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Der Beitrag arbeitet d’Alemberts Absicht heraus, durch eine mathematisch begründete Wissensordnung, die einen universellen Geltungsanspruch erhebt, die Dogmatik des religiösen Glaubens genauso wie die Autoritätshörigkeit der ständischen Gesellschaft zu diskreditieren und somit die bestehenden Machtverhältnisse zu destabilisieren. Mit der universalistischen Wissensordnung der Enzyklopädie soll schließlich auch eine neue normative Ordnung etabliert werden. Dabei ist die Rolle der Enzyklopädisten als Aufklärer der unaufgeklärten Gesellschaft Teil der universalistischen Wissensordnung. Obwohl sich die beanspruchte emanzipative Wirkung des enzyklopädischen Universalismus im historischen Kontext von Dogmatismus und Despotismus nachvollziehen lässt, stellt sich die Frage, inwieweit dieser universalistische Anspruch tatsächlich eine ‚kritischen Haltung’, wie sie von Foucault anhand Kants Schrift „Was ist Aufklärung?“ definiert wird, genügt oder doch nur eine ‚Wissenskritik’ bleibt. Die Haltungsfrage verweist auf d’Alemberts ambivalentes Verhältnis zu den politischen Autoritäten seiner Zeit.
Eurobonds zur Bewältigung der europäischen Krise? : Wegweisung zu einer modernen Entwicklungsunion
(2011)
Die aktuelle Debatte um den Umgang mit der Verschuldung Griechenlands und anderer EWU Staaten berührt die Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik. Die nächsten Schritte sind wohl abzuwägen, um über eine unmittelbare Kriseneindämmung hinaus eine langfristige Stabilisierung der wirtschaftlichen und politischen Strukturen in der Eurozone zu erreichen.
Eine funktionsfähige Wirtschafts- und Währungsunion hat ihren Preis. Sie ist aber auch von großem Nutzen, gerade für Deutschland und die wettbewerbsstarken Regionen, die insbesondere vom einheitlichen Binnenmarkt und der monetären Stabilität profitieren. Das rechtfertigt zugleich
eine Unterstützung ökonomisch schwächerer Mitglieder der Union durch die stärkeren. Historisch waren Währungsunionen ohne einen derartigen minimalen fiskalischen Ausgleich nicht dauerhaft. Deshalb sind, wenn man die Währungsunion aufrechterhalten will, zwei Extrempositionen - keine Transfers, um keinen Preis ebenso wie deren Gegenteil: jedwedes Defizit wird bedingungslos finanziert - nicht zielführend. Ein kompletter Haftungsausschluss (no bail-out) ist nicht glaubwürdig, solange unabweisbare Schuldenschnitte von insolventen Staaten oder Regionen (wegen Überschuldung) nicht möglich sind, weil sie innerhalb eines stark integrierten Bankenmarktes potentiell unkontrollierbare Rückwirkungen auslösen. Andererseits liefe die unkonditionierte, dauerhafte Finanzierung regionaler Ungleichgewichte auf Transfervolumina hinaus, die eine Überforderung der Transfergeber darstellten. Sie führte vor allem zu einer Perpetuierung der Probleme, weil Anreize zur letztlich unabdingbaren Anpassung fehlten. Damit bleiben zur Schaffung der Voraussetzungen einer funktionsfähigen Währungsunion nur Optionen, die zwischen den Polen liegen.
(1) Unter „öffentlichen Banken“ sind Kreditinstitute in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft einer Gebietskörperschaft zu verstehen.
(2) Eine Bestandsaufnahme ergibt, dass ein nennenswerter Teil der „öffentlichen Banken“ materiell privatisiert oder stark umgeformt worden ist.
(3) Die Sicherung der Kunden durch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ist weitgehend beseitigt worden, ohne dass dies den Betroffenen hinreichend deutlich gemacht worden ist.
(4) Die bestehenden „öffentlichen Banken“ sind deutlich vielgestaltiger organisiert als noch vor wenigen Jahren.
(5) Auch „öffentliche Banken“ unterliegen regelmäßig der „allgemeinen“ Aufsicht und Kontrolle, wie sie für privatwirtschaftliche Institute in ihrer jeweiligen Rechtsform gelten.
(6) Darüber hinaus ist aus verfassungsrechtlichen Gründen eine besondere Leitung, Aufsicht und Kontrolle der „öffentliche Banken“ durch ihr Trägergemeinwesen erforderlich; nicht zuletzt um die Einhaltung ihres besonderen öffentlichen Auftrags kontrollieren zu können.
(7) Die Prüfung durch Wirtschafsprüfer kann diese Aufgaben nicht erfüllen.
(8) Sie ist an erster Stelle Aufgabe der Exekutive des Trägergemeinwesens.
(9) Eine bloße Rechtsaufsicht ist verfassungsrechtlich problematisch, jedenfalls dann wenn eine Einstandspflicht des Trägergemeinwesens besteht.
(10) Die Mitwirkung in Aufsichtsgremien der „öffentliche Banken“ ist keine hinreichende Aufsicht in diesem Sinne.
(11) Darüber hinaus sind die parlamentarische Kontrolle und die Kontrolle durch die Rechnungshöfe ganz wesentlich.
(12) Die Kontrolle durch Sicherungseinrichtungen kann wirksam und sinnvoll sein.
(13) Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Mischformen dürfen nicht zu einer Ausdünnung von Aufsicht und Kontrolle führen.
(14) Der Einsatz des Instituts der Beleihung ist nur dann rechtlich akzeptabel, wenn ein durchgehender Aufsichts- und Leitungsstrang auch gegenüber dem Beliehenen gesichert ist.
(15) Überlegungen zur Neuordnung der „öffentlichen Banken“ müssen zuerst die Frage beantworten, ob und welche Bankdienstleistungen der Staat unmittelbar oder mittelbar anbieten sollte.
(16) Eine Grundversorgung der Bevölkerung mit einfachen Bankdienstleistungen, die sicher, einfach, kostengünstig und leicht erreichbar sind, ist eine staatliche Aufgabe. Hier liegt in weitem Umfang Marktversagen vor.
(17) Ob ein reformiertes Einlagensicherungssystem die notwendige Sicherheit bieten kann, ist zweifelhaft, solange keine Staatsgarantie für die Sicherungseinrichtungen besteht.
(18) Es ist an eine Reaktivierung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für einfache Institute zur Grundversorgung der Bevölkerung zu denken.
(19) Leitung und Kontrolle des Managements „öffentlicher Banken“ müssen wesentlich strenger werden, um jegliche Risiken für die öffentlichen Haushalte auszuschließen. Gehaltsmäßig muss ihre Leitung so uninteressant sein, dass sie weder für Politiker noch für „Finanzingenieure“ attraktiv ist.
Die vorliegende Studie wählt […] einen kleinen Ausschnitt in Gestalt eines einzelnen Textes aus: Es geht um den „Schwanenritter“ Konrads von Würzburg, weil sich hier jene historisch-anthropologischen und mediengeschichtlichen Prozesse nicht nur beobachten lassen, sondern weil diese Erzählung sie selbst schon beobachtet. In Konrads kleinem, aber komplexem Text, so (...) [hofft Peter Strohschneider] im weiteren zeigen zu können, wird das Erzählen vom Körper, von seinen Darstellungssystemen und von der Schrift im Medium schriftliterarischen Erzählens in charakteristischer Weise reflexiv.
