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Träge und arbeitsscheu ist der römische Gesandte, den Francesco Vettori am 23. November 1513 Niccolò Machiavelli gegenüber skizziert – ein Mann, der lieber schmökernd in der Stube sitzt, sich mit Freunden tummelt oder mit Mädchen von zweifelhaftem Ruf vergnügt und der nicht daran denkt, den Austausch mit anderen Gesandten zu pflegen oder überhaupt wichtige Leute zu treffen. Und wenn er doch einmal zur Feder greift, berichtet er keine brisanten Details über politische Entwicklungen, liefert keine scharfsinnigen Analysen der gegenwärtigen Situation, sondern füllt seine Briefe mit Belanglosigkeiten, die der schlichten Erheiterung des Lesers dienen. Der Mann, über den Francesco Vettori dies berichtet, ist er vermeintlich selbst. Das satirische Selbstportrait, das der Gesandte an der Kurie in Rom augenzwinkernd von sich entwirft, zeigt deutlich, dass zu Beginn des 16. Jahrhunderts bereits eine Reihe recht klarer Vorstellungen existierte, wer oder was ein Gesandter zu sein hatte, welchen Normen er folgen musste und vor allem, was er leisten sollte. Und die Verfestigung dieser Vorstellungen war eben einhergegangen mit der Ausbildung eines ständigen Gesandtenwesens, dessen nähere Betrachtung in Rom besonders spannend zu sein verspricht, da die Kurie zwar in mancher Hinsicht ein typisch europäischer Hof war, während sie in manch anderer Hinsicht aber, durch die besondere spirituelle und rechtliche Rolle des universalen Kirchenoberhauptes, auch atypisch war und nicht ihresgleichen kannte. Hier, in diesem "'supranational' centre for European diplomacy" (105), wo sich mehr Gesandte als an allen anderen europäischen Höfen aufhielten, war das Ringen um Benefizien besonders ausgeprägt, war das liturgische Zeremoniell mehr als anderswo ausgebildet; hier in diesem "international gossip shop" (105) flossen besonders viele Informationen zusammen, trafen Normen aller Art aufeinander. In diesem Schmelztiegel kamen viele diplomatische Praktiken miteinander in Berührung, wurden fusioniert und fortentwickelt. ...
Endlich hat nun auch die Dissertationsliteratur ihren Rechtspluralismus. Gleich drei deutschsprachige juristische Dissertationen aus dem vergangenen Jahr tragen "Rechtspluralismus" im Titel. Das ist zwar nicht verwunderlich. Rechtspluralismus herrscht offenbar "überall" Aber es ist doch bemerkenswert. Denn die Konjunktur des Modewortes überschreitet eine neue Schwelle. Was in den 1970er Jahren fernab des juristischen Mainstreams begann, ist heute dissertationsfähig. ...
Spätestens seit dem Jahrtausendwechsel ist auch in der Mediävistik das Genre der selbstreflexiven Gelehrtenbiographie – allem zeitweiligen Abgesang auf historische Biographien zum Trotz – angekommen, wenngleich hierzu eingeschränkt werden muss, dass Leben und Werk ausgesuchter Exponenten der Mittelalterforschung bisher vornehmlich in Qualifikationsschriften junger Historiker, die zudem oftmals ausweislich ihrer universitären Ausbildung schwerpunktmäßig in der Neuzeit, weniger in der mittelalterlichen Geschichte verhaftet sind, Gegenstand der Erkenntnis sind. Zusammenführende Synthesen, aber auch eine intensive Auseinandersetzung mit den Arbeiten selbst (die über die "üblichen" Rezensionen hinausreichen) müssen dagegen als Desiderat angesehen werden. ...
