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In einer prospektiven Studie wurden in der neonatologischen Abteilung der Universitätskinderklinik Frankfurt am Main zwischen 1996 und 1999 26 Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 2000g, die mit einem NAK versorgt waren hinsichtlich der Auswirkung auf die Nieren, der Nierengröße und des Wachstums, sowie der sonstigen Komplikationen untersucht und nachbeobachtet. Weitere 37 Neugeborene, die im gleichen Zeitraum geboren wurden und keinen NAK erhielten, wurden in die Kontrollgruppe aufgenommen, um einen statistischen Zusammenhang zwischen NAK und der Veränderung der Nierengröße festzustellen. Auch die Komplikationen das NAK wurden erfasst und statistisch ausgewertet. Die Nieren wurden mittels Sonographie bezüglich der Größe, der Morphologie und der Volumina kurz nach der Geburt und nach 1 bis 2 Monaten untersucht. Es wurden die Retentionswerte, die arteriellen Mitteldrücke in gleichen Abständen und die Gerinnungswerte am 2. Lebenstag, sowie die Verweildauer des NAK in der Experimentalgruppe ermittelt und verglichen. Die Medikation und die demographischen Daten wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Nierenvolumina waren in der Experimentalgruppe anfänglich signifikant kleiner, wobei dieser Unterschied sich im Sinne eines Aufholwachstums der bezüglich des Gestationsalters unreiferen Kinder in diesem Kollektiv bei der Zweituntersuchung nicht mehr nachweisen lies. Somit konnte in unserem Kollektiv kein Zusammenhang zwischen der Behandlung mit einem NAK und der Nierengröße, d.h. des Nierenwachstums nachgewiesen werden. Elf Kinder in der Kontrollgruppe wiesen eine Stagnation des Wachstums mindestens einer Niere auf, bei 9 Kindern der linken Niere. Bei dreien dieser Kinder wurde in einer Drittuntersuchung ein vermehrtes Wachstum im Sinne eines Aufholwachstums nachgewiesen. Einer dieser Patienten mit Stagnation des Nierenwachtumes der linken Niere zeigte passager hypertensive Blutdrücke, ohne dass hierfür fassbare Gründe zu eruieren waren. Die Nierenvolumina der Kinder, die an hypertensiven Blutdrücken in der Kathetergruppe litten, waren bei der Zweituntersuchung signifikant größer in der Experimentalgruppe als bei den Kindern in der Kontrollgruppe. Dies lag an den Nierenvolumina des niereninsuffizienten Patienten der größere Nierenvolumina als die anderen Patienten aufwies. Bei dem anderen Kind in der Experimentalgruppe, welches durch hypertensive Blutdrücke und einen Verschluss der Arteria renalis auffiel, am ehesten NAK induziert, waren die Nierenvolumina im Vergleich unauffällig. Dies ist bedingt durch die sofortige und erfolgreiche Lysetherapie. Insgesamt zeigt sich durch den NAK nach unserer Ansicht kein Einfluss auf die Nierengröße im Sinne der Entwicklung einer Schrumpfniere bei den Patienten die mit passager hypertensiven Blutdrücken auffällig wurden. Die Nierenvolumina des Patienten mit Aortenthrombose waren bei Erst- und bei Zweituntersuchung normalgroß, so dass hier kein Einfluss des NAK auf das Nierenwachstum. Die an einer Sepsis erkrankten Kinder waren im Vergleich hinsichtlich der Inzidenz zwischen der Experimental- und Kontrollgruppe nicht verschieden. Der NAK stellt somit kein Risko für eine Sepsis in unserem Studienkollektiv dar. Die Kreatininwerte waren zwischen Experimental- und Kontrollgruppe statistisch nicht verschieden, so dass ein Einfluss des NAK auf die Kreatininwerte nicht zu ermitteln war. Die Patienten mit hypertensiven Blutdrücken (Verschluss der A.renalis und Niereninsuffizienz) zeigten im Vergleich mit den übrigen Patienten erhöhte, nicht jedoch pathologische Kreatininwerte. Die Kreatininwerte bei dem Patienten mit Niereninsuffizienz bei Erst- und Zweituntersuchung höher als bei den übrigen Patienten als Folge der Niereninsuffizienz. Der Patient mit der Thrombose der A. renalis wies erhöhte Kreatininwerte nur im Rahmen der Zweituntersuchung auf. Ein Einfluss des NAK auf die Kreatininwerte und somit auf die Nierenfunktion ist im Einzellfall der Thrombose der A. renalis wahrscheinlich. Es zeigen sich jedoch keine pathologisch erhöhten Kreatininwerte. Die arteriellen Mitteldrücke waren initial in der Experimentalgruppe signifikant niedriger als in der Kontrollgruppe. Ein Unterschied der sich bis zur Zweituntersuchung normalisiert hatte und als Folge des geringeren Gestationsalters und des geringeren Gewichtes zu sehen ist, so dass sich die Blutdrücke wie auch das Gewicht bis zur Zweituntersuchung angleichen konnten. Statistisch zeigt sich kein Zusammenhang zwischen NAK und erhöhten MADWerten. Die Verweildauer des NAK in der Experimentalgruppe lag zwischen 2 und 19 Tagen bei einem Mittelwert mit 8,81 Tagen +/- 3,77 Tagen. Die Fibrinogenwerte, gleich wie die AT III- Werte am 2. Lebenstag waren in der Experimental- und Kontrollgruppe nicht signifikant verschieden. Gleiches konnte auch bei dem Patienten der einen Aortenthrombus aufwies gezeigt werden. Die AT III- Spiegel waren insgesamt, wie oben erwähnt statistisch nicht auffällig, dennoch wies der Patient der einen Nierenarterienverschluss erlitt den niedrigsten AT III- Spiegel im gesamten Kollektiv auf. Patienten mit arterieller Hypertonie waren in der Kontroll- und der Experimentalgruppe jeweils zwei zu finden. Somit zeigte sich in unserem Kollektiv keine Signifikanz hinsichtlich des Auftretens der arteriellen Hypertonie. Die Genese der erhöhten RR- Werte war in der Experimentalgruppe bei dem Patienten mit dem Verschluss der A. renalis am ehesten NAK induziert. Ein Aortenthrombus konnte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nachgewiesen werden. Bei dem Patienten mit der Niereinsuffizienz spielte der NAK wenn überhaupt nur eine untergeordnete Rolle. Es handelt sich in unserem Studienkollektiv um einen Einzellfall der NAK- induzierten arteriellen Hypertonie, die durch gutes Management und rasche Therapie nur von passagerer Natur war. Ein Patient im Gesamtkollektiv, welcher in die Experimentalgruppe aufgenommen worden war, zeigte einen asymptomatischen Aortenthrombus infolge der Behandlung mit dem NAK. Bei einem Kind in der Experimentalgruppe entwickelte sich eine passagere Niereninsuffizienz im Rahmen eines Multiorganversagens aufgrund einer Rhesusinkompatibilität und einer Sepsis. Dieser Patient wies im Verlauf erhöhte Blutdrücke auf. Ein direkter Zusammenhang mit der Versorgung durch einen NAK konnte wie oben erwähnt, nicht nachgewiesen werden. Ob die hämodynamischen Veränderungen hierbei eine zusätzliche Rolle spielen ist unwahrscheinlich. Das Auftreten einer Sepsis war zwischen Kontroll- und Experimentalgruppe nicht signifikant verschieden. In beiden Kollektiven fanden sich 15 kleine Patienten, die an einer Sepsis erkrankten, so dass in unserem Kollektiv kein Zusammenhang zwischen dem Auftreten einer Sepsis und der Versorgung mit einem NAK aufgezeigt werden konnte. An einer NEC erkrankten 12 Kinder im Gesamtkollektiv. Sieben derer waren in der Experimentalgruppe, wobei sich keine Signifikanz hinsichtlich der Häufigkeit nachweisen lies. Es konnte kein Zusammenhang zwischen der Versorgung mit einem NAK und dem Auftreten einer NEC gesehen werden. Auch was den Verlauf der NEC betrifft fand sich zwischen den Kindern mit und ohne NAK kein Unterschied betreffend der Notwendigkeit des konservativen oder chirurgischen Managements. Insgesamt stellt das Monitoring der arteriellen Blutgase unter Beatmung bei Frühgeborenen die vor der 30 SSW geboren wurden bei sorgfältiger Indikationsstellung und entsprechender Handhabung ein sicheres Verfahren zur besseren Behandlung der Patienten dar, wenn eine kritische Evaluation hinsichtlich der möglichen Komplikationen, insbesondere zur Vermeidung von dauerhaften Schäden erfolgt.
