Refine
Year of publication
Document Type
- Part of a Book (49) (remove)
Language
- German (49) (remove)
Has Fulltext
- yes (49)
Is part of the Bibliography
- no (49)
Keywords
- Aufsatzsammlung (3)
- Eppelsheimer, Hanns W. (3)
- Bestandserhaltung (2)
- Bibliographie (2)
- Hessen (2)
- Humperdinck, Engelbert (2)
- Kultursponsoring (2)
- Nachlass (2)
- Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg (Frankfurt am Main) (2)
- Wissenschaftliche Bibliothek (2)
- Biographie (1)
- Conrad <von Zabern> (1)
- Dornröschen (1)
- Frankfurt <Main> / Freiherrlich-Carl-von-Rothschild'sche Öffentliche Bibliothek (1)
- Frankfurt am Main (1)
- Frankfurt am Main <2008> (1)
- Geschichte (1)
- Geschichte 1400-1700 (1)
- Geschichte 1928-1945 (1)
- Hiller, Ferdinand (1)
- Koloniales Bildarchiv (Frankfurt, Main) (1)
- Kommunikation (1)
- Kongress (1)
- Literarisches Leben (1)
- Sammlung (1)
- Theaterzettel (1)
- Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg (1)
Institute
- Universitätsbibliothek (49) (remove)
Johannes de Mera
(1983)
Johannes de Mera Mal. Beiname: Johannes Grammatica (Mainz, St., cod. I 53d, v. J. 1372, 2vb). 1. Geboren wohl in dem Dorf Meer (zw. Antwerpen und Breda; vgl. A. WELKENHUYSEN, Archives et Bibliotheques de Belgique 50 [1979] 544), lebte J. 1350 in Antwerpen, 1354 in Mecheln. Um die Mitte des 14. Jh.s verfaßte er zwei lat. Wörterbücher, den 'Puericius' und den 'Brachylogus'. J. schrieb für die Schule (utilitatem parvulorum et scolarium prospiciens). Der cod. Vat. lat. 10062 überliefert unter seinem Namen auch eine kleine Sammlung von Briefmustern (Dictamina) und legt ihm den Magistertitel bei. 2. Über die Entstehung der Wörterbücher äußert sich J. in zwei metrischen Epilogen. Danach beendete er den 'Puericius' am 12.März 1350 in Antwerpen (älteste Hs., Erfurt, Wiss. Bibl., cod. Amplon. Q27, datiert jedoch 7.5.1349). In den folgenden Jahren revidierte er den Text "stricta lectura"; die zweite durchgesehene Auflage ("quasi rectus") wurde am 1. Sept. 1354 in Mecheln abgeschlossen und erhielt den Titel 'Brachylogus'. Überlieferung. POWITZ, S. 206-208 U. 216. Zu ergänzen: Salzburg, UB, cod. M II 100, 15. Jh., scripta ... a Petro cuiusdam Stanislai; f. 1-58 Register, f. 60-437 'Brachylogus' qui et Sertum intitulatur. 3. 'Puericius' und 'Brachylogus' sind derivatorische Wörterbücher in der Nachfolge der 'Magnae Derivationes' des Huguccio Pisano. Als ergänzende Quellen benutzt J. vor allem das Bibelwörterbuch des Guilelmus Brito und die grammatisch-lexikalischen Lehrgedichte des Alexander de Villa Dei ('Doctrinale'), Eberhardus Bethuniensis ('Graecismus') und Johannes de Garlandia. Sein Hauptziel ist die didaktische Umsetzung: der Stoffreichtum der großen Wörterbücher, deren "tediosa prolixitas" den Lernenden verwirrt, soll auf das Maß eines für Schul- und Studienzwecke brauchbaren Handwörterbuchs ("opusculum breve compendiosumque") zurückgeführt werden. Gleichwohl übertreffen beide Werke die Lexika des Huguccio und des Guilelmus Brito an Umfang. Um das Nachschlagen zu erleichtern, gab J. selbst alphabetische Wortindices bei, wie sie auch die Huguccio-Überlieferung kennt. 