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Auf einer extensiv bewirtschafteten Rinderweide bei Ottbergen (Kreis Höxter) konnten erstmals am 09.06.2010 und an den darauf folgenden Tagen zwei stridulierende Männchen der Feldgrille (Gryllus campestris) festgestellt werden. Die Fläche am Mühlenberg grenzt unmittelbar an einen Kalkmagerrasen des NSG „Kalkmagerrasen bei Ottbergen und Bruchhausen“. Nach einem Jahr, am 30.04.2011, schien sich zunächst der Bestand mehr als verdoppelt zu haben, da insgesamt 5 Männchen von einem Standort aus gehört werden konnten. Einige Tage später, am 07.05.2011 wurde dort nur noch eine und an den beiden folgenden Tagen keine Feldgrille mehr vernommen. Stattdessen wurden 3 Tiere an einer bisher noch nicht untersuchten Stelle (ca. 200 m vom ersten Fundort entfernt) nachgewiesen.
Dem aufmerksamen Naturbeobachter wird es kaum entgangen sein, dass eine im Kreis Höxter neue Pflanze, ein sogenannter Neubürger oder Neophyt, schon seit geraumer Zeit die Weser und ihre Nebenflüsse, ja auch die Muschelkalkhänge und den Solling, erobert hat und teilweise einige Arten der ehemaligen Hochstaudenflur verdrängt. Wie HÄCKER (1988) nachweisen konnte, verschwinden z. B. an der Weser mannshohe einheimische Pflanzen wie der Knollige Kälberkropf (Chaerophyllum bulbosum), die Krause Distel (Carduus crispus), die Große Klette (Arctium lappa), der Gemeine Beifuß (Artemisia vulgaris) oder das seltenere Fluss-Kreuzkraut (Senecio fluviatilis), die u. a. bisher das Bild dieser beeindruckenden Formation prägten und dem Konkurrenzdruck dieses Neulings nicht mehr gewachsen sind. Anderen Orts ist der Verdrängungswettbewerb ein anderer (HAPPE & WENDLING 2005; HAPPE 2012). Es geht um das Indische oder Drüsige Springkraut, das schon bei geringer Berührung seine reifen Kapseln öffnet und die Samenkörner hinausschleudert (daher Springkraut!). Sein wissenschaftlicher Name ist Impatiens glandulifera ROYLE, ein Balsaminengewächs (Balsaminaceae). Die einjährige Pflanze, 50-200 cm hoch, mit oben verzweigtem, bis 5 cm dickem, glasigen Stängel, ähnelt unserem einheimischen Kräutchen „Rühr-mich-nicht-an“ (Impatiens nolitangere, vgl. lat. impatiens = ungeduldig, nolitangere = rühre nicht an), hat jedoch violette, purpurrote, rosa oder weiße Blüten in aufrechten 2-14-blütigen Trauben, inkl. Sporn 25-40 mm lang. Das Springkraut heißt "drüsig", weil zwischen Blattstiel und -grund kleine, rotspitzige Drüsen
"Kalkgeprägte Trockenlebensräume im Kreis Höxter" – ein LIFE+ - Projekt für den Kreis Höxter (NRW)
(2012)
Lebensräume auf Kalk zeichnen sich häufig durch eine besonders vielfältige Flora und Fauna aus. Für den Erhalt der Biodiversität sind sie daher von großer Bedeutung. Während Kalklebensräume im Süden Deutschlands recht weit verbreitet sind, beschränken sie sich in Nordwest- Deutschland im Wesentlichen auf das Weserbergland und die Eifel. Im Kreis Höxter haben im trockenen Standortbereich vor allem die Kalk- Halbtrockenrasen und Orchideen-Kalkbuchenwälder, auf nassen Standorten die Kalk-Flachmoore eine herausragende Bedeutung. Der Bedeutung dieser Lebensräume für den Erhalt der Biodiversität in Europa und als Bestandteil des europäischen Naturerbes Rechnung tragend, genießen sie den Schutz der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), die 1992 durch die Europäische Kommission erlassen wurde und für die Mitgliedsländer der EU bindend ist. Die FFH-Richtlinie sieht vor, dass für den Erhalt der im Anhang I der Richtlinie benannten Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse besondere Schutzgebiete, die sogenannten FFH-Gebiete oder Natura 2000-Gebiete, auszuweisen sind. Nach nationalem Recht werden diese in Deutschland zumeist als Naturschutzgebiete rechtlich gesichert. Das so entstandene europaweite Netz von Schutzgebieten repräsentiert im Wesentlichen unser europäisches Naturerbe. Gemäß FFH-Richtlinie sind aber nicht nur Lebensraumtypen zu schützen: Neben dem Netz der Natura 2000-Schutzgebiete ist der direkte Artenschutz die zweite wichtige Säule im europäischen Naturschutz. Da die Vorkommen von Arten des gemeinschaftlichen Interesses aber häufig nicht auf Schutzgebiete beschränkt sind, genießen ihre Vorkommen