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Der Beitrag führt ein in ein am Münsteraner Sonderforschungsbereich 1385 Recht und Literatur entwickeltes Dissertationsprojekt, dessen Ausgangspunkt der bisweilen auftretende Kollisionsfall zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit darstellt. Konkret wird die Frage diskutiert, inwiefern fiktionale Texte persönlichkeitsrechtsverletzend sein können.
Mein Beitrag betrachtet einen Grundpfeiler jedes literaturwissenschaftlichen Seminars vor dem Hintergrund (nicht nur coronabedingter) Online-Lehre: Seminarlektüren. Texte zu lesen, zu diskutieren, für die weitere Seminararbeit zu verwenden, gehört zu den grundlegenden Tätigkeiten in literaturwissenschaftlichen Seminaren. Seminarlektüren umfassen dabei alle im Seminar gemeinsam gelesenen Texte: literarische Texte verschiedener Gattungen ebenso wie wissenschaftliche Textsorten als Sekundärliteratur. In der Hinsicht ist diese Reflexion nicht nur für die Arbeit in literaturwissenschaftlichen Seminaren gewinnbringend, sondern auch für sprachwissenschaftliche und didaktische Lehrveranstaltungen notwendig.
Der Beitrag skizziert ein Projekt, das die Generierung impliziter Assertionen in literarischen Fiktionen untersucht, also auf die reale Welt bezogene Propositionen, die die jeweilige Fiktion nahelegt, ohne sie explizit zu formulieren. Im Rahmen des Projekts werden literaturtheoretische Fragestellungen mit Methoden aus dem Bereich der Digital Humanities verknüpft.
Die erste Voraussetzung für eine Neuausrichtung des Verhältnisses der Künste und Medien zueinander bestand darin, dass jede und jedes von ihnen Eigenständigkeit und Gleichwertigkeit beanspruchen konnte. Keine Kunst und kein Medium sollte als zweitrangiger Dienstleister begriffen und missbraucht werden. Illustration von Texten wurde infolgedessen genauso abgelehnt wie eine schlichte Beschreibung einer malerischen Vorgabe.