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Trotz einiger vorliegender Arbeiten zu Hofmannsthals Kunstrezeption ist die Frage nach der spezifischen Art seiner Wahrnehmung von "Bildern" und deren Bedeutung für sein Werk noch weitgehend unbeantwortet. Hier setzen die folgenden Überlungungen ein. Hoffmannsthals Interesse an bildender Kunst zeigt sich schon zu Beginn seines literarischen Schaffens: in seinem Prosagedicht "Bilder" von 1891, den Ausstellungsbesprechungen und Rezensionen [...]; später dann in seinen Einleitungen zu Mappenwerken wie Ludwig von Hofmanns "Tänzen" (1905) oder den Handzeichnungen aus der Sammlung seines Rodauner Nachbarn Benno Geiger (1920). Auch in seine Versen zu "lebenden Bildern", in den lyrischen Dramen und den Libretti, sogar in einzelnen Gedichten ist eine besondere "ikonographische" Komponente erkennbar; sie gilt im besonderen Maße für die Balette, etwa den "Triumph der Zeit", was bislang noch kaum gesehen wurde. Schließlich spiegelt sich das vitale Interesse an Kunst in den Reiseaufsätzen, in Vorträgen, Briefen und Notizen. In vielen seiner persönlichen Beziehungen (von den deutschen Zeitgenossen insbesondere zu Harry Graf Kessler, Eberhard von Bodenhausen, Alfred Walter Heymel, Julius Meier-Graefe) ist die bildende Kunst ein wichtiges kommunikativ-verbindendes Element.
Schlachtengedenken im Spätmittelalter : Riten und Medien der Präsentation kollektiver Identität
(1991)
Ein Eintrag in dem 1432 angelegten "Liber statutorum opidi Dursten" im kölnischen Vest Recklingshausen galt der Abhaltung des sogenannten Streitfeiertags. Der Stadtbucheintrag beginnt mit lateinischen Gedenkversen, die von der Verjagung der Herren von Merveldt durch das Dorstener Schwert zwei Tage nach Thomas 1382 berichten. Es folgt der Beschluß von Bürgermeister, Schöffen und Rentmeister der Stadt Dorsten: Alljährlich soll man am Montag vor dem Mittwinterabend, also am "strytvyrdages avent", am Abend feiertäglich läuten und Vesper und Vigilien begehen. Dabei soll der acht Männer gedacht werden, die in diesem Streit tot geblieben sind, sowie all jener, die um der Stadt willen gestorben sind oder noch sterben werden. Der Stadtbote hat Bürgermeister, Schöffen und Rentmeister bei Strafe von zwei Quarten Weins aufzufordern, an Vesper und Vigilien teilzunehmen und danach zu den Gräbern zu gehen, zunächst zum Friedhof vor St. Nikolaus-Feld und danach zum Kirchhof.