Die Koronare Herzkrankheit (KHK) nimmt die bedeutendste Stellung bei den Todesursachen und den Gesundheitskosten ein. So beträgt die jährliche Sterblichkeitsrate der KHK-Patienten derzeit 5 – 8 %. KHK ist die häufigste Todesursache in Deutschland. Bisher konzentrierte sich die Ursachenforschung und die Therapie hauptsächlich auf physiologische Ursachen. In letzter Zeit entstanden darüber hinausgehende Ansätze zur Hinterfragung der soziologischen und psychologischen Rahmenbedingungen die die Entstehung der KHK begleiten und begünstigen. Eine der anerkannten Methoden zur Analyse und Behandlung von Ungleichgewichten zwischen dem Individuum und seiner Umwelt ist die Methode des ZBKT (Zentrales- Beziehungskonflikt- Thema). Dazu wurden in der vorliegenden Studie exemplarisch von 2 KHK-Patienten Analysen der Therapieverläufe erstellt und auf Entwicklungen hin untersucht. Die Evaluierung veranschaulichte die Beziehungskonflikte und die Subjekt-Objekt-Interaktionen besagter Patienten auf quantitativer und qualitativer Ebene und deren Veränderung durch eine analytisch orientierte Kurzzeit-Psychotherapie. Von beiden Patienten wurden hier die beruflichen und berufsnahen Beziehungskonflikte zur Auswertung herangezogen. In einer weiteren Arbeit sollen anschließend die familiären und familiennahen Themen einer analogen Analyse unterzogen werden. Es soll gezeigt werden, dass die Methode des ZBKT ein extrahiertes Themengebiet valide darstellen kann. Es wurden an Hand von 47 Verbatimprotokollen der therapeutischen Einzelsitzungen gemäß der von Lester Luborsky entwickelten Methode des „Zentralen Beziehungskonflikt-Themas“ die zentralen Beziehungskonfliktmuster extrahiert und deren Veränderungen über die Therapie erfasst. Mit dieser Methode, die 1976 erstmals vorgestellt wurde und unter dem Namen „core conflictual relationship theme method (CCRT)“ bekannt gemacht wurde, ist ein strukturiertes Vorgehen möglich, das den genauen Inhalt der von den Patienten erwähnten Beziehungsmuster widerspiegelt. Es können relativ zeit- und objektstabile Relationen zwischen Wünschen und Reaktionen eines Menschen mit wichtigen Beziehungspersonen erfasst werden, die sich sowohl in der Gegenwart, als auch in der Vergangenheit manifestieren. Entsprechend können auch Veränderungen identifiziert werden. Um die Verlaufuntersuchung zu optimieren wurden beide Therapien in zwei Phasen aufgeteilt und die sich in den Standardkategorien und Clustern abzeichnenden Veränderungen ausgewertet. Zur Beurteilung des Therapieverlaufes wurden einfache und rasch aus den Sitzungs-Transkriptionen zu erfassende Kennzahlen vorgeschlagen. Diese umfassen die Darstellung der Clusterentwicklung über die Zeit in zwei Phasen, sowie die subjektiven Veränderungen der Sichtweise der Patienten an Hand des Positivitätsquotienten. Es zeigt sich, dass im Verlauf der Therapie deutliche Verbesserungen sowohl bei den Reaktionen des Subjektes als auch denen des Objektes zu erkennen waren. In der durchgeführten Studie wurden zwei KHK- Patienten bezogen auf die berufsrelevanten Einflüsse hin untersucht. Einer der Patienten hat die beruflichen Themen als Schwerpunkt, während der andere sich auf familiäre Einflüsse konzentriert. Dabei zeigte sich, dass die Entwicklung im Verlaufe der Therapie umso deutlicher dargestellt werden kann je häufiger der Patient die beruflichen Probleme thematisiert. Primär zeigte sich, dass der eine Patient unerfüllte Wünsche nach Sicherheit, Struktur und Stabilität im beruflichen Umfeld hat, während der andere Patient sich eine bessere Kommunikationsfähigkeit und Extrovertiertheit wünscht. Beide Perönlichkeitsstrukturen basieren auf einer erschwerten Kindheit mit einem gestörten Vater-Sohn-Verhältnis, das sich einer übertriebene Strenge, Mangel an Kommunikation und Zuneigung sowie adäquater Anerkennung seitens des Vaters manifestiert. Dies prägte die Interaktionen beider Patienten mit Ihrer Umgebung und wurde in der Therapie festgestellt. Im affektiven Bereich zeigte sich ein hohes Enttäuschungsniveau mit Hilflosigkeit und Frustration. Diese pathologischen Beziehungsmuster prägten primär die erste Phase der Therapie. Dieses Selbstbild veränderte sich bei beiden Patienten. Es kam zu einer verbesserten Selbstbewertung die das Konzept der positiven Sichtweise bezüglich ihrer Umgebung stark untermauerte. Beide Patienten empfanden demzufolge gegen Ende der Therapie ihre anfängliche Problematik und die Interaktionen mit ihrer Umgebung als weniger frustran bzw. einschränkend. Es hatte den Anschein, als ob eine gewisse Distanz aufgebaut werden konnte, die es beiden Patienten ermöglichte sich im Verlauf der Therapie wohler zu fühlen. Es nahmen sowohl die negativ orientierten Beziehungsepisoden ab als auch die positiven zu, und der Kontrolleindruck („ich bin eingeengt in meiner Entscheidungsfreiheit durch andere“) verringerte sich. Zudem wurde das Bestreben Konflikte zwanghaft zu lösen und sich damit unter Druck zu setzen abgelöst bzw. in den Hintergrund gedrängt durch eine beginnende Autonomie. Es wurde nachgewiesen, dass das ZBKT eine valide Methode ist, die für die Zukunft ein sinnvolles Verfahren zur Verfügung stellt, um nicht nur klassische Therapien im Gesamtverlauf darzustellen, sondern auch themenspezifische Extraktionen vorzunehmen, abzubilden und zu beurteilen. Weitergehende Untersuchungen mit einem größeren Datenfundus und modifizierten Ansätzen der Methode des ZBKT könnten ein Optimierungspotential zeigen, das die Wirksamkeit und den theoretischen Ansatz dieser Studie untermauern und von großem Interesse wären.
Aufgrund der immensen Bedeutung der Prävention von Infektionskrankheiten und nicht-infektionsbedingten Problemen bei jährlich mehreren Millionen in tropische und subtropische Regionen reisenden deutschen Passagieren sowie des derzeit nur fragmentarischen Bildes von der Qualität der reisemedizinischen Beratung in Deutschland widmete sich diese Datenerhebung der Feststellung der Vollständigkeit und in Teilen der Korrektheit der Empfehlungen zu präventiven Maßnahmen. Die Untersuchung hatte zum Ziel, die Inanspruchnahme einer Beratung bei verschiedenen Beratungsstellen zu eruieren und diese mit erfassten Personen- und Reisedatenmerkmalen in Beziehung zu setzen. Weiterhin wurden die reisemedizinische Beratung in Deutschland auf Schwachstellen hin überprüft und die Empfehlungen der Hausärzte mit denen der nicht-hausärztlichen professionellen Berater (Apotheken, Tropeninstitute, Gesundheitsämter und die Flughafenklinik Frankfurt am Main) verglichen. In einem 27 Punkte umfassenden Erhebungsbogen wurden umfangreiche Daten von Passagieren zu fünf repräsentativen Reisezielen (Dominikanische Republik, Kenia, Senegal, Südafrika, Thailand) am Flughafen Frankfurt am Main zur Zeit der Herbstferien 2001 gesammelt. Die Ergebnisse erfuhren in einem weiteren Schritt eine vorwiegend deskriptive Auswertung, Unterschiede zwischen den Beratungsstellen und -gruppen (Hausärzte, nicht-hausärztliche Berater, Laiengruppe) wurden im Rahmen der induktiven Statistik mittels des exakten Fisher-Tests genauer betrachtet. Von 603 Passagieren haben 91% reisemedizinische Informationen in irgendeiner Form eingeholt, wobei die Anteile für die verschiedenen Reiseziele zwischen 89% und 96% variieren. Eine Mehrfachberatung der Reisenden hat bei 77% der Teilnehmer stattgefunden, wobei sich keine Abhängigkeit vom Risikograd eines Bestimmungsortes zeigt. ...
