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Fascicle XV of the exsiccate "K. KALB: LICHENES NEOTROPICI" with 27 lichen specimens (No. 601–627) from Mexico, South and Central America, Africa and Australia is distributed.
Corrected schedae are presented for numbers 231 Malmidea polycampia (Tuck.) Kalb & Lücking (distributed as "Lecanora" soredifera Fée), 495 Gyalolechia stipitata (Wetmore) Søchting & al. (distributed as Caloplaca californica Zahlbr.) and 570 Ramboldia aurea (Kalb & Elix) Kalb, Lumbsch & Elix (distributed as Pyrrhospora aurea Kalb & Elix) with revised chemistry.
Fellhanera laeticolor (Malme) Kalb is a new combination.
Sozialräume der Global Financial Class : Untersuchungen in den Finanzzentren Frankfurt und Sydney
(2016)
Dieses Working Paper untersucht die Bedeutung von Global Cities für die Formierung einer globalen Finanzklasse anhand der Finanzzentren Frankfurt und Sydney. In einer vergleichenden Ethnographie dieser beiden Städte werden urbane Räume und soziale Kontexte erforscht, die durch die kulturellen Praktiken und stilistischen Gemeinsamkeiten der modernen Finanzklasse geprägt sind. Es werden dabei vier charakteristische kulturelle Muster identifiziert: Dies sind die Muster der Repräsentation, der Exklusivität, der Aspiration und der sozialen Durchlässigkeit.
Im Muster der Repräsentation verbindet sich das Finanzwesen auf eine symbolische Weise mit Politik und Gesellschaft, während im Muster der Exklusivität der Kern ökonomischer Praktiken dem Zugriff der Allgemeinheit entzogen wird. Das Muster der Aspiration ermöglicht Praktiken der Herstellung und des Austestens von Zugehörigkeit, während der Modus sozialer Durchlässigkeit eine Auseinandersetzung mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und die Aufnahme fremder kultureller Muster durch Praktiken der cultural omnivorousness ermöglicht.
Die Praktiken, die diese vier typischen Muster konstituieren, nehmen dabei jeweils lokale Eigenhei- ten auf, die in einen global verlaufenden Klassenbildungsprozess eingespeist werden und diese glo- bale Klasse in den Städten verankern.
Die "Digitalisierung" ist ein gesamtgesellschaftlicher und globaler Trend, der nahezu alle Bereiche der Lebens- und Arbeitswelt durchzieht und insofern auch das Studieren an (allen) Hochschulen betrifft. Das Schlagwort "Digitalisierung" verweist auch auf alle Varianten der Nutzung von digitalen Technologien im Bereich Studium und Lehre. Lange Zeit stand vor allem das E-Learning im Vordergrund der Diskussion und damit die Nutzung von digitalen Technologien im engeren Lehr-Lernkontext zur Unterstützung der Interaktion von Lehrenden und Studierenden. Heute werden an den Hochschulen zunehmend die weiteren Möglichkeiten der digitalen Technik für Studium und Lehre erkannt und immer mehr in der Praxis an Hochschulen genutzt: Von der Werbung um Studierende bis hin zur Ansprache von Alumni können sie die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Öffnung, Vermarktung und Internationalisierung der Hochschullehre unterstützen (Kerres 2013, Bischof und von Stuckrad 2013); und einige Hochschulen nutzen die Digitalisierung von Lehre und Studium zur Profilbildung und zur besseren Positionierung im nationalen und internationalen Wettbewerb zwischen Hochschulen. ...
Der Artikel untersucht Rassismus und Sexismus und ihre materiellen und diskursiven Artikulationen an dem spezifischen Artikulationsort Haar, bzw. Locken. Anhand von biographisch-narrativen Interviews mit Frauen of Color und mit Hilfe von Ansätzen der Grounded Theory werden Fragen danach aufgeworfen, welche symbolischen Bedeutungen von Locken es gibt; Welche Umgangsformen mit Haar es gibt; Wie Haar eingesetzt wird; Ob es Widersprüche gibt; Wie sich diese artikulieren und wie Subjekte trotz rassistischer, sexistischer Diskurse und der damit verbundenen materiellen Unterdrückung handlungsmächtige Akteurinnen ihrer eigenen Biographien werden. Parallel wird der Forschungsprozess aus dekolonialer, feministischer Perspektive entwickelt, beschrieben und reflektiert und damit eine dekolonial feministische Methodologie entworfen.
Der vorliegende Text ist ein Bericht über die Ergebnisse einer qualitativen empirischen Befragung, die im Herbst 2015 in Haushalten eines Quartiers der Stadt Qingdao in China im Rahmen des BMBF-Projekts SEMIZENTRAL durchgeführt wurde. Das Gesamtprojekt umfasst die erstmalige Realisierung eines Resource Recovery Centers (RRC) als flexibles System mit Wasserrückgewinnung und Wiederverwertung in einer schnell wachsenden Stadt. Das Fachgebiet Abwassertechnik am Institut IWAR der Technischen Universität Darmstadt leitet das Projekt. Das ISOE ist Partner im Forschungsverbund und führt eine Stoffstrom- und eine damit verbundene Vulnerabilitätsanalyse für das Gebiet der Implementierung durch. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Einflussfaktoren des Umgangs mit Wasser und Abwasser durch die Bewohner und Bewohnerinnen zu erfassen. Thematischer Schwerpunkt der Befragung war, welche Alltagspraxis in Bezug auf Wasser und Abwasser die Bewohnerinnen und Bewohner haben und wie sich diese durch den Umzug aus einer traditionellen Dorfstruktur in ein modernes Wohnquartier verändert hat. Gleichzeitig sollte die Bekanntheit und Akzeptanz des Konzepts des RRC empirisch untersucht werden.
Um weltweit die Wasser- und die Sanitärversorgung zu sichern, muss zeitnah in großem Umfang in neue Trinkwasser- bzw. Abwassersysteme investiert werden. Nicht nur die Länder des globalen Südens stehen im Wassersektor vor erheblichen Herausforderungen, auch die meisten Industrieländer haben Nachholbedarf und massive Investitionserfordernisse. Angesichts des globalen Investitionsbedarfes ist mit einem rasant wachsenden Markt für Wasser- und Abwassertechnologien zu rechnen, der auch der deutschen Industrie gute Absatzchancen bietet. Die vorhandenen Stärken der deutschen Wasserwirtschaft auszubauen und deren Innovationsfähigkeit zu fördern, ist daher eine zentrale politische und gesellschaftliche Aufgabe. Dafür muss die derzeitige Forschungs- und Entwicklungsförderung intensiviert und neu justiert werden, wobei auf sehr guten Vorarbeiten aufgebaut werden kann.
