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Im vorliegenden Report wurde anhand von Daten aus dem IAB-Betriebspanel ein Schlaglicht auf die Aktivitäten hessischer Betriebe zur Fachkräftebindung geworfen. Beispielhafte Anreize für die Beschäftigten, im Betrieb zu verbleiben, stellen das Angebot betrieblich geförderter Weiterbildungen, die Übernahme von Auszubildenden und die Beteiligung an Gewinn, Erfolg und Kapital eines Betriebs dar. Die Auswertungen zeigen, dass in Hessen gut die Hälfte aller Betriebe über Weiterbildungs- angebote Anreize zur Fachkräftebindung setzt. Allerdings liegt dieser Anteil noch etwas unter dem Anteil der Betriebe in Westdeutschland. Größere Betriebe sind praktisch alle in der Weiterbildung aktiv, jedoch profitiert davon ein geringerer Teil der Belegschaften als in kleineren Betrieben. Insbe- sondere Dienstleistungsbetriebe scheinen Weiterbildung syste-matisch zur Fachkräftebindung zu nutzen. In den allermeisten Betrieben gilt die Weiterbildungszeit als Arbeitszeit, und die Betriebe übernehmen die Weiterbildungskosten vollständig. Beides ist wichtig, damit Weiterbildung für die Beschäftigten attraktiv ist und tatsächlich als Anreiz zur Bindung an den Betrieb wirksam werden kann. Was die Weiterbildungsformate angeht, setzen die hessischen Betriebe nach wie vor insbe- sondere auf externe Kurse, Lehrgänge und Seminare. Weniger verbreitet scheinen arbeitsintegrierte Weiterbildungen zu sein. Insbesondere das selbstgesteuerte Lernen mit Medien wird erst bei gut einem Viertel der hessischen Betriebe genutzt. Allerdings nimmt der Anteil der Betriebe, die diese Formate einsetzen, zu. Es wird interessant sein, im Laufe dieses Jahres und darüber hinaus zu verfolgen, ob und wie sich die Arbeitserfahrungen während der Corona-Krise auf eine Ausweitung des selbstgesteuerten digitalen Lernens auswirken. Die Übernahme von Auszubildenden ist das wichtigste Instrument zur Fachkräftebindung, welches über alle Betriebsgrößen hinweg einen hohen Verbreitungsgrad in den hessischen Betrieben hat. Besonders stark scheint es in Kleinst- und Großbetrieben zum Einsatz zu kommen. Die zunehmend größere Bedeutung von Über- nahmeangeboten zur Fachkräftebindung zeigt sich auch in steigenden Übernahme- quoten. Dagegen setzen nur wenige Betriebe Gewinn-, Erfolgs- und Kapitalbeteiligung der Beschäftigten als gezielte Anreiz- systeme zur Mitarbeiter- bindung ein. Am ehesten unterbreiten Großbetriebe ihren Beschäftigten entsprechende Angebote. Der Report zeigt am Beispiel von drei Formen betrieblicher An- reize, dass bereits viele der hessischen Betriebe entsprechende Impulse setzen. Je nach Betriebsgröße und Branchenzugehörigkeit unterscheidet sich die Intensität der jeweiligen betrieblichen Aktivitäten. Interessant ist aber, dass es nicht nur Großbetriebe sind, die gezielt Anreize zur Fachkräftebindung setzen, sondern auch mittelgroße und selbst Kleinstbetriebe.
Über den Auswertungen der 2019er Befragung im IAB-Betriebspanel Hessen steht das Rahmenthema „Zukunftsorientierung hessischer Betriebe“. Der 1. Report beschäftigt sich mit dem Engagement der hessischen Betriebe in der betrieblichen Ausbildung, der 2. Report mit Anreizen zur Fachkräftebindung und der 3. Report mit dem Innovation- sgeschehen in den Betrieben. Im vorliegenden 4. Report greifen wir die Themenbereiche der Vorgängerreporte wieder auf und untersuchen, ob sich Betriebe mit jüngerer und solche mit älterer Belegschaft hinsichtlich der Rekrutierung von Fachkräften, bei den Aktivitäten zur Fachkräftebindung und der Umsetzung von Innovationen unterscheiden. Vor dem Hintergrund des immensen altersbedingten Ersatzbedarfs, welcher in Hessen laut Prognosen aus dem Projekt „regio pro“ bereits im Jahr 2024 insgesamt 19 Prozent des Beschäftigtenstandes des Jahres 2017 entsprechen wird (Demireva et al. 2019: 13), ist es sinnvoll, betriebliche Aktivitäten genauer nach Altersstruktur in den Blick zu nehmen (siehe auch Ossola-Haring et al. 2019: 268). Laut den Prognosen wird der altersbedingte Ersatzbedarf nämlich immensen Einfluss auf den Arbeitskräftebedarf in Hessen haben (Demireva et al. 2019: 19ff.). Mit dem Ausscheiden der sogenannten Baby Boomer aus dem Erwerbsleben könnte sich der Mangel an Fachkräften massiv verschärfen. Zudem geht den Betrieben wichtiges implizites Erfahrungswissen verloren, welches wesentlich zu einem reibungslosen Ablauf betrieblicher Prozesse beiträgt (Armutat 2018: 25f.; Piech 2020). Solches Wissen kann nicht ohne weiteres vom Arbeitsmarkt bezogen, geschweige denn schnell aufgebaut werden. Die Innovationskraft eines Betriebs kann durch den Verlust betriebsinternen Wissens stark beeinträchtigt werden. Zu