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Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2014 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaf-ten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2014 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetztes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zu-letzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16.07.2014 die folgende Ordnung für den Master-studiengang Wirtschaftspädagogik beschlossen. Diese Ordnung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. August 2014 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.
Die unkonventionellen Maßnahmen der EZB haben nicht nur zu Bilanz- und Reputationsrisiken geführt. Vielmehr haben sie auch die Grenzen der monetären Politik zur Verteilungs- und Finanzpolitik verwischt. Die Strukturen im Finanzsystem müssen durch ordnungspolitische Maßnahmen robuster gemacht werden.
Steueroasen besitzen drei wichtige Merkmale, die aus der Sicht von Steuerhinterziehern und Steuervermeidern anderer Länder besondere Anziehungskraft haben. Sie bieten niedrige Steuersätze für alle oder für bestimmte Kapitaleinkommen. Sie weisen eine hohe politische Stabilität und funktionierende Institutionen auf. Schließlich verbinden sie dies mit einem hohen Maß an faktischer Intransparenz in den Besitzstrukturen von Briefkastenfirmen sowie einer ausgeprägten Vertraulichkeit von Bankdaten. Unter Führung der OECD hat sich in den letzten Jahren der politische Druck auf die internationalen Steueroasen erhöht und zu einer Reihe von bilateralen und multilateralen Abkommen zum Informationsaustausch geführt. Da diese Abkommen nicht alle Steueroasen umfassen, haben sie die Gesamtanlagen in den Steueroasen allerdings bisher nur in sehr geringem Umfang reduzieren können. In Deutschland werden die internationalen Abkommen der letzten Jahre von Seiten der Steuerpolitik aber bereits als Erfolg verbucht und eine stärker progressive Besteuerung von Kapitaleinkünften diskutiert. Falls weiterhin ein Teil der einschlägigen Steueroasen dem Informationsaustausch fernbleibt, bietet es sich an, auf bilateralem Wege Verhandlungen aufzunehmen oder den Druck über multilaterale Verfahren und Sanktionen zu erhöhen.
Passt das deutsche Dreisäulensystem in eine zunehmend harmonisierte Bankenstruktur für Europa?
(2018)
Das deutsche Bankensystem ruht seit Jahrzehnten auf drei Säulen: den privaten Kreditbanken, einschließlich der großen Banken in Aktionärsbesitz, den öffentlichen Banken und den Genossenschaftsbanken. Fast nirgendwo anders in Europa hat ein solches Dreisäulensystem überlebt. Passt es also noch in ein Europa, in dem die Bankpolitik, die Regulierung und die Aufsicht inzwischen weitgehend in die Zuständigkeit der EU fallen? Für eine Bewahrung des Systems sprechen vor allem Gesichtspunkte der Stabilität. Angesichts ihrer Gruppenzugehörigkeit sind die deutschen "stakeholder-value-orientierten" Banken der Säulen 2 und 3 finanziell keineswegs weniger erfolgreich, sogar ein wenig erfolgreicher als die "shareholder-value-orientierten" Großbanken der Säule 1. Insbesondere schwanken ihre Geschäftszahlen deutlich weniger als jene der Großbanken, die in der Regel ein riskanteres Geschäftsmodell verfolgen. In vielen Privatbanken ist die Gewinnorientierung und damit auch die Bereitschaft, hohe Risiken einzugehen, aus ordnungspolitischer Sicht zu hoch, was die Systemstabilität tendenziell gefährdet. Zudem erfüllen die Genossenschaftsbanken und Sparkassen eine regionalpolitische Ausgleichsfunktion und haben eine gesamtwirtschaftlich stabilisierende Wirkung.
Pensions- und Finanzsysteme in Europa : ein Vergleich unter dem Gesichtspunkt der Komplementarität
(2001)
Die Debatte über die optimale Ausgestaltung der Alterssicherung wird in jüngster Zeit äußerst kontrovers und hitzig geführt. Dabei scheint uns ein zentraler Aspekt nicht genügend beachte zu werden: Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Merkmalen des Finanzsystems und des Pensionssystems eines Landes? Weil dieser Zusammenhang wichtig sein könnte, wird in diesem Beitrag untersucht, ob es Unterschiede zwischen den Finanz- und Pensionssystemen in drei großen europäischen Ländern, Deutschland, Frankreich und Großbritannien, gibt, ob sich diese Unterschiede in charakteristischer Weise entsprechen und ob sich über diese Entsprechungen hinaus auch Wechselwirkungen zwischen dem Finanzsystem und dem Pensionssystem eines Landes nachweisen lassen.
Zur Beantwortung dieser Fragen wird in einem ersten Schritt kurz die Unterschiedlichkeit der Finanz- und Pensionssysteme zwischen den drei Ländern skizziert, und es werden parallelen zwischen diesen Unterschieden nachgewiesen. Daran anschließend werden die Zusammenhänge zwischen der Ausgestaltung der gesetzlichen Alterssicherung und der volkswirtschaftlichen Risikoallokation sowie der Ausgestaltung der betrieblichen Alterssicherung für die Unternehmensstrategien, -finanzierung und –verfassung betrachtet. Dabei lässt sich zeigen, dass es sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien eine – wenn auch vollkommen unterschiedlich ausgeprägte – Komplementarität zwischen Finanz- und Pensionssystem gibt, während sich ein solcher Zusammenhang für Frankreich nicht konstatieren lässt. Abschließend werden wirtschaftspolitische Implikationen dieses Zusammenhangs angesprochen
Die externe Performance-Messung beurteilt auf Basis öffentlich verfügbarer Daten die Leistung des Fondsmanagements. Es wird zunächst geprüft, inwieweit die für die Beurteilung von Aktienfonds entwickelten Maße auf Rentenfonds anwendbar sind. Anschließend wird die Performance einer Stichprobe deutscher Rentenfonds untersucht. Es zeigt sich, daß die risikoadjustierte Rendite in den meisten Fällen nicht über der eines geeigneten Marktindex liegt. Einige Fonds weisen ein signifikantes Aktien-Exposure auf. Ein systematischer Zusammenhang zwischen der Nettorendite und der Gebührenhöhe kann nicht nachgewiesen werden.
Im folgenden Beitrag wird zunächst die Entwicklung der personellen Einkommensverteilung in Deutschland zwischen 1993 und 1998 auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) dargestellt. Dabei werden - ähnlich wie in früheren Analysen auf Basis der EVS und des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) - hoch aggregierte Indikatoren berechnet, mit denen die Informationsfülle einer Mikrodatenquelle zu nur einer Zahl bzw. zu einer eindimensionalen relativen Häufigkeitsverteilung verdichtet wird. In einem zweiten Schritt und schwerpunktmäßig wird untersucht, welche Verteilungsstrukturen sich hinter diesen Darstellungen der Gesamtverteilung verbergen.
The German government has recently adopted a reform package for the statutory pension insurance scheme to ensure that the pension level will not fall below 48% and that the contribution rate will not exceed 20% up to 2025. In addition, there are planned improvements in maternal pensions, pensions for people with reduced earnings capacity and relief for low-income earners. The total extra cost of these measures is estimated at approximately EUR 32bn, to be financed by funds of the statutory pension system and by increased federal subsidies. It is currently unclear how the German pay-as-you-go pension system will be reformed for the period after 2025. The author suggests establishing a “Pension Fund Germany” as a capital-backed fund with a highly diversified investment portfolio. A German sovereign wealth fund of this kind could make an important contribution to greater intergenerational equity. Financing could be provided by, for example, retaining part of the solidarity surcharge on German income tax rather than abolishing it entirely, as is currently envisaged.
