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In this concise volume, author and legal scholar Michael Stolleis provides an overview of the development of the modern German welfare state. Stolleis’ analysis focuses on labor law and social policy, while acknowledging the influence of economic, social, and cultural factors thereon. Origins of the German Welfare State does not emphasize a complete understanding of its subject; rather it seeks to provide insight into the development of German social policy in relation to the political/ historical eras in which it finds itself, leading to a deeper understanding of the foundations of social policy. ...
Protagonist des Buches des nigerianisch-kanadischen Historikers Bonny Ibhawoh (Hamilton, Ontario) ist das Judicial Committee of the Privy Council (JCPC), das 1833 formal als letzte Appellationsinstanz für die koloniale Gerichtsbarkeit im Britischen Empire installiert wurde. Das JCPC fungierte zugleich als Beratergremium der Krone und als letztinstanzliches Gericht mit einem unklaren Status: Die Richter des JCPC sprachen keine bindenden Urteile, sondern gaben Entscheidungsempfehlungen an die Krone, welche diese in Form von Orders in Council verbindlich erließ. Bislang hatte sich die historische Forschung auf die Rolle des JCPC bei der Entwicklung des Case Law in Regionen des sog. Old Empire, d. h. Kanadas, Australiens, Neuseelands und Irlands, konzentriert. Die vorliegende Monografie rekonstruiert zum ersten Mal seine Bedeutung für die Rechtsentwicklung in den afrikanischen Kolonien, allerdings ohne die Befunde in Bezug zu den Ergebnissen der Old Empire-Forschungen zu setzen. Dagegen erhält die Analyse besondere Tiefe durch die Auswertung der reichen archivalischen Quellen des JCPC, die Ibhawoh noch in einem »staubigen Keller in der Downing Street« konsultierte (22) und die inzwischen in die National Archives in Kew überführt wurden. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich von 1890 bis zum Ende der 1960er Jahre, als sich die unabhängig gewordenen ehemaligen Kolonien aus dem Rechtsprechungsverbund des Commonwealth lösten und die Appellation an das JCPC in ihren Verfassungen abschafften. ...
Das pragmatische Verhältnis des Lübecker Rats zum kaiserlichen Recht im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ist das Thema des Aufsatzes. Anhand von acht Fallstudien lässt sich zeigen, wie flexibel der Rat, der zugleich das wichtigste Gericht für die rund hundert nach lübischem Recht lebenden Städte im Ostseeraum war, mit dieser eigentlich übergeordneten, da vom kaiserlichen Stadtherren der Reichsstadt gesetzten Rechtsordnung umging. Auch plakative Stellungnahmen gegen das angeblich mit dem Charakter der Stadt nicht vereinbare römische Recht sind nicht wirklich grundsätzlich gemeint. Ihre gelegentlich vorgeschlagene Interpretation im Sinne einer fundamentalen Ablehnung fremden Rechts in Norddeutschland ist deshalb verfehlt.
From the late middle ages to early modern times (ca. 1200-1600) the Lübeck City Council was the most important courthouse in the Baltic. About 100 cities and towns on its shores lived according to the law of Lübeck. The paper deals with the old theory that Imperial law, i.e. mainly the learned Ius commune, was generally rejected by the council on the grounds of its foreign nature. The paper rejects this view with the help of 8 case studies. There exist rather spectacular statements against Imperial Law, but a closer look reveals that they have to be seen in the light of a specific practical context. They must not be confounded with general statements in which the council had no interest. Its attitude towards Learned Law was flexible and purely pragmatic.
Der Entwicklung eines Instrumentes, eines standardisierten schriftlichen Intensiv-Interviews zur Messung von Einstellungen zu Recht und Gesetz, werden in Teil A der Arbeit theoretische Überlegungen vorangestellt. Der in der Rechtswissenschaft zentrale und umstrittene Begriff „Recht“ wird nur in seiner aktuellen und allgemeinen Bedeutung aufgenommen, in einer allgemeinen Bedeutung wie sie von Laien erfasst wird. Der Begriff „Recht“ wird weiter eingegrenzt auf ein Normverständnis in strafrechtlicher Sicht.
