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Im Rahmen des DFG-Forschungsprojektes Scha 237/12-1 (Betreuer Prof. Dr. Eike W. Schamp) in Kooperation mit der University of Jordan in Amman/Jordanien (Betreuer Prof. Dr. Nasim Barham) wird derzeit u.a. die Rolle deutscher Reiseveranstalter (RV) in der (globalen) Wertschöpfungskette (Global Commodity Chain, GCC) des Pauschaltourismus von Deutschland nach Jordanien untersucht. Das vorliegende Papier gibt vornehmlich einen ersten Zwischenstand im Rahmen der laufenden empirischen Erhebung unter klein- und mittelständischen RV in Deutschland wieder, welche Reisen nach Jordanien innerhalb ihres Programmportfolios konzipieren und an den Endkunden, den Tourist, verkaufen. Der Schwerpunkt des Papers liegt auf der Identifizierung von Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen zwei verschiedenen Unternehmen einer touristischen GCC, der deutsche RV sowie die jordanische Zielgebietsagentur (ZA). Beide wirken als zentrale Akteure bei der Erstellung einer Pauschalreise, indem sie jeweils Leistungen von Fremdanbietern bündeln und somit als (verschieden mächtige) „Knoten“ im Prozess der Leistungserstellung wirken. Dieser Prozess findet über weite geographische Distanzen statt.
Die Präsenz in den Hauptversammlungen der großen deutschen Aktiengesellschaften ist seit Jahren rückläufig. Die durchschnittliche Hauptversammlungspräsenz bei den 30 DAXnotierten Unternehmen lag 2005 nur noch bei 45,87 %, gegenüber immerhin 60,95 % im Jahr 1998. Im Zusammenhang mit den Initiativen institutioneller Anleger bei der Deutschen Börse AG im Sommer diesen Jahres hat die Besorgnis zugenommen, Minderheiten könnten die Abwesenheit von mehr als der Hälfte der Stimmberechtigten dazu nutzen, in den Hauptversammlungen verstärkt Einfluss auf weitreichende Unternehmensentscheidungen auszuüben, um Sondervorteile zu erzielen. Unabhängig davon ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass bei geringer Hauptversammlungspräsenz unter Umständen eine kleine Kapitalminderheit Entscheidungen trifft, bei denen sie nicht von denjenigen, die diese Entscheidungen gleichfalls betrifft, kontrolliert und, falls erforderlich, korrigiert wird. Um dem Problem sinkender Hauptversammlungspräsenzen zu begegnen, werden auf nationaler wie internationaler Ebene verschiedene Maßnahmen erwogen. Im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Vertretung der Aktionäre in der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, über den in § 134 III S. 3 AktG bereits vorgesehenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (sog. Proxy-Stimmrecht) hinaus einen von der Gesellschaft unabhängigen Stimmrechtsvertreter gesetzlich vorzusehen. Im Übrigen gehen die Empfehlungen von der verstärkten Nutzung neuer technischer Kommunikationsmittel bei der Stimmabgabe (Stichwort „virtuelle Hauptversammlung“) bis zur verstärkten Einführung von Namensaktien, um die Kommunikation mit den Aktionären zu erleichtern. Als Antwort auf den zunehmenden Einfluss internationaler Investoren, die derzeit aus Zeit- und Kostengründen, wegen sprachlicher Probleme, zu knapp bemessener Einladungsfristen oder Störungen des Informationsflusses zwischen ihnen und der Gesellschaft regelmäßig nicht an den Hauptversammlungen europäischer Aktiengesellschaften teilnehmen, arbeitet die Europäische Kommission zudem an einem Richtlinienentwurf, der die grenzüberschreitende Stimmrechtsausübung fördern soll. Im Zusammenhang hiermit sind auch auf die Bemühungen der Europäischen Kommission zu sehen, mittelfristig eine verstärkte Offenlegung der Anlage- und Abstimmungsstrategien institutioneller Investoren zu erreichen. Hierdurch soll eine intensivere Mitwirkung dieser Aktionärsgruppe in den Angelegenheiten der Gesellschaft gewährleistet werden. Die verstärkte Teilnahme bzw. die Offenlegung des Abstimmungsverhaltens von Investmentfonds, Versicherungen und Pensionskassen ist auch Inhalt von Empfehlungen nationaler sowie internationaler Organisationen. