Refine
Year of publication
Document Type
- Working Paper (1019) (remove)
Language
- German (1019) (remove)
Keywords
- Deutschland (108)
- Anton Ulrich <Braunschweig-Wolfenbüttel (18)
- Herzog> / Octavia (18)
- Corporate Governance (17)
- Mobilität (17)
- Kapitalmarktrecht (15)
- Aktienrecht (14)
- USA (13)
- Börsenrecht (11)
- Deutsch (11)
Institute
- Rechtswissenschaft (253)
- Wirtschaftswissenschaften (192)
- Center for Financial Studies (CFS) (95)
- Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE) (67)
- House of Finance (HoF) (60)
- Geographie (54)
- Gesellschaftswissenschaften (46)
- Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS) (42)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (41)
- Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) (41)
Medieninhaltsanalyse zu anthropogenen Spurenstoffen im Wasser : Ergebnisse aus dem Projekt TransRisk
(2014)
Im Projekt TransRisk erstellt das ISOE in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und der TU-Dresden ein Kommunikationskonzept zur Reduzierung von anthropogenen Spurenstoffen im Wasserkreislauf für die allgemeine Bevölkerung. Hierfür hat das ISOE als Vorarbeit eine Medieninhaltsanalyse von Zeitungsartikeln durchgeführt. Es ging dabei um die Frage, wie das Thema anthropogene Spurenstoffe bisher in der Presse behandelt worden ist. In diesem Studientext werden die Ergebnisse der Medienanalyse vorgestellt. Sie zeigen, dass die Berichterstattung zu anthropogenen Spurenstoffen im Wasserkreislauf in der Regel sachlich ist und nur selten reißerisch oder verharmlosend. Von der Vielzahl an Spurenstoffen stehen Medikamentenreste und Hormone im Mittelpunkt. Konkretes Handlungswissen für Verbraucher wird eher selten vermittelt. Eine zukünftige Kommunikationsstrategie zu anthropogenen Spurenstoffen im Wasserkreislauf sollte daher auf die Vermittlung von solidem Handlungswissen zielen. Weiter lässt sich aus den Ergebnissen ableiten, dass insbesondere bei Spurenstoffen, die nicht aus Medikamenten stammen, zunächst einmal Problembewusstsein geschaffen werden muss.
Für eine Wirkungsabschätzung der forcierten Einführung von Gewächshäusern wurde eine Potenzial- und Restriktionsanalyse aufbauend auf einer Literaturrecherche durchgeführt. Grundsätzlich gestattet der Gewächshausanbau unter den in Vorderasien häufigen ariden und semi-ariden Situationen trotz erheblicher Intensitätssteigerung eine deutliche Verringerung des Wassereinsatzes.
Es sind Lösungsansätze vorhanden, die dazu beitragen können, dort positive Entwicklungspotenziale zu entfalten und die negativen Entwicklungen zu verhindern. Dennoch ist das Gewächshaus kein Allheilmittel. Insbesondere die Vermittlung bzw. regionale Anpassung von Wissen (auch zum Pflanzenschutz), der Erhalt geeigneter Sorten und der Zugang der Landwirte zu diesen sind starke Hemmnisse. Flankierende staatliche und private Fördermaßnahmen sowie neue institutionelle Arrangements bzw. Governancestrukturen erlauben, nachteilige Entwicklungen zu vermeiden und den Erhalt von Ökosystemleistungen zu fördern.
Vorarbeiten zu einer sozial-ökologischen RisDie Nanotechnologie gilt als eine der Schlüsseltechnologien der Zukunft: Die Verringerung der Teilchengröße in den nanoskaligen Bereich führt zu neuartigen physikalischen und chemischen Stoffeigenschaften, welche Innovationspotenzial in vielfältigen Anwendungsfeldern versprechen. Besonders in den letzten zwei Jahrzehnten hat die Nanotechnologie wirtschaftlich an Bedeutung gewonnen, da immer mehr nanotechnologische Entwicklungen kommerziell umgesetzt werden. Aufgrund des breiten Anwendungsspektrums und der Vielzahl unterschiedlicher Materialien ist bisher weder eine transparente Darstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Bedeutung noch eine adäquate Bewertung potenzieller Gesundheits- und Umweltrisiken, die aus den neuartigen nanospezifischen Eigenschaften hervorgehen könnten, möglich.