El libro Serve the Power(s), Serve the State, editado por los historiadores Juan Carlos Garavaglia, Michael Braddick y Christian Lamouroux en el año 2016, es una apuesta por estudiar sistemáticamente la historia del Estado y de aproximarse a nuevas y diversas lecturas historiográficas al tema, el cual ha ocupado un lugar importante en las reflexiones académicas de las últimas décadas. Esta preocupación por el Estado y su proceso de formación, no sólo ha sido objeto de reflexión desde la Historia, sino además, desde otras disciplinas como la Ciencia Política, la Sociología y la Antropología, entre otras. Así, esta publicación en la que participan quince diferentes autores, con diferentes trayectorias e intereses, surge de la Conferencia Internacional llevada a cabo en el 2011 en la Universidad Pompeu Fabra en Barcelona, la cual estuvo fundada en la reflexión sobre el Estado como problema y objeto de estudio desde una perspectiva histórica. ...
Das hier zu rezensierende Buch, eine öffentlich-rechtliche Habilitationsschrift, liefert einen "Versuch zur Kartierung der Beschreibungsangebote für rechtliche Verfahrensordnungen" – so sein Untertitel. Beabsichtigt ist nicht eine auf das Verwaltungsverfahren, den Zivilprozess, das Gesetzgebungsverfahren oder einen anderen Verfahrenstyp bezogene Darstellung, sondern ein die Grenzen der juristischen Subdisziplinen überschreitender Zugriff. Dies macht es auch für die Rechtsgeschichte interessant. Denn diese befindet sich angesichts immer dringlicher werdender Forderungen nach stärkerer theoretischer Einbettung, welche nicht zuletzt zur Erfassung von Transnationalität, zum Vergleich und zur Verknüpfung von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft befähigen soll, auf der Suche nach übergreifenden Ordnungsmustern und Analysekategorien. Der mögliche Mehrwert dieses Buches für die Rechtsgeschichte soll auch im Folgenden ausgelotet werden. Es handelt sich also nicht um eine Rezension im eigentlichen Sinne, denn rechtshistorische Absichten hat der Autor nicht verfolgt, es würde also fehlgehen, ihn daran zu messen. ...
Wolfgang Burgdorf (B), Historiker für Neuere Geschichte an der Universität München und Autor zahlreicher Arbeiten über das Alte Reich, hat 2015 zwei wichtige Bände vorgelegt, deren Thematik sich zwischen Geschichte und Verfassung des Alten Reiches bewegt. Grundlage und Prüfungsfall für die juristische "Verfassung" des Alten Reiches bilden die 17 Wahlkapitulationen, die von 1519 bis 1792 zwischen dem jeweiligen kaiserlichen Thronkandidaten und dem kurfürstlichen Wählerkollegium vereinbart wurden, sowie das "Projekt einer beständigen Wahlkapitulation vom 8. Juli 1711". Diese 18 Texte hat B. im erstgenannten Band ediert, mit dem zugleich eine neue Reihe "Quellen zur Geschichte des Heiligen Römischen Reiches" eröffnet wird, herausgegeben durch Heinz Duchhardt von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Die Geschichte des Alten Reiches verdient als ein "staatliches" Gebilde sui generis, das der Staatsformenlehre zur Bestimmung seiner Verfassungsqualität immer große Schwierigkeiten bereitet hat, weiterhin alle wissenschaftliche Aufmerksamkeit und man darf gespannt sein, welche "Quellen" demnächst noch in dieser Reihe veröffentlicht werden. Der zweite, zeitgleich erschienene Band mit dem problematischen Titel "Protokonstitutionalismus" steht mit dem Editionsband gleichsam in einem Fortsetzungszusammenhang, in dem B. versucht, eine umfassende Analyse und Interpretation der alten Reichsverfassung auf der Grundlage der edierten Wahlkapitulationen zu bieten. ...
Jed Kronckes The Futility of Law and Development – China and the Dangers of Exporting American Law ist ein Buch über das rechtliche Sendungsbewusstsein der Vereinigten Staaten vom neunzehnten bis zur Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts. Jürgen Osterhammel verwendete den Begriff des Sendungsbewusstseins, um den Kern der Zivilisierungsmissionen in dieser Zeit zu beschreiben. Der bestehe in der "Selbstbeauftragung damit, die eigenen Normen und Institutionen an andere heranzutragen oder gar ihre Übernahme mit mehr oder weniger sanftem Druck zu erzwingen". ...