Dokumentation von Best-Practice-Beispielen zum Umgang mit dem Fahren ohne (gültigen) Fahrschein
(2016)
In Deutschland und Europa versuchen Verkehrsunternehmen und -verbünde bereits seit längerer Zeit gegen das Fahren ohne (gültigen) Fahrschein vorzugehen, ihre Fahrgeldeinnahmen zu sichern und zu steigern sowie die Quote der Personen, die den ÖPNV ohne (gültiges) Ticket nutzen, zu minimieren. Auf Grundlage des ersten Arbeitspaketes (Literaturanalyse zum Stand der Forschung: Schwerdtfeger et al. 2016) wurden Maßnahmen untersucht, die zum Erreichen der genannten Ziele beitragen. Der Fokus liegt dabei auf Best Practice Beispielen, also Maßnahmen, die in der Praxis als erfolgreich hinsichtlich der Reduzierung des Fahrens ohne (gültigen) Fahrschein sowie hinsichtlich der Einnahmesicherung und -steigerung angesehen werden. Das Ergebnis der Untersuchung ist eine umfangreiche Auseinandersetzung mit Best Practice Beispielen in Bezug auf das Fahren ohne (gültigen) Fahrschein. Außerdem wurden aktuell diskutierte Ansätze alternativer Finanzierungsinstrumente hinsichtlich ihrer Eignung zur Finanzierung des ÖPNV untersucht. Zwar können alternative Finanzierungsinstrumente derzeit noch nicht als Best Practice eingestuft werden, allerdings stehen sie in direkter Beziehung zur Einnahmesicherung im ÖPNV-Sektor.
Die Empfehlung des Corporate Governance-Kodex (Ziff. 5.4.2), „dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören“, wirft in der Praxis nach wie vor Fragen auf. Im Folgenden sollen einige Thesen zur Auslegung dieser Empfehlung aufgestellt werden. Eine rechtspolitische Auseinandersetzung mit ihr und Änderungsvorschläge sind an dieser Stelle nicht beabsichtigt.
Die Krisenproteste in Frankfurt am Main und insb. das Blockupy-Bündnis und dessen Praxen zwischen 2012 und 2015 stehen im Mittelpunkt der folgenden Auseinandersetzung. Insgesamt stellt Blockupy den wohl breitesten Versuch dar, in Deutschland Widerstand gegen das „europäische Krisenregime“ zu organisieren. Hierfür trat das Bündnis 2012 und 2013 mit Aktionen des zivilen Ungehorsams in Frankfurt, im Mai 2014 mit dezentralen Aktionen in ganz Europa sowie der Mobilisierung gegen die Eröffnungsfeier des Neubaus der EZB im Frankfurter Ostend 2015 in Erscheinung. In dichter Form werden die Ereignisse skizziert und abschließend bewertet. Zentralgestellt werden in der Auseinandersetzung mit Blockupy dessen Praxen des Widerspruchs, die Aktionsformen sowie die Prozesse der Bündnisbildung. Gefragt wird nach Blockupys Organisation, den vollzogenen Lernprozessen sowie den inhaltlichen und praxisbezogenen Verschiebungen. Herausgearbeitet wird, dass Blockupy zunächst stark auf die Kritik an „Banken und Konzernen“ abzielte, dann aber immer expliziter auf die EZB fokussierte und eine antikapitalistische Position entwickelte. Immer stärker wird auch die internationale Ausrichtung des Bündnisses, womit die Zielsetzung der Etablierung eines ‚Europas von unten‘ entgegen der ‚autoritären EU von oben‘ einherging.
In der folgenden Anleitung werden diverse Methoden für den Zugriff auf das Ressourcen-Management, entwickelt von der AG Texttechnologie, erläutert. Das Ressourcen-Management ist für alle Anwendungen identisch. Erklärt wird das Auslesen des Ressourcen-Managements der Projects „PHI Picturing Atlas“. Alle Anweisungen erfolgen per RESTful-Aufrufen. Die API-Dokumentation findet sich unter http://phi.resources.hucompute.org.
Die aktuelle Diskussion über eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vermischt Fragen nach dem durchschnittlichen Rentenniveau mit Fragen der Umverteilung von Einkommen im Ruhestand zur Bekämpfung einer etwaigen Altersarmut. Dieser Beitrag kritisiert diesen Ansatz und befasst sich mit fünf Kernaussagen: (1) Die aktuell gültige Rentenformel darf unter keinen Umständen abgeschafft werden. (2) Das Renteneintrittsalter sollte an die durchschnittliche Restlebenserwartung nach dem Erreichen des 65. Lebensjahres gekoppelt werden. (3) Eine Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt wird das Rentenniveau in den Jahren 2030 bis 2040 stützen. (4) Sollte trotz allem die Altersarmut steigen, so kann dem durch die Einführung einer Mindestrente begegnet werden. (5) Die private Altersvorsorge muss weiter gestützt werden.
Das Kapitalmarktrecht entwickelt sich in der Berliner Republik zu einem voll integrierten Kernbestandteil des unternehmensrechtlichen Diskurses in der Rechtswissenschaft, während es in den vorausgehenden Dekaden primär eine in den normativen Grundlagen wenig durchdrungene Praktikermaterie darstellte. Das vorliegende Essay versucht eine Erklärung für diese Beobachtung zu skizzieren, die auf einem breiten Jurisdiktionen und Nationalökonomien übergreifenden Kontext beruht, der mit den Schlagworten Europäisierung und Globalisierung nur platt und unscharf umschrieben ist. Dabei geht es einerseits um eine Ausweichbewegung deutscher Unternehmen, die mit einer verstärkten Kapitalmarktorientierung eine Klemme in der Unternehmensfinanzierung zu lösen, die durch den Rückzug der vom globalen Wettbewerb erfassten Finanzindustrie aus derselben ausgelöst wurde. Auf der anderen Seite findet in der Altersvorsoge eine Abkehr von Umverteilungssystemen und eine Hinwendung zur kapitalbasierten Vorsorge statt, durch die nicht nur mehr Kapital für Investitionen statt für Konsum zur Verfügung steht, sondern auch die Interessen der Mittelschicht in vielerlei Hinsicht stärker von einer anlegerorientierten Regelung im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht abhängen, als von einer Arbeitnehmerorientierung im Unternehmensrecht.