Das Papier gibt einen aktuellen Überblick über den Stand des Wissens zum Thema Nanotechnologie, wobei besonderer Fokus auf den Bereich Risiko, Toxikologie und Ökotoxikologie sowie Risikowahrnehmung und -kommunikation gelegt wird. Die Ergebnisse der Literaturstudie sollen künftig dazu dienen, zu prüfen, welchen Beitrag ein sozial-ökologischer Forschungsansatz zur nachhaltigen Entwicklung und Nutzung der Nanotechnologie leisten kann.
Arzneimittelrückstände werden heute in zahlreichen Gewässern nachgewiesen. Kleinste Spuren finden sich sogar im Trinkwasser. Auch wenn die Konzentrationen in der Regel sehr gering sind, belegen Forschungsergebnisse für einzelne Wirkstoffe klare Umweltrisiken. Fische, Frösche und Kleinstlebewesen zeigen deutliche Reaktionen auf Medikamentenwirkstoffe im Wasser. Gefahren für die menschliche Gesundheit bestehen nach heutigem Kenntnisstand nicht. Aus Umweltschutz- und Vorsorgegründen ist es jedoch geboten, die Einträge von Arzneimittelwirkstoffen in die Umwelt zu reduzieren. Der aktuelle rechtliche Rahmen liefert für wirksame Maßnahmen kaum eine Handhabe. Deshalb muss auch über Handlungsmöglichkeiten nachgedacht werden, die jenseits rechtlicher Lösungsansätze durchführbar sind. Der hier vorgelegte Text umreißt den gegenwärtigen Wissensstand zum Thema „Arzneimittelwirkstoffe im Wasserkreislauf“ und zeigt praktische Handlungsoptionen auf, wie der Eintrag von Arzneimittelwirkstoffen in die Umwelt verringert werden kann. Dabei wird ein integrierter Ansatz verfolgt, der Handlungsmöglichkeiten auf drei verschiedenen Ebenen empfiehlt: bei der Arzneimittelentwicklung, der technischen Abwasserbehandlung und beim Umgang mit Arzneimitteln. Dieser Bericht ist im Rahmen des Projekts „Arznei für Mensch und Umwelt?“ im Auftrag des Umweltbundesamtes entstanden und richtet sich in erster Linie an die Zielgruppe Ärztinnen/Ärzte und Studierende der Medizin.
Partizipative Szenarioverfahren werden vielfach in der Nachhaltigkeitsforschung angewendet. Zu den Vorteilen zählen: Praxiswissen macht die Zukunftsbilder robuster, strategisches Denken wird gefördert, ein kreativer Diskussionsrahmen entsteht. Nur wie werden narrative Szenarien im transdisziplinären Kontext entwickelt?
Die vorliegende Arbeit versteht sich als differenzierte methodische Beschreibung. Der Erfahrungsbericht legt am Beispiel des BMBF-Forschungsprojektes „SAUBER+: Innovative Konzepte und Technologien für die separate Behandlung von Abwasser aus Einrichtungen des Gesundheitswesens“ die einzelnen Arbeitsschritte der Szenarioentwicklung offen und diskutiert ihren Stellenwert. Die Vorgehensweise im Projekt wird kritisch reflektiert; daraus werden Hinweise für die Verwendung partizipativer Szenarien in anderen Forschungsprojekten abgeleitet.
Da Public Private Partnerships (PPPs) nicht den Beschränkungen der deutschen Schuldenbremse unterliegen, können diese der Politik als Mittel dienen, Lasten in die Zukunft zu verschieben, ohne dabei den Verschuldungsgrad zu erhöhen. Der vorliegende Beitrag beschreibt Vor- und Nachteile von PPP-Konstrukten im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe. Alfons Weichenrieder argumentiert, dass bei der Wahl von PPP-Instrumenten die Effizienz der Bereitstellung von öffentlicher Infrastruktur und Dienstleistungen im Vordergrund stehen sollte. Die Budgetregeln könnten so angepasst werden, dass das Motiv der Schuldenverschleierung nicht vordergründig die Wahl von PPP-Konstrukten bestimmt.
Das Financial Stability Board (FSB) schlägt zur Lösung des "too big to fail"-Problems einen neuen Risikokapital-Puffer für global tätige systemrelevante Banken vor. Die Kennzahl „Total Loss Absorbing Capacity“ (TLAC), setzt sich zusammen aus hartem Kernkapital und verlustabsorbierendem Fremdkapital. Das verlustabsorbierende, also bail-in-fähige Fremdkapital soll vor anderen Positionen der Passivseite einer Bank in einer Krisensituation vorrangig haften oder aber in Eigenkapital umgewandelt werden. Jan Krahnen argumentiert, dass es für eine glaubhafte Verringerung des "too big to fail"-Problems auf die Anforderungen an das verlustabsorbierende Fremdkapital ankommt. Dass die Aufsicht die Halter von Bail-in Anleihen im Verlustfall tatsächlich einem Bail-in unterzieht ist vor allem nur dann glaubwürdig, wennn andere Banken nicht die Halter solcher Anleihen sind.
