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In der vorliegenden Studie wurde die Erfolgsrate der intrauterinen Insemination im Hinblick auf die andrologischen Parameter analysiert. Der praktische Teil dieser Arbeit bestand darin, einen Fragebogen mit allen interessierenden Merkmalen zu erstellen. Anschließend wurden die Patientendaten aller im Jahre 2003 mittels intrauteriner Insemination in der Frauenklinik der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main behandelter Paare, anhand des erstellten Fragebogens erfasst. Die zusammengetragenen Daten wurden in einer Excel-Datentabelle ausgewertet und anschließend anhand des Chi-Quadrat-Vierfeldertests auf ihre statistische Signifikanz hin überprüft. Das Nichtschwangerenkollektiv, welches sich aus 197 Paaren zusammensetzte, wurde mit dem Schwangerenkollektiv, bestehend aus 35 Paaren, verglichen. Insgesamt wurden 475 Behandlungszyklen durchgeführt. Es kam insgesamt zu 36 Schwangerschaften (2 Schwangerschaften davon bei einem Paar nach Abort in der ersten Schwangerschaft), woraus eine Schwangerschaftsrate von 15,5 % resultiert und eine Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft pro Behandlungszyklus 7,6 % errechnet wurde. Als die wichtigsten prognostischen Faktoren haben sich folgende Parameter herausgestellt. Erstens die Anzahl an schnell progressiven Spermien im Ejakulat. Es sollten mindestens 1 Million sein, sind weniger als 1 Millionen schnell progressiver Spermien vorhanden, kann mittels intrauteriner Insemination zwar eine Schwangerschaft erzielt werden, jedoch ist die Erfolgsaussicht deutlich geringer. Zweitens der Grad der Teratozoospermie. Eine moderate Teratozoospermie zeigte ein gutes Outcome bei der intrauterinen Insemination, wohingegen bei Paaren mit einer schweren Teratozoospermie die intrauterine Insemination kritisch betrachtet werden muss. In dieser Studie lag die Grenze bei 6 % Normalformen. Paaren mit mindestens 6 % Normalformen im Ejakulat kann zu einer intrauterinen Insemination geraten werden. Somit lässt sich zusammenfassend aus dieser Studie schlussfolgern, dass die intrauterine Insemination als eine im Vergleich zur IVF und ICSI relativ gering invasive und kostengünstige Methode bei moderater andrologischer Sterilität immer noch als Behandlung der ersten Wahl in Betracht kommt. Bei einer schweren männlichen Sterilität sollte die Indikation strenger gestellt werden und Alternativmethoden, wie z. B. die ICSI, als primäre Behandlungsoption zum Einsatz kommen.
Einleitung: Die allgemeine Häufigkeit der Hernien liegt bei 2 bis 4% der Bevölkerung, wobei etwa 75% Leistenhernien sind. Ziel dieser Studie war die Beschreibung der Morbidität nach standardisierter modifizierter Operation nach Lichtenstein mit Verwendung eines selbsthaftenden Netzes. Der Vergleich dieses Kollektivs mit Daten aus der Literatur, in welchen zur Behandlung einer Leistenhernie die herkömmliche Technik nach Lichtenstein angewandt wurde, stellte das sekundäre Studienziel dar. Material und Methoden: Ein von Juli 2007 bis Dezember 2007 therapiertes Patientengut aus 100 Männern und 11 Frauen des Herz-Jesu-Krankenhauses in Fulda wurde detailliert retrospektiv aufgearbeitet und mit den Ergebnissen anderer Arbeitsgruppen verglichen. Die Patienten wurden einmal nach sechs sowie ein weiteres Mal nach 12 Monaten einbestellt, untersucht und mittels standardisiertem Fragebogen zu ihrem postoperativen Verlauf befragt. Die Altersgrenzen zum Zeitpunkt der operativen Versorgung lagen bei 20 und 91 Jahren, der Altersmedian betrug 59. Die Operation nach Lichtenstein ist eines der bevorzugten Verfahren in der Leistenhernienchirurgie. Ergebnisse: Intraoperativ wurde bei 88 Patienten (79,3 %) der Nervus genitofemoralis geschont, bei 23 Patienten (20,7 %) wurde er durchtrennt. Die postoperativen Komplikationen wurden im eigenen Kollektiv unterteilt nach perioperativen (in den ersten 7 Tagen postoperativ), frühen (7. bis 28. Tag postoperativ) und späten Komplikationen (28. Tag bis 12. Monat postoperativ) erfasst. Nur bei einem Patienten kam es auf Grund eines behandlungspflichtigen Hämatoms zu einer