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Als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge unterliegt die Siedlungswasserwirtschaft den Ansprüchen, nachhaltig und zukunftsfähig zu sein. Klimawandel, demographische Entwicklungen, veränderte politische Rahmensetzungen und rechtliche Vorgaben stellen die kommunalen Unternehmen der Siedlungswasserwirtschaft vor neue Herausforderungen. Ihre Zukunftsfähigkeit ist daher eng mit der Frage verknüpft, welche Entwicklungen – seien sie extern oder intern verursacht – die eigene Leistungsfähigkeit einschränken und die Nachhaltigkeit gefährden können.
Das vorliegende Diskussionspapier skizziert das Zielbündel für eine nachhaltige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und bildet zugleich den Ausgangspunkt für die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken. Es stellt mithin einen aktuellen Arbeitsstand dar, der mit den Praxispartnern aus dem Projektverbund NaCoSi und der Fachöffentlichkeit diskutiert werden soll.
Arzneimittelrückstände lassen sich heute in nahezu allen Gewässern nachweisen. Die Konzentrationen sind sehr gering; dennoch werden Risiken für die Umwelt und die Menschen vermutet. Daher ist zu klären, ob und wie es möglich ist, in Verfolgung des Vorsorgegedankens ihren Eintrag in die aquatische Umwelt möglichst zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Hierzu bieten sich umwelttechnische und gesundheitspolitische Maßnahmen sowie innovative Ansätze in der Arzneimittelentwicklung an.
Im Rahmen des BMBF-Projekts „SAUBER+ Innovative Konzepte und Technologien für die separate Behandlung von Abwasser aus Einrichtungen des Gesundheitswesens“ sind im Austausch mit Praxisakteuren zwei Zukunftsszenarien entstanden. Diese beschreiben von heute bis zum Jahr 2030 wie Maßnahmen in den genannten Handlungsfeldern umgesetzt und miteinander kombiniert werden können. Das erste Szenario ist eine Fortführung der bisherigen Entwicklungen. Im zweiten wird hingegen davon ausgegangen, dass sich die Bundesregierung einer sektor-übergreifenden Nachhaltigkeitspolitik verpflichtet und sich auf diese Weise die Einträge in die aquatische Umwelt auf ein Minimum reduzieren lassen.
Im Schatten der Lowflation
(2014)
Im Jahr 2013 betrug der Anstieg des harmonisierten Konsumentenpreisindex im Euroraum 1,4 %. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinspolitik der EZB überrascht diese Entwicklung. Alfons Weichenrieder erläutert wie der starke strukturelle Anpassungsbedarf in den meisten Euroländern von höheren Inflationsunterschieden profitieren könnte. Er weist auf die Gefahren einer längeren Niedrigzinsphase für Banken, Lebensversicherung und die Reduzierung der Staatsschulden hin. Da die traditionellen geldpolitischen Mittel weitgehend ausgereizt sind, wird die quantitative Lockerung als Instrument zur Bekämpfung einer Deflation nicht mehr ausgeschlossen. Im Falle eines Ankaufprogrammes wird es auf einen glaubwürdigem Regelrahmen ankommen.
Der Entwurf eines Lebensversicherungsreformgesetz der Bundesregierung vom 04.06.2014 adressiert die Folgen der derzeitigen Niedrigzinsphase für Lebensversicherungunternehmen und Lebensversicherte. Helmut Gründl kommentiert die vorgeschlagene Regelung zu den Bewertungsreserven, die Regelung zur Ausschüttungssperre sowie die Regelung zum Höchstzillmersatz. Der Beitrag konzentriert sich auf die Auswirkungen der Vorschläge auf die Renditeerwartungen des Kollektivs der Versicherungsnehmer sowie auf die Anreize potentieller Eigenkapitalgeber, sich an Versicherungsunternehmen zu beteiligen.
