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Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Januar 1995 den Entwurf eines "Transparenz- und Wettbewerbsgesetzes" vorgelegt1. In ihm wird vorgeschlagen, Kreditinstituten und Versicherungen die Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften zu untersagen2. Ein entsprechender Vorschlag ist auf dem 61. Deutschen Juristentag in Karlsruhe gestellt, dort aber mit großer Mehrheit abgelehnt worden3. Im folgenden sollen die Argumente für und wider eine solche Regulierung auf der Grundlage empirischer Daten erörtert werden.
Aktienoptionen räumen ihrem Inhaber das Recht ein, Aktien zum sog. Ausübungs- oder Basispreis erwerben zu können1. Aktienoptionen als Vergütungsbestandteile für Vorstände sehen als Basispreis regelmäßig den Kurs der Aktie bei Einräumung der Option vor. Die Option kann in der Regel nur ausgeübt werden, wenn die Aktie nach Ablauf einer bestimmten Haltefrist einen von vornherein fixierten höheren Kurs (Zielkurs) erreicht hat. Je höher der Zielkurs, desto größer der Gewinn für den Optionsinhaber. Aktienoptionen für Manager vermitteln diesen also den Anreiz, den Börsenkurs der Aktien und damit den Marktwert des Unternehmens zu maximieren. Unlängst haben die Deutsche Bank und Daimler-Benz entschieden, Aktienoptionen an ihre Vorstände und weitere leitende Angestellte auszugeben. Diese Entscheidung ist allgemein als Signal verstanden worden, dem weitere Unternehmen folgen dürften, und hat kontroverse Diskussionen ausgelöst. Je nach Standpunkt wird die Ausrichtung des Managements auf das Ziel der Börsenkursmaximierung als einseitige Durchsetzung von Kapitaleignerinteressen kritisiert oder als Anpassung an internationale, insbesondere anglo-amerikanische Gepflogenheiten begrüßt. In der Tat weichen die Managergehälter insbesondere in den USA nicht nur in ihrer absoluten Höhe, sondern auch in ihrem Aufbau erheblich von der üblichen Vergütung eines deutschen Vorstandsmitglieds ab. Nach einer Übersicht in der Business Week haben die Leiter (Chief Executive Officers) der 362 größten Unternehmen 1995 im Durchschnitt DM 5,6 Mio verdient. In den meisten großen deutschen Aktiengesellschaften haben die Vorstandsmitglieder 1995 demgegenüber Gesamteinkünfte in einer Spanne zwischen 700 000,-- und DM 1,6 Mio bezogen8. Damit verdienen amerikanische Top-Manager etwa das 113fache eines Industriearbeiters, deutsche Vorstände von Großunternehmen zwischen dem 15- und 30fachen. Die laufende Vergütung amerikanischer Spitzenmanager besteht typischerweise aus drei Komponenten: dem Grundgehalt, einem jährlichen Bonus und langfristig wirkenden Vergütungsbestandteilen wie z. B. Aktienoptionen. Festes Grundgehalt und langfristig wirkende Vergütungsbestandteile, darunter Aktienoptionen, machen jeweils knapp 40 % des Gesamtgehalts aus. In Einzelfällen belaufen sich Aktienoptionen allerdings auf ein Vielfaches des Fixums und können sich über die Jahre hinweg zu außerordentlichen Vermögenswerten aufsummieren. Deutsche Vorstandsgehälter sind damit nicht nur der Höhe nach nicht zu vergleichen; sie sind herkömmlich auch anders strukturiert: Etwa 80 % der Entlohnungssysteme sehen je zur Hälfte ein Festgehalt vor, während sich die andere Hälfte nach der Dividende richtet. Aktienoptionspläne oder ähnlich langfristig angelegte "Anreizpläne" (long term incentive plans) sind bisher weithin ungebräuchlich. Auch wenn deutsche Unternehmen demnach offensichtlich von den amerikanischen Verhältnissen noch weit entfernt sind, verlohnt im Hinblick auf die Einführung einzelner Aktienoptionspläne doch ein Blick auf die dort geführte Diskussion. Dabei interessiert an dieser Stelle freilich weniger die populistische Kritik an der exzessiven Höhe der Managergehälter als vor allem die Diskussion der Anreizwirkungen von Aktienoptionen sowie der damit verbundenen Meßprobleme und Manipulationsmöglichkeiten (dazu unten Abschnitte II. -IV.). Ein weiterer Abschnitt (V.) weist dann in einem kurzen Rechtsvergleich auf die Regulierung in den USA und Großbritannien sowie auf neuere Entwicklungen in diesen Ländern hin. Rechtlichen Gestaltungsfragen nach deutschem Recht ist der VI. Abschnitt gewidmet. Die Studie schließt mit einigen rechtspolitischen Bemerkungen (VII.).
Ein Blick auf die klassizistischen Plastiken um 1800 - verfertigt von Dannecker, Canova oder Thorwaldsen - verweist trotz aller Verschiedenheit auf einen gemeinsamen Charakterzug: den Kult der Jugend. [...] Der Blick ist nach innen gerichtet; körperliche Gegenwart steht in Spannung zur seelischen Ferne. Diese Blickweise ist unantik, ein Zeichen für das Sentimentalische des modernen Klassizismus. Die Antike kennt nur den abgewandten Blick, der gesenkte Blick ist ihr unbekannt. Es gilt zunächst hervorzuheben, daß diese markante Differenz zwischen Antike und Klassizismus keineswegs nur einer neuartigen Kunstauffassung geschuldet ist. Der Klassizismus ist, und das hat Goethe im Sinn, wenn er Winckelmann mit Columbus vergleicht, eine Ethik, Ästhetik, ja die Lebensweise umfassende Konzeption, er ist ein Weltentwurf. Der zivile Klassizismus schuf nicht nur ein bisher unbekanntes Antikebild, eine eigenartige Kunstanschauung, eine innovative Wahrnehmungs- und Schreibweise, er kreierte vor allem einen neuartigen Habitus, eine neue Identität des Gebildeten. Ins Zentrum dieses sich neu konstituierenden Habitus' tritt der Kult des schönen Jünglings. Um diese Identität durchzusetzen, wurden die bisherigen Zuwendungsformen zur Antike und damit zugleich die traditionellen Italienreisen abgelehnt und destruiert.