unmittelbaren Komplikation. Kein Patient beklagte eine frühe Komplikation, jedoch kam es bei fünf Patienten zu späten Komplikationen. Vier Patienten klagten über ein Rezidiv. Die Diagnose Nervenkompressionssyndrom wurde bei insgesamt drei Patienten gestellt. Die Verbindung zu einer Durchtrennung des Nervus genitofemoralis konnte bei einem Patienten hergestellt werden. Der Median der Operationsdauer lag bei 35 Minuten. Durchschnitt (Mittelwert) betrug die Krankenhausverweildauer 2,2 Tage. Kein Patient verstarb im postoperativen Verlauf. Schlussfolgerung: Die in dieser Arbeit beschriebene modifizierte Lichtenstein-Technik ist eine Innovation der Hernienchirurgie. Der Einsatz eines teilresorbierbaren und selbstfixierenden Zweikomponenten-Maschengewebe aus monofilem Polypropylen und Polylaktatsäure stellt eine kleine Revolution der operativen Versorgung von Leistenhernien dar. Die ersten Ergebnisse zeigen im Vergleich mit Literaturangaben, dass insgesamt mit einer ähnlichen perioperativen Komplikationsrate zu rechnen ist. Momentan liegen erst Einjahreszahlen vor, daher muss auf eine abschließende Beurteilung, vor allem der postoperativen Schmerzsymptomatik sowie Rezidivrate, zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden. Erfreulich ist das Fehlen von intraoperativen Komplikationen im eigenen Krankengut. Auch erscheint eine deutliche Reduktion der Operationsdauer bei mit der Technik vertrauten Operateuren möglich zu sein. Eine statistisch signifikante Reduktion der Rezidivhäufigkeit nach Lichtenstein-Eingriff konnte durch die neue Technik noch nicht beobachtet werden. Zur Zeit sind die in der Literatur beschriebenen Rezidivraten noch auf einem ähnlichen Niveau. Abschließend zeigt die Beurteilung der selbst erhobenen Daten und ihr Vergleich mit den angeführten Studien, dass der Einsatz eines selbsthaftenden Netzes bedenkenlos als Alternative zur Fixierung mittels Fibrinkleber, Naht- oder Klammermaterial empfohlen werden kann.
Patienten, die sich einer Bypassoperation am offenen Herzen unterziehen erleiden häufig kognitive Beeinträchtigungen durch Mikroembolien, insbesondere ausgelöst durch Luft. Ins Operationsfeld eingeleitetes Kohlendioxid soll durch seine physikalischen Eigenschaften protektiv auf die kognitiven Funktionen wirken. In die Studie waren 69 Patienten eingeschlossen, die sich jeweils einer aortokoronaren Bypassoperation unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine unterzogen. Es erfolgte randomisiert die Einteilung in eine Kontrollgruppe und eine protegierte Gruppe. Am ersten präoperativen und am fünften postoperativen Tag wurde jeweils eine Testbatterie aus sechs verschiedenen Einzeltest mit den Patienten durchgeführt. Als neurokognitives Defizit wurde eine Verschlechterung der Ergebnisse um mindestens 20% im Vergleich zu den präoperativen Werten in zwei oder mehr Einzeltests definiert. Intraoperativ wurde durch einen Zweikanal-Ultraschall-Mikroblasendetektor, der in den Kreislauf der Herz-Lungen-Maschine eingeschaltet war, ein Monitoring von Größe und Anzahl der entstehenden Gasblasen durchgeführt. Die Gruppen wiesen bezüglich der klinischen Parameter keine signifikant unterschiedlichen Werte auf. Der einzig signifikante Unterschied in den gemessenen Werten der Mikrobubbles ist eine Reduktion der Gasblasen zwischen Kanal I und Kanal II in beiden Gruppen. Dies beweist das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit des arteriellen Filters. Jedoch lässt sich ein Trend zur Verringerung von Blasenanzahl und Blasenvolumen unter Verwendung von CO2 erkennen. Die neurokognitiven Tests konnten keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen ausmachen. Somit war kein signifikanter Vorteil für die aortokoronare Bypassoperation unter Protektion durch CO2 auszumachen. Der Neuroscore als Instrument zur Objektivierung eines neurokognitiven Defizits ist diskussionsbedürftig. Da Studien, z. B. im Bereich der minimalinvasiven Chirurgie, den Vorteil von CO2 belegen ist die Anwendung zur Protektion weiter zu empfehlen Jedoch fehlt der endgültige Beweis für den Benefit speziell bei der aortokoronaren Bypassoperation.