Hintergrund: Im vorzustellenden Projekt wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die Europäisierung der Arzneimittelpolitik auf die in Deutschland gültigen Sicherheitsstandards hat. Die Festlegung von Sicherheitsstandards geschieht einerseits hinsichtlich der Zulassung von Arzneimitteln (Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit). Zudem wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis bereits zugelassener Präparate in einem System der Nachmarktkontrolle (Pharmakovigilanz) beobachtet, um unerwünschte Arzneimittelwirkungen erfassen und gegebenenfalls darauf reagieren zu können. Die Europäische Kommission bemüht sich seit mehreren Jahrzehnten um eine Vereinheitlichung der Arzneimittelzulassung innerhalb der EU. Beabsichtigt ist die Herstellung eines einheitlichen europäischen Arzneimittelmarktes. Im Netzwerk europäischer Arzneimittelpolitik sind die pharmazeutischen Hersteller ein einflussreicher Akteur. Mit der Dominanz industrieller Interessen ist die Befürchtung verbunden, dass das Ziel der Arzneimittelsicherheit gegenüber ökonomischen Interessen in den Hintergrund tritt. Eine mögliche Konsequenz wäre die Aufweichung von Standards auf der nationalen Ebene. Material/Methoden: Die Auswirkungen der Europäisierung der Arzneimittelpolitik auf die Sicherheitsstandards werden mittels einer Dokumentenanalyse erfasst. Das untersuchte Material setzt sich einerseits aus den europäischen Rechtsetzungsakten (Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien), andererseits aus den daraus abzuleitenden Veränderungen in deutschen Gesetzen und Verordnungen zusammen. Beginnend mit der ersten europäischen Verordnung im Jahr 1965 und ihren Konsequenzen für das deutsche Arzneimittelgesetz bis zur Etablierung und Revision europäischer Zulassungsverfahren wird anhand der relevanten Dokumente die Entwicklung der Sicherheitsstandards im Europäisierungsprozess nachvollzogen. Ergebnisse/Diskussion: Erste Untersuchungsergebnisse weisen darauf hin, dass die schrittweise Europäisierung der Arzneimittelregulierung für Deutschland in der Tendenz eine Erhöhung von Sicherheitsstandards zur Folge hatte. Der Prozess verlief in unterschiedlichen Phasen und bewirkte in seinen Anfängen seit Mitte der 1960er Jahre eine nachholende Einführung sowie eine kontinuierliche Weiterentwicklung regulativer Standards. Mit der Forcierung des europäischen Binnenmarktprojektes Mitte der 1980er Jahre zeichnet sich eine stärkere industriepolitische Akzentuierung ab. Die Arzneimittelzulassung wird zunehmend hinsichtlich ihrer Wirkung auf die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller bewertet. Jüngere Entwicklungen rücken die Beschleunigung und Entbürokratisierung der Verfahren in den Mittelpunkt.
Typ-I-Diabetes, Morbus Basedow und Hashimoto-Thyreoiditis zählen zu den multifaktoriellen Autoimmunerkrankungen, bei deren Entstehung genetische, immunologische sowie Umwelt- und psychosoziale Faktoren beteiligt sind. Die immunologischen und genetischen Komponenten werden durch die HLA-Genregion dominiert. Diese ist Teil des Haupthistokompatilitäts-Systems (major histocompatibility complex, MHC) auf dem kurzen Arm von Chromosom 6 und beinhaltet die wichtigsten prädisponierenden Gene für Typ-I-Diabetes und anderer Autoimmunerkrankungen. Innerhalb dieser Genregion befindet sich die DQ-LTR3. In ersten Teil der vorliegenden Arbeit wird ein möglicher Einfluss der endogenen retroviralen LTR-Sequenzen (ERV9 LTR3), die im HLA-DQ/DR-Gen lokalisiert sind, auf Morbus Basedow untersucht. Frequenzanalysen bei Morbus Basedow und Kontrollkollektiven sowie deren möglicher Zusammenhang mit den Risiko-Haplotypen DQA1*0501, DQB1*0201 zeigen keine signifikanten Unterschiede. Ein zweiter Teil dieser Arbeit befasst sich mit dem Polymorphismus des CTLA4-Gens. Dieses auf Chromosom 2q33 liegende Gen zählt zu den „prädisponierenden Gen-Loci“ und weist drei SNPs (single nucleotide polymorphisms) auf. Es wirkt als Repressor der T-Zell-Proliferation. In dieser Arbeit wird die Substitution von Cytosin an Position 318 der Promoterregion des CTLA4-Gens durch Thymin untersucht. In der geschlechtspezifischen Verteilung des CTLA4-Promoterpolymorphismus zeigt sich kein signifikanter Unterschied. Im Rahmen einer Verteilungsanalyse konnte eine Korrelation des CTLA4 Promoterpolymorphismus und der Risikoallele DQ8, DQ2, DQA1*0501/DQA1*0301 und DQB1*0201/DQB1*0302 nicht bestätigt werden. Assoziationsstudien in Familien mit Typ-I-Diabetes, Morbus Basedow oder Hashimoto-Thyreoiditis zeigen keine direkten Korrelationen zu der Vererbung untersuchter Polymorphismen. In Familien mit einem am Morbus Basedow erkrankten Kind dagegen kann ein deutlicher Unterschied bei der parentalen Transmission des CTLA4-Promoterpolymorphismus beobachtet werden. Bei maternaler Transmission gab es keine signifikanten Unterschiede. Haplotypen mit dem Cytosin-Allel an Position 318 werden deutlich häufiger von Vätern an die Patienten vererbt. Sollte sich dies in weiteren Studien mit höherer Anzahl untersuchter Familien bestätigen, so wäre dies ein Indiz für eine parentale Prägung von prädisponierenden Allelen bezüglich Morbus Basedow. Abschließend konnte in dieser Arbeit die Substitution von Cytosin zu Thymin an Position 318 der CTLA4-Promoterregion bei Familien mit Morbus Basedow oder mit Typ-I-Diabetes nicht als ein unabhängiger Risikomarker bestätigt werden. Die unmittelbare Nachbarschaft der drei Polymorphismen lässt allerdings eine Kopplung der einzelnen Polymorphismen vermuten, was in weiteren Arbeiten näher untersucht werden sollte.
Probiotika sollen einen positiven Effekt bei der Prävention allergischer Erkrankungen aufweisen. Bei unserer prospektiven randomisierten doppelblinden Studie verabreichten wir 6-24 Monate alten Risikokindern (atopische Disposition und mindestens zwei obstruktive Episoden) über 6 Monate randomisiert plazebokontrolliert Lactobazillus rhamnosus GG ATCC 53103 (LGG). Während der jeweils sechsmonatigen Interventions- und Beobachtungsphase wurden die obstruktiven Episoden, der klinische Schwere-Score, der Steroid-ß2-Mimetika-Gebrauch und der SCORAD dokumentiert. An Laborwerten untersuchten wir Gesamt-IgE, spezifisches IgE gegen Nahrungsmittel- und Inhalationsallergene, die eosinophile Granulozyten, ECP zu Beginn, während und jeweils drei und sechs Monate nach dem Ende der Intervention. Es gab keine signifikanten Unterschiede in der Anzahl der obstruktiven Episoden (2,6 (+/-2,47) Probiotika zu 2,4 (+/-2,22) pro Jahr in der Plazebogruppe). Die Anzahl der symptomfreien Tage (256 (+/-77,8) Probiotika versus 243 (+/-91,6) Plazebo) und der Symptomscores (79,3 (+/-115) Probiotika versus 59,5 (+/-95,4) Plazebo) zeigten ebenfalls keinen Unterschied zwischen der LGG-Gruppe im Vergleich zu der Plazebogruppe. Der Medikamentenverbrauch war unter Probiotika höher (Tage mit ß2- Mimetika 47,7 (+/-69,9) versus 24,4 (+/-31,1) ; p=0,07 und Tage mit inhalativen Steroiden 30,9 (+/-63,4) versus 21,5 (61,9); p=0,032). Es gab keinen Unterschied zwischen den Gruppen für das Gesamt-IgE, die Eosinophilen Granulozyten und das ECP. Es konnte allerdings ein signifikanter Abfall des spezifischen IgE (Delta IgE) in der LGG-Gruppe (0,59 (+/-9,8)) im Vergleich zur Plazebogruppe (1,14 (+/-19,38)) nachgewiesen werden (p=0,002). Die probiotische Nahrungsergänzung wurde gut vertragen, es gab keine unerwünschten Ereignisse. Die Ergebnisse zeigen, dass die LGG-Supplementierung zu keiner Besserung der klinischen Symptome unserer Patienten geführt hat. Erstmals konnte ein Effekt auf die Konzentration des spezifischen IgE durch Probiotika nachgewiesen werden.
