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Die Stellungnahme bezieht sich auf die aktuellen Formulierungsvorschläge für Änderungen am DCGK für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften aus den Plenarsitzungen der Regierungskommission vom 9. Januar und 31. Januar 2013. Der Text enthält zudem Anmerkungen zur Aufsichtsratvergütung, zur Besetzung des Prüfungsausschusses mit Financial Experts, zu Fragen der Mitbestimmung und zu Möglichkeiten der Bündelung der Corporate Governance Berichterstattung.
Gesprächsreihe zu Strukturreformen im Europäischen Bankensektor: Managementvergütung im Bankensektor
(2013)
In der ersten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Krahnen und Dr. Thomas Mayer den im Liikanen-Bericht enthaltenen Vorschlag zur Managervergütung im Bankensektor. Der Vorschlag baut auf einem der Kernvorschläge der Liikanen-Kommission auf, nach dem Finanzinstitute gehalten sein sollen, einen Teil ihres Fremdkapitals so zu strukturieren, dass, bei Schieflage des Finanzinstituts, eine Inhaftungnahme der Gläubiger dieses Fremdkapitals möglich wird. Um dies zu erreichen, empfiehlt die Liikanen-Kommission für alle Banken, dass diese einen festgelegten Prozentsatz ihres Kapitals als „Bail-in Anleihen“ begeben müssen. Der Vorschlag zur Managervergütung sieht vor Bail-in Anleihen für die leistungsorientierte und anreizorientierte Entlohnung von Managern einzusetzen, um Anreize zu geben, die Risikopolitik des Unternehmens so zu verankern, dass auch längerfristig keine exorbitanten Risiken auftreten.
Mittels des Gesetzes zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats (Konglomerate, die aus mehreren Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren bestehen, beispielsweise aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor) sollen Regelungslücken geschlossen werden, die insbesondere die Gefahr betreffen, die sich aus der „Ansteckung“ einzelner Finanzkonglomerats-Unternehmen ergeben. Die vorliegende Stellungnahme weist auf eine Inkonsistenz in der beabsichtigten Ansiedlung der Aufsichtskompetenz hin und bietet einen Vorschlag zur Präzisierung der Eigenmittelvorschriften.
Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen
Bankensektor : Zukunft der Universalbanken
(2013)
In der zweiten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Pieter Krahnen und Dr. Michael Kemmer die Zukunft der Universalbanken. Anlass war der Vorschlag der Liikanen-Kommission, dass Finanzinstitute einen Teil ihres Investmentbankings, den Eigenhandel und das Market-Making, ab einer bestimmten Größenordnung ausgliedern sollen.
In der dritten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Krahnen und Dr. Theodor Weimer die Auswirkungen von Regulierung auf Bankverhalten und Wettbewerb, insbesondere im Hinblick auf die Vorschläge der Liikanen-Kommission. Weimer verwies auf die volkswirtschaftlichen Kosten einer zu strengen Bankenregulierung, u.a. negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe. Weimer warnte auch davor, dass man in Europa, und gerade in Deutschland, strenger reguliere als in anderen Ländern. Krahnen erklärte, man habe durch die Liikanen-Vorschläge vor allem das Problem des systemischen Risikos im Bankensektor adressieren wollen. Außerdem sei es ein Ziel der Kommission gewesen, Banken so zu regulieren, dass der Steuerzahler im Krisenfall nicht länger für die Risiken der Banken haften müsse. Es sei notwendig, den Bankensektor zu reformieren, damit Banken abgewickelt werden könnten, auch wenn diese untereinander vernetzt sind.
In dieser Notiz wird ein neues Konzept für eine europäische Einlagensicherung vorgeschlagen, welches den starken politischen Vorbehalten Rechnung trägt, die gegen eine Vergemeinschaftung der Haftung für Bankeinlagen bestehen. Das skizzierte drei-stufige Einlagensicherungsmodell führt existierende nationale Einlagensicherungseinrichtungen weiter, bietet einen europäischen Verlustausgleich und verhindert eine exzessive Risikoübernahme zu Lasten der internationalen Gemeinschaft.