Mediation in der Türkei : Betrachtung ausgewählter Aspekte im Vergleich zur Mediation in Deutschland
(2016)
Angesichts der vergleichsweise noch sehr jungen Entwicklung der Mediation in der Türkei mag man es auf den ersten Blickerstaunlich finden, dass in der Türkei zeitgleich mit Deutschland ein Mediationsgesetz geschaffen wurde. Die Mediation als außergerichtliches Vermittlungsverfahren gründet darauf, dass Streitparteien freiwillig und selbstbestimmt ihren Konflikt mit Unterstützung eines Mediators einer gemeinsam entwickelten Lösung zuführen. Dies sind die Grundprinzipien der Mediation, die sowohl dem deutschen als auch dem türkischen Mediationsgesetz als Basis dienen.
Trotz vieler Ähnlichkeiten haben die kulturellen Besonderheiten beider Länder Einfluss auf die rechtliche Ausgestaltung dieses Einigungsverfahrens sowie dessen Umsetzung in der Praxis .Ziel des vorliegenden Arbeitspapiers ist es, dem Leser einen Einblick in die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Mediation in der Türkei und Deutschland zu vermitteln und dabei vergleichend zu untersuchen , ob und inwieweit landestypischen Spezifika in der Entstehungsgeschichte, den Grundlagen und der Praxis der Mediation erkennbar und durch gesellschaftliche und kulturelle Faktoren erklärbar sind.
Das Ergebnis des Volksentscheids im Vereinigten Königreich ist ein Weckruf. Alle Entscheidungsträger der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sind aufgerufen, grundlegende Reformen der Verfassung einer Europäischen Union, möglicherweise nur noch einer europäischen „Kontinentalunion“ unverzüglich in Angriff zu nehmen. Unverzüglich bedeutet, einen Reformprozess nicht erst dann zu beginnen, wenn die Verhandlungen über ein Austrittsabkommen beendet worden sind. Eine Rückentwicklung der Europäischen Union zu einer bloßen Wirtschaftsgemeinschaft dürfte dabei keine Lösung sein. Es ist jetzt angezeigt, offen und – notfalls kontrovers – zu diskutieren, wie ein künftiger Bundesstaat auf europäischer Ebene aussehen könnte.
Während sich die Fernverkehrsangebote auf der Schiene über Jahrzehnte hinweg und im Laufe eines kontinuierlichen Infrastrukturausbaus entwickelten, muss sich die städtische Verkehrsplanung in kurzer Zeit auf die neuen Angebote des Fernbuslinienmarktes einstellen. Dabei sehen sich die Städte mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert: Sie müssen Verknüpfungspunkte in Form von Fernbus-terminals vorhalten und sie stehen vor der Aufgabe, die Fernbuslinienangebote in die regionalen Verkehrssysteme zu integrieren. Durch die dynamische Entwicklung des Fernbusmarktes nach seiner Liberalisierung, den schnellen Ausbau der Linienverbindungen und den unvorhergesehenen Anstieg der Fahrgastzahlen waren die lokalen Akteure bislang kaum in der Lage, fundiertes Erfahrungswissen im verkehrsplanerischen Umgang mit Fernbuslinienangeboten aufzubauen. Das Projekt „Integration von Fernbuslinienangeboten“ nimmt sich am Beispiel der Stadt Frankfurt am Main den Handlungsnotwendigkeiten der städtischen Verkehrsplanung an und formuliert auf Grundlage einer Fahrgastbefragung an zwei Standorten mögliche Optionen aus der Perspektive der Fahrgäste. Dabei stehen insbesondere die Anforderungen an und Handlungsoptionen für die städtebauliche und verkehrliche Integration der Fernbuslinienangebote in lokale Verkehrssysteme im Fokus.
Das Fahren ohne (gültigen) Fahrschein wird bereits seit den späten 1980er Jahren in der Wissenschaft thematisiert. Bis heute wird das Thema vorwiegend aus einer rechtswissenschaftlichen, einer betriebswirtschaftlichen sowie einer kriminologischen Perspektive betrachtet. Weiterhin wird das Fahren ohne (gültigen) Fahrschein in Ansätzen sozialwissenschaftlich betrachtet. Eine Analyse des Themas aus der Perspektive der sozialwissenschaftlichen Mobilitätsforschung würde den wissenschaftlichen Diskurs erweitern. In den Print- und Onlinemedien wird das Thema ebenfalls relativ häufig thematisiert. Der Forschungsstand spiegelt sich in den Medien wieder, allerdings ist die Auseinandersetzung weitaus differenzierter, da beispielsweise auch politische Motivationen zum Fahren ohne (gültigen) Fahrschein angesprochen werden. Insgesamt lässt sich feststellen, dass Das Fahren ohne (gültigen) Fahrschein bereits Einzug in wissenschaftliche Untersuchungen und Debatten gefunden hat. Das Arbeitspapier fasst den Stand der Forschung zum Fahren ohne (gültigen) Fahrschein zusammen und bildet somit einen Einstieg für die Fokussierung des Themas aus Sicht der sozialwissenschaftlichen Mobilitätsforschung.
Die Goethe-Universität befindet sich seit einigen Jahren in einem deutlichen Wandel. Der Campus Westend wird zum Zentralcampus ausgebaut und auch personell wächst die Goethe-Universität. Fast 47.000 Studierende und mehr als 5.000 Beschäftigte (Stand Herbst 2014) studieren und arbeiten an den Campussen.
Die Goethe-Universität ist damit einer der bedeutendsten Verkehrserzeuger in Frankfurt, da nahezu täglich über 50.000 Personen ihren Studien- oder Arbeitsplatz an der Goethe-Universität erreichen müssen und auch zwischen den verschiedenen Standorten pendeln.
Das folgende Arbeitspapier befasst sich mit der Mobilität der Studierenden und der Beschäftigten der Goethe-Universität, die mittels zweier Online-Befragungen erhoben und analysiert wurden. Es werden die zentralen Erkenntnisse bezüglich der vorhandenen Mobilitätsressourcen und wohnungsnahen Mobilitätsangebote, des Verkehrsverhaltens hinsichtlich der Häufigkeit, Dauer und Länge von Wegen zu und zwischen den Campussen und der Nutzung von Verkehrsmitteln, den Einstellungen zu den verschiedenen Verkehrsmitteln und die Nutzungsbereitschaft bezüglich optionaler Mobilitätsangebote der Universität vorgestellt.
Abschließend wird ein Resümee über den durch die Universität erzeugten Verkehr gezogen und auf Basis umfassender zielgruppenspezifischer Erkenntnisse werden Vorschläge zur Entzerrung, Verlagerung und Optimierung für ein universitäres Mobilitätsmanagement entwickelt.