Alltägliche Situationen aus verschiedenen Gebieten des Strafrechts (Fälle) sollen die „Items“ bilden, zu denen Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene aus unterschiedlichen Schichten der Bevölkerung und mit verschiedenem Bildungsstand ihre Auffassungen aufschreiben. Begriffe wie Recht, Norm, Moral, Einstellung, Meinung, Stereotyp, Vorurteil und auch Überlegungen zum Verständnis von Recht und Gesetz als „Wert“ werden aufgenommen und im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen Forschungsverfahrens erörtert.
5 Hypothesen werden formuliert zu Einstellungen von Recht und Gesetz und zur Wert-Orientierung von Individuen.
Vielfältige Überlegungen zur Entwicklung der Items (der Fälle) des standardisierten schriftlichen Intensiv-Interviews und der den Befragten vorzulegenden Stufen-Antworten stehen an. Die zu den einzelnen Items vorgegebenen Stufen-Antworten sollen Normorientierung, Einstellungen zu Recht und Gesetz, in verschiedenem Ausmaß abbilden. Der Inhalt wenigstens einer Item-Stufen-Antwort entspricht der Norm und der Inhalt einer Antwort ist klar nicht normorientiert. Die zusätzlich formulierten alternativen Stufen-Antworten zwischen einer Antwort mit klarer Normorientierung und einer Antwort mit fehlender Normorientierung sind „mehr oder weniger normorientiert“, sie berücksichtigen Aspekte der Normorientierung. Jene werden dargelegt und diskutiert. Besonders beachtet wird die Punkt-Bewertung der entworfenen Stufen-Antworten. Jene bilden schließlich den Einstellungs-Score des Individuums, den „Messwert“, der Auskunft gibt über seine individuelle Normorientierung, seine Einstellung zu Strafrecht und Gesetz.
Es wird im Voraus festgelegt, welche „Summen-Scores“ eine „positive“ Einstellung, welche nur eine „neutrale“ und welche „Summen-Scores“ eine „negative“ Einstellung zu Recht und Gesetz abbilden.
Voruntersuchungen zum Verständnis der Items (der Fälle), eine Überprüfung der Item-Formulierungen, Untersuchungen zum Verständnis der Test-Instruktion und zur Durchführung des Verfahrens mit Hilfe von Befragungen von etwa 100 Jugendlichen und Erwachsenen aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mit verschiedenem Bildungsgrad führen in 2006 schließlich zur Endfassung des standardisierten schriftlichen Intensiv-Interviews. Jenes wird dargestellt zusammen mit den entworfenen zusätzlichen Fragen zur Person der Untersuchungsteilnehmer.
Teil B der Arbeit beschreibt und diskutiert erste empirische Befragungen von 13 anfallenden Stichproben mit dem Intensiv-Interview, die in den Jahren 2006 bis 2010 mit 100 Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Studierenden einer Universität oder Hochschule, Schülern der 9. Klasse einer Hauptschule und Schülern der 11. Klasse zweier Gymnasien durchgeführt wurden.
Die einzelnen Stichproben mit ihren Personmerkmalen werden charakterisiert.
Stets wird überprüft, ob die ermittelten Ergebnisse die formulierten Hypothesen eher unterstützen oder ob die Hypothesen mit den erhobenen Daten nicht begründet werden können.
Validierungsbemühungen zum Verfahren beziehen sich in den Stichproben 1-5 auch auf die Beantwortung einzelner Items. Sie überprüfen, welche Items die Befragten relativ ähnlich beantworten und zu welchen Items die Testpersonen in unterschiedlicher Weise Stellung nehmen.