erwarten ist, dass viele Betriebe auf die Heraus-forderung alternder Belegschaften bereits reagieren, indem sie unterschiedliche Strategien einsetzen: So könnten sie bewusst in die betriebliche Ausbildung investieren, um die Belegschaft zu verjüngen und den Transfer von Wissen an junge Fachkräfte zu ermöglichen. Darüber hinaus könnten Betriebe versuchen, ältere Beschäftigte länger im Betrieb zu halten. Mit der sukzessiven Erhöhung des gesetzlichen Rentenein- trittsalters ist ein Anreiz geschaffen, dass Beschäftigte länger berufstätig bleiben: Wer früher in den Ruhestand geht, erhält spürbar weniger Rente als jene, die länger arbeiten (Troger 2019a: 23). Nicht selten versuchen Betriebe allerdings auch weiterhin, ältere Beschäftigte in Frührente zu schicken, um sie durch jüngere (und günstigere) Arbeitskräfte zu ersetzen oder um bei wirtschaftlichen Engpässen Personal abzubauen (ebd.). Dies trifft durchaus auch den Wunsch vieler älterer Beschäftigter, die gerne lieber früher als später in Rente gehen würden, sofern die Höhe ihrer Bezüge dafür ausreicht (ebd.). Älteren Menschen haften immer noch besonders viele negative Vorurteile – wie beispielsweise eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit – an (Schröder-Kunz 2019: 178ff.). Eine Folge solcher Vorurteile ist unter anderem, dass ältere Beschäftigte weit weniger an betrieblicher Weiterbildung teilnehmen als jüngere (BMBF 2019: 36ff.). Eine strategische Personalplanung, die dabei hilft, auf kommende Herausforderungen zu reagieren und zukunftsfähig zu bleiben, wird nicht in allen Betrieben umgesetzt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) tun sich schwer damit, ihren genauen Personalbedarf zu beziffern (Immerschitt & Stumpf 2019: 61). Vielerorts fehlen differenzierte Daten und Kennzahlen, beispielsweise zum Neu- oder Ersatzbedarf an Arbeitskräften je nach Qualifikation (Treier 2019: 94).
Im vorliegenden Bericht untersuchen wir anhand von Daten aus dem IAB-Betriebspanel, inwieweit Betriebe mit älterer Belegschaft anders agieren als Betriebe mit jüngerer Belegschaft. Dazu wird im ersten Kapitel zunächst ein Überblick über die Altersstruktur in hessischen Betrieben, differenziert nach Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößen, gegeben. Die Betriebe werden einem von drei Betriebstypen zugeordnet: Unterschieden werden Betriebe mit vergleichsweise junger, Betriebe mit vergleichsweise Betriebliche Aktivitäten in Relation zur Altersstruktur der Beschäftigten alter und Betriebe mit mittelalter Belegschaft. Die Auswertungs- ergebnisse werfen an einigen Stellen womöglich mehr Fragen auf als sie beantworten können, und natürlich bilden Gleichaltrige nicht zwangsläufig eine homogene Gruppe, sondern unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht voneinander (Schröder-Kunz 2019: 177). Der explorative Charakter des vorliegenden Reports ist allerdings bewusst gewählt, da es wenig Literatur zum betrieblichen Verhalten nach Altersstruktur der Beschäftigten gibt. Im zweiten Kapitel wird beschrieben, ob und wie sich diese drei Typen von Betrieben hinsichtlich der Umsetzung von Innovationen unterscheiden. Im dritten Kapitel werden betriebliche Aktivitäten zur Rekrutierung von Fachkräften verglichen und im vierten Kapitel Aktivitäten zur Fachkräft- ebindung. Der Bericht endet mit einem zusammenfassenden Resümee im fünften Kapitel.
Im vorliegenden Report wurde anhand von Daten aus dem IAB-Betriebspanel ein Schlaglicht auf die Innovationskraft hess- ischer Betriebe geworfen. Nur wenige Betriebe sind, in der Regel in Kooperation mit anderen Betrieben und Hochschulen, explizit mit Forschung und Entwicklung beschäftigt. Dennoch investiert ein großer Teil, nämlich ein Drittel der hessischen Betriebe, in die Weiterentwicklung und Verbesserung von Pro- dukten und Dienstleistungen. Acht Prozent der Betriebe haben darüber hinaus den Produktionsprozess verbessert. Diese Anteile haben sich in den letzten Jahren kaum verändert. 17 Prozent der Betriebe haben ihr Angebotsspektrum zuletzt erweitert, und immerhin fünf Prozent entwickeln gänzlich neue Produkte oder Dienstleistungen.Wie gezeigt wurde, konnten im Geschäftsjahr 2018 jedoch nicht sämtliche geplanten Innova-tionen umgesetzt werden. Jeder zwanzigste Betrieb gab an, dass dies nicht möglich war. Hauptgrund ist der Mangel an Fach-kräften. Daneben spielt aber auch die wirtschaftliche Situation der Betriebe eine Rolle: Gemäß der Ergebnisse des IAB-Betriebspanels befinden sich unter den Betrieben, die Produkte, Dienstleistungen oder betriebsinterne Prozesse weiterentwickelt haben, deutlich mehr mit einem positiven Jahresergebnis als solche mit einem negativen Jahresergebnis.