Der vorliegende Text ist das Ergebnis einer sondierenden Vorstudie zur Vorbereitung einer qualitativen empirischen Befragung zum Umgang mit Wasser in chinesischen Haushalten, die im November 2015 im Rahmen des Projekts SEMIZENTRAL in Qingdao, China, durchgeführt wurde (Publikation in Vorbereitung). Das vom BMBF geförderte Projekt SEMIZENTRAL wird vom Institut IWAR der Technischen Universität Darmstadt geleitet (siehe http://www.semizentral.de/home/). Das ISOE ist Partner im Forschungsverbund und führt eine Stoffstrom- und eine damit verbundene Vulnerabilitätsanalyse für das Gebiet der Implementierung durch. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Einflussfaktoren des Umgangs mit Wasser durch die Bevölkerung kennenzulernen.
Gestützt auf das integrative Konzept der Wasserkultur werden im nachfolgenden Text die Ergebnisse einer diesbezüglichen Recherche vorgestellt. Dabei werden natürliche, infrastrukturelle, soziale, kulturelle, ökonomische und verhaltensbezogene Aspekte der Wasserverfügbarkeit, der Ansprüche an Wasserqualität und des Umgangs mit Wasser in China thematisiert.
Die Entwicklung des europäischen und deutschen Markenrechts in den letzten Jahrzehnten lässt sich auf die Kurzformel „vom Warenzeichen zum Markeneigentum“ bringen. An die Stelle einer lauterkeitsrechtlich fundierten Gewährleistung unverfälschten Wettbewerbs ist ein abstrak-tes, fungibles Eigentum an allen potentiell unterscheidungskräftigen Zeichen getreten. Im Beitrag wird dieser Paradigmenwechsel in Anlehnung an Thesen des 1944 erschienenen, wirtschaftssoziologischen Klassikers „The Great Transformation. Politische und ökonomische Ursprünge von Gesellschaften und Wirtschaftssystemen“ von Karl Polanyi gedeutet. In einem ersten Schritt wird erläutert, inwieweit Po-lanyis Ausgangsthese, wonach in einer Marktwirtschaft alle In- und Outputfaktoren kommodifiziert wer-den müssen, auf Marken und andere Kennzeichen übertragbar ist. Sodann wird Polanyis zentrale Er-kenntnis, dass die Kommodifizierung von Arbeit und Boden, aber eben auch von Zeichen als Kommu-nikationselementen kontingent, sogar fiktional und insgesamt alles andere als unproblematisch ist, für eine Kritik des gegenwärtigen Markenrechts fruchtbar gemacht. Und in der Tat ist auch in diesem Be-reich eine Entbettung des Marktes aus der Gesellschaft zu beobachten: Die Markenkommunikation wird gegenüber nicht-marktlicher Kommunikation abgeschirmt, z.B. vor Markenparodien und -kritik. Dies löst nach Polanyi Gegenbewegungen aus, die im Markenrecht bereits so stark geworden sind, dass es nicht einmal mehr ausgeschlossen erscheint, dass sie das Markenrecht auf seinen Ausgangspunkt zurück-werfen: auf das Recht gegen unlauteren Wettbewerb.
Klimawandel, demographische Veränderungen, steigende Energiepreise, politische Rahmensetzungen und rechtliche Zielvorgaben erfordern eine Neuausrichtung der siedlungswasserwirtschaftlichen Leistungserbringung. Ziel ist, die Siedlungswasserwirtschaft nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.
Das vorliegende Papier skizziert zum Thema „Instandhaltung der Wasserinfrastruktur:
finanzielle und organisatorische Spielräume“ Maßnahmen, die eine nachhaltige und zukunftsfähige Ausrichtung der siedlungswasserwirtschaftlicher Praxis unterstützen.
Die Maßnahmen wurden im Projekt im Rahmen von zwei szenariobasierten Planspielworkshops entwickelt. Ausgehend von den Diskussionsergebnissen legt das Papier dar, wo Handlungsmöglichkeiten ansetzen können und gibt zugleich Hinweise für die Umsetzung und Bewertung der vorgestellten Maßnahmen. Der Katalog ist dabei als Anstoß für eine stärkere Integration von Nachhaltigkeit in das unternehmerische Handeln zu verstehen.
Die „Frankfurter Schule des Strafrechts“, eine strafrechtskritische, aber nicht abolitionistische Perspektive auf das Strafrecht, verneint die Möglichkeit eines gänzlich unpolitischen Strafrechts, und betreibt, an der Wirklichkeit des Strafrechts interessiert, grundlagenorientiert Strafrechtstheorie und -dogmatik. In dieser Tradition werden die kriminalpolitischen Herausforderungen gekennzeichnet: Das Strafrecht in der globalisierten und ökonomisierten Mediengesellschaft zunehmender Pluralität und Diversität. Die Herausforderungen, die mit diesen gesellschaftlichen Entwicklungen verbunden sind, lassen sich kennzeichnen als Balanceakt zwischen Flexibilität und Prinzipientreue. Das Strafrecht darf sich nicht fundamentalistisch auf das beschränken, was schon seit Ewigkeiten Straftat ist, muss aber auf seinem Charakter als ultima ratio beharren, und darf sich und seine Zurechnungsprinzipien, provoziert durch die neuen Gegenstände (wie z.B. die Wirtschafts- und Umweltkriminalität) und die steigenden Sicherheitsbedürfnisse einer verunsicherten und nach Prävention strebenden Gesellschaft, nicht bis zur Unkenntlichmachung verbiegen lassen.
Bei Erlass des PUAG verzichtete der einfache Gesetzgeber bewusst auf eine mögliche Vereidigung von Zeugen vor Untersuchungsausschüssen. Das Recht zur Zeugenvereidigung ist aber, wie dargelegt wird, in der Verfassung selbst gewährleistet. Damit sind intrikate Fragen sowohl zum Verhältnis von Verfassung und Gesetz sowie im bundesstaatlichen Verhältnis aufgeworfen. Dem einfachen Gesetzgeber steht zwar die Befugnis zu, ein Gesetz über Untersuchungsausschüsse zu erlassen, fraglich ist aber, ob er berechtigt ist, Untersuchungsausschüssen des Bundestages Rechte zu nehmen, die ihnen nach dem Grundgesetz zustehen; dies ist im Ergebnis zu verneinen. Die bundesrechtlichen Änderungen zeitigten indes sogar Folgen für das Verfassungsrecht der Länder. Infolge der mit Einführung des PUAG gleichzeitig erfolgten Änderung des StGB entschied der Hessische Staatsgerichtshof im Jahr 2011, dass Untersuchungsausschüssen des Landtages ein Vereidigungsrecht nicht mehr zustehe, welches er zuvor aus der Hessischen Verfassung abgeleitet hatte. Der Gerichtshof gesteht dadurch dem Strafrecht die Macht zu, öffentlich-rechtliche Kompetenzen in den Ländern zu ändern.