Zu 13 anfallenden Stichproben wird gefragt: lassen sich mit dem neuen Verfahren Unterschiede in der Einstellung zu Recht und Gesetz zwischen den Befragten beschreiben? Haben weibliche Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene statistisch bedeutsam positivere Einstellung zu Recht und Gesetz als männliche? Können statistisch bedeutsame geschlechtsspezifische Differenzen bei berichteten Konflikten mit dem Gesetz nachgewiesen werden? Gibt es statistisch bedeutsame Unterschiede in den Einstellungen zu Recht und Gesetz zwischen Schülern der 9. Klasse Hauptschule, Schülern der 11. Klasse Gymnasium und einer homogenen Stichprobe von Studierenden einer Universität oder Hochschule?
Zusätzlich erhoben werden die religiöse und politische Orientierung der Probanden.
Jene werden in ihrer Beziehung zu den Einstellungen zu Recht und Gesetz untersucht und verglichen.
Zur Wert-Einstellung der Probanden wird mit einem dafür entworfenen Verfahren untersucht, welche Position erhält der Wert-Bereich „Freiheit, Rechtssicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz“ im Vergleich zu neun weiteren Wert-Bereichen in den drei Status-Gruppen?
Die Welt des Rechts lässt sich heute nicht mehr so leicht in nationale oder internationale Sphären ordnen. Wo Lawmaker als private Akteure in einer globalisierten Ökonomie die Normen häufig nachhaltiger bestimmen als staatliches Recht, da ändern sich auch die Anforderungen an die Rechtswissenschaft.
Editorial
(2014)
In this article, I review select institutional and analytical traditions of Legal History in 20th century Germany, in order to put forth some recommendations for the future development of our discipline. A careful examination of the evolution of Legal History in Germany in the last twenty-five years, in particular, reveals radical transformations in the research framework: Within the study of law, there has been a shift in the internal reference points for Legal History. While the discipline is opening up to new understandings of law and to its neighboring disciplines, its institutional position at the law departments has become precarious. Research funding is being allocated in new ways and the German academic system is witnessing ever more internal differentiation. Internationally, German contributions and analytic traditions are receiving less attention and are being marginalized as new regions enter into a global dialogue on law and its history. The German tradition of research in Legal History had for long been setting benchmarks internationally; now it has to reflect upon and react to new global knowledge systems that have emerged in light of the digital revolution and the transnationalization of legal and academic systems. If legal historians in Germany accept the challenge these changing conditions pose, thrilling new intellectual and also institutional opportunities emerge. Especially the transnationalization of law and the need for a transnational legal scholarship offers fascinating perspectives for Legal History.
For centuries, it may have seemed as if standards of normative thinking now valid across the globe had first been instituted in Europe. These normative orders form the foundations of our verdicts that define and distinguish right and wrong, good and bad or even beautiful and ugly. But in order to better understand the global presence of such normative orders that evolved from within the European horizon, the history and implications of European expansion in the early modern era cannot be swept under the rug. ...
Jubiläen drängen zur Standortbestimmung. Im Jahr 2014 feiert die Frankfurter Goethe Universität ihren 100. Geburtstag. Man lud zu Bilanzen ein, zum Blick nach vorn, auf Erfahrungen und Erwartungen der Rechtswissenschaft und ihrer Teildisziplinen. In diese Spannung stellt sich auch dieser Beitrag zu den Perspektiven des Fachs ‚Rechtsgeschichte‘. Es wird deswegen nur kurz um 100 Jahre (I.), wenig um die Zeit nach 1945 (II.), weit mehr um Rahmenbedingungen rechtshistorischen Forschens in der ‚Berliner Republik‘ (III.) – und um Zukunftsperspektiven des Fachs gehen (IV.).
The article introduces a research project financed by the Academy of Sciences and Literature Mainz began in 2013 and will extend over an 18-year period. It aims at producing a historical-semantic dictionary elucidating central terms of the School of Salamanca's discourses and their significance for modern political theory and jurisprudence. The project's fundament will be a digital corpus of important texts from the School of Salamanca which will be linked up with the dictionary's online version. By making the source corpus accessible in searchable full text (as well as in high quality digital images), the project is creating a new research tool with exciting possibilities for further investigations. The dictionary will be a valuable source of information for the interdisciplinary research carried out in this field.