Der Eisenbahngüterverkehr verliert weiterhin Marktanteile an den Straßengüterverkehr. Dies ist nicht nur eine Folge der Tatsache, daß sich die geringeren externen Effekte der Bahn nicht genügend "auszahlen", die Bahn weist bei ihrer jetzigen Betriebsweise auch systembedingte Nachteile auf. Für den immer bedeutsameren Transport von Nicht-Massengütern in kleinen Mengen ist wohl der LKW als wesentlich kleinere Einheit als der Eisenbahnzug geeigneter. Eine Möglichkeit für die Bahn, diesem Problem zu begegnen, besteht in der Einführung einer neuen Transporttechnologie, die auf einzeln angetriebenen Güterwagen basiert, die ohne Fahrer automatisch gesteuert ihren Weg vom Start- zum Zielort selbsttätig finden. Die gesellschaftliche Erwünschtheit von mehr Schienengüterverkehr wird zu einem Gutteil mit der größeren Umweltfreundlichkeit, den geringeren externen Effekten der Eisenbahn begründet. Ob allerdings dieser Vorteil der Bahn erhalten bleibt, wenn versucht wird, die Vorteile eines dezentral gesteuerten automatischen Fahrens zu realisieren, stand bisher nicht fest. Die Arbeit untersucht diese Fragestellung durch die Rückführung externer Effekte auf naturwissenschaftlich-technische Grundlagen und kommt zu dem Ergebnis, daß 1. externe Nutzen in nennenswertem Umfang nicht einzuberechnen sind - weder im üblichen Sinne als statische technologische externe Effekte noch unter Berücksichtigung evolutionärer, dynamischer Aspekte; daß weiterhin 2. eine Einführung eines automatisierten und dezentralisierten Eisenbahngüterverkehrs eine deutliche Reduzierung der externen Effekte des Verkehrs erwarten läßt, und daß dabei 3. die Luftverschmutzung durch Abgase etwa "in der Mitte" zwischen heutigem Straßen- und Schienenverkehr liegt, Stau- und Unfallkosten jedoch im wesentlichen weiterhin den günstigeren Werten der Bahn entsprechen. Die Arbeit zeigt insgesamt, daß entgegen der ursprünglichen Befürchtung die externen Kosten eines automatisierten und dezentralisierten Schienengüterverkehrs dicht bei denen der bisherigen Bahn liegen. Trotzdem sind externe Kosten zu internalisieren, wo dies möglich scheint - nicht zuletzt, weil Ausmaß und Richtung des technischen Fortschritts durch Signale über die wirklichen Knappheiten gelenkt werden müssen. Die praktische Durchführbarkeit eines Schienengütertransports mit dezentral gesteuerten fahrerlosen Gütertriebwagen müßte in einem nächsten Schritt in der Praxis erprobt werden, weiterer Forschungsbedarf bleibt auch bei der Frage der Unfallsicherheit eines solchen Systems bestehen.
Da Public Private Partnerships (PPPs) nicht den Beschränkungen der deutschen Schuldenbremse unterliegen, können diese der Politik als Mittel dienen, Lasten in die Zukunft zu verschieben, ohne dabei den Verschuldungsgrad zu erhöhen. Der vorliegende Beitrag beschreibt Vor- und Nachteile von PPP-Konstrukten im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe. Alfons Weichenrieder argumentiert, dass bei der Wahl von PPP-Instrumenten die Effizienz der Bereitstellung von öffentlicher Infrastruktur und Dienstleistungen im Vordergrund stehen sollte. Die Budgetregeln könnten so angepasst werden, dass das Motiv der Schuldenverschleierung nicht vordergründig die Wahl von PPP-Konstrukten bestimmt.
Nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 wird sich die künftige Bundesregierung mit einer Reihe drängender Herausforderungen befassen müssen. Aus Sicht des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung SAFE haben die folgenden, miteinander verbundenen Einzelpunkte dabei Priorität:
1. Schaffung eines ordnungspolitischen Pakets zur Sicherung globaler Gemeinschaftsgüter, wie etwa des Klimas
2. Initiative zum Aufbau notwendiger Datensätze und Standards für eine zielgenaue Nachhaltigkeitsgestaltung an den Finanzmärkten
3. regulatorischer Fahrplan zur Erfassung, Ermöglichung und Einhegung einer digitalen Transformation des Finanzsystems
4. Vollendung der Bankenunion, insbesondere durch einen „europäischen Schlussstein“: der Schaffung einer einheitlichen Aufsicht und Letztabsicherung
5. Durchbrechung des „Doom-Loop“ zwischen Staaten und Banken in Europa, insbesondere durch Begrenzung des Umfangs, in dem eigene Staatsanleihen im Portfolio von Banken liegen dürfen
6. ernsthafter Versuch zur Schaffung eines einheitlichen und integren europäischen Kapitalmarkts mit einer Aufsicht nach US-Vorbild
7. Banken- und Kapitalmarktunion als wesentliche Bausteine für eine grundlegende Reform der Altersversorgung mit mehr Teilhabe aller Bürger:innen an der Leistungsentwicklung der Volkswirtschaft
Private Equity ist außerhalb des Fachpublikums von vielen Mythen und Missverständnissen umgeben. Dies fängt bereits bei der Funktionsweise und Größe des Sektors an, aber auch über die Profitabilität und die Gebührenstruktur von Private Equity Gesellschaften gibt es falsche Vorstellungen. Zudem werden immer wieder Vorwürfe laut, dass Private Equity zu massivem Arbeitsplatzabbau, einer hohen Anzahl von Konkursen und dem Unterlassen von langfristigen Investitionen führt. Dennoch wird Private Equity als wichtiges Instrument zur Finanzierung des deutschen Mittelstandes angeführt. Dieser Essay stellt den gängigen Vorurteilen zu Private Equity die neuesten Forschungsergebnisse gegenüber und versucht so, ein ausgewogenes Bild sowohl der Chancen und Risiken als auch des Einsatzgebiets von Private Equity zu zeichnen.
Die soziale Dimension des europäischen Einigungsprozesses steht derzeit, nicht zuletzt wegen der geplanten Währungsunion im Rahmen der Europäischen Union, im Brennpunkt einer kontroversen Diskussion.Im Rahmen dieses Beitrags sollen Probleme der sozialen Sicherungsysteme erörtert werden, die sich explizit aus dem Verlauf des Integrationsprozesses ergeben könnten. Es wird zunächst ein knapper Überblick über die seit Gründung der Europäischen Gemeinschaften erfolgten Maßnahmen im Bereich der Sozialpolitik gegeben. Daran schließt sich eine Typologisierung der sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten an und eine zusammenfassende Darstellung der beiden grundlegenden ordnungspolitischen Konzeptionen für den europäischen Integrationsprozeß, des Wettbewerbskonzeptes einerseits und des Harmonisierungskonzeptes andereseits, an. Während das Wettbewerbskonzept von vielen, meist eher neoliberal orientierten Ökonomen als das prinzipiell überlegenere ordnungspolitische Paradigma angesehen wird, mehren sich die kritischen Stimmen, die das Wettbewerbskonzept zwar nicht unbedingt prinzipiell ablehnen, jedoch auf Schwächen einer zu starr an der neoliberalen Interpretation des Wettbewerbskonzeptes orientierten Umsetzung hinweisen. Im Bereich der Sozialpolitik wird vor allem von Seiten der Gewerkschaften vor einem „Sozialdumping“ gewarnt. Eine weitere Ineffizienz des Wettbewerbskonzeptes, wird in der Möglichkeit eines sog. „race to the bottom“ gesehen, dem bei einer Anwendung des Subsidiaritätsprinzips drohenden, ruinösen Wettbewerb der europäischen Sozialstaaten. Die theoretische und empirische Relevanz der Thesen vom „Sozialdumping“ und des „race to the bottom“ wird diskutiert. Abschließend wird ein Ausblick auf die künftige Entwicklung gewagt und es werden Lösungskonzepte für die befürchteten Fehlentwicklungen erörtert.