Die menschliche Kommunikation von Angesicht zu Angesicht findet hauptsächlich auf audiovisueller Ebene statt. Normalerweise liefert der Gesprächspartner sowohl visuelle als auch auditorische Information. Es ist einfacher jemanden zu verstehen, wenn ein visueller Eingang vorliegt, weil visuelle Signale wie Mund- oder Zungenbewegungen komplementäre Informationen zum auditorischen Eingang liefern. In dieser Studie wurden die Hypothesen aufgestellt, dass (I) sowohl die Spracherkennung als auch die Stimmenerkennung bei fehlendem visuellem Eingang durch Zugriff auf visuelle Sprecher-spezifische Informationen optimiert werden kann und, dass (11) diese Optimierung auf Gehirnarealen für die visuelle Gesichtsverarbeitung beruht. Diesen Hypothesen wurde mit Hilfe von Verhaltenstests und der funktionellen Bildgebung in zwei Gruppen nachgegangen: Probanden mit einer mangelnden Fähigkeit, Gesichter zu erkennen (Prosopagnosie), und entsprechende Kontrollprobanden. Die Ergebnisse zeigten, dass das Beobachten einer bestimmten Person beim Reden für 2 min die darauffolgende rein auditorische Spracherkennung sowie die Stimmenerkennung verbessert. Bei beiden Gruppen, sowohl bei den Prosopagnostikern als auch bei den Kontrollprobanden, konnten die verbesserten Verhaltensdaten beim Erkennen des Sprachinhalts auf ein Areal zurückgeführt werden, das für die Verarbeitung von Gesichtsbewegungen zuständig ist. Bessere Verhaltensdaten bei der Stimmenerkennung konnten nur bei den Kontrollprobanden nachgewiesen werden, was auf einem Areal beruht, das der Verarbeitung der Gesichtserkennung zugeordnet wird. Diese Befunde stellen gängige unisensorische Modelle der Sprachverarbeitung infrage, da hier gezeigt werden konnte, dass das Gehirn selbst bei der rein auditorischen Spracherkennung auf zuvor gelernte audiovisuelle Zusammenhänge zurückgreift um die Kommunikation zu optimieren. Das legt die Möglichkeit nahe, dass dieser Optimierung Sprecher-spezifische audiovisuelle interne Modelle zugrunde liegen, welche benutzt werden, um ein sprechendes Gesicht zu simulieren.