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die Arbeitsgruppe Finanzmarktgesetzgebung des Justiz- und Finanzministeriums den Vorschlag eines sog. Dividendenbonus für diejenigen Aktionäre erwogen, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben. Im Anschluss daran entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, in der sich sowohl Stimmen in der Literatur als auch Interessenverbände für die Einführung eines finanziellen Anreizsystems für Aktionäre in Form eines Dividendenbonus aussprachen. Vorbildfunktion für eine entsprechende Regelung in Deutschland wird dabei der spanischen Hauptversammlungspraxis zugesprochen. Dort geben die meisten großen Unternehmen des spanischen Standardwerteindex Ibex 35 einen finanziellen Anreiz für die Hauptversammlungspräsenz. Die Zahlungen liegen zwischen zwei und zehn Cent pro Aktie. Hierdurch konnte das Interesse am Besuch der Hauptversammlung generell gesteigert werden. Der Energiekonzern Endesa schaffte es mit einem Bonus von zwei Cent, die Präsenz von 37 % auf 66 % nahezu zu verdoppeln. Diese Erfolge in Spanien sind darauf zurückzuführen, dass die dortigen Depotbanken durch die Auszahlung der sog. prima de asistencia dazu veranlasst wurden, sich im Dienste einer bestmöglichen Wahrnehmung der Interessen ihrer Kunden auch ohne ausdrückliche Aufforderung um eine entsprechende Stimmrechtsvollmacht zu bemühen. Im Folgenden wird versucht darzulegen, wie die Regelung eines finanziellen Anreizes zur Stärkung der Hauptversammlungspräsenzen sinnvoll gestaltet werden könnte und welche gesetzgeberischen Schritte notwendig sind, um die Zahlung eines Bonus für die Präsenz in der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Unter Berücksichtigung der implementationsanalytischen und kausalen Analysen für die Einführungsphase der Vermittlungsgutscheine kommen die Autoren zu dem Schluss, dass die Erprobungsphase dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments fortgesetzt werden sollte. Aus der Implementationsanalyse zeigt sich, dass der Verbreitungsgrad des Instruments auch nach 27 Monaten Erprobungsphase sehr gering ist. Die kausalen Analysen beziehen sich aufgrund begrenzter Datenverfügbarkeit lediglich auf zwei Ausgabemonate ein Jahr nach Einführung des Instruments (Mai und Juni 2003) und zeigen geringe positive Beschäftigungseffekte auf der Mikro-Ebene. Ob dadurch die Kosten der Vermittlungsgutscheine gerechtfertigt sind, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Anzeichen für Mitnahmeeffekte und/oder Missbrauch existieren. Auch haben erfolgreiche Vermittlungen durch Gutscheine die Beschäftigungschancen in anderen Gruppen geschmälert. Deshalb werden verschiedene Vorschläge für eine kosteneffizientere Ausgestaltung der Vermittlungsgutscheine dargestellt und diskutiert. Insbesondere wird auf die Vorschläge des Bundeskabinetts vom 01.09.2004 eingegangen.
Diese Arbeit gibt einen Überblick der Konzeption und der Evaluation der Aktiven Arbeitsmarktpolitik (AAMP) in Deutschland. Die rechtliche Grundlage der AAMP stellte von 1969 bis 1997 das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) dar. 1998 wurde dieses durch das Sozialgesetzbuch (SGB) III abgelöst. Während das AFG noch unter Bedingungen der Vollbeschäftigung eingeführt wurde und auch eine generelle Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes vorsah, erfolgte im Zeitablauf eine stärkere Ausrichtung der AAMP auf die Wiedereingliederung von Problemgruppen in den Arbeitsmarkt. Das SGB III stellt die Eingliederung von Arbeitslosen in reguläre Beschäftigung in den Mittelpunkt. Obwohl das SGB III in Ansätzen eine Erfolgskontrolle der AAMP vorsieht und trotz der hohen fiskalischen Kosten (43 Mrd. DM im Jahr 2001) fehlt bisher eine umfassende Evaluation der Wirkungen der AAMP unter Berücksichtigung der Kosten. Die Arbeit stellt die grundlegenden methodischen Probleme einer aussagekräftigen Evaluation dar. Die mikroökonomische Evaluation untersucht, ob die Teilnahme an einem arbeitsmarktpolitischen Programm zu einem Erfolg im Hinblick auf individuelle Zielgrößen wie Beschäftigung oder Verdienst führt.
