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Der Heartbleed Bug hat das Internet aufgeschreckt. Ein zentrale Software (OpenSSL), zuständig für verschlüsselte Verbindungen, hat seit etwa 2 Jahren eine riesige Lücke, die den Zugriff auf Daten von anderen Nutzern erlaubt. Inzwischen ist die Lücke zwar gestopft und die meisten Nutzer sollten ihre Passwörter geändert haben, aber das Vertrauen ist nachhaltig geschädigt. Und damit ist nicht nur das Vertrauen in die offene Software gemeint, die viele der zentralen Funktionen des Internets ermöglicht, oder die ganzen Webdienste, die darauf setzen. Wenig überraschend kam auch sofort der Vorwurf auf, dass die NSA den Bug seit fast 2 Jahren ausnutzt. Die NSA hat dies sofort bestritten, aber um ihre Glaubwürdigkeit ist es nach den Enthüllungen von Edward Snowden nicht besonders gut bestellt. Fakt ist zudem, dass der Bug offensichtlich anderen im Netz bereits bekannt war und aktiv ausgenutzt wurde – vermutlich von einem Geheimdienst. Zum ersten mal hat die weitere Öffentlichkeit im Netz es also mit einem derart weitreichenden Bug zu tun. Was folgt politisch daraus?...
Dass die russische Führung auf der Suche nach Verbündeten in Europa auch auf die extreme Rechte zurückgreift, wurde bereits mehrfach diskutiert und analysiert. Ebenso wurde deutlich, dass ganz verschiedene Akteure jenes heterogenen Zielpublikums in Russland wiederum den Hegemon sehen, an dessen Seite sie gegen die ‚neue Weltordnung‘ oder ‚westliche Werte‘ aufbegehren möchten. Die autoritäre Durchsetzung des nationalen / völkischen Interesses im Blick, verweist jenes Spektrum auf die Ideologie des Neo-Eurasismus als Anknüpfungspunkt für außen- und sicherheitspolitische Überlegungen. Die griechische Golden Dawn als stärkste Vertreterin des militanten Flügels der extremen Rechten Europas fügt jener strategischen Russophilie eine historisch-kulturelle Komponente hinzu und unterstreicht damit ihre revisionistischen Ansprüche...
Dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit sehr ungleich verwirklicht ist,liegt völlig auf der Hand. Männer kommen zwar eher in gewaltsamenKonflikten ums Leben, jedoch wird Vergewaltigung als Kriegswaffe in denallermeisten Konflikten auf die eine oder andere Art und zumeist gegenFrauen eingesetzt. Daher fand dieses Jahr zum ersten Mal (!) in London eineinternationale Konferenz zu dem Thema statt...
Academics, brace yourself
(2014)
"Wie man in den Wald hineinruft…": die Überraschung über chinesische Hyperschallwaffen ist naiv
(2014)
Letzte Woche hat China ein neues strategisches Trägersystem getestet. Dabei handelte es sich nicht um eine herkömmliche ballistische Rakete, sondern um einen Hyperschall-Flugkörper, der offenbar die zehnfache Schallgeschwindigkeit (etwa 12.350 km/h) erreichte. Die Aufregung in Washington war groß – zumindest in konservativen Kreisen...
Die deutsche Bundesregierung engagiert sich stärker im Irak, um der brutalen, vor Völkermord nicht zurückschreckenden Miliz Islamischer Staat (IS) Einhalt zu gebieten. Das ist gut und richtig – auch wenn man die langfristigen Konsequenzen des Instruments der Waffenlieferung kritisch sehen muss. Nach ersten (zaghaften) Änderungen in der deutschen Afrikapolitik sowie einer aktiven Rolle bei Eindämmungsversuchen in der Ukrainekrise ist dies nun das nächste Zeichen, dass es Deutschland ernst meint, mit einer aktiveren Außen- und Sicherheitspolitik. Leider vergisst die Bundesregierung einmal mehr, Politikwechsel im Auswärtigen auch im Inneren transparent zu erklären...