Hintergrund und Fragestellung Die dermatologische Ausbildung von Studierenden an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main wird seit dem Wintersemester 2002/2003 durch ein teilweise verpflichtendes Onlineangebot ergänzt. Wichtigster Bestandteil der Onlinelehre ist die verpflichtende Bearbeitung von virtuellen Patientenfällen. Durch die Bearbeitung soll die Vorgehensweise der Patientenbehandlung (Anamnese erheben → dermatologischen Befund beschreiben→ Diagnose erstellen → Therapieplan erarbeiten) simuliert und trainiert werden. Ziel der Untersuchungen Die vorliegende Promotion geht der Frage nach, wie das in die Präsenzlehre integrierte Onlineangebot genutzt wurde und wie die Qualität der Bearbeitung zu bewerten ist. Zusätzlich wurde die Akzeptanz der Onlinelehre in Form von Evaluationen hinterfragt. Die ausgewerteten elektronischen Benutzerprotokolle (Log-Files) und Evaluationsergebnisse dienten der Überarbeitung des Onlineangebots zum Wintersemester 2006/2007. Zusätzlich wurden die Ergebnisse der für das Wintersemester 2006/2007 geänderten Inhalte untersucht und bewertet. Material und Methode Die durch die Nutzung des Onlineangebots automatisch aufgezeichneten elektronischen Benutzerprotokolle (Log-Files) wurden retrospektiv ausgewertet. Dabei wurden die Nutzungsdaten von 805 Studierenden, die das Onlineangebot nur mittels eines individuellen Passworts nutzen konnten, untersucht. Es erfolgte keine personalisierte Auswertung. Die Datenerhebung erfolgte ab dem Wintersemester 2002/2003. Ausgewertet wurden die Nutzungsdaten folgender Wintersemester: 2003/2004, 2004/2005, 2005/2006, 2006/2007. Weiterhin wurden die Evaluationsergebnisse der Onlineevaluationen, die im Anschluss an folgende Wintersemester erfolgte: 2003/2004, 2004/2005, 2005/2006 analysiert. Zudem fand eine persönliche Befragung von 10 Studierenden bezüglich des Onlineangebots im Sommersemester 2006 statt. Ergebnisse * Anzahl der Fallbearbeitungen Durchschnittliche bearbeitete jeder Kursteilnehmer 4,4 virtuelle Patientenfälle. Somit wurden 10 % aller Partienfälle freiwillig bearbeitet. Dabei fand die Fallbearbeitung vorzugsweise einen Tag vor der Freischaltung des nächsten Patientenfalls statt. * Durchschnittliche Bearbeitungszeit Die Auswertungen ergaben, dass die Bearbeitungszeit eines virtuellen Patientenfalls von der Anzahl der Einsendeabfragen und der Fallpositionierung bei der Präsentation abhängig ist. Dabei beträgt die Fragenbearbeitungszeit des jeweils erstpositionierten Patientenfalls ca. 6 Minuten und vermindert sich auf ca. 3 Minuten beim letztpositionierten Patientenfall. * Die inhaltliche Auswertung der Onlinefälle Die inhaltliche Auswertung der virtuellen Patientenfälle und die Ergebnisse der Fallevaluationen zeigten einen Optimierungsbedarf hinsichtlich der Fragestellung einzelner Fragen. Daher wurden 13 der insgesamt 49 Fallfragen zum Wintersemester 2006/2007 überarbeitet (26,5 %). Die Überarbeitung führte im Wintersemester 2006/2007 bei 9 Fragen zu signifikant höheren Ergebnissen. Bei 4 Fragen, die „Transferleistungen“ erforderten, kam es zu keiner signifikanten Verbesserung der Ergebnisse. Die Freitext-Fragen der virtuellen Patientenfälle wurden auch ohne konkrete elektronische Korrektur ernst genommen und so gut wie möglich von 99,4 % der Studierenden beantwortet. Dieses Ergebnis zeigte, dass die Selbstkorrektur im Anschluss an die Fragenbearbeitung ausreichend war. Zudem wurde deutlich, dass der Präsentationszeitpunkt eines virtuellen Patientenfalls keinen Einfluss auf die durchschnittlichen Gesamtergebnisse hatte. * Befundbeschreibungsergebnisse Bezüglich der Befundbeschreibungen zeigten sich grundsätzlich drei Probleme: 1. Die Befundbeschreibungen waren nicht vollständig 2. Es zeigten sich Defizite bei der Benennung der richtigen Effloreszenz 3. Die Bedeutung des Übungsbereichs „Befundbeschreibungen“ wurde nicht erkannt * Evaluationsergebnisse des Onlineangebots Die Evaluationsergebnisse ergaben eine positive Bewertung des Onlineangebots durch die Studierenden, obwohl das Onlineangebot teilweise verpflichtend war. Dabei gaben ca. 90 % der Studierenden an, durch die Bearbeitung der Onlinefälle, einen Lerneffekt erzielt zu haben. Auch das Verhältnis zwischen Präsenzveranstaltung und Onlineunterricht wurde von ca. 90% der Studierenden positiv bewertet. Zudem bezeichneten ca. 80 % der Studierenden die Verzahnung der Onlinelehre („Hausaufgaben“) mit der Präsenzlehre („interaktive Vorlesung“) als motivationsfördernd. Schlussfolgerungen Integrierte verpflichtende Online-Angebote mit sinnvoll auf die Präsenzlehre abgestimmten Inhalten (Blended-Learning) werden gut bewertet. Ebenfalls gut bewertete, singuläre freiwillige Online-Angebote werden dagegen nur vereinzelt genutzt. Wichtige Inhalte sollten "Online" zu Kursbeginn angeboten werden, da die Bearbeitungszeit im Laufe des Semesters sinkt. Die Positionierung der Online-Elemente vor die Präsenzlehre erhöht die Bearbeitungszeit und verbessert die Gesamtergebnisse. Durch Umformulierung ließen sich die Ergebnisse bei 9 Fragen signifikant verbessern. Das vorhandene Lehrangebot konnte die Fähigkeiten der Studierenden zur Befundbeschreibung nicht verbessern. Evaluationen wie diese können damit Schwachstellen vorhandener Lehrangebote identifizieren und dabei helfen, diese zu optimieren.
Hintergrund: Die studentische Ausbildung sollte sowohl inhaltlich als auch organisatorisch auf qualitativ hohem Niveau durchgeführt werden. Während die Evidenzbasierte Medizin (EbM) auf inhaltlicher Ebene die medizinische Ausbildung optimieren kann, vermag dies auf organisatorischer Ebene das Qualitätsmanagement (QM). Aus diesem Grund führte die Arbeitsgruppe EBM Frankfurt des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Frankfurt am Main ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem (QMS) ein.
Methoden: Auf Eigeninitiative einiger Arbeitsgruppenmitglieder wurde mit Unterstützung der Stabsstelle Qualitätsmanagement des Uniklinikums Frankfurt ab Oktober 2002 ein alle Teilbereiche der Arbeitsgruppe umfassendes QMS eingeführt. Unter Führung des QM-Lenkungsteams der Arbeitsgruppe wurden für alle relevanten Prozesse des Lehrbetriebs Ablaufdiagramme, Checklisten, Prozessbeschreibungen und Mindeststandards definiert und eingeführt. Hierbei wurden alle Mitglieder aktiv und kontinuierlich in den Erstellungsprozeß eingebunden.
Ergebnisse: Durch die kontinuierliche Beteiligung aller Mitarbeiter konnte ein allgemein akzeptiertes, lebendiges, effektives und zertifizierbares Qualitätsmanagementsystem eingeführt und aufrechterhalten werden. Wichtiger als eine Zertifizierung erscheint jedoch die kontinuierliche Verbesserung des Lehrbetriebs, die sich in zunehmend besseren Benotungen des curricularen EbM-Seminars (WiSe 2003/04: 2,37 vs. SoSe 2006: 1,54) und effektiver Kursgestaltung bei geringer Personalkapazität wiederspiegelt.
Schlussfolgerung/Implikation: Die Implementierung eines QMS auf freiwilliger Basis ist in Bereichen akademischer Lehre unter Beachtung wichtiger Erfolgsfaktoren mit moderatem Personal- und Sachkostenaufwand möglich und ein effektives Instrument zur Verbesserung der von den Studierenden wahrgenommenen Dienstleistungsqualität.
Bei der Reduktionsmammaplastik entstehen weitgehend unabhängig vom Operationsverfahren große Wundflächen. Diese führen in 1,8 - 6% zur Ausbildung von behandlungspflichtigen Hämatomen [1, 2, 3, 4, 5, 6, 7]. In bis zu 6,3% entstehen anhaltende Serome [1, 2, 4, 5, 6, 7]. Flüssigkeitsansammlungen verursachen durch größere Spannungen der Haut und Infektionen Komplikationen im Heilungsverlauf. Bei 7,5 - 24% der Brustverkleinerungen kommt es zu einer verzögerten Wundheilung [1, 2, 3, 4]. Davon werden das Wohlbefinden der Patientinnen und die Dauer des stationären Aufenthalts nachhaltig beeinträchtigt. Der Nutzen von Drainagen zur Vermeidung von Hämatomen und Seromen ist nicht abschließend geklärt [8, 9, 10, 11, 12, 13]. Die Anlage von Nähten zur Verkleinerung der Wundfläche kompromittiert die Perfusion. Dabei ist besonders die Mamille gefährdet, eine Nekrose zu entwickeln. Eine moderne Technik zur Verkleinerung der Wundfläche und folglich auch zur Verringerung der Sekretionsmenge stellt die Versiegelung mit Fibrinklebung dar, die sich seit 1975 für zahlreiche Indikationen etabliert hat [14, 15, 16, 17]. Bisher wurde die spezielle Wirkung der homologen Fibrinklebung auf den Wundheilungsprozess nach Reduktionsmammaplastik nicht untersucht. Das Ziel dieser Studie ist es festzustellen, ob und inwieweit durch das Aufsprühen von Fibrinkleber ein positiver Effekt auf die Wundsekretion, d.h. auf deren korpuskulären bzw. serösen Anteil im einzelnen und auf die Wundheilung insgesamt besteht. Letztendlich geht es darum, Verbesserungen im Sinne der Fast-Track-Chirurgie zu erzielen. Im Rahmen einer prospektiven Studie sollten deshalb die Daten von einhundert konsekutiv rekrutierten Patientinnen ausgewertet werden, die sich zwischen Juli 2004 und August 2006 einer bilateralen Brustverkleinerung in der Klinik für Plastische Chirurgie, Wiederherstellungsund Handchirurgie des Markus-Krankenhauses, Frankfurt am Main unterzogen.