Los últimos años han sido testigos de un creciente interés por el derecho indiano desde el mundo académico anglosajón. Varios autores han tocado distintos aspectos de la construcción de un imperio legal en la América española (véase por ejemplo los trabajos de Woodrow Borah, Charles Cutter, Tamar Herzog, Susan Kellog, Brian P. Owensby y Yanna Yanakakis), buscando comprender las complejidades detrás de la formación de un régimen normativo colonial cimentado sobre la traslación de sistemas jurídicos europeos, un aparato de prácticas locales y la efervescencia de normatividades contingentes al proceso colonial. En esta dirección se han estudiado las instituciones jurídicas de la América española, los agentes jurídicos coloniales, y más recientemente, los actores indígenas, estos últimos no solo como usuarios del sistema legal, sino también como contribuyentes netos a la vertebración del nuevo orden normativo en la América española. Estos estudios aducen que en estos territorios el derecho castellano se adaptó a los nuevos escenarios coloniales en parte por la coexistencia de diferentes niveles normativos basados en los usos y costumbres, las compilaciones legales y el ius commune, además de códigos normativos que emanaban de las autoridades religiosas. Este último aspecto, sobre todo lo relacionado con el derecho canónico y la teología moral, sólo recientemente ha sido objeto de estudio como parte intrínseca de las multinormatividades que enmarcaban las vidas diarias de las personas en el periodo moderno. Por todo esto el nuevo libro del profesor Osvaldo F. Pardo, Honor and Personhood in Early Modern Mexico, un gran conocedor de los procesos culturales ocurridos en el México del siglo XVI, resulta muy bienvenido. ...
Englischsprachige Bücher über Carl Schmitt sind keine Seltenheit, steht doch der deutsche Jurist wegen seiner schillernden Bedeutung seit Längerem im Fokus nicht nur juristischer und philosophischer Studien. Auch dass es um Schmitts Verhältnis zum Raum geht, ist keine Überraschung, denn im letzten Jahrzehnt wurde er in solchen Zusammenhängen verstärkt rezipiert. Versprochen wird dem Leser allerdings, er habe "the first systematic examination from a geographic perspective of one of the most important political thinkers of the twentieth century" in den Händen (Werbetext auf dem hinteren Einbanddeckel). Einschränkend bemerken die Autoren in ihren Acknowledgements allerdings, dieses Buch sei "the result of almost a decade of work on Carl Schmitt and his reception in English speaking academia" (x). ...
The four tomes included in La herencia de Cristóbal Colón. Estudio y colección documental de los mal llamados pleitos colombinos (1492–1541) are a scholarly contribution intended to settle the decades-long debate around the lawsuits that were (erroneously) designated in the historiography as the pleitos colombinos (Columbian lawsuits). The archival discoveries made by Consuelo Varela, Bibiano Torres, Antonio López Gutiérrez, Isabel Velázquez Soriano and Anunciada Colón de Carvajal (researcher and descendant, as it turns out, of Christopher Columbus) have led to a substantial revision of some preliminary and tentative arguments outlined earlier in partial editions of these documents. That is, the claim put forward by professors José Manuel Pérez-Prendes and Anunciada Colón de Carvajal in the voluminous introductory study contained in the first volume of the four-volume set, which, including the documentary collection, comprises more than 3,500 pages. ...
La publicación del volumen The Concept of Law in the Moral and Political Thought of the ‹School of Salamanca› en la prestigiosa colección Studies in Medieval and Reformation Traditions fundada por Heiko Oberman y avalada por la editorial Brill, es una nueva muestra de la incorporación de teólogos y juristas de la denominada Escuela de Salamanca como Francisco de Vitoria, Luis de Molina, Francisco Suárez o Gabriel Vázquez al canon de grandes figuras intelectuales de la Primera Modernidad. El volumen, editado por los jóvenes y prometedores investigadores alemanes Kirstin Bunge, Marko Fuchs, Anselm Spindler y Danaë Simmermacher viene, en efecto, a llenar el hueco y el interrogante que, tradicionalmente, persistían en una colección que, integrada por estudios insoslayables en el campo de la historia de las ideas políticas y religiosas en Europa, apenas se había interesado por pensadores ibéricos o por problemáticas específicamente hispanas o portuguesas. ...
