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Rezension zu: Philip Matyszak, Geschichte der Römischen Republik. Von Romulus zu Augustus (2004)
(2006)
Rezension zu: Philip Matyszak, Legionär in der römischen Armee. Der ultimative Karriereführer
(2014)
Überblicksdarstellungen zum römischen Militärwesen erfreuen sich steter Beliebtheit. Meist wird dabei die Armee als Institution in ihrer Gesamtheit in den Blick genommen. Studien, die sich primär mit der Lebenswelt der Soldaten beschäftigen, finden sich hingegen selten, stattdessen tauchen sie in der Regel als Unterkapitel in den o.g. Überblicksdarstellungen auf. Philip Matyszak richtet in dem vorliegenden Buch den Blick ausschließlich auf den einfachen Soldaten und stellt dessen Alltagsleben in der römischen Armee dar. Das im Untertitel humorvoll als „Karriereführer“ bezeichnete Werk bietet eine Momentaufnahme des Dienstalltags in der Zeit um 100 n. Chr...
In der hier zu besprechenden Arbeit von R. Brendel, einer überarbeiteten und ergänzten Fassung der an der LMU München im Oktober 2013 eingereichten Dissertation, werden, wie es der Verlag Dr. Kovač ankündigt, "erstmals vollständig sämtliche mit Julian in Verbindung stehende[n] Gesetzestexte gesammelt, in Übersetzung vorgelegt und ausgewertet". Neben den Werken von S. Conti über die Inschriften Julians und Th. Fleck über die Portraits wird damit ein weiteres Themenfeld für den Kaiser systematisch erschlossen, der nach wie vor moderne Forscher in seinen Bann zieht. Als methodisch weiterbringend erachtet der Verf. es auch, die spätantiken und frühmittelalterlichen Kommentare wie die Summaria antiqua Codicis Theodosiani und die Summa Perusina Codicis Iustiniani (zit. S. 446) heranzuziehen. ...
Naturwissenschaftliche Methoden sind fester Bestandteil der Archäologie. Sie werden insbesondere bei Ausgrabungen und deren Aufarbeitung angewendet, beispielsweise die Archäometrie zur Datierung von Befunden oder CAD-Programme zur 3D-Rekonstruktion antiker Bauwerke. Eine Methode, die sowohl bei Grabungstätigkeiten als auch im Bereich der Architektur und Bildbetrachtung eingesetzt werden kann, ist die sog. Stereoskopie. Da diese Technik bislang jedoch eher eine Randerscheinung in den Bildwissenschaften Archäologie und Kunstgeschichte ist, hat sich Robert Sturm bereits in mehreren Publikationen mit dem Thema befasst. Im vorliegenden Band möchte Sturm insbesondere die Möglichkeiten der Stereoskopie im Bereich der Bildpräsentation und der Pädagogik aufzeigen (S. 9). Der Aufbau des Bandes gliedert sich in drei Teile, von denen der erste die Grundlagen der Stereoskopie und ihrer Umsetzung in der modernen Fotografie vermittelt (Kapitel 1). Im zweiten Teil erläutert Robert Sturm Methoden der dreidimensionalen Bilderzeugung und deren Betrachtung (Kapitel 2). Der vom Autor als "Herzstück" betrachtete dritte Teil widmet sich schließlich den Anwendungsmöglichkeiten der Stereoskopie in der Archäologie (Kapitel 3-5). ...