Einfluss von Erythropoetin auf die Proliferation und Viabilität humaner Synovialisfibroblasten
(2007)
Das Glykoprotein Erythropoetin (Epo) ist ein wichtiger Regulatur der Erythropoese. Über Bindung an seinen Rezeptor regt Epo die Proliferation, Differenzierung und Ausreifung erythroider Vorläuferzellen im Knochenmark an, fördert die Hämoglobinsynthese und steigert die Erythrozytenproduktion, indem es die Apoptose erythroider Stammzellen verzögert. Rekombinantes humanes Erythropoetin (rHu-Epo) wird seit 1989 in klinischen Studien zur Korrektur der Anämie vom Typ der chronischen Infektion oder Entzündung bei Rheumatoider Arthritis eingesetzt. Hierbei konnte neben einem Anstieg des Hämoglobingehaltes mehrfach eine Reduktion der Entzündungsaktivität rheumatischer Gelenke beobachtet werden. Es fiel vor allem eine Reduktion der Anzahl geschwollener und schmerzhafter Gelenke auf. Eine protektive Wirkung von Epo auf verschiedene Arten von Gewebe ist vielfach vorbeschrieben worden. So besitzt Epo in Tiermodellen die Fähigkeit, Organe wie Gehirn, Niere und Herz vor ischämischen Schädigungen zu schützen. In vorangegangenen Arbeiten zur Epo-induzierten Reduktion der Entzündungsaktivität humaner Synovialisfibroblasten bei Rheumatoider Arthritis wurde die Expression des Epo-Rezeptors und eine Hemmung der induzierten Prostaglandinproduktion gefunden. In der hier vorgelegten Arbeit wurde an diese Erkenntnisse angeknüpft und nach weiteren Möglichkeiten gesucht, über welche Epo seine antientzündliche Wirkung ausüben könnte. Die Vermutung, dass Epo über eine reduzierte Expression von Interleukin-8 in primären Synovialiszellen anti-chemotaktisch wirken könnte, ließ sich jedoch in unserem Versuch mittels ELISA nicht bestätigen. Auch die Überlegung, dass die Expression der Hämoxygenase-1 an dem antientzündlichen Effekt beteiligt sein könnte, mussten wir verwerfen, nachdem sich im Western Blot kein Hinweis darauf fand. Da in der Literatur mehrfach sowohl eine zytoprotektive Wirkung von Epo durch Hemmung der natürlichen Apoptose als auch proliferationsfördernde Eigenschaften in extramedullären Geweben beschrieben worden ist, wurde in dieser Arbeit auch der Einfluss von Epo auf Proliferation und Viabilität in humanen Synovialisfibroblasten untersucht. Hierbei konnten wir mit Hilfe eines MTS-Assay eine gewisse durch Epo induzierte Zunahme der Anzahl humaner Synovialisfibroblasten nachweisen. Mittels Durchflusszytometrie nach Propidiumiodid-Färbung der Zellen konnte außerdem gezeigt werden, dass Epo protektiv gegen den TNF-induzierten Zelltod wirkt. Hinweise für eine proliferationsfördernde Epo-Wirkung fanden wir im Gegensatz dazu nicht. Zusammenfassend konnten wir eine zytoprotektive Wirkung von rHu-Epo auch in synovialen Zellen finden. Über den molekularen Mechanismus der gesuchten anti-entzündlichen Wirkung können wir keine Aussage treffen.
In der vorliegenden Arbeit wurde der Einfluss der Gallensäure UDC, CDC und LC auf die Aktivität der ADH untersucht. Dabei wurden einmal die freie ADH und die in Liposomen eingebaute ADH verwendet. Die Liposomen besaßen eine unterschiedliche Lipidzusammensetzung, die sich an der Hepatozytenmembran orientierte. Des Weiteren wurde der Einfluss des bei der Oxidation von Äthanol entstehenden toxischen Produktes Acetaldehyd auf die ADHAktivität untersucht. Die ADH-Aktivität wurde nach Messung des entstehenden NADH im Photometer bei 340 nm berechnet. Es konnte gezeigt werden, dass die Geschwindigkeit der Äthanoloxidation mit der freien ADH bis zu einer Äthanolkonzentration von 20 mM gesteigert werden konnte. Bei 40 mM Äthanol war keine weitere ADH-Aktivitätszunahme mehr zu verzeichnen. Die Enzymmoleküle waren mit Substrat gesättigt. Wurde die ADH jedoch in Liposomen, unabhängig von ihrer Zusammensetzung eingeschlossen, dann konnte eine Aktivitätssteigerung bis 40 mM Äthanol beobachtet werden. Die Ursache des Effektes muss an anderer Stelle geklärt werden. Die Grundaktivität des Enzyms bei einer Äthanolkonzentration von 20 mM schwankte in den einzelnen Versuchen zwischen 20,40 bis 140,60 U · l-1. Die Ursache ist einerseits der unterschiedliche Proteingehalt, andererseits eine mögliche Instabilität des Hefeenzyms an sich. Wird anstelle des Substrates Äthanol das eigentliche Produkt der Oxidationsreaktion Acetaldehyd eingesetzt, dann lässt sich ein NADH-Anstieg im Photometer messen. Die ADH besitzt somit auch eine Aldehyddehydrogenase-Aktivität, die zwar im Gegensatz zu der Alkoholdehydrogenase-Aktivität schwächer ist, aber dennoch das Aldehyd in Gegenwart von NAD+ zu Essigsäure und NADH umsetzt. Auffällig war dies ab 20 mM Acetaldehydkonzentration in den Versuchen mit der freien ADH und bereits ab 5 mM Acetaldehyd mit der liposomal rekonstituierten ADH. Die Reaktion mit steigender Konzentration von Acetaldehyd und Zugabe von 20 mM Äthanol ergab einen Abfall der ADH-Aktivität. Äthanol hemmt Acetaldehyd nicht kompetitiv, so dass Äthanol langsamer umgesetzt wird. Auch eine kompetitive Hemmung von Acetaldehyd gegenüber Äthanol, bei der es zu einer direkten Konkurrenz um das aktive Zentrum des Enzyms kommt, ist denkbar. Eine Beeinflussung der Enzymaktivität durch die hydrophilen Gallensäuren UDC und CDC konnte in den vorliegenden Untersuchungen nicht erbracht werden. Dadurch konnte auch nicht die Wirkung der Gallensäuren auf die als Modellmembranen fungierenden Liposomen gezeigt werden. Allein die hydrophobe Gallensäure LC inhibierte signifikant die Enzymaktivität. Jedoch zeigte sich dabei kein Unterschied zwischen der Reaktion der freien ADH mit Äthanol und LC und der Reaktion der in die Liposomen eingebauten ADH mit Äthanol und LC. Die Inhibierung kann somit nicht auf die Modellmembran zurückgeführt werden. Sie müsste dementsprechend mit der direkten Interaktion der LC mit dem Enzym zusammenhängen. Der Beweis dafür kann mit dieser Arbeit nicht erbracht werden. Der hepatoprotektive Effekt der hydrophilen Gallensäuren, insbesondere der UDC, beeinflusst die toxische Wirkung des Äthanols und der Produkte der Äthanoloxidation nicht in dem Maße, dass eine therapeutische Konsequenz bei Patienten mit alkoholischen Hepatopathien, ähnlich der Gallensäurentherapie bei Patienten mit primär biliärer Zirrhose, gerechtfertigt wäre.
M6G hat eine viel längere Transferhalbwertzeit zwischen Plasma und zentralnervösem Wirkort als Morphin. Dies wurde experimentell sowohl für die miotischen als auch für die analgetischen Effekte bestimmt. Außerdem werden hohe Mengen systemischen M6Gs benötigt, um die gleichen Effekte wie Morphin zu produzieren. Dies deutet darauf hin, dass M6G bei Nierengesunden nicht zu den akuten zentralnervösen Opioideffekten von Morphin beiträgt. Bei Applikation sehr hoher Dosen von M6G, welche die gleichen Effekte wie klinisch relevante Dosen von Morphin erzeugen, versursachte M6G auch die gleichen Nebenwirkungen wie Morphin. Eine in der Literatur diskutierte bessere Tolerabilität von M6G im Vergleich zu Morphin konnten wir also nicht beobachten. Die Ergebnisse aus den kontrollierten Studien mit gesunden freiwilligen Probanden deuten auf eine Modulation klinischer Wirkungen von M6G und auch von Morphin durch den 118A>GPolymorphismus des OPPM1-Gens hin und könnten damit klinisch relevante Konsequenzen für die Opioidtherapie bei nicht unbedeutend großen Gruppen von Patienten haben. Die pupillenkonstriktorischen Wirkungen von M6G und teilweise auch Morphin (unter analgetischen Dosierungen) als typischer Opioideffekt war bei Trägern des mutierten 118G-Allels weniger stark ausgeprägt als bei Nichtträgern der Variante. Die Anwesenheit des mutierten 118G-Allels reduzierte signifikant die Potenz von M6G unter subanalgetischen Dosierungen (Studie 1) und von Morphin und M6G unter analgetischen Dosierungen (Studie 2). Obwohl die Träger des mutierten 118G-Allels höhere Opioiddosen zur Erlangung einer den Nichtträgern vergleichbaren Analgesie benötigten, kam Erbrechen bei den Mutationsträgern unter analgetischer Opioiddosierung seltener vor. Die Untersuchungen unterstützten damit die Erwartung einer pharmakogenetisch basierten personalisierten Schmerztherapie.
