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Since the beginning of the 1990s, it has been widely expected that the implementation of the European Single Market would lead to a rapid convergence of Europe’s financial systems. In the present paper we will show that at least in the period prior to the introduction of the common currency this expected convergence did not materialise. Our empirical studies on the significance of various institutions within the financial sectors, on the financing patterns of firms in various countries and on the predominant mechanisms of corporate governance, which are summarised and placed in a broader context in this paper, point to few, if any, signs of a convergence at a fundamental or structural level between the German, British and French financial systems. The German financial system continues to appear to be bank-dominated, while the British system still appears to be capital market-dominated. During the period covered by the research, i.e. 1980 – 1998, the French system underwent the most far-reaching changes, and today it is difficult to classify. In our opinion, these findings can be attributed to the effects of strong path dependencies, which are in turn an outgrowth of relationships of complementarity between the individual system components. Projecting what we have observed into the future, the results of our research indicate that one of two alternative paths of development is most likely to materialise: either the differences between the national financial systems will persist, or – possibly as a result of systemic crises – one financial system type will become the dominant model internationally. And if this second path emerges, the Anglo-American, capital market-dominated system could turn out to be the “winner”, because it is better able to withstand and weather crises, but not necessarily because it is more efficient.
In this paper we study the benefits derived from international diversification of stock portfolios from German and Hungarian point of view. In contrast to the German capital market, which is one of the largest in the world, the Hungarian Stock Exchange is an emerging market. The Hungarian stock market is highly volatile, high returns are often accompanied by extremely large risk. Therefore, there is a good potential for Hungarian investors to realize substantial benefits in terms of risk reduction by creating multi-currency portfolios. The paper gives evidence on the above me ntioned benefits for both countries by examining the performance of several ex ante portfolio strategies. In order to control the currency risk, different types of hedging approaches are implemented.
We analyze exchange rates along with equity quotes for 3 German firms from New York (NYSE) and Frankfurt (XETRA) during overlapping trading hours to see where price discovery occurs and how stock prices adjust to an exchange rate shock. Findings include: (a) the exchange rate is exogenous with respect to the stock prices; (b) exchange rate innovations are more important in understanding the evolution of NYSE prices than XETRA prices; and (c) most (but not all) of the fundamental or random walk component of firm value is determined in Frankfurt.
Mängel bei der Abschlußprüfung : Tatsachenberichte und Analysen aus betriebswirtschaftlicher Sicht
(2001)
Unternehmenskrisen, „überraschende“ zumal, standen am Anfang der gesetzlichen Normierung der Abschlußprüfung in Deutschland. Es entspricht daher einem legitimen Anliegen von Öffentlichkeit und Fachwelt, die herrschende Maßstäblichkeit der Qualität von Abschlußprüfungen und die Glaubwürdigkeit4 von Abschlußprüfern insbesondere dann in gesteigertem Maße als Problem zu begreifen, wenn den gesetzlichen Schutzzwecken und Schutznormen der etablierten Abschlußprüfung zum Trotz Unternehmen in eine Krise geraten: Denn innerhalb der institutionellen Mechanismen ihrer Früherkennung – eines funktionalen Teils des deutschen Systems von corporate governance – gilt die Pflichtprüfung mit Recht als pivotales Element. Vieles an festzustellender Kritik mag hierbei einem der Komplexität der zu verhandelnden Sachzusammenhänge unüberbrückbaren Laienverständnis geschuldet sein; manches aber ist sicherlich erklärlich durch verbesserbare gesetzliche Vorschriften, zu lösende theoretische (ökonomische und rechtswissenschaftliche) Problemstellungen und eine zu fördernde gute Berufspraxis. Jüngste fragliche Mängel der Abschlußprüfung geben den Anlaß zu vorliegenden Tatsachenberichten und betriebswirtschaftlichen Analysen. Die getroffene Auswahl der Unternehmen ist hierbei ebenso willkürlich wie die der betroffenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – nicht zufällig ist indes die Auswahl der betriebswirtschaftlichen Grundprobleme: Betreffen diese doch wesentliche Erwartungen an die Abschlußprüfung, die offenbar so regelmäßig enttäuscht wurden, daß selbst in Regierungsbegründungen von Gesetzesvorlagen nunmehr eine „sog. Erwartungslücke“5 bemüht wird. Die Erwartungslücken ergeben sich hierbei insbesondere aus der Vorstellung, daß (a) der gesetzliche Pflichtprüfer bei einer ordnungsmäßigen Prüfung zwingend doloses Handeln aufzudecken habe, daß (b) bilanzielle Wertansätze hinreichend zuverlässige Größen bilden, die über die Vermögenslage des Unternehmens berichten und schließlich (c) die Prüfung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und die Unterrichtung hiervon in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk eine Selbstverständlichkeit der Pflichtprüfung sei. Diesen Erwartungen folgt der Gang der Untersuchung.
