich eines eventuell gesammelten Beleges sowie – getrennt durch einen Schrägstrich – Sammeldatum und Aufbewahrungsort eines Beleges der gezählten Pflanze. Wird nur ein Datum angegeben, ist allein die Wildaufsammlung dokumentiert. Die Abkürzungen der Herbarien richten sich nach HOLMGREN & al. (1990, sowie Online-Nachträge). Taxonomie und Nomenklatur richten sich nach der aktuellen deutschen Standardliste (BUTTLER & HAND 2008). Wie bereits in vorhergehenden Folge werden wiederum einige Zählungen aus dem grenznahen Ausland mit aufgenommen.