Dieser Tagungsband enthält die Beiträge des 17. Workshops „Computational Intelligence“ des Fachausschusses 5.14 der VDI/VDE-Gesellschaft für Mess- und Automatisierungstechnik (GMA) und der Fachgruppe „Fuzzy-Systeme und Soft-Computing“ der Gesellschaft für Informatik (GI), der vom 5. – 7. Dezember 2007 im Haus Bommerholz bei Dortmund stattfindet. Der GMA-Fachausschuss 5.14 „Computational Intelligence“ entstand 2005 aus den bisherigen Fachausschüssen „Neuronale Netze und Evolutionäre Algorithmen“ (FA 5.21) sowie „Fuzzy Control“ (FA 5.22). Der Workshop steht in der Tradition der bisherigen Fuzzy-Workshops, hat aber seinen Fokus in den letzten Jahren schrittweise erweitert. Die Schwerpunkte sind Methoden, Anwendungen und Tools für • Fuzzy-Systeme, • Künstliche Neuronale Netze, • Evolutionäre Algorithmen und • Data-Mining-Verfahren sowie der Methodenvergleich anhand von industriellen und Benchmark-Problemen. INHALTSVERZEICHNIS T. Fober, E. Hüllermeier, M. Mernberger (Philipps-Universität Marburg): Evolutionary Construction of Multiple Graph Alignments for the Structural Analysis of Biomolecules G. Heidemann, S. Klenk (Universität Stuttgart): Visual Analytics for Image Retrieval F. Rügheimer (OvG-Universität Magdeburg): A Condensed Representation for Distributions over Set-Valued Attributes T. Mrziglod (Bayer Technology Services GmbH, Leverkusen): Mit datenbasierten Technologien und Versuchsplanung zu erfolgreichen Produkten H. Schulte (Bosch Rexroth AG, Elchingen): Approximationsgenauigkeit und dynamisches Fehlerwachstum der Modellierung mit Takagi-Sugeno Fuzzy Systemen C. Burghart, R. Mikut, T. Asfour, A. Schmid, F. Kraft, O. Schrempf, H. Holzapfel, R. Stiefelhagen, A. Swerdlow, G. Bretthauer, R. Dillmann (Universität Karlsruhe, Forschungszentrum Karlsruhe GmbH): Kognitive Architekturen für humanoide Roboter: Anforderungen, Überblick und Vergleich R. Mikut, C. Burghart, A. Swerdlow (Forschungszentrum Karlsruhe GmbH, Universität Karlsruhe): Ein Gedankenexperiment zum Entwurf einer integrierten kognitiven Architektur für humanoide Roboter G. Milighetti, H.-B. Kuntze (FhG IITB Karlsruhe): Diskret-kontinuierliche Regelung und Überwachung von Robotern basierend auf Aktionsprimitiven und Petri-Netzen N. Rosemann, W. Brockmann (Universität Osnabrück): Kontrolle dynamischer Eigenschaften des Online-Lernens in Neuro-Fuzzy-Systemen mit dem SILKE-Ansatz A. Hans, D. Schneegaß, A. Schäfer, S. Udluft (Siemens AG, TU Ilmenau): Sichere Exploration für Reinforcement-Learning-basierte Regelung Th. Bartz-Beielstein, M. Bongards, C. Claes, W. Konen, H. Westenberger (FH Köln): Datenanalyse und Prozessoptimierung für Kanalnetze und Kläranlagen mit CI-Methoden S. Nusser, C. Otte, W. Hauptmann (Siemens AG, OvG-Universität Magdeburg): Learning Binary Classifiers for Applications in Safety-Related Domains W. Jakob, A. Quinte, K.-U. Stucky, W. Süß, C. Blume (Forschungszentrum Karlsruhe GmbH; FH Köln, Campus Gummersbach) Schnelles Resource Constrained Project Scheduling mit dem Evolutionären Algorithmus GLEAM M. Preuß, B. Naujoks (Universität Dortmund): Evolutionäre mehrkriterielle Optimierung bei Anwendungen mit nichtzusammenhängenden Pareto-Mengen G. Rudolph, M. Preuß (Universität Dortmund): in mehrkriterielles Evolutionsverfahren zur Bestimmung des Phasengleichgewichts von gemischten Flüssigkeiten Y. Chen, O. Burmeister, C. Bauer, R. Rupp, R. Mikut (Universität Karlsruhe, Forschungszentrum Karlsruhe GmbH, Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg): First Steps to Future Applications of Spinal Neural Circuit Models in Neuroprostheses and Humanoid Robots F. Hoffmann, J. Braun, T. Bertram, S. Hölemann (Universität Dortmund, RWTH Aachen): Multikriterielle Optimierung mit modellgestützten Evolutionsstrategien S. Piana, S. Engell (Universität Dortmund): Evolutionäre Optimierung des Betriebs von rohrlosen Chemieanlagen T. Runkler (Siemens AG, CT IC 4): Pareto Optimization of the Fuzzy c–Means Clustering Model Using a Multi–Objective Genetic Algorithm H. J. Rommelfanger (J.W. Goethe-Universität Frankfurt am Main): Die Optimierung von Fuzzy-Zielfunktionen in Fuzzy (Mehrziel-) LPSystemen - Ein kritischer Überblick D. Gamrad, D. Söffker (Universität Duisburg-Essen): Formalisierung menschlicher Interaktionen durch Situations-Operator- Modellbildung S. Ritter, P. Bretschneider (FhG AST Ilmenau): Optimale Planung und Betriebsführung der Energieversorgung im liberalisierten Energiemarkt R. Seising (Medizinische Universität Wien): Heinrich Hertz, Ludwig Wittgenstein und die Fuzzy-Strukturen - Eine kleine „Bildergeschichte“ zur Erkenntnisphilosophie J. Limberg, R. Seising (Medizinische Universität Wien): Sequenzvergleiche im Fuzzy-Hypercube M. Steinbrecher, R. Kruse (OvG-Universität Magdeburg): Visualisierung temporaler Abhängigkeiten in Bayesschen Netzen M. Schneider, R. Tillmann, U. Lehmann, J. Krone, P. Langbein, U. Stark, J. Schrickel, Ch. Ament, P. Otto (FH Südwestfalen, Airbus Deutschland GmbH, Hamburg, TU Ilmenau): Künstliches Neuronales Netz zur Analyse der Geometrie von großflächig gekrümmten Bauteilen C. Frey (FhG IITB Karlsruhe): Prozessdiagnose und Monitoring feldbusbasierter Automatisierungsanlagen mittels selbstorganisierender Karten
Auch sechs Jahre nach Einführung der Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität nach § 15 WpHG besteht bei den Unternehmen weiterhin große Unsicherheit bezüglich ihrer ordnungsmäßigen Umsetzung. Dies gilt insbesondere für die Behandlung von ad-hoc-meldepflichtigen Sachverhalten, die sich aus der Regelberichterstattung ergeben. Der vorliegende Beitrag entwickelt hierzu Lösungsansätze im Sinne einer kapitalmarktorientierten Unternehmenspublizität.