Rezension zu: Sara Stöcklin-Kaldewey, Kaiser Julians Gottesverehrung im Kontext der Spätantike
(2014)
Von einem nachlassendem Interesse an der Gestalt des letzten Kaisers der konstantinischen Dynastie, der sich vom Christentum abwandte, kann wahrlich nicht gesprochen werden. Erst im vergangenen Jahr (2013) ist die Arbeit von Th. Nesselrath erschienen, die nach den Konzepten und Vorbildern der Repaganisierung des Reiches fragte. Nun hat S. Stöcklin-Kaldewey eine Dissertation vorgelegt, die von M. Wallraff (Universität Basel, Kirchen- und Theologiegeschichte; evang.) betreut wurde und die allein schon durch ihren Umfang (456 Seiten) beeindruckt. Die Biographie des Kaisers wird nur ganz sporadisch behandelt, seine politischen Maßnahmen werden ausgeblendet (vgl. S. 13). Umso mehr ist das Buch für Philosophen und Religionswissenschaftler eine anspruchsvolle, aber auch höchst bereichernde Lektüre. Die große Zahl an Werken, die aus der Feder des Kaisers erhalten ist, bietet zweifellos eine hervorragende Basis, die die Vf. im besten Sinne genutzt hat für ihre Frage nach Julians Gottesverehrung im Kontext der Spätantike. Wer das Buch gründlich liest, wird schnell feststellen, dass ihm hier mehr geboten wird, als der Titel vermuten lässt. Die Vf. sieht in Julian mit Recht „eine Schlüsselfigur für das Verständnis der religiösen Kultur der Spätantike“ (S.2) mit ihrer „wechselseitigen Durchdringung verschiedener religiöser Sphären“ (S.4)...
Seit Egon Flaigs bahnbrechender Habilitationsschrift "Den Kaiser herausfordern" wird der Prinzipat in weiten Teilen der (deutschsprachigen) Forschung als Akzeptanzsystem betrachtet. Demnach hing die Macht des Kaisers von der Erfüllung der Erwartungen relevanter Gesellschaftsgruppen ab. Eine dieser Gruppen war der Senat. Mit dem Akzeptanzsystem als methodischem Rüstzeug rückt meist das Verhältnis zwischen Kaiser und Senat, nicht der Senat als solcher in den Fokus. Wo aber der Senat zentraler Untersuchungsgegenstand ist, geht es mitunter sehr zentral um die Angehörigen des ordo senatorius. Beide Tendenzen unterläuft Simone Blochmann in ihrer Dissertation ganz gezielt, indem sie den Senat als Institution in den Blick nimmt. ...
Bei der hier anzuzeigenden Monographie handelt es sich um die Habilitationsschrift von St. F. P(fahl), mit der er 2011 im Fach Alte Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der historischen Hilfswissenschaften an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf habilitiert wurde. Die Dissertation und die weiteren Veröffentlichungen weisen den Autor als provinzialrömischen Archäologen aus...
Das in der von KAI BRODERSEN, UWE A. OSTER, THOMAS SCHARFF und UTE SCHNEIDER herausgegebenen Reihe „Geschichte erzählt“ erschienene Werk erhebt bereits in der Einleitung (7-8) keinen geringen Anspruch: Einerseits will THOMAS GANSCHOW (fortan: G.) mit Blick auf verschiedene Aspekte kriegerischer Auseinandersetzungen in die Welt der Antike einführen. Zum anderen geht es ihm darum, „den Leser mit der Kriegspropaganda vergangener Zeiten vertraut [zu] machen und zum Nachdenken an[zu]regen, ob uns das Feindbild, das die Griechen und Römer von ihren Gegnern entwarfen, nicht irgendwie vertraut vorkommt“ (8). Dieses Ziel versucht G. in vier nur lose miteinander vernetzten thematischen Blöcken (10-48: „Feindbilder“; 50-106: „Vom mythischen Helden zur Berufsarmee“; 108-126: „Götter und Gesetze“; 128-153: „Der Preis des Krieges“) zu erreichen. Dabei richtet er sich, ganz offensichtlich auch den Zielvorstellungen der Gesamtreihe verpflichtet, an einen weiteren Kreis allgemein geschichtsinteressierter Leser. Da G. im Zuge seiner Darstellung jedoch naturgemäß auch aktuelle Fragestellungen der antiken Militär- und Kulturgeschichte sowie der bildwissenschaftlich orientierten Klassischen Archäologie berührt, soll sein ambitioniertes Projekt hier im Detail gewürdigt werden.