4. Verwendung der Wörterbücher für Schule und Studium ist nur selten unmittelbar bezeugt. Hauptträger der Überlieferung sind Welt- und Ordensgeistlichkeit (hier vor allem Benediktiner, Zisterzienser, Kartäuser). Die stärkste Wirkung wird in den Jahrzehnten um 1400 erreicht. Von Brabant aus wandern die Wörterbücher nach Osten (Maas, Mosel, Niederrhein), gelangen von hier aus nach Westfalen, Thüringen, Preußen und Böhmen, gleichzeitig rheinaufwärts (Frankfurt, Basel). Insgesamt bleibt die Bezeugung mit 15 bisher nachgewiesenen erhaltenen Hss. vergleichsweise schwach (Huguccio 210, 'Vocabularius Ex guo' etwa 250 Hss.). In Norddeutschland ist die Wirkung durch die um 1400 konzipierten alphabetischen lat.-dt. Wörterbücher gleichen Formats ('Brevilogus'; 'Vocabularius Ex quo'; Vokabulare des Dietrich Engellius) eingeschränkt worden. Ein später Nachklang ist es, wenn gegen Ende des 15. Jh.s - namentlich von niederländischen Schulphilologen - 'Puericius' und 'Brachylogus' gemeinsam mit anderen Wörterbüchern zu Autoritäten erhoben werden und wenig später als Ziele humanistischer Polemik, insbesondere des Erasmus-Kreises, ein letztes Mal Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Literatur. J.P. GUMBERT, Die Utrechter Kartäuser u. ihre Bücher im frühen 15, Jh., 1974, S. 127; G. POWITZ, J. de M., ein Brabanter Lexikograph d. 14. Jh.s, Mlat. Jb. 13 (1978) 204-216.
Konrad von Zabern C. 'Gedicht vom Seelenheil' (52 vv., dt.). Überlieferung. Frankfurt a.M., StB u. UB, Ms. Barth. 99, 333 r-v, um 1450; vgl. GÜMPEL, 1956, S. 153f. Die Hs. gehört zu einer Gruppe theologischer Sammelbände aus dem Umkreis der Univ. Heidelberg (G. POWITZ/ H. BUCK, Die Hss. d. Bartholomaeusstifts u. d. Karmeliterklosters in Frankfurt a.M., 1974, S. XIIIf.; XXII; 213; zu Ms. Barth. 99: S. 220-227). Ausgaben. F. PFAFF, Germ. 25 (1880) 105f.; E. MARTIN, Straßburger Stud. 3 (1888) 238-240. Dem Gedicht K.s voraus gehen von gleicher Hand die 1446 verfaßten Artikel des Heinrich Toke und Heinrich Zolter gegen das Hostienwunder von Wilsnack. Im Einklang mit der wallfahrts- und wunderkritischen Tendenz dieser Artikel wendet sich K. gegen fehlgeleitete Mirakelgläubigkeit, wie sie "frauwen unde man" (v. 5) der Pilgerscharen beherrscht, die an der Gnadenstätte Genesung von körperlichen Leiden erhoffen und dabei die Sorge um das Seelenheil aus den Augen verlieren. Genannt werden die hessischen und rheinpfälzischen Wallfahrtsorte Rodenberg, Armsheim (Heiligblutwallfahrt) und Hirzenhain (Marienwallfahrt). Eine lat. 'Roboratio teutonici dictaminis', die von der Dekretale 'Quum infirmitas' (X 5.38.13) ausgeht, und mehrere kritische Notabilien zum Mirakelwesen sichern die Tendenz des flugschriftartigen Gedichts gelehrtdogmatisch ab. Selbstnennung des Verfassers und abschließende Kopistenermahnung verraten eine den kunstlosen Versen kaum angemessene literarische Bewußtheit.