Die Geschichte "Nicht zu weit" wird – abweichend von der Forschungstradition – im Nachfolgenden nicht unter dem Thema 'Liebes- und Eheverhältnisse im ausgehenden Feudalabsolutismus' begriffen, sondern als Rätseltext, der unter anderem Gestalten und Ereignisse aus den 'Lehrjahren' spiegelt und dem in den 'Wanderjahren' die Funktion zugewiesen ist, das Projekt Odoards in Mißkredit zu bringen. Überdies stelle ich – über die Analyse der Geschichte "Nicht zu weit" hinausgehend – eine neue These zu der Identität des 'Redakteurs' der 'Wanderjahre' auf. – Alle Thesen werden weitestgehend eng am Text entlang plausibilisiert, wenigstens ist das die Absicht. Insofern ist der Charakter des Vorliegenden im Kern ein philologischer. Allerdings können hier nicht alle Voraussetzungen, die ich in aus meinen diversen Studien (gedruckt und ungedruckt) – insbesondere zu den 'Lehrjahren' – einbringe, in voller Breite belegt werden.
Bei der Goitzsche handelt es sich um einen ehemaligen Braunkohlentagebau im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, von dem große Bereiche als Naturschutzflächen vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e. V.) erworben wurden. Dort soll sich die Natur ungestört entwickeln können und so tragen die Flächen mittlerweile den Namen Goitzsche-Wildnis. Zum Gebiet gehören die ehemaligen sogenannten Tagesanlagen am südlichen Ufer des Großen Goitzsche-Sees südwestlich der Bärenhofinsel. Dort fanden am 12.6.2010 die GEO-Tage der Artenvielfalt statt. Im Rahmen einer Exkursion im Vorfeld am 5.6.2010 wurde auf der längs der Tagesanlagen verlaufenden Straße eine überfahrene Schlingnatter (Coronella austriaca) entdeckt.
Am 5. Oktober 2010 verlieh die Stiftung EURONATUR auf der Insel Mainau bei Radolfzell am Bodensee den EURONATUR-Preis an Ernst Paul Dörfler. EURONATUR ehrt damit Persönlichkeiten, die europaweit besondere Verdienste um den Schutz der Natur erworben haben. Ernst Paul Dörfler wurde 1950 in Kemberg nahe dem Fluss Elbe geboren, der zu dieser Zeit ein Teil der DDR und gleichzeitig Grenze zwischen Ost und West während der 40-jährigen Teilung des Landes war. Vieles, was in der DDR die Umwelt belastete, was Natur zerstörte und Menschen verunsicherte, forderte Ernst Paul Dörfler heraus und ließ ihn bis zur politischen Wende persönlich oder in der Gesellschaft für Natur und Umwelt aktiv sein. Die friedliche Revolution und die Zeit des politischen Umbruchs waren gefüllt mit Runden Tischen und politischer Arbeit. Endlich wurden seine Anliegen gehört. Umweltschutz wurde ein Thema.
Die Fachdaten für die nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte des Landes Sachsen-Anhalt werden mit den Naturschutzbehörden jeweils zum Jahresende abgeglichen. Die nachfolgende Tabelle gibt eine statistische Übersicht der nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte des Landes Sachsen-Anhalt mit Stand 31.12.2009.
