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Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2014 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2014 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaf-ten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2014 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zu-letzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16.07.2014 die folgende Ordnung für den Master-studiengang Wirtschaftspädagogik beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Die unkonventionellen Maßnahmen der EZB haben nicht nur zu Bilanz- und Reputationsrisiken geführt. Vielmehr haben sie auch die Grenzen der monetären Politik zur Verteilungs- und Finanzpolitik verwischt. Die Strukturen im Finanzsystem müssen durch ordnungspolitische Maßnahmen robuster gemacht werden.
Steueroasen besitzen drei wichtige Merkmale, die aus der Sicht von Steuerhinterziehern und Steuervermeidern anderer Länder besondere Anziehungskraft haben. Sie bieten niedrige Steuersätze für alle oder für bestimmte Kapitaleinkommen. Sie weisen eine hohe politische Stabilität und funktionierende Institutionen auf. Schließlich verbinden sie dies mit einem hohen Maß an faktischer Intransparenz in den Besitzstrukturen von Briefkastenfirmen sowie einer ausgeprägten Vertraulichkeit von Bankdaten. Unter Führung der OECD hat sich in den letzten Jahren der politische Druck auf die internationalen Steueroasen erhöht und zu einer Reihe von bilateralen und multilateralen Abkommen zum Informationsaustausch geführt. Da diese Abkommen nicht alle Steueroasen umfassen, haben sie die Gesamtanlagen in den Steueroasen allerdings bisher nur in sehr geringem Umfang reduzieren können. In Deutschland werden die internationalen Abkommen der letzten Jahre von Seiten der Steuerpolitik aber bereits als Erfolg verbucht und eine stärker progressive Besteuerung von Kapitaleinkünften diskutiert. Falls weiterhin ein Teil der einschlägigen Steueroasen dem Informationsaustausch fernbleibt, bietet es sich an, auf bilateralem Wege Verhandlungen aufzunehmen oder den Druck über multilaterale Verfahren und Sanktionen zu erhöhen.
Passt das deutsche Dreisäulensystem in eine zunehmend harmonisierte Bankenstruktur für Europa?
(2018)
Das deutsche Bankensystem ruht seit Jahrzehnten auf drei Säulen: den privaten Kreditbanken, einschließlich der großen Banken in Aktionärsbesitz, den öffentlichen Banken und den Genossenschaftsbanken. Fast nirgendwo anders in Europa hat ein solches Dreisäulensystem überlebt. Passt es also noch in ein Europa, in dem die Bankpolitik, die Regulierung und die Aufsicht inzwischen weitgehend in die Zuständigkeit der EU fallen? Für eine Bewahrung des Systems sprechen vor allem Gesichtspunkte der Stabilität. Angesichts ihrer Gruppenzugehörigkeit sind die deutschen "stakeholder-value-orientierten" Banken der Säulen 2 und 3 finanziell keineswegs weniger erfolgreich, sogar ein wenig erfolgreicher als die "shareholder-value-orientierten" Großbanken der Säule 1. Insbesondere schwanken ihre Geschäftszahlen deutlich weniger als jene der Großbanken, die in der Regel ein riskanteres Geschäftsmodell verfolgen. In vielen Privatbanken ist die Gewinnorientierung und damit auch die Bereitschaft, hohe Risiken einzugehen, aus ordnungspolitischer Sicht zu hoch, was die Systemstabilität tendenziell gefährdet. Zudem erfüllen die Genossenschaftsbanken und Sparkassen eine regionalpolitische Ausgleichsfunktion und haben eine gesamtwirtschaftlich stabilisierende Wirkung.
Pensions- und Finanzsysteme in Europa : ein Vergleich unter dem Gesichtspunkt der Komplementarität
(2001)
Die Debatte über die optimale Ausgestaltung der Alterssicherung wird in jüngster Zeit äußerst kontrovers und hitzig geführt. Dabei scheint uns ein zentraler Aspekt nicht genügend beachte zu werden: Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Merkmalen des Finanzsystems und des Pensionssystems eines Landes? Weil dieser Zusammenhang wichtig sein könnte, wird in diesem Beitrag untersucht, ob es Unterschiede zwischen den Finanz- und Pensionssystemen in drei großen europäischen Ländern, Deutschland, Frankreich und Großbritannien, gibt, ob sich diese Unterschiede in charakteristischer Weise entsprechen und ob sich über diese Entsprechungen hinaus auch Wechselwirkungen zwischen dem Finanzsystem und dem Pensionssystem eines Landes nachweisen lassen.
Zur Beantwortung dieser Fragen wird in einem ersten Schritt kurz die Unterschiedlichkeit der Finanz- und Pensionssysteme zwischen den drei Ländern skizziert, und es werden parallelen zwischen diesen Unterschieden nachgewiesen. Daran anschließend werden die Zusammenhänge zwischen der Ausgestaltung der gesetzlichen Alterssicherung und der volkswirtschaftlichen Risikoallokation sowie der Ausgestaltung der betrieblichen Alterssicherung für die Unternehmensstrategien, -finanzierung und –verfassung betrachtet. Dabei lässt sich zeigen, dass es sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien eine – wenn auch vollkommen unterschiedlich ausgeprägte – Komplementarität zwischen Finanz- und Pensionssystem gibt, während sich ein solcher Zusammenhang für Frankreich nicht konstatieren lässt. Abschließend werden wirtschaftspolitische Implikationen dieses Zusammenhangs angesprochen
Die externe Performance-Messung beurteilt auf Basis öffentlich verfügbarer Daten die Leistung des Fondsmanagements. Es wird zunächst geprüft, inwieweit die für die Beurteilung von Aktienfonds entwickelten Maße auf Rentenfonds anwendbar sind. Anschließend wird die Performance einer Stichprobe deutscher Rentenfonds untersucht. Es zeigt sich, daß die risikoadjustierte Rendite in den meisten Fällen nicht über der eines geeigneten Marktindex liegt. Einige Fonds weisen ein signifikantes Aktien-Exposure auf. Ein systematischer Zusammenhang zwischen der Nettorendite und der Gebührenhöhe kann nicht nachgewiesen werden.
Im folgenden Beitrag wird zunächst die Entwicklung der personellen Einkommensverteilung in Deutschland zwischen 1993 und 1998 auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) dargestellt. Dabei werden - ähnlich wie in früheren Analysen auf Basis der EVS und des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) - hoch aggregierte Indikatoren berechnet, mit denen die Informationsfülle einer Mikrodatenquelle zu nur einer Zahl bzw. zu einer eindimensionalen relativen Häufigkeitsverteilung verdichtet wird. In einem zweiten Schritt und schwerpunktmäßig wird untersucht, welche Verteilungsstrukturen sich hinter diesen Darstellungen der Gesamtverteilung verbergen.