Kappel, Hermann, von Mühlhausen 1. H.K. (Cappil), Verfasser des 1at.-dt. "Hubrilugus"-Vokabulars, ist 1424 und 1425 im thüringischen Mühlhausen als Geistlicher nachweisbar (Repertorium Germanicum IV 1, S. 1367, 252; IV 2, S. 1943). Als Notar, gleichzeitig Gerichtsschreiber am Mainzer geistlichen Gericht urkundet er um die Jahreswende 1425/26 in Frankfurt a. M. und Oberems/Ts. (L. GERBER, Die Notariatsurk. in Frankfurt a.M.im 14.u. 15.Jh.,1916,S.3 Nr. 69; S. 117). 2. Überlieferung. Mainz, StB, cod. I 601 (Untermaingebiet 2. Viertel 15. Jh.s; aus der Mainzer Kartause); Tübingen, UB, cod. Mc 341, geschr. 1463 von Johannes de Bylstein tunc temporis scolaris in Gruningen (Markgröningen bei Ludwigsburg). Eine weitere Hs. benutzte um die Mitte des 15. Jh.s der Basler Dominikaner Stephan Irmy (Exzerpte in der Basler Hs. B V11 31; vgl. G. MEYER/M. BURCKHARDT, Die mal. Hss. d. UB Basel, Abt. B. 1, 1960, S. 805, 814). 3. Verfassername und Werktitel gehen aus den - im übrigen völlig abweichenden - Prologen der Mainzer und Tübinger Hs. hervor. Das Vokabular heißt "Hubrilugus", weil seine lat. Textteile vorwiegend aus den Wörterbüchern des Hugucio und des Guilelmus Brito sowie aus dem "Vocabularius Lucianus" kompiliert wurden. Die Titelkontamination aus den Anfangssilben der Quellennamen ist angeregt durch den Sigelgebrauch des philologischen Fachschrifttums; ähnlich arbeitet die mlat. Memorialversifizierung ('Cisioianus'). Die literarische Künstelei der Titelbildung wird im Prolog-Akronym der Tübinger Hs. noch überboten. Nach Inhalt und Umfang hat der 'Hubrilugus' den Charakter eines Handwörterbuchs üblichen Zuschnitts. Es wurde, wie die Oberlieferung bezeugt, im Unterricht der Lateinschulen und für Klosterstudien benutzt. Vom md. Westen aus drang das Werk nach Südwestdeutschland vor; seine Wirkung insgesamt blieb gering. Literatur. L. DIEFENBACH, Glossarium Latino-Germanicum mediae et infimae aetatis, 1857, S. XV Hs. Nr. 17; A. DIEHL, in: Gesch. d. humanist. Schulwesens in Württemberg 1,1912, C. 173 Anm. 90; H. SCHREIBDER, Die Bibl. d. Mainzer Kartause, 1927, S. 111; LEHMANN, Erf. V, 1962, S. 44, 61; G. POWITZ, Hubrilugus u. Huwilogus, ZfdA 93 (1964) 226-238.
Das im 9. Jh. gegründete Kanonikerstift St. Salvator (seit 1239 Bartholomaeusstift) besaß im 11. Jh. eine kleine Sammlung liturgischer und biblischer Texte. Ein Inventar des 14. Jh.s nennt 38 "libri pro studio" und 45 "libri pro choro". Irn 15. Jh. bestand neben der Chorbücherei und der "communis libraria" eine Pfarrhofbibliothek zum Gebrauch der Plebane und Kaplane. Geringen Umfang hatten die Bibliotheken des Leonhardstifts (gegr. 1317) und des Liebfrauenstifts (gegr. 1325). Aus dem Leonhardstift stammt das Frankfurterer Exemplar der Gutenberg-Bibel. Weitere kirchliche Büchersammlungen entstanden seit dem 13. Jh. in den Niederlassungen der Mendikantenorden. Am bedeutendsten war die Bibliothek des Dominikanerklosters (erhalten knapp 200 Hss. und 1100 Inkunabeln). Kleinere Bestände besaßen die Konvente der Karmeliter und Franziskaner. Privater Buchbesitz sammelte sich seit dem 14. Jh. in den Händen von Patriziern, Notaren, Ärzten, Schulmeistern. 1484 legte ein Vermächtnis des Patriziers Ludwig von Marburg zum Paradies den Grund zur Ratsbücherei. Die Bibliothek des 1529 aufgehobenen Franziskanerklosters wurde als städtische "Barfußerbibliothek" weitergeführt.
Welche Schätze in Bibliotheken verborgen sind, entdeckt man oft nur bei besonderen Anlässen. Einen derartigen Anlaß stellt vielleicht der aktuell erstellte Katalog der Deutschen Kolonialbibliothek dar. Die Kolonialbibliothek gelangte nach dem Zweiten Weltkrieg auf abenteuerliche Weise zur Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt a.M., wo sie heute beheimatet ist. Sie besteht aus den Bibliotheken mehrerer Kolonialverbände, die 1936 zum Reichskolonialbund zusammengefaßt wurden. Den größten Bestand brachte die Bibliothek der 1882 gegründeten Deutschen Kolonialgesellschaft ein. Während die 18.000 Monographien der Kolonialbibliothek als geschlossener Bestand erhalten blieben, sind die ebenfalls enthalten Zeitschriften in den allgemeinen Bestand der Universitätsbibliothek überführt worden.