Als geladener Sachverständiger argumentierte Martin Götz bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags und in seiner vorliegenden Stellungnahme, dass durch die zügige Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU die Selbstregulierung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen weiter gestärkt wird und das aufsichtsrechtliche Instrumentarium um marktorientierte Mechanismen ausgebaut wird. Er erwartet, dass das Umsetzungsgesetz die Finanzstabilität in Deutschland fördert. Positiv sei insbesondere die Ausgestaltung der Möglichkeit einer verpflichtenden Gläubigerbeteiligung („Bail-in“) im Rahmen der Abwicklung, da der Bail-in nicht nur Fragen der Privathaftung im Abwicklungsfall klärt, sondern auch gute Anreize zur Selbstregulierung von Kreditinstituten setzt. Den Verzicht auf die Umsetzung der in der Abwicklungsrichtlinie enthaltenen staatlichen Stabilisierungsmöglichkeiten bewertet er als positiv und sieht darin einen wichtigen Baustein zur Förderung der Selbstregulierung von Finanzinstituten. Die Verlängerung der Laufzeit des Finanzmarktstabilisierungsfonds sei problematisch, da die explizite Möglichkeit einer staatlichen Hilfe dem Anreiz zur Selbstregulierung von Finanzinstituten entgegensteht.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD-Umsetzungsgesetz) der Bundesregierung vom 22.09.2014
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (“BRRD-Umsetzungsgesetz“) berührt auch die Frage der institutionellen Struktur für die Zuständigkeit für Bankenaufsicht und Geldpolitik. Es gibt gewichtige Gründe dafür, auf lange Sicht die Geldpolitik von der Bankenaufsicht und möglichen Bankenabwicklungs- und -restrukturierungsfragen institutionell zu trennen. Bei einer Trennung ist zu beachten, dass alle Institutionen für ihre jeweiligen Mandate gleichberechtigt auf erstklassige Daten über die Kapitalmärkte und die Transaktionen und Bilanzen der Banken zugreifen müssen. Ein Y-Modell, in dem zwei voneinander unabhängige Institutionen auf eine gemeinsame Datenbasis aufsetzen, kann im deutschen Kontext erreicht werden, indem die Bundesbank und die Bafin in einer Institution zusammengeführt werden, wobei sowohl die Aufsicht wie auch die Geldpolitik als Anstalt in der Anstalt (AIDA) geführt werden. Im Rahmen dieser „doppelten AIDA“-Lösung können beide Anstalten gleichberechtigt auf eine Datenbasis zugreifen. Die Daten werden im Rahmen der Mandate von Geldpolitik und Aufsicht wie bisher bundesweit erhoben. Die Entwicklung und spätere Einführung des Y-Modells („doppelte AIDA“) würde auch einen Modellcharakter für die noch zu führende Debatte um eine sinnvolle Institutionenstruktur für Europa haben.
Privatschulfinanzierung
(2014)
Das Privatschulwesen in Deutschland wird ganz überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Seit den 1970er Jahren wird dies vom Bundesverfassungsgericht als Ausfluss des Art. 7 Abs. 4 GG verlangt; die Finanzierung obliegt jedoch den Ländern. Der Beitrag bietet einen systematischen Überblick über die Konflikte die zwischen Privatschulträgern und Ländern über den Umfang der Finanzierung bestehen und nimmt zu den verfassungsrechtlichen Argumenten kritisch Stellung. Es wird gezeigt, dass das Grundgesetz den Ländern mehr Spielräume belässt, als oft behauptet wird.
Das Bundesverfassungsgericht ist für seine Entscheidungen, die sich in besonderer Weise auf das Demokratieprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 2 GG) stützen, viel kritisiert worden. Der Beitrag analysiert insbesondere die Entscheidungen zum Ausländerwahlrecht und zur Europäischen Integration im Hinblick darauf, ob sich neben dem vielfach kritisierten Demokratieverständnis, das ein monistisch verstandenes (deutsches) Volk zum Ausgangspunkt nimmt, auch offenere Demokratiemodelle zumindest zwischen den Zeilen dieser Entscheidungen entdeckt werden können. Das Ergebnis fällt allerdings ernüchternd aus. Jede Öffnung, die Alternativen neben dem monistischen Modell der Volkssouveränität andeutet, wird in den folgenden Sätzen dieser Entscheidungen sogleich wieder zurückgenommen.
Open-end real estate funds are of particular importance in the German bank-dominated financial system. However, recently the German open-end fund industry came under severe distress which triggered a broad discussion of required regulatory interventions. This paper gives a detailed description of the institutional structure of these funds and of the events that led to the crisis. Furthermore, it applies recent banking theory to openend real estate funds in order to understand why the open-end fund structure was so prevalent in Germany. Based on these theoretical insights we evaluate the various policy recommendations that have been raised.