At least in the past, banking in continental Europe has been characterised by a number of features that are quite specific to the region. They include the following: (1) banks play a strong role in their respective financial systems; (2) universal banking is prevalent; (3) not strictly profit-oriented banks play a significant role; and (4) there are considerable differences between national banking systems. It can be safely assumed that the future of banking in Europe will be shaped by three major external developments: deregulation and liberalisation; advances in information technology; and economic, financial and monetary integration. The overall consequences of these developments would be much too vast a topic to be addressed in one short paper. Therefore the present paper concentrates on the following question: Are the traditional peculiarities of the banking and financial systems of continental Europe likely to disappear as a consequence of the aforementioned external developments or are they more likely to remain in spite of these developments? The external developments affect the features specific to banking in continental Europe only indirectly and only via the strategies selected and pursued by the various players in the financial systems, notably the banks themselves, and in ways which strongly depend on the structure of the banking industry and the level of competition between banks and other providers of financial services. The paper develops an informal model of the relationships between (1) external developments, (2) bank strategies and the structure of the banking industry, and (3) the peculiarities of banking in Europe, and derives a hypothesis predicting which of the traditional peculiarities are likely to disappear and which are likely to remain. It argues that, overall, the peculiarities are not likely to disappear in the short or the medium term. First version June 2000. This version March 2001.
Während sich die Entwicklungsfinanzierung in Theorie und Praxis generell mit dem Finanzwesen in Entwicklungs- und Transformationsländern befasst, steht im Teilgebiet der Microfinance die Frage im Vordergrund, wie in diesen Ländern der Zugang ärmerer Bevölkerungsgruppen und speziell von Klein- und Kleinstunternehmer(innen), Kleinbauern und sonstigen wirtschaftlich Selbständigen aus eher niedrigen sozialen Schichten zu Kredit und anderen Finanzdiensleistungen verbessert werden kann. Obwohl es einige Vorläufer gibt, die schon früh die allgemeine Politik der Entwicklungsländer bezüglich ihrer Finanzsektoren und ebenso die dazu passende Entwicklungshilfe-Politik der Industrieländer der 60er und 70er Jahre mit ökonomisch-theoretischen Argumenten scharf kritisiert haben,1 waren in der Vergangenheit weder Entwicklungsfinanzierung im allgemeinen noch Microfinance im besonderen ein wirklich ernst genommener Gegenstand der ökonomischen Literatur, die man zum mainstream rechnen kann. Dem entspricht es, dass sich auch die Praxis der Entwicklungsfinanzierung sehr lange weitgehend unabhängig von ökonomisch- theoretischen Überlegungen vollzogen hat. Diese Situation hat sich seit mehr als einem Jahrzehnt grundlegend verändert. Dies hat einen wesentlichen Grund darin, dass sich in der entwicklungspolitischen Praxis auf dem Gebiet der Finanzierung von Klein- und Kleinstbetrieben, eben Microfinance, Erfolge erzielen ließen, die vorher unvorstellbar waren. Mit einer deutlichen commercial orientation und einer Ausrichtung auf die genuinen Probleme des financial institution building konnte