auch außerhalb derselben den Schutz der Richtlinie. In Deutschland wurde diesem Umstand im § 42 Bundesnaturschutzgesetz Rechnung getragen, wonach den Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie als sogenannte „streng geschützte Arten“ ein besonderer Schutzstatus verliehen wurde. Einen anderen Weg hat man bei den Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie gewählt: Für ihren Erhalt sind besondere Schutzgebiete auszuweisen. Dies ist im Kreis Höxter z. B. für den Kammmolch (Triturus cristatus) geschehen, für den insgesamt drei Schutzgebiete ausgewiesen wurden. Um den Zielsetzungen der Richtlinie gerecht zu werden, ist der sogenannte „günstige Erhaltungszustand“ der Natura 2000-Gebiete und der Arten des gemeinschaftlichen Interesses zu gewährleisten. Dies bedeutet häufig, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchführen zu müssen, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein kann. Die EU fördert die Umsetzung ihrer Richtlinie deshalb im Rahmen des sogenannten LIFE+ -Programmes (= L’ Instrument Financier pour l’ Environnement), welches EU-weit für die laufende Förderperiode von 2007 bis 2013 z. B. 2,143 Mrd. € bereitstellt. 2010 hat sich der Kreis Höxter dazu entschieden, zusammen mit der Landschaftsstation im Kreis Höxter einen LIFE+- Antrag zu stellen. Im Rahmen einer von der Bezirksregierung in Detmold finanzierten Studie zum Pflege- und Entwicklungsbedarf in den FFH-Gebieten des Kreises konnte gezeigt werden, dass der größte Handlungsbedarf im Bereich der Kalk-Halbtrockenrasen (LRT (= Lebensraumtyp) 6210), der Wacholderstände auf Kalkrasen (LRT 5130), der Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) und der Kalk-Orchideen-Buchenwälder (LRT 9150) besteht. Der Antrag zielte daher insbesondere auf diese und weitere nah verwandte Lebensraumtypen ab. Allen Lebensraumtypen ist gemeinsam, dass sie im Weserbergland an Kalk als Ausgangsgestein gebunden sind und dem trockenen Standortbereich zuzuordnen sind. Als Projekttitel wurde daher „Kalkgeprägte Trockenlebensräume im Kulturland Kreis Höxter“ gewählt, oder abgekürzt und „griffiger“: „Vielfalt auf Kalk“.
In den letzten Jahrhunderten hat der Mensch weltweit große Umweltschäden angerichtet, indem er, bewusst oder unbewusst, Tier- und Pflanzenarten von einem Kontinent zum anderen verbrachte. Entdecker, Forscher und Sammler holten Tiere und Pflanzen aus aller Welt nach Europa oder verschleppten europäische Arten auf andere Kontinente oder Inseln (NENTWIG 2011). Die verheerenden Auswirkungen des Europäischen Wildkaninchens, welches in Australien freigesetzt wurde, sich dort rasant vermehrte und den Kontinent fast kahl gefressen hat, sind allgemein bekannt. Weniger bekannt ist, dass die durch die sogenannten biologischen Invasionen angerichteten Schäden auch in Europa in die Millionen gehen. So kostet z. B. die Kontrolle sich massiv ausbreitender eingeschleppter Knöterich- Arten allein in England jährlich 1,5 Milliarden Pfund (MARTON-LEFÈVRE, zit. in NENTWIG 2011). Die durch Mink (Neovison vison) und Bisam (Ondatra zibethicus) verursachten jährlichen Schäden in Deutschland sind dagegen vergleichsweise gering, belaufen sich jedoch ebenfalls auf mehrere Millionen Euro (NENTWIG 2011). Im Unterschied zur natürlichen Artenausbreitung werden nicht-einheimische Arten durch den Menschen über biogeografische Grenzen hinweg und in kurzer Zeit verbreitet. Die Geschichte der Ausbreitung nichteinheimischer Arten ist eng mit der Eroberung der Welt durch die Europäer verbunden. Die Entdeckung Amerikas im Jahr 1492 gilt als eigentlicher Beginn der Globalisierung und damit des Erscheinens von nicht-einheimischen Arten. Alle Arten, die nach diesem Datum bei uns eingeführt wurden, werden als Neophyten bzw. Neozoen bezeichnet. Breiten sich diese Arten schnell aus und verursachen dabei Umweltschäden, z. B. indem sie heimische Arten beeinträchtigen oder verdrängen, spricht man von „invasive Arten“. Als Neozoon ist auch der Waschbär (Procyon lotor) einzustufen, der sich seit den 1930er Jahren vor allem von Hessen und Brandenburg aus mit zunehmender Geschwindigkeit in Deutschland und Mitteleuropa ausbreitet und vermehrt invasive Merkmale aufweist.