Hintergrund: Träger eines bestimmten Haplotyps des Gens der GTP Cyclohydrolase (GCH1) gaben im Anschluss an eine Diskektomie nach chronischer lumbaler Radikulopathie weniger Schmerzen an und hatten in experimentellen Schmerzmessungen höhere Schmerzschwellen. Die ex-vivo GCH1-Hochregulierung und BH4-Produktion nach Forskolinstimulierung war reduziert, während die Grundwerte der BH4-Konzentration nicht verändert waren. Diese Beobachtungen legen nahe, dass der Haplotyp hauptsächlich Veränderungen zeigt, wenn das GCH1-System provoziert wird. Diese Studie zielt darauf ab, (1) diese Hypothese zu testen und (2) die schmerzprotektiven Eigenschaften, die diesem Haplotyp zuvor zugeschrieben wurden in unabhängigen Rahmen zu reproduzieren. Methodik: Hierzu wurden experimentelle Schmerzmodelle mit Sensitisierung (lokale Hautentzündung, topische Capsaicinapplikation) und ohne Sensitisierung (punktuell-mechanischer Druck, stumpfer Druck, thermischer und elektrischer Schmerz) an 10 homozygoten Trägern und 22 homozygoten Nichtträgern des angeblich schmerzprotektiven GCH1-Haplotyps durchgeführt. GCH1-, iNOS-Hochregulierung und BH4-Produktion wurden ex-vivo in Leukozyten nach LPS-Stimulation für 24 Stunden ermittelt. Ergebnisse: Träger dieses GCH1-Haplotyps hatten höhere Schmerzschwellen für punktuell-mechanischen Druck (von Frey Haare) im Anschluss an eine lokale Hautentzündung (18.1 ± 11.3 vs. 9 ± 2.8 g; p = 0.005) und im kleineren Rahmen für thermischen Schmerz nach Hyperalgesieinduktion durch Capsaicincreme (35.2 ± 0.9 vs. 36.6 ± 2.4 _C; p = 0.026). Dem hingegen konnten bei den Schmerzmodellen ohne Sensitisierung keine genotypabhängigen Effekte beobachtet werden. GCH1-, BH4 und iNOS-Hochregulierung in Leukozyten nach 24-stündiger LPS-Stimulation waren vermindert bei Trägern des GCH1-Haplotyps, woraus sich schließen lässt, dass sich die Genotypgruppen im Hinblick auf die Regulationsvorgänge im Biopterinstoffwechsel unterscheiden. Schlussfolgerung: Diese Studie bestätigt die vorherigen Befunde, dass eine verminderte GCH1-Funktion oder GCH1-Induzierbarkeit als Folge von genetischen Polymorphismen einen schmerzprotektiven Effekt mit sich bringt. Als Erweiterung der Vorresultate zeigt diese Arbeit, dass sich der schmerzprotektive Effekt vorzugsweise in Schmerzmodellen mit Sensitisierung ausprägt. Dies legt eine besondere Rolle von BH4 bei spezifischen Schmerzprozessen nahe.
Gemeinsam ist den Autoimmunendokrinopathien, dass genetische Faktoren als auch Umweltfaktoren für die Ätiologie von Bedeutung sind. Das Vererbungsschema dieser genetischen Prädispositionsfaktoren ist komplex und schließt mehrere Kandidatengene ein. Besonders die HLA-Gene wurden eingehend in den letzten Jahren untersucht. Sie stellen einen wichtigen Risikofaktor für die Entstehung von Autoimmunendokrinopathien dar. Allerdings ist für keinen der bekannten Autoimmunendokrionopathien die genetische Prädisposition, die durch die HLA-Region vermittelt wird, weder ausreichend noch notwendig für die Entwicklung der Erkrankung. So nehmen weitere Kandidatengene eine bedeutende Rolle in der Entstehung von Autoimmunendokrinopathien ein. In den letzten Jahren haben Studien gezeigt, dass diejenigen Mechanismen des Immunsystems, die zur Erhaltung der peripheren T-Zell-Toleranz beitragen, essentiell für die Kontrolle von autoreaktiven T-Zellen sind. Die Elimination bzw. die Störung solcher Mechanismen kann somit in einer Autoimmunerkrankung münden. Folglich sind Gene, die Einfluss auf diese Mechanismen der peripheren Toleranz ausüben, eindeutige Prädispositionsfaktoren für die Entstehung von Autoimmunerkrankungen. CTLA-4 ist ein essentielles inhibitorisches Regulatormolekül für T-Zellen. In vivo- und In vitro- Untersuchungen haben gezeigt, dass CTLA-4 eine bedeutende Rolle in der Regulation von Selbsttoleranz einnimmt. Damit ist CTLA-4 