Im Nachgang der Finanz- und Wirtschaftskrise beobachten wir derzeit sehr niedrige Renditen im „sicheren“ Anlagebereich auf dem Geldmarkt und für Staatsanleihen. Gleichzeitig sind Aktienkurse massiv gestiegen und zeichnen sich seit Beginn 2015 durch eine Seitwärtsbewegung aus. Die Ursachen für diese Entwicklung sind teilweise bekannt: Niedrige Zinssätze aufgrund einer expansiven Geldpolitik gepaart mit hoher Unsicherheit an den Märkten reduzieren die Auswahl attraktiver Kapitalanlagemöglichkeiten erheblich. Doch wie wird sich die langfristige Entwicklung gestalten, wenn oder falls die Wirkungen der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise nachlassen? Gibt es einen langfristigen Trend? Spiegelt sich dieser Trend etwa bereits heute in den niedrigen Renditen wider?
Vor mehr als einem Jahrzehnt, also bereits einige Jahre vor der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise, wurde wiederholt die sogenannte „Asset Market Meltdown“-Hypothese postuliert. Nach dieser Hypothese würden in den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts die Kapitalrenditen stark sinken, wenn die „Babyboomer“-Generation in den Ruhestand gehe und infolgedessen Kapital aus dem Wertpapiermarkt abziehe. Heute wird eine ähnliche Debatte unter dem Stichwort „säkulare Stagnation“ geführt. Danach bestehe die Gefahr, dass die nächsten Jahrzehnte durch niedrige Wachstumsraten geprägt sein und negative Realzinsen gar zur Normalität werden könnten. Dieser Beitrag geht der Frage nach, inwiefern die demographische Entwicklung für eine solche Stagnation verantwortlich ist.
Steueroasen besitzen drei wichtige Merkmale, die aus der Sicht von Steuerhinterziehern und Steuervermeidern anderer Länder besondere Anziehungskraft haben. Sie bieten niedrige Steuersätze für alle oder für bestimmte Kapitaleinkommen. Sie weisen eine hohe politische Stabilität und funktionierende Institutionen auf. Schließlich verbinden sie dies mit einem hohen Maß an faktischer Intransparenz in den Besitzstrukturen von Briefkastenfirmen sowie einer ausgeprägten Vertraulichkeit von Bankdaten. Unter Führung der OECD hat sich in den letzten Jahren der politische Druck auf die internationalen Steueroasen erhöht und zu einer Reihe von bilateralen und multilateralen Abkommen zum Informationsaustausch geführt. Da diese Abkommen nicht alle Steueroasen umfassen, haben sie die Gesamtanlagen in den Steueroasen allerdings bisher nur in sehr geringem Umfang reduzieren können. In Deutschland werden die internationalen Abkommen der letzten Jahre von Seiten der Steuerpolitik aber bereits als Erfolg verbucht und eine stärker progressive Besteuerung von Kapitaleinkünften diskutiert. Falls weiterhin ein Teil der einschlägigen Steueroasen dem Informationsaustausch fernbleibt, bietet es sich an, auf bilateralem Wege Verhandlungen aufzunehmen oder den Druck über multilaterale Verfahren und Sanktionen zu erhöhen.
Das Leistungsfähigkeitsprinzip als zentraler Grundsatz der Einkommensbesteuerung ist in hohem Maße konkretisierungsbedürftig und damit für Wertentscheidungen offen. Diese Offenheit wird von der traditionellen Steuerrechtswissenschaft mit Wertungen gefüllt, die aus der Perspektive der Geschlechtergerechtigkeit äußerst problematisch sind. In diesem Aufsatz werden zunächst Einnahmenseite und Ausgabenseite des Einkommens für die Bemessung der Leistungsfähigkeit betrachtet. Dabei wird aufgezeigt, dass die fehlende Berücksichtigung der Reproduktionsarbeit in Kombination mit dem Ehegattensplitting auf Seite der Einnahmen das Leistungsfähigkeitsprinzip erheblich verzerrt und die Verweigerung der vollen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beispielsweise auf Seite der Ausgaben das traditionelle Familienmodell weiterhin begünstigt. Einem solchen Steuerrecht, das die Genderperspektive systematisch ausblendet, stehen aber Verfassungsnormen entgegen, die im Folgenden anhand der argumentativen Leitlinien skizziert werden. Daher muss das Steuerrecht weiter entwickelt und an die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Gleichberechtigung von Mann und Frau gekoppelt werden.
This text is an only slightly modified version of the Herbert Krüger Memorial Lecture that I held upon invitation of the Arbeitskreis Überseeische Verfassungsvergleichung on 4 July 2014 at Bucerius Law School in Hamburg. My point of departure is the observation that even though the economic exploitation of natural resources triggers a multitude of distribution conflicts, international and transnational law treat these conflicts inadequately. While the New International Economic Order had as one of its objectives distributional justice between resource exporting poor states (former colonies) and resource importing high income states (mostly former imperial powers) its demands were never fully realized. Instead a transnational economic law emerged which can be interpreted as itself establishing a distribution order -- albeit a distribution order that is not oriented towards distributional justice, but rather posits the market as the best distribution device. This distribution order has depoliticized and deterritorialized distribution conflicts between resource exporting and resource importing states and has secured – through the promotion of privatizations, protection of foreign investments and dismantling of trade barriers – access to resources for the resource importing states. At the same time it has freed importing states from responsibility for the harms that accrue from resource exploitation to the resource exporting states and their populations. I call in this text for a repoliticization of distribution conflicts at the international as well as the (trans)national level, a repoliticization that may be achieved not only through the reform of political, but also economic institutions.