Nach dem umstrittenen Referendum in derOstukraine wird wieder über schärfereWirtschaftssanktionen gegen Russland gestritten. ImZentrum der Auseinandersetzung zwischenBefürwortern und Kritikern von Wirtschaftssanktionen steht die Frage: Wieerfolgversprechend sind Sanktionen, das Verhalten Russlands zu ändern?Aber das ist die falsche Frage! Ihr liegt das Missverständnis zugrunde, dassSanktionen in erster Linie den Zweck haben, einen Übeltäter zu bestrafenund ihn dazu zu zwingen, von seinem Tun abzulassen. Zwei Dinge werdenhier verwechselt: Sanktionen und Zwangsdiplomatie...
Theorien des Rechtspluralismus treten überwiegend mit dem Anspruch auf, eine zutreffendere Beschreibung der Wirklichkeit normativer Ordnungen, namentlich der Rechtsordnung, einer Gesellschaft zu geben. Demnach geht das Recht aus vielerlei und verschiedenartigen Quellen hervor, es gibt eine Pluralität von rechtssetzenden Akteuren, Rechtsnormen verschiedener Herkunft überlappen sich in demselben sozialen Feld. Während diese Beschreibung auf historische Gesellschaften bis zur Epoche zentralisierter Nationalstaaten schon immer zutraf, sprechen viele Indizien dafür, dass auch die Entwicklung transnationalen und globalen Rechts zu einem neuen Rechtspluralismus geführt hat. Wer dagegen die Konzeption eines zentral gesetzten, hierarchisch geordneten, universalen und einheitlichen Rechts für einen Fortschritt gegenüber dem Zustand des Rechtspluralismus hält, müsste diesen kritisieren und überwinden wollen. Gegen diese Kritik wendet sich der normative Rechtspluralismus. Dafür wird vor allem seine höhere Responsivität gegenüber verschiedenartigen Rationalitäten einer komplexen Weltgesellschaft ins Feld geführt. Der Beitrag diskutiert verschiedene Varianten des normativen Rechtspluralismus und versucht zu zeigen, dass keine von ihnen ohne die Unterstellung eines gemeinsamen rechtlichen Sinnhorizontes auskommt.
Jubiläen drängen zur Standortbestimmung. Im Jahr 2014 feiert die Frankfurter Goethe Universität ihren 100. Geburtstag. Man lud zu Bilanzen ein, zum Blick nach vorn, auf Erfahrungen und Erwartungen der Rechtswissenschaft und ihrer Teildisziplinen. In diese Spannung stellt sich auch dieser Beitrag zu den Perspektiven des Fachs ‚Rechtsgeschichte‘. Es wird deswegen nur kurz um 100 Jahre (I.), wenig um die Zeit nach 1945 (II.), weit mehr um Rahmenbedingungen rechtshistorischen Forschens in der ‚Berliner Republik‘ (III.) – und um Zukunftsperspektiven des Fachs gehen (IV.).
Die Dissertation gliedert sich in zwei Teile – einen methodisch-wissenschaftstheoretischen bzw. biografisch-dogmenhistorischen und einen wirtschaftsethischen Bereich. Beide Abschnitte sind wechselseitig miteinander verzahnt. Im ersten Teil geht es vorwiegend um biografische und theoriegeschichtliche Fragestellungen. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Dabei wird eine Drei-Ebenen-Unterscheidung vorgenommen: Einflüsse lassen sich demnach nicht nur auf der biografischen, sondern gleichfalls auf der wissenschaftstheoretischen und sozialphilosophischen Ebene ausmachen. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn der Einfluss der Phänomenologie auf das Werk Walter Euckens sollte nicht überbetont werden, in dem Sinne, dass man Eucken als angewandten Phänomenologen und die Husserlsche Phänomenologie als Metatheorie des Ordoliberalismus darstellt. Vielmehr ist von einem eklektischen Denkmuster in den Schriften Euckens auszugehen, das maßgeblich vom Werk seines Vaters beeinflusst wurde (d.i., Walter Eucken als Rudolf Euckenianer) – und dies sowohl im Bereich der Wissenschaftstheorie und Methodik als auch im Kontext des sozialphilosophischen Topos der