erreicht werden, dass es inzwischen einige Dutzend Finanzinstitutionen in Entwicklungs- und Transformationsländern gibt, die ökonomisch stabil und sogar profitabel sind und mit ihrem Leistungsangebot eine große Anzahl von "armen" Kunden erreichen, die bei den Kreditabteilungen der herkömmlichen Banken kaum über die Schwelle gelassen würden.2 Dies hat die Aufmerksamkeit von Forschern aus dem mainstream erweckt. Mindestens ebenso wichtig sind aber die immanenten Entwicklungen innerhalb der ökonomischen Theorie. Mit ihrer Hinwendung zum institutionalistischen Denkansatz hat die Wirtschaftstheorie auf einmal eine neue Aufmerksamkeit für die Phänomene entwickelt, die für die Praktiker der Entwicklungsfinanzierung seit langem von zentraler Bedeutung sind: Inzwischen kann man theoretisch nachweisen, dass es in der Tat Zugangsprobleme zu Kredit für "kleine Leute" gibt, dass das Angebot von Kredit für sie beschränkt ist und dass es nicht genügt, einfach nur staatlich auferlegte Restriktionen – die so genannte financial repression – zu beseitigen, um ....
Im Rahmen wertorientierter Unternehmensführung gewinnen Erfolgsbeteiligungen immer größere Verbreitung. Besonders populär ist das EVA-Bonussystem, das auf dem Erfolgskonzept "Economic Value Added" von STERN STEWART & Co. beruht. In der vorliegenden Arbeit wird gezeigt, daß dieses Bonussystem gegen die Bedingung der Anreizkompatibilität verstößt: Der Entscheidungsträger kann finanzielle Vorteile erzielen, indem er Investitionsentscheidungen trifft, die aus Sicht der Anteilseigner nachteilig sind. Insbesondere besteht die Tendenz zur Unterinvestition. Die Darstellungen beruhen auf der Annahme, daß nicht nur die Anteilseigner zukünftige Einkünfte (bzw. Überschüsse) mit einem risikoangepaßten Zinssatz diskontieren, sondern auch der Entscheidungsträger. Zunächst werden die theoretischen Grundlagen dargestellt. Wenn bei gegebener Risikoklasse der Entscheidungsträger erwartete Prämien mit dem Kalkulationszinsfuß k +D diskontiert und die Anteilseigner erwartete Überschüsse des Leistungsbereichs mit k diskontieren, besteht bei einem im Zeitablauf konstanten Prämiensatz f und Überschußbeteiligung nur dann Anreizkompatibilität, wenn D= 0 gilt. Für D> 0 besteht die Tendenz zur Unterinvestition. Sie ist um so größer, je höher D ist und je später die potentiellen Projektüberschüsse anfallen. Bei Beteiligung am Residualgewinn ergeben sich dieselben Anreizwirkungen wie bei Überschußbeteiligung, sofern die kalkulatorischen Zinsen mit dem risikolosen Zinssatz r ermittelt werden. Werden sie mit k ermittelt, so wird (für k>r ) im Vergleich zu einer Überschußbeteiligung die Tendenz zur Unterinvestition ausgelöst (sofern D= 0) oder verstärkt (sofern D> 0). Die Tendenz zur Unterinvestition ist jeweils um so gravierender, je später aktivierte Anschaffungsauszahlungen als Abschreibungen zu verrechnen sind und je höher der für die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen auf die (Rest-)Buchwerte maßgebliche Zinssatz k ist. Der Economic Value Added stellt eine Konkretisierung des Residualgewinns dar. Auch bei dem darauf aufbauenden (EVA-)Bonussystem besteht die Tendenz zu Fehlentscheidungen (insbesondere zur Unterinvestition). Sie resultiert vor allem aus der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen mit dem risikoangepaßten Zinssatz k, den geforderten "Bereinigungen" bei der Ermittlung des investierten Kapitals bzw. des Periodenerfolges und gegebenenfalls der Wahl der Erfolgsänderung gegenüber dem Vorjahr als Bemessungsgrundlage.
