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Aus diesen Befunden heraus lässt sich ableiten, dass spezifische regionale Strategien nötig sind, die von einem breiten Bündnis getragen und umgesetzt werden. Zu diesem Bündnis sollten alle relevanten regionalen Arbeitsmarktakteure wie die Kreisverwaltung, Kammern, Verbände, Arbeitsagenturen, usw. sowie Unternehmen aus der Region gehören. Um gemeinsam Arbeits- und Fachkräftesicherungsstra-tegien nachhaltig zu entwickeln und zu verstetigen, ist eine dauer-hafte Einrichtung eines solchen Bündnisses z.B. in Form eines Beirats notwendig. Seine Aufgabe ist zunächst, eine zielorientierte kommunale Arbeitsmarktstrategie zu entwickeln und zu implementieren. Die Funktionalität der eingesetzten Maßnahmen muss jedoch immer wieder überprüft werden. So sollte ein ständiger Monitoringprozess stattfinden, um die Effizienz der Maßnahmen zu bewerten. Hier könnte immer wieder nachgesteuert werden. Außerdem ist es wichtig, den Arbeitsmarkt dauerhaft zu beobachten und auch somit neue Entwick-lungen mit in die Nachjustierung der arbeitsmarktpolitischen Stra-tegien mit zu berücksichtigen. Ziel ist eine dauerhafte, effiziente und zielorientierte Begleitung der verstetigten kommunalen Arbeits-marktpolitik.
Insgesamt liefert das Branchenmonitoring Pflege ein Instrument zur kontinuierlichen Beobachtung des Arbeitsmarktes. Es ermöglicht die Feststellung der vergangenen Entwicklung sowie die Identifikation von Trends. Damit liefert das Branchenmonitoring Pflege Rheinland-
Pfalz zeitnah und kostengünstig verlässliche Steuerungs- und Entscheidungsdaten. Insbesondere lässt sich frühzeitig ein eventuelles Überangebot beziehungsweise ein Mangel an Pflegekräften identifizieren. Dabei kann sowohl nach Regionen (Agenturbezirken) als auch nach Qualifikationsstufen unterschieden werden. Von der technischen Seite aus betrachtet ist das Branchenmonitoring Pflege nicht auf die Durchführung der jährlichen Befragung beschränkt, wenngleich diese unbestritten das zentrale Erkenntnisinteresse darstellt. Technisch ist es jedoch problemlos möglich, weitere, ergänzende Befragungen durchzuführen. Dabei ist es auf Grundlage der Stammdaten denkbar, dass nicht alle Einrichtungen angesprochen werden. Stattdessen können gezielt beispielsweise: einzelne Sektoren, Einrichtungen erst ab einer gewissen Größe, die Einrichtungen in bestimmten Arbeitsagenturbezirken oder die Einrichtungen eines bestimmten Trägers angesprochen werden. Als begrenzender Faktor muss hierbei freilich berücksichtigt werden, dass man die Kooperationsbereitschaft der Einrichtungen nicht überbeanspruchen darf.