In dieser Studie werden die Wirkungen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) in Deutschland auf die individuellen Eingliederungswahrscheinlichkeiten der Teilnehmer in reguläre Beschäftigung evaluiert. Für die Untersuchung wird ein umfangreicher und informativer Datensatz aus den Datenquellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwendet, der es ermöglicht, die Wirkungen der Programme differenziert nach individuellen Unterschieden der Teilnehmer und mit Berücksichtigung der heterogenen Arbeitsmarktstruktur zu untersuchen. Der Datensatz enthält Informationen zu allen Teilnehmern in ABM, die ihre Maßnahmen im Februar 2000 begonnen haben, und zu einer Kontrollgruppe von Nichtteilnehmern, die im Januar 2000 arbeitslos waren und im Februar 2000 nicht in die Programme eingetreten sind. Mit Hilfe der Informationen der Beschäftigtenstatistik ist es hierbei erstmals möglich, den Abgang in reguläre Beschäftigung auf Grundlage administrativer Daten zu untersuchen. Der vorliegende Verbleibszeitraum reicht bis Dezember 2002. Unter Verwendung von Matching-Methoden auf dem Ansatz potenzieller Ergebnisse werden die Effekte von ABM mit regionaler Unterscheidung und für besondere Problem- und Zielgruppen des Arbeitsmarktes geschätzt. Die Ergebnisse zeigen zwar deutliche Unterschiede in den Effekten für Subgruppen, insgesamt weisen die empirischen Befunde jedoch darauf hin, dass das Ziel der Eingliederung in reguläre ungeförderte Beschäftigung durch ABM weitgehend nicht realisiert werden konnte. JEL: C40 , C13 , J64 , H43 , J68
Im Rahmen einer Zusammenschau werden im hier vorliegenden Bericht landwirtschaftliche und den ländlichen Raum betreffende Entwicklungen eingeschätzt und, in Verbindung hiermit, künftige Umweltentlastungen sowie mögliche neue Umweltgefährdungen dargestellt. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht die Nahrungsmittelproduktion in Deutschland, wobei die Integration der deutschen Landwirtschaft in die europäische Landwirtschaft und die Weltwirtschaft und die hiermit einhergehenden äußeren Einflüsse einbezogen werden. Der Zeithorizont der Betrachtungen ist der Zeitraum bis 2030. ...
Die soziale Dimension des europäischen Einigungsprozesses steht derzeit, nicht zuletzt wegen der geplanten Währungsunion im Rahmen der Europäischen Union, im Brennpunkt einer kontroversen Diskussion.Im Rahmen dieses Beitrags sollen Probleme der sozialen Sicherungsysteme erörtert werden, die sich explizit aus dem Verlauf des Integrationsprozesses ergeben könnten. Es wird zunächst ein knapper Überblick über die seit Gründung der Europäischen Gemeinschaften erfolgten Maßnahmen im Bereich der Sozialpolitik gegeben. Daran schließt sich eine Typologisierung der sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten an und eine zusammenfassende Darstellung der beiden grundlegenden ordnungspolitischen Konzeptionen für den europäischen Integrationsprozeß, des Wettbewerbskonzeptes einerseits und des Harmonisierungskonzeptes andereseits, an. Während das Wettbewerbskonzept von vielen, meist eher neoliberal orientierten Ökonomen als das prinzipiell überlegenere ordnungspolitische Paradigma angesehen wird, mehren sich die kritischen Stimmen, die das Wettbewerbskonzept zwar nicht unbedingt prinzipiell ablehnen, jedoch auf Schwächen einer zu starr an der neoliberalen Interpretation des Wettbewerbskonzeptes orientierten Umsetzung hinweisen. Im Bereich der Sozialpolitik wird vor allem von Seiten der Gewerkschaften vor einem „Sozialdumping“ gewarnt. Eine weitere Ineffizienz des Wettbewerbskonzeptes, wird in der Möglichkeit eines sog. „race to the bottom“ gesehen, dem bei einer Anwendung des Subsidiaritätsprinzips drohenden, ruinösen Wettbewerb der europäischen Sozialstaaten. Die theoretische und empirische Relevanz der Thesen vom „Sozialdumping“ und des „race to the bottom“ wird diskutiert. Abschließend wird ein Ausblick auf die künftige Entwicklung gewagt und es werden Lösungskonzepte für die befürchteten Fehlentwicklungen erörtert.