Um zukünftig den städtischen Verkehr – vor allem in Städten und Regionen mit Bevölkerungszuwächsen – ökologisch nachhaltiger abzuwickeln und gleichzeitig die Stadt als attraktiven Wohnort zu gestalten, wird aktuell in Forschung und Praxis eine Vielzahl unterschiedlicher Konzepte diskutiert und erprobt. Eine mögliche stadtplanerische Maßnahme in diesem Kontext ist die Entwicklung autofreier oder autoreduzierter Stadtquartiere. Im Rahmen bisheriger wissenschaftlicher Untersuchungen sind die Voraussetzungen für die Umsetzung solcher Konzepte meist eher unzureichend dokumentiert und analysiert worden. In dieser Forschungsarbeit wurde deshalb untersucht, welche Relevanz verschiedene stadt- und projektbezogene Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren bei der Entwicklung autofreier bzw. autoreduzierter Stadtquartiere besitzen.
Wenngleich bei der Realisierung autofreier oder autoreduzierter Projekte zahlreiche Faktoren wirksam sind, können als Ergebnis der Untersuchung vor allem zwei Aspekte als entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung solcher Projekte betrachtet werden. Dies ist zunächst eine ausreichende Unterstützung der Projekte durch die städtische Politik und Verwaltung. Als zweiter wesentlicher Einflussfaktor kann eine Förderung autofreier und autoreduzierter Projekte durch private Initiativen und Vereine gelten.
Der Beitrag untersucht das in jüngerer Zeit verstärkt diskutierte Phänomen einer – tatsächlichen oder vermeintlichen – „anglo-amerikanischen Rechts-hegemonie“. Es geht dabei um die Frage, ob die Rechtsordnungen Deutschlands und der Europäischen Union unter eine Vormachtstellung des amerikanischen Rechtsdenkens und amerikanischer Regelungsmuster geraten sind oder eine solche vielleicht sogar selbst aktiv befördert haben. In dem Beitrag wird diese Diskussion aus zivilrechtlicher Perspektive aufgegriffen. Nach einer Konkretisierung des Topos der Rechtshegemonie werden dabei zunächst einige Grundcharakteristika des amerikanischen Rechtssystems und des deutschen Rechtssystems gegenübergestellt und zusammengefasst, in welchen Bereichen das deutsche und das europäische Recht in den vergangenen Jahrzehnten durch amerikanische Denk- und Regelungsmuster überformt worden sind. Im Anschluss erfolgt eine Bewertung der zuvor skizzierten Entwicklung, wobei die Unterscheidung zwischen einem intrinsisch orientierten und einem funktional orientierten Verständnis von Rechtskultur als ein Kernproblem der jüngeren rechtsvergleichenden Diskussion im Zentrum steht. Im Ergebnis wird eine tendenziell skeptische Perspektive gegenüber dem suggestiven Bild eines Wettbewerbs der Rechtsordnungen eingenommen und die in jüngerer Zeit häufig geäußerte These der globalfunktionalen Überlegenheit eines wettbewerbsorientierten Rechtsmodells in Zweifel gezogen.
Die dynamische Entwicklung im Bereich neuer Mobilitätsdienstleistungen hat dazu geführt, dass der städtische Mobilitätsmarkt von einer hohen Dynamik und einer Vielzahl neuer Akteure gekennzeichnet ist. Smartphones und mobiles Internet unterstützen die neuen Angebote wie flexibles, stationäres oder Peer-to-Peer-Carsharing sowie Mitnahme- und Fahrradverleihsysteme. Die neuen Angebote reagieren auf eine veränderte Nachfrage, generieren aber wiederum auch neue Nutzungsmuster. Kommunale und regionale Akteure stehen vor der Aufgabe, auf die neuen Herausforderungen, die sich in räumlichen und politischen Konflikten niederschlagen können, zu reagieren. Die vorliegende Studie zeigt auf Basis einer Bestandsaufnahme von Sharing-Systemen in der Region FrankfurtRheinMain Handlungsoptionen für Vertreter aus Politik und Verwaltung auf, um die neuen Angebote im Sinne einer nachhaltigen Verkehrs- und Stadtentwicklung zu integrieren. Dabei zeigt sie zunächst die Chancen und Herausforderungen auf, die sich aus den jüngsten Entwicklungen ergeben. Anschließend folgt eine ausführliche Bestandsaufnahme, die sich in sechs Handlungsfelder gliedert: Fahrradverleihsysteme, Carsharing, Mitnahmeangebote und Mitfahrparkplätze, Verknüpfung des öffentlichen Verkehrs mit multimodalen Angeboten, multimodale Mobilitätsapps und -plattformen sowie Parken. Dabei werden Aussagen zu Angebotsformen, verkehrlichen und ökologischen Wirkungen sowie zu regionalen Entwicklungen getroffen. Anschließend werden auf Basis vorhandener Untersuchungen und im Rahmen des Projekts durchgeführter Fokusgruppen Nutzungsmuster, Bekanntheit und Attraktivität von Sharing-Systemen dargestellt. Die Handlungsempfehlungen wurden in mehreren Workshops mit regionalen Praxisakteuren aus den Bereichen Stadtverwaltung, Carsharing, Verkehrsverbund, Fahrradverleihsysteme, Mitfahrangebote etc. und vertiefenden Expertengesprächen entwickelt.
Schätzwerte mittelfristiger Gleichgewichtszinsen mit der Methode nach Laubach und Williams (2003) werden inzwischen vielfach in der Diskussion um die Geld- und Fiskalpolitik zitiert. Unter anderem wurden sie von Summers (2014a) als Evidenz für eine säkulare Stagnation angeführt und von Yellen (2015) zur Rechtfertigung der Nullzinspolitik verwendet. In diesem Papier nehmen wir eine umfangreiche Untersuchung und Sensitivitätsanalyse dieser Schätzwerte für die Vereinigten Staaten, Deutschland und den Euro-Raum vor. Aufgrund der hohen Unsicherheit und Sensitivität, die mit den Schätzwerten mittelfristiger Gleichgewichtszinsen mit der Laubach-Williams-Methode und ähnlichen Ansätzen verbunden ist, sollten diese Schätzungen nicht den Ausschlag für entscheidende Weichenstellungen in der Geld- und Fiskalpolitik geben.
Der Aufsatz untersucht das Verhältnis von Antidiskriminierungsrecht und Diversität in der Rechtswissenschaft. Das Verhältnis der beiden Begriffe zueinander ist nicht spannungsfrei. Der Aufsatz befasst sich näher mit der Frage, wie Gleichheit zu verstehen ist und stellt zwei Modelle zum Verständnis von Gleichheit vor: Differenzierungsverbot und Dominierungsverbot. Im Vergleich erweist sich ein Verständnis als Dominierungsverbot wesentlich leistungsfähiger als eine Deutung als Differenzierungsverbot, jedenfalls wenn es um komplexere Formen von Benachteiligung geht.
