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Seit zwanzig Jahren befaßt sich die Finanzmarktforschung einerseits mit Fragen der Bewertung und des Managements von Finanztiteln auf effizienten Kapitalmärkten und mit Fragen der Managementkontrolle auf unvollkommenen Märkten. Der folgende selektive Überblick konzentriert sich auf zentrale Aspekte der Theorie und Empirie der Managementkontrolle bei asymmetrischer Information. Ziel ist die Auseinandersetzung mit der unlängst vorgetragenen These zu den Mythen der Unternehmenskontrolle (Martin Hellwig 1997). Der aktuelle Überblick wird entwickelt vor dem Hintergrund der Gutenberg’schen Position eines eigenständigen Unternehmensinteresses, losgelöst von den Interessen der shareholder oder anderer stakeholder. Diese Position von Gutenberg verbindet sich im dritten Band der „Grundlagen der BWL: Die Finanzen“ von 1969 mit der Forderung nach Einhaltung eines sog. finanziellen Gleichgewichts. Erst in jüngster Zeit werden auch kapitalmarkttheoretisch fundierte Modelle entwickelt, die auch Raum bieten für eine Autonomie des Managements gegenüber dessen stakeholders.
Die Frage nach den Zusammenhängen zwischen Normanerkennung und ökonomischem Verhalten lassen sich anhand der Wirkung von Corporate Governance Kodizes schlaglichtartig beleuchten. Der vorliegende Beitrag liefert erste theoretische Bausteine zum Zusammenwirken von Corporate Governance Kodizes und verbindlichen gesetzlichen Normen auf der Grundlage des Comply or Explain-Grundsatzes, indem er zunächst die Wirkungsweise des Kapitalmarktes, wie sie von der ökonomisch fundierten Gesellschaftsrechtstheorie vorausgesetzt wird, dem Mechanismus des Comply or Explain gegenüberstellt. Die empirischen Studien zur Wirksamkeit des Kapitalmarktes bei der Durchsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege des Comply or Explain lassen Raum für weitere Normanerkennungs- und –befolgungsmechanismen, die sich in Parallele zur Diskussion im Bereich der Corporate Social Responsibility und den sogenannten „business cases“ hierfür verdeutlichen lassen. Die dabei aufscheinenden Berührungspunkte ökonomischer Motivation mit sozialen Interessen geben Gelegenheit, auf Fairnessnormen als Grenzen des traditionellen Rationalmodells einzugehen. Ein ähnliches Nebeneinander und Ineinandergreifen von Eigennutzinteresse und intrinsischer Motivation lässt sich anhand der Anreizwirkung bei der Managervergütung veranschaulichen. Ihre gesetzliche Regelung im VorstAG lässt zum Teil eine empirische Absicherung vermissen. Damit schließt sich der Kreis der Analyse der Verbindlichkeitsstrukturen im Wirtschaftsrecht, nach der sich diese einem einheitlichen theoretischen Modell entziehen und deren empirische Grundlagen noch nicht zweifelsfrei geklärt sind.
Am 30. Juli 2002 hat der US-amerikanische Präsident George Bush den Sarbanes-Oxley Act of 2002 unterzeichnet. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, das vor allem Änderungen im Securities and Exchange Act of 1934 ( Exchange Act ) vorsieht. Das Gesetz bezweckt nach der dem Gesetzestext vorangestellten Begründung den Schutz von Anlegern durch genauere und verlässlichere wertpapierrechtliche Publizitätspflichten. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Unternehmen richtige und verlässliche Angaben machen, wenn sie periodisch bei der USamerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) einzureichende Berichte oder Ad-hoc Mitteilungen veröffentlichen.
Corporate governance is currently a topic of great worldwide interest to academics, legislators, and practitioners. In addition to several academic articles, it has prompted active involvement of the OECD, the EU, the German Monopolkommission, the Bundestag, and several other institutions. Especially in comparison to the Anglo-American system, German corporate governance is characterized by lesser reliance on capital markets and outside investors, but a stronger reliance on large inside investors and financial institutions to achieve efficiency in the corporate sector. Since data on German corporations have become more easily available in recent years, the discussion has lately become more scientific and started to focus on studying the benefits and costs of the German system. The empirical results presented in this survey focus on the relation between ownership structure and firm performance in Germany. I summarize several empirical studies on this topic and put them into context to the institutional and legal environment in Germany. Due to data restrictions on unlisted firms, most results are based on corporations trading in official markets, representing the first-tier stock market in Germany. These firms have to publish large blockholdings exceeding 25% in their annual report. While this type of ownership data has been accessible for several years, information on voting control has only become available with the 1995 transposition of the European Union’s Transparency Directive into national law (Wertpapierhandelsgesetz, WpHG).
Governance und Vertragsstrukturen in der deutschen VC Industrie: eine empirische Einschätzung
(2009)
Diese Arbeit analysiert die wesentlichen Elemente der Vertragsstrukturen in der Venture Capital-Industrie. Aufbauend auf einem sehr umfangreichen und detaillierten Datensatz, der die Verträge zwischen Venture Capital-Investoren und deren Portfoliounternehmen abbildet, werden die Kontroll-, Entscheidungs- und Vetorechte einer detaillierten Analyse unterzogen. Dabei zeigt sich eine klare Tendenz in der Entwicklung der Vertragsstrukturen in Deutschland hin zu angelsächsisch strukturierten Verträgen. Dies beinhaltet unter anderem eine verstärkte Verwendung von Kontroll- und Entscheidungsrechten aber auch ein breiteres Spektrum dieser Rechte. Außerdem finden wir eine klare Interaktionen zwischen Kontrollrechten, Cash-Flow Rechten und Liquidationsrechten. Insbesondere ist zu betonen, dass Cash-Flow und Kontrollrechte einerseits und Stimmrechte und Aufsichtsratsanteile andererseits separat alloziiert werden und viele Kontrollrechte als Komplemente und nicht als Substitute zueinander aufgefasst werden müssen. JEL Classification: G24, G32, D86, D80, G34