Im Februar 2011 wurde in Höxter eine junge weibliche Blaumeise tot aufgefunden. Sie hatte ein Fenster angeflogen sich dabei das Genick gebrochen. Der Vogel war beringt. Der Beringungscode wurde abgelesen und der beringenden Einrichtung übermittelt. Kurze Zeit später erreichte den Autor folgende Mitteilung: „Der Vogel wurde am 13.11.2008 als Vogel im ersten Lebensjahr in Sorinnes, Belgien, beringt. Die Koordinaten des Beringungsortes lauten 50°16‘ N, 4°58‘ E. Der zum Todeszeitpunkt (07.02.2011) etwa 2,5 Jahre alte Vogel wurde somit 357 km vom Beringungsort entfernt wieder gefunden.“ Es ist wahrscheinlich, dass die kleine Meise als Jungvogel im Rahmen der Dismigration ins Weserbergland abgewandert ist. Bemerkenswert ist die große Distanz, die der Vogel dabei zurückgelegt hat.“
Bei Untersuchungen der Spinnenfauna im Nationalpark Bayerischer Wald fanden wir eine Centromerus-Art, die nach der Struktur des männlichen Pedipalpus zunächst keiner Spezies einwandfrei zuzuordnen war. Wir hatten die Vermutung, dal1 es sich bei den vorliegenden Tieren um C. silvicola handeln könnte, da MILLER (1958) Weibchen dieser süddosteuropäisch verbreiteten Art im benachbarten Behmerwald (Sumava, Zelnava beim Moldau-Stausee) nachgewiesen hatte, und da das Männchen von C. silvicola allem Anschein nach als noch nicht beschrieben galt. Ein Vergleich dieser Tiere mit Exemplaren aus Niederbayern (Landshut), welche nach WIEHLE (1956) als C. similis KULCZVNSKI, 1894 bestimmt worden waren, erbrachte jedoch keinerlei Unterschiede.
Im Rahmen des laufenden Nationalfondsprojekts "Der Beitrag von Waldrandökotonstrukturen zur regionalen Biodiversität" konnte in der Schweiz erstmals Pseudomaro aenigmaticus DENIS, 1966 (Linyphiidae) nachgewiesen werden. Weiter wurde auch Philodromus praedatus O.P.-CAMBRIDGE, 1871 (Philodromidae) festgestellt, eine Spezies, von der bisher erst drei schweizerische Funde vorliegen. ...
Der NABU hat in Brakel vier Flächen von der Stadt Brakel gepachtet, die nach Naturschutzzielen gepflegt werden oder die, sich selbst überlassen, ein Rückzugsgebiet für Tiere und Pflanzen darstellen. Schon vor ein paar Jahren haben NABU-Mitglieder, die Lehrer in Brakel sind oder waren, auf diesen Flächen mit Schülern Naturschutz praktiziert. Dieser bestand darin, dass sie heimische Sträucher und Bäume pflanzten, die Bäume schnitten und Teiche anlegten. Außerdem brachten sie Nisthilfen für Vögel, Insekten und Fledermäuse an. Dies ist alles nun schon ein paar Jahre her, doch die NABU-Flächen existieren immer noch. Die Gebiete haben sich weiterentwickelt, die Bäume sind gewachsen, die Tierwelt hat Lebensräume gefunden, jedoch lag der Naturschutz in diesen Gebieten seit einigen Jahren lahm. Nun habe ich, David Singer, ein Schüler aus Brakel, die "Betreuung" der Flächen übernommen.
Vielen, die sich für die reichhaltige Natur Ostwestfalens und darüber hinaus interessieren, sind die wundervollen Landschafts-, Pflanzen- und Tieraufnahmen des Fotografen Frank GRAWE ein Begriff. Eine Auswahl von etwa 300 der schönsten dieser Fotografien ist jetzt in einem prächtigen Bildband über Landschaften und Naturreichtümer des Kreises Höxter erschienen. Die Texte, die der Biologe und wissenschaftliche Leiter der Landschaftsstation im Kreis Höxter – Burkhard BEINLICH – verfasst hat, begleiten die Fotografien in leicht verständlichen Beschreibungen der Landschaftsgeschichte und der vielfältigen Lebensräume des Raumes zwischen Egge und Weser. ...