Die dreibändige Sammlung der Fragmente der römischen Historiker bildet den Abschluss eines langjährigen Unternehmens (vii). Bereits 1996 fand ein Zusammenschluss verschiedener Wissenschaftler statt, die den Nutzen einer derartigen Kollektion erkannten und die ersten Planungsschritte vollzogen. Es folgten mehrere weitere Treffen, die der Konzeption des Corpus und der Vergrößerung des Autorenkreises gewidmet waren. Nach vielen Jahren der Zusammenarbeit und Diskussion der Ergebnisse liegt nunmehr ein beeindruckendes Ergebnis vor: 1203 Fragmente, die in jeder nur wünschenswerter Weise dokumentiert und kommentiert werden...
Die Disposition des anzuzeigenden Buches lässt sich auf folgende Kurzformel bringen: drei antike Historiographen und zwei schlechte Kaiser. Indessen, wie schreibt man als antiker Autor über einen der damnatio memoriae verfallenen Kaiser, wenn ihn (1.) seine Zeitgenossen positiv oder zumindest neutral darstellten, man (2.) gleichzeitig auf eine panegyrische Überlieferung zurückgreifen musste, die von der Angst vor Sanktionen gekennzeichnet war, und (3.) man seinem eigenen Publikum gefallen mochte? Ziel des Buches ist nicht etwa die Rekonstruktion historischer Realität, oder die retrospektive Diagnose des vom Friedensnobelpreisträger Ludwig Quidde unterstellten Caesarenwahnsinns, sondern die Analyse der literarischen Strategien römischer Historiker und Biographen zur Konstruktion eines negativen (und bis heute wirksamen) Herrscherbildes von Nero und Domitian. Damit wird von Anfang an der Weg bezeichnet, auf dem vorangeschritten werden soll: Es ist eher der eines Hayden White und nicht der eines Ronald Syme. ...
Rezension zu: Verena Schulz, Die Stimme in der antiken Rhetorik, Hypomnemata 194 (Göttingen 2014)
(2017)
Die Stimme als vornehmlich akustisches Phänomen im Rahmen der antiken Rhetorik darstellen zu wollen, war schon den antiken Schriftstellern nach ein schwieriges Unterfangen, und umso willkommener ist eine derartige Darstellung zu begrüßen, insbesondere wenn sie sich, wie im Fall der vorliegenden Dissertation von Verena Schulz, eines interdisziplinären Ansatzes bedient. Bei der fast 400 Seiten starken Monographie handelt es sich einerseits um einen philologischen Kommentar zu den beiden ausführlichsten Quellentexten zur antiken Rhetorik, namentlich den Ausführungen des Auctor ad Herennium und denen des Quintilian. Andererseits aber stellt die Monographie eine Materialsammlung unter chronologischen und systematischen Gesichtspunkten dar, die die wesentlichen antiken Quellenstellen zur Stimme aus philologischer, medizinischer, musikalischer und historischer Perspektive in sich vereint und somit verschiedene Lesergruppen ansprechen soll. Ergänzt und erweitert um Exkurse, die sich dem heutigen Verständnis der Stimmphysiologie (S. 79-83), der antiken Terminologie von actio und pronuntiatio (S. 107-109) und den begrifflichen Vorstellungen der akustisch-physikalischen Stimmfaktoren zu Lautstärke und Tonhöhe (S. 178- 184) widmen, wird damit auf äußerst gelungene Weise eine Brücke von der Antike in die Rezeptionsgeschichte von Stimme und Rhetorik geschlagen, die abgrenzend zur bestehenden Forschung insbesondere um den medizinhistorischen Blickwinkel erweitert wurde...