Bei den ca. 3000 digitalisierten und bearbeiten Seiten des Deutschen Kolonial-Lexikons waren Fehler nicht zuvermeiden. Die auftretenden Fehler hatten nicht nur menschlichen, sondern auch technischen Ursprung. In allen Arbeitsschritten bei der Umsetzung von der anlogen in die digitale Form traten kontinuierlich Probleme auf, die zu Fehlern führten. Daher war Fehleranalyse ein wichtiges Instrument der Qualitätskontrolle.
Im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen des Bildbestandes der Deutschen Kolonialgesellschaft (DKG) an der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main galt es eine geeignete Datenverwaltung bzw. eine geeignete Datenpräsentation zu entwickeln. Während der Sicherungsverfi lmung des Bildbestandes der DKG entstand die Idee einer Onlinedatenbank zur Bildrecherche. Obwohl das Internet zu dieser Zeit schon seinen 27sten Geburtstag gefeiert hatte, war die Allgemeinheit mit dieser Technologie noch nicht sehr vertraut. Die Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) begannen diese Idee in die „Virtuelle Realität“ des World Wide Web umzusetzen. Das „Digitalisierte koloniale Bildarchiv“ ging erstmals im Herbst 1999 ans Netz.
Vom analogen Foto zum digitalen Image : die Sicherung historischer Fotos durch HERRMANN & KRAEMER
(2004)
Die fototechnische Realisierung des Projektes und die Schaffung einer digitalen Benutzerausgabe bei Wahrung aller Bildinformationen gestaltete sich durchaus anspruchsvoll: handelt es sich doch um einen hinsichtlich Vorlagenart, Erhaltungszustand und Verwahrungsform in jeder Weise sehr differenzierten Bestand. Die Dokumente, Fotografi en und Negative befinden sich nicht nur im Besitz der StUB. In das Projekt einbezogen wurden auch Bestände aus der Sam-Cohen-Library in Swakopmund und viele engagierten Privatpersonen stellten Alben, Filme und vereinzelt sogar Wandkarten und gerahmte Bilder zur Verfügung. Speziell die „externen“ Bestände hatte man aus verständlichen Gründen nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Zugleich existierte bislang noch kein langzeitarchivbeständiges Sicherungsmedium, weshalb dem Sicherungsgedanken – auch angesichts eines Brandes, den es bei Sam Cohen gegeben hat – verständlicherweise größte Bedeutung beigemessen wurde.
Der Fotobestand des "Digitalisierten kolonialen Bildprojekts" ist keine homogene Sammlung, sondern ein Konglomerat unterschiedlicher Sammlungen und Zusammenstellungen. Diese vielen Einzelteile sind, je nach Intention des Photographen oder Sammlers, unterschiedlich erschlossen und dokumentiert. Ein besonders gutes Beispiel ist der Bericht von Gustav Adolf Riemer, der an der Marine-Expedition nach Ostasien und den Südsee-Inseln 1874 – 1877 teilnahm und diese Reise mit seiner Kamera dokumentierte. Für die Reiseteilnehmer stellte er ein kommentiertes Fotoalbum zusammen. Ein Exemplar dieses Tagebuchs wurde von Eugen Ley, Sohn des Oberbootsmanns Carl Alexander Ley (1847 – 1928), 1947 an das Museum für Völkerkunde der Universität Kiel übergeben, das den Bildbestand dieses Albums der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main für die Veröffentlichung im Internet zur Verfügung stellte. Neben dem kommentierten Album liegt eine wissenschaftliche Bewertung der Arbeit und des Lebens von Gustav Adolf Riemer vor. Der leicht gekürzte Text von Uwe Lüthje (2002) zeigt den technischsozialen Hintergrund der Entstehung des genannten Tagebuchs-Auszuges auf.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden zahlreiche Vereinigungen, die sich um die Betreuung deutscher Auswanderer sowie die Verbreitung kolonialer Ideen bemühten. 1887 verschmolzen die beiden wichtigsten konkurrierenden Vereinigungen, der Deutsche Kolonialverein und die Gesellschaft für deutsche Kolonisation zur „Deutschen Kolonialgesellschaft“ (DKG). Die Mitgliederzahl stieg von 14.800 am Anfang auf 42.600 im Jahre 1914. In den 30er Jahren schließlich wurden alle Institutionen der deutschen Kolonialbewegung unter dem Namen „Reichskolonialbund“ zusammengefaßt. 1943 wurde der RKB wegen „kriegsunwichtiger“ Tätigkeit aufgelöst.