Der Einsatz von Robotern nimmt in den hessischen Betrieben zu. Zwar ist er, außer im Verarbeitenden Gewerbe, derzeit noch wenig verbreitet; die Zahl der Neuanschaffungen ist jedoch in den vergangenen Jahren – gerade auch in kleineren Betrieben – stark gestiegen. Die Corona-Krise könnte diese Entwicklung begünstigen, wenn es aufgrund der Unsicherheiten, die mit globalen Lieferketten verbunden sind, zu einer Verlagerung von Produktionsschritten nach Deutschland kommen sollte. Dies könnte mit einem stärkeren Einsatz von Robotern einhergehen, so die Expertin für Internationale Wirtschaftsbeziehungen Prof. Dr. Dalia Marin im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ vom 01.03.2020). Andererseits könnten den Betrieben die Mittel für größere Investitionen aufgrund des Einbruchs der Wirtschaft fehlen. Auffällig ist, dass die Großbetriebe bei allen Auswertungen im vorliegenden Report als innovationskräftiger erscheinen als die kleinen und mittleren Betriebe. Sie investieren häufiger in Forschung und Ent- wicklung sowie in Produkt-, Dienstleistungs- und Verf- ahrensverbesserungen. Dabei ist jedoch auch anzumerken, dass jeweils ein Drittel der Kleinstbetriebe, der kleinen und mittleren Betriebe an der Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen arbeitet. Es kann hier also nicht von einem klaren Trend, dass die Innovativität mit steigender Betriebsgröße zunimmt, gesprochen werden. Der Innovationsforscher Everett Rogers vermutet, dass die Betriebsgröße eine „Stellvertretervariable“ ist, die leicht zu messen ist, die aber verdeckt, dass vielmehr Faktoren wie eine positive Einstellung von Führungskräften gegenüber Veränder- ungen, eine wenig zentralistische Betriebsstruktur und eine Betriebskultur mit kurzen, auch hierarchieübergreifenden Kommunikationswegen einen entscheidenden Einfluss auf die Innovativität eines Betriebs haben (Rogers 2003: 409ff.). Solche Voraussetzungen lassen sich in Betrieben aller Größenklassen finden. Die Ausstattung der Betriebe mit Hochgeschwindigkeits-Internet als eine technische Voraussetzung für Innovationen ist grundsätzlich als gut anzusehen, allerdings hat die Zufriedenheit damit abgenommen.
Womöglich ist die gestiegene Unzufriedenheit ein An zeichen für höhere Ansprüche. Im Zuge der Corona-Krise dürfte die Bedeutung von Hochgeschwindigkeits-Internet zugenommen haben; viele Beschäftigte arbeiten zuhause und greifen von dort bspw. auf Betriebsserver zu. Insbesondere im Wirtschaftszweig Handel und Reparatur ist ein recht hoher Anteil der Betriebe unzu- frieden mit der verfügbaren Bandbreite, also in einem Bereich, in dem der Druck zur Online-Vermarktung gerade durch die Corona-Krise wächst. Insgesamt zeigen die Auswertungen jedoch, dass die Innovationskraft der hessischen Betriebe als stabil zu bewerten ist. Im Vergleich zu den Ergebnissen aus dem Befragungsjahr 2017 ergeben sich keine klaren Hinweise einer zunehmenden oder abnehmenden Innovativität. Auffällig ist die ausgeprägte Kooperationsbereitschaft hessischer Betriebe mit Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, die zur Zukunftsfähigkeit der Betriebe beiträgt. Andererseits erweist sich der Fachkräftemangel bereits heute in einigen Betrieben als Innovationsbremse, und personelle Engpässe dürften in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen. Aktivitäten zur Sicherung des Fachkräftebedarfs sind auch deshalb zu intensivieren, weil damit die Innovationsfähigkeit der hessischen Wirtschaft gestärkt wird
Ein besonderes Kennzeichen des Frankfurter Arbeitsmarkts ist die hohe Teilhabe von Frauen an sozialversicherungspflichtiger Be-schäftigung. Dieser hohen Einbindung von vorrangig gut qualifi-zierten Frauen mit überwiegend deutscher Staatsangehörigkeit steht ein großes Segment an Frauen gegenüber, die arbeitslos sind und Defizite im Bereich der (formalen) Qualifikationen haben. Bei den arbeitslosen Frauen sind die ausländischen Frauen überproportional vertreten. Dieser gesplittete Arbeitsmarkt ist in Frankfurt am Main im Vergleich zu anderen Großstädten extrem stark ausgeprägt. Struk- turell und insbesondere hinsichtlich der Handlungsbedarfe lassen sich Frauen in Bezug auf ihre Arbeitsmarktteilhabe nach vier Gruppen differenzieren: Qualifizierte erwerbstätige Frauen (vorrangig mit deutscher Staatsangehörigkeit), Gering qualifizierte erwerbstätige Frauen (mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit), quali-fizierte arbeitslose Frauen (vorrangig mit deutscher Staats-angehörigkeit), gering qualifizierte arbeitslose Frauen (vorrangig mit ausländischer Staatsangehörigkeit).
Für die Zukunftsfähigkeit des Mittelstandes ist es von großer Bedeutung, dass Betriebe über ausreichend und gut qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte verfügen. Die Roadmap KMU. Kompetent. stellt ein Instrument dar, damit Geschäftsführer*innen und Personalverantwortliche für ihre wichtige Personalarbeit die passgenaue Unterstützung erhalten können. Das Instrument der Roadmap schafft in einem ersten Schritt Transparenz darüber, welche Angebote und Ansprechpartner*innen zur Unterstützung von Personalverantwortlichen schon vorhanden sind und wo noch Handlungsbedarfe bestehen. Daran kann vor Ort angeknüpft und weitere Angebote und Ansprechpartner*innen ergänzt werden.