Vor dem Hintergrund allgemeiner Bedingungen der Anreizkompatibilität wird für verschiedenen Kapitalmarktmodelle untersucht, ob zwischen den Anteilseignern eines Unternehmens Einmütigkeit besteht und, wenn ja, mit welchem Unternehmensziel der finanzielle Nutzen der Anteilseigner maximiert wird. Von besonderer Bedeutung für die Anreizkompatibilität der üblichen linearen Erfolgsteilung ist die Bedingung pareto-effizienter Risikoteilung. Sind für den Erfolg des Unternehmens spezifische Störterme relevant und soll der Entscheidungsträger in relativ starkem Umfang am Erfolg beteiligt werden, ist die Risikoteilung zwischen ihm und den (anderen) Anteilseignern pareto-inferior. Anreizkompatible erfolgsorientierte Belohnungs- bzw. Prämienfunktionen für den Entscheidungsträger sind dann konvex und zustandsabhängig. Aktienoptionsprogramme können als Approximationen an solche Prämienfunktionen interpretiert werden.
Eine spieltheoretische Analyse von Zulieferer-Abnehmer-Beziehungen auf Basis des JELS-Modells
(2001)
Im Zentrum des Schwerpunktes stehen die Beschreibung, Erklärung und Gestaltung von Informationserstellungs- und -verarbeitungsprozessen, insbesondere soweit sie durch moderne Informations- und Kommunikationstechniken unterstützt werden. Diese Prozesse dienen zum einen der unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung durch Information sowie zum anderen der Koordination physischer Wertschöpfung. Die schnelle Fortentwicklung der IuK-Systeme sowie die rasante Verbreitung ihrer Nutzung führen vielfach zu tief greifenden Veränderungen der Geschäftsabläufe und darüber hinaus des gesellschaftlichen Lebens. Aufgabe des Schwerpunktes ist hierbei, die Nutzenpotenziale neuer Informations- und Kommunikationstechniken sowie deren Anwendung insbesondere in Wirtschaft und Verwaltung zu analysieren und eigene Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten. Dies gilt auch für die Gestaltung und Auswahl der institutionellen Rahmenbedingungen von Informationserstellungs- und - verarbeitungsprozessen.
Motivation der Arbeit Die Motivation zur vorliegenden Arbeit beruht auf zwei herausragenden Charakteristika des deutschen Kapitalstocks. Dieser ist zum einen durch ein hohen Anteil der Wohnbauten gekennzeichnet. Wohnbauten unterscheiden sich in einiger Hinsicht deutlich von den Ausrüstungen sowie den übrigen Bauten und machen daher eine eigenständige Analyse ihrer Bestimmungsgründe erforderlich. Zum anderen fällt auf, daß die meisten Wohnungen Mietwohnungen sind und Deutschland damit im Vergleich mit westlichen Industrienationen eine geringe Eigentümerquote aufweist. Es soll daher die Besitzwahlentscheidung der Haushalte unter besonderer Berücksichtigung der Kosten unterschiedlicher Besitzformen untersucht werden. Längerfristige makroökonomische Entwicklung des Wohnungsbestandes In langer Sicht zeigt sich, daß die seit 1950 entstandenen Wohnungen nur zum Teil durch eine wachsende Bevölkerung erklärt werden können. Bedeutender sind hier veränderte Wohngewohnheiten, die einen höheren Wohnungsbestand erforderlich machen. Zum einen ist hier die Verringerung der Zahl der Haushalte zu nennen, die sich eine Wohnung teilen. Dieser Rückgang war besonders in der unmittelbaren Nachkriegszeit markant, setzte sich aber auch bis in die Gegenwart fort. Zum anderen hat sich die Haushaltsgröße von 3 Personen je Haushalt im Jahre 1950 auf 2,18 Personen im Jahre 1998 verringert. Mittelfristige