Diese Arbeit vergleicht die Verdienststrukturen in Westdeutschland für die Jahre 1990 und 1995 basierend auf der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung und der IAB—Beschäftigtenstichprobe. Wir betrachten Verdienstunterschiede im Hinblick auf die berufliche Qualifikation, das Geschlecht, den Erwerbsstatus, die Branchenzugehörigkeit und das Alter. Die Analyse verwendet die Methode der Quantilsregressionen und ist rein deskriptiver Natur. Die beiden Datensätze unterscheiden sich teilweise in der Stichprobenzusammensetzung und es finden sich zum Teil Unterschiede in den geschätzten Verdienstrelationen. Qualitativ stimmen die Ergebnisse vor allem für Männer relativ gut überein. Die Verdienststrukturen erweisen sich als sehr differenziert, beispielsweise nehmen geschlechtsspezifische und qualifikatorische Verdienstunterschiede wie auch die Verdienstdispersion innerhalb einer Arbeitnehmergruppe typischerweise mit dem Alter zu. JEL - Klassifikation: C14 , J31 , C80
In der Literatur zur Abschlußprüfung ist ein negativer Effekt eines ökonomischen Vorteils aus der wiederholten Mandatsannahme, der aufgrund von Transaktionskosten entsteht, auf die Unabhängigkeit des Abschlußprüfers diskutiert worden. Anders als die bisher vorgestellten Ansätze wird im Rahmen des vorliegenden Modells rationales Verhalten der Kapitalmarktakteure unterstellt, die ihre Ansprüche in Abhängigkeit der Reputation des Prüfers und damit der Glaubwürdigkeit des Testats stellen. Als Ergebnis kann festgehalten werden, daß transaktionskostenbedingte Quasirenten die Urteilsfreiheit nicht gefährden, sondern daß vielmehr Informationsrenten für das Berichtsverhalten des Prüfers ausschlaggebend sind. Auch ergeben sich neue Ansatzpunkte zur Diskussion der externen Pflichtrotation und von Maßnahmen zur Steigerung der Kapitalmarkteffizienz.
Die Macht der Ratingagenturen beruht auch auf den vielen Gesetzen und Verordnungen, die eine Orientierung an den Ratings der drei großen Agenturen vorschreiben, sagt Wirtschaftsprofessor Reinhard Schmidt. Um die Macht der Ratingagenturen zu begrenzen, empfiehlt er viele dieser Regeln ersatzlos zu streichen.
Nationale rechtliche Rahmenbedingungen beeinflussen die Möglichkeiten für wirtschaftliche Aktivitäten multinationaler Unternehmen (MNU) in einem Gastland und der Koordination zwischen den Unternehmensteilen in verschiedenen Ländern. Sie sind damit wichtige Bestimmungsfaktoren für Standortentscheidungen von MNU. Die Bedeutung von Recht und Standortwahl unterscheidet sich aber je nach verfolgter MNUStrategie. Seit etwa 10 Jahren verändern MNU ihre strategische Ausrichtung. Gleichzeitig gab es wesentliche Fortschritte bei der Forschung über Geschäftsfeld- und Gesamt-unternehmensstrategien von MNU. Aufbauend auf diesen beiden Entwicklungen wird in diesem Aufsatz die These vertreten, daß heute - im Zeitalter integrierter MNU-Strategien - Einfachheit, Flexibilität und Verläßlichkeit des relevanten nationalen Rechts in einem Land und seine Ähnlichkeiten mit dem Recht anderer Länder eine zentrale Bedeutung erlangt haben. Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zu einer – allerdings noch nicht gänzlich überwundenen – Situation dar, in der MNU mehr an einer rechtlichen Situation interessiert sind, die ihnen eine maximale Anpassung an die jeweiligen lokalen Umstände der einzelnen Gastländer erlaubt, worin der Kern von ”multi-domestic” MNU-Strategien besteht. Die Veränderung von MNU-Strategien bietet auch eine Erklärung für die in jüngster Zeit zu beobachtende Veränderung der Lobbyingaktivitäten von MNU bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen in ihren jeweiligen Gastländern.
Rechtsbrüche im Euroraum
(2011)
Mehr als 18 Milliarden Euro hat die Commerzbank im Zuge der Finanzkrise in Form von staatlichen Garantien, Kapitalspritzen oder Einlagen erhalten. Auch die Hypo Real Estate, die WestLB, die SachsenLB und die IKB profitierten von Stützungsmaßnahmen. Die EU genehmigte diese und andere staatlichen Hilfsmaßnahmen. Grundsätzlich sind staatliche Stützungsmaßnahmen jedoch als wirtschaftlicher Vorteil zu werten und damit zunächst eine verbotene Beihilfe. In seinem Working Paper betrachtet Tuschl die rechtlichen Grundlagen des EU-Beihilferechts und zeigt die teilweise differierende Praxis der EU-Kommission auf.
Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an die Mitteilung nach § 20 AktG über die Mitteilung eines Beteiligungserwerbs2 gibt Anlass zu Überlegungen zu den Rechtsfolgen einer Verletzung von Mitteilungspflichten durch mittelbar beteiligte Gesellschafter.
Der Bundesgerichthof hat, ohne auf abweichende Ansichten einzugehen, die h.M.3 bestätigt, nach der bei Verletzungen einer Mitteilungspflicht durch ein herrschendes Unternehmen die Rechtsfolge des Rechtsverlustes das unmittelbar beteiligte Tochterunternehmen selbst dann trifft, wenn dieses seine eigene Mitteilungspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat.4 Im Hinblick auf den (zeitweiligen) Verlust von Dividendenansprüchen, um die es in dem vom BGH entschiedenen Fall ging, dürfte die in der Sache entscheidende Erwägung sein, dass anderenfalls dem herrschenden Unternehmen die mittelbaren Folgen der Gewinnausschüttung auch dann erhalten blieben, wenn es den eigenen Verstoß gegen die Mitteilungspflicht und den daraus folgenden temporären Wegfall des Gewinnbezugsrechts kannte oder kennen musste.
Seit 2006 haben die Bundesländer das Recht, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Von diesem Recht wurde in den meisten Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – ausgiebig Gebrauch gemacht. Mit dieser Entwicklung sind verschiedene negative Begleiterscheinungen der Steuer weiter in den Vordergrund gerückt. Ausweichreaktionen und Preiseffekte auf dem Immobilienmarkt führten dazu, dass aus jedem Prozent, um das der Steuersatz erhöht wurde, schätzungsweise nur rund 0,6 Prozent zusätzliche Steuereinahmen resultierten, während ohne Ausweichreaktionen und Preiseffekte eine Einnahmenerhöhung um ein Prozent zu erwarten gewesen wäre. Hinter diesem unterproportionalen Aufkommenseffekt sind verschiedene Mechanismen zu vermuten, wie etwa die Umgehung durch den Kauf des Grundvermögens als Teil einer Kapitalgesellschaft.