Die Anpassung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die Einführung einer begleitenden Verordnung (MiFIR) im Jahr 2014 werden erhebliche Auswirkungen auf die Finanzmärkte in Europa haben und zu einer grundlegenden Neuordnung der Finanzmarktstrukturen führen. Ausgehend von einer Diskussion der Zielerreichung der ursprünglichen Richtlinie (MiFID I) aus dem Jahr 2004 werden im vorliegenden Artikel die Zielsetzungen und Maßnahmen der Neuregelung beleuchtet. Wesentliche Elemente im Hinblick auf Marktstrukturen und den Wertpapierhandel sind die Einführung einer neuen Handelsplatzkategorie, des organisierten Handelssystems („Organised Trading Facility“; OTF), sowie die Ausweitung der bislang für Aktien geltenden Transparenzvorschriften auf weitere Finanzinstrumente. Zudem werden eine Handelsverpflichtung für Aktien und Derivate sowie eine Clearingpflicht für Derivate, die auf geregelten Märkten gehandelt werden, neu eingeführt. Schließlich werden der algorithmische Handel und der Hochfrequenzhandel auf europäischer Ebene reguliert, wobei die Regelungen weitgehend dem 2013 eingeführten deutschen Hochfrequenzhandelsgesetz angelehnt sind. Im Ausblick wird zunächst der weitere Prozess der Regulierung skizziert (insbesondere die sog. Level II-Maßnahmen). Abschließend werden mögliche Auswirkungen von MiFID II und MiFIR auf die Marktstruktur und den Wertpapierhandel aufgezeigt.
Hybridhaftung im Internet
(2014)
In den Informationstechnologien zeichnen sich Verschiebungen der rechtlichen Verantwortungszurechnung ab, die auf tiefgreifende Veränderungen der bisherigen, individualistisch ausgerichteten Handlungstheorie des Rechts hindeuten. Verantwortungszuschreibungen für technische Risiken müssen demnach zunehmend von subjektiv-orientierten Zurechnungsfragen nach individueller Verursachung und Verschulden abstrahieren, in diesem Sinne also objektiviert und kollektiviert werden. Diese Entwicklungen werden besonders an den für „mittelbare Rechtsverletzungen“ eingesetzten Haftungsmodellen der immaterialgüterrechtlichen Störer- und Täterhaftung erkennbar. Die vielfältigen, kaum noch systematisierbaren Einzelfälle von Schutzrechtsverletzungen im Internet zeigen dabei, dass Fragen nach technischen Verantwortlichkeiten und zumutbaren Prüfpflichten von Intermediären allenfalls durch ein technologisch informiertes Recht zu beantworten sind. Es bedarf daher einer technologisch aufgeklärten Sicht, die über rein rechtsdogmatische oder ökonomische Betrachtungen hinausweist. Die technologische Aufklärung zielt auf eine Kritik des Wissens. Sie erweitert das systemtheoretische Kritikprogramm der soziologischen Aufklärung um eine techniksoziologische Perspektive, wie sie insbesondere in den Science and Technology Studies zu finden ist.
In der Krise des individualistischen Kausalitäts- und Schuldzuordnungsdenkens reagiert das Recht zunehmend mit Kollektivierungen: Verantwortung für technische Risiken muss demnach von subjektiv-orientierten Zurechnungsfragen nach individueller Verursachung und Verschulden abstrahieren und in diesem Sinne objektiv zugerechnet werden, sei es einem Betrieb, einem Unternehmen oder sei es auch einer sonstigen Verbindung von Menschen und Dingen. Die Mechanismen der kollektivierenden Verantwortungszumutungen reichen dabei von einer Ausdehnung der Kausalhaftung als Gefährdungshaftung über eine weitere Verbindung von Haftungssubjekten zu besonderen Risikoassoziationen bis zu einer Re-Personalisierung der Haftungsverantwortlichkeit. Vor diesem Hintergrund lassen sich Verschiebungen der rechtlichen Verantwortungszuordnung nachzeichnen, die vor allem in informationstechnischen Kontexten beobachtbar sind und beispielsweise in den Exzessen von Flashmobs oder auch im Flash Trading des Hochfrequenzhandels auf weitere Herausforderungen stoßen.
Der vorliegende Beitrag versucht sich in einer Positionsbestimmung asienbezogener Area Studies, indem er sozial- und kulturwissenschaftliche Debatten über die sich wandelnde Rolle von Area Studies im angelsächsischen und deutschen Sprachraum sowie die jüngere internationale Diskussion verschiedener Konzepte der Region Asien bzw. Ostasien aufarbeitet und in Beziehung zueinander setzt. Ziel ist es, daraus ein möglichst produktives Verständnis von Regionalforschung einerseits und der erforschten Region andererseits abzuleiten.