ein entscheidendes Suspezeptibilitätsgen für Autoimmunität im Allgemeinen und könnte insbesondere für die T-Zell-vermittelten Autoimmunendokrinopathien bedeutend sein. Im Rahmen dieser Arbeit wurde nach einem Zusammenhang dieses Genortes mit Typ 1 Diabetes mellitus, Morbus Addison, Hashimoto-Thyreoiditis und Morbus Basedow in der kaukasischen Bevölkerung geforscht. Bei der Suche nach einer Assoziation zwischen CTLA-4 Polymorphismen und Typ 1 Diabetes mellitus zeigt sich eine signifikante Assoziation des -MH30 C/G - und -1661 A/G - Polymorphismus sowie des +49 A/G Exon 1- Polymorphismus des CTLA-4 Gens mit Typ 1 Diabetes mellitus. Beim Polymorphismus –MH30 C/G des CTLA-4 Gen zeigt sich ein signifikant gehäuftes Auftreten des Allels „G“ bei Patienten, die an Typ 1 Diabetes mellitus erkrankt sind. Dabei vermittelt das Allel „G“ bei der Allelfrequenzanalyse - wie auch bei der Genotypenanalyse ein signifikant erhöhtes Diabetes-Risiko. Das Allel „C“ hingegen ist signifikant seltener an Patienten und scheint somit eher protektiv gegen Typ 1 Diabetes mellitus zu wirken. Bei der Untersuchung des -1661 A/G Polymorphismus des CTLA-4 Gens bei Patienten mit Typ 1 Diabetes mellitus zeigt sich das Allel „A“ als krankheitsprädisponierend. Beim +49 A/G Polymorphismus führt die Substitution von Adenin zu Guanin an Position 49 des Exon 1 zu eine Threonin (Thr) /Alanin (Ala) Substitution am Kodon 17 der Signalpeptidsequenz. Die Untersuchung des +49 A/G Polymorphismus in der deutschen Population verdeutlicht, dass der Genotyp „G/G“ sowie das Allel „G“ (Alanin) krankheitsprädisponierend sind. Das Allel „A“ hat eine protektive Wirkung und tritt gehäuft in der Kontrollgruppe auf. Der – 319 – Promotorpolymorphismus zeigt keine Assoziation mit Typ 1 Diabetes mellitus. Die Haplotypanalyse -MH30/-1661 zeigt, dass der Haplotyp „CG“ bei Typ 1 Diabetes mellitus signifikant häufiger auftritt als in der Kontrollgruppe. Der Haplotyp –MH30G/- 1661G hat eine protektive Wirkung. Weiterhin vermittelt der Haplotyp -318/+49G ein erhöhtes Diabetes-Risiko, während der Haplotyp „C/A“ protektiv wirkt. Des Weiteren wurde die Assoziation der oben genannten vier Polymorphismen im CTLA-4 Gen mit der Autoimmunerkrankung Morbus Addison, untersucht. Beim - 1661A/G-Polymorphismus zeigt sich eine signifikant erhöhte Frequenz des Genotyp „A/A“ bei Patienten mit Morbus Addison. Der Genotyp „G/G“ sowie das Allel „G“ des Exon 1- Polymorphismus sind häufiger bei Patienten mit Morbus Addison als bei den Kontrollen und vermitteln somit ein erhöhtes Risiko an Morbus Addison zu erkranken. Im Gegensatz hierzu hat das Allel „A“ eine protektive Wirkung und tritt gehäuft in der Kontrollgruppe auf. Der –MH30 – Polymorphismus und der Promotorpolymorphismus des CTLA-4 Gen zeigen keine relevanten Assoziationen mit Morbus Addison in der deutschen Population. Die Haplotypanalyse der -319 und +49 Polymorphismen zeigt, dass der Haplotyp „C/A“ eine protektive Wirkung hat und daher das Risiko an Morbus Addison zu erkranken, senkt. Der Haplotyp – 319C/+49G birgt dagegen ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Bei Hashimoto-Thyreoiditis zeigte sich, dass der –MH30 C/G-Polymorphismus mit der Erkrankung assoziiert ist. Im Gegensatz zu den Ergebnissen bei Typ 1 Diabetes mellitus zeigt sich das Allel „C“ als krankheitsprädisponierend. Der Genotyp „C/C“ ist signifikant häufiger im Patientenkollektiv als in der Kontrollgruppe. Das Allel „G“ am Genort CTLA-4 –MH30 wirkt dagegen protekiv. Beim -1661 A/G – Polymorphismus treten beide homozygote Genotypen „A/A“ und „G/G“ im Patientenkollektiv häufiger auf als in der Kontrollgruppe. Der heterozygote Genotyp hingegen „A/G“ ist signifikant seltener in der Patientengruppe zu finden als in der Kontrollgruppe und hat somit eine protektive Wirkung. Die Untersuchung des -319 C/T – und des +49 A/G –Polymorphismus zeigt keine Assoziation mit Hashimoto – Thyreoiditis. Die Haplotypanalyse - MH30 / CTLA-4 – 1661 zeigt, dass die Haplotypen „CG“ und „GG“ eine krankheitsprädisponierende Wirkung haben und gehäuft im Patientenkollektiv auftreten als in der Kontrollgruppe. Der Haplotyp -319/ +49 weist bei Patienten mit Hashimoto- Thyreoiditis keine Assoziation auf. Analog zu den anderen oben aufgeführten Autoimmunendokrinopathien wurden auch vier CTLA-4 Polymorphismen auf ihre Korrelation mit Morbus Basedow hin untersucht. Es konnte hier gezeigt werden, dass die untersuchten Polymorphismen keinen wesentlichen Beitrag zur Vermittelung des genetischen Risikos für Morbus Basedow leisten. Die Korrelationsuntersuchung der Polymorphismen zeigte auch keine Assoziation der Haplotypen mit Morbus Basedow. Dies schließt jedoch das CTLA-4 Gen als ein Suspezeptibilitätsgen für Morbus Basedow nicht aus, zumal Assoziationen mit weiteren in dieser Arbeit nicht untersuchten CTLA-4 Polymorphismen bestehen können. Zusammengefasst wird durch die Untersuchung dieser Doktorarbeit die These unterstützt, dass das CTLA-4 Gen eine wichtige Rolle in der Entstehung der Autoimmunendokrinopathien einnimmt. Die hier untersuchten Polymorphismen des CTLA-4 Gens sind prädisponierende Faktoren für Autoimmunendokrinopathien, insbesondere für Typ 1 Diabetes mellitus, Morbus Addison und Hashimoto-Thyreoiditis.
Laut BQS (Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung) nimmt die Anzahl der durchgeführten Hüftendoprothesenerstimplantationen kontinuierlich zu (2006: 146.853; 2008: 157.350), bedingt nicht zuletzt durch die demographische Entwicklung (zunehmende Alterung der Gesellschaft). Die auftretenden Komplikationen nach solchen Operationen legen es nahe, an einer weiteren Optimierung des Behandlungsverfahrens zu arbeiten. Dabei wurde bisher kaum untersucht, inwieweit bei einer Hüftprothesenimplantation das Rotationsprofil der unteren Extremität die Prothesenauswahl bzw. die Prothesengestalt beeinflussen sollte. Das Resultat der Messung anthropometrischer Rotationsverhältnisse durch Bestimmung des Antetorsionswinkels (AT oder ATWinkel) und Unterschenkelrotationswinkels (UR oder UR-Winkel) an der unteren Extremität und deren Inbezugsetzung zueinander wird in dieser Studie „Rotationsprofil“ genannt. Ein solches Rotationsprofil wird allerdings in der CT-basierten Individualendoprothetik des Hüftgelenks routinemäßig erhoben und sein Ergebnis in die Prothesenrekonstruktion oder -auswahl eingearbeitet. Der Grund für diese Vorgehensweise liegt in der Überlegung, dass es – bei einer wie üblich vorgenommenen Ausrichtung z. B. einer Geradschaftprothese an der Kniekondylenebene – unter Umständen postoperativ zu einer tatsächlichen Retrotorsion bzw. zu Einschränkungen des Bewegungsumfangs im Hüftgelenk kommen kann. Theoretisch ist in extremen Fällen nicht nur eine Luxation des Hüftkopfs vorstellbar, sondern auch eine mittelfristig induzierte Lockerung der Prothese, bedingt durch eine suboptimale Anpassung des ATWinkels im Rahmen der Planung des Prothesendesigns, und damit eine veränderte Krafteinleitung in das proximale Femur. In der hier vorgestellten Studie wird anhand eines größeren Patientenkollektivs, bei dem die Indikation für eine Hüftgelenksprothese aufgrund einer primären oder sekundären Coxarthrose gestellt worden war, das Rotationsprofil an der betroffenen Extremität im CT ermittelt. In dem Patientenkollektiv sollte zunächst eine mögliche geschlechtsspezifische Beziehung zwischen den Variablen AT und UR nachgewiesen werden. Erstmalig wurde eine Analyse des Rotationsprofils in verschiedenen Subgruppen hinsichtlich des Alters (vier Subgruppen) und der Größe des Antetorsionswinkels (fünf Subgruppen) durchgeführt. Es wurde die Hypothese überprüft, ob ein hoher AT-Winkel mit einem hohen UR-Winkel korreliert.
