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Von 560 in Deutschland nachgewiesenen Arten wurden 555 Arten einer Bewertung unterzogen. Danach sind 289 Arten (52 %) bestandsgefährdet. 227 Arten wurden einer Gefährdungskategorie zugeordnet: 25 Arten zu Kategorie 1 ("vom Aussterben bedroht"), 81 Arten zu Kategorie 2 ("stark gefährdet"), 88 Arten zu Kategorie 3 ("gefährdet"), 33 Arten zu Kategorie G ("Gefährdung unbekannten Ausmaßes"); 24 Arten gelten als "extrem selten" (R) und 43 Arten wurden in die Vorwarnliste (V) aufgenommen. Für 17 Arten sind die "Daten unzureichend" (D) für eine Einstufung. Im Vergleich mit der Fassung von 1998 hat der prozentuale Anteil der in die Rote Liste aufgenommenen Arten nicht abgenommen. Nur 37 % der Arten gelten als derzeit nicht gefährdet. Veränderungen zeigen sich vor allem in unterschiedlichen Einstufungen der Arten. Dies ist teilweise durch die andere Einschätzung der Bestandessituation bedingt, teilweise auch durch die neue Vorgehensweise und Anwendung des vorgegebenen Einstufungsschemas. Bei 59 Arten ergab sich eine im Vergleich zu 1998 günstigere Bestandessituation, 36 Arten finden sich nun in einer höheren Kategorie, weil sich ihre Situation schlechter darstellt als vor 10 Jahren. Hauptursache für den gravierenden Rückgang vieler Arten ist die industrielle Landwirtschaft und der damit einhergehende Verlust artspezfischer Nahrungsquellen und Nistplätze.
Die vorliegende Veröffentlichung umfasst zwei Grundbausteine. Zum einen die offizielle Rote Liste mit Nennung der Gefährdungskategorien, zum anderen ein revidiertes systematisches Gesamtartenverzeichnis der Mollusken Baden-Württembergs. Die Rote Liste dient zum schnellen Feststellen der jeweiligen Gefährdungskategorien der einzelnen Arten in Baden-Württemberg und ist wie üblich alphabetisch nach Gattungen geordnet. Sehr großer Wert wurde auf die sorgfältige Analyse der Ergebnisse gelegt (Kapitel 7). Das Gesamtartenverzeichnis dient der aktuellen systematischen Einordnung aller Arten, weshalb hier die Taxa im Kontext des wissenschaftlichen Systems der Mollusken aufgeführt werden. Im systematischen Artenverzeichnis soll der momentane Kenntnisstand über die Mollusken Baden-Württembergs in knapper Darstellung zum Ausdruck kommen. Hier sind auch die bekannten Unterarten aufgeführt und es werden zusätzliche Informationen zum Verbreitungstyp, zur Verbreitung (Vorkommen in den Naturräumen 3. Ordnung) sowie zur Ökologie (Zuordnung einzelner Arten zu bestimmten Biotoptypen) gegeben. Mit diesen Zusatzinformationen werden Rote Listen und Artenverzeichnisse zu Gradmessern der Biodiversitätsforschung. In über 130 ‚Anmerkungen‘ werden die entsprechenden Angaben zur Systematik, Verbreitung und Ökologie präzisiert und es wird auf die hierfür zu Grunde liegende Literatur verwiesen. Alle Angaben der Roten Liste sind auch im ausführlichen systematischen Artenverzeichnis enthalten. In beiden Listen sind die Arten mit ihrer laufenden Nummer aufgeführt. Damit ist ein problemloser Wechsel von der Roten Liste zu den Angaben im systematischen Artenverzeichnis gewährleistet. Der Forschungsstand findet sich vielfach in der historischen Literatur, die deshalb eine sorgfältige und kritische Berücksichtigung erfuhr (siehe Anmerkungen und Literaturverzeichnis). Einen unschätzbaren Wert haben in diesem Zusammenhang die zahlreichen Veröffentlichungen David Geyer‘s, die den Beginn der modernen Regionalfaunisik in Baden-Württemberg kennzeichnen. Ein eigenes Kapitel zur Forschungsgeschichte hätte jedoch den vorgegebenen Rahmen dieser Arbeit gesprengt.
