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Am vergangenen Freitag näherte sich eine Langstreckenrakete der Westküste der USA. Vom Luftwaffenstützpunkt im kalifornischen Vandenberg stieg sogleich eine Abwehrrakete auf. Ihre Mission: die sich nähernde Bedrohung noch vor Wiedereintritt in die Atmosphäre abzufangen und durch die kinetische Energie des Aufpralls zu zerstören. Doch der Abfangversuch – seit 2010 der erste Test des bodengestützten US-Raketenabwehrsystems – missglückte. Das Programm ist teuer, gefährdet die strategische Stabilität – und funktioniert nicht. Stephen Schwartz (@SchwartzCNS), Herausgeber der Nonproliferation Review und Mitarbeiter am James Martin Center for Nonproliferation Studies (Monterey), brachte es Freitag in einem Tweet auf den Punkt:...
Dass in Ägypten und Tunesien der sogenannte Arabische Frühling weitgehend friedlich die jeweiligen Diktatoren zu Fall brachte, hängt unter anderem damit zusammen, dass in beiden Ländern die Armee gegen die Proteste nicht gewaltsam vorging. Doch während in Ägypten das Militär direkt nach der Revolution politische Ämter übernahm und im Juli 2013 erneut intervenierte, um Präsident Mursi abzusetzen, hält sich in Tunesien die Armee aus dem politischen Prozess heraus. Doch welche Rolle genau spielen die Generäle in den beiden Ländern und wie hängt diese mit den zum Teil turbulenten Demokratisierungsprozessen zusammen? Hier ein Vergleich der unterschiedlichen, historisch gewachsenen Positionen der Streitkräfte im Staat, der deren politisches Eingreifen beziehungsweise Zurückhaltung aus dem politischen Prozess verständlich macht. Dabei zeigt sich, dass sowohl die Rolle der Streitkräfte bei der Gründung der Republiken in den 1950er Jahren als auch Strukturreformen in den 1960er Jahren die Grundlagen dafür legten, dass die ägyptische Armee mit Politik und Wirtschaft heute aufs engste verbunden ist, das tunesische Militär dagegen eine Randfigur im politischen Machtgefüge darstellt...
“Ohne sie würde der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus eines Werkzeugs von ganz entscheidender Wirkung beraubt”. Sie, das ist die Antiterrordatei, die Ende 2006 in Kraft trat und deren Bedeutung Innenminister Friedrich hier betont. Zur “Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland” soll sie dienen, die “gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei” von 30 bis 40 verschiedenen deutschen Sicherheitsbehörden (auch solcher, die eigentlich nicht mit Terrorabwehr befasst sind). Datenschützer sowie das Verfassungsgericht in Karlsruhe sehen rechtliche sowie eine Reihe von weiteren Problemen bei der Verbunddatei. Was ist sie also, und welche Funktion wiegt schwerer: Effektives Antiterror-Instrument oder Vermischung der strukturellen Grenze zwischen Polizei und Geheimdiensten?...
Der Einsatz militärischer Gewaltmittel, wie er derzeit von den USA und Frankreich in Syrien vorbereitet wird, benötigt stets eine besonders hohe Rechtfertigung. Washington, Paris und London bemühen vor allem zwei Gründe: Assad zu bestrafen und von weiteren Angriffen abzuschrecken sowie das Chemiewaffentabu im Völkerrecht aufrechtzuerhalten. Beiden mangelt es in eklatanter Weise an überzeugender Wirksamkeit und Legitimität. Auf diese Weise beschädigen Obama und Hollande die internationale Ordnung, die sie vorgeben zu verteidigen. Stattdessen sollten sie die gleiche Kraft in diplomatische Bemühungen für Frieden stecken.
Wissenschaftliches Bloggen ist, gerade in Deutschland, nicht immer einfach. Mal fehlt es an “Grundoffenheit” gegenüber offenen Formaten, dann wiederum ist “populärwissenschaftliches Bloggen” nicht gut angesehen. Maximilian Steinbeis hingegen hat als Rechtswissenschaftler und Journalist ein Blog auf die Beine gestellt, das die wissenschaftliche Bloglandschaft Deutschlands bereichert und andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf das Format Blog aufmerksam macht. Sein Verfassungsblog, den Steinbeis in Kooperation mit dem Forschungsverbund zur Rechtskultur “Recht im Kontext” betreibt, wird nun sogar zum kommunikativen Versuchslabor des Forschungsprojekts „Verfassungsblog:Perspektiven der Wissenschaftskommunikation in der Rechtswissenschaft“. Grund genug, uns mit ihm über all diese Fragen zu unterhalten.