Die erste Auflage dieser Einführung in die griechische Religion hat sich innerhalb der Forschung schnell zum Standardwerk entwickelt und kann inzwischen als Klassiker bezeichnet werden, da sie nicht nur die antiken Phänomene beschrieb und zu deuten suchte, sondern dies mit zum Teilen neuen wissenschaftlichen Herangehensweisen unternahm, die sich inzwischen vielfach bewährt haben. Seit ihrem Erscheinen im Jahre 1977 ist die Monographie in die englische (1985), griechische (1993), portugiesische (1993), spanische (2007), italienische (3. Auflage 2010) und französische (2011) Sprache übersetzt worden, wobei Burkert (meist zusammen mit den entsprechenden Übersetzern) jeweils die Chance genutzt hat, gewisse Teile dem neuesten Forschungsstand anzupassen. Erfreulicherweise gilt dies auch für die zweite deutsche Auflage...
Wim Broekaert, der bereits durch mehrere Aufsätze die Erforschung der kaiserzeitlichen Wirtschaftsgeschichte bereichert hat1, hat nun seine umfängliche Dissertation zu Schiffern und Kaufleuten/Händlern im lateinischen Westen vorgelegt. Das Buch ist eine prosopographische Arbeit, die es sich – wie Broekaert in der Einleitung (S. 6-8) formuliert – zum Ziel setzt, die sozialökonomische Organisation des wirtschaftlichen Handels zu beleuchten. Zu Recht wird einleitend bemerkt, dass eine Zusammenstellung des inschriftlichen Materials, das Aussagen über die sozialen Verknüpfungen und Strukturen, die wirtschaftlichen Handlungen zugrundliegen, bisher nicht erfolgt ist. Prospographische Untersuchungen als Bestandteil der Forschungen zur antiken Wirtschaft wurden gleichfalls bisher nicht unternommen. Broekaerts Untersuchung, das darf vorab gesagt werden, zeigt jedoch eindringlich den Mehrwert und das Potenzial der Prosopographie für die Erforschung der antiken Wirtschaft...
Die vorliegende Münchner historische Dissertation untersucht am Beispiel der letzten Generation der Reichskammergerichtsassessoren die Wahrnehmung und Verarbeitung der Auflösung des Alten Reiches und die Bewältigung dieses epochalen Umbruchs durch die ehemaligen Richter bis in die Zeit des Deutschen Bundes hinein. Es geht folglich um Auflösung und Transfer eines Rechtssystems, das Mader am Beispiel der Bewältigungsstrategien der rund 20 Kammerrichter und ihrer Nachkarrieren detailliert rekonstruiert. Zwar fällt die Kritik des Verfassers an der "Untergangsorientierung" der Forschung zu einseitig und pauschal aus – denn diese hat das Funktionieren der Reichsverfassung auch in ihrer letzten Phase differenziert herausgearbeitet. Zutreffend ist jedoch, dass Fortwirkung, Kontinuität und Transfer des Alten Reiches, seines Rechts, seiner Institutionen und seiner Funktionsträger noch stärker erforscht werden sollten. ...
Nietzsche unterscheidet in seiner so unzeitgemäßen wie unvergleichlichen Schrift "Vom Nutzen und Nachtheil der Historie für das Leben" bekanntlich drei Arten von Historie, die, wenn sie sich vereinigen, dem Lebendigen dienen, anstatt es zu Grunde zu richten. Zumindest zwei dieser drei Anforderungen (vielleicht auch alle drei) erfüllt Fleckners wegweisende, von Reinhard Zimmermann betreute Regensburger Dissertation: Sie ist dem Inhalt nach "kritisch", da sie die Kraft hat, "eine Vergangenheit zu zerbrechen und aufzulösen, um leben zu können", und sie ist der Form nach "antiquarisch", da sie durch Pietät gleichsam den Dank für ihr Dasein abträgt. ...