Mithilfe dieser Roadmap sollen einerseits Bertriebe einen einfach zugänglichen Überblick über regionale und überregionale Angebote und Ansprechpartner*innen erhalten und andererseits regionale Akteure vernetzt darauf einwirken können, dass Personalverantwortliche in kleinen und mittelgroßen Betrieben auch zukünftig ihre wichtige Personalarbeit, gut unterstützt und begleitet, leisten können.
Für die Zukunftsfähigkeit des Mittelstandes ist es von großer Bedeutung, dass Betriebe über ausreichend und gut qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte verfügen. Die Roadmap KMU. Kompetent. stellt ein Instrument dar, damit Geschäftsführer*innen und Personalverantwortliche für ihre wichtige Personalarbeit die passgenaue Unterstützung erhalten können. Das Instrument der Roadmap schafft in einem ersten Schritt Transparenz darüber, welche Angebote und Ansprechpartner*innen zur Unterstützung von Personalverantwortlichen schon vorhanden sind und wo noch Handlungsbedarfe bestehen. Daran kann vor Ort angeknüpft und weitere Angebote und Ansprechpartner*innen ergänzt werden.
Mithilfe dieser Roadmap sollen einerseits Bertriebe einen einfach zugänglichen Überblick über regionale und überregionale Angebote und Ansprechpartner*innen erhalten und andererseits regionale Akteure vernetzt darauf einwirken können, dass Personalverantwortliche in kleinen und mittelgroßen Betrieben auch zukünftig ihre wichtige Personalarbeit, gut unterstützt und begleitet, leisten können.
Für die Zukunftsfähigkeit des Mittelstandes ist es von großer Bedeutung, dass Betriebe über ausreichend und gut qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte verfügen. Die Roadmap KMU. Kompetent. stellt ein Instrument dar, damit Geschäftsführer*innen und Personalverantwortliche für ihre wichtige Personalarbeit die passgenaue Unterstützung erhalten können. Das Instrument der Roadmap schafft in einem ersten Schritt Transparenz darüber, welche Angebote und Ansprechpartner*innen zur Unterstützung von Personalverantwortlichen schon vorhanden sind und wo noch Handlungsbedarfe bestehen. Daran kann vor Ort angeknüpft und weitere Angebote und Ansprechpartner*innen ergänzt werden.
Mithilfe dieser Roadmap sollen einerseits Bertriebe einen einfach zugänglichen Überblick über regionale und überregionale Angebote und Ansprechpartner*innen erhalten und andererseits regionale Akteure vernetzt darauf einwirken können, dass Personalverantwortliche in kleinen und mittelgroßen Betrieben auch zukünftig ihre wichtige Personalarbeit, gut unterstützt und begleitet, leisten können.
Um die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern gezielt und nachhaltig zu fördern, bedarf es einer hohen Transparenz, so dass passgenau Aktivitäten initiiert werden können. Die Neuauflage des Hessischen Lohnatlas knüpft an die Analysen von Entgeltdaten der Wohnbevölkerung zum Stand 2015 an (erstmals im Jahr 2017 vorgestellt) und zeigt transparent auf, wie sich die Lohnlücken bis zum Jahr 2018 verändert haben. Bei diesen Analysen finden ausschließlich sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte Berücksichtigung. Die Teilzeitbeschäftigten können in den Analysen nicht einbezogen werden, da keine Informationen zum Stundenumfang ihrer Teilzeitbeschäftigung vorliegen und damit nicht erfasst werden kann, in welchem Maße Entgeltunterschiede auch durch unterschiedliche Stundenzahlen zustande kommen. Zum Erfassen der Bruttomonatsentgelte wird auf öffentliche Daten (vor allem Stichtagsdaten 31.12.) zurückgegriffen, die vom Statistikservice Südwest der Regionaldirektion Hessen der
Bundesagentur für Arbeit und dem Hessischen Statistischen Landesamt stammen. Bei diesen Daten handelt es sich um sogenannte Populationsdaten. Dies bedeutet, dass alle Einwohner*innen der Kreise und kreisfreien Städte in Hessen, zu denen entsprechende Entgeltdaten vorliegen, in den Analysen einbezogen werden. Die Analysen werden für Hessen sowie für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt durchgeführt. Damit können auf allen Ebenen noch bestehende Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern in der jeweiligen Wohnbevölkerung erfasst werden. Die damit geschaffene Transparenz schafft eine wichtige Grundlage zum Diskurs über Ansätze, die die Förderung der Entgeltgleichheit im Land, aber auch vor Ort in der Regionen begünstigen können. Mit der Neuauflage des Hessischen Lohnatlas wird darüber hinaus erstmals die Entgeltlage von Frauen und Männern in den Betrieben vor Ort, also in den Kreisen und kreisfreien Städten, erfasst. Damit werden Aussagen zur Lage der Entgeltgleichheit in der lokalen Wirtschaft möglich. Mit dem Fokus auf die Betriebe vor Ort, sind auch jene Beschäftigte einbezogen, die täglich in den Kreis oder die kreisfreie Stadt zur Erwerbsarbeit einpendeln. Berücksichtigung findet hier, wie bereits oben ausgeführt, ausschließlich die Entgeltlage der in den Betrieben in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit Beschäftigten. Basis der Analysen bilden Daten zu den durchschnittlichen Tagesbruttoentgelten im Jahr 2017 aus verschiedenen Stichproben, die durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Verfügung gestellt wurden. Anders als bei den obigen Populationsdaten können die Befunde aus der Analyse der Stichproben nicht einfach verallgemeinert werden. Die Ergebnisse sind als Trends zu interpretieren. Von besonderem Interesse ist bei diesen Analysen, in welchem Maße sich Merkmale wie beispielsweise die Betriebsgröße, die
Geschlechterzusammensetzung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Betrieben oder die Branchenzugehörigkeit der Betriebe auf die Entgeltlücken zwischen Frauen und Männern auswirken können. Die mit diesen Analysen erzeugte Transparenz kann insbesondere den Akteuren der Wirtschaft deutlich machen, wo noch Handlungsbedarfe liegen, um die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern in den Betrieben des Landes zu verbessern.
