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In der heutigen Zeit werden an die Beobachtung von Natur und Umwelt zunehmend vielfältigere Ansprüche gestellt. Datenerhebungsprojekte müssen heute nicht nur den sektoralen Ansprüchen von einzelnen Teildisziplinen des Naturschutzes innerhalb des Landes genügen. Immer häufiger ist eine Zusammenfassung verschiedenster Projektergebnisse zur Aufgabenerfüllung der Natur- und Umweltschutzverwaltung erforderlich. Dies zeigt sich beispielsweise bei der Auswahl von der nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie besonders zu schützenden Gebiete. Für die Gebietsauswahl mussten die Ergebnisse von Biotopkartierungen und Artenerhebungen sowie die Informationen über die geschützten Gebiete nach Naturschutzrecht zusammenfassend ausgewertet werden. Umfassende und interdisziplinäre Aussagen über den Zustand von Natur und Umwelt sind auch für die Umsetzung der Vereinbarungen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro (Agenda 21, Konvention über die biologische Vielfalt) erforderlich. Für die Aufgabenerfüllung des Naturschutzes sind somit umfangreiche Datenbestände über Zustand und Entwicklung von unseren Landschaften und den darin lebenden Arten notwendig. Daten, die jedoch mit verschiedenen Schlüsseln erhoben werden, können zumeist nur mit erhöhtem Aufwand oder häufig überhaupt nicht zusammengeführt und ausgewertet werden. Um landesweite oder auch regionale Übersichten über den Zustand von Natur und Landschaft erstellen zu können, müssen daher die Informationen des Naturschutzes wie Vorkommen und Verbreitung von Arten und Biotopen oder Art und Grad der Landnutzung soweit wie möglich mit einheitlichen Erhebungsparametern erfasst werden. Nur hierdurch können die Erhebungsprojekte des Naturschutzes den Anforderungen der Naturschutzpolitik des Landes, des Bundes und den internationaler Verpflichtungen gerecht werden.
Binnendünen und Sandrasen
(1992)
Sand und Wind - wo immer beide in der Natur zusammentreffen entstehen Dünen: an der Nordsee ebenso wie in der Sahara... Weitgehend unbekannt ist, dass es auch in Baden-Württemberg Dünen gibt. Sie stellen eine Besonderheit der nördlichen Oberrheinebene dar. und sind gleichzeitig Zeugen einer lange vergangenen Zeit. Heute bieten Dünen und Flugsandgebiete einen einzigartigen Lebensraum für sehr seltene und gefährdete Tiere und Pflanzen. Deshalb werden besonders wertvolle Biotoptypen dieser Gebiete, wie Binnendünen, Sandrasen und naturnahe Kiefernwälder, durch das Biotopschutzgesetz, das am 1. Januar 1992 in Kraft trat, unter Schtuz gestellt. Einen Auszug des neuen Biotopschutzgesetzes, das dazu beitragen soll, die Vielfalt der Flora und Fauna in Baden-Württemberg zu bewahren, findet man im Anhang. Diese Broschüre, die in Zusammenarbeit der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg mit dem baden-württembergischen Umweltministerium entstand, stellt die außergewöhnlichen Biotope und ihre Bewohner vor. Ein wesentlicher Grund für ihre Gefährdung liegt darin, dass nur wenige die wertvollen, aber oft unscheinbaren Biotope kennen.
Unter anderem folgende Publikationen werden rezensiert:
Adler et al.: Exkursionsflora von Österreich. Bestimmungsbuch für alle in Österreich wildwachsenden sowie die wichtigsten kultivierten Gefäßpflanzen (Farnpflanzen und Samenpflanzen) mit Angaben über ihre Ökologie und Verbreitung.
Jahn & Schönfelder: Exkursionsflora für Kreta.
Wirth: Die Flechten Baden-Württembergs.
Adolphi: Neophytische Kultur- und Anbaupflanzen als Kulturflüchtlinge des Rheinlandes.
Arbeitsgemeinschaft für Fledermausschutz in Hessen (Herausgeber): Die Fledermäuse Hessens.
Sautter: Untersuchungen zur Diasporen- und Samenökologie in bedrohten Pflanzengesellschaften sandiger Böden.
Denz: Natürliche Habichtskraut-Traubeneichenwälder bodensaurer Felsstandorte und ihre Vegetationskomplexe im Rheinischen Schiefergebirge und weiteren silikatischen Mittelgebirgen
Wißkirchen: Verbreitung und Ökologie von Flußufer-Pioniergesellschaften (Chenopodion rubri) im mittleren und westlichen Europa.
Goebel: Die Vegetation der Wiesen, Magerrasen und Rieder im Rhein-Main-Gebiet.
Gilbert: Städtische Ökosysteme.
Garve: Atlas der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen.
Erlen-Bruchwälder und Grauweiden-Gebüsche unterscheiden sich in ihrer Artenzusammensetzung deutlich von den übrigen Wald- und Gebüsch-Gesellschaften Mitteleuropas. Sie werden deshalb in einer eigenen Klasse (Alnetea glutinosae Braun- Blanquet & Tüxen 1943) und Ordnung (Alnetalia glutinosae Tüxen 1937) zusammengefaßt, denen die beiden Verbände Salicion cinereae (Grauweiden-Gebüsche) und Alnion glutinosae (Erlen-Bruchwälder) zugehören.