Die minimalinvasive Herzchirurgie ist an der Universität Frankfurt seit Ende der 90er Jahre ein etabliertes Verfahren zur Therapie von Mitralklappenvitien. Dabei kommen die rechtslaterale Minithorakotomie und die partielle oberer Sternotomie mit Verwendung der Herz-Lungen-Maschine zum Einsatz. In der Klinik für Thorax-, Herz- und thorakale Gefäßchirurgie in Frankfurt wurde von Januar 1998 bis Dezember 2005 bei 331 Patienten die Mitralklappe rekonstruiert bzw. ersetzt, und zwar über die rechtsseitige Minithorakotomie in 231 Fällen, über die partielle Sternotomie bei 100 Patienten. Ziel der vorliegenden Studie war die Evaluierung perioperativer und postoperativer Komplikationen. Perioperativ starben lediglich in der Chitwood-Gruppe 3 Patienten. Das Langzeitüberleben beider Gruppen nähert sich dem der Normalbevölkerung. Hinsichtlich des Zieles dieser Operationen, die Wiederherstellung der Funktion der Mitralklappe, wurden an der Universität Frankfurt, im Vergleich mit bereits vorliegenden Studien, ähnlich gute Ergebnisse erzielt. Früh- und Spätkomplikationen traten bei beiden Operationsverfahren selten auf. Dies wird vor allem an der geringen Reoperationsrate deutlich. Bei der Nachuntersuchung zeigten sich im Vergleich zum präoperativen Zustand der Patienten hochsignifikante Verbesserungen hinsichtlich NYHA-Klassifikation, also der allgemeinen Leistungsfähigkeit. Die erfassten Patienten konnten auch von der Verbesserung der Ventrikelfunktionsparameter profitieren, worin sich die beiden Gruppen nicht unterschieden. Obwohl die postoperativen Ergebnisse gut waren, gilt doch hervorzuheben, dass es zu einigen Problemen gekommen ist: 6 Patienten der Chitwood-Gruppe, deren Mitralklappe mit Hilfe einer Fraterplastik rekonstruiert wurde, mussten reoperiert werden. Daher wurde die Technik der Fraterplastik seit März 2003 nicht mehr eingesetzt. Die dargestellten Ergebnisse aus der Literatur belegen die Effektivität der beiden minimalinvasiven Therapieformen im Hinblick auf Überleben, spätere Leistungsfähigkeit sowie peri- und postoperativer Komplikationen. Beide Methoden haben bewiesen, für ausgewählte Patienten eine sichere Alternative zur medianen Sternotomie zu sein. Durch die Komplexität des Verfahrens nach Chitwood werden heute die meisten minimalinvasiven Eingriffe über die partielle obere Sternotomie durchgeführt. Inzwischen wurde ihre Anwendbarkeit auf Notfallpatienten und Kombinationseingriffe an den Herzklappen ausgeweitet.
Nachweis von fetaler DNA (Rhesus-Gene) im maternalen Plasma mittels verschiedener Nachweismethoden
(2010)
Die Entdeckung zellfreier fetaler DNA im maternalen Plasma führte in der noninvasiven Pränataldiagnostik zu neuen Methoden. Dazu gehört die PCR-Testung von cffDNA, die eine verlässliche non-invasive diagnostische Methode für ein antenatales Screening von Rh-negativen Schwangeren bietet. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass anhand einer automatisierten Extraktion fetaler DNA - in Verbindung mit einer PCR - eine zuverlässige Vorhersage des fetalen Rhesus-Faktors bzw. Geschlechts möglich ist. Dies wurde durch die Untersuchung von 25 Rh-negativen Schwangeren verifiziert. Mit der FACS™-Methode, die als Alternative bei der Bestimmung des Rh-Faktors untersucht wurde, konnten - aufgrund der unspezifischen Bindung des FITC-Antikörpers - keine hinreichenden Ergebnisse erzielt werden. Anhand des verwendeten Extraktionsautomaten (chemagic® MSM I) konnte mit hoher Effizienz fetale DNA isoliert werden. Die untersuchten manuellen Extraktionsverfahren hingegen erwiesen sich für einen antenatalen Massentest bzw. die Implementierung in die klinische Routine als eher ungeeignet, da diese zum einen mit einem erhöhten Zeitaufwand verbunden waren, und zum anderen die isolierte Menge an cffDNA für eine PCR-Testung nicht ausreichte. Die Anzahl der maternalen Plasmaproben, die in dieser Arbeit untersucht wurden, reicht nicht aus um zu belegen, dass die untersuchten Methoden die gleiche Sicherheit bieten, wie die generelle Immunprophylaxe. Daher sind weitere groß angelegte Feldstudien notwendig.