Im Folgenden erfolgt zunächst die Darstellung aller Befunde auf der Ebene des Landes Hessen. Im Anschluss wird für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt ein Dossier vorgelegt. Damit lassen sich Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Kreisen und den kreisfreien Städten sowohl hinsichtlich der Entgeltlage der Wohnbevölkerung als auch in Bezug auf die Entgeltlage in den Betrieben vor Ort erfassen.
Die Digitalisierung eröffnet hessischen Betrieben große Chancen, stellt sie aber auch vor die Aufgabe, sich auf diesen technologischen Wandel einzustellen und diesen zu gestalten. Dies betrifft nicht nur Investitionen in Geräte und Maschinen, sondern auch Investitionen in die Beschäftigten. Dabei stellen sich vielfältige Fragen:
1. Wo stehen die hessischen Betriebe in der Digitalisierung?
2. Welche Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe gehen mit der Digitalisierung einher?
3. Wo stehen die hessischen Weiterbildner in der Digitalisierung?
4. Wie können die hessischen Weiterbildner die Betriebe in der Digitalisierung unterstützen?
Erste Antworten darauf gibt das Projekt Wirtschaf digital - Herausforderungen für die Weiterbildung in Hessen, welches das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK), Zentrum der Goethe-Universität Frankfurt am Main, im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung durchgeführt hat. Nicht nur die Beantwortung der obigen Fragen stand im Zentrum dieses Projektes, sondern auch Handlungsbedarfe und -ansätze, die sich aus den Ergebnissen ableiten lassen. Um der Komplexität und Vielgestaltigkeit der Thematik gerecht zu werden und sowohl die betriebliche als auch die Perspektive der Weiterbildungsakteure genau zu erfassen, kamen verschiedene Methoden wie eine elektronische Betriebsbefragung, leitfadengestützte Interviews und Fokusgruppen mit Expertinnen und Experten aus Betrieben, Weiterbildungseinrichtungen und Verbänden und Kammern zum Einsatz.
Die Ergebnisse des Projekts „Wirtschaft digital Herausforderungen für die Weiterbildung in Hessen verdeutlichen, dass den unterschiedlichen Entwicklungsständen in den hessischen Betrieben mit jeweils spezifischen Strategien von Seiten der Weiterbildner zu begegnen ist. Ein Teil der hessischen Weiterbildner hat noch eigene Entwicklungsbedarfe zu bewältigen, um sich dieser Aufgabe angemessen stellen zu können. Unterstützungsansätze für Weiterbildner können hier ansetzen.
Im 1. Halbjahr 2005 wurden in Rheinland-Pfalz ca. 59.000 Einstellungen vorgenommen, davon konnte bei ca. 48.000 Stellen differenziert werden, ob es sich um Stellen für Qualifizierte oder um solche für Geringqualifizierte handelte. Etwa 46 Prozent dieser Neueinstellungen betrafen einfache Tätigkeiten, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig ist. Im 1. Halbjahr 2003 waren es noch 57 Prozent. Beschäftigungschancen für Geringqualifizierte gab es in Rheinland-Pfalz fast ausschließlich in den dienstleistungsnahen Branchen, auf diesen Wirtschaftszweig fielen 70 Prozent aller Neueinstellungen von Geringqualifizierten.
Wie wichtig eine sektorale Ausdifferenzierung der Ergebnisse ist, zeigte sich bei der Frage, ob mit diesen Einstellungen auch neue, zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen oder ob lediglich bestehende Arbeitsplätze ersetzt wurden. 61 Prozent der Betriebe aus dem Bereich der dienstleistungsnahen Branchen gaben an, dass mit den Einstellungen keine einzige zusätzliche Stelle geschaffen wurde. Beim Produzierenden Gewerbe waren es nur 30 Prozent der Betriebe. Zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte bestehen somit nicht nur im Dienstleistungssektor, sondern auch im Produzierenden Gewerbe. Hier gaben 63 Prozent an, dass sie alle Personen für neue zusätzliche Stellen eingestellt haben. Bei den Betriebsgrößenklassen ist die Situation eindeutiger. Kleinst- und Kleinbetriebe stellten über die Hälfte der Geringqualifizierten ein. 38 Prozent aller Betriebe dieser Größen- klasse haben hiermit auch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Was den Stellenabbau im Bereich einfacher Tätigkeiten betrifft, konnten in Rheinland-Pfalz keine Anhaltspunkte für eine massive Wegrationalisierung oder Auslagerung solcher Stellen gefunden werden. Im Gegenteil scheint im 1. Halbjahr 2005 in diesem Qualifikationsbereich eher Beschäftigung aufgebaut worden zu sein.
Nur etwa 1 Prozent aller rheinland-pfälzischen Betriebe hatten Stellen für einfache Tätigkeiten abgebaut, immerhin 3 Prozent neue, zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Betriebe, die Geringqualifizierte einstellten, zeichneten sich zwischen Mitte 2004 und Mitte 2005 durch eine positive Gesamtbeschäftigungsentwicklung aus, auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg bei diesen Betrieben an. Diese Betriebe entwickelten sich damit entgegen dem allgemeinen Trend in Rheinland-Pfalz, der durch Stagnation der Gesamtbeschäftigung (-0,1 Prozent) und einem leichten Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (-0,7 Prozent) gekennzeichnet war.
