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Von einem darwinschen Standpunkt aus kritisiere ich, dass zwar viele Bausteine geliefert werden, es jedoch an einem Fundament fehlt, auf welchem mit diesen Steinen zu bauen sei. Die Begriffe „Recht“ und „Verhalten“ seien durchgängig unbefriedigend, wenn überhaupt, defi-niert. Unrecht und Normbruch würden nicht hinlänglich unterschieden. Das Verhältnis von Sein und Sollen bleibe unklar. Schließlich seien durchgängig Ausbeutung, Unterdrückung und Manipulation von Präferenzen kein Thema. Die psychoanalytische Perspektive der „gesellschaftlichen Produktion von Unbewusstheit“ (Erdheim) fehle gänzlich.
Ich setze voraus, dass Erfordernisse auf Wissenschaft beinhalten: (1) nicht-physische Ursachen für physische Wirkungen auszuschließen; (2) auch unbewiesene Annahmen und ungeprüfte Dogmen auszuschließen; (3) politisch autonom zu sein; (4) sich auf eine methodische Grundlage zu stützen und (5) im Rahmen der sog. vertikalen Konzeptintegration' zu arbeiten. Ich zeige, dass Strafrechtsdogmatik und Kriminologie, wenn sie Gesellschaft, Recht und die Verbindungen zwischen ihnen beschreiben, Subjekte behaupten, die es nicht gibt. Sie entkleiden Objekte ihrer natürlichen Qualitäten und schreiben ihnen außernatürliche Qualitäten zu. Außerdem behaupten sie Mittel im Kontext dieser Subjekt-Objekt-Beziehungen, die magisch sind, weil ihnen nachvollziehbare natürliche Wirkungen fehlen.
Ich kritisiere die Konzeption Amstutz’ aus einer Perspektive, die eine kulturelle Evolution im strikten Sinne als gegeben ansieht. Gemessen daran verspielt Amstutz den Nutzen evolutionären Denkens, indem er sich nur metaphorisch auf Evolution bezieht, ohne zugleich seinen Rechtsbegriff zu entwickeln. Das führt zu wissenschaftlich unbefriedigenden Aussagen, zumal saltationistische, quasi-lamarckistische und gruppenselektionistische Modelle genutzt werden, die weder für die biologische noch die kulturelle Evolution brauchbar sind.