Der Kontrollbegriff des WpÜG
(2011)
Die Bestimmungen des WpÜG über Übernahme- und Pflichtangebote knüpfen von jeher an das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte einer Zielgesellschaft an. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob dieser formale Kontrollbegriff des geltenden Rechts den Machtverhältnissen in börsennotierten Gesellschaften angemessen Rechnung trägt. Darüber hinaus hinterfragt er die systematische Stimmigkeit der unterschiedlichen Schwellenwerte für Kontrolle und Beherrschungsvermutung bei börsennotierten Gesellschaften.
Fazit und Ausblick: Gemessen an den hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung und das juristische Schrifttum an Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung der Aufsichtsratsmitglieder stellen, scheint
erheblicher Bedarf für eine Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeit zu bestehen. Tatsächlich dürften indessen die Erwartungen, die in die Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat gesetzt werden, überzogen sein. Zudem brächte die Fortentwicklung des Aufsichtsrats zu einem Gremium professioneller Überwacher eine Reihe von Nachteilen mit sich, die die vermeintlichen Vorteile aufwiegen dürfte. Eine professionelle Überwachung der Geschäftsführung ließe sich daher möglicherweise besser im Vorstand selbst ansiedeln, indem ein oder mehrere Vorstandsmitglied(er) ausschließlich mit Überwachungsaufgaben betraut würde(n). Der Vorstand hat für die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Organisation und der Entscheidungsprozesse innerhalb der Gesellschaft zu sorgen. Dazu gehört nicht nur die Überwachung des eigenen Ressorts, sondern auch die Pflicht, den Geschäftsbetrieb insgesamt zu beobachten und Missstände auch in anderen Ressorts zur Kenntnis des Gesamtvorstands zu bringen. Bereits das geltende Recht trägt damit dem Umstand Rechnung, dass effektive Überwachung ständige Präsenz im Unternehmen und die Unterstützung durch einen Stab von Mitarbeitern erfordert. Die Betrauung einzelner Vorstandsmitglieder mit hauptamtlichen Überwachungsaufgaben würde die aus diesen Gründen dem Vorstand ohnehin obliegende Aufsicht ausbauen, dem Aufsichtsrat einen auf Überwachung spezialisierten Ansprechpartner im Vorstand zur Verfügung stellen und auf diese Weise dazu beitragen, die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats auf ein im Nebenamt realistischerweise zu bewältigendes Maß zurückzuführen.
Die Ergebnisse der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Das Früherkennungssystem des § 91 Abs. 2 AktG ist kein „Risiko“-Früherkennungssystem, wie dies der IDW PS 340 annimmt. Daraus folgen zu weit reichende angebliche Risikomanagement- und Prüfpflichten. Eine fortlaufende und ständige Erfassung, Bewertung und Analyse von Einzelrisiken ist nämlich nicht erforderlich. Zwar mag im Einzelfall eine Risikosteuerung angezeigt sein, die sich einem umfassenden Risikomanagement annähert. Die über § 91 Abs. 2 AktG hinausgehenden Maßnahmen ergeben sich dann aber aus §§ 76, 93 AktG und sind insofern auch nicht Prüfungsgegenstand des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB. 2. Der IDW PS 340 blendet die zentral wichtige Liquiditätssteuerung aus. Hier ist er zu eng und nicht spezifisch genug. Bestandsgefährdende Entwicklungen können nämlich auch durch Liquiditätsrisiken entstehen. § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet daher die Gesellschaft zur Aufstellung eines Finanzplans, der künftige Zahlungsein- und Zahlungsausgänge einander gegenüberstellt. 3. Der IDW PS 340 besteht nicht hinreichend deutlich auf schriftlicher Dokumentation des Früherkennungssystems. Denn eine schriftliche Fixierung von Früherkennungs- und Überwachungssystem dient nicht nur der Funktionsfähigkeit dieser Systeme, sondern bildet auch die Prüfungsgrundlage, ohne die dem Abschlussprüfer eine hinreichende Prüfung nicht möglich ist.
In Deutschland und in fast allen Industrieländern finden sich mittlerweile Medikamentenwirkstoffe in nahezu allen Gewässern und vereinzelt auch im Trinkwasser. Auch wenn die Konzentrationen in der Regel sehr gering sind, lassen sich erste Anzeichen für Auswirkungen auf Wasserlebewesen nachweisen. Akute Folgen für die menschliche Gesundheit sind bisher nicht erwiesen. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich Langzeitfolgen dieser Niedrigstkonzentrationen entwickeln und unerwartete Effekte durch die Wechselwirkung zwischen verschiedenen Wirkstoffen (Cocktaileffekt) entstehen. Besonders gefährdet sind dabei sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder und chronisch Kranke. Es besteht daher nicht zuletzt aus Vorsorgegründen Handlungsbedarf. Das Problem der Medikamentenreste im Wasser ist bei den wichtigsten Akteuren des Gesundheitssystems weitgehend unbekannt. Auch wenn Wissen nicht mit Bewusstsein gleichgesetzt werden kann – denn es gibt auch das Phänomen des Nicht-Wissen-Wollens – geht es in einem ersten Schritt darum, fundiertes Wissen zu erzeugen. Nur auf Basis dieser Sensibilisierung können weitere Strategien umgesetzt und letztendlich Aufklärung und Verhaltensänderungen erreicht werden. Dabei geht es um die gesamte Alltagspraxis im Umgang mit Medikamenten. Diese umfasst Fragen der Verschreibung, der Compliance, der nichtmedikamentösen Krankheitsvorsorge bis hin zum Arzt-Patienten-Verhältnis. Das ist nämlich häufig von Missverständnissen und mangelnder Kommunikation über – vermeintliche – Verschreibungsnotwendigkeiten geprägt. Der erste Teil der Strategie für die Bevölkerung soll über unterschiedliche Kanäle und Medien drei unterschiedliche Zielgruppen ansprechen, die in einer empirischen Untersuchung vom ISOE identifiziert wurden und auf das angesprochene Problem ganz unterschiedlich reagieren: · ‚Die Verleugner/Relativierer‘ · ‚Die Aufklärungsinteressierten‘ · ‚Die Hypersensiblen‘ Jede Zielgruppe soll in der passenden sprachlichen und argumentativen Art und Weise durch spezifische Medien und mit dem richtigen Grad der Differenziertheit angesprochen werden. Dabei spielen „die Aufklärungsinteressierten“ eine Opinionleader-Rolle. Sie können über anspruchsvolle Medien mit sehr differenzierten Informationen versorgt werden und geben dieses Wissen dann in angemessener Form an ihre Gesprächspartner weiter. Der zweite Teil der Strategie für die Bevölkerung bezieht sich auf die Kommunikation richtiger Entsorgungswege für Altmedikamente. Ziel ist es, dass Medikamentenreste nur noch in der Apotheke, keinesfalls aber in der Spüle oder in der Toilette entsorgt werden. Auf Grundlage einer Analyse typischer Fehler in bereits bestehenden Kommunikationsmedien zu diesem Thema hat das ISOE Empfehlungen zur richtigen Konzeption von Infomaterialien erarbeitet. Bei der Ansprache der Apotheker geht es in einem ersten Schritt um die Vermittlung