Im Zusammenhang mit den demographischen Entwicklungen in Deutschland wird häufig nicht nur ein steigender Fachkräftebedarf sondern ein künftiger Fachkräftemangel erwartet. Dies zeichnet sich laut IAB-Betriebspanel noch nicht für Rheinland-Pfalz ab. Bei der Verteilung des Personals auf Geringqualifizierte und Qualifizierte zeigen sich seit 2000 in Rheinland-Pfalz nur geringe Verschiebungen: Der Anteil der Geringqualifizierten an allen Beschäftigten lag in den letzten fünf Jahren jeweils bei einem Viertel, der der Qualifizierten bei ca. 62 Prozent. Im Vergleich zu Westdeutschland haben qualifizierte Arbeitskräfte in Rheinland-Pfalz weder eine so hohe noch eine im Zeitverlauf zunehmende Bedeutung.
Im ersten Halbjahr 2005 wurden in Rheinland-Pfalz 59.000 Einstellungen vorgenommen und mit 56.000 Personen waren deutlich weniger Personalabgänge zu verzeichnen. Die meisten Personalbewegungen waren im Dienstleistungssektor zu beobachten. Seit 2001 sind in Rheinland-Pfalz sinkende Fluktuationsraten fest zu stellen. Damit nimmt die Dynamik am Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz ab. Dies kann ein Indikator für eine gewisse Stabilität der Beschäftigungsverhältnisse sein. Von allen Neueinstellungen im 1. Halbjahr 2005 konnte bei knapp 48.000 Stellen differenziert werden, ob es sich um Stellen für Qualifizierte oder um solche für Geringqualifizierte handelte. Etwa 54 Prozent dieser Neueinstellungen betrafen qualifizierte Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung, vergleichbare Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium notwendig ist. Beschäftigungschancen für Fachkräfte gab es in Rheinland-Pfalz insbesondere in dienstleistungsnahen Branchen, auf diesen Wirtschaftsbereich fielen 62 Prozent alle Neueinstellungen von Fachkräften. Wie wichtig eine sektorale Ausdifferenzierung der Ergebnisse ist, zeigte sich bei der Frage, ob mit diesen Einstellungen auch neue, zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden oder ob lediglich bestehende Arbeitsplätze ersetzt wurden. 57 Prozent der Betriebe aus den dienstleistungsnahen Branchen gaben an, dass mit den Einstellungen keine einzige zusätzliche Stelle geschaffen wurde. Insbesondere Kleinst- und Kleinbetriebe stellten Fachkräfte ein. In dieser Betriebsgrößenklasse wurden auch die meisten zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen. Stellbesetzungsprobleme bei Fachkräften gab es besonders im Verarbeitenden Gewerbe. Die meisten Betriebe gaben an, diesen Problemen mit eigener betrieblicher Ausbildung zu begegnen.
Betriebe, die Fachkräfte einstellten, zeichneten sich zwischen Mitte 2004 und Mitte 2005 durch eine positive Gesamtbeschäftigungsentwicklung aus, auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg bei diesen Betrieben an. Diese Betriebe entwickelten sich damit entgegen der relativen Konstanz der Beschäftigungsentwicklung in Rheinland-Pfalz.
Der vorliegende Report beschäftigt sich mit Determinanten der betrieblichen Ausbildung in rheinland-pfälzischen Betrieben 2005. Dazu wurde in einem ersten Schritt untersucht, welcher Zusammenhang zwischen verschiedenen Merkmalen und dem Ausbildungsverhalten der Betriebe besteht. Analysiert wurde u.a. der Zusammenhang zwischen dem Ausbildungsverhalten der Betriebe und ihren Investitionstätigkeiten, Geschäftsvolumen, Ertragslage, Personalfluktuation, offenen Stellen sowie Personalabgängen und Neueinstellungen.
Laut der Ergebnisse des IAB-Betriebspanels bezüglich der Häufigkeiten können ausbildende Betriebe folgendermaßen charakterisiert werden: Ein höherer Anteil ausbildender Betriebe schätzen die Entwicklung des Geschäftsvolumens und die Ertragslage positiv ein und tätigten Investitionen. Außerdem erfüllten sie verschiedene Merkmale wie die Mitgliedschaft einer Tarifgemeinschaft und das Vorhandensein einer Mitarbeitervertretung im Betrieb. Ein höherer Anteil der ausbildenden Betriebe führen Weiterbildungen durch und haben schriftlich fixierte Pläne für Personalentwicklung und Weiterbildung. Weiterhin sind Betriebe, die ausbilden, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Personalfluktuationsrate gering ist. Außerdem wählen zwei Drittel der ausbildenden Betriebe die eigene betriebliche Ausbildung als Personaldeckungsstrategie, um ihren Fachkräftebedarf, soweit vorhanden, zu decken. In der multivariaten Analyse wurde untersucht, welche Kombination von Einflussfaktoren das Ausbildungsverhalten der Betriebe bestimmen.
Insgesamt lässt sich ein signifikanter Einfluss von der Tarifbindung, der Betriebsgröße, der Weiterbildung sowie der Fluktuationsrate auf die Durchführung von Ausbildung feststellen. Große Betriebe, die tarifvertraglich gebunden sind und Weiterbildungen fördern, führen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Ausbildungen durch. Für die Variable „Fluktuationsrate“ ergibt sich dahingehend ein eindeutiger Zusammenhang, als eine durchschnittliche Fluktuationsrate mit der höchsten Wahrscheinlichkeit zur Durchführung von Ausbildungen führt.