The political reform process that gathered momentum in eastern and south-eastern Europe during 1987 and 1988 was accompanied by a growing exodus of ethnic and cultural Germans (Aussiedler) who sought resettlement in West Germany. The Aussiedler were welcomed enthusiastically by Chancellor Kohl as fellow German compatriots who would be a benefit to the economy. The opposition SPD voiced its concerns over the government's motives for maintaining the open-door Aussiedler immigration policy and over the likely integration difficulties. The government sought to respond to public concerns in 1988 by reassessing its Aussiedler policy. It decided firstly to continue the open-door Aussiedler policy (as a constitutional right), secondly to implement an Aussiedler integration assistance programme and thirdly to seek to persuade potential Aussiedler not to emigrate to West Germany. The thesis adopts a multi-disciplinary approach to analysing the government's open-door Aussiedler policy during the period 1988 to 1992, formulating the political and public concerns over the Aussiedler policy into three main research questions. These questions analyse: 1. Whether the government's declared motives for maintaining the open-door Aussiedler policy were justified. 2. Whether the government's optimism over the ability of Aussiedler to successfully integrate into the employment market was justified. 3. Whether the government's policy of seeking to persuade potential Soviet Aussiedler to remain in their country, by negotiating on the re-creation of an autonomous German Volga republic, was viable. The findings for these three main questions allow for an assessment of government Aussiedler policy for the period 1988 - 1992. The thesis argues that there was evidence during the period of study to support the argument that the Aussiedler group was to a degree instrumentalised by the government to serve its own political, economic and nationalistic purposes. Government confidence concerning Aussiedler employment integration proved to be too optimistic, as Aussiedler had specific causes of unemployment. Furthermore, the attempt to negotiate the re-creation of an autonomous German republic in Russia was unsuccessful. The exodus has continued.
"Oft sagte er aus dieser Stimmung heraus: Unser Gespräch mit Franzosen bleibt doch immer das Bankett des Fuchses mit dem Storch - ewiges Mißverständnis".
Die Quelle dieses von Hofmannsthal - laut Zeugnis von C. J. Burckhardt - häufig zitierten Vergleichs der Deutschen und Franzosen mit dem Verhältnis der beiden Tiere zueinander ist bekannt; es ist die Fabel La Fontaines: "Le Renard et la Cigogne", die ihrerseits auf Äsop und Phaedrus zurückgeht. Weniger bekannt ist dagegen, daß Hofmannsthal die Fabel nicht als erster auf die beiden Völker bezogen hat, sondern daß er den Vergleich bereits bei Madame de Staël und bei Goethe vorfinden konnte. Es ist reizvoll, die jeweiligen Ausführungen miteinander zu konfrontieren und an der unterschiedlichen Akzentuierung des Vergleichs nicht nur die kulturellen Positionen der Autoren abzulesen, sondern zugleich verschiedene Spielarten des Fremdverstehens kennenzulernen.
Inhalt Vorbemerkung I. Einleitung: Das Unbehagen an der modernen Kultur 1. Fragmentierung und Erlösung 2. Die Eigenart der ästhetisch-literarischen Moderne 3. Zum Gegenstand der vorliegenden Untersuchung II. Die Umwertung der Werte 1. Die "Generation von 1890" und die Anfänge der soziologischen Nietzsche-Rezeption in Deutschland 2. Die "kopernikanische Wende" innerhalb der Kultur- und Moralphilosophie 3. Zur Soziologie des "Ressentiments" und des "asketischen Ideals" 4. Die Genesis des "kapitalistischen Geistes" als moderner "Sklavenaufstand in der Moral" III. Die ästhetische Wiederverzauberung der Welt 1. Wechselwirkungen zwischen Kunst- und Kulturgeschichte um 1900 2. Von der "soziologischen Ästhetik" zum Gesamtkunstwerk der Moderne 3. Zur Rolle des Kunstgewerbes innerhalb einer "ästhetischen Nationalökonomie" 4. Die "Soziologie der Cultur-Inhalte" im Spannungsverhältnis zwischen Materialästhetik und Kunstreligion 5. Die Aufhebung der Kunst in einer neuen gemeinschaftsstiftenden Lebenspraxis IV. Die Rehabilitierung der Liebe 1. Zur Genealogie der modernen "Geschlechterfrage" 2. Männliche Wissenschaft und "weibliche Kultur" 3. Die Kulturwerte des asketischen Protestantismus und die "Neue Ethik" 4. Mystik und Erotik 5. Geselligkeit und Koketterie V. Die Krise der Wissenschaft und die Suche nach einer neuen Kultursynthese 1. Die "Ideen von 1914" und der Erste Weltkrieg 2. Die "geistige Revolution" in der Wissenschaft 3. Wissenssoziologie als Einheit von Kultur- und Realsoziologie 4. Erkennen als "freischwebender Prozeß" Literaturverzeichnis
Die Literaturversorgung und Informationsvermittlung hat in unserer Gesellschaft eine große Bedeutung, vornehmlich in den Bereichen Forschung, Bildung und Lehre. Dabei spielen die Bibliotheken eine wichtige Rolle. Ein Verzeichnis mit Angaben zu den Bibliotheken, die über wirtschaftsrelevante Bestände verfügen, entspricht daher sicherlich einem dringenden Informationsbedarf in diesem, in besonderem Maße auf Fachliteratur angewiesenen Gebiet. Was den Umfang des Bibliotheksführers anbelangt, muss Folgendes festgestellt werden. Zum einen hat er nicht den Ehrgeiz, möglichst viele Bibliotheken nachzuweisen, sondern nur jene, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Leider sind aus diesem Grunde zahlreiche gut ausgestattete Bibliotheken (wie beispielsweise bestimmte Firmenbibliotheken) nicht in dem Verzeichnis erfasst. Zum anderen habe ich mich auf die Meldungen beschränkt, die ich aufgrund meiner Aufrufe erhalten habe. Diese umfassen 61 Bibliotheken, die im Hauptteil alphabetisch nachgewiesen werden. Erschlossen wird dieser Teil durch zwei Register, die den unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechen sollen: Das Stichwortregister listet die Fachgebiete auf, die die Bibliotheken in ihren Meldungen als Beschreibung ihrer Bestände angegeben haben. Das Ortsregister soll jenen helfen, die feststellen wollen, ob in ihrem Wohnort oder der näheren Umgebung eine Bibliothek vorhanden ist, die Literatur speziell zu einem von ihnen gesuchten Gebiet hat.
Wendet man sich der Frage nach dem Selbstverständnis und den Rollen von deutschen Intellektuellen nach 1945 zu, so muß man sich bewußt halten, daß vier, fünf wichtige Jahrzehnte der Geschichte 'des' modernen Intellektuellen - mit fast allen denkbaren diskursiven Zuschreibungen - bereits absolviert und auch realisiert sind. Es gab den Typus des Intellektuellen als Sprecher für universelle Werte (Gerechtigkeit, Wahrheit, Vernunft), der als Moralist die Unabhängigkeit des Geistes gegenüber der Macht behauptete. Es gab inzwischen aber auch zuhauf den 'intellektuellen Verräter', um es pointiert zu sagen, der im Namen einer partikularen National-, Rassen- oder Klassenidentität auftrat und als Ideologe einer säkularisierten Heilslehre mit einem totalitären Regime gemeinsame Sache machte; der also an die Kompatibilität von Geist und Macht glaubte oder sie opportunistisch praktizierte. Nazideutschland hatte genügend Beispiele hervorgebracht. Martin Heidegger, Carl Schmitt und Gottfried Benn (für ein reichliches Jahr) sind nur die berühmtesten. Doch auch linke Intellektuelle, und unter ihnen viele Schriftsteller, die als Parteikommunisten (oder "Kommunisten ohne Parteibuch") agierten, kann ich nicht anders denn als Abtrünnige von der universalen Mission der Intellektuellen sehen - im Licht unseres geschichtlichen Wissens selbst dann, wenn sie an ihre Mission und die Universalität der von ihnen vertretenen Werte glaubten.
