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Staaten sind nicht gleich. Sie unterscheiden sich in Größe, innerer Verfassung und äußeren Beziehungen. Dennoch gibt es gute Gründe, auf die Fiktion der Gleichheit zurückzugreifen, wie es das moderne Völkerrecht vielfach tut. Dieses moderne Völkerrecht wiederum ist maßgeblich ein Produkt europäisch-amerikanischen Rechtsdenkens. Harald Kleinschmidt hat ein kleines, aber gehaltvolles Buch geschrieben, in welchem nicht etwa ein weiteres Mal emphatisch der Wert der juristischen Fiktion herausgehoben wird oder rechtstatsächliche Ausweitungen des Gleichheitspostulats angemahnt werden, im Gegenteil: Kleinschmidt widmet sich dem fragwürdigen Gebrauch und offenkundigen Missbräuchen dieser Gleichheitsfiktion im völkerrechtlichen Vertragswesen des 19. Jahrhunderts. Die "Ungleichen Verträge", von denen auch der Buchtitel spricht, bezeichnen dabei nicht allgemein eine Gattung im völkerrechtlichen Vertragswesen, sondern meinen speziell eine Fallgruppe ab der Mitte des 19. Jahrhunderts, die die geografisch auf Fernost fokussierte Studie tatsächlich auch untersucht. Dieser inhaltliche Bezug wäre klarer geworden, wenn die Formel konsequent in Majuskeln wiedergegeben worden wäre, wie es typografisch sonst vielfach geschieht. ...
Rezension zu: Klaus Bringmann – Dirk Wiegandt, Augustus, Schriften, Reden und Aussprüche (2008)
(2008)
Nachdem aus der Feder von KLAUS BRINGMANN in der Reihe „Gestalten der Antike“ bei der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft eine neue Augustus-Biographie erst kürzlich (2007) erschienen ist, legt er nun zusammen mit DIRK WIEGANDT eine Neubearbeitung von HENRICA MALCOVATIs 1969 in fünfter Auflage erschienenen Sammlung „Imperatoris Caesaris Augusti operum fragmenta“ vor. Das Ziel der Autoren ist neben der neuerlichen Präsentation der bereits von MALCOVATI berücksichtigten Schriften, Reden und Aussprüche des Augustus die Erweiterung der Sammlung durch die seit 1969 publizierten Neufunde bzw. von MALCOVATI übersehenen Zeugnisse. In der Anordnung der Sammlung folgt die Ausgabe MALCOVATIs Einteilung in 15 Kapitel, auch wenn diese, wie BRINGMANN/WIEGANDT in ihrer ‚Einführung‘ zu Recht anmerken (21), nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar ist. Die schon von jener Forscherin einbezogenen Urkunden werden in jedem Abschnitt zuerst aufgeführt; angehängt sind alle weiteren neuen oder unbeachtet gebliebenen Zeugnisse. Neben der Hinzufügung neuer Texte haben BRINGMANN/WIEGANDT diejenigen, die ihrer Ansicht nach zu Unrecht von MALCOVATI aufgenommen worden sind, mit einem Stern versehen. Der jeweilige Kommentar erläutert ihre Bedenken. ...
Hans von Hentig war ein impulsiver Abenteurer mit wenig Respekt vor Autorität. Und er war ein extrem schreibfreudiger Wissenschaftler, der zu den Begründern einer modernen, durch die Verbindung juristischer und medizinisch-psychologischer Kenntnisse und Zugänge bestimmten Kriminologie gehörte. Hans von Hentig wurde 1887 als Sohn des Rechtsanwalts Otto Hentig geboren. Dieser hatte zunächst in Berlin praktiziert, bevor er als Spezialist für Wirtschaftsrecht 1893 zum Verwalter der Güter Karl Egon IV. zu Fürstenberg und 1900 zum Staatsminister des Herzogtums Sachsen Coburg und Gotha wurde; letzteres Amt brachte der Familie die Nobilitierung ein. ...