Es werden ontologische Antinomien, semantische Antinomien und die Sätze von Tarski, Gödel, Rosser und Church miteinander verglichen. Der Vergleich verläuft in zwei Schritten: Abstrakte Formulierungen der Sätze von Tarski, Gödel, Rosser und Church ermöglichen eine direkte Gegenüberstellung mit der Lügner-Antinomie und der Antinomie von Grelling. Der Beweis des Unvollständigkeitssatzes wird dabei mit und ohne Verwendung des Fixpunktsatzes betrachtet und die Rolle des Fixpunktsatzes analysiert. Parallel zur Antinomie von Richard werden abstrakte Sätze für Terme anstelle von Formeln gebildet. Hieraus erhält man wiederum einen Unvollständigkeitssatz. Im zweiten Schritt werden ontologische und semantische Antinomien gegenübergestellt. Es wird der Begriff einer Diagonalstruktur entwickelt, auf den beide Antinomietypen bezogen werden. Im Fall von ontologischen Antinomien werden die Antinomien von Cantor, Russell und Burali-Forti behandelt.
„Seit Jahrzehnten“, so der Münchner Kunsthistoriker Walter Grasskamp am Ende des vergangenen Jahrhunderts in einem Beitrag zur „Bilanz“ der Postmoderne-Diskussion, „muss man nun schon mit der Ungewissheit leben, nicht mehr genau sagen zu können, in welcher Epoche man sich eigentlich befindet.“ (Grasskamp 1998: 757) Die damit angesprochene Erfahrung von Verunsicherung und das hiermit zugleich verbundene desillusionäre Lebensgefühl, deren zeitgenössische Verbreitung sich nicht zuletzt an der Beliebtheit der bereits Mitte der 1980er Jahre von Jürgen Habermas geprägten Formel einer „neuen Unübersichtlichkeit“ (vgl. Habermas 1985: 139) ablesen lässt, blieb freilich nicht nur auf jene westlichen Länder beschränkt, deren Fortschritts-, Planungs- und Freiheitsvorstellungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts – vor dem Hintergrund einer bis in die Anfänge der Neuzeit zurückreichenden und namentlich im Jahrhundert der Aufklärung und dann im Zeitalter der Naturwissenschaften in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts forcierten Rationalisierungs-Euphorie – ausgehend von den 1970er Jahren inzwischen an ihre Grenzen geraten sind.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich vor allem mit der produktiven Wirkung und dem innovativen Potential von Störungen im Bereich der ästhetischen Wahrnehmung und Poetik. Unter dem genannten Konzept von Störung lässt sich zunächst eine Reihe von verschiedenen ästhetischen und poetischen Phänomenen subsumieren, die man als gezielte oder unbewusste Abweichung von der Erwartungshaltung des Rezipienten definieren kann. Jene poetischen und künstlerischen Erscheinungsformen von Störung reichen von der spielerischen Divergenz bis zur gezielten Unterbrechung und systematischen Irritation; sie umfassen auch markante Brüche mit literarischen Traditionen und etablierten Schreibkonventionen.