In this paper we analyze the relation between fund performance and market share. Using three performance measures we first establish that significant differences in the risk-adjusted returns of the funds in the sample exist. Thus, investors may react to past fund performance when making their investment decisions. We estimated a model relating past performance to changes in market share and found that past performance has a significant positive effect on market share. The results of a specification test indicate that investors react to risk-adjusted returns rather than to raw returns. This suggests that investors may be more sophisticated than is often assumed.
Bundesligavereine und Börse
(1997)
Die Bundesliga lebe "heute noch im Zeitalter der Postkutsche". Diese Zustandsbeschreibung entstammt dem Munde des Präsidenten eines bedeutenden deutschen Fußballvereins, und sie bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsfußballs in Deutschland. Die Klubs der beiden deutschen Lizenzligen sind ausnahmslos als eingetragene Vereine (§ 21 BGB) organisiert. Längst hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß diese Rechtsform nicht mehr das passende Organisationskleid für Klubs mit Millionenumsätzen darstellt. Spielergehälter, Sponsoren- und Werbeeinnahmen, Erlöse aus Fernsehübertragungen und dem Verkauf von Eintrittskarten sowie Fanartikeln (sog. Merchandising) steigen stetig an. Die hierdurch gekennzeichnete Expansion des Marktes für das "Produkt Fußball" stellt die Vereine ebenso wie der zunehmende, durch das Bosman-Urteil des EuGH begünstigte Wettbewerbsdruck im europäischen Berufsfußball vor neue Herausforderungen. Neue Finanzierungsquellen sind gefragt. Doch hat die Aktiengesellschaft, obgleich seit langem als Alternative zum Verein diskutiert, in Deutschland bisher nicht Einzug in den bezahlten Fußball gehalten. Das soll sich in naher Zukunft ändern. Der amtierende Champions-League-Sieger Borussia Dortmund ließ Anfang Juli 1997 verlauten, der Mitgliederversammlung solle im Oktober oder November des Jahres eine Satzungsänderung vorgeschlagen werden, welche die Umwandlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (Profiabteilung und Abteilung Merchandising) in eine Aktiengesellschaft zum Ziel hat. Zunächst soll die neuzugründende Gesellschaft eine 100%ige Tochter des Vereins bleiben, der als solcher nur noch die Sportbereiche Jugend, Amateure, Tischtennis und Handball umfaßt. In Absprache mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) sollen sodann Möglichkeiten für einen späteren Börsengang erarbeitet werden. Über einen solchen Schritt denkt inzwischen auch der FC Bayern München e.V. nach. Der Manager des Vereins erwartet die ersten Aktiengesellschaften für den Juli 1999 und schätzt den Börsenwert seines Klubs auf 500 Millionen DM.
Jugend sei eine "Erfindung" des 18. Jahrhunderts - wurde in der Forschung behauptet. Diese These bestreitet nicht, daß auch schon früher 'Jugend' als Altersstufe bekannt und anerkannt war. Mit rhetorischer Selbstverständlichkeit wurden seit Aristoteles gewisse anthropologische Grundmuster von Jugendlichkeit, z.B. Unbekümmertheit, Unbeständigkeit, Draufgängertum, Übertreibung, Zukunftsorientierung, Schamhaftigkeit und Freundschaftsfähigkeit unterstellt, repetiert und zitiert. Die forcierte These, das Konzept Jugend sei erst im 18. Jahrhundert entstanden, akzentuiert, daß Jugend als selbständige Lebensform ein Kennzeichen der Moderne ist.
Research has contended youth is an "invention" of the 18th century. This thesis does not contest the fact that youth was already known and accepted as a stage in life even earlier. Certain basic anthropological patterns of youthfulness, for example nonchalance, instability, recklessness, exaggeration, bashfulness looking forward to the future and the ability to make friends have been rhetorically implied, repeated and cited as a matter of course since the time of Aristoteies. The pointed thesis that the concept of youth only arose in the 18th century accentuates that youth as an autonomous way of life is a characteristic of the Modern Age.
Das vorliegende Arbeitspapier ist die unveränderte Fassung einer Diplomarbeit, die von Michael Grimm während einer Dauer von vier Monaten am Institut für Konjunktur, Wachstum und Verteilung der Universität Frankfurt a. M. geschrieben wurde. Die Ergebnisse der Analyse halte ich für so interessant, daß mir eine Veröffentlichung als Arbeitspapier im Rahmen des von mir geleiteten EVS-Projektes, dessen Daten die Grundlage der Arbeit bilden, als lohnend erscheint. Dadurch kann sichergestellt werden, daß die Untersuchungsergebnisse Interessierten zur weiteren Nutzung, sei es als reine Informationsgrundlage oder als Ausgangspunkt weiterer Analysen, zur Verfügung stehen. Die Studie beleuchtet die Verteilung von Geld- und Grundvermögen auf sozioökonomische Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland. Als Datenbasis wurde eine Datenbank mit (anonymisierten) Individualdaten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1988 der Universität Frankfurt a. M. genutzt. Anknüpfend an frühere Arbeiten, die zu diesem Themenkomplex im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 3 "Mikroanalytische Grundlagen der Gesellschaftspolitik" angefertigt wurden sowie durch Berücksichtigung von Daten zur EVS 1993, die zum Untersuchungszeitpunkt allerdings nur in tabellierter Form vorlagen, skizziert die Analyse eindrucksvoll die Entwicklung der Vermögensverteilung bis in die neunziger Jahre hinein. Dabei zeigt sich, daß die Verteilung des Vermögens, im Vergleich zur Verteilung der Einkommen, einen weiterhin sehr hohen Konzentrationsgrad aufweist. Insbesondere auf der Personenebene hat sich der Grad der Konzentration im Laufe der achtziger Jahre sogar noch verstärkt. Auch die Betrachtung der Verteilung auf sozio-ökonomische Gruppen zeigt viele interessante und neue Ergebnisse, so daß die Analyse ein echter Erkenntnisfortschritt ist. Es bleibt zu hoffen, daß weitere Arbeiten auf Basis der Einkommens- und Verbrauchs stichproben 1993 und 1998 sich der Entwicklung der Vermögensverteilung, insbesondere auch in den neuen Bundesländern, widmen und so eine langfristige Informationsgrundlage für Wirtschafts- und Sozialpolitik schaffen. Frankfurt am Main, im März 1998 (Richard Hauser)