Im Anschluss wird erörtert, welche Faktoren die Leistungsfähigkeit des Antidiskriminierungsrechts im Hochschulbereich, in dem Frauen auf höheren Positionen immer noch unterrepräsentiert sind, beeinflussen. Hierbei werden verschiedene Erklärungsansätze dargestellt und strukturelle Hürden des Antidiskriminierungsrechts aufgezeigt. Denn die Frage der Durchsetzbarkeit rechtlicher Normen ist ein zentrales Thema für die praktische Wirksamkeit von Antidiskriminierungsrecht. Insoweit ist freilich auch ein Rückgriff auf die Herstellung von Diversität wenig erfolgversprechend.
Der Islam stellt in Deutschland derzeit die größte religiöse Minderheit dar. Für ein friedliches Zusammenleben und einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen, stellt das Recht wegen der Möglichkeit der Durchsetzbarkeit einen besonders wichtigen Faktor dar. Gegenstand des Aufsatzes ist die Frage, wie die deutsche Rechtsordnung mit religiösen Konflikten umgeht, inwieweit also die Interessen von Muslimen rechtlich geschützt werden. Dazu werden zunächst die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Religionsfreiheit darge-stellt und die zentralen Kritikpunkte an der bisher ausgesprochen religionsfreundlichen Rechtsprechung analysiert. Sodann wird die Bedeutung dieser Maßstäbe für drei Einzelfragen näher betrachtet. Behandelt werden zum einen Konfliktfelder durch Religionsausübung in der Schule: das freiwillige Gebet von Schülern in Unterrichtspausen, die Befreiung vom Schwimmunterricht sowie die Kopftuchdebatte. Zum anderen werden die Fragestellungen erörtert, ob und inwieweit Scharia vor deutschen Gerichten Anwendung findet und ob und inwieweit sich innerhalb Deutschlands eine Paralleljustiz entwickelt. Abschließend befasst sich der Aufsatz mit der Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen. Dieses Thema hat durch ein Urteil des LG Köln aus dem Jahre 2012 politische Aufmerksamkeit erlangt und schnelle Reaktionen des Gesetzgebers ausgelöst.
Rechtsvergleichend wird betrachtet, wem in Deutschland und den USA das Recht zu wählen zusteht. Es wird dargestellt, dass die gleichheitsrechtlich begründete Ausdehnung des Wahlrechts auf früher exkludierte Personengruppen keine lineare Fortschrittsgeschichte ist.
Der Kampf um das Wahlrecht in den USA war weitgehend Teil des Kampfes gegen Rassendiskriminierung. Änderungen des Wahlrechts in bestimmten Einzelstaaten der USA stellen einen erheblichen Rückschritt im Hinblick auf die Allgemeinheit der Wahl dar, da sie Verschärfungen mit sich bringen, die ohnehin schon benachteiligte Bevölkerungsgruppen faktisch vom Wahlrecht ausschließen.
Auch in Deutschland war es ein langwieriger Prozess, bis sich die Allgemeinheit der Wahl durchsetzte. Aber auch in Deutschland ist die Allgemeinheit der Wahl noch in mehrfacher Hin-sicht beschränkt. Insbesondere die Einschränkungen des Wahlrechts für Strafgefangene wie auch das Wahlrecht für Auslandsdeutsche sind verfassungsrechtliche sehr problematisch. Auch Reformvorschläge, wie etwa die Einführung eines Kinderwahlrechts, treuhänderisch durch die Eltern ausgeübt, sind verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.
Essayistisch setzt sich diese Kolumne mit der Bevölkerungspolitik auseinander. Die Geburtenrate und die Angst vor dem Bevölkerungsschwund sind zu einem wesentlichen Thema im medialen und politischen Tagesgeschehen geworden. Die Sorge um den ausbleibenden Nachwuchs führt zu Forderungen, dass der Staat zur Erhöhung der Geburtenrate tätig werden müsse im Sinne einer obligatorischen Staatsaufgabe, z.B. um die Sozialsysteme zu sichern. Doch die Steigerung der Geburtenrate ist kein legitimes staatliches Ziel. Die grundrechtliche Freiheit der Eltern verlangt, dass der Staat sich eines Einflusses enthält und keine Anreize zum Kinderbekommen setzt. Familienförderung hat lediglich dafür zu sorgen, dass die Bedingungen für die bereits bestehenden Familien adäquat sind und muss sich als „Ausgleich“ für (finanzielle) Lasten deuten lassen. Einige Förderungsmittel sind kritisch zu be-trachten, da sie überproportional relativ wohlhabenden Familien zugutekommen sowie Anreize setzen, viele Kinder zu bekommen - durch die Anrechnung auf Sozialleistungen jedoch nicht bei armen Familien. Die Veränderung in der Bevölkerungsentwicklung wird Folgen haben, die sich nicht durch eine rückwärtsgewandte, allein an der Steigerung der Geburtenrate orientierte Politik verhindern lassen. Stattdessen ist es an der Zeit, die notwendigen Anpassungsprozesse anzugehen und zu gestalten.
100 Jahre Fachbereich Rechtswissenschaft ist auch ein Grund, derer zu gedenken, die über eine lange Strecke dieser Zeitspanne das Bild des Fachbereichs entscheidend mitgeprägt haben, aber nicht mehr mitfeiern können. Darunter verdient ein Strafrechtsprofessor und Rechtsphilosoph besondere Hervorhebung und Würdigung. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer. Das Verständnis von der gegenseitigen Befruchtung in Theorie-Praxis-Projekten brachte Hassemer aus der akademischen Welt mit in seine hohen Staatsämter: Hessischer Datenschutzbeauftragter, Richter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Schließlich konnte er in der Rolle des Anwalts gleichsam als „Gegenprobe“ auch noch seine schon lange gezeigte Zuneigung zum Beruf des Strafverteidigers erleben. Der fruchtbare Dialog zwischen Theorie und Praxis setzte sich 12 Jahre lang im „Frankfurter Arbeits-Kreis Strafrecht“ („FAKS“) fort, zu dessen Gründern Hassemer gehörte. Dabei haben Strafverteidiger, Richter, Staatsanwälte, Ministerialbürokratie, Strafvollzugs und Polizeibeamte mit auch Rechtswissenschaftlern im konstruktiven Diskurs die Abstände zwischen unseren „Berufswelten“ verringert. Im Zentrum stand sein Bekenntnis, dass das staatliche Strafen ein „blutiges Geschäft“ ist, das nur als ultima ratio und auch nur dann zu rechtfertigen ist, wenn „schützende Formen“ des Verfahrensrechts strafbegrenzend wirken. Der Fachbereich Rechtswissenschaft wird auch in dem jetzt beginnenden zweiten Jahrhundert seines Bestehens das Andenken an Winfried Hassemer hoch halten.