Das Syrien-Dilemma zeigt: die Suche nach der am wenigsten schlechten Lösung muss früh beginnen
(2013)
Srebrenica, Ruanda, Syrien – der Giftgaseinsatz vom 21. August 2013 wird in die Geschichtsbüchereingehen. Und, sollte es nicht doch noch zu einer überraschenden Einigung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationenkommen: Es wird ein Eintrag der Schande für die internationale Gemeinschaft sein – egal welche Entscheidungen in den nächsten Tagen fallen. Wird nicht reagiert, zeigt sich, dass allen Konventionen zum Trotz ein derart grausames Verbrechen ungestraft bleiben kann. Kommt es aber zu einem nicht-mandatierten begrenzten Militärschlag, ist die (nicht neue)Lehre, dass im UN-System Legitimität und Legalität oft auseinanderfallen. Dass in dieser Woche die Diskussion um die Notwendigkeit eines Angriffs aufkommt zeigt auch: Nicht der Schutz von Zivilisten steht im Zentrum der Überlegungen. Und: Es ist das kontinuierliche Töten, welches die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft vor die größten Herausforderungen stellt.
In der Süddeutschen Zeitung tauchte am vergangenen Montag eine wirklich verblüffende Forderung auf. Der Dresdner Rechtsanwalt Thomas Giesen verstieg sich dort zum Ruf nach einem staatlichen Wissensmonopol, analog zur “mühsam erkämpften Errungenschaft” des Monopols auf legitime Gewaltanwendung. Das Netz “als unzensierter Raum,zugänglich für jeden und für alle noch so verdorbenen Inhalte” – mit dieser hippiesken Träumerei sei es doch nun wirklich einmal genug, so der ehemalige sächsische Datenchutzbeauftragte. Doch wohin ein solches staatliches Wissensmonopol führen kann, demonstrierte in diesen Tagen eindrucksvoll die britische Regierung durch die Festsetzung des Lebensgefährten von Enthüllungsjournalist Glenn Greenwald sowie die Zerstörung von Quellenmaterial des Guardian. Die Sicherheitsbehörden wollen also nicht nur alles wissen, sie wollen darüber verfügen, wer was zu wissen hat und auch die Konsequenzen aus diesem Wissen ungestört verfolgen. Damit gebärden sie sich schon jetzt wie ein Monopolist – und entlarven diese sicher gut gemeinte Idee als totalitäre Phantasie.
The G20 summit starting today will be overshadowed by the Syrian crisis. Wolfgang Seibel assesses that,while Germany and Russia share a common history that has shaped their relationship as well as close and crucial economiclinkages, their worldviews are incompatible – international problem-solvingvs. prioritizing geopolitical interests. The question is, in light of the crisis in Syria, are German foreign policymakers in a position to influence Russian key-players?
In den offiziellen Verlautbarungen zum Syrienkonflikt gibt es nur einen „dünnen“ Bezug auf die „Responsibility to Protect“ (R2P). Ist die Idee der Schutzverantwortung am Ende? Man könnte es angesichts des Debakels der internationalen Syrienpolitik annehmen. Die R2P ist ja sogar schon im Augenblick ihres höchsten Triumpfes, d.h. im Anschluss an die Intervention in Libyen, von einigen Beobachtern des Zeitgeschehens für tot – oder zumindest für fast tot oder scheintot – erklärt worden (vgl. dazu den HSFK-Report von Dembinski und Reinold). Aber das muss nicht so sein. Wenn sie die Menschenrechte und sich selbst ernst nimmt, darf die internationale Gemeinschaft nicht über Massenverbrechen hinwegsehen. Statt die R2P zu begraben, sollte das Syrien-Debakel zum Anlass genommen werden, über Grundfragen des internationalen Schutzes von Menschen vor innerstaatlicher Gewalt neu nachzudenken.