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In der anerkannten Reihe C(orpus) S(ignorum) I(mperii) R(omani), welche ihren Fokus auf die Untersuchung skulptierter, römischer Steindenkmäler legt, ist dieser neue Band für den Bereich Österreich erschienen. Gewidmet ist er den Grabstelen und -altären des Territoriums von Flavia Solva in Noricum. Hauptautor ist E. Pochmarski, die Bearbeitung des epigraphischen Materials ist I. Weber-Hiden zu verdanken, die auch einen Abschnitt zu den inschriftlich genannten Personen verfasst hat. Zeichnerisch unterstützt wurde der Band von M. Pochmarski-Nagele, weitere inhaltliche Hilfestellung leistete S. Lamm. O. Harl hat eine ganze Reihe an hervorragenden photographischen Aufnahmen zur Verfügung gestellt...
Der angezeigte Aufsatzband ist aus einer Tagung hervorgegangen, die im Mai 2011 an der McGill University in Montreal/Kanada veranstaltet wurde. In der "Introduction" (9- 17) skizzieren die Herausgeber die Zielsetzung der Konferenz und ihrer Akten: Untersucht werden soll, "how economic power and 'real' capital influenced and augmented the nature of aristocratic power at Rome and the driving forces behind the Republic’s foreign expansion" (12). Zwar gebe es einige wenige Studien, die sich dieser Thematik gewidmet hätten (verwiesen wird auf Publikationen von H. Schneider und I. Shatzmann), viele Detailfragen seien jedoch bislang ungeklärt. Im Anschluss an die kurze Einführung der Herausgeber folgt eine knappe inhaltliche Wiedergabe der dreizehn abgedruckten Artikel (13-17)...
Rezension zu: Verena Schulz, Die Stimme in der antiken Rhetorik, Hypomnemata 194 (Göttingen 2014)
(2017)
Die Stimme als vornehmlich akustisches Phänomen im Rahmen der antiken Rhetorik darstellen zu wollen, war schon den antiken Schriftstellern nach ein schwieriges Unterfangen, und umso willkommener ist eine derartige Darstellung zu begrüßen, insbesondere wenn sie sich, wie im Fall der vorliegenden Dissertation von Verena Schulz, eines interdisziplinären Ansatzes bedient. Bei der fast 400 Seiten starken Monographie handelt es sich einerseits um einen philologischen Kommentar zu den beiden ausführlichsten Quellentexten zur antiken Rhetorik, namentlich den Ausführungen des Auctor ad Herennium und denen des Quintilian. Andererseits aber stellt die Monographie eine Materialsammlung unter chronologischen und systematischen Gesichtspunkten dar, die die wesentlichen antiken Quellenstellen zur Stimme aus philologischer, medizinischer, musikalischer und historischer Perspektive in sich vereint und somit verschiedene Lesergruppen ansprechen soll. Ergänzt und erweitert um Exkurse, die sich dem heutigen Verständnis der Stimmphysiologie (S. 79-83), der antiken Terminologie von actio und pronuntiatio (S. 107-109) und den begrifflichen Vorstellungen der akustisch-physikalischen Stimmfaktoren zu Lautstärke und Tonhöhe (S. 178- 184) widmen, wird damit auf äußerst gelungene Weise eine Brücke von der Antike in die Rezeptionsgeschichte von Stimme und Rhetorik geschlagen, die abgrenzend zur bestehenden Forschung insbesondere um den medizinhistorischen Blickwinkel erweitert wurde...