Wie können nun die vielfältigen Ergebnisse zur Einkommens- und Vermögensverteilung im Hinblick auf die Frage, ob es eine soziale Polarisierungstendenz gibt, zusammengefaßt werden? Angesichts des unklaren Begriffs der Polarisierung und der begrenzten Aussagekraft des Datenmaterials ist dies schwierig, zumal die empirische Analyse nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch neue Fragen aufgeworfen hat und die vorliegenden Daten nicht sehr zeitnah sind. Trotz aller Einschränkungen lassen sich aber vielfältige Anzeichen einer Auseinanderentwicklung der Lebensverhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen feststellen. Diese äußern sich weniger in zusammenfassenden Verteilungsmaßen wie beispielsweise dem Gini-Koeffizienten als vielmehr in disaggregierten Betrachtungsweisen. So hat in Westdeutschland zwischen 1978 und 1993 sowohl der Bevölkerungsanteil, der in relativer Einkommensarmut lebt, als auch der Anteil der Reichen zugenommen. Dies könnte man als Polarisierungstendenz bezeichnen, wenn man Polarisierung allgemein als Prozeß der Herausbildung bzw. Vergrößerung von zwei weit auseinanderliegenden Einkommensgruppen versteht.32 Von der zunehmenden relativen Verarmung sind hauptsächlich Arbeitslosenhaushalte sowie Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen, steigende gruppenspezifische Reichtumsquoten sind vorwiegend bei Selbständigen-, Angestellten- und Beamtenhaushalten sowie bei Paaren ohne Kinder zu beobachten. Die Gruppen der Alleinstehenden sind sehr heterogen, da sich hier sowohl überdurchschnittliche Armuts- als auch - mit Ausnahme der alleinstehenden älteren Frauen - überdurchschnittliche Reichtumsquoten zeigen; die Armutsquoten der jüngeren Alleinstehenden, insbesondere der Frauen, sind im Beobachtungszeitraum aber drastisch gestiegen, die Reichtumsquoten bei allen Alleinstehenden tendenziell gesunken. Neben diesen Tendenzen beinhaltet das nach wie vor starke West-Ost-Gefälle im Lebensstandard ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Spannungs- und Spaltungspotential. Die große Ungleichheit in der Einkommensverteilung wird von der Vermögensverteilung bei weitem übertroffen. Wenn man sich auf das Nettogrund- und Nettogeldvermögen (ausschließlich Zeitwerte der Kapitalversicherungsguthaben) beschränkt, verfügten 1988 die obersten 10% der Haushalte über fast die Hälfte des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte der Haushalte weniger als 4% des Gesamtvermögens besaß. Diese krassen Gegensätze zeigen sich, obwohl die reichsten Haushalte in der Datenbasis nicht erfaßt sind. Für die Entwicklung der Konzentration der Vermögen zeigt sich im Zeitablauf keine eindeutige Tendenz. Die Ergebnisse für einzelne Jahre sind wegen unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen nicht unmittelbar vergleichbar, die Erfassung des Vermögens ist generell unvollständig. In der Literatur wird eher von einer zunehmenden denn von einer abnehmenden Konzentration ausgegangen. Die bisher vorliegenden empirischen Verteilungsergebnisse decken allenfalls den Zeitraum bis 1993 ab. Seither hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation aber deutlich verschlechtert. Die andauernden Arbeitsmarktprobleme und Kürzungen im Sozialleistungsbereich einerseits sowie "explodierende" Aktienkurse andererseits bergen zunehmende Gefahren einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft. Es ist zu befürchten, daß unstetige Erwerbsverläufe mit der Folge unzureichender Sozialversicherungsansprüche künftig noch häufiger vorkommen werden und daß die Ungleichheit der Arbeitnehmereinkommen - auch durch die beobachtbare Zunahme untertariflicher Bezahlungen - steigen wird mit der Folge einer weiteren Verarmung insbesondere von Familien mit Kindern. Hinzu kommt, daß die von längerer Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte ihre Vermögensbestände aufzehren müssen oder sich gar verschulden, so daß ein Wiederaufstieg deutlich erschwert wird und auch die Vermögensverteilung noch ungleichmäßiger werden dürfte. Der Verteilungskonflikt wird sich darüber hinaus durch die in Gegenwart und Zukunft zu erwartenden Vererbungsvorgänge verschärfen. Hiervon profitieren nicht alle Haushalte gleichermaßen. Aufgrund sinkender Kinderzahlen ist mit einer Kumulierung von Vermögenswerten zu rechnen.33 Die in einigen politischen Kreisen befürwortete stärkere Einbeziehung der privaten Vermögensbestände zur Risikovorsorge, insbesondere für das Alter, ist angesichts der starken Vermögenskonzentration für den größten Teil der Bevölkerung wohl kaum eine realistische Alternative.
The paper presents an empirical analysis of the alledged transformation of the financial systems in the three major European economies, France, Germany and the UK. Based on a unified data set developed on the basis of national accounts statistics, and employing a new and consistent method of measurement, the following questions are addressed: Is there a common pattern of structural change; do banks lose importance in the process of change; and are the three financial systems becoming more similar? We find that there is neither a general trend towards disintermediation, nor towards a transformation from bank-based to capital market-based financial systems, nor for a loss of importance of banks. Only in the case of France strong signs of transformation as well as signs of a general decline in the role of banks could be found. Thus the three financial systems also do not seem to become more similar. However, there is also a common pattern of change: the intermediation chains are lengthening in all three countries. Nonbank financial intermediaries are taking over a more important role as mobilizers of capital from the non-financial sectors. In combination with the trend towards securitization of bank liabilites, this change increases the funding costs of banks and may put banks under pressure. In the case of France, this change is so pronounced that it might even threaten the stability of the financial system.
During the last years the lending business has come under considerable competitive pressure and bank managers often express concern regarding its profitability vis-a-vis other activities. This paper tries to empirically identify factors that are able to explain the financial performance of bank lending activities. The analysis is based on the CFS-data-set that has been collected in 1997 from 200 medium-sized firms. Two regressions are performed: The first is directed towards relationships between the interest rate premiums and various determining factors, the second aims at detecting relationships between those factors and the occurrence of several types of problems during the course of a credit engagement. Furthermore, the results of both regressions are used to test theoretical hypotheses regarding the impact of certain parameters on credit terms and distress probabilities. The findings are somewhat “puzzling“: First, the rating is not as significant as expected. Second, credit contracts seem to be priced lower for situations with greater risks. Finally, the results do not fully support any of three hypotheses that are often advanced to describe the role of collateral and covenants in credit contracts.
Despite the relevance of credit financing for the profit and risk situation of commercial banks only little empirical evidence on the initial credit decision and monitoring process exists due to the lack of appropriate data on bank debt financing. The present paper provides a systematic overview of a data set generated during the Center for Financial Studies research project on "Credit Management" which was designed to fill this empirical void. The data set contains a broad list of variables taken from the credit files of five major German banks. It is a random sample drawn from all customers which have engaged in some form of borrowing from the banks in question between January 1992 and January 1997 and which meet a number of selection criteria. The sampling design and data collection procedure are discussed in detail. Additionally, the project's research agenda is described and some general descriptive statistics of the firms in our sample are provided.