Hintergrund und Fragestellung: Die Verwendung von Opioiden zur therapeutischen und peri-interventionellen Analgesie bei Patienten mit pancreato-biliären Krankheitsbildern ist durch ihre Nebenwirkung auf die Aktivität der glatten Muskulatur begrenzt. Wir untersuchten die Auswirkungen der intravenösen Gabe der synthetischen Opioide Tilidin und Pentazocin auf die Motilität des Sphinkter Oddi. Methoden: Zwanzig Patienten mit Verdacht auf Sphinkter Oddi-Dysfunktion wurden in eine prospektive Doppelblindstudie aufgenommen. Die Sphinkter Oddi-Motilität wurde mittels endoskopischer Manometrie sowohl nach i.v.-Injektion von 0,9% NaCl-Lösung als auch nach randomisierter Verabreichung von entweder 30 mg Pentazocin (n=10) oder 50 mg Tilidin (n=10) beurteilt. Ergebnisse: Pentazocin erhöhte den Basaldruck des Sphinkter Oddi signifikant von 32 ± 21 mmHg bei Kochsalzgabe auf 41 ± 19 mmHg (p = 0.002), während Tilidin den Basaldruck nicht veränderte: 34 ± 15 mmHg bei Kochsalzgabe gegenüber 36 ± 16 mmHg unter Tilidin (p = 0,16). Außerdem erhöhte Pentazocin die phasische Kontraktionsamplitude des Sphinkter Oddi auf 121 ± 18 mmHg gegenüber 108 ± 16 mmHg bei Kochsalzgabe (p = 0.004). Tilidin hatte hier keine Auswirkungen: 125 ± 24 mmHg bei Kochsalzgabe gegenüber 125 ± 21 mmHg unter Tilidine (p = 0.93). Die Frequenz und Dauer der phasischen Sphinkterkontraktionen wurden weder von Pentazocin noch von Tilidin beeinflußt. Schlußfolgerung: Im Gegensatz zu Pentazocin hat Tilidin keine Wirkung auf die Sphinkter Oddi-Motilität. Daher kann Tilidin sowohl zur endoskopischen Manometrie als auch zur Analgesie bei pankreatikobiliären Erkrankungen benutzt werden.
Einleitung Uterusmyome gehören zu den häufigsten soliden Tumoren des weiblichen Genitaltraktes. Bei der Mehrheit der Frauen bleiben sie asymptomatisch. Bei Auftreten klinischer Symptome- typischerweise unerfüllter Kinderwunsch und Blutungsanomalien- gilt die operative Behandlung als der Goldstandard. Mögliche Operationsverfahren sind die Hysterektomie und bei nicht abgeschlossener Familienplanung die uteruserhaltende Myomenukleation. Diese kann in Abhängigkeit von Anzahl, Größe und Lokalisation der zu resezierenden Myome per Laparotomie, laparoskopisch oder hysteroskopisch durchgeführt werden. Ein besonderes Problem stellen die Leiomyome im graviden Uterus dar. Üblicherweise verläuft eine Schwangerschaft bei Uterus myomatosus symptomfrei. Bei Auftreten von Komplikationen (z.B. Schmerzen, Blutungen, Abruptio placentae und vorzeitiger Blasensprung) kann auch eine Myomenukleation aus dem graviden Uterus erfolgen; die Indikation sollte dann jedoch streng gestellt werden. Der Uterus septus/subseptus gehört zu den häufigsten kongenitalen Fehlbildungen des weiblichen Genitaltraktes. Üblicherweise haben die betroffenen Frauen keine Beschwerden, in seltenen Fällen führt ein Uterusseptum zu unerfülltem Kinderwunsch. Die Therapie des symptomatischen Uterus septus/subseptus besteht in der Resektion des Septums. Hier gilt die Hysteroskopie (HSK) als das Standardverfahren. Fragestellung Ziele der vorliegenden Dissertationsarbeit waren: 1. Die Ermittlung der Schwangerschaftsraten nach Myomenukleation per Laparotomie, Laparoskopie (LSK) und HSK anhand einer retrospektiven Patientinnenbefragung sowie die Bewertung des Einflusses einer Myomenukleation per Laparotomie, LSK und HSK auf präexistente Blutungsstörungen. Darüber hinaus sollte geklärt werden, welchen Einfluß ein Uterus myomatosus auf eine bestehende Schwangerschaft und die postpartale Entwicklung der betroffenen Kinder nimmt. 2. Die Ermittlung der Schwangerschaftsraten nach hysteroskopischer Septumdissektion anhand einer retrospektiven Patientinnenbefragung. Methodik Mittels einer retrospektiven Krankenblattrecherche wurden 121 Patientinnen ermittelt, die sich zwischen 1993 und 1998 am Zentrum für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Frankfurt am Main einer Myomenukleation unterzogen hatten. Präoperativ beklagten 51 Patientinnen eine primäre bzw. sekundäre Sterilität, 62 Patientinnen hatten wegen des Uterus myomatosus Blutungsstörungen. Bei acht Patientinnen wurde im Rahmen einer Sectio caesarea eine Myomenukleation durchgeführt. Allen 121 Patientinnen wurde ein zur Beantwortung der Fragestellung eigens entwickelter Fragebogen zugesandt. Mittels einer retrospektiven Krankenblattrecherche wurden 14 Patientinnen ermittelt, die sich zwischen 1993 und 1998 am Zentrum für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Frankfurt am Main einer hysteroskopischen Septumdissektion unterzogen hatten. Präoperativ beklagten alle 14 Patientinnen unerfüllten Kinderwunsch. Zur Beantwortung der Fragestellung wurde den Patientinnen ein eigens entwickelter Fragebogen zugesandt. Ergebnisse 40 von 51 Patientinnen mit Uterus myomatosus und dem Leitsymptom „Sterilität“ beantworteten den Fragebogen (Rücklaufquote: 78,4%). Die Auswertung ergab, daß nach der Myomenukleation bei 36 dieser 40 Patientinnen weiterhin Kinderwunsch bestand und bei 17 Patientinnen (=47,2%) auch in Erfüllung ging. Dabei wurden zehn von 22 laparotomierten Patientinnen (=45,5%), sechs von elf laparoskopierten (=54,5%) und eine von drei hysteroskopierten Patientinnen schwanger. Zum Befragungszeitpunkt hatten elf von 17 Patientinnen bereits erfolgreich entbunden; bei zwei Frauen dauerte die Schwangerschaft noch an. Drei Patientinnen erlitten einen Abort, zwei nach laparoskopischem Eingriff und eine nach Laparotomie. Bei einer Patientin kam es nach hysteroskopischem Vorgehen zu einer Abdominalgravidität. 33 von 62 Patientinnen mit Uterus myomatosus und dem Leitsymptom „Blutungsstörungen“ beantworteten den Fragebogen (Rücklaufquote: 53,2%). Bei 13 dieser 33 Patientinnen wurde eine Myomenukleation per Laparotomie, bei zehn Patientinnen eine LSK und bei weiteren zehn Patientinnen eine HSK durchgeführt. Sieben von 13 Patientinnen (=53,8%) gaben nach Laparotomie und neun von zehn Patientinnen (=90%) nach LSK eine Normalisierung ihrer Regelblutung an. Bei sieben von zehn Patientinnen bestand nach hysteroskopischer Myomenukleation eine Eumenorrhoe (=70%). Bei acht Patientinnen erfolgte die Myomenukleation im Rahmen einer Sectio caesarea, um einen sicheren Verschluß der Uterotomie durchführen zu können. Alle Patientinnen beantworteten den Fragebogen. Die Auswertung ergab, daß sechs der acht Patientinnen aufgrund des Uterus myomatosus Komplikationenwährend der Schwangerschaft hatten. Die Patientinnen berichteten über Blutungen in der Früh- und Spätschwangerschaft, vorzeitige Wehen und vorzeitigen Blasensprung. Es wurden fünf Knaben und drei Mädchen entbunden. Die postpartale Entwicklung aller Kinder war bis zum Befragungszeitpunkt altersentsprechend verlaufen. Neun von 14 Patientinnen mit Uterus septus/subseptus beantworteten den Fragebogen. Die Auswertung ergab, daß sechs von neun Patientinnen (=66,6%) nach hysteroskopischer Septumdissektion schwanger geworden waren. Davon endete eine Schwangerschaft in der 8.Schwangerschaftswoche (SSW) mit einem Abort. Schlussfolgerung Aus den erhobenen Daten ergibt sich, daß die Myomenukleation bei myominduzierter Sterilität die Fertilität der betroffenen Frauen erhöht und eine Schwangerschaftsrate von ca. 50% ermöglicht. Nach unserer Beobachtung erscheint die Fertilität der betroffenen Patientinnen höher nach LSK als nach Laparotomie bzw. HSK. Auch Blutungsanomalien bei Uterus myomatosus werden durch die operative Myomenukleation positiv beeinflusst. Die gewonnenen Daten deuten darauf hin, daß ein laparoskopisches wie auch ein hysteroskopisches Vorgehen einer Myomenukleation per Laparotomie überlegen ist. Die hysteroskopische Septumdissektion bei Uterus septus/subseptus ist ein Operationsverfahren, welches die Fertilität der betroffenen günstig beeinflusst und eine Schwangerschaftsrate von ca. 67% ermöglicht. Die gewonnenen Daten entsprechen einem Evidenzlevel Grad 5.