In Anbetracht der gestiegenen Steuersätze wurde im letzten Bundestagswahlkampf aus CDU sowie FDP der Ruf laut nach einem Freibetrag für Immobilienkäufer, die erworbenes Wohneigentum selbst nutzen möchten. Die Kinderzahl soll den Freibetrag je nach Vorschlag erhöhen.
Der Beitrag diskutiert kritisch die Forderung nach einer Familienkomponente der Grunderwerbssteuer und zeigt darüber hinaus mögliche Alternativen zur Einschränkung der Steuergestaltungen durch Share Deals auf.
Jan Pieter Krahnen empfiehlt in Börsenzeitung eine zentrale europäische Aufsicht.
Würde der Zusammenbruch einiger Clearinghäuser die Stabilität des Finanzsystems gefährden? Und wie lässt sich Europas fragmentierter Clearingmarkt regulieren? Diese Fragen werden in Politik und Wissenschaft kontrovers diskutiert.
Jan Pieter Krahnen, Direktor des Forschungszentrums SAFE und Professor für Finanzen an der Goethe-Universität Frankfurt, fordert in der Börsenzeitung vom 1. Februar eine zentrale europäische Aufsicht für den fragmentierten europäischen Clearingmarkt. Eine gemeinsame Überwachungsinstanz könne die Gesamtmarktlage überblicken und eingreifen, wenn die Systemstabilität gefährdet sei...
Seit Jahren wird von einem Krieg der Generationen fabuliert, der in den kommenden Jahrzehnten ausbrechen werde. Von einer Kündigung des Generationenvertrags in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rede, nach dem bisher die laufenden Renten aus den gleichzeitig gezahlten Beiträgen ohne Bildung eines Kapitalstocks finanziert werden (Umlageverfahren). Die Menschen werden zunehmend unsicherer, ob sie noch ein Alterseinkommen erwarten können, das einen Ruhestand ohne große finanzielle Sorgen erlaubt und das sie vor Armut im Alter bewahrt. Gleichzeitig spricht man aber von der Generation der Erben, die in den nächsten ein oder zwei Jahrzehnten Erbschaften in bisher nie gekannter Höhe erhalten werden. Diese Gemengelage bedarf der genaueren Durchleuchtung, um echte von vermeintlichen Problemen unterscheiden zu können.
Rentenreform in Russland : heutiger Stand und Entwicklungsperspektiven im internationalen Vergleich
(2006)
Das Rentensystem ist ein wichtiges Element jeder modernen Volkswirtschaft. Heutzutage werden Rentenreformen sowohl in den Industriestaaten als auch in den Transformationsländern diskutiert und praktisch umgesetzt. Jedoch sind die Ursachen bzw. Ziele der Rentenreformen in einzelnen Regionen zu unterscheiden. Während der demographische Wandel in den Industriestaaten zur Notwendigkeit der Erhöhung der Einnahmen bzw. Kürzung der Ausgaben der Rentensysteme geführt hat, kämpfen die Transformationsländer mit den Folgen des sozialistischen Systems der Alterssicherung und den Problemen des Transformationsprozesses. Vor diesem Hintergrund diskutiert diese Arbeit die Notwendigkeit sowie die ersten Schritte der Umsetzung der Rentenreform in Russland, setzt diese in Relation zu den Reformschritten in Lateinamerika und Osteuropa und analysiert die Perspektiven zukünftiger Reformen in Russland.
Ausgehend von einer Erläuterung der Kriseninterpretation (crisis narrative), wie sie in dem Bericht der Liikanen-Kommission zugrunde liegt, werden die nach Ansicht des Verfassers zentralen Vorschläge des Kommissionsberichts ausgewählt, vorgestellt und in den größeren Rahmen einer erneuerten Ordnungspolitik für die Finanzmärkte Europas eingeordnet. Die mit den Vorschlägen eng zusammenhängenden Reformelemente der Bankenunion werden in diesem Text bewusst ausgeklammert. Die beiden zentralen Strukturvorschläge des Liikanen-Berichts betreffen die Abspaltung der Handelsgeschäfte von dem Universalbankengeschäft für große, internationale Banken (der Trennbankenvorschlag), sowie die verpflichtende Emission nachrangigen, glaubwürdig haftenden Fremdkapitals (der strenge Bail-in Vorschlag). Glaubwürdigkeit der Haftungszusage wird durch strenge Halterestriktionen erreicht. Vorhersehbare Folgerungen einer Einführung dieser Strukturregeln für die Finanzindustrie und -märkte werden in einem abschließenden Teil angesprochen.
Risiko muss wieder kosten
(2011)
"Ökonomische Modelle und Geschichtswissenschaften gehören zusammen", konstatiert der französische Wissenschaftler Thomas Piketty, dessen Thesen weltweit diskutiert werden, und ergänzt in einem Interview in der "Süddeutschen Zeitung" provokant: "Forscher arbeiten mit hochentwickelten Modellen und anspruchsvoller Mathematik, um Kleinigkeiten zu erklären. Manchmal zeigen diese Modelle auch gar nichts." Der Frankfurter Ökonom Bertram Schefold nimmt die Entwicklung seines Fachs – insbesondere in Frankfurt – unter die Lupe.
Schlechte Erfahrungen
(2012)
Eine Transaktionssteuer auf Finanzgeschäfte würde weniger Geld einbringen, als viele ihrer Anhänger hoffen - und sie birgt gravierende ökonomische und juristische Risiken. Die Bundesregierung sollte sich der Belastungen durch eine Finanztransaktionssteuer bewusst sein – und sie nicht ohne Beteiligung der weltweit führenden Finanzplätze einführen. Eine internationale Einigung auf strengere Eigenkapitalvorschriften für Banken muss Vorrang haben.
Im Zentrum des Schwerpunktes stehen die Beschreibung, Erklärung und Gestaltung von Informationserstellungs- und -verarbeitungsprozessen, insbesondere soweit sie durch moderne Informations- und Kommunikationstechniken unterstützt werden. Diese Prozesse dienen zum einen der unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung durch Information sowie zum anderen der Koordination physischer Wertschöpfung. Die schnelle Fortentwicklung der IuK-Systeme sowie die rasante Verbreitung ihrer Nutzung führen vielfach zu tief greifenden Veränderungen der Geschäftsabläufe und darüber hinaus des gesellschaftlichen Lebens. Aufgabe des Schwerpunktes ist hierbei, die Nutzenpotenziale neuer Informations- und Kommunikationstechniken sowie deren Anwendung insbesondere in Wirtschaft und Verwaltung zu analysieren und eigene Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten. Dies gilt auch für die Gestaltung und Auswahl der institutionellen Rahmenbedingungen von Informationserstellungs- und - verarbeitungsprozessen.
