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Aus der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie (Europäische Kommission 1992) und aus der Vogelschutz-Richtlinie (Europäische Kommission 1979) leiten sich unabhängig von der bereits erfolgten Auswahl und Meldung der NATURA 2000-Gebiete konkrete Aufgabenstellungen (z.B. Berichtspflicht, Monitoring, Gebietsmanagement) ab. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist obligatorisch, die Methoden sind nicht verbindlich vorgeschrieben.
Die Umsetzung der 1979 verabschiedeten EU-Vogelschutzrichtlinie (Europäische Kommission 1979) beschäftigt die Politik sowie den amtlichen und den ehrenamtlichen Naturschutz in Sachsen-Anhalt seit 1992, die Umsetzung der 1992 in Kraft getretenen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie (Europäische Kommission 1992) seit 1994/1995. Die erste Phase der Gebietsmeldung im Zeitraum von 1992 bis 2000 wurde in Heft 1/2000 dieser Zeitschrift bereits dargestellt. Die Liste der im Jahr 2000 der EU-Kommission als Teil der Meldung der Bundesrepublik Deutschland übermittelten NATURA 2000-Gebiete Sachsen-Anhalts enthielt 193 FFH-Gebiete und 23 EU SPA mit einer Gesamtfläche von rund 200.023 ha. Das entsprach einem Flächenanteil von 9,8 % des Landes Sachsen-Anhalt.