Die folgende Dissertation untersuchte mit Hilfe von PSA- Aufnahmen, von der Knochenaugmentation bis zum Eingliedern der implantatprothetischen Suprakonstruktionen und einer bis zu 4- jährigen Tragezeit nach Eingliederung, den Knochenabbau im Ober- und Unterkiefer, unter Berücksichtigung des Alters der Patienten sowie der geschlechtspezifischen Merkmale. Ziel der Studie war, die Ergebnisse im Sinne von Knochenabbau sowie Erfolgsrate bzw. Implantatverlustrate, nach Augmentation der Ober- und Unterkiefer mit Beckenkamm und anschließender implantatprothetischer Versorgung, zu untersuchen. Es wurden 45 Patienten (25 Männer, 20 Frauen) in die Studie eingeschlossen, bei welchen in Intubationsnarkose kortikospongiöse Beckenkammaugmentate aus der anterioren Beckenkammschaufel entnommen wurden. Das Alter der Patienten betrug durchschnittlich 59,09 ± 9,45 (MW ± SD) Jahre. Es wurden PSA-Aufnahmen vor und nach der Augmentation, vor der Implantation, bei der Implantatfreilegung sowie bei Verlaufskontrollen angefertigt. Durchschnittlich wurde die Knochenhöhe des rechten Oberkiefers durch Knochenentnahme aus dem anterioren Beckenkamm und anschließender Augmentation um 15,58 ± 4,45 mm (MW ± SD) erhöht, die Knochenhöhenzunahme betrug im Oberkiefer links 15,86 ± 4,85 mm, im Unterkiefer rechts 5,12 ± 2,57 mm und im linken Unterkiefer 5,43 ± 3,06 mm. Bei den Verlaufskontrollen betrug die Knochenhöhe nach der Einsetzung der 210 enossalen Implantate im Durchschnitt 21 mm für die beiden Oberkiefer und 18,45 mm für die beiden Unterkiefer. Der Abbau im linken Oberkiefer war über den gesamten Zeitraum größer als der im rechten Oberkiefer, statistisch aber nicht signifikant. Mit Hinblick auf den Knochenabbau konnten signifikante Unterschiede zwischen den Ober- und Unterkiefer und zwischen den Männern und Frauen nicht festgestellt werden. Eine Korrelation zwischen dem Alter des Gesamtkollektivs und dem Knochenabbau wurde nicht gefunden, aber bei Frauen über 59 Jahre nahm der Knochenabbau im rechten Oberkiefer im Vergleich zu der Altersgruppe bis 52 Jahre signifikant zu. Im Durchschnitt lag die Implantationserfolgsquote bei 95,71%. Zusammenfassend kann man sagen, dass nach Augmentation und anschließender implantatprothetischer Versorgung eine deutliche Resorption des Beckenkammaugmentats stattfindet, welche sich nach Eingliederung der Implantatprothetik stabilisiert. Individuelle Faktoren wie das Geschlecht und Alter der Patienten sind wichtige Einflussfaktoren.
Die vorgestellte Anwendungsbeobachtung erprobte an 283 Eingriffen im laparoskopischen und offenchirurgischen Bereich ein neues Verfahren zur thermischen Gefäßversiegelung -die Biclamp®- im Vergleich zu bereits etablierten Verfahren zum Gefäßverschluss. Es ergab sich, dass es durch den Einsatz der Biclamp kein Zeitverlust sowohl im Bereich der Rüstzeiten des Pflegepersonals als auch im Bereich der Schnitt-Naht-Zeiten gab. Auch alle im Vergleich getesteten Verfahren (Ligasure®, Ultracision®, Handligaturen) erbrachten keine signifikanten (AlphA=0,05) Zeitverluste/-gewinne. Die technische Sicherheit ist durch alle Produkte gewährleistet. Die „klinische“ Sicherheit, gekennzeichnet durch die Effizienz der Gefäßverschlüsse und die Verklebung der Branchen mit dem Gewebe ist beim Ultracision® für den laparoskopischen Einsatz am besten. Ligasure® bietet in beiden untersuchten Operationsbereichen mit Abstrichen eine gute Sicherheit. Hier kam es gelegentlich betont bei größeren Gefäßen zu unzureichend sicheren Gefäßverschlüssen. Die Biclamp® zeigte häufige Verklebungen der Branchen mit dem Gewebe und besonders bei größeren Gefäßen inkomplette Gefäßversiegelungen. Auch musste öfter koaguliert werden, um ein suffizientes Ergebnis zu erreichen. Zusammenfassend ist die Biclamp® ebenfalls ein verwendbares Instrumentarium, welches eine deutliche Kosteneinsparung bei guter Sicherheit im Bereich kleiner und mittelgroßer Gefäße und gutem Bedienkomfort bietet. Bei allen Systemen ist die Beurteilung der Qualität der Gefäßverschlüsse trotz allen technischen Fortschrittes allein durch den Operateur zu leisten. Neben diesen gerätespezifischen Faktoren betrachteten wir auch die Komplikationsraten als Qualitätsmerkmal zunächst unserer Abteilung, indirekt aber auch des technischen Standes der Klinik. Hier fließen natürlich auch die Qualitäten der untersuchten Instrumentarien ein. Mit postoperativen allgemeinen Komplikationsraten von 9% für die Laparoskopien und 26% für die offenchirurgischen Eingriffe in unserer Klinik liegen wir im Mittelfeld der veröffentlichten Daten. Für die eingriffsspezifischen Komplikationen ergaben sich 22% (Laparoskopien) und 33% (Laparotomien). Zur Reduzierung aller Komplikationen ist ein noch schonenderes intraoperatives Vorgehen mit geringstmöglichen Koagulationen, die weitere Reduktion der Keimverbreitung, eine schnelle postoperative Mobilisierung und die Prävention von sekundären Infektionen anzustreben.
Fragestellung: Eine neu entwickelte Vertebroplastieschraube (Omega 21-System, Biomet©) wurde in Ihrem ersten klinischen Einsatz durch postoperative CT- und nativradiologische Kontrollen in Bezug auf den Füllungsgrad im Wirbelkörper und die Zementaustrittsrate paravertebral, intradiscal und intraspinal untersucht. Methode: Im Zeitraum von November 2005 bis Januar 2006 wurden 21 Patienten mit einer mono- oder multisegmentalen Spondylodese, in Kombination mit Vertebroplastieschrauben versorgt. Die Indikationen, welche zum Einsatz dieses Schraubentyps geführt haben, waren Revisionen von gelockerten Pedikelschrauben (5), Osteolysen im Wirbelkörperbereich, hervorgerufen durch Metastasen verschiedener Primärtumore (9) und osteoporotische Frakturversorgungen (7). Die Art des Zementaustrittes wurde nach der Klassifikation von Yeom et al.(2003) evaluiert. Ergebnisse: Bei 21 Patienten wurden 54 Wirbelkörper mit insgesamt 97 Vertebroplastieschrauben versorgt. Im Durchschnitt wurde pro Schraube ein Volumen von 2 ccm PMMA-Zement (Osteopal V©) mittels 1 ccm-Spritzen appliziert. In 35 (65%) Wirbelkörpern konnte ein Zementaustritt im CT nachgewiesen werden. 21 (60%) Wirbelkörper zeigten die Austrittsform vom Typ S (Segmentvene). Typ B-Austrittsformen (Vena basivertebralis) konnten in 9 Wirbelkörpern und Typ C-Austrittsformen (Korticalisdefekte) in 5 (14%) nachgewiesen werden. Während der Nachuntersuchungsperiode zw. 2-14 Monaten zeigte sich keine Schraubenlockerung. Weiterhin konnte klinisch in einem Fall eine Fußheberparese postoperativ diagnostiziert werden. Darüberhinaus fanden sich keine weiteren Komplikationen, die mit der neu entwickelten Schraube in Zusammenhang gebracht werden konnten. Schlussfolgerung: Die Durchführung der gleichzeitigen Vertebroplastie unter Verwendung eines Pedikelschraubensystemes ist durch die Entwicklung der Vertebroplastieschraube deutlich vereinfacht worden. Vertebroplastieschrauben führen weiterhin zu einer verbesserten Augmentation in pathologisch verändertem Knochen mit gleichmäßiger Distribution des injizierten Zementes. Hierdurch ergeben sich Indikationserweiterungen und Verkürzungen von Spondylodesestrecken. Die Zementaustrittsrate von 65% liegt unter den publizierten Austrittsraten von konventionellen Vertebroplastien.