Mit der Vorlage des Jahresberichtes 2007 blicken wir auf eine inzwischen zehnjährige Entwicklung unserer Geschäftsstelle zurück. Grund genug, die diesjährigen Ausgabe des Egge-Weser-Heftes für einen Rückblick zu nutzen. Sie, liebe Leserin, lieber Leser, haben vielleicht sogar selbst an dieser Entwicklung mitgewirkt. Einige von Ihnen werden sicherlich noch die Anfänge des Aufbaus einer hauptamtlich besetzten Einrichtung des Naturschutzes in Erinnerung haben, die mehrere Jahre ein Politikum im Kreis Höxter war und 4 Jahre lang zu einem parallelen Nebeneinander von zwei Landschaftsstationen im Kreis Höxter führte. Mit der Zusammenführung der beiden Einrichtungen Ende 2002 konnten letztendlich alle in Natur und Landschaft tätigen Organisationen des Kreises Höxter gebündelt in einer Station vereint werden. Die weitere Entwicklung wurde in den nachfolgenden Jahren vor allem von der Landespolitik beeinflusst. Das bis dahin existierende Nebeneinander von projektbezogen arbeitenden und institutionell geförderten Biologischen Stationen (sog. P- bzw. I-Stationen) wurde im Jahr 2003 beendet. Alle in NRW aktiven Stationen arbeiten seitdem auf Basis einer Rahmenvereinbarung zur institutionellen Förderung. Das gilt auch für die bis dahin projektbezogen arbeitenden beiden Landschaftsstationen. Dies war zunächst eine positive Entwicklung. In den Jahren 2004 bis 2006 erfolgten dann aber Etatkürzungen von rund 35%. Diese stellten eine ernste Gefährdung für den Fortbestand der hauptamtlich besetzten Geschäftsstellen der Biologischen Stationen in NRW dar. Die Landschaftsstation im Kreis Höxter reagierte in den letzten beiden Jahren mit einer intensiven Akquise von Drittmittelprojekten auf diese existenzbedrohende Entwicklung - und war dabei durchaus erfolgreich, so dass die finanziellen Probleme bisher erfolgreich gemeistert werden konnten. In der recht bewegten Vergangenheit war es verständlicherweise für die Ehren- und Hauptamtlichen nicht immer möglich, sich auf die originären Ziele des Vereins zu konzentrieren. Wir hoffen aber, dass auch die im Jahresbericht der Landschaftsstation für 2007 (in diesem Heft, S. 93-115) beschriebenen Aktivitäten Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, den Eindruck vermitteln, dass sich die Bemühungen der letzten Jahre gelohnt haben. Nachfolgend möchten wir für Sie die Entwicklung der Landschaftsstationen noch einmal kurz skizzieren und dabei auch die vielen Personen aus Ehrenamt, Zivildienst, Praktikum (siehe REITH et al. 2008, in diesem Heft S. 20-30) und Programmen der Arbeitsverwaltung, die zum bisherigen Erfolg der Station beigetragen haben, in Erinnerung rufen.
Im Spätsommer 2008 säuberten Mitglieder des NABU (Naturschutzbund Deutschland, ehemals Deutscher Bund für Vogelschutz) Stadtverbandes Brakel den "Amtmannsteich" von Unrat und von Ästen, die von den umstehenden Bäumen herab gefallen oder von spielenden Kindern hineingeworfen worden waren. Das war möglich geworden, weil dieser Quelltümpel auch in diesem Jahr wieder trocken gefallen war. Um dem Austrocknen des Teiches entgegenzuwirken, wurde er anschließend vertieft, wie das auch in früheren Jahren schon geschehen war. In Absprache mit dem Geschäftsführer des NABU, Theo Elberich, und der Stadt Brakel rückte ein Bagger an, der den Teich in wenigen Stunden um etwa einen Meter vertiefte. Dabei konnte der Bagger die durch das Austrocknen fest gewordene Teichsohle befahren. Das ausgehobene Erdreich wurde im Uferbereich verteilt und eingearbeitet. Die Kosten dieser Maßnahme trug der NABU.