von Faktenwissen: Wir schlagen dazu eine PR-Kampagne vor, die Artikel in den wichtigsten Fachmedien platziert. Gleichzeitig soll das Thema auch Teil der Aus- und Fortbildung werden. Zusätzlich soll die Beraterfunktion der Apotheken gestärkt werden. Die spezielle Zielgruppe der umweltsensiblen Kunden würde durchaus positiv darauf reagieren, wenn sie auf die Problematik der Medikamentenreste im Wasser hingewiesen würde. Bei allen anderen Kunden können und sollen die Apotheker ihre Rolle als Berater wahrnehmen: Sie betonen, wie wichtig die korrekte Einnahme (Compliance) und adäquate Packungsgrößen sind und warnen ihre Kunden, insbesondere die älteren, auch vor potenziellen Fehleinnahmen. Bei der Kommunikationsstrategie für Ärzte geht es im ersten Schritt ebenfalls um Wissen. Dabei muss aber deren Selbstverständnis als Wissenschaftler bei gleichzeitig niedrigem Wissensstand in diesem speziellen Feld berücksichtigt werden. Hier muss der Weg einer ‚diskursiven Selbstaufklärung‘ beschritten werden. Das Thema Medikamentenreste im Wasser kann somit nicht von Laien von außen an die Ärzte herangetragen werden, sondern muss in wichtigen Medien der Ärzteschaft und durch Verbandsfunktionäre angenommen und kommuniziert werden (top-down). Wenn es im zweiten Schritt um eine Problemsensibilisierung geht, muss mit starkem Widerstand eines Teils der Ärzteschaft gerechnet werden. Sie könnten fürchten, dass eine Einmischung in Heilungspläne aus Umweltsicht droht und betonen, dass Ärzte nicht für Umweltfragen zuständig seien. Letztlich steht – das haben empirische Untersuchungen des ISOE gezeigt – hinter dieser Problemabwehr ein Tabu: Es soll nicht darüber gesprochen werden, dass in zahlreichen Praxen zu viel verschrieben wird. Diese Problematik kann tatsächlich nicht aus der Umweltperspektive angegangen werden. Doch decken sich hier die Ziele des Gewässerschutzes mit den ökonomischen Zielen eines sparsamen Umgangs mit Arzneimitteln. Bei jeder Kommunikationsmaßnahme für diese Zielgruppe muss berücksichtigt werden, dass sich die Ärzte von dem, was sie als ‚Dauergesundheitsreform‘ aller Regierungen wahrnehmen, gegängelt fühlen. Sie sind keinesfalls bereit, eine neue Form der Regulierung, diesmal aus Umweltgründen, hinzunehmen. Ganz anders wird das Problem von ‚kritischen Ärzten‘ wie Umweltmedizinern und von Ärzten mit Naturheilschwerpunkt gesehen. Sie interessieren sich für die Problematik, weil sie einen Zusammenhang zwischen Umweltqualität und Gesundheit sehen. Außerdem haben sie Patienten, die an möglichst wenig Medikamentenverschreibungen, dafür aber an einer ‚sprechenden Medizin‘ interessiert sind. Wenn eine Kommunikationsstrategie also auch das schwierige Problem der übermäßigen Verschreibungen angehen will, empfiehlt es sich, die Erfahrungen dieser Mediziner einzubeziehen und zusätzlich auf eine ‚Bottom-up-Strategie‘ abzuzielen. Mit der Umsetzung der strategischen Kommunikation sollte eine Agentur beauftragt werden, die Erfahrungen im ‚Issue Management‘ vorweisen kann. Weiterhin sollte die Agentur Kenntnisse im Social Marketing und der Beeinflussung von Verhalten haben. Alle wichtigen Entscheidungen sollten von einem Konsens-Gremium (Runder Tisch ‚MeriWa‘1) verabschiedet werden, in dem die Ärzteschaft, die Apotheker sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen repräsentiert sind.
Im Rahmen einer Projektarbeit zum Thema Argumentationstheorie im WS 2008/09 haben sich die teilnehmenden Studentinnen und Studenten der Universität zu Köln das Ziel gesetzt, ca. 600 Kommentare zur Frage „Do smoking bans mean a cultural shift for Paris and Berlin?“ des „Have your say“-Forums der BBC auf ihre Argumentationsmuster hin zu analysieren. Die Ausgangsfrage im BBC-Forum richtete sich also nach dem „cultural shift“, also der kulturellen Veränderung, die das Rauchverbot in Kneipen und Cafés für die beiden Metropolen bedeuten könnte. Sehr bald ergab unsere Analyse jedoch, dass dies nicht die Frage war, die innerhalb der Kommentare im Zentrum der Aufmerksamkeit stand: Stattdessen wurde in erster Linie darüber diskutiert, wie das Rauchverbot generell – und zwar nicht nur in den beiden genannten Städten – bewertet werden sollte. Gut zwei Drittel der Beiträge bezogen klar Stellung für oder gegen ein Rauchverbot in der Gastronomie. Für unsere Analyse der Argumentationsmuster haben wir zum einen die klassischen argumentationstheoretisch relevanten Faktoren berücksichtigt wie Fallacies und verdeckte Prämissen. Hinzu kamen dann zwei weitere Arten von Parametern: erstens Faktoren, die in argumentationstheoretischen Abhandlungen eher nur am Rande berücksichtigt werden wie z.B. Evidenztyp und Überzeugungskraft, und zweitens Informationen, die speziell mit der Art des Diskussionsforums bzw. dem Inhalt der Diskussion zu tun haben, wie etwa Selbstauskünfte über das eigene Raucherverhalten.
Die vorliegende Arbeit geht hervor aus dem Hauptseminar „Argumentationstheorie“, das im Wintersemester 2008/09 am Institut für Linguistik der Universität zu Köln unter der Leitung von PD Dr. Leila Behrens abgehalten wurde. Ziel dieses Seminars war es, ausgehend von traditionellen Begriffen der Rhetorik, Dialektik und Logik, in die Terminologie sowie in zentrale Modelle der zeitgenössischen Argumentationsforschung einzuführen. Die dabei erworbenen Kenntnisse sollen im Folgenden bei der Analyse von Beiträgen eines Diskussionsforums im Internet angewendet werden. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „newsforum“ der BBC mit dem Titel „Have Your Say“ (BBC 2008), in dem aktuelle Themen und Nachrichten von Internetnutzern weltweit diskutiert werden können. Im untersuchten Fall behandeln wir die Frage, wie mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar 2008 umzugehen sei: „Should the world recognise an independent Kosovo?“ […]. Zu dieser Fragestellung wurden insgesamt 3195 Beiträge im Forum veröffentlicht, von denen hier 780 ausgewertet werden. Diese folgen chronologisch aufeinander und umfassen den Zeitraum zwischen 7:49 Uhr (mittlere Greenwich-Zeit) und 14:26 Uhr des 17. Februar 2008.
Dieses Arbeitspapier geht aus einem Hauptseminar zur Argumentationstheorie hervor, das [von Leila Behrens] im Wintersemester 2008/09 am Institut für Linguistik der Universität zu Köln gehalten [wurde]. In den beiden Arbeiten in diesem Band (Badtke et al. und Benning et al.) stellen die Studierenden dieses Hauptseminars die Ergebnisse vor, die sie (in zwei parallelen Projektgruppen mit unterschiedlichen Diskussionsgegenständen) bei der empirischen Analyse von Argumentationen in einem Internet-Forum gewonnen haben. Der Gegenstand der Diskussion betraf bei der einen Gruppe (Badtke et al.) die Unabhängigkeit des Kosovo, bei der anderen Gruppe (Benning et al.) die Einführung eines generellen Rauchverbots in europäischen Hauptstädten.