„Die Publikationen zum antiken Mythos sind fast unüberschaubar“ (5), bemerkt U. Reinhardt in der kurzen Einführung des mit „Der antike Mythos“ betitelten ersten Bandes seines zweiteiligen Werkes zum Komplex Mythos – Sagen – Märchen. Er selbst möchte sich von diesen abheben, indem er sich nicht nur mit dem Phänomen Mythos beschäftigt, sondern ausführlich diskutiert, was überhaupt unter diesem Begriff zu verstehen ist bzw. verstanden werden kann. Darüber hinaus behandelt Reinhardt auch die Ursprünge und konstitutiven Grund- sowie die wesentlichen Zusatzkategorien des frühgriechischen Mythos, um zuletzt die kulturhistorische Gesamtentwicklung darzulegen. Diesem Vorhaben sind insgesamt fünf Hauptkapitel und sechs Exkurse gewidmet. Zu Recht kann man somit von einem „systematischen Handbuch“ sprechen, welches sich deutlich abhebt von Lexika wie Roschers siebenbändigem „Ausführlichen Lexikon der griechischen und römischen Mythologie“ (1884-1937) und eher ‚erzählenden‘ Handbüchern wie Gantz’ zweiteiligem „Early Greek Myth: A Guide to Literary and Artistic Sources“ (1993)...
Post 9/11 haben Forschungen zur Geschichte des "Terrorismus" weltweit Konjunktur. Kaum eine neuere Überblicksdarstellung zur Geschichte der politischen Gewalt und der Staatsverbrechen kommt ohne "Terrorismus" und den Referenzpunkt "9/11" aus, darunter die auf einer älteren Monographie basierende, 2012 publizierte und auf den universitären Unterricht bzw. ein breiteres Lesepublikum zielende Introduction to Political Crime von Jeffrey Ian Ross, der 2011 erschienene historische Überblick über die Geschichte der Crimes Against the State. From Treason to Terrorism von Michael Head oder die von mehreren französischen Autoren 2010 verfasste Darstellung historischer Terrorismusphänomene Terrorismes: Histoire et Droit. Im Gegensatz zu älteren Darstellungen erscheint "Terrorismus" inzwischen als zentraler Zugang zur Geschichte politischer Gewalt, auch im Hinblick auf die grenzübergreifenden und internationalen Dimensionen sowie die rechtlichen und polizeilichen Gegenmaßnahmen des counter-terrorism. Allerdings konzentrieren sich die historische Forschung wie die Politik- und Rechtswissenschaft auf den modernen zeitgenössischen "Terrorismus" seit dem Ersten Weltkrieg und diskutieren Erscheinungsformen, Ursachen sowie Strategien zu dessen Bekämpfung und Bewältigung. Nur wenige der in den letzten Jahren erschienenen, teils auch neu aufgelegten Gesamtdarstellungen gehen zeitlich weiter zurück und beziehen die Zeit nach der Etablierung des "Terrorismusbegriffs" durch die Französische Revolution mit ein oder greifen gar bis zur Antike aus. So beginnt Randall D. Law seine 2009 publizierte Geschichte des Terrorismus mit dem Kapitel Terror and Tyrannicide in the Ancient World, gefolgt von Abschnitten über das Mittelalter und die Frühe Neuzeit. Antike und Mittelalter nur kurz streifend, sucht Martin A. Miller dagegen die Foundations of Modern Terrorism in der politischen Gewalt des frühneuzeitlichen Europa, deren Ursprünge er insbesondere in den konfessionellen Konflikten verortet. ...
Wir wissen nicht, was König Adolf von Schweden in seiner Satteltasche trug, als er im 30jährigen Krieg hoch zu Ross in die Schlacht zog. Angeblich soll es ein Exemplar des Buches "De iure belli ac pacis" gewesen sein, des völkerrechtlichen Hauptwerks von Hugo Grotius. Spätestens seit Louis Aubéry du Mauriers "Memoires pour servir a l’histoire de Hollande et des autres Provinces-unies" (1688) gehört diese Anekdote zum festen Bestandteil des Grotius- Mythos. Erzählt wird sie meist dann, wenn es um die Frage nach dem Verhältnis von Theorie und Praxis im Völkerrecht und ihrer Geschichte geht. Umdiese Frage dreht es sich auch in dermit Spannung erwarteten Arbeit von Martine Julia van Ittersum über die Verstrickungen des jungen Grotius in die Überseepolitik des ebenfalls noch jungen niederländischen Staates. ...