Der Frankfurter Tag der Rechtspolitik inszeniert sich mittlerweile als traditionsreich. Seit dreiundzwanzig Jahren, weiß Rudolf Steinberg, ehemaliger Präsident der Universität Frankfurt und Redner an diesem Tage, ist die Veranstaltung in der Welt und nennt als maßgeblichen Geburtshelfer: sich selbst. Vanité oblige. Dabei vergisst er zu erwähnen, dass die Frankfurter Tage der Rechtspolitik nach und nach auf einen halben Arbeitstag zusammengeschrumpft sind und in der Vergangenheit nicht selten einen so trüben Eindruck machten, dass man dazu überging, über Prüfungsandrohung Druck auf Studierende auszuüben, die mittlerweile die Reihen füllen, was heißt: Komparsenrollen einnehmen. Es reden und diskutieren andere. ...
Oft wird behauptet, ein Sachverständiger müsse — besonders im Falle eines die Tat nicht gestehenden Beschuldigten/Probanden — verschiedene vom Gericht für möglich angesehene Geschehensabläufe unterstellen und diese seiner Begutachtung zugrundelegen. Es wird gezeigt, dass dies nur dann nicht zu Fehlschlüssen führt, wenn die Frage nach der Existenz von Erfahrungssätzen getrennt wird von der nach Vorliegen von Symptomen bei dem Probanden und wenn die Antworten auf diese Fragen systematisch getrennt ausgewertet werden.
Dieser Beitrag stellt das transnationale Rohstoffrecht und seine Entwicklung aus einer Konfliktperspektive dar und setzt es in Beziehung zu geopolitischen Transformationen und Wandlungen des Entwicklungsbegriffs. Sachlicher Gegenstand dieses Unterfangens sind erschöpfliche Vorkommen von Rohstoffen in Entwicklungsländern, ihre Ausbeutung und der Handel mit den gewonnenen Rohstoffen. Der Fokus liegt auf Mineralien, Öl und Gas. Der Text ist ein Versuch, Verantwortlichkeiten verschiedener Akteure für anhaltende Armut trotz Rohstoffreichtums greifbarer zu machen.
Das Paper geht der Frage nach, welche Rolle Verteilungsgerechtigkeit in Völkerrecht und Völkerrechtswissenschaft spielt. Es stellt zunächst zwei Völkerrechtsprojekte der Nachkriegszeit dar, in deren Zentrum Verteilungsfragen standen: erstens den „embedded liberalism“ Kompromiss von Bretton Woods und zweitens die von den Entwicklungsländern in den 1970er Jahren geforderte Neue Weltwirtschaftsordnung. Nach kurzer Darstellung des Scheiterns von „embedded liberalism“ und Neuer Weltwirtschaftsordnung und der Gründe für ihren Misserfolg, wendet sich das paper der Völkerrechtswissenschaft zu. Zwei zeitgenössische Projekte der Völkerrechtswissenschaft – Konstitutionalisierung des Völkerrechts und Konzeptualisierung des Völkerrechts als öffentliches Recht – werden danach befragt, welche Antworten sie auf die Krise von „welfare state and welfare world“ geben. Während sich der völkerrechtliche Konstitutionalismus nur unzureichend mit dem Verhältnis von Wirtschaft und Politik befasst, verliert die Konzeptualisierung des Völkerrechts als öffentliches Recht mit ihrem Fokus auf das Völkerrecht als Instrument der Beschränkung öffentlicher Gewalt zur Sicherung individueller Freiheit viele Verteilungsfragen gänzlich aus dem Blick. Um das Potential von Recht zur Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit auszuloten, scheint daher eine Ausweitung der Perspektive auf transnationales Recht von Nöten. Ausgehend von Gunther Teubners gesellschaftlichem Konstitutionalismus skizziert das Paper Versuche der (transnationalen) Rechtswissenschaft, Fragen ungerechter bzw. gerechter Verteilung zu thematisieren. Das Paper schließt mit der Aufforderung, dass sich eine an Verteilungsgerechtigkeit orientierte transnationale Rechtswissenschaft folgenden Aufgaben widmen sollte: erstens der Bestimmung von Verteilungskonflikten mit Hilfe politischer Ökonomie und rechtspluralistischen Ansätzen und zweitens der Identifikation von Institutionen für einen demokratischen Experimentalismus.