Im ersten Teil wird zunächst die wenige Forschungsliteratur zum Thema Deskriptivität selbst und eng verwandten Themen vorgestellt und besprochen. Daraus soll sich im Anschluss auch eine Definition des Begriffes ergeben, die weit genug gefasst ist, um die übliche Verwendungsweise des Begriffs bei Autoren, die ihn zwar benutzen, aber nicht theoretisch behandeln, zu erfassen, die sich aber andererseits dennoch in klar definierten und nachvollziehbaren Grenzen bewegt. Dabei soll weiterhin deutlich werden, dass es sich bei Deskriptivität um ein prinzipiell in allen Sprachen anzutreffendes Phänomen handelt, dass sich aber die Frequenz deskriptiver Ausdrücke von Sprache zu Sprache stark unterscheiden kann. Dabei werde ich Daten aus ausgewählten Sprachen einbeziehen und eine quantitative Analyse des Ausmaßes, mit dem verschiedene Sprachen von deskriptiven Bildungen Gebrauch machen vorstellen. Der zweite Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit folgender Frage: Wenn jede Sprache zu einem gewissen Grad von deskriptiven Benennungen Gebrauch macht, welche Mechanismen des Sprachwandels gibt es, die die Position einer Sprache auf dieser Skala in die eine oder die andere Richtung verändern können?
Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben in die Aspektologie und die ihr gewidmeten wissenschaftlichen Debatten zunehmend Versuche Einzug gehalten, die mit dem Ziel unternommen wurden und darauf ausgerichtet waren, die Lexik der Verben in den Mittelpunkt des Interesses zu rücken und in der Hoffnung darauf zu durchforsten, darin Hinweise aufzuspüren, die es gestatten, entsprechende verlässliche Rückschlüsse auf das von ihnen gezeitigte Aspektverhalten, d.h. die in dem jeweiligen Fall zutage tretende Art der der Imperfektiv-Perfektiv-Opposition zugrunde liegenden Bedeutung zu ziehen. In dem Bemühen, eine aspektuell relevante Verbklassifikation, d.h. eine solche, die sowohl über die Frage der aspektuellen Paarigkeit von Verben als auch über die semantischen Eigenschaften von Perfektivum und Imperfektivum innerhalb eines Aspektpaares Aufschluss erteilt, zu erstellen, musste man sich zunächst auf die Aufgabe zurückbesinnen, die die Sprache dem Aspekt zubedacht hat und die durch den morphologisch geschiedenen Gegensatz von Imperfektiva und Perfektiva wahrgenommen wird: die - von mir eindeutig ausschließlich in diesem Sinne so genannte - Aspektualität.
Die zielsprachliche Verwendung des Artikels als grammatikalisiertem Mittel der NP-Determination im Deutschen stellt im Zweitspracherwerb besonders für Deutschlernende mit einer artikellosen Muttersprache eine große Schwierigkeit dar. Die vorliegende Arbeit untersucht die NP-Determination auf der Basis eines Spontansprachkorpus, welches Erwerbsdaten einer achtjährigen russischen Deutschlernenden in einer frühen und einer späten Erwerbsphase liefert. Das Ziel der Untersuchung ist, Erkenntnisse über Entwicklungsverlauf, Transferphänomene und insbesondere referenzsemantische und phonologische Determinanten der Artikelwahl zu gewinnen.
Die vorliegende Arbeit ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Hofstedeschen Ansatz. Dabei soll in erster Linie das Werk von Hofstede selbst einer wissenschaftstheoretisch-methodologischen Prüfung unterzogen werden. Bei sehr populären Standardansätzen, die sowohl in der Praxis einen großen Anklang finden als auch in der wissenschaftlichen Gemeinschaft ständig rezipiert und weiterentwickelt werden, bleibt es natürlich nicht aus, dass durch Vereinfachungen oder Uminterpretationen in der Literatur Inkonsistenzen entstehen, die so im Originalwerk nicht enthalten sind. In dieser Arbeit soll es im Wesentlichen nicht um solche Probleme der Hofstedeschen Rezeption gehen. Vielmehr werde ich die Argumentation von Hofstede selbst in seinen eigenen Schriften […] einer detaillierten kritischen Analyse zu unterziehen, um auf diese Weise zu prüfen, ob bestimmte gravierende Probleme schon im Originalwerk angelegt sind.
Eine unübersehbare Menge neuer Anglizismen findet über Fach- und Gruppensprachen Eingang in die deutsche Alltagssprache, in der ein Teil von ihnen inzwischen seinen festen Platz hat. […] Insbesondere in den Bereichen der Lautung und der Schreibung bleibt bei den neueren Entlehnungen oberflächlich eine große Nähe zu gebersprachlichen Strukturen erhalten. Diese Entwicklung wird von einigen Fachleuten und Politikern […] als Indiz für eine schleichende ‚Kolonialisierung’ der deutschen Sprache durch das Englische herangezogen. [...] Dieser Einschätzung widersprechen zahlreiche Organe […] und Autoren […] ausdrücklich. […] Im Kontext dieser Auseinandersetzung ist die vorliegende Arbeit verortet. Ihr Ziel ist es zu zeigen, daß die Sprecher des Deutschen Anglizismen sehr wohl phonologisch, graphematisch und morphologisch in die deutsche Sprache integrieren. Untersuchungsgegenstand sind mehrgliedrige Verben, die aus dem Englischen entlehnt wurden und überwiegend in Fach- und Gruppensprachen und/oder in informellem, vorwiegend mündlichem Text auftreten. Für das Problemfeld der verbalen Wortbildung wird dargelegt, daß morphologische Integration nicht unsystematisch erfolgt, sondern sich an den Flexionsmustern deutscher komplexer Verben orientiert. Der Integrationsgrad der einzelnen Lexeme ist dynamisch und sprecherabhängig.
Außerhalb der indoeuropäischen Sprachen [erfreut sich] [d]ie Kategorie „Adjektiv“ […] einer geringeren Verbreitung als man als Laie vermuten würde, und es zeigen sich in nicht-indoeuropäischen Sprachen von den europäischen Sprachen stark verschiedene Aufteilungen der Welt in Nomina und Verba. Eine bisher nicht beschriebene Verteilung von Konzepten auf Wortarten in der Sprache Guarani, welche hauptsächlich in Paraguay gesprochen wird, ist das Thema dieser Arbeit.
Das Wogeo ist eine austronesische Sprache, die von etwa 1500 Menschen auf den Inseln Vokeo […] und Koil […] gesprochen wird. Da es sich beim Wogeo um eine bislang größtenteils unbeschriebene Sprache handelt, sind zum Verständnis der Ausführungen im Hauptteil dieser Arbeit sowie zur allgemeinen Orientierung einige einleitende Erklärungen nötig. Diese sind von unterschiedlicher Art: Zunächst wird die natürliche Umgebung der beiden Inseln, auf denen die Sprache gesprochen wird, kurz dargestellt. Dann werden die für das Verständnis der soziolinguistischen Lage der Sprache relevanten Aspekte beleuchtet. Zur Orientierung folgt ein kurzer Abriß der Position des Wogeo innerhalb der austronesischen Sprachfamilie. Schließlich leitet eine Darstellung des bisherigen Forschungsstandes über das Wogeo zum Hauptteil der Arbeit über.