IV. Kapitel des Bandes: Neue Deutsche Geschichte V. Kriege und Krisen ; Deutschland 1600 - 1715 erschienen November 1991, C.H. Beck Verlag , ISBN: 3406308171 Inhalt des Kap. IV. 1.Im Zeichen der französischen Hegemonie. 385 a) Die Nachbarn des Reiches. 385 b) Das Reich und die europäischen Mächte nach dem Dreißigjährigen Krieg. 396 c) Türkische Gefahr im Schatten Ludwigs XIV. 409 2. Der Wiederaufstieg der kaiserlichen Macht. 424 a) Defensive im Westen - Offensive im Südosten. 424 b) Der Türkensieg Kaiser Leopolds I. und der Aufstieg der Donaumonarchie. 442 c) Spanischer Erbfolgekrieg und Zweiter Nordischer Krieg..448
Für die Bildung von freien Relativsätzen existieren in verschiedenen Sprachen unterschiedliche Regeln. In einer Reihe von Sprachen muß der Kasus des Relativpronomens mit dem Kasus übereinstimmen, den das Matrixverb für die NP fordert, an deren Stelle der freie Relativsatz auftritt. Diese sogenannten "Matching-Effekte" sind jedoch nicht in allen Sprachen vorhanden. Es gibt Sprachen, in denen Matching generell nicht oder unter bestimmten Bedingungen nicht erforderlich ist. Deutsch wird im allgemeinen zu den Sprachen gerechnet, in denen freie Relativsätze Matching-Effekte aufweisen müssen. Ein Ziel dieses Aufsatzes ist, zu zeigen, daß dies nicht uneingeschränkt gilt. Auch im Deutschen gibt es freie Relativsätze, die kein Matching aufweisen. Bei dem Kasuskonflikt zwischen dem vom Matrixverb und dem Verb innerhalb des freien Relativsatzes geforderten Kasus kann ersterer unrealisiert bleiben, wenn er höher auf der Kasushierarchie rangiert als der vom Verb im freien Relativsatz geforderte Kasus. Unabhängige Evidenzen für diese Hierarchie werden aufgezeigt. Abschließend werden die Konsequenzen dieses Befunds für die Struktur von freien Relativsätzen diskutiert.
Hier sollen verschiedene Möglichkeiten, die Valenz von AcI-Verben zu analysieren, diskutiert werden. Dabei werden nicht nur Ansätze berücksichtigt, die sich explizit auf den Valenzbegriff beziehen, sondern auch neuere Vorschläge im Rahmen der generativen Syntax zur Analyse der AcI-Konstruktionen. Es handelt sich im wesentlichen um drei verschiedene Analysemöglichkeiten, die auf ihre empirische Adäquatheit und die theoretischen Probleme, die sie aufwerfen, untersucht werden. Als adäquateste Lösung wird sich eine Analyse von AcIVerb und infinitem Verb als Verbalkomplex erweisen, wobei für die Wahrnehmungsverben, kausatives und nicht-kausatives lassen ein unterschiedlicher Grad an Auxiliarisierung vorliegt.
Fast 42% der in Deutschland lebenden Ausländer geben an, daß sie nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren wollenl, wobei die Erfahrung zeigt, daß die tatsächliche Zahl der Rückkehrer noch weitaus geringer sein wird. Der Verfasser versucht, einige rechtliche Probleme der Ausländer in der heutigen transkulturellen deutschen Industriegesellschaft zu skizzieren und dem Leser neue Gedankenimpulse zu vermitteln.
Das im 9. Jh. gegründete Kanonikerstift St. Salvator (seit 1239 Bartholomaeusstift) besaß im 11. Jh. eine kleine Sammlung liturgischer und biblischer Texte. Ein Inventar des 14. Jh.s nennt 38 "libri pro studio" und 45 "libri pro choro". Irn 15. Jh. bestand neben der Chorbücherei und der "communis libraria" eine Pfarrhofbibliothek zum Gebrauch der Plebane und Kaplane. Geringen Umfang hatten die Bibliotheken des Leonhardstifts (gegr. 1317) und des Liebfrauenstifts (gegr. 1325). Aus dem Leonhardstift stammt das Frankfurterer Exemplar der Gutenberg-Bibel. Weitere kirchliche Büchersammlungen entstanden seit dem 13. Jh. in den Niederlassungen der Mendikantenorden. Am bedeutendsten war die Bibliothek des Dominikanerklosters (erhalten knapp 200 Hss. und 1100 Inkunabeln). Kleinere Bestände besaßen die Konvente der Karmeliter und Franziskaner. Privater Buchbesitz sammelte sich seit dem 14. Jh. in den Händen von Patriziern, Notaren, Ärzten, Schulmeistern. 1484 legte ein Vermächtnis des Patriziers Ludwig von Marburg zum Paradies den Grund zur Ratsbücherei. Die Bibliothek des 1529 aufgehobenen Franziskanerklosters wurde als städtische "Barfußerbibliothek" weitergeführt.