Als Band zwei der neuen Reihe Religion and Law in Medieval and Muslim Societies (von der inzwischen schon mehrere Titel vorliegen) erschien dieser bemerkenswerte Band. Die Rolle der Juden im Recht des frühen Mittelalters ist natürlich schon mehrfach untersucht worden, doch ist man dankbar für einen Band, der die Forschung widerspiegelt und an vielen Punkten weiter voranbringt. Die einzelnen Beiträge sind in der Regel auch bibliographisch à jour, so dass dieser Sammelband durchaus auch die Eigenschaften eines Handbuchs aufweist. ...
Dass die in den letzten Jahren stattfindende Ausweitung der Rechtsgeschichte(n) durch globale und transnationale Perspektiven gerade in der Völkerrechtsgeschichte auf besonders fruchtbaren Boden fällt, liegt auf der Hand. Denn Regulierung, Normierung und Legitimation überregionaler Beziehungen bieten sich wie kaum ein anderes Themenfeld für eine Horizonterweiterung über den Nationalstaat hinaus an. Aus einer vornehmlich europäischen Völkerrechtsgeschichte werden damit Völkerrechtsgeschichten in der Dialektik von lokalen und globalen Bezugspunkten. ...
"Ungerechtigkeit" und "Ungleichheit" waren zwei Schlüsselworte der nationalen wie internationalen Frauenbewegung im Hinblick auf die rechtliche Situation von Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Ein von Stephan Meder und Christoph-Eric Mecke 2013 herausgegebener, ausgesprochen lesenswerter und sehr übersichtlich konzipierter Sammelband rückt nun ein bis dato in der Forschung eher vernachlässigtes Thema und Tätigkeitsfeld der Frauenbewegungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in den Mittelpunkt: das Familienrecht. Mit diesem Interesse stehen die beiden Herausgeber keinesfalls alleine da. Zwei weitere im selben Jahr erschienene Sammelbände, die ebenfalls sehr lohnende Lektüre bieten, lenken ihre Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Familienrechts für Frauen. Die in Married Women and the Law zusammengestellten Aufsätze gehen der normativen und praktischen Bedeutung des für verheiratete Frauen in England und Nordamerika zentralen Rechtskonzepts der coverture vom Mittelalter bis zur "Flut von Reformen im späten 19. Jahrhundert" (4) auf den Grund. Unter coverture verstanden common law-Juristen die Idee, dass Frauen mit der Heirat ihre eigene rechtliche Identität verlören und von der ihres Mannes "bedeckt" (covered) würden. Daraus folgten hauptsächlich personen- und eigentumsrechtliche Einschränkungen für Ehefrauen. Sie verloren u.a. das Recht, Eigentum zu besitzen oder zu verwalten, Verträge einzugehen oder ohne ihren Ehemann eine Klage anzustrengen. Die Artikel in Gender Difference in European Legal Cultures weisen demgegenüber eine breitere thematische Vielfalt auf, was in der Fragestellung des Bandes begründet liegt. Im Fokus stehen hier "die rechtlichen Normen, die sich explizit auf Männer und Frauen beziehen" (11). Es wird danach gefragt, "was die Funktion von Geschlecht in der Schaffung von Recht; und umgekehrt, was die Funktion von Recht in der Schaffung von Geschlecht" sei (11). Dabei geraten der europäische Subkontinent mit Ausnahme Russlands und der weitere Mittelmeerraum vom Mittelalter bis zur Neuzeit in den Blick. Die Fallbeispiele fallen zum Teil sehr unterschiedlich aus (u.a. jüdische Juristinnen, Abtreibung, Inter- und Transsexualität), ein Schwerpunkt zeigt sich aber im Bereich des Güterrechts. ...