Die Larvalparasitoide Venturia canescens (Gravenhorst) und Habrobracon hebetor (Say) sind Parasitoide der Mehlmotte Ephestia kuehniella, der Dörrobstmotte Plodia interpunctella und der Tropischen Speichermotte E. cautella. H. hebetor ist ein idiobionter, gregärer Ektoparasitoid, d.h. die Wirtslarve wird vor der Eiablage paralysiert und mehrere Nachkommen entwickeln sich an einem Wirtstier (Hase, 1922). V. canescens ist ein koinobionter, solitärer Endoparasitoid, d.h. die Wirtslarve wird vor der Eiablage nicht paralysiert und nur ein Nachkomme entwickelt sich in einem Wirtstier, welches erst kurz vor der Verpuppung eingeht (1937). Press & al. (1977) zeigten in Versuchen in kleinen Versuchsgefäßen, dass V. canescens vollständig von H. hebetor unterdrückt wurde. Da bereits von V. parasitierte Larven von H.paralysiert und anschließend parasitiert wurden, konnte sich der Nachwuchs von V.nicht entwickeln. V.ihrerseits war nicht in der Lage, bereits von H.paralysierte Larven zu parasitieren. Press & al. (1977) schlussfolgerten daraus, dass V. canescens bei einer massenweisen Freilassung von H. hebetor zur biologischen Bekämpfung unter Praxisbedingungen verdrängt werden würde. Dennoch treten beide Parasitoide in Mühlen, Bäckereien und Lagerhäusern in Mitteleuropa auch bei einem Einsatz von H. hebetor zur biologischen Bekämpfung gemeinsam auf (Prozell & Schoeller, 1998; Lukas, 2002, Prozell & unveröffentl. Daten). Eine mögliche Erklärung könnte die bessere Wirtsfindungsfähigkeit von V. canescens in größeren Räumen sein. Das Wirtsfindungsvermögen beider Arten wurde bereits in einigen Arbeiten behandelt (Parra & Al., 1996; Desouhant & 2005), jedoch wurden die Auswirkungen auf die Konkurrenz dabei nicht betrachtet. Das Ziel dieser Arbeit war es daher, die räumliche Konkurrenz zwischen H. hebetor und V. canescens in Räumen mit zunehmendem Volumen zu untersuchen.
Répertoire des archives : sous-série 2 G ; rapports périodiques ; première tranche ; 1895 - 1940
(2008)
Bereits 1993 wurde am Botanischen Garten der Universität Osnabrück eine Grüne Schule gegründet. Viele Vorüberlegungen, wegbereitende Maßnahmen und persönliches Engagement waren der Gründung vorausgegangen. Die Grüne Schule Osnabrück entwickelte sich schnell und verfügt heute über ein pädagogisches Programm für Schulen aller Schulformen und Klassenstufen sowie Kindergärten. Darüber hinaus können interessierte Erwachsenengruppen in allgemeinen Gartenführungen oder speziellen Themenführungen die Vielfalt des Botanischen Gartens erleben. Im Freizeitbereich engagiert sich die Grüne Schule bei Kindergeburtstagen, Ferienpassaktionen oder kulturellen Veranstaltungen des Botanischen Gartens sowie bei Aktivitäten des Verbandes Botanischer Gärten e.V. Grundlegender Anspruch ist es, wissenschaftliche Themen für die Öffentlichkeit didaktisch aufzubereiten, um biologische Zusammenhänge möglichst lebendig zu vermitteln.
Rückkehr des Autors? : Literatur und kulturelle Autorität in der interkulturellen Kommunikation
(2008)
Während ihrer Feldforschung in Nigeria erzählt die Ethnologin Laura Bohannan den Stammesmitgliedern der Tiv die Geschichte von Hamlet […] Ihre eigene sowie die europäische Interpretationsautorität überhaupt werden ihr von den Stammesältesten aus der Hand genommen. […] Mit ihrem kulturellen Wissen behaupten sie, den Schlüssel für die „wahre“ Bedeutung von Shakespeares „Hamlet“ zu besitzen. […] Aber auch die Tiv gehen von der kurzschlüssigen Voraussetzung aus, dass kulturelles Wissen anthropologisch zu begründen und daher universalisierbar sei. […] Dieses interkulturelle Szenarium, in dem Deutungsautoritäten aufeinanderprallen, ist aufschlussreich für die Frage der literarischen Autorität überhaupt. Muss die Darstellungs- wie Auslegungsautorität von literarischen Texten nicht gerade die Grenzen kultureller Zugehörigkeit überschreiten, um in einer entstehenden Weltgesellschaft zu einem nicht nur westlichen „Vorhaben interkultureller Repräsentation“ beitragen zu können? Diese Frage sprengt das traditionelle Dreiecksverhältnis von Autor-Text-Leser. Denn die Grenzüberschreitungen der interkulturellen Kommunikation aktivieren bewusst oder unbewusst auch die jeweiligen kulturellen Bezugsrahmen, welche die literarische Darstellung und Deutung ihrerseits erst „autorisieren“. Gerade wenn Texte zwischen verschiedenen Kulturen zirkulieren – sei es durch Mehrsprachigkeit des Autors (wie z.B. bei Joseph Conrad, Elias Canetti, Yoko Tawada usw.), durch Übersetzung oder durch interkulturelle Intertextualität –, kommt nicht mehr nur literarisch-narrative, sondern auch kulturelle Autorität unübersehbar ins Spiel.