The German financial market is often characterized as a bank-based system with strong bank-customer relationships. The corresponding notion of a housebank is closely related to the theoretical idea of relationship lending. It is the objective of this paper to provide a direct comparison between housebanks and "normal" banks as to their credit policy. Therefore, we analyze a new data set, representing a random sample of borrowers drawn from the credit portfolios of five leading German banks over a period of five years. We use credit-file data rather than industry survey data and, thus, focus the analysis on information that is directly related to actual credit decisions. In particular, we use bank-internal borrower rating data to evaluate borrower quality, and the bank's own assessment of its housebank status to control for information-intensive relationships.
No one seems to be neutral about the effects of EMU on the German economy. Roughly speaking, there are two camps: those who see the euro as the advent of a newly open, large, and efficient regime which will lead to improvements in European and in particular in German competitiveness; those who see the euro as a weakening of the German commitment to price stability. From a broader macroeconomic perspective, however, it is clear that EMU is unlikely to cause directly any meaningful change either for the better in Standort Deutschland or for the worse in the German price stability. There is ample evidence that changes in monetary regimes (so long as non leaving hyperinflation) induce little changes in real economic structures such as labor or financial markets. Regional asymmetries of the sorts in the EU do not tend to translate into monetary differences. Most importantly, there is no good reason to believe that the ECB will behave any differently than the Bundesbank.
Anfang 1996 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften den Vorschlag für eine Dreizehnte Richtlinie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Übernahmeangebote vorgelegt. Der Richtlinienentwurf strebt an, daß in allen Mitgliedstaaten im Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots für die Anleger ein gleichwertiger Schutz erreicht wird. Um die Beachtung der Übernahmeregeln zu gewährleisten, sieht Art. 4 des Richtlinienentwurfs vor, daß die Mitgliedstaaten eine Einrichtung oder Stelle benennen, die den Angebotsvorgang überwacht und erforderlichenfalls eingreift. Dabei kann es sich um eine Behörde, oder, wie im Fall des britischen Takeover-Panel, um eine im Wege der Selbstregulierung geschaffene private Stelle handeln. In jedem Fall müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, daß diese Behörde oder Einrichtung über alle Befugnisse verfügt, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. In der Bundesrepublik Deutschland sind öffentliche Übernahmeangebote gesetzlich nicht geregelt. Der freiwillige Übernahmekodex, der im Herbst 1995 in Kraft getreten ist, wird von den betroffenen Marktteilnehmern weithin nicht akzeptiert: Von den 678 börsenotierten Unternehmen haben ihn bisher nur 259 anerkannt. Von den 30 DAX-Gesellschaften haben sieben die Selbstverpflichtung nicht unterschrieben. Bei den MDAX-Gesellschaften ist es sogar die Mehrheit, die den Übernahmekodex nicht anerkennt. Eine Durchsetzung der Regeln des Kodex im Sinne des Richtlinienentwurfs der EU ist damit nicht gewährleistet. Ohnedies gilt der Kodex nicht gegenüber ausländischen Unternehmen oder Personen, die ihn nicht unterzeichnet haben. Da der Übernahmekommission keine hoheitlichen Befugnisse zukommen, vermag sie die Beachtung der Übernahmeregeln nicht durchzusetzen. Es kommt hinzu, daß auch der Inhalt des Übernahmekodex hinter dem gebotenen Anlegerschutzstandard teilweise deutlich zurückbleibt. Auf eine gesetzliche Rahmenregelung wird Deutschland daher jedenfalls dann nicht länger verzichten können, wenn die EU-Richtlinie verabschiedet wird. Dies sollte aber nicht abgewartet werden. Zum einen erscheint eine dem Anlegerschutz verpflichtete, internationalen Kapitalmarktstandards entsprechende Regelung bereits jetzt im Interesse der weiteren Förderung des Finanzplatzes Deutschland als wünschenswert, da öffentliche, freundliche und vielleicht auch feindliche, Übernahmeangebote in Zukunft aller Voraussicht nach zunehmen werden. Zum anderen würde eine EU-Regelung sich erübrigen, wenn die Einzelstaaten sich entschließen könnten, vergleichbare Anlegerschutzstandards zu entwickeln. Der hier vorgelegte Entwurf knüpft an einen älteren - weitgehend in den Gesetzesvorschlag BT-Drucks. 13/367 übernommenen - Vorschlag an, entwickelt diesen Vorschlag aber in zentralen Punkten weiter. In Anlehnung an das vom Übernahmekodex entwickelte Vorbild sieht auch der hier vorgelegte Vorschlag eine aus unabhängigen Vertretern der betroffenen Verkehrskreise gebildete Übernahmekommission vor, der allerdings in gewissem Umfang notwendige hoheitliche Befugnisse übertragen werden sollen. Auch im sonstigen Inhalt lehnt sich der Vorschlag an den Übernahmekodex dort an, wo dieser befolgenswerte Neuerungen enthält. Aber auch die Kritik an den nicht zu übersehenden inhaltlichen Mängeln des Kodex war zu berücksichtigen, ebenso wie praktische Erfahrungen, die im Übernahmeversuch Krupp/Thyssen gemacht werden konnten. Im übrigen läßt der Entwurf der wünschenswerten Selbstregulierung den gebotenen Freiraum, da die Übernahmekommission sowohl durch ihre Einzelentscheidungen wie durch die Formulierung genereller Empfehlungen die Entwicklung öffentlicher Unternehmensübernahmen zu beeinflussen und lenken vermag. Es wäre wünschenswert, wenn der Finanzplatz Deutschland möglichst bald über einen "Übernahmekodex" verfügte, dessen Regeln durchsetzbar wären, und der seinem Inhalt nach internationalen Anlegerschutzstandards genügte. Der hier vorgelegte Vorschlag versteht sich als Diskussionsbeitrag dazu.
Dieser Aufsatz befaßt sich mit den Auswirkungen, die die Einführung des Eure auf sich im Umlauf befindliche DM-Schuldverschreibungen, die nicht dem deutschen Recht unterliegen, haben wird.