regionale Entwicklung des Wohnungsbestandes Auffälligste Entwicklung der letzten Jahrzehnte ist der deutliche Rückgang fertiggestellter Wohnungen seit den 1970er Jahren bis 1987 und der danach beobachtbare Wiederanstieg. Zur Untersuchung der konjunkturellen Bestimmungsgründe dieser Entwicklung werden Längsschnitts-Querschnitts-Bauinvestitionsfunktionen für Bundesländer mit Methoden der Panelanalyse geschätzt. Als Investitionsindikator werden die realen Baugenehmigungen (in Kubikmetern umbauten Raums) pro Kopf der Bevölkerung herangezogen. Im Vergleich zu Spezifikationen, die den mit Tobins Q vergleichbaren Renditequotient als Exogene enthalten, zeigen sich hierbei Modelle, die stattdessen die Realzinsen berücksichtigen, im Hinblick auf die Anpassungsgüte ebenbürtig. Neben einem signifikanten Einfluß des Prokopfeinkommens zeigt sich ein signifikant negativer Einfluß der Bevölkerungsdichte und ein signifikanter Einfluß der geographischen Nord-Süd-Lage, mit höherer durchschnittlicher Investitionsaktivität der südlichen Bundesländer. Hierin kommt die besondere Lageabhängigkeit der Bauinvestitionen zum Ausdruck. Ferner zeigt sich, daß der Einkommenseinfluß signifikant von der Vermögensstruktur der untersuchten Einheiten abhängt: Je höher der Anteil des Finanzvermögens im Vergleich zum Wohnungsvermögen ist, umso geringer ist der Einfluß des Einkommens auf die Investitionsaktivität. Je liquider also die Vermögensstruktur der Einheiten ist, umso weniger ist ihre Investitionsaktivität vom laufenden Einkommen abhängig. Da das Einkommen als Indikator des Zustroms liquider Mittel gesehen werden kann, bestätigen sich damit für das Investitionsverhalten von Produktionsunternehmen vorliegende Befunde einer Liquiditätsabhängigkeit der Investitionen auch für die Wohnungsbautätigkeit. Das spricht auch dafür, daß der signifikante Einkommenseinfluß - zumindest nicht ausschließlich - Ausdruck eines Einkommenseffektes bei der Nachfrage nach dem Konsumgut Wohnung ist. Da allerdings daneben auch der Zinseinfluß bzw. der Einfluß des Renditequotienten bei den liquiden Einheiten geringer ausfällt, gewinnen in dieser Gruppe andere, einheitenspezifische und nicht explizit erfaßte Determinanten an Bedeutung. Diese Determinanten sind möglicherweise auch mit einem mesoökonomischen Modell nicht zu erfassen. Zusammenhänge zwischen dem verwendeten Investitionsindikator und der wohnungspolitisch relevanten Zahl neuer Wohnungen werden im Anschluß untersucht. Dabei zeigt sich zwar eine weitgehend gleichläufige Entwicklung beider Größen. Da jedoch einer gegebenen Menge umbauten Raumes sowohl im Zeit- als auch im Ländervergleich eine unterschiedliche Zahl neuer Wohnungen gegenübersteht, ist dieser Zusammenhang durch den Einfluß sich unterscheidender Baukonventionen überlagert. So gibt es etwa - besonders für die Aufschwungphase von 1987 bis 1994 - Hinweise auf "sparsameres" Bauen, wie etwa Einsparen von Nebenflächen und Verringerung der Wohnungsgrößen. Da die berechneten Effekte zudem in den Bundesländern mit unterschiedlichem Gewicht in Erscheinung treten, tragen diese nicht nur zu einer qualitativen Veränderung des Wohnungsbestandes im Zeitablauf, sondern auch zu einer qualitativen Differenzierung des regionalen Wohnungsbestandes bei. Wohnkosten und Besitzformwahl Im nächsten Abschnitt wird der Frage nachgegangen, welchen Einfluß die Kosten der Besitzformen Miete und Eigentum auf die individuelle Besitzformwahl