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Zählen ist für die meisten Menschen eine so alltägliche Fertigkeit, dass sie von nur wenigen als mathematische Fähigkeit gewertet wird. Mathematik beginnt für viele mit den ersten Kopfrechnen-Übungen in der Grundschule. Für umfangreichere Rechenaufgaben stehen dann später Taschenrechner zur Verfügung – zum Glück, denn nur wenige Menschen sind nach Abschluss der Schule noch in der Lage, kompliziertere Rechenaufgaben mit Papier und Bleistift zu lösen. Höhere Mathematik ist weitgehend »zahlenfrei«: Sie operiert mit Gleichungen oder Buchstaben, führt Beweise und denkt in abstrakten Strukturen. Welche Bedeutung das Verständnis von Zahlen für die Entwicklung mathematischer Kompetenzen hat, wird dabei häufig übersehen.
Müssen Lebens- und Krankenversicherer die unterschiedliche Eingruppierung von Männern und Frauen aufgeben und »Unisex-Tarife « anbieten? Die Europäische Kommission hat mit ihrem Antidiskriminierungsprogramm auch die Privatversicherungen ins Visier genommen: Ein Richtlinienentwurf aus dem Jahr 2003 zur »Gleichbehandlung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen« will das Geschlecht von Versicherungsnehmern als Tarifierungsmerkmal von Versicherungsverträgen verbieten. Die in der Öffentlichkeit intensiv diskutierte Frage, ob die Spezialtarife für Männer und Frauen eine zulässige Ungleichbehandlung oder eine unzulässige Diskriminierung darstellen, berührt auf der einen Seite Grundlagen der Versicherungstechnik und des Privatversicherungsrechts und auf der anderen Seite grundlegende Prinzipien des Gemeinschafts- und des nationalen Verfassungsrechts, wie die Autoren anschaulich darlegen – nicht ohne selbst Position zu beziehen.