Im Normalfall, in dem Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluß feststellen (vgl. § 172 AktG), können sie einen Teil des Jahresüberschusses, höchstens jedoch die Hälfte, in „andere Gewinnrücklagen“1 einstellen (§ 58 Abs. 2 S. 1 AktG). Die Satzung kann Vorstand und Aufsichtsrat zur Einstellung eines größeren oder kleineren Teils des Jahresüberschusses ermächtigen; allerdings darf die Verwaltung aufgrund einer solchen Satzungsbestimmung keine Beträge in andere Gewinnrücklagen einstellen, wenn die anderen Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals übersteigen oder soweit sie nach der Einstellung die Hälfte übersteigen würden (§ 58 Abs. 2 S. 2, 3 AktG). Nach § 58 Abs. 3 AktG kann die Hauptversammlung sodann in ihrem Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns (vgl. § 174 AktG) weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen. Im Folgenden werden nach einer Sichtung wirtschaftswissenschaftlicher Erwägungen zu Thesaurierung und Ausschüttung (unten II.) die Pflichten und die Kontrolle der Entscheidungen über die Gewinnverwendung von Vorstand und Aufsichtsrat einerseits (unten III.) und der Hauptversammlung andererseits (unten IV.) erörtert. V. faßt die Ergebnisse zusammen. Die besonderen Rechtsfragen, die sich bei Rücklagenbildung in abhängigen Gesellschaften ergeben, werden nicht behandelt.
Die "Sagen der Schwäbischen Alb" bieten einen Querschnitt der Überlieferungen und bilden die Landschaft ab mit ihren besonderen Herausforderungen an die Menschen, die in ihr leben. Neben der Hauptmasse an Prosatexten in heutigem Neuhochdeutsch finden sich in der Sammlung auch einige Sagenballaden sowie Sagentexte in Frühneuhochdeutsch sowie Sagenvarianten. Eine Einführung und ein Kommentar zu den jeweiligen Sagentexten führt in die Welt der Sagen mit ihren Motiven und Erzählsträngen ein. Nachweise zu den einzelnen Texten und ein Ortsregister beschließen das Buch. In dem Band finden sich Sagen der gesamten Schwäbischen Alb: Westalb und Heuberg, Burgen und Felsen im oberen Donautal, Rund um Baiingen, Aus Hohenzollern, Im Sagenreich der Pfullinger Urschel, Auf der rauhen Alb, An der oberen Fils, Im Land der Sibylle von der Teck, An Blau und Lone, Auf der Ostalb.
Unter dem Titel „Rheinischer Sagen-Kreis“ veröffentlichte Adelheid von Stolterfoth (1800-1875), „adeliges Urgestein der Rheinlyrik“ (Gertrude Cepl-Kaufmann), 1835 eine Sammlung von Balladen, Romanzen und Legenden, die sich um Felsen, Burgen, Klöster und Städte des Rheins ranken. Der junge Alfred Rethel (1816-1859), bekannt durch seinen Zyklus „Auch ein Totentanz“, lieferte dazu die Illustrationen. Dieses Werk der Rheinromantik publiziert das Goethezeitportal vollständig in Wort und Bild.
Sagen, was sonst kein Mensch sagt : Elfriede Jelineks Theater der verweigerten Komplizenschaft
(2008)
Das Goethezeitportal publiziert das Gedicht „Der Mönch von Heisterbach“ von Wolfgang Müller von Königswinter (1816-1873), dem einst beliebten "Sänger des Rheines", mit einer Illustration der Sage, mehreren Ansichten der Klosterruine Heisterbach, einem beliebten Motiv der Rheinromantik, und Erläuterungen zur Geschichte der ehemaligen Zisterzienserabtei bei Königswinter im Siebengebirge.