Betrachtet man als Sprecher oder Sprecherin des Deutschen die mit '-su' derivierten Verben im Aymara und ihre spanischen Übersetzungen, so fällt auf, daß diese Verben häufig eine Entsprechung in einem deutschen Partikelverb mit 'aus-/heraus-' oder 'auf-' haben, und zwar nicht nur dann, wenn sie Bewegungsvorgänge bezeichnen, sondern auch, wenn keine Direktionalität erkennbar ist. [...] Diese Parallele zwischen '-su' und 'aus-' oder 'auf-' ist frappierend, wenn man bedenkt, dass die beiden Sprachen keinerlei genetische Beziehung haben, und die Annahme liegt nahe, daß hier ein ähnliches kognitives Konzept zugrundeliegt. Um dies genauer beurteilen zu können, ist allerdings mehr Information über '-su' im Aymara nötig. So habe ich mir für die vorliegende Arbeit zum Ziel gesetzt, die Semantik von '-su' im Aymara genauer herauszufinden und herauszuarbeiten, welche Funktionen das Suffix hat. Dabei interessierte mich zum einen, ob sich neben den in den Aymara-Grammatiken beschriebenen Funktionen des Morphems, nämlich der Markierung der Richtung 'nach außen' und des kompletiven Aspekts, noch weitere Funktionen herausarbeiten lassen und wie diese mit der Semantik der jeweiligen Verbwurzel interagieren. Daneben widmete ich mich der Fragestellung, worin der Zusammenhang zwischen den verschiedenen Funktionen des Morphems bestehen könnte.
Die vorliegende Arbeit soll sich mit dem „Zusammenziehen von Wörtern“ beschäftigen, das als typisch für die „Pottsprache“ […] angesehen wird. Dieses Zusammenziehen soll innerhalb der Klitisierungsforschung anhand zweier Fälle untersucht werden. Zum einen sollen reduzierte Formen der Pronomina und zum anderen reduzierte Artikelformen, nämlich die des bestimmten und des unbestimmten Artikels, als Untersuchungsgegenstand dienen. Dieses soll auf einer empirischen Basis, dass heißt auf der Basis von erhobenen und analysierten Sprachdaten, geschehen. Der erste Schritt soll dabei eine Darstellung der hier behandelten Sprachvarietät sein. […] Der zweite Schritt besteht in einer Darstellung der Theorie der Klitisierung […] Nachdem der Hintergrund dieser Arbeit dargestellt worden ist, folgt die eigentliche Analyse. Zunächst wird die Klitisierung von Pronomina untersucht […], dann die von Artikelformen […]. Beide Phänomene werden nacheinander auf ihre Eigenschaften hin untersucht, um dann zum Schluss zu einer Hypothese aus der bisherigen Forschung, nämlich die der flektierten Präpositionen, Stellung zu beziehen […]. Abschließend soll versucht werden die Ergebnisse dieser Arbeit in den Forschungsstand bei der Erforschung von Klitisierung auf der einen Seite und der Varietät Ruhrdeutsch auf der anderen Seite einzuordnen […].
Zur Versprachlichung des Raums in Bildergeschichten deutschsprachiger Vor- und Grundschulkinder
(2002)
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Versprachlichung des Raums in Bildergeschichten deutschsprachiger Vor- und Grundschulkinder. Methodisch fügt sich die Untersuchung in Arbeiten zur Entwicklung der narrativen Kompetenz des Kindes anhand von Bildergeschichten ein, wie sie in neuerer Zeit […] durchgeführt wurden (s. vor allem Berman & Slobin 1994). Hinsichtlich der allgemein-sprachwissenschaftlichen Analyse der Versprachlichung des Raums ist die Arbeit vor allem den typologischen Studien von L. Talmy (1985, 1991) verpflichtet. […] Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Rolle der Versprachlichung räumlicher Beziehungen unter zwei Aspekten zu untersuchen: hinsichtlich der Erstellung kohärenten narrativen Diskurses und hinsichtlich der sprachlichen Mittel, mittels derer die Kinder auf statische und dynamische räumliche Beziehungen referieren. Entsprechend der Dreiteilung der Ich-Jetzt-Hier-Origo stellen räumliche Beziehungen neben der Referenz auf Personen und zeitliche Beziehungen einen der drei Bereiche dar, in denen sich textuelle Kohärenz manifestiert. Bei der Versprachlichung des Raums geht es einerseits um Einführung, Beibehaltung und Verschiebung narrativer Orte und andererseits um statische räumliche Befindlichkeiten gegenüber dynamischen räumlichen Ereignissen. […] Die Arbeit gliedert sich in einen theoretischen und einen empirischen Hauptteil.
In seiner ausführlichen Untersuchung unterschiedlicher philosophischer Ansätze zum Prinzip „Verantwortung“ führt Ludger Heidbrink (2003) aus, dass die Standardtheorie der „Verantwortung“ auf drei Pfeilern beruhe, „dem Subjekt der Verantwortung, dem Objekt der Verantwortung und der Instanz der Verantwortung“ (ebd.: S. 21 f.; Hervorhebung von B. H.). Dabei bezieht er sich auf einige philosophische Ansätze, die Verantwortung in einer mehrstelligen Relation verstehen: Eine Person hat (1) Verantwortung für etwas (2) vor und gegenüber jemandem (3) und wird nach Maßgabe von gewissen Kriterien beurteilt (4) (u. a. Lenk/Maring 1993; Höffe 1993). An dieser Definition wird deutlich, dass es sich bei „Verantwortung“ um ein zutiefst soziales Handlungsprinzip dreht, denn eine Person, die verantwortlich handelt, tritt immer in irgendeiner Form in Interaktion mit ihrer sozialen Umwelt. So kümmern sich beispielsweise Eltern um ihre Kinder; Arbeitsnehmer stellen im Rahmen kollegialer Arbeitsteilung ein Produkt her oder erfüllen eine Dienstleistung für einen Kunden. Selbst wer sich gegenüber einem Tier oder der Natur verantwortlich verhält, erfüllt dabei eine moralische Norm, deren Einhaltung die Gesellschaft von ihm erwartet. Daran wird deutlich, dass eine Person, auch wenn sie sich in ihrem Handeln nicht direkt auf andere Menschen bezieht, gegenüber Personen oder Instanzen die Folgen ihres Verhaltens verantworten muss, was bedeutet, dass sie im Rahmen der Rechenschaftspflicht letztlich auch in eine Interaktion mit anderen Menschen tritt. Nur von mündigen Menschen kann Verantwortung für ihr Handeln erwartet werden. Der intersubjektive Charakter des Verantwortungspostulats lässt normalerweise auch zu, dass sich die beteiligten Personen über die Voraussetzungen verständigen können, unter denen das geforderte Handeln möglich ist oder war. Denn meistens genügt allein der Willen einer Person nicht zur Übernahme von Verantwortung.