Hintergrund: Patienten mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) sind von einer langfristigen Behinderung betroffen, die sich nachteilig auf die schulische und soziale Entwicklung auswirkt. Insbesondere stellt die Lesekompetenz einen Grundbaustein der individuellen Bildung dar, ohne die ein fächerübergreifendes Lernen nicht möglich ist. Es besteht die Vermutung, dass die Diagnostik und folglich auch die Therapie der isolierten Rechtschreibstörung in der klinischen Praxis überwiegen und Kinder mit einer (isolierten) Lesestörung übersehen werden. Diese Studie beschäftigt sich mit der Frage, ob Lesestörungen unerkannt bleiben. Ferner ist bekannt, dass Patienten mit einem Asperger-Syndrom bei guter Lesefertigkeit, häufig Defizite im Bereich des Leseverständnisses aufweisen. Es wird untersucht, ob ein Zusammenhang zwischen der Lesefertigkeit und der Ausprägung autistischer Symptomatik besteht. Patienten und Methode: In einem dreimonatigen Zeitraum (T 2: 09/07 – 11/07) werden alle ambulanten und stationären Neuaufnahmen (8 - 17 Jahre) hinsichtlich ihrer Lese- und Rechtschreibfähigkeit sowie autistischer Symptomatik untersucht. Nach Anwendung der Ausschlusskriterien nehmen N = 104 Patienten an den Gruppentestungen teil, die jeweils einen IQ-Test, je nach Altersgruppe zwei bis drei Lesetests und einen Rechtschreibtest beinhalten. Die Eltern der Kinder füllen einen Autismus-, psychopathologischen und Zusatzfragebogen aus. Die Ergebnisse der Leistungstests werden mit den Diagnosestellungen des gleichen Zeitraumes aus dem Jahr 2006 (T 1: 09/06 – 11/06) verglichen, wobei zu dieser Zeit keine forcierten Testungen stattfanden. Ergebnisse: Im Zeitraum T 2 wiesen 14 Patienten (13,5%) eine isolierte Lesestörung auf. Dies entspricht einer viermal häufigeren Diagnosestellung als im Jahr zuvor, bei der nur 3 Patienten (3,3 %) eine alleinige Lesestörung aufwiesen (p = .013). Bei 16 (15,4%) Probanden konnte eine isolierte Rechtschreibstörung diagnostiziert werden. 2006 wurden nur 6 (6,7 %) Kinder mit dieser Diagnose ermittelt (p = .056). Die Diagnose der LRS (F81.0) erhielten im Jahr 2007 20 Kinder (19,2%). Im Jahr zuvor fanden sich bloß 8 (8,9%) Kinder mit einer LRS (F81.0) (p = .041). Die Ergebnisse im Autismusscreening konnten keine Zusammenhänge zwischen der Lesefertigkeit und der Ausprägung autistischer Symptomatik bestätigen. Schlussfolgerung: Lesestörungen bleiben unerkannt. Für ihre Diagnostik ist es von essentieller Bedeutung, bei Vorliegen eines klinischen Verdachts stets Testungen zu Lese- und Rechtschreibstörungen durchzuführen. Einer Routinetestung aller Neuaufnahmen kann jedoch nicht angeraten werden. Es empfiehlt sich alle Patienten zu testen, die eine typische Begleitstörung der LRS aufweisen, z.B. hyperkinetische Störungen.