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Die notwendige ökologische Transformation aber auch darüberhinausgehend die zunehmenden Erwartungen, die Gesellschaft und Politik an die Wirtschaft stellen, erfordern eine Prüfung des Wettbewerbsrechts und seiner Durchsetzung, insbesondere auch der dabei verwendeten (ökonomischen) Konzepte und Methoden, dahingehend, ob die aktuelle Praxis nicht einer stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen in unbegründeter Weise im Wege steht. Auf europäischer Ebene hat der Diskurs darüber im Jahr 2021 erheblich an Fahrt gewonnen. Wir stellen wesentliche Initiativen dar. Dabei zeigt sich unseres Erachtens allerdings auch, dass für eine konstruktive Weiterentwicklung noch die nötigen konzeptionellen und methodischen Grundlagen fehlen.
Negative Zinsen auf Einlagen – juristische Hindernisse und ihre wettbewerbspolitischen Auswirkungen
(2015)
Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld tun Banken sich schwer damit, die ihnen zur Verfügung gestellte Liquidität einer renditeträchtigen Nachfrage zuzuführen. Darüberhinaus müssen sie auf Liquiditätsüberschüsse, die im Rahmen der Einlagenfazilität des Eurosystems über Nacht bei den nationalen Zentralbanken der Eurozone deponiert werden, Strafzinsen entrichtet. Vor diesem Hintergrund könnten Banken durch negative Einlagenzinsen das Anliegen verfolgen, die Nachfrage nach Aufbewahrung von (Sicht)Einlagen zu verringern. Einer solchen Strategie stehen aber aus juristischer Sicht Hindernisse entgegen, soweit der beschriebene Paradigmenwechsel auch im Rahmen existierender Kundenbeziehungen einseitig vorgenommen werden soll. Die rechtlichen Hürden sind weder Ausdruck einer realitätsfernen Haarspalterei, noch eines verbraucherschützenden Furors. Vielmehr ermöglichen sie privaten und gewerblichen Bankkunden, im Zeitpunkt der angestrebten Zinsanpassung bewusst über die Verwendung ihrer liquiden Mittel zu entscheiden.
Durch die stetig zunehmende Implementierung von Informationssystemen in verschiedene Gesellschaftsbereiche gibt es in der Menschheitsgeschichte eine bisher noch nie dagewesene Entwicklung: ‚Kognitive Last’ kann dem Menschen durch technische ‚Denkzeuge’ sehr effektiv und effizient abgenommen werden. Dadurch können „typisch menschliche Bereiche wie Kreativität, Solidarität, Innovationsfähigkeit, Mitmenschlichkeit, Kommunikationsfähigkeit“ beim Einzelnen gefördert und entwickelt werden, wie es bisher nur bei ganz wenigen Menschen in einer Gesellschaft möglich war. „D. h. das Gehirn gewinnt - zumindest im Prinzip - völlig neue Freiheiten, nachdem es die kognitive Last abgeworfen und an die Computer übergeben hat. Diese Freiheit gilt es - insbesondere im Bildungswesen - zu nutzen!" Doch wird in der heutigen deutschen Schule und Hochschule nicht ‚Homo sapiens informaticus’ qualifiziert, „sondern den auf Abwicklung aller kognitiven Tätigkeiten im Gehirn trainierten Homo sapiens sapiens“. Früher oder später sieht dieser viele der mühsam erlernten kognitiven Leistungen durch technische Produkte in der realen Welt erfüllt (z.B. durch Arithmetik-Software), an die er sich nach seiner Ausbildung durch Fortbildung oder ‚learning by doing’ anzupassen versucht. In der Informationsgesellschaft wird der kompetente Umgang mit Neuen Medien als Schlüsselqualifikation gesehen, die es in jeglicher Ausbildung zu erwerben gilt. Um diese zu entwickeln reicht es jedoch nicht aus, Schulen mit entsprechender Technik auszustatten. Medienkompetente Schüler setzen den medienkompetenten Lehrer voraus. Aus diesem Grund wird einer entsprechenden Lehrerbildung eine Schlüsselrolle zur frühen und breiten Vermittlung von Medienkompetenz in der Gesellschaft zugeschrieben. Dazu müssen wiederum die Ausbilder der Lehrer selbst medienkompetent und die Bildungseinrichtungen mit Neuen Medien ausgestattet sein. Mit vorliegender Arbeit soll die von verschiedenen Bereichen der Gesellschaft gestellte Forderung, Neue Medien in der Bildung einzusetzen, nachvollzogen und auf ihre tatsächliche Implementierung in der derzeitigen Lehrerbildung untersucht werden. Dazu werden exemplarisch die Ergebnisse der Befragung einer kleinen Gruppe kaufmännischer Referendare herangezogen. Im Rahmen dieser Arbeit wird darauf verzichtet, eine ausführliche Darstellung unterschiedlicher Formen des multimedialen und telekommunikativen Lernens (Teleteaching, Lernsoftware etc.) vorzunehmen. Auf lernformenspezifische Aspekte wird, falls notwendig, an entsprechender Stelle eingegangen. Wirkungen, die Neue Medien auf Schulentwicklung, Bildungsinstitutionen als Kompetenzzentren und einhergehende Aspekte der Personalentwicklung haben, werden nicht systematisch untersucht.
Die Anpassung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die Einführung einer begleitenden Verordnung (MiFIR) im Jahr 2014 werden erhebliche Auswirkungen auf die Finanzmärkte in Europa haben und zu einer grundlegenden Neuordnung der Finanzmarktstrukturen führen. Ausgehend von einer Diskussion der Zielerreichung der ursprünglichen Richtlinie (MiFID I) aus dem Jahr 2004 werden im vorliegenden Artikel die Zielsetzungen und Maßnahmen der Neuregelung beleuchtet. Wesentliche Elemente im Hinblick auf Marktstrukturen und den Wertpapierhandel sind die Einführung einer neuen Handelsplatzkategorie, des organisierten Handelssystems („Organised Trading Facility“; OTF), sowie die Ausweitung der bislang für Aktien geltenden Transparenzvorschriften auf weitere Finanzinstrumente. Zudem werden eine Handelsverpflichtung für Aktien und Derivate sowie eine Clearingpflicht für Derivate, die auf geregelten Märkten gehandelt werden, neu eingeführt. Schließlich werden der algorithmische Handel und der Hochfrequenzhandel auf europäischer Ebene reguliert, wobei die Regelungen weitgehend dem 2013 eingeführten deutschen Hochfrequenzhandelsgesetz angelehnt sind. Im Ausblick wird zunächst der weitere Prozess der Regulierung skizziert (insbesondere die sog. Level II-Maßnahmen). Abschließend werden mögliche Auswirkungen von MiFID II und MiFIR auf die Marktstruktur und den Wertpapierhandel aufgezeigt.