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Aus dem weiten Spektrum ökonomisch relevanter Fragen, die die europäische Integration und das Gesellschaftsrecht verbinden, soll hier diejenige herausgegriffen werden, ob sich die nationalen Corporate-Governance-Systeme in den großen europäischen Volkswirtschaften Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens unter dem Einfluß der europäischen Integration bereits aneinander angeglichen haben und ob es demnächst zu einer solchen Angleichung kommen wird. Unser Thema deckt nur einen Teil des Gesellschaftsrechts ab und geht zugleich hinsichtlich der angesprochenen rechtlichen Materie über das Gesellschaftsrecht hinaus, denn die Corporate Governance fügt sich nicht einfach in herkömmliche juristische Klassifikationen ein. Unser Vorhaben unterscheidet sich aber vor allem dadurch von einer juristischen Behandlung des Themas, daß primär ökonomische Mechanismen und Zusammenhänge angesprochen werden. Ökonomen betrachten die Corporate Governance im weiteren Kontext des Finanzsystems, denn das Corporate-Governance-System ist ein Teil des Finanzsystems eines Landes. Die Fragen, wie unterschiedlich die nationalen Systeme der Corporate Governance waren, ehe zu Beginn der 80er Jahre der Prozeß der Angleichung in Europa einsetzte, wie unterschiedlich sie heute noch sind, wie sehr sie sich somit bereits angeglichen haben und wie ein möglicher Angleichungsprozeß weitergehen könnte, sind deshalb ein Teil der weiteren Frage nach der Angleichung der Finanzsysteme in Europa. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns aber nur auf Entwicklungen der 90er Jahre.
Die durch jahrzehntelange Planwirtschaft geprägten Strukturen sind in Russland noch fest verwurzelt. Dementsprechend ist das Bankensystem auch zwölf Jahre nach dem Ende des kommunistischen Regimes unterentwickelt. Die markantesten Merkmale der Finanzwirtschaft sind die ungewöhnliche Größenstruktur der Banken; deren Schwierigkeiten, die rapide zunehmende Zahl kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen mit Finanzdienstleistungen zu versorgen sowie die geringe Rolle ausländischer Banken. Überdies sind die weiterhin bestehenden Systemrisiken nicht zu unterschätzen.
Die Empfehlung, das Shareholder-Value-Konzept zur Grundlage der Unternehmenspolitik zu machen, erscheint um so überzeugender und wird vermutlich um so eher akzeptiert, (1) je lohnender die Shareholder-Value-Orientierung für die Aktionäre ist, (2) je eindeutiger es ist, wie die Empfehlung umgesetzt werden kann und soll, und (3) je problemloser sie aus theoretischen und wohlfahrtsökonomischer Sicht ist. Der Beitrag diskutiert die in Wissenschaft und Praxis verbreiteten Positionen zu diesen drei Aspekten und erläutert, warum sie bzw. die emprischen, praktischen und theoretischen Argumente, durch die sie gestützt werden sollen, auf Mißverständnissen beruhen.
Das deutsche Bankensystem ruht seit Jahrzehnten auf drei Säulen: den privaten Kreditbanken, den öffentlichen Banken des Sparkassensystems und den genossenschaftlichen Banken. Das Drei-Säulen-System scheint ursächlich für die Stabilität im deutschen Bankensystem zu sein. Gerade die Krise hat gezeigt, dass es für ein Bankensystem vorteilhaft ist, wenn es darin nicht nur einen Typus von Banken gibt. Wir müssen eine Pluralität von Organisationsformen im Bankwesen erhalten und weiterentwickeln.
Entwicklungsfinanzierung
(2000)
"Ich möchte in diesem Vortrag Beziehungen zwischen Gutenbergs Theorie der Unternehmung, die in seiner Habilitationsschrift angelegt und in den "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre" entfaltet ist, und aktuellen Entwicklungen in der Theorie der Unternehmung herstellen. Obwohl der Anlaß für diesen Vortrag das Thema hinreichend rechtfertigt, stellt sich die Frage, ob mein Vorhaben ein wissenschaftlich sinnvolles Unterfangen darstellt: Kann Gutenbergs Theorie der Unternehmung noch aktuell sein?"