While distribution conflicts over natural resources were central to the debates on a New International Economic Order, during the last decades the specific distribution conflicts surrounding natural resource exploitation no longer have been at the core of international law. In this paper I trace the developments in the relationship between international law and resource distribution conflicts. I first argue that the New International Economic Order favored the political resolution of distribution conflicts over natural resources and envisaged international distribution conflicts to be addressed by the political organs of international institutions within legal procedures Second, I show how the NIEO was surpassed by a different order that relied largely on the market as a distribution mechanism for raw materials and how international institutions and international law played a crucial role in the establishment of this order by promoting the privatization of natural resource exploitation and protecting foreign direct investment and trade. With reference to the copper industry in Zambia I thirdly illustrate how international investment law, and more broadly international economic law, is shaping (and affecting the resolution of) not only distribution conflicts between, but also within States. I conclude with a call for a renewed focus on an international law of resource conflicts to allow for their political resolution given the countermoves we can observe with respect to international investment law and the persistence of (violent) conflicts over natural resource exploitation within States.
Even though fiscal sovereignty still counts as a fundamental principle of government, global and regional economic integration as well as increasing levels of sovereign debt severely limit governments’ tax policy choices. In particular the redistributive function of taxation has suffered in the pursuit of economic competitiveness. As inequality rises and attention is directed again at taxation as a means for redistribution, international cooperation appears as an avenue to enable redistribution through taxation. Yet, one of the predominant international institutions dealing with tax matters – the OECD – with its focus on economic growth and competitiveness and resulting tax policy advice prevents rather than promotes national and international debates on taxation as a question of social justice. The paper argues that questions of taxation need to be perceived as questions of social justice and thus as questions of politics, and not merely of economics. Only if taxation is not considered a mere economic instrument can a ‘political economy’ be maintained. The paper addresses the three objectives of taxation – revenue generation, redistribution and regulation -- and how they are affected as governments aim for fiscal consolidation to conclude that governments’ power to freely pursue and calibrate these objectives has come to appear rather as a myth than the core of sovereignty. It then demonstrates how the OECD’s tax policy advice and cooperation in tax matters react to the constraints on governmental taxation powers; how they aim at economic growth and competitiveness to the detriment of (other) ideas of social justice. The paper concludes with a call for (re)integrating social and global justice concerns into debates on taxation.
The article aims to investigate, under the aspect of translation, the process of legal appropriation and reproduction of international law during the course of the 19th century. An occidental understanding of translation played an important role in the so-called process of universalization in the 19th century, as it made the complexity of global circulation of ideas invisible. Approaches proposed by scholars of Postcolonial, Cultural and Translation Studies are useful for re-reading histories of the circulation of European ideas, particularly the international law doctrines, from a different perspective. The great strides made in Translation and Cultural Studies in the last decades, as well as the discernment practiced in the scholarship of Postcolonial Studies, are important for a broader and more differentiated understanding of the processes of appropriation and reproduction of the doctrines of international law during the 19th century. The present article begins by tracing the connection between translation and universalization of concepts in 19th century international law; after a short excursus on the Western idea of translation, the attention is focused on the translation of international law textbooks. The conclusive section is dedicated to a comparison between Emer de Vattel’s Droit des gens and Andrés Bello’s Principios de Derecho de Jentes.