Selten ist ein Biologe seiner Heimat Sachsen-Anhalt so treu geblieben wie Dietrich Heidecke. Am 4. Juni 1945 in Köthen (Anhalt) geboren, wurde bereits in seinem Elternhaus durch die Nutria- und Nerzzucht seines Vaters der Grundstein für die spätere Beschäftigung mit semiaquatischen Säugetieren gelegt. Von 1970 bis 1984 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent an der Biologischen Station Steckby des Instituts für Landschaftsforschung und Naturschutz (ILN). Hier galt sein Interesse vor allem dem Schutz und der Erforschung vom Aussterben bedrohter Wirbeltierarten. Praktisch vor seiner Haustür wohnten die letzten Elbebiber, die ab sofort Gegenstand seiner wissenschaftlichen Arbeit wurden. Die Ergebnisse dieser Arbeit bildeten die Grundlage für seine Dissertation zum Thema „Untersuchungen zur Ökologie und Populationsentwicklung des Elbebibers, Castor fiber albicus, Matschie 1907“. Den (Elbe)Bibern ist Dietrich Heidecke bis heute treu geblieben. Dank seiner Initiative ist die Bestandsentwicklung des Elbebibers im heutigen Sachsen-Anhalt seit 1970 lückenlos dokumentiert. Der Biberschutz lebte und lebt ganz wesentlich von seinem Engagement. Nun wurde Dietrich Heidecke in den Ruhestand verabschiedet, der (wer ihn kennt, weiß es) zu einem Unruhestand werden kann. So hat er sich schon längere Zeit um die Organisation der Bearbeitung einer Säugetierfauna des Landes Sachsen-Anhalt verdient gemacht und möchte diese Arbeit jetzt fortsetzen. Die große Anerkennung seiner Arbeit beschreibt wohl am besten die Meinung seiner Studenten: „Herr Heidecke ist toll“. Dem können sich die vielen ehrenamtlichen Naturschützer, die er im Laufe der Jahre begeisterte, nur anschließen. Alles Gute, Herr Dr. Heidecke!
Seit einigen Jahren wird für Teilpopulationen der Wildkatze (Felis s. silvestris) in Deutschland ein positiver Ausbreitungstrend beobachtet. Auch an der Peripherie ihres nördlichen Verbreitungsgebietes, dem Harz, wird die Art wieder häufiger nachgewiesen. Dennoch beschränkt sich die Verbreitung der Wildkatze heute lediglich auf einen Bruchteil ihres ursprünglichen Areals, so dass die Art weiterhin als gefährdet gilt und eines hohen internationalen wie nationalen Schutzes bedarf. Neben der Gefahr einer zunehmenden Hybridisierung mit Hauskatzen (Felis catus), ist heute der Straßenverkehr die häufigste anthropogen bedingte Gefährdungsursache für die Wildkatze. Wie stark der Einfluss der Straßenverkehrsmortalität auf die Entwicklung einer Population ist, wurde bisher nicht untersucht. Die genaue Erfassung von Verkehrsopfern ermöglicht, Gefahrenschwerpunkte zu benennen, um effektive Artenschutzmaßnahmen herzuleiten. Diese Studie, die im Auftrag der Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz erstellt wurde, fokussiert auf die Ermittlung von Verkehrsstrecken mit erhöhter Mortalität und Unfallschwerpunkten. Im Folgenden werden Methoden und Ergebnisse vorgestellt sowie Handlungsempfehlungen für den Wildkatzenschutz formuliert.
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Die reichhaltige Naturausstattung Sachsen-Anhalts ermöglichte die Auswahl von 265 FFH-Gebieten und 32 Vogelschutzgebieten (EU SPA). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Nach den Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind die Natura 2000-Gebiete nun als besondere Schutzgebiete national zu sichern. Darüber hinaus sind in den besonderen Schutzgebieten geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden (vgl. Art. 6, Abs. 2 FFH Richtlinie). Alle erforderlichen Maßnahmen sind an den Ansprüchen der in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten auszurichten.
Mit dem vorliegenden Sonderheft wird beispielhaft der Verfahrensweg der Ausweisung des Naturschutzgebietes Aland-Elbe-Niederung zur Umsetzung von Natura 2000 im Land Sachsen-Anhalt dokumentiert. Neben der Darstellung der naturräumlichen Situation des Gebietes und seiner naturschutzfachlichen Bedeutung werden insbes. Inhalt und Ablauf des Verwaltungsverfahrens sowie die Lösung der vielfältigen Nutzungskonflikte dargestellt. Dem Heft liegt eine beidseitig bedruckte Schutzgebietskarte des Landes Sachsen-Anhalt im Maßstab 1:250.000 bei. Auf einer Seite sind Schutzgebiete nach internationalem Recht dargestellt. Die zweite Seite der Karte liefert eine aktuelle Zusammenstellung (Stand 31.12.2009) der nach Landesnaturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte. Ein Beiheft mit Namen, Bezeichnung und Größe aller Gebiete komplettiert die Ausgabe.
kurz und kn@pp news : Nr. 28
(2013)