Die Monographie des Kopenhagener Historikers Niels Hybel folgt einem ungewöhnlichen und im Ergebnis ausgesprochen ertragreichen Programm. Er zeichnet die Entwicklung des dänischen Königtums durch ein halbes Jahrtausend in Bezug zur gesamteuropäischen Ideen- und Rechtsgeschichte nach, behandelt also ein Thema der Nationalgeschichte aus einer dezidiert globalen Sicht, so dass der Blick aus einer epistemologisch sehr fruchtbaren Außenperspektive erfolgt. Zugleich werden so die klassischen Quellen zur Geschichte des dänischen Königtums den Narrationen der Nationalgeschichte produktiv verfremdet. Dass die Arbeit in englischer Sprache vorliegt, ist äußerst begrüßenswert, wird doch so die Geschichte des dänischen Königtums einem internationalen Publikum in einem weitgehend aktuellen Überblick zugänglich gemacht. Hybel knüpft mit seiner vom europäischen Ideen- und Strukturkontext her angelegten Studie an frühere Dekonstruktionen etablierter Meistererzählungen zur dänischen Geschichte an, die mit der Infragestellung älterer Lesarten von Chroniken und archäologischen Funden zum Frühmittelalter bzw. der als "Wikingerzeit" bezeichneten und seit dem 19. Jh. im Nationalbewusstsein so bedeutsamen späten Eisenzeit provozierten. Dieser kritische Impetus zeigt sich auch im vorliegenden Werk, dessen erstes von insgesamt zehn Kapiteln ("Historiography") den Zugang über die Forschungsdebatte zum Status des dänischen Königtums zwischen "Wikingerzeit" und Hochmittelalter wählt. Dänische "Könige" sind seit dem 8. Jh. in fränkischen Quellen zu fassen, und mit dem großen Runenstein von Jelling liegt ein Selbstzeugnis vor, das Harald Blauzahn (ca. 970–86) als König "ganz Dänemarks" ausweist. Bis heute deutet eine von zwei konkurrierenden Schulen dies als Beweis für die Existenz eines dänischen Königtums und eines souveränen "Reichs", jedenfalls aber als Nachweis einer seither existierenden Zentralmacht, während eine zweite Schule die Konsolidierung eines solchen mittelalterlichen Königtums erst nach der Mitte des 11. Jh.s erkennen will. Der Dissens basiert v.a. auf der Frage, ob ausnahmslos erst im 12. Jh. einsetzende, heimische chronikalische Quellen in ihrem Geschichtsbild ernst zu nehmen und archäologische Funde des 10. Jh.s wie die Ringburgen ("Trælleborge"), die auf eine Zentralmacht hinweisen, in ihrem Lichte zu interpretieren oder ob Geschichtsbilder primär als Zeugnisse synchroner Diskurse aufzufassen sind. Analoges gilt für Rechtstexte und Urkunden. Diese grundlegende Frage, von der aus Hybel das Material erschließt und die aus der deutschsprachigen Diskussion um den Status des Frankenreichs oder ottonischer Herrschaft durchaus vertraut wirkt, erweist sich als ganz aktuell, wie sich etwa an der Interpretation des unlängst neu ergrabenen und datierten Danewerks an der alten Südgrenze dieses (vermeintlichen?) dänischen "Reichs" zeigt. ...