Der folgende Aufsatz ist eine geringfügig überarbeitete Version eines Vortrags über das japanische Gesellschaftsrecht anlässlich der im August 2010 veranstalteten Summer School für japanisches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main1. Der Vortrag war nicht nur an Juristen und Studierende der Rechtswissenschaften, sondern auch an Japanologen und Studierende der Japanologie gerichtet, weshalb ich mich bemüht habe, mich möglichst nicht in juristischen Details zu verlieren, sondern eine Einführung in das Wesen des japanischen Gesellschaftsrechts zu geben. In den letzten Jahren gab es im Umfeld japanischer Unternehmen zahlreiche bedeutende gesetzliche Änderungen, und es scheint, als würde sich diese Entwicklung zunehmend beschleunigen. In dieser Lage, in der die täglich neu auftretenden Rechtsfragen schnellstmöglich einer Lösung bedürfen, ist es für die Gelehrten des Gesellschaftsrechts oft schwierig, sich wissenschaftlich mit der substantiellen Dimension dieser Rechtsfragen zu beschäftigen. Auch dieser Aufsatz über das japanische Gesellschaftsrecht ist nur eine Skizze zum Gegenstand meines Forschungsgebietes. Die Darstellung beginnt – zum besseren Verständnis der zugrundeliegenden Systematik vor allem für den deutschen Leserkreis – mit einer knappen Erläuterung der Entsprechungen des deutschen Begriffs „Gesellschaft“ im Japanischen. Auf diese terminologische Klärung folgt ein kurzer Überblick zur Geschichte des japanischen Gesellschaftsrechts bis hin zur Erstellung des japanischen Gesellschaftsgesetzes, da zum Verständnis des heutigen japanischen Gesellschaftsrechts eine gewisse Kenntnis seiner Vorgeschichte höchst wichtig ist. Bereits hier sei der wichtige Punkt erwähnt, dass das historische japanische (Aktien-)Gesellschaftsrecht unter dem starken Einfluss Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika gestaltet wurde, was sich noch gegenwärtig auf das japanische Gesellschaftsgesetz und die Struktur der japanischen Aktiengesellschaften auswirkt. In den weiteren Abschnitten werden diese Besonderheiten des japanischen Gesellschaftsrechts anhand der Struktur der japanischen Aktiengesellschaft illustriert.
Der Text Konstitutive Regeln – normativ oder nicht? Ein Blick auf ihre Rolle in Praktiken geht der Frage nach, ob – und wenn ja, in welcher Weise – konstitutive Regeln normativ sind. Die Herausforderung besteht darin, dass diese Regeln bzw. ihre Befolgung womöglich durchweg in nicht-normativen Begriffen beschrieben werden können – nämlich im Wesentlichen als Erfüllung notwendiger und/oder hinreichender Bedingungen. Natürlich kann man, aus welchen Gründen auch immer, jederzeit fordern, einer konstitutiven Regel Folge zu leisten. Aber damit würde Normativität ‚von außen‘ an solche Regeln herangetragen; in Frage steht aber, ob diese Regeln selbst normativ sind. Für eine derartige ‚interne‘ Normativität spricht sicherlich unser Umgang mit diesen Regeln und auch unser alltägliches Reden über sie. So beschreiben wir in unserer Alltagspraxis etwa das Befolgen von Spielregeln (als Paradebeispiele für konstitutive Regeln) als etwas, das korrekt ist oder getan werden soll – und Abweichungen entsprechend als Verletzungen. Der Überlegungsgang des Textes ist zweigeteilt: In einem ersten Schritt werden einige Arten von konstitutiven Regeln unterschieden. Der systematische Ertrag dieser begrifflichen Überlegungen besteht in dem Vorschlag, dass manche Arten von konstitutiven Regeln ganz problemlos als auch normative Phänomene charakterisierbar sind, andere hingegen nicht. In einem zweiten Schritt wird vor allem zu zeigen versucht, dass einige der wirklichen ‚Problemfälle‘ konstitutiver Regeln zumindest als schwach-normative Regeln beschrieben werden können (im Unterschied zu stark-normativen Phänomenen wie Verpflichtungen oder Verbote). Die ‚schwache Normativität‘ dieser Regeln kommt zum Vorschein, wenn man ihre Rolle in Praktiken betrachtet – insbesondere die Art und Weise, wie sich Akteure in diesen Praktiken unter Berufung auf konstitutive Regeln kritisieren, ohne sich dabei bereits als verpflichtet zu behandeln, diese Regeln zu befolgen.
Im folgenden Beitrag wird zunächst die Entwicklung der personellen Einkommensverteilung in Deutschland zwischen 1993 und 1998 auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) dargestellt. Dabei werden - ähnlich wie in früheren Analysen auf Basis der EVS und des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) - hoch aggregierte Indikatoren berechnet, mit denen die Informationsfülle einer Mikrodatenquelle zu nur einer Zahl bzw. zu einer eindimensionalen relativen Häufigkeitsverteilung verdichtet wird. In einem zweiten Schritt und schwerpunktmäßig wird untersucht, welche Verteilungsstrukturen sich hinter diesen Darstellungen der Gesamtverteilung verbergen.
Grundlage des Artikels ist der Berliner Teil der zweijährigen Studie "Moriana", in der – im ersten Jahr – Wandel der Produktion und Wirtschaftsstruktur, der Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse, der Sozialstruktur und die Rezeption dieser Veränderungen durch Politik, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Forschung und Dritter Sektor untersucht wurden. Im zweiten Jahr wurden die Situation und die Bedürfnisse von selbstständig Beschäftigten genauer betrachtet. Das Forschungsprojekt wurde von dem Institut A.A.STER in Mailand unter der Leitung von Aldo Bonomi koordiniert und in den Städten Berlin (D), Paris (F), Valencia (ES), Mailand (I), Turin (I), Genua (I) und Neapel (I) durchgeführt. Das Projekt arbeitete – vor allem im zweiten Teil – mit dem Ansatz der "aktiven Untersuchung", im Rahmen derer die Betroffenen selbst ihre Situation und Bedürfnisse beschreiben und ihre subjektive Wahrnehmung im Mittelpunkt steht. In Berlin wurden dafür im Jahr 2000 u.a. ausführliche Interviews mit 30 Selbstständigen verschiedener Einkommensstufen sowie unterschiedlichen Qualifikationsgrades geführt, und diesen ein zusätzlich ein Fragebogen mit 100 Fragen vorgelegt. Die Ergebnisse können zwar nicht als repräsentativ bezeichnet werden, zeigen aber eine Tendenz auf.
Vortrag in Linz im KunstRaum Goethestrasse am 25.09.2002 im Rahmen der Reihe ESTABLISH CULTURAL WORKER - Ist die KulturArbeit (oder) Kunst?: Zuerst möchte ich kurz zu dem Moriana Projekt etwas sagen. Es wurde in 7 Städten durchgeführt, und war ein europäisches Forschungsprojekt von einem italienischen Forschungsinstitut. Es ging um die Situation von Kleinstselbstständigen, FreiberuflerInnen etc. Dies mit einem erneuerten Ansatz dessen, was früher einmal Arbeitermituntersuchung hiess, nämlich militante Untersuchung. Das heisst, die Leute die in den Verhältnissen stecken, analysieren selbst ihre Arbeitssituation, versuchen selbst ihre Bedürfnisse zu beschreiben, versuchen selbst diesen Arbeitsprozess zu beschreiben, und werden, durch einen Intervention des/der ForscherIn, versucht in eine bestimmte Richtung zu drängen. Nämlich in die Richtung, für ihre Interessen zumindest zu einer Selbstformulierung zu kommen, wenn nicht gar zu einer Selbstorganisierung. Letzteres hat bei dem Projekt nicht geklappt, oder nur zu ganz kleinen Teilen. ...
Das vorliegende Arbeitspapier analysiert die sich in Westmittelfranken konzentrierende Kunststoff verarbeitende Industrie. Im Mittelpunkt der Analyse stehen die Wertschöpfungsprozesse der Unternehmen und damit verbunden unterschiedliche Interaktionsformen und Vertragsbeziehungen innerhalb der Branche. Die Arbeit diskutiert, ob es sich bei der regionalen Konzentration der Branche um ein sogenanntes Cluster handelt, aus dem Unternehmen Synergien bei der Wertschöpfung und unternehmerische Wettbewerbsvorteile gewinnen können. Die Analyse ist Teil eines Forschungsprojektes zum Thema „Innovationsfinanzierung im Mittelstand“ am Institut für Humangeographie (Abteilung Wirtschaftsgeographie) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt.