Der Erzählforscher Johannes Merkel hat unlängst (2015) einen bemerkenswerten Überblick zur Gesamttradition des mündlichen Erzählens vorgelegt. Die folgenden Überlegungen, von einer Teilbesprechung dieser Neuerscheinung ausgehend, zielen grundsätzlich auf eine kritische Überprüfung von verschiedenen in der bisherigen Forschung für selbstverständlich gehaltenen Basisfaktoren (insbesondere den theoretischen Ansätzen von Nilsson und Parry). Dabei geht es zunächst einmal um jene allgemein vorausgesetzte vorgriechische Phase von oral poetry, auf die sich auch Merkel im 3. Kapitel unter dem Titel ‚Das singende Gedächtnis: Epenvortrag in Mittelasien und auf dem Balkan‘ bezog (105-148). Die neuere Forschung tendiert bekanntlich dazu, es habe eine längere oral poetry in den sog. "dunklen Jahrhunderten" zwischen 1200 und 850 v. Chr. noch vor Ausbildung der frühgriechischen Kultur gegeben; so z.B. der englische Althistoriker Robin Lane Fox (2008/11): "Ilias und Odyssee sind im Wesentlichen Werke der Mündlichkeit, die letzten in einem langen 'Zeitalter der Mündlichkeit'…". Eng damit verbunden waren Martin P. Nilssons Hypothese "The Mycenaen Origin of Greek Mythology" (1932) und der von Milman Parry seit 1928 konstituierte, von seinem Schüler Arthur B. Lord weiter entwickelte Ansatz, dass für frühgriechische Epen eine Vergleichbarkeit mit neueren Phasen mündlicher Epik z.B. auf dem Balkan gegeben sei. Merkels jüngste Ausführungen verstärken meine früheren Bedenken gegen dieses Gesamtkonzept.
In den Jahren 1886 und 1887 fanden sich in Avenches (Schweiz, Kanton Waadt), der ehemaligen römischen Colonia Pia Flavia Constans Emerita Helvetiorum Foederata, mehrere Fragmente einer Grabinschrift aus Marmor, die schon häufiger das Interesse der Forschung geweckt haben, da auf der Grabplatte anscheinend eine kaiserliche Gouvernante, eine educatrix Augusti nostri, genannt wird...
Rezension inside islam
(2017)
Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an die Mitteilung nach § 20 AktG über die Mitteilung eines Beteiligungserwerbs2 gibt Anlass zu Überlegungen zu den Rechtsfolgen einer Verletzung von Mitteilungspflichten durch mittelbar beteiligte Gesellschafter.
Der Bundesgerichthof hat, ohne auf abweichende Ansichten einzugehen, die h.M.3 bestätigt, nach der bei Verletzungen einer Mitteilungspflicht durch ein herrschendes Unternehmen die Rechtsfolge des Rechtsverlustes das unmittelbar beteiligte Tochterunternehmen selbst dann trifft, wenn dieses seine eigene Mitteilungspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat.4 Im Hinblick auf den (zeitweiligen) Verlust von Dividendenansprüchen, um die es in dem vom BGH entschiedenen Fall ging, dürfte die in der Sache entscheidende Erwägung sein, dass anderenfalls dem herrschenden Unternehmen die mittelbaren Folgen der Gewinnausschüttung auch dann erhalten blieben, wenn es den eigenen Verstoß gegen die Mitteilungspflicht und den daraus folgenden temporären Wegfall des Gewinnbezugsrechts kannte oder kennen musste.
Das Internet ist allgegenwärtig - so allgegenwärtig, dass es inzwischen in gewissen Kreisen en vogue ist, sich ab und an komplett vom Internet abzukapseln. Passend zur vorösterlichen Zeit könnte man von Internetfasten sprechen. Aber was passiert, wenn das Internet einfach komplett abgestellt wird, für alle? Was für uns primär eine akademische Fragestellung ist, ist in Kamerun, Indien, Pakistan und vielen anderen Ländern Realität. Diese Beispiele verdeutlichen nicht nur wie Internetabschaltung ein Instrument sozialer und politischer Kontrolle sind, sie zeigen auch ihre dramatischen Auswirkungen. Das Thema sollte uns auch hier interessieren...
Das zwischenstaatliche Gewaltverbot steht im Zentrum der völkerrechtlichen Aufmerksamkeit. Auf bewaffnete Konflikte auf dem afrikanischen Kontinent trifft dies nur begrenzt zu. An dieses Defizit knüpft die Autorin ab der Zeitwende 1989/90 an. Dabei überschreitet sie die traditionellen Grenzen des Gewaltverbots und analysiert, inwieweit dies, v. a. durch die Fortentwicklung der Menschenrechtslehre, eine inhaltliche Änderungen erfahren hat, die auch die militärische Anwendung von Gewalt im Innern eines Staates ächtet (ius contra bellum internum). Ein weiterer Schwerpunkt sind Interventionen durch Regionalorganisation. Hierbei wird untersucht, ob multilaterale Interventionen schon dann gewohnheitsrechtliche Akzeptanz erfahren, wenn sie entweder formell oder materiell rechtmäßig sind. Zumindest solche, die durch den UN-Sicherheitsrat autorisiert sind, können diese sog. Baugenehmigungsthese für sich in Anspruch nehmen. Doch auch ohne UN-Mandat vermögen humanitäre Interventionen regionaler Organisationen in engen Grenzen völkerrechtmäßig sein.