Rechtswissenschaftliche Abhandlungen und Veranstaltungen zu internationalen Gerichten stehen häufig unter dem Titel „Internationale Streitbeilegung“. Es wäre aber viel besser, so die Leitthese dieses Beitrags, solche Texte und Veranstaltungen als „internationale Gerichtsbarkeit“ zu betiteln. Dies ist keineswegs ein bloßer Streit um Worte, da hinter diesen Alternativen unterschiedliche rechtswissenschaftliche Auffassungen stehen. Im Folgenden sei gezeigt, dass anders als die Be-zeichnung „Internationale Streitbeilegung“ suggeriert, nicht nur eine, sondern vier Funktionen die Rechtsprechung heutiger internationaler Gerichte kennzeichnen. Es handelt sich dabei um: Streitbeilegung im Einzelfall, Stabilisierung normativer Erwartungen, Rechtschöpfung sowie Kontrolle und Legitimation öffentlicher Gewalt. Die Ana-lyse dieser Funktionen zeigt, dass die Bezeichnung „Internationale Streitbeilegung“ überkommen ist. Entsprechend sollte die Bezeichnung des Fachs geändert und es als Teil des Fachs internationale Institutionen verortet werden.
Prozesse der Konstitutionalisierung jenseits des Nationalstaates ver-laufen in zwei unterschiedlichen Richtungen: in transnationalen Politikprozessen jenseits der Nationalstaatsverfassungen, gleichzeitig außerhalb der internationalen Politik in den “privaten” Sektoren der Weltgesellschaft. Die Verfassungssoziologie, die solche Prozesse analysiert, distanziert sich damit von den Verengungen des traditionellen Konstitutionalismus auf den Nationalstaat und fokussiert gesellschaftliche Verfassungen im nationalen und transnationalen Raum. Doch was ist das Gesellschaftliche im gesellschaftlichen Konstitutionalismus? Dies ist aktuell Gegenstand einer vielstimmigen Kontroverse über die Subjekte nichtstaatlicher Verfassungen, ihren Ursprung, ihre Legitimation, ihre Reichweite und ihre inneren Strukturen. Der Beitrag versteht die Kontroverse als „Thema mit Variationen“ und stellt folgende Leitfragen an die zahlreichen Variationen: Was ist in der einzelnen Variation das jeweilige „Kompositionsprinzip“? Welche Schwierigkeiten zeigen sich in dessen Durchführung? Welches sind seine aufhebenswerten Motive? In diesem Sinn wird zunächst das von David Sciulli vorgegebene Thema des gesellschaftlichen Konstitutionalismus kurz vorgestellt. Dann werden sechs Variationen in zwei unterschiedlichen Variationsreihen vorgeführt, einer ersten, die Konstitutionalisierung als Expansion einer einzigen Rationalität in alle gesellschaftlichen Bereiche versteht, einer zweiten, welche trotz der Pluralität des gesellschaftlichen Konstitutionalismus auf der Einheit der Verfassung besteht. Im Schlussteil nehmen drei weitere Variationen schließlich die Motive, die sich als aufhebenswert herausgestellt haben – Meta-Verfassung, Nomos und Narrativ, mediale Reflexivität - wieder auf und entwickeln sie weiter.
Die Globalisierung hat nicht, wie es sowohl ordoliberale als auch kritische Theorien einer globalen „economic constitution“ erwarten, eine einheitliche Weltwirtschaftsverfassung hervorgebracht, sondern eine fragmentierte Kollisionsverfassung, d.h. eine Metaverfassung von Verfassungskonflikten. Als deren kollidierende Einheiten fungieren nicht mehr die Nationalstaaten, sondern transnationale Produktionsregimes. Die von Böhm und Sinzheimer für den Nationalstaat formulierte Alternative von ordoliberaler Wirtschaftsverfassung und sozialdemokratischer Wirtschaftsdemokratie ist in der transnationalen Wirtschaftsverfassung vom Gegensatz zwischen den neokorporatistisch organisierten Produktionsregimes Kontinentaleuropas und den finanzkapitalistisch geprägten Produktionsregimes anglo-amerikanischer Prägung, abgelöst worden. Entgegen allen Voraussagen haben die neo-korporatistischen Wirtschaftsverfassungen Kontinentaleuropas trotz Globalisierung und Wirtschaftskrise eine erstaunliche Resilienz bewiesen. Einer wirtschaftsdemokratischen Konstitutionalisierung eröffnen sich hier neue Chancen dadurch, dass, wie am Beispiel der Corporate Codes gezeigt wird, unternehmensexterne gesellschaftliche Kräfte, also neben staatlichen Interventionen rechtliche Normierungen und „zivilgesellschaftliche“ Gegenmacht aus anderen Kontexten so massiven Druck auf die Unternehmen ausüben, dass sie gezwungen sind, gemeinwohlbezogene Selbstbeschränkungen aufzubauen.
Dieser Bericht stellt die wesentlichen Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen und ökologischen Begleitforschung in der Modellregion Elektromobilität Rhein-Main (SÖB) dar. Dabei wird zunächst das Projektumfeld vorgestellt, indem auf die Rahmenbedingungen des Förderprogramms sowie weitere Programme und Projekte im Bereich Elektromobilität eingegangen wird. Im zweiten Kapitel wird das Projektkonsortium und dessen Einbettung in die Modellregion Rhein-Main erläutert, sowie die Verknüpfung mit der überregionalen Begleitforschung der Nationalen Organisation Wasser- und Brennstoffzellentechnologie (NOW). Im Kapitel 3 wird das Forschungsdesign der SÖB skizziert. Dazu werden einige Erkenntnisse aus der ersten Förderperiode beleuchtet, die für die Forschungsziele der aktuellen Förderperiode ausschlaggebend waren. Des Weiteren erfolgt eine Ausführung der methodischen Vorgehensweisen der Projektpartner. Das darauf folgende Kapitel 4 stellt die wesentlichen Ergebnisse des Projekts dar. Dabei wurde bewusst versucht, die verschie¬denen Erkenntnisse der einzelnen Partner thematisch miteinander zu verknüpfen. Aus den Ergeb¬nissen wurden Handlungsempfehlungen für verschiedene Bereiche und Akteure generiert, die in Kapitel 5 einfließen. Abschließend rundet ein Fazit mit zusammenfassenden Erkenntnissen den Bericht ab.