Luis de Molina (1535-1600) grants slaves a legal status through which they can take up a position with respect to their masters between equivalent legal entity and legal object. Here, what is decisive is the figure of the subjective right, which both for Molina and modern proponents of this legal concept describes the 'right per se'. According to Molina's definition of ius, the denial of a subjective right or the hindrance of exercising an individual right represents an injustice. The rights granted to a slave in virtue of his being regarded a human being (despite the condition of slavery) serve to protect the slave against unjust acts. Molina does not distinguish the slave as a legal entity as separate from his master insofar as the slave should be protected against injustices committed against him or his property; injustices for which he would be entitled to compensation. Yet, the slave is not able to stake his claim to a particular right because it is not possible for him to take the matter to court. His natural law justified coequal legal status with respect to his master is limited in such a way by the positive legal order (by means of which slavery is generally made possible) that he is to be held legally incompetent as a legal entity with regard to defending and enforcing his 'qua homo'-legal rights. This precarious situation is due to the complicated legal intermediate position of a human legal entity, which, at the same time, represents the legal object of another person.
Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass es „einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen [kann] , wenn dem Inhaber eines DSL-Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Intern et zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind“ (BGHZ 196, 101). Eine techniksoziologische Analyse dieser Rechtsprechung zum vermögensrechtlich bestimmten, abstrakt berechneten Nutzungsausfallersatz legt demgegenüber eine andere Begründung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung nahe. Der alternative Leitsatz lautet: Wird dem Inhaber eines Internetanschlusses die Möglichkeit genommen, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, so ist ihm auch wegen eines hier durch hervorgerufenen immateriellen Schadens eine billige Entschädigung in Geld zu gewähren .
Während aktuelle empirische Daten Hinweise auf einen Wandel der Mobilitätsorientierung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Agglomerationen liefern, ist im ländlichen Raum der Trend zur individuellen Motorisierung ungebrochen. Die vorliegende Synthese des Forschungsstandes deutschsprachiger und internationaler Forschungsliteratur stellt Erkenntnisse zum Mobilitätsverhalten und zu mobilitätsbezogenen Einstellungen sowie bisher durchgeführte Maßnahmen zur Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens von Personen in der Altersgruppe bis ca. 27 Jahre vor.
'Sprachstandstest Russisch für mehrsprachige Kinder' ist ein linguistisch und psycholinguistisch fundiertes Sprachstandsscreening für bilingual russisch-deutsche Kinder im Vorschul- und Frühschulalter. Es ermöglicht die Einschätzung des Sprachstands im Russischen, auf der Basis vorläufiger Normen, zu wissenschaftlichen, therapeutischen und pädagogischen Zwecken.
Der Test sollte von kompetenten, im Idealfall muttersprachlichen Sprechern des Russischen durchgeführt werden. Die Durchführungsdauer beträgt ca. 60 Minuten.
'Sprachstandstest Russisch' überprüft die Fähigkeiten bilingualer Kinder im Russischen in folgenden Bereichen:
- produktives und rezeptives Lexikon für Verben und Nomen
- Produktion morphologischer Markierungen an Verben (Verbflexion 1. und 2. Person Singular Präsens) und Nomen (Kasus Akkusativ und Dativ Singular)
- Verständnis grammatischer Strukturen auf Satzebene
Zur Interpretation der Testergebnisse werden vorläufige bilinguale Normdaten zur Verfügung gestellt. Sie basieren auf einer Stichprobe von insgesamt 167 deutsch-russisch aufwachsenden Kindern von drei bis sechs Jahren.
Zusätzlich zum Test zur Feststellung der sprachlichen Kompetenzen enthält 'Sprachstandstest Russisch' einen Fragebogen, der die detaillierte Inputsituation sowie die bisherige sprachliche und nichtsprachliche Entwicklung des Kindes erfasst. Der Fragebogen ist russisch-deutsch verfasst und wird von den Eltern durch Ankreuzen ausgefüllt.