Die Berichterstattung über den Nahostkonflikt gehört seit Jahrzehnten zum Standardrepertoire der Nachrichten. Hierzulande hat fast jeder eine Meinung zum israelisch-arabischen Konflikt, doch wenige verstehen, um was es den Konfliktparteien eigentlich geht, was in bisherigen Verhandlungen erreicht worden ist und wo genau die Hürden für eine Konfliktregelung liegen. Dieses Buch liefert eine kompakte und zugleich anschauliche und detaillierte Analyse des Konflikts zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn. Dabei stehen die lokalen und regionalen Akteure im Mittelpunkt. Um die Konfliktdynamiken zu erklären, geht das Buch vor allem auf die konkurrierenden Interessen und Narrative der Konfliktparteien sowie ihre Wechselwirkungen ein.
Der urheberrechtlich konnotierte Begriff des Plagiats zählt zu den anerkannten Grundtatbeständen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Der Beitrag zeigt indes, dass das Urheberrecht und das Wissenschaftsrecht keine konzentrischen Kreise bilden, sondern unterschiedliche Zwecke mit je anderen Regelungskonzepten verfolgen. Die Übernahme urheberrechtlicher Argumentationsmuster in die Wissenschaftsethik und das Wissenschaftsrecht erschwert die Herausbildung spezifisch wissenschaftsbezogener Kriterien zur Beurteilung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Als Alternative entwickelt der Beitrag ein Konzept wissenschaftlicher Redlichkeit, das sich am Recht gegen unlauteren Wettbewerb orientiert. Dazu werden weitreichende teleologische und strukturelle Gemeinsamkeiten des Lauterkeitsrechts und der Regeln zu wissenschaftlichem Fehlverhalten aufgedeckt. Insbesondere verfolgen beide Materien eine funktionale Teleologie. Das Lauterkeitsrecht gewährleistet die Funktionsbedingungen des wirtschaftlichen Wettbewerbs, das Verbot wissenschaftlichen Fehlverhaltens sichert die Funktionsbedingungen und damit zugleich den Zielerreichungsgrad des offenen Wissenschaftsprozesses und des Wettbewerbs um wissenschaftliche Reputation.
Die Geschichte des Urheberrechts ist die Geschichte seiner Expansion. In diesem Beitrag wird die Expansionsgeschichte des Urheberrechts, in der das Urheberrechtsgesetz 1965 letztlich nur eine, wenn auch wichtige Episode darstellt, in Anlehnung an Thesen des 1944 erschienenen, wirtschaftssoziologischen Klassikers „The Great Transformation. Politische und ökonomische Ursprünge von Gesellschaften und Wirtschaftssystemen“ von Karl Polanyi gedeutet. Im Zentrum steht dabei der Gedanke, dass in einer Informationsgesellschaft, deren Wirtschaft auf Märkten und Wettbewerb beruht, alle neuen Technologien und hiermit verknüpften immateriellen Leistungsergebnisse über Ausschließlichkeitsrechte zugeordnet werden müssen, damit gewährleistet ist, dass alle relevanten In- und Outputfaktoren handelbar sind, so dass ihre jeweiligen Erzeuger marktbasierte Einkünfte erzielen können. Der Aufsatz erläutert, dass sich diese Kommodifizierungslogik in der jüngeren deutschen Urheberrechtsgeschichte nachweisen lässt. Auf die soziologische und rechtliche Relevanz der entgegengesetzten Zugangsnorm wird im Schlussteil hingewiesen.
Die vorliegende Ergänzung baut auf der 'Johannes-Bobrowski-Bibliographie von 2002' auf. Sie folgt dieser in Herangehensweise und Gliederung. Neben einigen dort nicht aufgeführten älteren Titeln enthält sie vor allem solche wissenschaftlichen Arbeiten zu und über Johannes Bobrowski, die zwischen 2002 und 2016 publiziert worden sind. Nicht systematisch erfasst wurden Neuausgaben und Übersetzungen seines Werkes sowie Miszellen, Zeitungsartikel und künstlerische Resonanzen.