Heiner Boehncke beschreibt in seinem kurzen Aufsatz die Entwicklung des Kulturprojekts >Literaturland Hessen<, das mittlerweile zum Begriff geworden ist und über Hessen hinaus für gelungene Kultur-Kooperation steht. Heute handelt es sich bei dem Projekt >Literaturland Hessen< um eine Kooperation des Hessischen Rundfunks mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, dem ADAC Hessen/Thüringen, dem Hessischen Literaturrat und der Kulturstiftung der Sparkassen Hessen/Thüringen.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit Problemen der Messung individueller Wohlfahrt und ihrer Verteilung. Dabei wird versucht, eine Brücke zwischen ökonomischen und soziologischen Ansätzen zu schlagen. In einern ersten Teil werden Probleme der Nutzenmessung diskutiert. Für die Nutzenmessung gibt es weder einen natürlichen Nullpunkt noch eine natürliche Maßeinheit, so daß es deren Bestimmung durch Konventionen bedarf. Selbst die dabei einzubeziehende Palette objektiver und subjektiver Wohlfahrtskomponenten ist nicht vorgegeben. Ausgehend von dem soziologischen Ansatz, sowohl "welfare" als auch "happiness" zu berücksichtigen, wird ein differenziertes Schema wohlfahrtsrelevanter Bedürfnisse erarbeitet, deren Messung teilweise "objektiv unter Annahmen" - dies betrifft alle Besitzbedürfnisse -, überwiegend aber "subjektiv durch Einschätzung" möglich ist (Zugehörigkeitsbedürfnisse, Bedürfnisse nach Selbstverwirklichung, gesellschaftsbezogene Bedürfnisse). Die Bedingtheit empirischer Wohlfahrtsanalysen wird offensichtlich, da die unvermeidlichen normativen Hypothesen einer wissenschaftlichen Beweisführung nicht zugänglich sind. Dies gilt auch, wenn man sich auf die in Geldeinheiten direkt bewertbaren Bedürfnisbefriedigungsmittel beschränkt; denn die daraus resultierende Wohlfahrt hängt von den individuellen Nutzenfunktionen ab. Hinzu kommen Probleme bei der Zusammenfassung von Einkommens-, Vermögens- und Absicherungsindikatoren zu einem individuellen Gesamtwohlfahrtsmaß, um einem eindimensionale Wohlfahrtsverteilung unter allen Gesellschaftsmitgliedern ermitteln zu können. Schließlich bedarf es auch bei der Zurechnung der in einern Haushalt vorhandenen Bedürfnisbefriedigungsmittel auf die einzelnen Haushaltsmitglieder normativer Setzungen, die sich in verschiedenen Äquivalenzskaien niederschlagen. In einem zweiten Teil werden - nach der grundsätzlichen Erörterung von Schwierigkeiten bei der Operationalisierung und Messung von Nutzen - einige Ungleichheitsmaße dargestellt und hinsichtlich ihrer normativen Implikationen diskutiert. Alle Verteilungsindikatoren basieren auf der Philosophie des individualistischen Utilitarismus und gehen von Gleichverteilung als Referenzpunkt aus. Die Frage nach dem Einfluß der Wohlfahrt anderer Gesellschaftsmitglieder auf den individuellen Nutzen bleibt also ebenso ausgeklammert wie die nach einem gerechten Maß an Ungleichheit als Vergleichspunkt zur gegebenen Ungleichheit. Abschließend wird die Entwicklung einiger Verteilungsindikatoren in der Bundesrepublik Deutschland von 1962/63 bis 1988 dargestellt. Dabei zeigt sich eine weitgehende Stabilität der Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen, die allerdings nicht mit der Verteilung individueller Wohlfahrt gleichzusetzen ist.
Gegenstand der Untersuchung ist die Veränderung der Struktur der personellen Einkom-mensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Grundlage der Analyse sind die vom Statistischen Bundesamt erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) der Jahre 1962/63, 1969, 1973, 1978 sowie 1983. Um zwischen Alters-, Perioden- und Ko-horteneffekten differenzieren zu können, wurden die Daten der einzelnen Querschnittser-hebungen verkettet und mit Hilfe der so gebildeten Zeitreihen, sogenannten „Repeated Cross-Section“-Daten (RCS-Daten), die Entwicklung und Strukturveränderungen der Ein-kommen geburtskohortenspezifisch untersucht. Es zeigt sich, daß die Struktur der Einkommen während der jeweiligen Zeit der Erwerbstätigkeit, d. h. bis zum 60. Lebensjahr, relativ beständig bleibt. Erst der Übergang in die Nacherwerbsphase führt zu einem Bedeutungswandel: die „Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen“ werden zu einer relevanten Einkunftsart. Verursacht wird dies vor allem durch Leistungen aus staatlichen Alterssicherungssystemen. Eine analoge Zunahme der Bedeutung von „Einkünften aus Vermögen“ im Alter, wie sie z. T. in der ökonomischen Theorie sowie von Sozialpolitikern unterstellt wird, kann nicht bestätigt werden. Zusätzlich zu den, getrennt für die Ein- und Zweipersonenhaushalte durchgeführten Analysen wurde ein Vergleich der Wohlstandspositionen zwischen diesen beiden Haushaltsgrößen mittels Äquivalenzeinkommenswerten vorgenommen. Als grundlegendes Resultat ergibt sich, daß die Zweipersonenhaushalte im Hinblick auf die „ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen“ grundsätzlich eine höhere Position als die Einpersonenhaushalte innehaben. Darüber hinaus wurden ansatzweise die mit einer Haushaltsänderung einhergehenden Einkommensveränderungen untersucht. Hierbei zeigt sich, daß der Übergang von einem „Zweipersonen-Durchschnittshaushalt“ mit einer männlichen Bezugsperson zu einem „Einpersonen-Durchschnittshaushalt“ mit einer verwitweten Frau als Bezugsperson zu einer erheblichen Verringerung der Wohlstandsposition der verwitweten Frau führt.