Die zwischen Meer und Süßwasser wandernden, diadromen (griechisch: dia-: durch, wieder; -drom: laufen) Fischarten besiedeln im Laufe ihres Lebens unterschiedliche Lebensräume. Sie sind auf eine ungestörte Vernetzung dieser Gebiete von den Bachoberläufen über die Flussläufe bis hin zum Meer angewiesen. Die hohe Aussagekraft einer erfolgreichen Wiederansiedlung von Wanderfischen für eine artenreiche Fischfauna sowie ganzheitlich intakte Fließgewässer (INGENDAHL et al. 2008) erklärt auch die aktuellen Bemühungen zur Schaffung der Durchgängigkeit der Nethe. Sie wird auf Ebene der Fachbehörden seit 1998 thematisiert. Ebenfalls ab 1998 wurde auf Landesebene an Konzepten für eine gezielte Wiederherstellung von Lebensräumen für Wanderfische gearbeitet, die in das Wanderfischprogramm Nordrhein Westfalen mündeten. Im Rahmen dieses Programms wurde eine ganze Reihe von Lachs-Besatzmaßnahmen in der Nethe durchgeführt. Mit der Einführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Dezember 2000, trat eine rechtliche Grundlage in Kraft die den Gewässerschutz in Europa neu ordnete und der ökologischen Bedeutung von Gewässern deutlich mehr Gewicht beimaß. Um den bisherigen Bemühungen mehr Durchschlagskraft zu verschaffen beauftragte die Bezirksregierung Detmold im Sommer 2005 die Landschaftsstation im Kreis Höxter mit dem Projektmanagement zur ökologischen Entwicklung der Nethe: Die Landschaftsstation erläuterte in ihrem Jahresbericht 2006 bereits die Gründe für die Wanderbewegungen von Fischen sowie die Situation an den Wasserkraftanlagen, die keine vollständige Durchgängigkeit bieten, und stellte entsprechende Lösungen vor (BEINLICH et al. 2007: 116-118). Dieser Bericht beschreibt die weiteren Arbeiten im Rahmen des Projektmanagements und geht auf die veränderten Rahmenbedingungen ein.
Im Rahmen eines mehrjährigen Forschungsvorhabens (gefördert aus Mitteln des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft, Essen, und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Förderkennzeichen 0339530) werden an mehreren alpinen Wildflüssen, vor allem an der Oberen Isar, neben anderen Projekten auch populationsökologische Untersuchungen an Spinnen durchgeführt (FRAMENAU 1995). Hierbei gelang zwischen der Gemeinde Krün und dem Sylvensteinspeicher der Nachweis von zwei selten gefundenen Spinnenarten, Gnaphosa inconspecta SIMON, 1878 und Xysticus viduus KULCZYNSKI, 1898.
Die Spinnengesellschaften eines flurbereinigten Weinberges und einer angrenzenden unbewirtschafteten Fläche wurden 1983 mit Hilfe von Barberfallen untersucht. Die Spinnengemeinschaft der unbewirtschafteten Fläche zeigte eine größere Artenvielfalt. Die Rebfläche und die unbewirtschaftete Fläche beherbergten Spinnengemeinschaften mit deutlich unterschiedlicher Artenzusammensetzung. Die Artenzusammensetzung des Weinberges war typisch für intensiv bewirtschaftetes Ackerland. Kleinbiotope wie die untersuchte unbewirtschaftete Fläche sind als Reservate für das Oberleben vieler Arten in ansonsten intensiv genutztem Ackerland unbedingt schutzwürdig.
Ausgehend von den Grundlagen der Fließgewässerökologie wird untersucht, wie sich die einzelnen Maßnahmen des modernen Gewässerausbaues auf die Zusammensetzung und das Leistungsvermögen der aquatischen Lebensgemeinschaften auswirken. An Hand von Beispielen wird zunächst diskutiert, welche Bedeutung den Korrekturen der Linienführung, des Gefälles und der Profilgestaltung zukommt. Abschließend werden die biologischen Besonderheiten von Stauhaltungen dargestellt und die daraus resultierenden wassergütekundlichen Probleme ausführlich erörtert.
Die vorliegende Arbeit versteht sich als Angebot im Hinblick auf die Ergänzung der Fortschreibung einer Morphologie (Jeismann, 1977) von Geschichtsbewusstsein. Die Konkretisierung des Begriffes Geschichtsbewusstsein über den Zusammenhang der individuellen Ausprägung historischen Interesses und Wissens erfolgt in dieser Arbeit vor dem Hintergrund eines allgemeinen Interesses an der Evidenzbasiertheit von theoretischen Konstrukten.