Die Bibliographie ist in vier Abteilungen untergliedert:
A Das Werk Johannes Bobrowskis
B Literatur zu Leben und Werk Johannes Bobrowskis
C Resonanzen auf Johannes Bobrowski in Musik, bildender Kunst, Film, Literatur und Hörfunk
D Bobrowski-Medaille, Johannes-Bobrowski-Gesellschaft
Die erste Phase des im Dezember 2016 in Kraft getretenen Friedensabkommens zwischen der kolumbianischen Regierung und den FARC-Rebellen ist mit der Ankunft von ca. 6300 Kämpfern in den vereinbarten 26 Konzentrationszonen abgeschlossen. Dort wird nun der Prozess der Entwaffnung beginnen und die Vorbereitung auf die Eingliederung in das zivile Leben, ein Schritt, der der kolumbianischen Gesellschaft noch große Opfer abverlangen wird – sei es bezogen auf die Prozesse der justiziellen Aufarbeitung der Vergangenheit, sei es hinsichtlich der notwendigen Versöhnungsprozesse oder sei es bei der Suche nach neuen Formen des friedlichen Zusammenlebens. Sich in das zivile Leben einzufinden, dürfte insbesondere den ca. 7000 geschätzten Kindersoldaten Kolumbiens schwer fallen, die teilweise bereits im Alter von 12 Jahren von den illegalen bewaffneten Akteuren des Landes an Waffen ausgebildet wurden und ihre Kindheit bzw. Jugend in Guerilla-Verbänden verbracht haben. Die umfassende Betreuung der Kindersoldaten ist einer der zentralen Indikatoren für einen erfolgreichen Verlauf des Friedensprozesses in Kolumbien, wenn der Teufelskreis aus Gewalt, Vertreibung und Rekrutierung Minderjähriger durchbrochen werden soll. Sonst droht eine Verlängerung von Gewaltbiographien, die die Geschichte des Landes bereits in der Vergangenheit maßgeblich geprägt haben.
Am Donnerstag, dem 26.01.17, beschloss der Deutsche Bundestag, wie schon im letzten Jahr, eine Ausweitung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali. Die maximale Anzahl der in und um Gao im Norden Malis eingesetzten Soldatinnen und Soldaten wird von bisher 650 auf 1000 erhöht, da Deutschland zukünftig auch die Bereitstellung von Kampf- und Rettungshubschraubern für MINUSMA übernimmt. Damit wird der Einsatz in Mali zum Größten der Bundeswehr. Der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos hat das Gefährdungspotenzial schon im vergangenen Jahr mit der ISAF-Mission in Afghanistan verglichen und in keinem anderen UN-Einsatz sind im letzten Jahr mehr Soldaten getötet worden.
Die Entsendung weiterer Soldatinnen und Soldaten vom Deutschen Bundestag in einen Einsatz, in dem sie erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind, erfordert eine umfangreiche Begründung durch die politisch Verantwortlichen und eine kritische Würdigung durch die Zivilgesellschaft.
Ist es zum Lachen oder zum Weinen? Diese Frage stellt sich immer wieder bei der Beobachtung der Worte und Taten des neuen US-Präsidenten – zum Beispiel anläßlich seines ersten Fernsehinterviews mit dem Journalisten David Muir (ABC America, 27.1.2017). Trump benahm sich wie ein rechthaberisches, selbstbezogenes, liebesbedürftiges Kind. Er beharrte auf seiner Version der Amtseinführung, nach der noch nie so viele Menschen wie diesmal an der Zeremonie teilgenommen hätten. Er sprach nicht nur davon, er verwies auch auf Fotos, die er an Wänden im Weißen Haus hat aufhängen lassen. Trump wiederholte außerdem seine Behauptung, dass es viele illegale Stimmen gegeben hätte, und alle für Hillary Clinton. Natürlich würde man auch den einen oder anderen finden, der illegal für ihn abgestimmt habe. Diese Person würde man dann, sagte Trump, als Gegenbeweis vor die Kameras zerren. Aber die Wahrheit sei, dass Millionen von illegalen Stimmen fast ausnahmslos für Clinton abgegeben worden seien...