Als Wandelschuldverschreibung im eigentlichen und engeren Sinne ist die Wandelanleihe nach § 221 Abs. 1 AktG eine Schuldverschreibung, die dem Gläubiger ein Umtauschrecht in Aktien gewährt. Nach herkömmlichem Verständnis verbindet sie die Sicherheit der Kapitalrückzahlung mit einem spekulativen Element in Form des Umtauschrechts. Der Anleger kann am Zuwachs des Unternehmenswertes teilnehmen, ohne das aktionärstypische Risiko des Unternehmenswertverlustes tragen zu müssen. Eine solche Kombination von Sicherheit und aktionärstypischen Gewinnchancen bietet nicht nur für den Anleger, sondern auch für den Emittenten Vorteile. Für das Unternehmen ist zudem von Interesse, das Kapital des Anlegers möglichst langfristig zu binden. Auf der Suche nach neuen Finanzierungsquellen sind die Unternehmen allerdings darauf angewiesen, immer differenziertere Finanztitel zu emittieren und sich dadurch verstärkt den unterschiedlichen Anlegerinteressen anzupassen. Hierbei auf ein eher konservatives, auf Sicherheit bedachtes Instrument wie die Wandelanleihe zurückzugreifen, mag zunächst erstaunen. Mit der Einführung einer Wandlungspflicht verschiebt sich allerdings das Verhältnis von Sicherheit und Teilnahme an der Unternehmenswertentwicklung. Damit entsteht ein äußerst spekulatives Instrument, das sich mit dem herkömmlichen Verständnis einer Wandelanleihe kaum mehr deckt. Die Praxis setzt dieses Instrument bereits ein. So emittierte die Daimler Benz AG am 23. März 1997 eine Daimler Benz AG Wandelanleihe von 1997/2002 mit Pflichtwandlung am Ende der Laufzeit . Hiermit betrat die Daimler Benz AG Neuland auf den europäischen Finanzmärkten. Weitere Gesellschaften ziehen die Begebung einer Wandelschuldverschreibung mit Wandlungspflicht ebenfalls in Betracht. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wandelanleihe mit Wandlungspflicht zu beleuchten und die Bedeutung und rechtlichen Konsequenzen der Wandlungspflicht für die Beteiligten zu bestimmen. Ausgangspunkt ist die Wandelanleihe nach herkömmlichem Verständnis. Hier sind kurz die Grundlagen des Leistungsversprechens und des Umtauschrechts zu rekapitulieren (I.). Für die Erörterung der Wandlungspflicht (II.-III.) ist es hilfreich, die einzelnen Risikopositionen dieses Finanztitels aufzuzeigen (dazu unten III. 5). Aktienrechtliche Fragen (dazu unten IV.) betreffen zunächst das Zinszahlungsverbot gemäß § 57 AktG. Ferner sind die Vereinbarkeit mit § 221 AktG und die Zulässigkeit der Unterlegung mit bedingtem Kapital nach § 192 AktG zu klären. Vergleichsweise wird die Diskussion um naked warrants (sog. nackte Optionsscheine) herangezogen. Weitere Überlegungen betreffen die Inhaltskontrolle nach dem AGBG (V.) und die Frage, ob ein Börsentermingeschäft (VI.) sowie ein Differenzgeschäft oder Spiel (VII.) vorliegt. Folgerungen aus diesen Überlegungen betreffen schließlich die Anlageberatung der Banken (dazu unten VIII.).
Die Einschaltung einer Tochtergesellschaft im Rahmen einer Verschmelzung kann aus mehreren Gründen in Betracht gezogen werden: Erstens mag die Verschmelzung mit einer Tochter statt auf die Muttergesellschaft im Einzelfall Vorteile bieten (unten 1.). Zweitens kommt die Verschmelzung mit einer Tochter als Alternative zum bloßen Anteilserwerb in Betracht (unten 2.). In beiden genannten Fällen wird die Verschmelzung der Zielgesellschaft mit einer Tochter der am Erwerb interessierten Gesellschaft vorgenommen; die Tochter bleibt auf Dauer selbständig. Im dritten Fall dagegen wird eine Tochtergesellschaft lediglich vorläufig, als "Zwischenstation", eingeschaltet: Zunächst werden die Anteile an der Zielgesellschaft in ein Tochterunternehmen der Erwerbergesellschaft oder auch der Aktionäre der Zielgesellschaft eingebracht. Das Tochterunternehmen wird dann in einem zweiten Schritt mit der Erwerbergesellschaft verschmolzen (unten 3.). Nur eine Abwandlung dieser Gestaltung stellt es schließlich dar, wenn zwei Gesellschaften gleichzeitig oder nacheinander im Wege der Einzelverschmelzung auf die Tochtergesellschaft einer der beiden Gesellschaften oder eines dritten Unternehmens verschmolzen werden (unten 4.). Die nachfolgenden Bemerkungen gehen den Gründen für diese Gestaltungen und einigen hiermit verbundenen Rechtsfragen nach.
The article describes the legal structure of the Daimler-Chrysler merger. It asks why this specific structure rather than another cheaper way was chosen. This leads to the more general question of the pros and cons of mandatory corporate law as a regulatory device. The article advocates an "optional" approach: The legislator should offer various menus or sets of binding rules among which the parties may choose. (JEL: ...)
Es gibt Überlegungen, Kreditinstituten den Besitz der Anteilsmehrheit an Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) zu untersagen. Dahinter steht die Vorstellung, daß solche Beteiligungen Gestaltungsspielräume eröffnen, die mißbräuchlich genutzt werden. Die Neuemission von Aktien ist einer der Fälle, die in diesem Zusammenhang erörtert werden. Ziel dieser Arbeit ist es zu prüfen, ob die zum Konzernverbund einer konsortialführenden Bank gehörenden KAGs bei Erstemissionen anders behandelt werden als andere KAGs. Untersucht werden 46 Neuemissionen der Jahre 1994 bis 1997. Daten über von den Fonds erworbene Aktien wurden den Rechenschafts- und Halbjahresberichten entnommen. Im Durchschnitt erwerben die untersuchten Fonds etwa 7% der emittierten Aktien. Ein Zusammenhang zwischen der Höhe des Anteilserwerbs und der nachfolgend realisierten Rendite kann nicht nachgewiesen werden. Die der jeweils konsortialführenden Bank zuzuordnenden Fonds erwerben mehr Anteile an einer Neuemission, wenn die ihnen zugeordnete Bank bei der Emission als Konsortialführerin auftritt. Eine Vorhersagbarkeit in dem Sinne, daß der Anteilserwerb in Beziehung zu der nachfolgend realisierten Rendite stünde, kann nicht festgestellt werden. Zudem ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, daß KAGs bei schlechtem Renditeverlauf der Neuemissionen Kurspflegeaufgaben übernehmen. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, daß die KAGs in ihren Anlageentscheidungen unabhängig sind, und daß keine mißbräuchliche Nutzung eventuell vorhandener Informationsvorsprünge vorliegt. Allerdings ist die Datenbasis, bedingt durch die Vorschriften über die Rechnungslegung der Fonds, unbefriedigend. Es wäre daher zu überlegen, den Fonds stringentere Berichtspflichten aufzuerlegen.
I analyze the most powerful shareholders in Germany to illustrate the concentration of control over listed corporations. Compared to other developed economies, the German stock market is dominated by large shareholders. I show that 77% of the median firm’s voting rights arecontrolled by large blockholders. This corresponds to 47% of the market value of all firms listed in Germany’s official markets. About two thirds of this amount is controlled by banks, industrial firms, holdings, and insurance companies. I show that due to current legislation it is clear for neither group who ultimate exerts control over the shareholding firm itself. For the remaining blockholders, only blocks controlled by voting pools and individuals can be traced back to the highest level of ownership. In the aggregate, both groups control only 5.6% of all reported blocks. The German government controls 8%, and it is not clear who ultimately is responsible for the consequences of decisions.
