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Gestern hat der Deutsche Bundestag mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung zum ersten Mal den Völkermord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg formal anerkannt. Die Türkei hat daraufhin sogleich ihren Botschafter zurückbeordert; weitere Maßnahmen z. B. die Aussetzung des Flüchtlingskompromisses könnten folgen. Die Krux jedoch von all‘ dem ist die Frage, ob es in den Jahren 1915-1917 einen Genozid an der eigenen christlich-armenischen Minderheit gab oder nicht:...
Wohl kaum ein anders arabisches Land ist so umstritten wie Saudi-Arabien, zumindest wenn es um die Frage von Rüstungsexporten geht. Erst im Juni hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer von Heckler & Koch eingereichten Klage geurteilt, dass die Bundesregierung sich in der Frage der Genehmigung der Lieferung von Bauteilen für die Lizenzproduktion des G-36 Sturmgewehrs nach Saudi-Arabien entscheiden müsse. Das Wirtschaftsministerium unter der Führung von Sigmar Gabriel (SPD) hatte diese Entscheidung bislang vertagt, auch mit Hinweis auf die gegenwärtige Militärintervention, die das Königreich zusammen mit anderen arabischen Staaten im Jemen führt....
Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung beschlossen. Das gemeinsam vom Bundesinnenministerium und dem Bundessozialministerium verantwortete Konzept stellt damit die erste ressortübergreifende Strategie des Bundes in diesem Bereich dar....
„Wir sind im Krieg mit Russland.“ Diese gleichermaßen lakonische wie wuchtige Bewertung des Journalisten Jan-Philipp Hein lässt den Leser unwillkürlich zusammenzucken, klingt sie doch wie ein aus der Zeit gefallenes Zitat einer längst überwundenen Ost-West-Konfrontation. Zudem erscheint sie verstörend irreal, da die sich in den Vordergrund drängenden aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen wie islamistischer Terrorismus, anhaltend große (und vielfach unkontrollierte) Flüchtlingsströme und eng damit verknüpft ein Erstarken rechtsextremistischer Kräfte in den vergangenen Monaten die gesamte Aufmerksamkeit zu absorbieren schienen...
Die Anschläge in diesem Sommer in ganz Europa sowie der andauernde Kampf gegen den Islamischen Staat haben das Thema der Terrorbekämpfung auch in der Öffentlichkeit wieder ganz nach oben auf die Tagesordnung gesetzt. Ob nun auf Länderebene oder durch neue Maßnahmen auf Bundesebene und International – eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen wurden beschlossen um die Terrorbekämpfung in Deutschland zu verbessern. Ebenso wurden auch in anderen Ländern neue Maßnahmen beschlossen, in Frankreich sogar der Ausnahmezustand bis Anfang 2017 verlängert. Gleichzeitig brachten die neuen Maßnahmen auch eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit, Effizienz und Effektivität dieser Maßnahmen mit sich – und ebenso, wie weit eine demokratische Gesellschaft in ihrem Sicherheitsbedürfnis überhaupt gehen soll. An diese Diskussion soll diese Blogserie anschließen...
Am Donnerstag, dem 26.01.17, beschloss der Deutsche Bundestag, wie schon im letzten Jahr, eine Ausweitung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali. Die maximale Anzahl der in und um Gao im Norden Malis eingesetzten Soldatinnen und Soldaten wird von bisher 650 auf 1000 erhöht, da Deutschland zukünftig auch die Bereitstellung von Kampf- und Rettungshubschraubern für MINUSMA übernimmt. Damit wird der Einsatz in Mali zum Größten der Bundeswehr. Der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos hat das Gefährdungspotenzial schon im vergangenen Jahr mit der ISAF-Mission in Afghanistan verglichen und in keinem anderen UN-Einsatz sind im letzten Jahr mehr Soldaten getötet worden.
Die Entsendung weiterer Soldatinnen und Soldaten vom Deutschen Bundestag in einen Einsatz, in dem sie erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind, erfordert eine umfangreiche Begründung durch die politisch Verantwortlichen und eine kritische Würdigung durch die Zivilgesellschaft.
Trennungen und Scheidungen auf einem hohen Niveau – auch unter Familien mit minderjährigen Kindern – kennzeichnen bereits seit längerer Zeit die Familienentwicklung in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Sofern aus einer Beziehung gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, impliziert eine Trennung zwar das Ende der Partnerschaft, jedoch nicht das Ende der Elternschaft. Sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf individueller Ebene besteht, mit Ausnahme von Sondersituationen, mittlerweile die explizite Erwartung, dass Eltern nach einer Trennung in ökonomischer und sozialer Hinsicht weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder wahrnehmen. In der gesetzlichen Grundlage wird allerdings weiterhin davon ausgegangen, dass Kinder nach der Trennung bei nur einem Elternteil leben. Für andere Modelle existieren bisher keine oder nur unzureichende Regelungen. Die ökonomischen, sozialen und psychischen Folgen einer Trennung oder Scheidung können nach Geschlecht, sozialer Position und Alter variieren und damit soziale Ungleichheit hervorrufen oder verstärken. Neue Partnerschaften bzw. sogenannte Fortsetzungsfamilien beeinflussen das Leben der betroffenen Erwachsenen und Kinder zusätzlich. Bislang existieren über die Verbreitung und Lebensumstände von Nachtrennungsfamilien in Deutschland nur rudimentäre sozialwissenschaftliche Befunde. Die vorliegende Broschüre stellt einen ersten Versuch dar, bislang vorliegende sozialwissenschaftliche Befunde zur Lebenswirklichkeit von Nachtrennungsfamilien in Deutschland allgemeinverständlich in knapper Form zu bilanzieren. Folgende thematische Schwerpunkte werden behandelt: 1) Allgemeine Trends und rechtliche Rahmenbedingungen, 2) Elternschaft und Partnerschaft nach Trennung und Scheidung, 3) Wohlbefinden und Lebenszufriedenheit nach Trennung und Scheidung sowie 4) Finanzielle Folgen von Trennung und Scheidung. Diese Aspekte werden aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und zugrundeliegende empirische Analysen decken ein breites Spektrum der derzeit verfügbaren Datenquellen ab.