Schätzwerte mittelfristiger Gleichgewichtszinsen mit der Methode nach Laubach und Williams (2003) werden inzwischen vielfach in der Diskussion um die Geld- und Fiskalpolitik zitiert. Unter anderem wurden sie von Summers (2014a) als Evidenz für eine säkulare Stagnation angeführt und von Yellen (2015) zur Rechtfertigung der Nullzinspolitik verwendet. In diesem Papier nehmen wir eine umfangreiche Untersuchung und Sensitivitätsanalyse dieser Schätzwerte für die Vereinigten Staaten, Deutschland und den Euro-Raum vor. Aufgrund der hohen Unsicherheit und Sensitivität, die mit den Schätzwerten mittelfristiger Gleichgewichtszinsen mit der Laubach-Williams-Methode und ähnlichen Ansätzen verbunden ist, sollten diese Schätzungen nicht den Ausschlag für entscheidende Weichenstellungen in der Geld- und Fiskalpolitik geben.
Die deutschen Hohlglashütten wurden im August 1933 zu einem Zwangskartell zusammengeschlossen . Die dabei zu überwindenden Schwierigkeiten bestanden vornehmlich in der Verschiedenartigkeit der erstellten Erzeugnisse und in dem besonders ausgeprägten Hang zur Selbständigkeit der in diesem Industriezweig weitaus überwiegenden Mittelbetriebe. Darüber hinaus stieß die Durchführung der Preisordnung infolge der Rückständigkeit des Rechnungswesens der einzelnen Hütten auf nahezu unüberwindbar erscheinende Widerstände. Es mangelte und mangelt noch heute durchweg an brauchbaren Kalkulationsunterlagen und damit an der Möglichkeit einer einwandfreien Ermittlung des Erfolges bzw . Verlustes und seiner Quellen...
Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wie die Verteilung von Entscheidungs- und Handlungsrechten in Unternehmen im Rahmen der Corporate Governance ausgestaltet werden kann. Im Zentrum der Überlegungen steht die Frage, welcher der am Unternehmen beteiligten Interessengruppen diese Rechte sinnvollerweise zukommen sollten. Insbesondere die beiden polaren Systeme - das auf dem Shareholder-Value-Primat aufbauende System einer ausschließlich im Interesse der Aktionäre geführten Unternehmung auf der eine Seite - und einem Corporate Governance-System, das die Interessen aller am Unternehmen beteiligten Stakeholder berücksichtigt, auf der anderen Seite - werden geschildert und mit den Mitteln der ökonomischen Theorie bewertet. Spezifische Investitionen möglicher Stakeholder und die Institutionen und Mechanismen, die eine Absicherung der daraus entstehenden ökonomischen Renten für die jeweiligen Stakeholder erlauben, sind damit wichtige Bestimmungsparameter für die Unternehmensverfassung. Insbesondere die Existenz und Güte von Märkten innerhalb des Finanzsystems, in dem ein Unternehmen tätig ist, lassen das ein oder das andere Corporate Governance-System vorteilhafter erscheinen. Überlegungen zu anderen möglichen Mechanismen, die auf der internen Organisation von Unternehmungen basieren und dadurch eine Feinsteuerung von Entscheidungs- und Handlungsrechten - und der damit verbundenen Machtverteilung zwischen den Interessengruppen im Unternehmen - erlaubt, schließen die Arbeit ab.
Sind Sanktionen nachhaltig?
(2022)
Der bevorstehende Beitritt Sloweniens in die OECD1 (Organisation for Economic Cooperation and Development), die jüngste Bewertung des BTI-Status-Index 2008 (Bertelsmann-Transformation-Index) auf dem 2. Platz, der Ratsvorsitz der EU (Europäische Union) im 1. Halbjahr 2008, die Mitgliedschaft zum Schengen-Raum und die Einführung des Euro, sind nur die jüngsten Meilensteine der erfolgreichen und nachhaltigen Transformation in ein demokratisches System und die Festlegung auf eine marktwirtschaftliche Ordnung. Die Geschichte Sloweniens stand lange Zeit im Schatten der Geschichte Österreichs und Jugoslawiens. Als eine Nation in einem eigenen Staat sieht sich Slowenien seit dem Zerfall Jugoslawiens in einer gänzlich neuen Rolle. Das Erbe der früheren Abhängigkeiten ist einem neuen Selbstbewusstsein gewichen. Die graduelle Transformation Sloweniens während der 1990er Jahre in einen völkerrechtlich unabhängigen Staat, eine politische Demokratie und eine freie Marktwirtschaft erscheint im europäischen Kontext „…only [as] a chapter in the larger tale of the democratic wave that rather unexpectedly swept across Central, Eastern, and Southeastern Europe during the last years of the twentieth century.“ In Reflexion der historischen Ereignisse beurteilt Kornai die Transformation am Ende des letzten Jahrhunderts in Europa „…in spite of serious problems and anomalies …[as] a success story.“ Im Rahmen des Transformationsprozesses konnte sich Slowenien als „politischer und ökonomischer Zwerg“ als unabhängiger Staat in das demokratische Europa und die Europäische Union integrieren und fest verankern. Um Gründe und Faktoren dieses Prozesses zu identifizieren, ist eine Betrachtung der Entwicklungen in den 1980er Jahren, die zur Auflösung des blockfreien sozialistischen Jugoslawiens und zur Selbstständigkeit Sloweniens geführt haben, notwendig. Jede der konstituierenden Teilrepubliken und Regionen Jugoslawiens blickt zurück auf eine eigene historische, religiöse und sprachliche Tradition mit individuellen Erfahrungen und spezifischen Spannungen innerhalb und außerhalb der gemeinsamen Föderation. Sloweniens Weg in die politische, ökonomische und demokratische Unabhängigkeit war ein individueller nationaler Differenzierungs- und Umgestaltungsprozess und Ergebnis vielfältiger mehrdimensionaler Konflikte. Unerwartet und plötzlich war der Bruch und die Herauslösung aus dem Staatenbund Jugoslawiens am 25. Juni 1991 nicht. Die Gründung und der Niedergang eines Staates sind schwierig zu erklärende und komplexe Phänomene. Die Triebkräfte der auflösenden gesellschaftlichen Prozesse im Jugoslawien der 1980er Jahre ausschließlich auf die Nationalitätenfrage zu reduzieren, bewertet Weißenbacher als eine zu enge Fokussierung der Darstellung und Begründung auf die ethnischen Spannungen innerhalb des Vielvölkerstaates. Er argumentiert: „Die Wurzeln der Desintegration des sozialistischen Jugoslawiens in alten ethnischen Feindseligkeiten zu suchen, hieße die ökonomischen, sozialen und politischen Prozesse zu ignorieren….“ Die zunehmenden regionalen Inkompatibilitäten Jugoslawiens in den 1980er Jahren verdeutlichen in Betrachtung des spezifischen Entwicklungspfads der Teilrepublik Slowenien, dass die politisch-gesellschaftlichen, kulturellen und die sozioökonomischen Strukturen letztendlich nicht dauerhaft mit den Strukturen anderer jugoslawischer Teilrepubliken vereinbar waren. Die politische und wirtschaftliche Instabilität Jugoslawiens und der frühzeitige Wandel innerhalb der slowenischen Gesellschaft und der Kommunistischen Partei in den 1980er Jahren führten durch politischen Reformdruck und makroökonomische Ungleichgewichte zum Kollaps des jugoslawischen Staatenbundes. Mencinger betont, dass die tiefe Krise Jugoslawiens letzten Endes ohne einen radikalen Systembruch und Sturkurwandel von politischer und ökonomischer Machtverteilung nicht zu überwinden gewesen wäre. Der vorliegende Beitrag greift die Rahmenbedingungen, Entwicklungen, Konflikte und Ziele auf und zeichnet die wesentlichen politischen und wirtschaftlichen Geschehnisse nach, denen sich die slowenische Bevölkerung und Politik in den Jahren vor der Loslösung gegenübersahen und die zur Gründung des unabhängigen Staates geführt haben.