Ob wirklich alle Theorie grau ist, wie der Teufel in Goethes Faust einem "Freund" einflüstern will, wissen wir nicht. Doch dass der Blick ins Leben überall bunte Bilder zeigt, kann die Rechtsgeschichte vielfach bestätigen. Selbst das von Goethe zitierte grüne Leben taucht in der frühen Neuzeit wörtlich auf, nämlich als viridis observantia, als grünende Observanz. Die Rechtspraxis hat je nach Sichtweise verschiedene Farben oder eben verschiedene Körper. "Many bodies", wie der Titel des Sammelbandes verheißt, ist also nicht nur auf gleichzeitig vorhandene mehrere normative Rechtstexte bezogen, sondern auch auf das Verhältnis von Rechtsnorm und Rechtspraxis. Die Anlage des Buches, die Auswahl der Beispiele und die einzelnen Fallstudien rennen offene Türen ein. Wenn Seán Patrick Donlan und Dirk Heirbaut, die beiden Herausgeber, sich auf legal hybridity und jurisdictional complexity berufen, klingt das nach einer Anbiederung an überstaatliche Globalisierungen des modernen Rechts. Aber solche aufgesetzten Modernisierungen hat der sehr lehrreiche Band nicht nötig. Die Einleitung sagt genau, worum es geht. Auch die Rechtsgeschichte kann nämlich ihren eigenen Beitrag leisten, um weltweite Rechtsvielfalt näher zu untersuchen. Den Schwerpunkt legen die Herausgeber und die meisten Verfasser der Einzelbeiträge auf die frühe Neuzeit. Das ist angemessen, denn in der älteren Zeit ohne Staat stellten sich zahlreiche Fragen noch gar nicht. Doch beim Blick auf die frühneuzeitlichen Jahrhunderte kann die Rechtsgeschichte die Fremdheit der Vormoderne auf sich wirken lassen, die zeitgenössische Staatsgewalt angemessen relativieren und auch den Gegensatz zwischen Norm und Praxis gezielt erforschen. Pluralität war immer Teil der europäischen Rechtstradition, die kleinräumigen iura propria ergänzten immer das großräumige ius commune, wie immer man die Rechtsmassen auch bezeichnete. Vollständige staatliche Herrschaft über das gesamte Recht gab es nie, wie die Herausgeber mit überzeitlichem Wahrheitsanspruch verkünden (16). Der Blick auf die tägliche Praxis, vor allem auf die Untergerichte, sei zu lange vernachlässigt gewesen, meinen sie. Ein europäisches Ergebnis stellt sich bei diesem Ansatz nahezu von selbst ein. Die besondere Rolle Englands verflüchtigt sich nämlich mehr und mehr. Viele übergreifende europäische Erscheinungen lassen sich auch hier erkennen, wenn man nicht immer ausschließlich nach der "Geltung" einzelner Sätze des römischen Rechts fragt. Die Gemeinsamkeit der europäischen Rechtsgeschichte besteht bei einer solchen Sichtweise nicht vornehmlich in der Prägung durch eine gelehrte Rechtswissenschaft oder in der Strahlkraft des römisch-kanonischen Rechts, sondern im gleichzeitigen Mit- und Nebeneinander kleinräumiger und großräumiger Rechtsordnungen, verschiedenster Versatzstücke für Argumentationen, gelehrter und dinggenossenschaftlich geprägter Gerichte und so weiter. Mehrere damals wichtige Rechtsquellen- und Rechtsanwendungsfragen stellten sich in vielen europäischen Ländern in derselben Weise bis hin zu Beweisfragen auf der Suche nach dem einschlägigen geltenden Recht. ...
Weit davon entfernt, ein Phänomen der Vergangenheit und durch den zunehmenden Wohlstand der Staaten ausgelöscht worden zu sein, wird der Kluft zwischen Arm und Reich in der Gegenwart wieder verstärkt nachgegangen. Den Versuch der historischen Fundierung dieser Debatten haben Petra Schulte und Peter Hesse in dem vorliegenden Sammelband zum Reichtum im späten Mittelalter unternommen, der auf den Beiträgen und Ergebnissen einer Tagung im Deutschen Studienzentrum Venedig im Jahr 2010 beruht. ...