Die vorliegende Arbeit widmet sich der phonetischen Motivation phonologischer Palatalisierungsprozesse, bei welchen Vorderzungenvokoide die Palatalisierung (bzw. Affrizierung) vorangehender Plosive bewirken. Durch akustische Analysen zu deutschen und bulgarischen stimmlosen alveolaren und velaren Verschlußlauten wird der Einfluß nachfolgender vorderer Vokoide und des tiefen Vokals /a/ auf die geräuschähnliche Phase nach der plosiven Verschlußlösung der Konsonanten untersucht. Zum Zwecke der Überprüfung einer nach universellen phonologischen Prinzipien formulierten Hierarchie der wahrscheinlichen Inputkandidaten für Palatalisierungen werden akustische Messungen zur Zeitdauer und zu den spektralen Eigenschaften des konsonantischen Segments in wortinitialen Konsonant-Vokoid-Sequenzen vorgestellt. Die Ergebnisse der Studie unterstützen nur teilweise die vorgeschlagene Hierarchiehypothese und zeigen, daß sprachspezifische Besonderheiten einen Einfluß auf die Anordnung der Elemente der Hierarchie ausüben.
Das hethitische Phonem /xw/
(2014)
In the Hittite phonological system there was a labialized velar fricative /xw/ beside the plain velar fricative /x/ parallel to the opposition between the velar stops /kw/ and /k/. The frequent syllable /xwa/ was spelled either hu-(u) or hu-wa. Evidence from the frequency of words with initial hu in the lexicon, from spelling variations and from ablaut alternations is presented to demonstrate the existence of /xw/. It is suggested that Hittite /xw/ regularly corresponds to the reflexes of *w in the non-Anatolian Indo-European languages.
Als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge unterliegt die Siedlungswasserwirtschaft den Ansprüchen, nachhaltig und zukunftsfähig zu sein. Klimawandel, demographische Entwicklungen, veränderte politische Rahmensetzungen und rechtliche Vorgaben stellen die kommunalen Unternehmen der Siedlungswasserwirtschaft vor neue Herausforderungen. Ihre Zukunftsfähigkeit ist daher eng mit der Frage verknüpft, welche Entwicklungen – seien sie extern oder intern verursacht – die eigene Leistungsfähigkeit einschränken und die Nachhaltigkeit gefährden können.
Das vorliegende Diskussionspapier skizziert das Zielbündel für eine nachhaltige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und bildet zugleich den Ausgangspunkt für die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken. Es stellt mithin einen aktuellen Arbeitsstand dar, der mit den Praxispartnern aus dem Projektverbund NaCoSi und der Fachöffentlichkeit diskutiert werden soll.
Arzneimittelrückstände lassen sich heute in nahezu allen Gewässern nachweisen. Die Konzentrationen sind sehr gering; dennoch werden Risiken für die Umwelt und die Menschen vermutet. Daher ist zu klären, ob und wie es möglich ist, in Verfolgung des Vorsorgegedankens ihren Eintrag in die aquatische Umwelt möglichst zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Hierzu bieten sich umwelttechnische und gesundheitspolitische Maßnahmen sowie innovative Ansätze in der Arzneimittelentwicklung an.
Im Rahmen des BMBF-Projekts „SAUBER+ Innovative Konzepte und Technologien für die separate Behandlung von Abwasser aus Einrichtungen des Gesundheitswesens“ sind im Austausch mit Praxisakteuren zwei Zukunftsszenarien entstanden. Diese beschreiben von heute bis zum Jahr 2030 wie Maßnahmen in den genannten Handlungsfeldern umgesetzt und miteinander kombiniert werden können. Das erste Szenario ist eine Fortführung der bisherigen Entwicklungen. Im zweiten wird hingegen davon ausgegangen, dass sich die Bundesregierung einer sektor-übergreifenden Nachhaltigkeitspolitik verpflichtet und sich auf diese Weise die Einträge in die aquatische Umwelt auf ein Minimum reduzieren lassen.
Im Schatten der Lowflation
(2014)
Im Jahr 2013 betrug der Anstieg des harmonisierten Konsumentenpreisindex im Euroraum 1,4 %. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinspolitik der EZB überrascht diese Entwicklung. Alfons Weichenrieder erläutert wie der starke strukturelle Anpassungsbedarf in den meisten Euroländern von höheren Inflationsunterschieden profitieren könnte. Er weist auf die Gefahren einer längeren Niedrigzinsphase für Banken, Lebensversicherung und die Reduzierung der Staatsschulden hin. Da die traditionellen geldpolitischen Mittel weitgehend ausgereizt sind, wird die quantitative Lockerung als Instrument zur Bekämpfung einer Deflation nicht mehr ausgeschlossen. Im Falle eines Ankaufprogrammes wird es auf einen glaubwürdigem Regelrahmen ankommen.