Soll Wissen nur wirtschaftliches Wachstum fördern? : Umdenken: Innovation als sozialer Prozess
(2009)
Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen sich schnell und gewinnbringend in technologische Neuerungen umsetzen lassen, so dass Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen davon profitieren können. So lässt sich das vorrangige Ziel der Innovations- und Wissenschaftspolitik umschreiben, wie sie beispielsweise von der Europäischen Union betrieben wird. Doch ist diese lineare Betrachtungsweise überhaupt noch zeitgemäß? Zeigen nicht neue Theorien der Ökonomie, dass dieses einfache Fortschrittsverständnis zu kurz greift? Wie müssen sich die herkömmlichen Politikmuster verändern, um Innovation als sozialen Prozess zu verstehen? Wie könnte eine Innovationspolitik aussehen, die Bildung und Wissenschaft nicht nur als Mittel zum ökonomischen Fortschritt instrumentalisiert? Diese und ähnliche aktuelle Fragen wirft unser Forschungsprojekt "Der Beitrag der Neuen Wachstumstheorie zur Koevolution von Wissenskultur und technischem Fortschritt" im Forschungskolleg "Wissenskultur und gesellschaftlicher Wandel" auf.
Kapitalanleger wie Versicherungsnehmer werden oft konfrontiert mit komplexen Produkten und nicht durchschaubaren Unternehmensstrukturen der Anbieter. Gleichzeitig stellt die mögliche Nichterfüllung ihrer Ansprüche häufig ein existenzielles Risiko dar. Deshalb ist es Ziel der Finanzregulierung, Rahmenbedingungen im Finanzdienstleistungsbereich zu schaffen, die wirtschaftliche Abläufe gewährleisten und gleichzeitig den Konsumenten schützen. Dem Nutzen der Regulierung stehen aber auch Risiken gegenüber, die im diesem Artikel am Beispiel der Versicherungsregulierung dargelegt werden.
Ziel meiner Dissertation ist die empirische Analyse von Auswirkungen der sozialen Interaktion zwischen Akteuren auf Finanzmärkten. Die folgenden Aufsätze sind Bestandteil dieser kumulativen Dissertation:
1. Frederik König (2012): Does Social Interaction destabilise Financial Markets?
2. Frederik König (2012) : Analyst Behaviour: the Geography of Social Interaction
3. Frederik König (2012) : Fluctuations of Social Influence: Evidence from the Behaviour of Mutual Fund Managers during the Economic Crisis 2008/09
In meinem ersten Aufsatz stelle ich ein Marktpreismodell vor, welches dem Einfluss durch soziale Interaktion Rechnung trägt. Mit Hilfe dieses Modells gehe ich der Fragestellung nach, ob soziale Interaktion zwischen Marktteilnehmern eine stabilisierende oder eine destabilisierende Wirkung auf Finanzmärkte hat. Mit meinem zweiten Aufsatz untersuche ich das Verhalten von Aktienanalysten, die als wesentlicher Impulsgeber für Finanzmärkte gelten. Konkret stelle ich heraus, ob Analysten stärker von anderen Analysten beeinflusst werden, wenn diese im gleichen Land bzw. in der gleichen Stadt arbeiten oder wenn sogar ein regelmäßiger Meinungsaustausch erfolgt. Beides setzte ich ins Verhältnis zum vorherrschenden Marktumfeld. In meinem dritten Aufsatz beschäftige ich mich mit der sozialen Interaktion zwischen Fondsmanagern. Diese verwalten in etwa ein Drittel des frei handelbaren Aktienvermögens und haben folglich einen nennenswerten Einfluss auf Finanzmärkte. Mit Hilfe einer neuartigen Schätzmethode bestimme ich die Größe des sozialen Einflusses und untersuche auch hier temporale Variationen im Verhältnis zum zu Grunde liegenden Marktumfeld. Des Weiteren zerlege ich die Gesamtgröße des sozialen Einflusses in zwei Komponenten, die zum einen den Einfluss im Rahmen der reinen Beobachtung und zum anderen den Einfluss durch Kommunikation reflektieren.
Sehen sich Banken mit Engpässen auf einem Finanzierungsmarkt konfrontiert, weichen sie auf andere Finanzierungsquellen aus, was den Wettbewerb verschärft: Banken, die nicht direkt vom eigentlichen Finanzierungsengpass betroffen sind, können ebenso davon erfasst werden, was sich stark auf die Realwirtschaft auswirkt.
Dieser Artikel behandelt das Zusammenspiel von staatlich organisierten sozialen Sicherungssystemen und der privaten Eigenvorsorge durch Vermögensbildung als Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Die jährlichen Ausgaben der verschiedenen staatlichen Sicherungssysteme belaufen sich auf rund ein Drittel des erwirtschafteten Bruttosozialprodukts, wobei die umlagefinanzierten Alterssicherungssysteme für die Arbeitsnehmer den größten Anteil ausmachen. Sachvermögen in Form von selbst genutzten Wohnungen sowie Finanzvermögen in Form von Bankeinlagen und Ansprüche gegen private Versicherungen machen den größten Anteil der Eigenversorge aus. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus sowie des demografischen Wandels der Gesellschaft wird die Eigenvorsorge durch Anlagen an den internationalen Wertpapiermärkten sowohl für Selbständige als auch Arbeitsnehmer immer bedeutender.
Der Beitrag analysiert die Voraussetzungen für stabiles Geld und setzt sich dabei grundlegend mit Hayeks Thesen zu alternativen Währungssystemen sowie dessen fundamentaler Kritik an der Möglichkeit zur Gestaltung der Geldpolitik auf wissenschaftlicher Basis auseinander. Er prüft Hayeks Vorschlag zur Entnationalisierung des Geldes und seine Thesen zur Überlegenheit des im privaten Wettbewerb geschaffenen Geldes. In diesem Zusammenhang schlägt der Beitrag einen Bogen zur aktuellen Diskussion über Kryptowährungen und wirft die Frage auf, ob virtuelle Währungen wie etwa Bitcoin geeignet sind, den Hayekschen Währungswettbewerb zu entfalten. Sodann wird im Gegensatz zu Hayeks Forderung nach einer Abschaffung der Zentralbanken deren entscheidende Rolle für anhaltendes Wachstum bei stabilen Preisen skizziert und die Wichtigkeit der Unabhängigkeit von Notenbanken für die dauerhafte Durchführung einer stabilitätsorientierten Geldpolitik hervorgehoben. Gleichwohl ergeht der Hinweis, dass Notenbanken mit der Überschreitung ihres Mandats auf lange Sicht gesehen selbst den Status ihrer Unabhängigkeit unterminieren können und damit die Rückübertragung der Kompetenz für zentrale geldpolitische Entscheidungen auf Regierung und Parlament provozieren. Die Gefahren der weitgehenden Unabhängigkeit einiger weniger an der Spitze der Notenbanken anerkennend wird anschließend die Bedeutung ihrer Rechenschaftspflicht und Transparenz ihrer Entscheidungen unterstrichen.