Nach Lektüre dieses Werks ist man zunächst geneigt, von einer Rezension im Wortsinn abzusehen, um die Autoren stattdessen einfach zu einer rundum Respekt und Bewunderung verdienenden Leistung zu beglückwünschen, haben sie doch auf nicht weniger als 1100 Seiten ihr Thema von der ausgehenden Karolingerzeit bis an die Schwelle des 16.Jahrhunderts mit hoher Kompetenz unter allen nur denkbaren Aspekten abgehandelt und diese durchgängig mit einer schier überbordenden Fülle von Belegen und Beispielen illustriert. Der durchmessene Raum reicht von Norwegen bis Byzanz und von Polen bis zur Iberischen Halbinsel; einen gewissen Schwerpunkt bilden dabei das römisch-deutsche Reich und Frankreich. Solch in einem französischen Handbuch nicht unbedingt zu erwartender Doppelakzent verdankt sich Jean-Marie Moeglin, der bereits 2010/2011 mit seiner "Deutsch-Französischen Geschichte im Spätmittelalter" ein ähnlich gelehrtes Monument vorgelegt hat. Wie sehr er in den Kulturen beider Länder heimisch ist – in München, dem für Mediävisten deutschen Bibliotheksmekka, hat er inzwischen ein zweites Zuhause –, zeigt sich bis in die Anmerkungen und in eine (mit Unternummern) weit über 3000 Titel umfassende Bibliografie, die für europäische und insbesondere eben deutsche und französische Benutzerinnen und Benutzer künftig eine unverzichtbare Referenz sein dürfte. Gerade in einem Organ vom Profil der Francia-Recensio sei darauf mit Nachdruck empfehlend hingewiesen. ...
Mit dem vorliegenden Band haben sich die Herausgeber des Desiderats einer übergreifenden Analyse zur Musealisierung mittelalterlicher Kunst angenommen. Ihnen ist es gelungen, Kunsthistoriker und Kunsthistorikerinnen aus musealen Sammlungen und Universitäten zusammenzubringen, die überwiegend in Fallstudien die Inszenierungspraktiken mittelalterlicher Kunst in verschiedenen europäischen Ländern beleuchten, womit ein breites geographisches Feld abgesteckt ist. Der mit einem abschließenden Register ausgestattete Band führt die insgesamt fünfzehn Beiträge in einer sich an den Untersuchungsfeldern orientierenden chronologischen Anordnung auf. Die Herausgeber begründen diese Entscheidung in der Einleitung damit, dass eine Systematisierung im Hinblick auf historische Modelle, ästhetische Bewertungen sowie Praktiken des Kuratierens kaum möglich gewesen wäre – Aspekte, die in mehr oder weniger allen Beiträgen zum Tragen kommen und dort oft ineinandergreifen (8). Auf eine Vorstellung der einzelnen Beiträge wird verzichtet, gleichwohl werden Konzept und Ziel des Bandes dargelegt und wesentliche, auch den Titel bestimmende Begriffe, wie etwa der der Musealisierung näher erläutert. Weitergehende, in der Erforschung von Wissensordnungen virulente Begriffe, wie der des Dispositivs, oder auch alternative historische Denkmodelle werden in den einzelnen Fallstudien aufgegriffen. ...
Prostitution war Anfang des 20. Jahrhunderts für Frauenrechtlerinnen kein selbstverständlicher Programmpunkt. Als 1902 auf dem Pariser congrès du travail féminin zwei Teilnehmerinnen versuchten, das Thema einzubringen, sorgte der Vorstoß für Heiterkeit und stieß unmissverständlich auf Ablehnung. Die Damen täten dem Feminismus Unrecht, wenn sie über Prostitution genauso debattieren wollten wie über Malthusianismus, lautete ein Zwischenruf. Ohne Zweifel fürchteten viele Frauen, ihrem Streben nach Gleichstellung zu schaden, wenn sie sich in der Öffentlichkeit für die Rechte "leichter Mädchen" einsetzten. Wer zu viel über den Alltag und die Probleme von Prostituierten wusste, machte sich verdächtig und riskierte, den eigenen Ruf zu beschädigen. Umso erstaunlicher ist es, dass es schon Mitte des 19. Jahrhunderts Frauen gab, die das Thema dennoch aufgriffen und die staatliche Reglementierung des Gewerbes in Frage stellten. ...