der Haushalte haben. Datenbasis ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Jahres 1993, die eine Fülle von haushalts- und wohnungsindividuellen Informationen enthält. Hierzu werden Mietkosten und Selbstnutzungskosten (ermittelt als Kapitalkosten des gebundenen Vermögens, haushaltsindividuellem Steuervorteil und Erhaltungsaufwand) gegenübergestellt. Für diese Gegenüberstellung ist es erforderlich, für Mieter hypothetische Selbstnutzungskosten, hier für den Fall des Kaufs der aktuell bewohnten Wohnung zu bestimmen. Für Eigentümer sind hypothetische Mietkosten für den Fall zu ermitteln, daß sie die eigene Wohnung mieteten. Es werden durchweg kalkulatorische Werte verwendet, was die Vergleichbarkeit von Mieter und Eigentümerhaushalten gewährleistet und auf beobachtete marktpreisbestimmende Faktoren abstellt. Mit befriedigender Anpassungsgüte werden hierzu mit einem Regressionsansatz, in den Lage- und Ausstattungsmerkmale der Wohnungen eingehen, ein deutschlandweiter Miet- und Verkehrswertspiegel geschätzt. Mit diesen läßt sich eine kalkulatorische Miete und das in der Wohnung gebundene Vermögen (kalkulatorischer Verkehrswert) sowohl für Mieter- als auch für Eigentümerhaushalte abschätzen. Bei der Berechnung der Kosten des gebundenen Eigen- und Fremdkapitals und des Steuervorteils kann auf die individuellen Angaben der Haushalte zugegriffen werden. Die Gegenüberstellung von Mietkosten und Selbstnutzungskosten für beide Haushaltsgruppen ergibt eine Kostendifferenz, die einer Rendite vor Wertsteigerungen entspricht. Deskriptive Analysen für Bundesländer und Einkommensgruppen zeigen, daß im Allgemeinen eine höhere Kostendifferenz mit einer höheren Eigentümerquote einhergeht. Dieser positive Zusammenhang bestätigt sich in einem Logit-Modell, in dem die Kostendifferenz eine gute Klassifikation von Mieter- und Eigentümerhaushalten ermöglicht. Auch nach Aufnahme weiterer in der Literatur berücksichtigter Variablen wie Haushaltsnettoeinkommen und soziodemographischen Variablen bleibt die Kostendifferenz die erklärungskräftigste Variable. Offenbar dienen diese Variablen bei weniger haushaltsindividueller Berechnung der Kosten- bzw. Rentabilitätsvariable auch als Proxies für bestimmte Kosten- bzw. Rentabilitätskomponenten. Eine nach Bundesländern und Einkommensgruppen disaggregierte Analyse der Modellergebnisse bestätigt die gute Klassifikationsgüte, weist aber auch auf noch fehlende Informationen zu den Motiven der Besitzwahlentscheidung hin. Steuerpolitische Implikationen einer unterschiedlichen Wohneigentumsförderung Die Steuervorteile aus der Nutzung selbstgenutzten Wohneigentums sind eine wichtige Komponente der berechneten Kostendifferenz. Um Erkenntnisse über den Einfluß unterschiedlicher steuerlicher Regelungen selbstgenutzten Wohnraums zu gewinnen, werden mikroökonomische Besteuerungsszenarien durchgeführt. Der im Jahre 1993 gültigen Regelung, die Abschreibungen im Rahmen von Höchstbeträgen und ein Baukindergeld vorsieht, werden folgende drei alternative Regelungen gegenübergestellt: (1) Die seit 1996 praktizierte Eigenheimzulage mit einer einkommensunabhängigen Förderung und einem Baukindergeld. (2) Die Gewährung eines Schuldzinsabzugs vom zu versteuernden Einkommen. (3) Die sogenannte Investitionsgutlösung, die auf einer Gewinn- und Verlustrechnung des Wohnungseigentümers beruht. Für jeden Haushalt der Datenbasis werden aufgrund seiner individuellen Situation