Die Analyse von Entwicklungstendenzen der personellen Einkommensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland hat ein hohes Maß an Stabilität ergeben. Trotz vielfältiger gesamtwirtschaftlicher und sozialer Wandlungsprozesse während des einbezogenen Vierteljahrhunderts (1962/63 bis 1988) deuten aggregierte Verteilungsmaße auf der Basis von Mikrodaten der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) sehr mäßige Veränderungen der Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen an. Der sich zunächst abzeichnende leichte Trend zu verminderter Ungleichverteilung kehrte sich im letzten Jahrzehnt des Beobachtungszeitraums wieder um, so daß die meisten Verteilungsindikatoren 1988 wieder nahe den Werten zu Beginn der siebziger Jahre lagen. Zwischen 1978 und 1983 scheint sich insbesondere die Situation der untersten Schichten verschlechtert zu haben, wie die Entwicklung des Atkinson-Index bei hoher Ungleichheitsaversion, des Theil-Index und der Armutsquote - bei einer relativen Armutsgrenze von 50% des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens - belegen. Ein Vergleich der Verteilungsentwicklung auf verschiedenen Stufen des Verteilungsprozesses zeigt, daß sich die primäre und die sekundäre Verteilung tendenziell auseinanderentwickelt haben. Beispielsweise ist der Gini-Koeffizient der Faktoräquivalenzeinkommen im Untersuchungszeitraum um 7% gestiegen, der der Nettoäquivalenzeinkommen um 11% gesunken. Das soziale Sicherungssystem scheint sich im Untersuchungszeitraum also im großen und ganzen bewährt zu haben. Dennoch deuten sich neuerdings wieder zunehmende Verteilungsprobleme und sozialpolitische Problemfelder an. Abgesehen von dem allgemeinen Anstieg der Armutsquote in den achtziger Jahren und der nach wie vor ungünstigen Position der (vollständigen) Familien mit mehreren Kindern zeigt sich insbesondere bei den Alleinerziehenden eine alarmierende Entwicklung. Ihre durchschnittliche Wohlstandsposition erreichte 1988 nur noch ca. vier Fünftel (Alleinerziehende mit einem Kind) bzw. drei Fünftel (Alleinerziehende mit mehreren Kindern) des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens insgesamt. Die relativen Positionen der anderen Haushalts- bzw. Familientypen haben sich im Zeitablauf tendenziell eher dem Gesamtdurchschnitt angenähert, so daß eine Dekomposition von Verteilungsindikatoren eine eindeutige und anhaltende Dominanz der Intra-Gruppen-Ungleichheit gegenüber der Ungleichverteilung zwischen den Haushaltstypen ergibt (ca. 90% der insgesamt gemessenen Ungleichheit). Auch in der Differenzierung nach der sozialen Stellung des Haushaltsvorstands überwiegt die Intra-Gruppen-Ungleichheit die Inter-Gruppen-Komponente der Einkommensungleichverteilung um ein Vielfaches, und zwar in deutlich zunehmendem Maß. Eine zielgerichtete Sozial- und Verteilungspolitik sollte also nicht an traditionellen Kategorien bzw. Schichtmerkmalen - z.B. Arbeiterschicht versus Unternehmerschicht - anknüpfen, sondern die komplexen Einflußfaktoren, die die materielle Situation von Haushalten determinieren, und damit die Heterogenität von eindimensional abgegrenzten Gruppen berücksichtigen. Darüber hinaus hat die Untersuchung auf der Basis der EVS-Datenbank gezeigt, daß sich hinter einer insgesamt recht stabilen Einkommensverteilung vielfältige, sich kompensierende Einzelentwicklungen verbergen, die in der Sozial- und Familienpolitik beachtet werden sollten.
Stakeholderorientierung, Systemhaftigkeit und Stabilität der Corporate Governance in Deutschland
(2006)
Since the time of Germany’s belated industrialisation, corporate governance in Germany has been stakeholder oriented in the dual sense of attaching importance to the interests of stakeholders who are not at the same time shareholders, and of providing certain opportunities for these stakeholders to influence corporate decisions. Corporate governance is also systemic. It is a system of elements that are complementary to each other, and also consistent. In other word, it is composed of elements for which it is important that they fit together well, and in the German case these elements did fit together well until quite recently. Corporate governance as a system is itself an element of the German bank-based financial system at large and possibly even of the entire German business and economic system. Stakeholder orientation of governance is consistent with the general structure this system, and even represents one of its central elements. In retrospect, German corporate governance has also proved to be surprisingly stable. Its fundamental traits date back to the turn from the 19th to the 20th century. There are strong reasons to assume that the systemic features, that is, its complementarity and consistency, have greatly contributed to its past stability. Since about ten years now, there are growing tendencies to question the viability and stability of the German corporate governance system and even the financial system as a whole. One of the central topics in the new debate concerns the stakeholder orientation of the system, which some observers and critics consider as the main weakness of the “German model” under the increasing pressures of globalisation and European integration. As far as their development over time is concerned, systems of complementarity elements exhibit certain peculiarities: (1) They do not adjust easily to changing circumstances. (2) Changes concerning important individual elements, such as the stakeholder orientation of governance, tend to jeopardize the viability and the stability of the entire system. (3) While they appear to be stable, systems shaped by complementary may simply be rigid and tend to break under strong external pressure. “Breaking” means that a system undergoes a fundamental transformation. It seems plausible to assume that the German financial system is already in the middle of such a transformation. It is yet another consequence of its systemic character that this transformation is not likely to be a smooth and gradual process and that it will not lead to a “mixed model” but rather to the adoption of a capital market-based financial system as it prevails in the Anglo-Saxon countries. In such a system, corporate governance cannot be geared to catering to the interests of stakeholders, and an active role for them would not even make any economic sense.
Diese Arbeit gibt einen Überblick der Konzeption und der Evaluation der Aktiven Arbeitsmarktpolitik (AAMP) in Deutschland. Die rechtliche Grundlage der AAMP stellte von 1969 bis 1997 das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) dar. 1998 wurde dieses durch das Sozialgesetzbuch (SGB) III abgelöst. Während das AFG noch unter Bedingungen der Vollbeschäftigung eingeführt wurde und auch eine generelle Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes vorsah, erfolgte im Zeitablauf eine stärkere Ausrichtung der AAMP auf die Wiedereingliederung von Problemgruppen in den Arbeitsmarkt. Das SGB III stellt die Eingliederung von Arbeitslosen in reguläre Beschäftigung in den Mittelpunkt. Obwohl das SGB III in Ansätzen eine Erfolgskontrolle der AAMP vorsieht und trotz der hohen fiskalischen Kosten (43 Mrd. DM im Jahr 2001) fehlt bisher eine umfassende Evaluation der Wirkungen der AAMP unter Berücksichtigung der Kosten. Die Arbeit stellt die grundlegenden methodischen Probleme einer aussagekräftigen Evaluation dar. Die mikroökonomische Evaluation untersucht, ob die Teilnahme an einem arbeitsmarktpolitischen Programm zu einem Erfolg im Hinblick auf individuelle Zielgrößen wie Beschäftigung oder Verdienst führt.