Gegenstand des Beitrages ist das Konzeptionsproblem der juristischen Schlüsselqualifikationen, das bisher auf der Ebene der Gesetzgebung, der Wissenschaft und der Praxis ungelöst ist. Gerade diese Tatsache könnte paradoxerweise mittel- und langfristig dazu führen, dass sich das Profil rechtswissenschaftlicher Fakultäten schärft, die Schlüsselqualifikationen in ihre rechtswissenschaftliche Ausbildung systematisch, aber nicht naiv, integrieren. Dazu muss ein funktionaler Blick auf die in den universitären Alltag zu integrierenden Schlüsselqualifikationen geworfen werden. Diese sind nicht selbsterklärend, sondern lediglich Mittel, die einem bestimmten Zweck dienen, der selbst wieder begründungsbedürftig ist. Wer als Studierender von einer Profilbildung juristischer Fakultäten profitieren will, sollte sich mit den zunehmend deutlicher werdenden Entwicklungen auseinander setzen, die dazu führen, Schlüsselqualifikationen auf eine je charakteristische Weise in den Ausbildungsalltag einer Fakultät einzubinden - oder aus diesem auszuschließen. Zu wünschen wäre, dass sich über kurz oder lang ein hochschulübergreifendes Forum herausbildet. Ziel wäre es, die Praxisrelevanz der rechtswissenschaftlichen Ausbildung zu steigern und deren Hinwendung zu rechtsdidaktischen, deontologischen und konzeptionellen Fragen zu ermöglichen, ohne das wissenschaftliche Fundament der Hochschulen und deren Autonomie einzuschränken, sondern beides im Idealfall zu stimulieren. Die Verfasser, die beide seit Jahren Seminare am Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen des Fachbereichs FB 01 der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main leiten, stellen damit keine Prognose auf, dass die Integration von Schlüsselqualifikationen im hier beschriebenen Sinn flächendeckend stattfinden oder gelingen wird. Nichtsdestoweniger zeigt sich am Umgang mit den Schlüsselqualifikationen exemplarisch, welche Analysen und Ableitungen eine Hochschule aus dem gesetzlich vorgegebenen Dialog zwischen Theorie und Praxis entwickelt hat. Hieraus lassen sich wiederum Schlussfolgerungen über den Zustand der Hochschulausbildung in Deutschland ziehen. Nach Auffassung der Autoren haben Hochschulen mit inklusivem Ansatz eine bessere Chance zur Bewahrung der eigenen Autonomie als solche, die sich gegenüber tendenziell übergriffigen Akteuren aus Wirtschaft und Politik (vermeintlich) kategorisch abschotten. Hochschulen, die das Stadium einer leitbildgetreuen Dialogfähigkeit erreichen, haben es einfacher, neben ihrer Wettbewerbsfähigkeit auch ihr Kernanliegen zu behaupten. Die Bedeutung von Hochschulen, die ihre Augen vor einer Aufweichung des ihnen zukommenden Forschungs-, Lehr- und Bildungsauftrags verschließen, wird, so die Prognose der Autoren, in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik auf Dauer schwinden.
Aktuell wird darüber diskutiert, ob das Sexualstrafrecht noch zeitgemäß ist. Unterschiedliche Bemühungen, die Vorschrift § 177 StGB (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) zu reformieren, stoßen auf heftigen Widerstand. Insbesondere geht es um die Frage, ob für die Erfüllung des Tatbestandes ein fehlendes Einverständnis ausreichend sein kann und darf. Erstaunlich ist, dass bei dieser Debatte europäische und internationale Ansätze völlig ignoriert werden. Dabei ist für Deutschland nicht nur seit dem 1. August 2014 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbuler Konvention) in Kraft getreten, sondern auch der Ausschuss der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women – CEDAW) hat zum wiederholten Mal in der Sache R.P.B v. the Philippines zum Ausdruck gebracht, dass nicht einverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen sind.