Der Beitrag arbeitet die moralische Subjektivierungsform ökonomischer Verschuldung heraus. In Auseinandersetzung mit Friedrich Nietzsche, Max Weber und Pierre Bourdieu wird argumentiert, dass die Form der Verschuldung durch eine spezifische Zeitlichkeit geprägt ist. Die zentrale These lautet, dass sich das Zeitregime von Schuld und Schulden als paradox erweist: Einerseits ermöglicht die moderne "Entzauberung der Welt" (Max Weber) eine Öffnung auf gesellschaftliche Zukünfte hin und diese temporale Öffnung bildet auch eine notwendige Bedingung kapitalistischer Investitionstätigkeiten. Andererseits verstellt das gegenwärtige rigide Zeitregime der Schuld(en) jedoch die Möglichkeit subjektiver und politischer neuer Anfänge in der Zeit, da die Verschuldung eine Dynamik der ökonomischen Determinierung gegenwärtiger Handlungsoptionen durch den Zwang zur Rückzahlung ins Werk setzt.
Das Yin und Yang des Terrors
(2017)
Man stelle sich folgendes Szenario vor: Björn Höcke und Abū Bakr al-Baġdādī diskutieren bei Sandra Maischberger darüber, welche Konsequenzen Deutschland aus dem islamistischen Terrorismus ziehen sollte – und sie sind sich dabei einig.
Die Fiktion mag hanebüchen klingen. Nicht nur, weil der Möchtegern-Kalif des „Islamischen Staats“ (IS) unter keinen Umständen als Gast einer deutschen Talkshow in Erscheinung treten könnte – oder auch nur wollte. Sondern auch, weil der Möchtegern-Goebbels aus Thüringen sich stets als ritterlicher Gegner der Islamisten präsentiert, deren Denken und Handeln völlig unvereinbar sei mit dem Willen des hiesigen Volkes, den die Rechtspopulisten zu repräsentieren meinen. Gleicht man allerdings die (migrations-)politischen Willensbekundungen, die AFD und Co. als Antwort auf den islamistischen Terror bieten, ab mit den politischen Reaktionen, die sich der IS von Anschlägen in Europa erhofft, fällt es schwer, hier einen Widerspruch zu sehen. Vielmehr lässt ein solcher Abgleich die deutschen – und auch europäischen – Rechtspopulisten, für die Höcke hier stellvertretend steht, fast schon als heimliche Partner des IS erscheinen, deren Absichten sich bestens mit den Vorstellungen der IS-Strategen ergänzen.
Damit ist ein dialektisches Problem angesprochen, das dem Umgang mit dem Terrorismus stets inhärent ist. Immerhin gehört es zu den Binsenweisheiten der Konfliktforschung, dass terroristische Akteure Reaktionen provozieren wollen, die ihnen neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Und dies wiederum verweist darauf, dass Politiker und Sicherheitsbehörden, aber auch die Medien dabei (ungewollt) zu Erfüllungsgehilfen werden können, wenn deren Reflexe dem terroristischen Kalkül entsprechen. Die Dynamik des Terrors speist sich eben nicht nur aus den Aktionen der Terroristen, sondern auch aus dem Verhalten ihrer Antagonisten und der Öffentlichkeit. Um jene Dynamik zu verstehen, reicht daher der Blick auf terroristische Strategien keineswegs aus. Vielmehr ist deren Effekt von den Reaktionen relationaler Akteure abhängig. Wer also dem Terrorismus das Wasser abgraben will, der muss – so paradox das klingt – auch Vorsicht gegenüber denen walten lassen, die Anstoß an ihm nehmen.
Diese Prämisse eröffnet eine kritische Perspektive auf Formen des Anti-Terrorismus. Denn demnach können Versuche, dem Terror die Stirn zu bieten, unbeabsichtigte (Neben-)Folgen mit sich bringen, welche die Dynamik des Terrors verstärken. Derartige backfire mechanisms sind es, die in diesem Beitrag problematisiert werden. Jedoch widmet er sich nicht der staatlichen Antiterrorpolitik, sondern erörtert, inwiefern das Zusammenspiel von Medien und Rechtspopulismus zur aktuellen Dynamik des islamistischen Terrorismus beiträgt. Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund, dass die jüngsten Anschläge in Europa eine virtuelle Form des Terrorismus darstellen, wo häufig Einzelpersonen im Namen des IS agieren, aber kaum bis gar nicht im Kontakt mit der Organisation standen. Es scheint daher die Vermutung nicht abwegig, dass co-konstitutive Faktoren – wie die Berichterstattung über den Terror und anti-muslimische Diskurse – eine nicht unbedeutende Rolle bei deren Radikalisierung und Aktivierung spielen.