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Beschreibung und wertbestimmende Faktoren des 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Der Lebensraumtyp 3130 umfasst nährstoff- und basenarme Seen, Weiher, Sölle, Altwasser und Teiche, deren Ufer auch periodisch trockenfallen können. Dem Lebensraumtyp sind Gewässer zuzuordnen, die entweder niedrigwüchsige, amphibische oder submerse Strandlingsgesellschaften (Littorelletea) im Litoral oder – bei spätsommerlichem Trockenfallen – einjährige, sehr niedrige und kurzlebige Zwergbinsen-Gesellschaften (Isoëto-Nanojuncetea) aufweisen. Beide Vegetationseinheiten können sowohl in enger räumlicher Nachbarschaft als auch isoliert auftreten.
Beschreibung und wertbestimmende Faktoren des 91T0 Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Dieser artenarme Lebensraumtyp erhält durch die absolute Vorherrschaft der Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) in der Baumschicht sowie einen hohen Deckungsgrad an Strauchflechten in der Feldschicht seine Prägung. Bedingt durch die Nähe der westlichen Arealgrenze von Pinus sylvestris klingt auch das natürliche Verbreitungsgebiet der Flechten-Kiefernwälder in Sachsen-Anhalt aus.
Für die Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie wurde im Rahmen der FFH-Berichtspflicht Deutschlands an die EU-Kommission ein Monitoringsystem eingerichtet. Hierfür sind die Bundesländer verantwortlich. In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell drei Vorkommen von Angelica palustris, eines von Apium repens, 107 von Cypripedium calceolus, 20 von Jurinea cyanoides, fünf von Liparis loeselii und fünf von Orthotrichum rogeri. Für alle Vorkommen dieser Arten wurden in den Jahren 2011/2012 Monitoringflächen eingerichtet (für Cypripedium calceolus nur an 10 Vorkommen, für Jurinea cyanoides an 18 Vorkommen). Diese Vorkommen wurden erfasst und bewertet. Für Coleanthus subtilis, Lindernia procumbens und Luronium natans konnten die in den zurückliegenden Jahren letztmalig bestätigten Vorkommen aktuell (2011/2012) nicht nachgewiesen werden. Aufgrund des natürlicherweise unsteten Auftretens dieser Arten wurden an den letzten bekannten Fundorten Monitoringflächen eingerichtet. Die drei Hauptkriterien des Monitorings: Zustand der Population, Habitatstruktur und Beeinträchtigungen sowie artspezifische Unterkriterien sind durch bundeseinheitliche Vorgaben festgelegt, ebenso die Häufigkeit der Erfassung dieser Kriterien während der jeweils sechsjährigen Berichtsperiode. Darüber hinaus sieht das Landesmonitoring teilweise eine detailliertere Untersuchungstiefe und -frequenz vor.
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Die Autoren setzten mit der Herausgabe ihrer umfangreichen Übersicht über die Florenwerke Deutschlands eine lange Tradition fort, bekanntes Wissen übersichtlich aufzubereiten, um es so komfortabel nutzbar zu machen. Gelegentlich wird es darüber hinaus sicher ein Aha-Erlebnis geben, dass es über dieses oder jenes Gebiet überhaupt schon ein floristisches Werk gibt.