Wie können nun die vielfältigen Ergebnisse zur Einkommens- und Vermögensverteilung im Hinblick auf die Frage, ob es eine soziale Polarisierungstendenz gibt, zusammengefaßt werden? Angesichts des unklaren Begriffs der Polarisierung und der begrenzten Aussagekraft des Datenmaterials ist dies schwierig, zumal die empirische Analyse nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch neue Fragen aufgeworfen hat und die vorliegenden Daten nicht sehr zeitnah sind. Trotz aller Einschränkungen lassen sich aber vielfältige Anzeichen einer Auseinanderentwicklung der Lebensverhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen feststellen. Diese äußern sich weniger in zusammenfassenden Verteilungsmaßen wie beispielsweise dem Gini-Koeffizienten als vielmehr in disaggregierten Betrachtungsweisen. So hat in Westdeutschland zwischen 1978 und 1993 sowohl der Bevölkerungsanteil, der in relativer Einkommensarmut lebt, als auch der Anteil der Reichen zugenommen. Dies könnte man als Polarisierungstendenz bezeichnen, wenn man Polarisierung allgemein als Prozeß der Herausbildung bzw. Vergrößerung von zwei weit auseinanderliegenden Einkommensgruppen versteht.32 Von der zunehmenden relativen Verarmung sind hauptsächlich Arbeitslosenhaushalte sowie Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen, steigende gruppenspezifische Reichtumsquoten sind vorwiegend bei Selbständigen-, Angestellten- und Beamtenhaushalten sowie bei Paaren ohne Kinder zu beobachten. Die Gruppen der Alleinstehenden sind sehr heterogen, da sich hier sowohl überdurchschnittliche Armuts- als auch - mit Ausnahme der alleinstehenden älteren Frauen - überdurchschnittliche Reichtumsquoten zeigen; die Armutsquoten der jüngeren Alleinstehenden, insbesondere der Frauen, sind im Beobachtungszeitraum aber drastisch gestiegen, die Reichtumsquoten bei allen Alleinstehenden tendenziell gesunken. Neben diesen Tendenzen beinhaltet das nach wie vor starke West-Ost-Gefälle im Lebensstandard ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Spannungs- und Spaltungspotential. Die große Ungleichheit in der Einkommensverteilung wird von der Vermögensverteilung bei weitem übertroffen. Wenn man sich auf das Nettogrund- und Nettogeldvermögen (ausschließlich Zeitwerte der Kapitalversicherungsguthaben) beschränkt, verfügten 1988 die obersten 10% der Haushalte über fast die Hälfte des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte der Haushalte weniger als 4% des Gesamtvermögens besaß. Diese krassen Gegensätze zeigen sich, obwohl die reichsten Haushalte in der Datenbasis nicht erfaßt sind. Für die Entwicklung der Konzentration der Vermögen zeigt sich im Zeitablauf keine eindeutige Tendenz. Die Ergebnisse für einzelne Jahre sind wegen unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen nicht unmittelbar vergleichbar, die Erfassung des Vermögens ist generell unvollständig. In der Literatur wird eher von einer zunehmenden denn von einer abnehmenden Konzentration ausgegangen. Die bisher vorliegenden empirischen Verteilungsergebnisse decken allenfalls den Zeitraum bis 1993 ab. Seither hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation aber deutlich verschlechtert. Die andauernden Arbeitsmarktprobleme und Kürzungen im Sozialleistungsbereich einerseits sowie "explodierende" Aktienkurse andererseits bergen zunehmende Gefahren einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft. Es ist zu befürchten, daß unstetige Erwerbsverläufe mit der Folge unzureichender Sozialversicherungsansprüche künftig noch häufiger vorkommen werden und daß die Ungleichheit der Arbeitnehmereinkommen - auch durch die beobachtbare Zunahme untertariflicher Bezahlungen - steigen wird mit der Folge einer weiteren Verarmung insbesondere von Familien mit Kindern. Hinzu kommt, daß die von längerer Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte ihre Vermögensbestände aufzehren müssen oder sich gar verschulden, so daß ein Wiederaufstieg deutlich erschwert wird und auch die Vermögensverteilung noch ungleichmäßiger werden dürfte. Der Verteilungskonflikt wird sich darüber hinaus durch die in Gegenwart und Zukunft zu erwartenden Vererbungsvorgänge verschärfen. Hiervon profitieren nicht alle Haushalte gleichermaßen. Aufgrund sinkender Kinderzahlen ist mit einer Kumulierung von Vermögenswerten zu rechnen.33 Die in einigen politischen Kreisen befürwortete stärkere Einbeziehung der privaten Vermögensbestände zur Risikovorsorge, insbesondere für das Alter, ist angesichts der starken Vermögenskonzentration für den größten Teil der Bevölkerung wohl kaum eine realistische Alternative.
Die fragmentierte Verrechtlichung des internationalen Raums, die Proliferation von Regelungsarrangements jenseits des Staates und die Diffusion globaler Normen sowie die daraus resultierenden Geltungs-, Kompetenz- und Autoritätskonflikte sind seit geraumer Zeit ein in der sozialwissenschaftlichen Literatur viel diskutiertes Phänomen. Überlappungen von nationalen Regierungssystemen und von im Völkerrecht verankerten klassischen internationalen Regimen existieren seit der Schaffung des Westfälischen Staatensystems.In jüngerer Zeit verstärkte sich der Pluralismus normativer Ordnungen jedoch global durch neuartige Typen von Regelungsarrangements jenseits des Staates. Auch unter den zwischenstaatlich geschaffenen internationalen Institutionen finden sich solche, die autonome Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zugesprochen bekommen haben und diese als Akteure mit eigener Subjektivität ausüben. Hinzu kommt eine immer stärkere Aufnahme von „behind the border issues“ in den Aufgabenkatalog dieser Regime und Organisationen (Zürn 2004). Diese Entwicklungen führen zu einem neuen Grad an Kontestation und Umstrittenheit globaler normativer Ordnungen. Weder die Herstellung einer einheitlichen globalen normativen Ordnung noch eine Re-Nationalisierung des Rechts erscheinen heute als realistische Zukunftsprognosen. Umso wichtiger ist es daher, sich mit den Auswirkungen dieses Pluralismus’ normativer Ordnungen zu beschäftigen.
Markt- und wettbewerbsorientierte Reformstrategien in den Krankenhaussystemen zahlreicher Industrieländer haben Befürchtungen vor einer kommerzialisierten Krankenhausversorgung hervorgebracht. Dieser Beitrag unterbreitet einen analytischen Interpretationsrahmen zur Erklärung der internationalen Verbreitung dieser Reformstrategien und versucht die behaupteten negativen Effekte von Kommerzialisierungsprozessen auf Versorgungsqualität und Zugänglichkeit zu untersuchen. Gestützt auf einen Vergleich eines idealtypischen Kommerzialisierungsmodells mit dem institutionellen und organisatorischen Wandel im deutschen Krankenhaussystem kommt der Beitrag zu dem Schluss, dass Kommerzialisierungsprozesse in der Krankenhausversorgung bislang noch begrenzt sind. Obwohl ein markt- und wettbewerbsbasierter Umbau der Governancestrukturen zu beobachten ist und Krankenhäuser zu einer Kommerzialisierungsstrategie gedrängt werden, lässt sich aufgrund einer unzureichenden Daten- und Forschungslage bislang nicht empirisch feststellen, ob die Kommerzialisierungsprozesse zu einer Verschlechterung der Qualität und Zugänglichkeit der Krankenhausversorgung geführt haben.
Zusammenfassung - Das Kernanliegen des KredReorgG –die Internalisierung des systemischen Risikos in den Entscheidungsprozess und die Verantwortlichkeit von Bankeignern und –gläubigern – wird im Wesentlichen erreicht. - Die Wirksamkeit des Gesetzes steht und fällt mit der Möglichkeit, jede Bank in systemisch relevante (zu rettende) und systemisch nicht-relevante (abzuwickelnde) Teile zu zerlegen. Dieser Ansatz ist Ziel führend und international „state of the art“ (Bsp. UK). - Unsere Hauptkritik: Um die o.g. Wirksamkeit des Gesetzes überhaupt zu ermöglichen (und eine Unterlaufung der Gesetzesintention zu verhindern), bedarf es einer zusätzlichen und zwingenden Vorgabe, dass jede Bank eine Mindestmenge an Anleihen außerhalb des Kern-Finanzsektors dauerhaft platzieren muss, und dass diese Anleihen zu keinem Zeitpunkt von Banken erworben werden dürfen. - Um dies zu erreichen sind die Anlagevorschriften für Kapitalsammelstellen (Lebensversicherer, Pensionsfonds) und für Banken entsprechend zu ändern bzw. zu verschärfen. - Weitere Kritikpunkte betreffen die vermutete geringe Bedeutung der freiwilligen Verfahren (Sanierung und Reorganisation) und die Gestaltung der Sonderabgabe und der Restrukturierungsfonds.
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.