Während in vielen Wirtschaftsbereichen der Online-Vertragsabschluß trotz der bestehenden rechtlichen und technischen Unwägbarkeiten eine Alltäglichkeit geworden ist, liegen die Dinge in der Versicherungswirtschaft anders. Es sind zwar heute fast alle großen Versicherungsunternehmen im Netz; die überwiegende Zahl der Angebote bleibt aber noch weit hinter dem technisch bereits Möglichen zurück1. Als Grund für diese Zurückhaltung führen die Versicherungsunternehmen neben Sicherheitsrisiken vor allem rechtliche Probleme mit dem neuen Medium ins Feld2. Dieser Beitrag macht es sich deshalb zur Aufgabe, zunächst die Nutzungsmöglichkeiten des Internets für Versicherungsunternehmen darzustellen und die wirtschaftlichen Chancen des Internets für Versicherungsunternehmen aufzuzeigen, um dann eingehend die rechtlichen Probleme bei der Nutzung dieses neuen Mediums zum Abschluß und zur Abwicklung von Versicherungsverträgen zu erörtern. Auf diese Weise soll eine juristische Entscheidungshilfe für den Einsatz des Internets als Vertriebsmedium in der Versicherungswirtschaft gegeben werden.
Der Entwurf des Dritten Finanzmarktförderungsgesetzes ist im Prinzip und in seiner Tendenz durchgehend auf breite Zustimmung gestoßen. Eine Vielzahl der vorgesehenen Änderungen wird zur weiteren Stärkung des Finanzplatzes und des Wirtschaftsstandorts Deutschland beitragen. Die nachstehende Stellungnahme beschränkt sich auf Punkte, die aus der Sicht des Unterzeichneten nochmals bedacht oder überprüft werden sollten. Dabei mußte sich die Stellungnahme angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit auf wenige Einzelpunkte konzentrieren.
Central wage bargaining and local wage flexibility : evidence from the entire wage distribution
(1998)
We argue that in labor markets with central wage bargaining wage flexibility varies systematically across the wage distribution: local wage flexibility is more relevant for the upper part of the wage distribution, and flexibility of wages negotiated under central wage bargaining affects the lower part of the wage distribution. Using a random sample of German social-security accounts, we estimate wage flexibility across the wage distribution by means of quantile regressions. The results support our hypothesis, as employees with low wages have significantly lower local wage flexibility than high wage employees. This effect is particularly relevant for the lower educational groups. On the other hand, employees with low wages tend to have a higher wage flexibility with respect to national unemployment.
Der vorliegende Beitrag führt eine detaillierte empirische Untersuchung über die Rolle der amtlichen Kursmakler an der Frankfurter Wertpapierbörse durch. Der verwendete Datensatz erlaubt eine Analyse des Einflusses der Maklertätigkeit auf Liquidität und Volatilität sowie eine Beurteilung der Profitabilität der Eigengeschäfte.
Die Beteiligung der Makler am Präsenzhandel ist erheblich. Ihre Eigengeschäfte machen über 20% des Handelsvolumens zu gerechneten Kursen und über 40% des Handelsvolumens im variablen Handel aus. Für letzteren wird zudem dokumentiert, daß die Tätigkeit der Makler zu einer deutlichen Reduktion der Geld-Brief-Spannen beiträgt. Die letztendlich gezahlte effektive Spanne beträgt im Durchschnitt weniger als ein Drittel der Spanne, die sich aus dem Orderbuch ergibt.
Für den Handel zu gerechneten Kursen wird gezeigt, daß die Preisfeststellung durch die Makler zu einer Verringerung der Volatilität führt. Eine Beurteilung des Einflusses der Makler auf die Volatilität im fortlaufenden Handel scheitert daran, daß das hierfür teilweise verwendete Maß, die Stabilisierungsrate, nach unserer Einschätzung keine aussagekräftigen Resultate liefert.
Die Makler erzielten während unseres Untersuchungszeitraums im Durchschnitt keinen Gewinn aus ihren Eigengeschäften. Eine Zerlegung der Gewinne in zwei Komponenten zeigt, daß positive Spannengewinne im Aggregat nicht für entstehende Positionierungsverluste kompensieren können.
Insgesamt zeigt unsere Untersuchung, daß die Kursmakler an den deutschen Wertpapierbörsen einen Beitrag zur Sicherung der Marktqualität leisten. Die Konsequenzen dieser Resultate für die Organisation des Aktienhandels in Deutschland werden diskutiert.
This paper provides a detailed empirical analysis of the call auction procedure on the German stock exchanges. The auction is conducted by the Makler whose position resembles that of a NYSE specialist. We use a dataset which contains information about all individual orders for a sample of stocks traded on the Frankfurt Stock Exchange (FSE). This sample allows us to calculate the cost of transacting in a call market and compare them to the costs of transacting in a continuous market. We find that transaction costs for small transactions in the call market are lower than the quoted spread in the order book of the continuous market whereas transaction costs for large transactions are higher than the spread in the continuous market.
We further address the question whether active participation of the Makler is advantageous. On the one hand he may accomodate order imbalances, increase the liquidity of the market and stabilize prices. On the other hand, the discretion in price setting gives him an incentive to manipulate prices. This may increase return volatility. Our dataset identifies the trades the Maklers make for their own accounts. We eliminate these trades and determine the price that would have obtained without their participation. Comparing this hypothetical price series to the actual transaction prices, we find that Makler participation tends to reduce return volatility. A further analysis shows that the actual prices are much closer to the surrounding prices of the continuous trading session than the hypothetical prices that would have obtained without Makler participation. These results indicate that the Maklers provide a valuable service to the market. We further calculate the profits associated with the positions taken by the Maklers and find that, on average, they do not earn profits on the positions they take. Their compensation is thus restricted to the commissions they receive.
Derivatives usage in risk management by U.S. and German non-financial firms : a comparative survey
(1998)
This paper is a comparative study of the responses to the 1995 Wharton School survey of derivative usage among US non-financial firms and a 1997 companion survey on German non-financial firms. It is not a mere comparison of the results of both studies but a comparative study, drawing a comparable subsample of firms from the US study to match the sample of German firms on both size and industry composition. We find that German firms are more likely to use derivatives than US firms, with 78% of German firms using derivatives compared to 57% of US firms. Aside from this higher overall usage, the general pattern of usage across industry and size groupings is comparable across the two countries. In both countries, foreign currency derivative usage is most common, followed closely by interest rate derivatives, with commodity derivatives a distant third. Usage rates across all three classes of derivatives are higher for German firms than US firms. In contrast to the similarities, firms in the two countries differ notably on issues such as the primary goal of hedging, their choice of instruments, and the influence of their market view when taking derivative positions. These differences appear to be driven by the greater importance of financial accounting statements in Germany than the US and stricter German corporate policies of control over derivative activities within the firm. German firms also indicate significantly less concern about derivative related issues than US firms, which appears to arise from a more basic and simple strategy for using derivatives. Finally, among the derivative non-users, German firms tend to cite reasons suggesting derivatives were not needed whereas US firms tend to cite reasons suggesting a possible role for derivatives, but a hesitation to use them for some reason.