Die umfangreiche und einem ausführlichen Quellenstudium entspringende Arbeit von Jakob Zollmann will sowohl der Entstehungs- als auch die Wirkungsgeschichte des völkerrechtlichen "Naulila"-Schiedsspruchs von 1928 nachgehen. Dieser Schiedsspruch, der eigentlich in drei Schritten getroffen wurde – 1928, 1930, 1933 –, ist ein "landmark case" des Völkerrechts und daher bis heute wirksam (S. 23). Wohl aus diesem Grund geht Zollmann ihm 100 Jahre später so detailliert nach, was mit der Aufnahme seiner Arbeit in die angesehene Reihe der "Studien zur Geschichte des Völkerrechts" honoriert worden ist. ...
L’ouvrage dirigé par Werner Plumpe et André Steiner propose une étude ambitieuse des mutations de l’industrie allemande, tant à l’Ouest qu’à l’Est, entre les années 1960 et les années 1990. Contestant l’image d’une simple crise de l’industrie, les différentes contributions insistent sur les mutations du secteur industriel face aux changements structurels auxquels ont été soumises la RFA et la RDA depuis les années 1970. Présentant les résultats d’un projet de recherche soutenu par la Deutsche Forschungsgesellschaft, l’ouvrage réunit quatre études empiriques qui, à l’échelle des entreprises, réfutent l’idée d’une Allemagne post-industrielle. ...
Wer dem schmalen Band, der eine Art Hinterlassenschaft des 2014 verstorbenen Jacques Le Goff darstellt, gerecht werden möchte, sollte sich zunächst über die Adressaten klar werden: Wie schon häufiger wendet sich der Altmeister der französischen Mediävistik gerade nicht an ein Fachpublikum, sondern an einen weiteren Leserkreis, dem er noch einmal seine Gedanken über ein angemessenes Verständnis von Geschichte und Epochenvorstellungen nahebringen möchte. Wer sich aus wissenschaftlicher Perspektive bereits mit der Frage nach den Konstruktionen des Mittelalters auseinandergesetzt hat oder mit den Arbeiten Le Goffs vertraut ist, erfährt hier wenig grundlegend Neues (so der Autor einleitend selbst, S. 7). Die zentralen Momente und Akteure der "Erfindung" des Mittelalters wurden (mit jüngst steigender Frequenz) bereits intensiv untersucht, und auch Le Goffs Plädoyer für ein "langes Mittelalter" (S. 115–156), das sich bis zum Vorabend der Französischen Revolution erstreckt, ist bekannt. ...
En 2008, le médiéviste Valentin Groebner réfléchissait dans un essai visant un large public sur le rôle du Moyen Âge et de l’histoire médiévale dans les sociétés contemporaines. Selon ses propres dires, cet essai intitulé »Le Moyen Âge ne finit pas«résultait d’une inquiétude devant le décalage croissant, et quelque peu paradoxal, entre l’immense popularité dont cette époque jouit auprès d’un public toujours plus nombreux – »foires médiévales«, romans et films historiques, jeux vidéo – et la marginalisation progressive des études académiques correspondantes (cf. le compte rendu critique de Ludolf Kuchenbuch dans la revue »Rechtsgeschichte – Legal History 20 (2012)«.De fait, et même si ces réflexions ne sont pas entièrement nouvelles, il semble que les publications se multiplient qui traitent de la genèse, du développement et des différents rôles de l’»histoire médiévale«, des différents »Moyen Âges«construits au cours de l’époque moderne ainsi que de la valeur de l’analyse scientifique de cette époque lointaine pour le monde contemporain. Mais faut-il y voir un signe du désarroi des médiévistes, ou plutôt celui d’un renouvellement et repositionnement des études médiévales face aux questions d’aujourd’hui? ...