die Steuervorteile und die Kostendifferenz berechnet, die er bei Gültigkeit der alternativen Regelung aufweisen würde. Mit dem oben geschätzten Logit-Modell wird die Besitzform bei Gültigkeit der alternativen Regelung vorhergesagt. Fehlklassifizierte Mieter, die zudem gemäß verschiedener Variablen als nicht kaufrestringiert eingeschätzt werden, gelten als potentielle Neueigentümer. Gemessen an der Zahl potentieller Neueigentümer erweist sich die Eigenheimzulage als am wohnungspolitisch effektivsten, hätte aber auch den höchsten fiskalischen Aufwand zur Folge. Da die Gewährung eines Schuldzinsabzuges und die Investitionsgutlösung eine geringere Zahl potentieller Neueigentümern mit sich bringen würden, dürfen diese Varianten in der hier unterstellten Ausgestaltung als wohnungspolitisch unergiebig eingestuft werden. Da von der Investitionsgutlösung auch die Alteigentümer betroffen wären, ist bei der hier untersuchten Ausgestaltung mit einer gegenüber dem Status Quo zusätzlichen Subventionierung dieser Gruppe in Höhe von 2,62 Mrd. DM zu rechnen, was wohnungspolitisch nicht zu rechtfertigen ist. Im Hinblick auf die Verteilung der potentiellen Neueigentümer zeigt sich in allen Szenarien, daß diese überwiegend den oberen Einkommensdezilen angehören. Im Vergleich mit den anderen Szenarien führt die Gewährung einer Eigenheimzulage in den unteren Einkommensdezilen, die eine geringe Eigentümerquote aufweisen, noch zur höchsten Zahl potentieller Eigentümer. Die Eigenheimzulage würde hier mit Abstand zur höchsten potentiellen Fördersumme in den unteren fünf Einkommensdezilen beitragen. In den östlichen Flächenstaaten reagiert die Anzahl potentieller Neueigentümer und der durchschnittliche Förderbetrag besonders deutlich auf die unterstellte Fördervariante. Die Eigenheimzulage führt hier zum höchsten Anteil potentieller Neueigentümer, was angesichts der dort niedrigen Eigentümerquote positiv zu beurteilen ist. In den westlichen Flächenstaaten dagegen führen alle betrachteten Fördervarianten der Tendenz nach zu einem hohen Anteil potentieller Neueigentümer in Ländern mit einer niedrigen Eigentümerquote. Im Hinblick auf die Wohnlagen findet der Tendenz nach bei allen Varianten eine stärkere Förderung von Zentren und zentrumsnahen Lagen mit bis zu 25 km Großstadtentfernung statt. Auch gemessen an diesem Verteilungskriterium führt die Eigenheimzulage zu einer geringsten Ausprägung des geschilderten Zentrum-Peripherie-Gefälles. Steuerpolitische Implikationen einer Kombination wohnungspolitischer Instrumente Zunächst zeigt sich, daß reine Begrenzungen des Schuldzinsabzuges wohnungspolitisch nicht effektiv sind. Erst durch eine Kombination mit einer Option auf eine einkommensunabhängige Mindestförderung (ähnlich der Eigenheimzulage, aber ohne Baukindergeld) erlangt die Gewährung eines Schuldzinsabzuges eine wohnungspolitische Effektivität. Die Zahl potentieller Neukäufer ließe sich bei jeweils gleichem fiskalischen Aufwand mit Mindestfördersätzen von knapp 3 Prozent gegenüber dem Status Quo und mit Mindestfördersätzen von rund 3,5 Prozent gegenüber der Eigenheimzulage erhöhen. Die Investitionsgutlösung wird durch das Instrument eines begrenzten Schuldzinsabzuges bzw. eines weiteren Mietzinszuschlages, jeweils kombiniert mit einem Mietgewinnfreibetrag variiert. Zur Erreichung von Aufkommensneutralität bei den Alteigentümern müßte der Schuldzinsabzug drastisch reduziert werden. Mit Mietzinszuschlägen