Die Erstellung und Auswertung der Frankfurter HIV-Resistenzdatenbank dient der Analyse von Prävalenzen von Primär- und Sekundärmutationen im HIV-Genom für die spezifischen antiretroviralen Medikamente sowie der Untersuchung von Korrelationen von Punktmutationen in der Protease mit klinischen Parametern. Die hier vorgestellte allgemeine Datenbankauswertung bestätigte die in der Literatur beschriebene nur geringe Mutationsprävalenz in der Protease, sowohl im Bereich der Primärmutationen (AS-Pos. 30, 46, 48, 50, 82, 84 und 90) also auch der Sekundärmutationen. Ebenso zeigte sich, dass die Ausbildung von Mutationen unter Selektionsdruck durch eine antiretrovirale Therapie deutlich über der von ART-naiven Patienten liegt. Die Untersuchung von Patienten mit niedriger Virusbeladung (Low-level-Patienten) konnte zeigen, dass auch bei Sequenzierungen mit geringem Virusmaterial aussagefähige Ergebnisse zu erzielen sind. Die Mutationen passten sowohl zu den entsprechenden Vortherapien als auch zu den klinischen Parametern, wie Viruslast und CD4+-Zellzahl. Das Verfahren der Genotypisierung stellt daher auch für Patienten mit einer niedrigen Viruslast (< 1000 Kopien/ml Blut) eine geeignete Methode dar, um Fragestellungen nach Mutationen, Therapieverläufen und Resistenzentwicklungen zu beantworten. Die Analyse von Patientenverläufen aus dem Low-level-Kollektiv bestätigte die reziproke Korrelation zwischen Viruslast und CD4+-Zellzahl. Auch hier spiegelte sich in den Ergebnissen der Genotypisierungen der jeweilige klinische Verlauf wider. Die Auswertung von Mutationsveränderungen unter Therapiewechseln bzw. ARTPausen lässt den Erfolg von Therapiepausen zur Rückbildung von Mutationen kritisch betrachten. Bei dem Frankfurter Kollektiv kam es bei allen Patienten nach erneutem Therapiebeginn zu einer Reselektionierung der ursprünglichen Mutationen und war mit einem erneuten Therapieversagen verbunden. Die STI konnte hier zu keiner langfristigen Reduktion der Resistenzen führen. Ebenso wurde deutlich, dass auch bei einem bereits vielfach mutierten HIV-Genom zusätzliche Mutationen selektioniert werden können. Insgesamt gesehen zeigen die Auswertungen aller hier zugrunde liegenden Daten, dass die Genotypisierung eine unverzichtbare diagnostische Methode darstellt, ohne die für den Patienten eine effiziente und optimale medikamentöse Therapie nicht gewährleistet werden kann.
Angesichts der Bedeutung, die Brustkrebs sowohl in der Medizin als auch im gesellschaftlichen Bewusstsein besitzt, wird es zunehmend wichtiger, ein verstärktes Augenmerk auf die Möglichkeiten und Grenzen entsprechender Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen zu legen. Seit Mitte der 90er Jahre hat sich das Spektrum der Brustkrebsdiagnostik um die Möglichkeit der genetischen Testung von Risikopatienten erweitert. Der hier angesprochene BRCA-Gentest für erblichen Brust- und Eierstockkrebs zählt zu den prädiktiv-probabilistischen Gentests mit geringer Aussagekraft bezüglich der Vorhersage einer möglichen Krebserkrankung. Weder der genaue Zeitpunkt eines Krankheitsausbruchs, noch die Schwere einer möglichen Erkrankung können genau vorhergesagt werden. Auch ein negatives Testergebnis gibt keinerlei Gewissheit darüber, dass Brust- oder Eierstockkrebs nicht doch im Rahmen des durchschnittlichen Risikos von ca. 8% bei den Getesteten entstehen kann. Es besteht die Gefahr, dass das negative Testergebnis zu einer Unterschätzung dieses durchschnittlichen Risikos führt und entsprechende präventive Maßnahmen nicht ausreichend wahrgenommen werden. Ein positives Testergebnis kann zu Einschränkungen in der Lebensführung und in der weiteren Lebens- und Familienplanung führen. Des Weiteren können prophylaktische Maßnahmen, wie Mastektomie oder Ovarektomie, ergriffen werden, die der Situation möglicherweise nicht angemessen sind und einen fraglichen Nutzen besitzen. Im Zuge der Möglichkeiten einer genetischen Testung ist es zu einer Veränderung bzw. zu einer Erweiterung des Krankheitsbegriffs in der Medizin gekommen. Dabei sei angemerkt, dass die meisten Personen, die eine prädiktive Medizin in Anspruch nehmen, zumeist primär nicht krank sind, sondern eine Aufklärung über eine mögliche genetische Disposition haben möchten. Prädiktive Gentests, die im Falle einer Verdachtsdiagnose in präventive und prophylaktische Maßnahmen münden, setzen zum einen den Noch-Nicht-Kranken einem Behandlungsrisiko aus und machen zum anderen einen bestimmten Anteil an positiv Getesteten zu Patienten, obwohl diese die Erkrankung erst spät oder nie bekommen würden. Besteht bei der Erweiterung des Krankheitsbegriffs nicht die Gefahr der sozialen Diskriminierung von Gesunden mit genetischer Disposition? Ist das System der genetischen Testung für jeden Einzelnen frei zugänglich, und wie lassen sich die zusätzlichen Kosten rechtfertigen? Der Gentest auf erblichen Brust- und Eierstockkrebs ist eingebunden in eine interdisziplinäre Zusammenarbeit aus Gynäkologen, Humangenetikern, Onkologen, Psychoonkologen, Pathologen, Radiologen und Hausärzten. Die Autoren Günter Feuerstein und Regine Kollek kommen jedoch zu dem Schluss, dass auch eine qualifizierte genetische Beratung nicht in der Lage sei, alle Unsicherheiten auszuräumen, die sowohl mit den naturwissenschaftlich-genetischen Risikoaussagen als auch mit deren individuellen Wahrnehmung und Bewertung verbunden sind. Sie stellen sich die Frage, was ein „informed consent“ vor diesem Hintergrund komplexer genetischer Sachlagen und der gegenüber vielfältigen Einflüssen und Faktoren anfälligen Vermittlung probabilistischer Risikoinformationen bedeuten könne. Es stellt sich die Frage, wie es um das Recht auf Nichtwissen und die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme von Gentests bestellt ist, wenn eine entsprechende gesundheitliche Verantwortung des Einzelnen gesellschaftlich eingefordert wird und wie viel Verantwortung eine Gesellschaft für den Einzelnen übernehmen kann. Vor diesem Hintergrund erscheint es daher umso wichtiger, einen Wirksamkeitsnachweis der präventiven Maßnahmen und der prophylaktischen Eingriffe zu erbringen. Mehrere Studien haben die Wirksamkeit prophylaktischer Eingriffe in Bezug auf erblichen Brust- und Eierstockkrebs untersucht und kamen zu einer Risikoreduktion für Brustkrebs bei einer prophylaktischen Mastektomie von bis zu 97% und zu einer Risikoreduktion für Eierstockkrebs bei einer prophylaktischen Ovarektomie von bis zu 50%. Ein unbestimmtes Restrisiko bleibt bei jeder Form des prophylaktischen Eingriffs bestehen. Mit entscheidend ist dabei einerseits das subjektive Körpergefühl der betroffenen Frau und andererseits der kulturelle Hintergrund, wie ein Vergleich zwischen Frankreich, Niederlande, England, Kanada, den USA und Deutschland zeigt. Studien und Erfahrungsberichte haben gezeigt, dass individuell auf die Wünsche der Patientinnen eingegangen wird, sie werden in ihren eigenen Vorstellungen bezüglich Körperbild und Vorsorgemaßnahmen respektiert, und besitzen eine aktive Rolle in der Kontrolle ihrer Behandlung. Daher sind sowohl die medizinischen Fachkräfte als auch die Betroffenen aufgefordert, entsprechende Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen, insbesondere genetische Testverfahren, gemeinsam weiter zu entwickeln, aber auch kritisch zu hinterfragen, um gleichermaßen das Verantwortungsbewusstsein und den Aufklärungsbedarf unter Beachtung individueller Gegebenheiten zu stärken.