Sträucher und Bäume in der freien Landschaft zu pflanzen – dafür gibt es viele Gründe: Ufersicherung an Bächen und Flüssen, Böschungsbefestigung, Lärm- und Sichtschutz an Straßen und Wegen, Einbindung von Bauwerken, Belebung der Landschaft, Gliederung der Feldflur, Abschirmung sensibler Biotope oder die Entwicklung von Lebensstätten für Pflanzen- und Tierarten. So unterschiedlich wie die Gründe für eine Gehölzpflanzung, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen an die zu pflanzenden Gehölzarten. Im einen Fall sollen es raschwüchsige, Sichtschutz bietende Gehölze sein, im anderen überflutungstolerante, im nächsten sollen Sträucher wichtige Nahrungspflanzen für die Tierwelt sein. Stets gilt aber der Grundsatz, dass die Pflanzung von Gehölzen nicht durch Einbringung naturraumfremder Arten zu einer Beeinträchtigung der heimischen Pflanzen- und Tierwelt führen darf oder die Eigenart der Landschaft verändert wird. Bei der Auswahl der Gehölzarten sind daher andere Aspekte von Bedeutung als im besiedelten Bereich, in Parks und Gärten, wo ästhetische oder individuelle Gesichtspunkte Vordergrund stehen können. Bei Pflanzungen in der offenen Landschaft ist dagegen ein besonderes Augenmerk auf die Verwendung naturraumtypischer Arten und auf die Herkunft des Pflanzguts zu werfen.
Hiermit liegt nun nach 16 Jahren die 3. Fassung der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen vor. Für diese Aktualisierung gibt es vor allem zwei Gründe: Die Gefährdungssituation hat sich bei vielen Sippen seit 1983 verändert und das Wissen zur Flora Baden-Württembergs ist deutlich angewachsen, vor allem durch die Bearbeitung des achtbändigen Grundlagenwerks „Die Farn- und Blütenpflanzen Baden-Württembergs“ (SEBALD & al. 1990-1998). Die 3. Fassung der Roten Liste enthält einige Neuerungen: Erstmals wurden zusätzlich Gefährdungseinstufungen für naturräumliche Regionen vorgenommen und es wurden alle in Baden-Württemberg etablierten Arten und Unterarten aufgelistet, auch die ungefährdeten. Um die Vergleichbarkeit mit der entsprechenden bundesdeutschen Roten Liste zu gewährleisten (KORNECK, SCHNITTLER & VOLLMER 1996; SCHNITTLER & LUDWIG 1996), waren einige Änderungen bei den Definitionen von Gefährdungskategorien, vor allem aber die Einführung neuer Kategorien notwendig. Eigene Kategorien für Sippen, für die nicht genügend Informationen zur Beurteilung der Bestandessituation vorliegen, ermöglichen es, den Wissensstand genauer als bisher zu dokumentieren. Die Autoren hoffen, dadurch den Gebrauchswert der Roten Liste erhöht zu haben, möchten zugleich aber anregen, mehr als bisher neben der Gefährdung auch andere Aspekte, beispielsweise pflanzengeographischer Art, bei der Bewertung von Pflanzenvorkommen zu berücksichtigen, denn nicht nur Bestände gefährdeter Arten sind schützenswert!
Durch das baden-württembergische Biotopschutzgesetz (§ 24 a des Naturschutzgesetzes;NatSchG) sind Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume geschützt. Diese Biotoptypen gibt es in vielen Landesteilen Baden-Württembergs. Sie sind jedoch auf Sonderstandorte beschränkt und nehmen meist nur kleine Flächen ein. Häufig sind Gebüsche, naturnahe Wälder und Staudensäume trockenwarmer Standorte miteinander vergesellschaftet. Von Natur aus ist das in der Umgebung von Felsen der Fall, wo mit zunehmender Trockenheit des Bodens die Bäume von Sträuchern und diese dann durch Stauden abgelöst werden. Diesen Biotopkomplex hat Robert Gradmann mit dem in die botanische Literatur eingegangenen Begriff "Steppenheide" belegt. Seine Beschreibung der Steppenheide der Schwäbischen Alb gibt ein treffliches Bild der sehr reizvollen Vegetation mit ihrem Blüten- und Artenreichtum, den vielen seltenen Arten, der mediterranen Lichtfülle und dem aromatischen Duft, der besonders die Staudensäume kennzeichnet. Gemeinsam ist den Biotoptypen der trockenwarme Standort. Mit "trocken" ist tatsächlich ein trockener Standort gemeint, während "warm" relativ zu sehen ist. Selbst in Hochlagen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes gibt es relativ warme Standorte auf sonnseitigen Hängen und Felsrippen, obwohl das allgemeine Klima dort rau ist. Gemeinsam ist ihnen auch ein geringer Kultureinfluss. Wälder und Strauchanpflanzungen auf trockenwarmen Standorten, deren Artenzusammensetzung infolge menschlicher Eingriffe nicht mehr naturnah ist, sind nicht durch das Biotopschutzgesetz geschützt. Den ausführlichen Gesetzestext zu den Gebüschen und naturnahen Wäldern trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume können Sie dem Anhang dieser Broschüre entnehmen.
In diesem Verzeichnis werden Biotoptypen gemäß §32 Naturschutzgesetzes Abs. 1 in Baden-Würtemberg wiedergegeben. Die Unterteilung erfolgt in Gewässer, Terrestrisch-morphologische Biotoptypen, Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen, Gehölzbestände und Gebüsche, Wälder und Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen mit Angaben der jeweiligen Flächen und Naturschutzstatus.