gelangt man ohne Gewährung eines Mietgewinnfreibetrages bei einem Zuschlagsatz von 0,9 Prozentpunkten und bei Gewährung eines Freibetrages von 5.000 DM p.a. bei einem Zuschlag von etwa 2,5 Prozentpunkten zu einer aufkommensneutralen Position der Alteigentümer. Die Investitionsgutlösung wird sodann so ausgestaltet, daß sie für Alteigentümer aufkommensneutral ist. Hierzu wird auf die obigen Erkenntnisse zurückgegriffen und es werden drei verschiedene aufkommensneutrale Kombinationspunkte von Mietzinszuschlag und Mietgewinnfreibetrag gewählt. Potentielle Neueigentümer können auf Ansatz ihres (negativen) Mietgewinnes oder auf die Mindestförderung optieren. Eine gleiche Zahl potentieller Neueigentümer wie im Status Quo würde sich - bei niedrigerer potentieller Fördersumme - bei einem Mindestfördersatz von 2,8 Prozent ergeben. Die schon hohe Zahl potentieller Neueigentümer in der Eigenheimzulage ließe sich - wiederum bei niedrigerer potentieller Fördersumme - bei einem Mindestfördersatz von 3,4 Prozent erreichen und gleichzeitig ein höheres Maß an Gleichheit bei der Verteilung der Fördersummen über die Einkommensdezile erreichen. Bei derart hohen Mindestfördersätzen würde allerdings die größte Zahl potentieller Neueigentümer auf die Mindestförderung optieren, so daß hier praktisch nicht mehr von einer Investitionsgutlösung gesprochen werden kann. Belastet man die Alteigentümer mit per Saldo 2 Mrd. DM so ergeben sich vergleichbare Ergebnisse. Der Fiskus wird dann aber in die Lage versetzt, bei Aufkommensneutralität insgesamt höhere Fördersätze zu gewähren. Resümee Bei der Eigenheimförderung steht das eigenständige wohnungspolitische Ziel einer hohen Eigentümerquote klar im Vordergrund, da andere Zielsetzungen schwierig zu begründen sind. Die durchgeführten Szenarien geben Hinweise darauf, daß mit einer einkommensunabhängigen Förderung dieses Ziel am effektivsten erreicht werden kann. Eine vollständige Verteilungsgleichheit läßt sich allerdings nicht herstellen. In allen Szenarien bleiben die Bezieher höherer Einkommen bevorteilt, wenn auch das Ausmaß der Ungleichheit zwischen den gerechneten Varianten erheblich variiert. Auch hier kommt eine einkommensunabhängige Mindestförderung zu günstigen Ergebnissen und würde zudem die Chance bieten, die seit Jahrzehnten bestehende deutliche Konzentration der Fördermittel auf die oberen Einkommensgruppen abzuschwächen. Eine eindeutige wohnungspolitische Ausrichtung würde zudem den Verzicht auf die familienpolitische Komponente eines Baukindergeldes nahelegen, das Bestandteil der derzeit praktizierten und fast aller vorherigen Förderarten war. Aus den Szenarien gibt es Hinweise darauf, daß einem Verzicht auf diese Komponente bei gleicher wohnungspolitischer Effektivität ein reduzierter fiskalischer Aufwand gegenübersteht. Dagegen stehen allerdings die offenbar mit der Wohnungspolitik immer fest verknüpften familienpolitischen Überlegungen. Bei alledem ist die Stärkung der Nachfrage nach selbstgenutztem Wohnraum vor dem Hintergrund der im ersten Teil der Arbeit aufgezeigten lang- und mittelfristigen, demographischen, ökonomischen und regionalen Rahmenbedingungen der Wohnungsbauaktivität nicht unproblematisch. Stößt diese zusätzliche Nachfrage auf ein starres Angebot, resultieren allenfalls Preissteigerungen, die wiederum eine Erhöhung der Eigentümerquote im Wege stehen und auch aus verteilungspolitischer Sicht nicht wünschenswert sind.