Die Frankfurter Dissertation von Alexander Krey ist für den Themenkomplex "Rechtsräume" von besonderer Bedeutung. Unter den Leitbegriffen "Gerichtslandschaften" und "Rechtslandschaften" wird anhand der Oberhöfe im Rhein-Main-Gebiet des Spätmittelalters eine vergleichende Untersuchung vorgelegt, die zeigen soll, dass diese juristisch-geographischen Raumbildungen zu einer "Umwälzung in den vielschichtigen Gerichtslandschaften führte, in welche die jeweiligen Oberhöfe eingebettet waren", auch wenn der Terminus "Oberhof" selbst aus der Frühneuzeit stammt. Die bestimmende Frage ist, ob eine "Pluralität lokaler Rechtsordnungen anstelle des einen gemeinen deutschen Rechts" angenommen werden kann. Welchen Stellenwert nehmen Wechselwirkungen zwischen den regional beschränkt wirkenden Oberhöfen ein? Als Untersuchungsgegenstand wählt Krey, wie gesagt, das Rhein-Main-Gebiet, im Einzelnen Frankfurt, Gelnhausen und Ingelheim. ...
Der Wandel von Perspektiven, Deutungen, Methoden und Themen bestimmt den wissenschaftlichen Fortschritt. Deshalb zerbricht die Vorstellung sicheren Wissens über die Generationen hinweg, so dass sich die Vergangenheit in den historisch arbeitenden Kulturwissenschaften in immer neuen Methodenwenden verändert. Der moderne Mut, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv in die Subjektivität ihrer Perspektivierungen einzubauen, bringt die steuernde Macht des Erkenntnisinteresses und seiner Veränderungen vermehrt zur Geltung. Dabei geraten selbst traditionelle Kontrollinstanzen der historisch-kritischen Hermeneutik in die Debatte. Während heute die einen das Vetorecht der Quellen beschwören, stellen andere die beständig verformende Kraft des Gedächtnisses und damit die Relativität punktueller schriftlicher Fixierungen heraus. ...
Krieg, das haben wir von den Massenmedien gelernt, ist nur dort, wo jemand zusieht, das spectaculum bedarf des Mediums. Mediale Aufmerksamkeit bestimmt darüber, ob Kriege und ihre Folgen überhaupt noch von jemand anderem wahrgenommen werden als von den unmittelbar Betroffenen. Manipulationen über die Nachrichten vom Krieg sind so alt wie das Kriegswesen, nur tritt heute neben die Manipulation das Ringen um die knappe Währung Aufmerksamkeit. Längst haben wir uns an bizarre Mitteilungen wie die gewöhnt, der Afghanistan- Krieg sei der erste des neuen Jahrtausends gewesen, während dauerhaft schwelende Kriegsherde der Welt unbeachtet bleiben. Und längst ringen die Siegessicheren darum, dass sie ihren Krieg vor allem medial gewinnen – das andere ist gar nicht so wichtig. Um all dies geht es Thomas Scharff in seiner Habilitationsschrift eigentlich gar nicht. Eigentlich. Dennoch ist er mit seiner Analyse von Texten über den Krieg der Karolinger ganz nah dran am 21. Jahrhundert. Nicht warum Krieg geplant, geführt und wie er gewonnen wird, sondern das Schreiben der "Intellektuellen" über Krieg, der Krieg als Thema – das ist Scharffs erklärtes Vorhaben. Nach Politik und Sozialgeschichte soll nun die Historiographiegeschichte den Blick auf neue Facetten eröffnen. ...
Die Frage nach Entstehung und Quellen des Schwabenspiegels ist ein gewissermaßen traditionelles Thema der germanistischen Rechtsgeschichte, es betrifft "das große Unbekannte" und sein Verhältnis zum Augsburger Stadtrecht von 1276, ein "klassisches Forschungsfeld", auf dem sich nun die zu besprechende Bayreuther Dissertation von Lucas Wüsthof bewegt. Wüsthof verweist auf Karl August Eckhardt, der 1927 als letzter Forscher die Abhängigkeit beider Rechtsquellen untersucht und festgestellt habe, dass die Verfasser des Augsburger Stadtrechts "eine Art Urtext" des Deutschen- und des Schwabenspiegels gekannt haben müssten (1–5). ...