Nach den Ergebnissen des IAB-Betriebspanels hat sich die Ausbildungssituation in Rheinland-Pfalz leicht verbessert. Die Ausbildungsquote ist seit 2000 erstmalig wieder leicht gestiegen und liegt wieder über der von Westdeutschland. Auch die Ausbildungszahlen sind im Jahr 2005 erstmalig seit 2001 gestiegen. Allerdings ist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge gegenüber dem Vorjahr, in dem diese erstmals seit Jahren angestiegen ist, konstant geblieben. Obwohl die Ausbildungsbeteiligung leicht gestiegen ist, besteht nach wie vor noch ein hohes ungenutztes Ausbildungspotenzial, wobei vor allem die Betriebe der Baubranche vergleichsweise wenig ausbilden, obwohl sie formal dazu berechtigt sind.
Betriebe, die immer oder fast immer ausbilden, können folgendermaßen charakterisiert werden: Ein hoher Anteil dieser Betriebe schätzt seine Ertragslage als sehr gut/gut ein und bildet seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. Der Anteil der ausbildenden Betriebe, der Neueinstellungen tätigt, und derjenige, der Personalabgänge verzeichnet, liegen ebenfalls auf einem hohen Niveau. Dagegen ist die Fluktuations- rate der Betriebe, die (fast) immer ausbilden, auf niedrigem Niveau kaum schwankend. Die Betriebe ohne Ausbildungsberechtigung sind im Gegensatz zu den ausbildenden Betriebe dadurch gekennzeichnet, dass ein niedriger Anteil dieser Betriebe seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterbildet und seine Ertragslage als sehr gut oder gut einschätzt. Die Personalfluktuationsrate der Betriebe ohne Ausbildungsberechtigung schwankt deutlicher im Zeitablauf als die der ausbildenden Betriebe. Der Anteil der Betriebe ohne Ausbildungsberechtigung, der Neueinstellungen tätigt, und derjenige, der Personalabgänge verzeichnet, liegen gegensätzlich zu dem der Betriebe, die (fast) immer ausbilden, auf einem niedrigen Niveau. Der Anteil der Betriebe, die ausbilden und die Ertragslage positiv einschätzen, sinkt im Untersuchungszeitraum. Die Kurvenverläufe der Betriebe ohne Ausbildungsberechtigung weisen bei der Beobachtung derselben Merkmale auch einen ähnlichen, tendenziell sinkenden Verlauf auf, allerdings auf einem deutlich niedrigerem Niveau als die ausbildenden Betriebe.
Nach den Ergebnissen des IAB-Betriebspanels sind die rheinland-
pfälzischen Betriebe im Vergleich zu Westdeutschland etwas weniger innovativ. Insgesamt ist die Innovationstätigkeit in Rheinland-Pfalz jedoch im Verlauf der letzten Jahre angestiegen. Der Schwerpunkt bei den Innovationen lag nach wie vor bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Es hat sich gezeigt, dass Rheinland-Pfalz zudem im Bereich der Forschung und Entwicklung etwas zurückhaltender ist als der westdeutsche Durchschnitt:
Zum einen findet in Rheinland-Pfalz in anteilig weniger Betrieben FuE statt, zum anderen widmen sich hier durchschnittlich etwas weniger Beschäftigte diesem Aufgabenbereich. Außerdem finden seltener Kooperationen mit Universitäten und/oder anderen Unternehmen in diesem Bereich statt. Bei einer Gegenüberstellung innovativer und nicht-innovativer Betriebe ergaben sich zum Teil Unterschiede zwischen diesen: So ist in innovativen Unternehmen das Qualifikationsniveau höher und sowohl die Beschäftigungs- als auch die Geschäftsentwicklung stellen sich hier positiver dar als in nicht-innovativen Betrieben. Als schwierig erwies sich für Innovatoren jedoch die Besetzung offener Stellen. Hier waren im Vergleich zu Nicht-Innovatoren überdurchschnittlich häufig Schwierigkeiten feststellbar. Gleichzeitig nutzten jedoch beide Gruppen ihr Ausbildungspotenzial nicht voll aus. Hier besteht entsprechend die Möglichkeit, die vorhandenen Stellenbesetzungsprobleme durch verstärkte Ausbildungsaktivitäten zu verringern. Diesbezüglich ist zu betonen, dass sowohl innovative als auch nicht innovative Betriebe ihr Ausbildungspotenzial nicht bzw. nur zum Teil ausschöpfen und hier entsprechend noch Möglichkeiten des Ausbaus bestehen. Das ist vor allem auch deshalb notwendig, da Innovationen vielfach auch daran scheitern, dass Fachkräfte fehlen. Dem könnte mit vermehrter Ausbildung und auch Weiterbildung erfolgreich begegnet werden. Die Weiterbildungsquote der innovativen Betriebe übersteigt das der nicht-innovativen deutlich. Weiterbildung ist somit für innovative Betriebe ein Instrument, ihren Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu decken. Aufgrund der Ergebnisse des IAB-Betriebspanels stellt sich nun die Frage, welche Faktoren tatsächlich einen Einfluss auf das Innovationsverhalten der Betriebe haben. Zwar ließen sich im Rahmen dieses Kurzreports Unterschiede zwischen innovativen und nicht-innovativen Betrieben herausarbeiten. Nicht abschließend beantwortet werden kann jedoch die Frage, wodurch diese zustande kommen. So hat sich bspw. gezeigt, dass sich die Ertragslage und die Beschäftigungsentwicklung bei Innovatoren und Nicht Innovatoren unterscheiden, unklar ist jedoch, ob positive Geschäftsentwicklungen Innovationen begünstigen, oder ob es vielmehr umgekehrt ist. Aufgrund einer im Jahr 2004 durchgeführten multivariaten Analyse ist ein signifikanter Zusammenhang zwischen Wirtschaftszweig sowie Betriebsgrößenklasse und Innovationen festgestellt worden. Diese beiden Faktoren haben somit Einfluss auf die Innovationstätigkeit der Unternehmen.