Wir verwenden eine neue, auf der Burr-Verteilung basierende Spezifikation aus der Familie der Autoregressive Conditional Duration (ACD) Modelle zur ökonometrischen Analyse der Transaktionsintensitäten während der Börseneinführung (IPO) der Deutsche Telekom Aktie. In diesem Fallbeispiel wird die Leistungsfähigkeit des neu entwickelten Burr-ACD-Modells mit den Standardmodellen von Engle und Russell verglichen, die im Burr-ACD Modell als Spezialfälle enthalten sind. Wir diskutieren außerdem alternative Möglichkeiten, Intra- Tagessaisonalitäten der Handelsintensität in ACD Modellen zu berücksichtigen.
Im folgenden sollen Alternativen des Delisting, der Beendigung der Notierung eines zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmens, erörtert werden. Dieses Thema hat mit der Berücksichtigung im Dritten Finanzmarktförderungsgesetz (III. FMFG) erneut an Aktualität gewonnen. Einleitend wird ein Überblick über das Delisting im engeren Sinne (d. h. ohne vorangehende Umwandlung), also den Börsenrückzug nur auf Antrag der Gesellschaft ohne Änderung der Rechtsform des betreffenden Unternehmens, gegeben. Dabei wird sich der Beitrag darauf beschränken, den Totalrückzug (sog. going private ) zu untersuchen. Das Interesse an einem going private kann vielfältiger Natur sein. In Betracht kommt beispielsweise ein vollständiger Börsenrückzug, um den börsenrechtlichen Publizitätspflichten zu entkommen und somit durch die abnehmende Transparenz aus den Negativschlagzeilen zu gelangen, um Kosten zu senken, um einer Aufkaufgefahr entgegenzutreten oder sogar um ein freezeout von Kleinaktionären vorzubereiten. Allerdings sind neben den börsenrechtlichen Voraussetzungen insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen unklar und erschweren daher einen praktikablen Totalrückzug. In der Beratungspraxis kann jedenfalls nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, welche gesellschaftsrechtlichen und börsenrechtlichen Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein reguläres going private vonstatten gehen kann. Dies zeigt sich besonders deutlich, wenn man sich die unterschiedlichen Lösungsvorschläge zur Beteiligung der Hauptversammlung vergegenwärtigt, wobei insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Mehrheit die unterschiedlichsten Ansichten vertreten werden [dazu unten I 1) b)] und zudem eine klärende Rechtsprechung fehlt. Deshalb wird eine rechtssichere Alternative zum regulären going private vorgestellt, die es einer rückzugsgeneigten Gesellschaft ermöglicht, in praktikabler Weise ein vollständiges Delisting zu erreichen. Der Hauptteil des vorliegenden Beitrages ist daher dem going private über das UmwG gewidmet, nämlich der Darstellung der Börsenrückzugsmöglichkeit durch Verschmelzung oder Formwechsel einerseits ( kaltes Delisting ) und der Erörterung der auf diesem Weg des Delisting auftretenden Umgehungsprobleme andererseits [dazu unten II].
Es gibt Überlegungen, Kreditinstituten den Besitz der Anteilsmehrheit an Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) zu untersagen. Dahinter steht die Vorstellung, daß solche Beteiligungen Gestaltungsspielräume eröffnen, die mißbräuchlich genutzt werden. Die Neuemission von Aktien ist einer der Fälle, die in diesem Zusammenhang erörtert werden. Ziel dieser Arbeit ist es zu prüfen, ob die zum Konzernverbund einer konsortialführenden Bank gehörenden KAGs bei Erstemissionen anders behandelt werden als andere KAGs.
Untersucht werden 46 Neuemissionen der Jahre 1994 bis 1997. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, daß die KAGs in ihren Anlageentscheidungen unabhängig sind, und daß keine mißbräuchliche Nutzung eventuell vorhandener Informationsvorsprünge vorliegt.
Hans-Georg Soldat rezensiert Günter de Bruyns Aufsatzsammlung "Deutsche Zustände. Über Erinnerungen und Tatsachen, Heimat und Literatur" aus dem Jahre 1999. Fast unversehens für den Leser weitet sich die Betrachtung jüngster Gegenwart zu einer subtilen Analyse ihrer Wurzeln, wird zu einer deutschen Geschichtsschreibung allgemein, zur Darstellung der Verdrängungsprozesse, die dabei in Ost und West gleichermaßen eine Rolle spielen. Das Überzeugende daran ist, dass dies ohne jeden Eifer geschieht, unaufgeregt, überlegen und dennoch unglaublich engagiert.
Überarbeitete Version des Arbeitspapiers "The dynamics of labour market participation, unemployment and non-participation in Great Britain, Sweden and Germany" / Wolfgang Strengmann-Kuhn. [Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Institut für Volkswirtschaftslehre]
This paper aims to provide a descriptive analysis of the changing patterns of labour market participation, non-participation and unemployment in Great Britain, Sweden and Germany. Since the mid 1970s, most European countries have experienced two parallel developments: on the one hand they have witnessed a huge growth in the proportion of women participating on the labour market. On the other however, they have experienced the return of mass unemployment and a growing insecurity of employment for those in work. In this paper, a typology of work histories is constructed using decade periods. Retrospective and panel data from Germany, Britain and Sweden are then used to compare the effects of different employment and welfare regimes on the proportions of respondents with different types of work histories and how these are combined with unemployment.
From the mid-seventies on, the central banks of most major industrial countries switched to monetary targeting. The Bundesbank was the first central bank to take this step, making the switch at the end of 1974. This changeover to monetary targeting was due to the difficulties which the Bundesbank - like other central banks - was facing in pursuing its original strategy, and whichcame to a head in the early seventies, when inflation escalated. A second factor was the collapse of the Bretton Woods system of fixed exchange rates, which created the necessary scope for national monetary targeting. Finally, the advance of monetarist ideas fostered the explicit turn towards monetary targets, although the Bundesbank did not implement these in a mechanistic way. Whereas the Bundesbank has adhered to its policy of monetary targeting up to the present, nowadays monetary targeting plays only a minor role worldwide. Many central banks have switched to the strategy of direct inflation targeting. Others favour a more discretionary approach or a policy which is geared to the exchange rate. In the academic debate, monetary targeting is often presented as an outdated approach which has long since lost its basis of stable money demand. These findings give riseto a number of questions: Has monetary targeting actually become outdated? Which role is played by the concrete design of this strategy, and, against this background, how easily can it be transferred to European monetary union? This paper aims to answer these questions, drawing on the particular experience which the Bundesbank has gained of monetary targeting. It seems appropriate to discuss monetary targeting by using a specific example, since this notion is not very precise. This applies, for example, to the money definition used, the way the target is derived, the stringency applied in pursuing the target and the monetary management procedure.