Entsprechend der Jeismann’schen Vorstellung eines Zusammenhanges von Sachanalyse, Sachurteil und Werturteil gestaltet sich auch die Annahme, die dieser Arbeit zugrunde liegt. Neben der Sachanalyse und dem Sachurteil als faktisch bezogenes Element und dem Werturteil als reflexivem Vorgang wird dem individuellen Interesse als motivational - volitionalem Aspekt in der Beschreibung von Geschichtsbewusstsein besonders Gewicht gegeben. Die Grundannahme der vorliegenden Arbeit besteht darin, dass Geschichtsbewusstsein wesentlich mit dem Umfang des historischen Wissens und individuellem Interesse zusammenhängt. Kernpunkt der Überlegung ist das individuelle historische Interesse als Ausdruck von Geschichtsverlangen (Kölbl, 2004), das, je stärker es ausgeprägt ist, zu einem Verlangen nach dezidiertem Geschichtswissen führt und so die Auseinandersetzung mit Geschichte zu einer wissensbasierten macht. Dieser Zusammenhang kann anhand von semantischen Netzwerken identifiziert, die es ermöglichen, das individuell vorhandene historische Wissen sichtbar zu machen. Ebenfalls sind individuelle historische Reflexionsvorgänge und Auseinandersetzungsmomente in semantischen Netzwerken vorzufinden. Von den theoretischen Überlegungen ausgehend und mit Blick auf die unterschiedlichen Angebote theoretischer Konstruktionen des Begriffes Geschichtsbewusstsein erfolgt eine gegenstandsbezogene Beschreibung. Diese bezieht sich auf Äußerungen von Schüler/innen zu unterschiedlichen historischen Schlüsselbegriffen, die durch ein Zeitzeugengespräch stimuliert und mit einem standardisierten Fragebogen erfasst wurden. Ziel der Arbeit ist es, zu prüfen, ob sich semantische Netzwerke zur Sichtbarmachung von Geschichtsbewusstsein eignen. Des Weiteren soll der Fragebogen als mögliche Methode zur Erhebung von historischen Einstellungen und Wissenskonzepten erprobt werden.
UniReport Umzug Spezial
(2013)
Entwurf der Lyrik
(1994)
Die Frage, auf die dieses Buch eine Antwort zu geben versucht, lautet: Was weiß die Lyrik? Die Frage richtet sich an die europäische Tradition, soweit sie dafür in Betracht kommt, also an die Neuerfindung der Poesie in der Renaissance und die prägnanten Momente im achtzehnten und zwanzigsten Jahrhundert, in denen das Projekt der Dichtung als einer eigenen Wissensinstanz im analytischen Zusammenspiel mit den Wissensmodellen der Zeit wieder aufgenommen und weiter getrieben wurde. Die Untersuchungen zu Celtis, Shaftesbury, Klopstock und Valéry (mit einem kurzen Ausblick auf Stefan George) haben modellhaften Charakter, sie gelten den Grundvorstellungen, die in Werk und Theorie der genannten Autoren ihre Stunde hatten.
Zürich, 22. März 1937 - im ersten Stock des renommierten Herrenausstatters "London House" probiert Thomas Mann gerade einen neuen Anzug an, als ihn ein Verkäufer informiert, dass im Erdgeschoss Gerhart Hauptmann eingetroffen sei. "Möchten Sie ihn sehen?" Nach kurzem Zögern lehnt Thomas Mann ab - mit den Worten: "Ach, da wollen wir vielleicht doch andere Zeiten abwarten." Replik des Verkäufers: "Genau das hat Herr Hauptmann auch gesagt." Die Zürcher Nicht-Begegnung der beiden Nobelpreisträger ist in verschiedener Hinsicht bemerkenswert. Schließlich handelte es sich nicht nur um die international bekanntesten deutschen Schriftsteller, sondern auch um alte Bekannte. Und jeder von beiden hatte dem anderen manches zu verdanken. Warum also wollten die beiden einander nicht begegnen?
Um die literaturgeschichtliche Bedeutung der Situation im Zürcher Herrengeschäft einschätzen zu können, muss man die gesamte Beziehung zwischen beiden in den Blick fassen. Sie könnte wechselvoller kaum sein. Nach dreißig Jahren kollegialer, phasenweise nahezu freundschaftlicher Verbundenheit brach der Kontakt abrupt ab und wurde bis zu Hauptmanns Tod 1946 nicht mehr aufgenommen. Nach dem Ableben des älteren Kollegen ändert sich Thomas Manns Sicht auf Gerhart Hauptmann jedoch wieder. Und – soviel vorweg – dabei spielten Jubiläumsgeburtstage stets eine wichtige Rolle. Ich gehe zunächst auf die Phase der engen Bekanntschaft ein; im zweiten Teil dann auf die Umstände des Abbruchs der Beziehungen. Dabei soll vor allem der letzte Kontaktversuch genauer analysiert werden. Ein resümierender Blick auf die dritte Phase steht am Ende dieser Überlegungen. ...