Diesbezüglich ist zu betonen, dass sich Rheinland-Pfalz durch, verglichen mit den alten Bundesländern, überproportional viele Kleinst- und Kleinbetriebe auszeichnet und branchenspezifisch der Schwerpunkt traditionell im Verarbeitenden Gewerbe liegt. Da Klein- und weniger Innovationen durchführen, wirkt dieses Strukturmerkmal sich entsprechend auch auf die vergleichsweise geringere Innovationstätigkeit in Rheinland-Pfalz aus. Ein eindeutiger Einfluss der Ertragslage auf die Durchführung von Neuerungen konnte hingegen nicht bestätigt werden (vgl. Wagner, Schmid (2003)).
Die Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen sowie der Strukturwandel der Gesellschaft hin zur Informationsgesellschaft erhöhen die Nachfrage nach Fachkräften. Diese Situation erfordert Strategien in den Betrieben, um ihren Bedarf an qualifizierten Beschäftigten zu decken. Die Weiterbildung ist eine zentrale Strategie, um auf geänderte Qualifikationsanforderungen und Fachkräftebedarfe zu reagieren. Insgesamt förderten in Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr 2007 etwa 43 Prozent der Betriebe Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten. Seit 2001 hat sich der Anteil um 10 Prozentpunkte deutlich erhöht. Werden die Anteile der Beschäftigten, die weitergebildet werden, an allen Beschäftigten betrachtet, ergibt sich eine Weiterbildungsquote in Rheinland-Pfalz von 23 Prozent. Die Weiterbildungsquote der Frauen liegt mit 24 Prozent leicht darüber.
Nicht nur bei den Betrieben, auch bei den Beschäftigten hat sich der Anteil derjenigen, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, von 2000 auf 2007 um 8 Prozentpunkte erhöht. Damit sind in Rheinland-Pfalz nicht nur der Anteil der Betriebe, die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen fördern, sondern auch die Anteile der Beschäftigten, die gefördert werden, gestiegen. Somit hat die Bedeutung der Weiterbildung für die Betriebe und die Beschäftigten in Rheinland-Pfalz in den letzten sieben Jahren deutlich zugenommen. Dieses Instrument zur Deckung des Fachkräftebedarfs ist ausgeweitet worden. Erstmalig sind Betriebe des Dienstleistungssektors an der Spitze der weiterbildenden Betriebe. Bezogen auf die Betriebe zeigt sich mit steigender Betriebsgrößenklasse ein steigender Anteil der Betriebe, die weiterbilden. Auch die Weiterbildungsquote der Beschäftigten ist in den Großbetrieben am höchsten. Bezogen auf die Wirtschaftszweige ergibt sich ein anderes Bild als bei den Betrieben: Die meisten Beschäftigten werden anteilig im Verarbeitenden Gewerbe gefördert. Bei der differenzierten Betrachtung der Beschäftigten wird deutlich, dass insbesondere qualifizierte Beschäftigte weitergebildet werden. Die Weiterbildung dieser Qualifikationsgruppe wird damit als Instrument zur Deckung des Fachkräftebedarfs eingesetzt. Mit Hilfe der Daten des IAB-Betriebspanels konnten neben den unterschiedlichen Ausprägungen bezüglich des Wirtschaftszweigs und der Betriebsgröße weitere Zusammenhänge von betrieblichen Merkmalen und der Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aufgezeigt werden. Fördernde Betriebe weisen gegenüber nicht fördernden Betrieben eine erhöhte Ausbildungs- und Investitionstätigkeit auf. Weiterhin erwarten fördernde Betriebe eher einen zukünftigen Fachkräftemangel. Für die Planung der Weiterbildung sind Informationen zu ihrer Art notwendig. Der mit Abstand größte Teil an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen besteht in externen Kursen, Seminaren und Lehrgängen. Eine weitere relevante externe Maßnahme ist die Teilnahme an Vorträgen. Darüber hinaus sind die internen Maßnahmen „Weiterbildungen am Arbeitsplatz“ und „interne Kurse“ von Bedeutung. Angaben zur eigentlichen Kostenübernahme, zum Zeitpunkt der Weiterbildung (während oder außerhalb der Arbeitszeiten) und zum Abschluss von Rückzahlungsvereinbarungen müssen als Kosten der Weiterbildung berücksichtigt werden, um das Engagement der Betriebe beurteilen zu können. Die Kosten für die Weiterbildung werden in den meisten Betrieben von ihnen übernommen. Außerdem lassen die meisten Betriebe die Weiterbildung komplett in der Arbeitszeit stattfinden. Auch Rückzahlungsvereinbarungen werden wenig getroffen. Hier ist nur der Anteil in den Großbetrieben hoch. Insgesamt kann von einer relativ großen und deutlich zunehmenden Bedeutung der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz gesprochen werden. Überproportional gefördert werden nach wie vor gut qualifizierte Arbeitskräfte, für Geringqualifizierte besteht eine erheblich geringere Chance auf betriebliche Weiterbildung.