Gesellschaftskrisis. Der zweite Aufsatz – An Ordoliberal Interpretation of Adam Smith – geht den Parallelen im Denken Adam Smiths und Euckens nach. Auffallend ist, dass Eucken Smith meist im Zusammenhang mit seiner Kritik am laissez faire- respektive Paläoliberalismus zitiert. Dabei ist seine Bezugnahme auf Smith von verzerrten Stereotypen geprägt – und dies obwohl es einige bemerkenswerte Parallelen nicht nur zwischen Eucken und Smith, sondern auch zwischen Smith und Kant gibt. Der Übergang vom sogenannten Paläo- bzw. klassischen Liberalismus hin zum Ordoliberalismus ist somit gradueller, nicht jedoch revolutionärer Art. Im Mittelpunkt des zweiten Hauptteils stehen wirtschaftsethische Themenstellungen, die eine große Affinität zum Forschungsprogramm des Exzellenzclusters 'Die Herausbildung normativer Ordnungen' aufweisen. Dabei geht es wesentlich um die Herausarbeitung des ethischen Gehalts und der stark normativen Komponenten des Ordoliberalismus. Die ersten Essays im zweiten Teilbereich der Dissertation beziehen sich primär auf Eucken und die Freiburger Schule. Die letzten beiden Aufsätze jedoch sind bestrebt, über Eucken hinauszugehen und den Ordoliberalismus i.e.S. um den Soziologischen Neoliberalismus bzw. den Wirtschafts- und Sozialhumanismus Rüstows und Röpkes zu erweitern. Die Aufsätze 'Über die normativen Implikationen des Ordoliberalismus für die moderne Wirtschaftsethik' und 'On the Economic Ethics of Walter Eucken' geben dem Leser einen Überblick über die Wirtschaftsethik der Freiburger Schule im Allgemeinen und Walter Euckens im Besonderen. Dabei wird insbesondere das ordoliberale Staats- sowie das (in der kantischen Tradition stehende) Freiheitsverständnis herausgearbeitet und der Versuch unternommen, Eucken für die moderne Wirtschaftsethik anschlussfähig zu machen. Als Ergebnis wird Euckens Ordoliberalismus, dem es um ein ausgewogenes Verhältnis von Eigeninteresse und Gemeinwohl und die Realisierung des Ideals einer funktionsfähigen und menschenwürdigen Gesellschaftsordnung geht, im Spannungsfeld von Homannscher Moralökonomik und Ulrichs Integrativer Wirtschaftsethik porträtiert. Ergänzt wird dieser Einblick in die ordoliberale Wirtschaftsethik durch das Kapitel 'Von Hayek and Ordoliberalism on Justice', das die Gerechtigkeitskonzeptionen Euckens, Rüstows und Röpkes mit derjenigen von von Hayek kontrastiert. Derart werden u.a. die Unterschiede zwischen Ordoliberalismus und Evolutorischem Liberalismus deutlich. Das Kapitel 'Individual versus Regulatory Ethics: An Economic-Ethical and Theoretical-Historical Analysis of German Neoliberalism' untersucht im Anschluss an Foucaults ‚Ambiguitätsthese‘ das Verhältnis von Individual- und Ordnungsethik und kommt zu dem Ergebnis, dass es die Besonderheit des Ordoliberalismus ist, eine weitreichende, integrative Einheit beider Ebenen vorzunehmen. Aufbauend auf der Unterscheidung von Individual- und Ordnungsethik werden im vorletzten Kapitel – 'Ordoliberalism and the Evolution of Norms' – schließlich die divergierenden Normengenese-Prozesse im Ordoliberalismus einer Analyse unterzogen. Das verblüffende Resultat lautet, dass im Ordoliberalismus zwei unterschiedliche Arten der Entstehung von Normen nebeneinander existieren – eine kulturell-evolutionäre und eine elitär-expertokratische. Mithilfe dieser Unterscheidung ist eine weitere Differenzierung zwischen von Hayek und dem Ordoliberalismus möglich. Das letzte Kapitel – Beyond Ordoliberalism? – fasst zentrale Kritikpunkte am Ordoliberalismus noch einmal zusammen und geht der Frage nach, inwiefern es realistisch erscheint, auf eine Renaissance eines aktualisierten Ordoliberalismus zu hoffen?