Missachtung rechtlicher Vorgaben des AEUV durch die Mitgliedstaaten und die EZB in der Schuldenkrise
(2012)
Zusammenfassung und Ergebnisse
1. Es gibt gute Argumente für ein generelles Verbot (freiwilliger) Unterstützungsleistungen an Euro-Mitgliedstaaten.
2. Die Vereinbarkeit der Leistungen der EU im Rahmen des EFSM mit Art. 122 Abs. 2 AEUV ist fraglich. Die Beurteilung der Kausalitätsfrage ist maßgebend.
3. Die Vereinbarkeit der Leistungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der speziellen Griechenlandhilfe und im Rahmen der EFSF mit dem AEUV in der damals geltenden Fassung ist nicht sicher.
4. Die Einführung von Art. 136 Abs. 3 AEUV modifiziert das Vertragsrecht und ist wohl noch in Einklang mit Art. 48 Abs. 6 EUV erfolgt.
5. ESM und Fiskalpakt verstoßen nach der Änderung des Primärrechts wohl nicht gegen den AEUV.
6. Unabdingbar für die Schaffung des ESM sind aber das Inkrafttreten von Art. 136 Abs. 3 AEUV und
7. Der Erwerb von Forderungen gegen Mitgliedstaaten über einen längeren Zeitraum und zur Erleichterung von Zinslasten überschreitet die Befugnisse und Zuständigkeiten des ESZB.
8. Der Erwerb von Forderungen gegen Mitgliedstaaten über einen längeren Zeitraum und zur Erleichterung von Zinslasten ist nicht mit dem Verbot der Kreditgewährung durch Zentralbanken an Hoheitsträger nach Art. 123 AEUV zu vereinbaren
9. Die Gewährung von langfristigen Krediten an Banken verstößt ebenfalls gegen die Zuständigkeitsordnung des AEUV und ist bei einer Weiterleitung der Mittel an Hoheitsträger nicht mit Art. 123 AEUV zu vereinbaren.
10. Die Akzeptierung von ausfallgefährdeten Forderungen als Sicherheit für die Gewährung von Krediten durch das ESZB verstößt gegen Art. 18.1., zweiter Spiegelstrich, Satzung ESZB/EZB.
Zukunftsmarkt Wasser nachhaltig gestalten ++ Dokumentation zur ISOE-Tagung „wahrhaft nützlich“ online ++ Klima wan del und Biodiversität – Folgen für Deutschland: Das Buch zum Stand der Forschung ist Umweltbuch des Monats ++ Wie gelingt erfolgreiche Umsetzungsforschung? ++ Sahel: Männer und Frauen vom Klimawandel unterschiedlich betroffen ++ ISOE-Lieferant Querbeet gewinnt Förderpreis für Öko-Landbau ++ Termine ++ Publikationen
Fazit
1. Aufgrund der Regelungen über Produktinterventionen nach Artt. 31, 32 MiFIR-E könnte den mitgliedstaatlichen Behörden und – subsidiär – ESMA künftig ein scharfes Schwert zur Abwehr von Gefahren für den Anlegerschutz, die Finanzmärkte und die Finanzstabilität im Rahmen der Wertpapieraufsicht zur Verfügung stehen. Da die Eingriffsvoraussetzungen vage formuliert und noch durch delegierte Rechtsakte der Kommission zu konkretisieren sind, lässt sich die künftige Bedeutung dieser Aufsichtsbefugnisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend einschätzen. Insbesondere ist unklar, welche Anforderungen an eine zu Eingriffen berechtigende Gefahr für den Anlegerschutz zu stellen sind.
2. Der Vorstand eines als Aktiengesellschaft verfassten Wertpapierdienstleistungsunternehmens muss seine Entscheidungen künftig auch daran ausrichten, dass weder die von der Gesellschaft entwickelten und vertriebenen Finanzinstrumente noch ihre Finanztätigkeiten oder Finanzpraktiken eine Gefahr für den Anlegerschutz, die Integrität und das Funktionieren der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems darstellen, die Anlass für eine Intervention sein könnte.
3. Ist die Gesellschaft Adressat eines auf der Grundlage von Artt. 31, 32 MiFIR-E erlassenen Verbots oder einer Beschränkung, muss der Vorstand die Entscheidung über das Einlegen von Rechtsmitteln nach den allgemeinen aktienrechtlichen Grundsätzen an der Förderlichkeit für das Unternehmensinteresse ausrichten.
4. Schließlich wird sich künftig die Frage nach der Haftung der Gesellschaft gegenüber den Anlegern stellen, wenn Finanzinstrumente entgegen einem im Interesse des Anlegerschutzes ergangenen Verbot vertrieben werden. Sofern der Gesetzgeber keine abweichende Entscheidung trifft, ist anzunehmen, dass die abgeschlossenen Verträge nicht nach § 134 BGB nichtig, sondern allenfalls anfechtbar sind. Darüber hinaus können vertragliche oder deliktische Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen.
