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In den Kämpfen vom Juni/Juli 1960 in Genua war der Dissens zur klassenversöhnlerischen und abwiegelnden Haltung der Italienischen Kommunistischen Partei (PCI) deutlich zu Tage getreten. Dabei waren Jugendliche als besonders militant aufgefallen. Die Medien nannten sie die "Jugendlichen mit den gestreiften Trikots". Die Bezeichnung machte deutlich, daß sie keine Arbeiter waren, zeugte aber auch von der Unfähigkeit, sie einzuordnen. Diese Generation von Jugendlichen war geprägt von einer Unzufriedenheit mit den rigiden Normender italienischen Nachkriegsgesellschaft. Die PCI war zwar auch für sie, in Ermangelung von Alternativen, der einzige Bezugspunkt. Doch ihre Vorstellungen standen im krassen Widerspruch zu der von der PCI propagierten Arbeitsmoral. Sie fanden sich ehr in der Haltung der aus Süditalien stammenden Arbeiter wieder. Allein von Ende der fünfziger bis Mitte der sechziger Jahre waren es nahezu anderthalb Millionen, die aus dem bäuerlichen Süden in den Norden auswanderten und ihren Platz am Band einnahmen. Für diese Massenarbeiter stellte sich Arbeit nicht wie von der PCI propagiert als "Befreiung" dar, sondern als Plackerei. ...
In Genua war bereits im Oktober 1969 die bewaffnete Gruppe "22. Oktober" als Reaktion auf die Kämpfe 1968/69 entstanden. Sie hatte die "Auslösung eines revolutionären Partisanenkrieges" zum Ziel. Um den Großverleger Feltrinelli bilden sich, kurz nach dem Mailänder Anschlag, die Partisanenaktionsgruppen GAP. Sie versuchen an die Tradition der Partisanen anzuknüpfen und vertreten ein klassisches Guerillakonzept. Im November 1970 entstehen die Roten Brigaden (BR) aus Teilen der Organisation "Proletarische Linke" und der Einheitsbasiskomitees (CUB) der Mailänder Fabriken. Sie sind vor allem bei Pirelli aktiv, greifen mit Anschlägen auf Autos von Abteilungscapos unterstützend in die Arbeiterkämpfe ein und agieren zunächst relativ offen. ...
Marco Revelli, eine der zentralen Figuren der Unibesetzung in Turin 1967, lehrt heute an der Fakultät für politische Wissenschaften der selben Uni. Revelli forschte und publizierte verschiedene Bücher zu Faschismus sowie zum Postfordismus, unter anderem auch einen Beitrag über Fordismus und Toyotismus für das Buch "Verabredungen zum Jahrhundertende" von Rossana Rossanda und Pietro Ingrao. In der deutschen Ausgabe wurde der Beitrag Revellis allerdings nicht veröffentlicht, er erschien im April ‘97 als Beilage zu der Zeitschrift "Sozialismus".
Im ersten Teil des Interviews mit dem italienischen Politologen Marco Revelli (Arranca! Nr. 12) ging es um die Funktionsweise der fordistischen und postfordistischen Fabrik, um die neuentstehenden und in die Gesellschaft verlagerten Konflikte sowie um die tendenziell überflüssige Rolle der Gewerkschaften. Im vorliegenden zweiten Teil nimmt Revelli zu der Frage nach Widerstandsmöglichkeiten Stellung.
Ausländer sind für die kulturelle Entwicklung der Bundesrepublik von großer Bedeutung. Auch sie müssen deshalb das Recht haben, sich umfassend politisch zu betätigen, fordert Seyed Shahram Iranbomy. Doch das bundesdeutsche Recht trennt nicht nur bei der Möglichkeit zu wählen scharf zwischen Deutschen und Ausländern, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Wo dies der Fall ist und zu welchen Konsequenzen dies führt und noch führen kann, schildert Iranbomy einem Aufsatz, den wir im Wortlaut, aber ohne Fußnoten, dokumentieren. Der Autor ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
Simmels Projekt einer "formalen Soziologie" wird der von Max Weber vertretenen Variante einer "verstehenden Soziologie" gegenübergestellt, um den Nachweis zu erbringen, daß Webers Kritik und Ablehnung von Simmels "soziologischer Methode" auf einigen grundlegenden Fehlinterpretationen von Simmels Werk beruhen. Zunächst wird Simmels Gebrauch des Begriffs der Wechselwirkung als eines „regulativen Weltprinzips" erläutert und dem von Weber vertretenen Prinzip der „kausalen Zurechnung" gegenübergestellt. Anschließend wird Simmels eigene Theorie des Verstehens im Rahmen seiner methodologischen Dreiteilung der Kulturwissenschaften in eine Erkenntnistheorie der Geschichts- und Sozialwissenschaft, in die entsprechenden empirisch verfahrenden Einzelwissenschaften bzw. "Wirklichkeitswissenschaften" im engeren Sinne sowie seine umfassende Theorie der kulturellen Moderne rekonstruiert. Schließlich wird Webers Vorwurf, daß Simmel den Anspruch auf kausale Erklärung zugunsten des Gebrauchs von quasi-ästhetischen Kategorien und Analogiebildungen aufgegeben habe, mit dem spezifischen kognitiven Status von Simmels "Philosophie des Geldes" verglichen und vor dem Hintergrund von Webers eigenem häufigen Gebrauch der Metapher der "Wahlverwandtschaft" diskutiert, welche ihrerseits eine kausaltheoretisch nicht weiter auflösbare logische Form eines gegenseitigen Beziehungsverhältnisses zum Ausdruck bringen soll, das eine nicht zu übersehende Ähnlichkeit mit dem von Simmel gebrauchten Begriff der Wechselwirkung besitzt.
Als Staatsangehörigkeit wird ein wechselseitiges Verhältnis zwischen Bürgern und Staatsverband bezeichnet, das durch besondere Pflichten und Rechte gekennzeichnet ist: so das Recht zu politischer Mitentscheidung und Partizipation, dem die Pflicht zu loyalem Verhalten gegenüber der Gemeinschaft entspricht. Zur Staatsangehörigkeit gehört auch der Anspruch auf staatlichen Schutz, etwa diplomatischen Beistand im Ausland oder Mindest-Alimentierung im Inland. Staatsangehörige unterscheiden sich insofern von allen anderen Personen, die auf dem Gebiet des Staates wohnen, als gewisse Rechte und Pflichten nur sie betreffen, etwa das Recht des Hochschulzugangs, aber auch die Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes. Die Staatsangehörigkeit ist auch von Bedeutung bezüglich des Rechts, ein Gewerbe auszuuben oder ein Grundstück zu kaufen oder bestimmte Leistungen des Staates, etwa BAFÖG, in Anspruch zu nehmen. Die Bemerkungen zu der Staatsangehörigkeit verdeutlichen die Bedeutung, die dem Einbürgerungsverfahren, also dem Erwerb der Staatsangehörigkeit, beigemessen werden müssen. Damit beschäftigt sich, insbesondere was die spezifischen Bestimmungen der Bundesrepublik anbetrifft, der folgende Text. Herfried Münkler, Professor für Politik