Wenn man untersuchen möchte, ob sich die Finanzsysteme verschiedener Länder im Verlauf der letzten Jahre aneinander angeglichen haben oder demnächst angleichen werden, braucht man ein Konzept zur Beschreibung von Finanzsystemen, durch das wesentliche Strukturen, deren Unterschiede und Veränderungen erkennbar werden, ohne dabei in "Systemgeschwafel" (D. Schneider) abzugleiten. Wir haben dafür das Konzept der Komplementarität als nützlich identifiziert. Der Beitrag stellt dieses Konzept vor und soll und seine Eignung belegen. Letztlich geht es dabei auch um die Frage, ob reale Finanzsysteme konsistente Systeme mit komplementären Elementen darstellen. Nach der Vorstellung der formalen Konzepte der Komplementarität und der Konsistenz wird "das Finanzsystem" auf seine Komple mentarität untersucht. Dazu wird ein Finanzsystem aus der Sicht von Unternehmen des nichtfinanziellen Sektors als ein System gekennzeichnet, das aus drei Teilsystemen besteht. Das erste Teilsystem ist das Finanzierungssystem einschließlich Finanzsektor und Mustern der Unternehmensfinanzierung, das zweite das Corporate Governance-System und das dritte das Unternehmens-Strategie-System. Für alle drei Teilsysteme wird – allgemein und mit Bezug auf die Finanzsysteme Deutschlands, Japans und der USA - gezeigt, inwieweit die Elemente der betreffenden Teilsysteme untereinander komplementär sind, und geprüft, ob sie in ihren Ausprägungen auch konsistent sind, d.h. wirklich "zueinander passen". Untersucht wird auch die Komplementarität und Konsistenz zwischen den Teilsystemen selbst. Der Beitrag endet mit Überlegungen über die Anwendung des Komplementaritätskonzepts. Dass ein Finanzsystem die Eigenschaft der Komplementarität aufweist, hat nicht nur weitreichende Implikationen für die Methodik der Analyse von Finanzsystemen, sondern auch für die Vorhersehbarkeit der Entwicklung von Finanzsystemen und damit für die Wahrscheinlichkeit einer Konvergenz von Finanzsystemen, für deren Effizienzeigenschaften und für die Möglichkeiten, Finanzsysteme durch gestaltende Eingriffe zu verbessern.
Während sich die Entwicklungsfinanzierung in Theorie und Praxis generell mit dem Finanzwesen in Entwicklungs- und Transformationsländern befasst, steht im Teilgebiet der Microfinance die Frage im Vordergrund, wie in diesen Ländern der Zugang ärmerer Bevölkerungsgruppen und speziell von Klein- und Kleinstunternehmer(innen), Kleinbauern und sonstigen wirtschaftlich Selbständigen aus eher niedrigen sozialen Schichten zu Kredit und anderen Finanzdiensleistungen verbessert werden kann. Obwohl es einige Vorläufer gibt, die schon früh die allgemeine Politik der Entwicklungsländer bezüglich ihrer Finanzsektoren und ebenso die dazu passende Entwicklungshilfe-Politik der Industrieländer der 60er und 70er Jahre mit ökonomisch-theoretischen Argumenten scharf kritisiert haben,1 waren in der Vergangenheit weder Entwicklungsfinanzierung im allgemeinen noch Microfinance im besonderen ein wirklich ernst genommener Gegenstand der ökonomischen Literatur, die man zum mainstream rechnen kann. Dem entspricht es, dass sich auch die Praxis der Entwicklungsfinanzierung sehr lange weitgehend unabhängig von ökonomisch- theoretischen Überlegungen vollzogen hat. Diese Situation hat sich seit mehr als einem Jahrzehnt grundlegend verändert. Dies hat einen wesentlichen Grund darin, dass sich in der entwicklungspolitischen Praxis auf dem Gebiet der Finanzierung von Klein- und Kleinstbetrieben, eben Microfinance, Erfolge erzielen ließen, die vorher unvorstellbar waren. Mit einer deutlichen commercial orientation und einer Ausrichtung auf die genuinen Probleme des financial institution building konnte erreicht werden, dass es inzwischen einige Dutzend Finanzinstitutionen in Entwicklungs- und Transformationsländern gibt, die ökonomisch stabil und sogar profitabel sind und mit ihrem Leistungsangebot eine große Anzahl von "armen" Kunden erreichen, die bei den Kreditabteilungen der herkömmlichen Banken kaum über die Schwelle gelassen würden.2 Dies hat die Aufmerksamkeit von Forschern aus dem mainstream erweckt. Mindestens ebenso wichtig sind aber die immanenten Entwicklungen innerhalb der ökonomischen Theorie. Mit ihrer Hinwendung zum institutionalistischen Denkansatz hat die Wirtschaftstheorie auf einmal eine neue Aufmerksamkeit für die Phänomene entwickelt, die für die Praktiker der Entwicklungsfinanzierung seit langem von zentraler Bedeutung sind: Inzwischen kann man theoretisch nachweisen, dass es in der Tat Zugangsprobleme zu Kredit für "kleine Leute" gibt, dass das Angebot von Kredit für sie beschränkt ist und dass es nicht genügt, einfach nur staatlich auferlegte Restriktionen – die so genannte financial repression – zu beseitigen, um ....