Der Entwurf eines Lebensversicherungsreformgesetz der Bundesregierung vom 04.06.2014 adressiert die Folgen der derzeitigen Niedrigzinsphase für Lebensversicherungunternehmen und Lebensversicherte. Helmut Gründl kommentiert die vorgeschlagene Regelung zu den Bewertungsreserven, die Regelung zur Ausschüttungssperre sowie die Regelung zum Höchstzillmersatz. Der Beitrag konzentriert sich auf die Auswirkungen der Vorschläge auf die Renditeerwartungen des Kollektivs der Versicherungsnehmer sowie auf die Anreize potentieller Eigenkapitalgeber, sich an Versicherungsunternehmen zu beteiligen.
Als geladener Sachverständiger argumentierte Martin Götz bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags und in seiner vorliegenden Stellungnahme, dass durch die zügige Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU die Selbstregulierung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen weiter gestärkt wird und das aufsichtsrechtliche Instrumentarium um marktorientierte Mechanismen ausgebaut wird. Er erwartet, dass das Umsetzungsgesetz die Finanzstabilität in Deutschland fördert. Positiv sei insbesondere die Ausgestaltung der Möglichkeit einer verpflichtenden Gläubigerbeteiligung („Bail-in“) im Rahmen der Abwicklung, da der Bail-in nicht nur Fragen der Privathaftung im Abwicklungsfall klärt, sondern auch gute Anreize zur Selbstregulierung von Kreditinstituten setzt. Den Verzicht auf die Umsetzung der in der Abwicklungsrichtlinie enthaltenen staatlichen Stabilisierungsmöglichkeiten bewertet er als positiv und sieht darin einen wichtigen Baustein zur Förderung der Selbstregulierung von Finanzinstituten. Die Verlängerung der Laufzeit des Finanzmarktstabilisierungsfonds sei problematisch, da die explizite Möglichkeit einer staatlichen Hilfe dem Anreiz zur Selbstregulierung von Finanzinstituten entgegensteht.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD-Umsetzungsgesetz) der Bundesregierung vom 22.09.2014
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (“BRRD-Umsetzungsgesetz“) berührt auch die Frage der institutionellen Struktur für die Zuständigkeit für Bankenaufsicht und Geldpolitik. Es gibt gewichtige Gründe dafür, auf lange Sicht die Geldpolitik von der Bankenaufsicht und möglichen Bankenabwicklungs- und -restrukturierungsfragen institutionell zu trennen. Bei einer Trennung ist zu beachten, dass alle Institutionen für ihre jeweiligen Mandate gleichberechtigt auf erstklassige Daten über die Kapitalmärkte und die Transaktionen und Bilanzen der Banken zugreifen müssen. Ein Y-Modell, in dem zwei voneinander unabhängige Institutionen auf eine gemeinsame Datenbasis aufsetzen, kann im deutschen Kontext erreicht werden, indem die Bundesbank und die Bafin in einer Institution zusammengeführt werden, wobei sowohl die Aufsicht wie auch die Geldpolitik als Anstalt in der Anstalt (AIDA) geführt werden. Im Rahmen dieser „doppelten AIDA“-Lösung können beide Anstalten gleichberechtigt auf eine Datenbasis zugreifen. Die Daten werden im Rahmen der Mandate von Geldpolitik und Aufsicht wie bisher bundesweit erhoben. Die Entwicklung und spätere Einführung des Y-Modells („doppelte AIDA“) würde auch einen Modellcharakter für die noch zu führende Debatte um eine sinnvolle Institutionenstruktur für Europa haben.
Privatschulfinanzierung
(2014)
Das Privatschulwesen in Deutschland wird ganz überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Seit den 1970er Jahren wird dies vom Bundesverfassungsgericht als Ausfluss des Art. 7 Abs. 4 GG verlangt; die Finanzierung obliegt jedoch den Ländern. Der Beitrag bietet einen systematischen Überblick über die Konflikte die zwischen Privatschulträgern und Ländern über den Umfang der Finanzierung bestehen und nimmt zu den verfassungsrechtlichen Argumenten kritisch Stellung. Es wird gezeigt, dass das Grundgesetz den Ländern mehr Spielräume belässt, als oft behauptet wird.