In seiner Entscheidung in Sachen Fresenius - Der Konzern 2012, 420 - hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Vorstand einer Aktiengesellschaft handele pflichtwidrig, wenn er einem Aufsichtsratsmitglied die vereinbarte Vergütung für Beratungsleistungen zahle, noch bevor der Aufsichtsrat dem Vertrag zugestimmt habe. In diesem Zusammenhang hat er die bereits zuvor herrschende Lehre bestätigt, der zufolge § 114 AktG auch Beratungsverträge zwischen einem Aufsichtsratsmitglied und einem von der Aktiengesellschaft abhängigen Unternehmen erfasst. Schließlich hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung konkretisiert, nach der § 114 AktG auch dann Anwendung findet, wenn die Beratungsleistung nicht von einem Aufsichtsratsmitglied, sondern von einer Gesellschaft erbracht wird, an der das Aufsichtsratsmitglied beteiligt ist, sofern es nur in nicht unerheblichem Umfang an der Vergütung partizipiert. Der vorliegende Beitrag nimmt kritisch zu allen vorgenannten Aspekten des Fresenius-Urteils Stellung.
Der ehemalige Salzige See, eine natürliche Binnensalzstelle deren Geologie in HOYNINGEN-HUENE (1959) ausführlich beschrieben ist, wies offenbar bis zu seinem Verschwinden um 1890 eine reichhaltige Characeenflora auf. Belege dafür finden sich nicht nur in den regional benachbarten Herbarien der Universität Halle bzw. des Herbariums Haussknecht in Jena, auch in Kopenhagen, Stockholm, Helsinki und Montpellier sind Belege von z. B. Chara erinita (Synonym von Ch. canescens) aus dem Jahr 1853 anzutreffen, beschriftet von ALEXANDER BRAUN (1805-1877) mit "Am Mansfelder Salzsee in Thüringen". Vor allem der intensiven Sammeltätigkeit von A. BRAUN und O. BULNHEIM (1820-1865) verdanken wir eine gute Kenntnis über die ehemaligen Characeen-Vorkommen dieses Sees, der als bekannte Binnensalzstelle die Aufmerksamkeit vieler Botaniker auf sich zog und phykologisch als "locus elassieus" der Art Chara intermedia A. BRAUN in BRAUN, RABENHORST et STITZENBERGER 1859 auch eine bleibende internationale Bekanntheit erlangte (vgl. auch BLÜMEL 2004).
Die Ausweisung von Nationalparken innerhalb der mitteleuropäischen Kulturlandschaft bietet die einmalige Chance, Strukturveränderungen in anthropogen überprägten aber auch in den Resten naturnaher Lebensräume zu erfassen. Vor allem Pflanzengesellschaften als wichtige Strukturkomponenten der Ökosysteme geben wichtige Hinweise zum Zustand der verschiedenen Lebensraumtypen (ELLENBERG 1996). Regelmäßige pflanzensoziologische Untersuchungen können somit quantitative wie qualitative Veränderungen in den Lebensräumen aufzeigen. Dazu wurden zunächst die Farn- und Blütenpflanzen des Nationalparks Hochharz erfasst (KISON & WERNECKE 2004) und darüber hinaus flächendeckend die Pflanzengesellschaften.
Die Schwarze Elster entspringt in der Oberlausitzer Teichlandschaft in Sachsen und führt in nordwestliche Richtung über Hoyerswerda, durch das Braunkohlerevier bei Senftenberg, die Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung bis zu ihrer Einmündung in die Elbe, westlich von Jessen. Die 181 km lange Fließstrecke ist im Lausitzer Braunkohlerevier teilweise verlegt worden und im gesamten Verlauf begradigt. Bis auf den Oberlauf bei Wittichenau ist der Fluss fast vollständig eingedeicht.
Während der Kartierungsarbeiten im Biosphärenreservat "Flusslandschaft Mittlere Elbe" konnte der zu den Cyperaceae gehörende Cyperus esculentus L. am 18. August 2004 im FFH-Gebiet Nr. 67 (Dessau - Wörlitzer Elbauen), MTB 4339-242,TK10 M-33-1-B-c-4 (Blatt Vockerode; R 4522912, H 5748275) nachgewiesen werden. Dies ist der erste Freilandnachweis in Sachsen-Anhalt. Der Floreszenzhabitus ist auf Abb. 1 deutlich zu erkennen.