Refine
Year of publication
Document Type
- Working Paper (1017) (remove)
Language
- German (1017) (remove)
Keywords
- Deutschland (108)
- Anton Ulrich <Braunschweig-Wolfenbüttel (18)
- Herzog> / Octavia (18)
- Corporate Governance (17)
- Mobilität (17)
- Kapitalmarktrecht (15)
- Aktienrecht (14)
- USA (13)
- Börsenrecht (11)
- Deutsch (11)
Institute
- Rechtswissenschaft (253)
- Wirtschaftswissenschaften (191)
- Center for Financial Studies (CFS) (94)
- Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE) (66)
- House of Finance (HoF) (59)
- Geographie (53)
- Gesellschaftswissenschaften (46)
- Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS) (42)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (41)
- Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) (41)
Diese Arbeit untersucht empirisch den Zusammenhang von Beschäftigung und Lohnstrukturen zwischen sowie innerhalb von Qualifikations- und Altersgruppen. Zunächst werden Substitutionselastizitäten zwischen Qualifikations- und Altersgruppen geschätzt und die Lohnveränderungen bestimmt, die notwendig gewesen wären, um im Jahre 1997 die qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten zu halbieren. Die geschätzten Substitutionselastizitäten sind sehr hoch. Die notwendige Lohnreduktion liegt nominal zwischen 9% und 10,6% und fällt umso höher aus, je geringer die Qualifikation der Arbeitnehmergruppe ist. Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen residualer Lohnungleichheit und Beschäftigungsdynamik. Es werden konkurrierende Implikationen aus der Theorie der Grenzproduktivitätsentlohnung und der Suchtheorie abgeleitet und empirisch untersucht. Die Ergebnisse sind für keine der beiden Theorien überzeugend. Das robuste Ergebnis einer signifikant positiven Korrelation zwischen dem Niveau der Arbeitslosenquote und der residualen Lohnungleichheit legt allerdings nahe, dass Suchfriktionen zur Erklärung der residualen Lohndispersion beitragen können. JEL - Klassifikation: J31 , J21 , E24 , J64
Differenzierte Verdienststrukturen, wie zum Beispiel qualifikatorische Verdienstunterschiede, tragen der Heterogenität am Arbeitsmarkt und somit auch einer notwendigen Flexibilität der Löhne Rechnung. Trotz dieser bedeutenden Rolle der Lohnstruktur für den Arbeitsmarkt gibt es relativ wenig detaillierte empirische Evidenz zu deren Ausgestaltung und Dynamik für Westdeutschland. In dieser Arbeit werden auf Basis der Gehalts- und Lohnstrukturerhebungen für die Jahre 1990 und 1995 sowohl die Lohndispersion innerhalb bestimmter Erwerbsgruppen („Within-Dispersion“) als auch zwischen diesen Gruppen („Between-Dispersion“) untersucht. Im Fokus der Analysen steht dabei der Vergleich zwischen den Erwerbsgruppen der vollzeitbeschäftigten Männer, der vollzeitbeschäftigten Frauen und der teilzeitbeschäftigten Frauen nach den Qualifikationsniveaus: ohne Berufsabschluss, mit Berufsabschluss und mit Hochschulabschluss. Dichteschätzungen des Bruttotageslohns zeigen, dass vollzeiterwerbstätige Männer über die gesamte Verteilung den höchsten Verdienst aufweisen. Weiterhin deuten die Dichteschätzungen darauf hin, dass die geschlechtsspezifischen Lohndifferentiale mit zunehmendem Verdienst steigen. Der selbe Sachverhalt findet sich auch für die qualifikatorischen Verdienstunterschiede. Mit steigendem Qualifikationsniveau steigt sowohl der Lohn als auch die Dispersion. Besonders ausgeprägt ist die qualifikatorische Dispersion für Männer. Eine Analyse der Lohndifferentiale sowohl innerhalb der Erwerbsgruppen als auch zwischen Männern und Frauen weist darauf hin, dass in der Gruppe der teilzeiterwerbstätigen Frauen die größte Lohndispersion vorzufinden ist und dass diese im Zeitablauf zugenommen hat. Ferner sind die Lohndifferentiale im unteren Bereich der Verteilung kleiner als im oberen. Die weitere Disaggregation nach dem Qualifikationsniveau reduziert die Within-Dispersion, wobei die Lohnunterschiede innerhalb der Erwerbsgruppen mit steigendem Qualifikationsniveau tendenziell zunehmen. Schließlich nimmt die Within-Dispersion für vollzeitbeschäftigte Hochschulabsolventinnen im Zeitablauf zu, während sie für die Teilzeitbeschäftigten sinkt. Betrachtet man die Qualifikations- und die Verteilungsdimension, zeigt sich, dass in beiden Jahren lediglich für vollzeiterwerbstätige Frauen ohne Berufsabschluss bzw. mit Hochschulabschluss das geschlechtsspezifische Differential über die Verteilung hinweg steigt. Für alle anderen Gruppen geht es über die Verteilung hinweg zurück. Die Lohndifferentiale zwischen Männern und Frauen haben im Zeitablauf abgenommen. Das mittlere Reallohnwachstum zwischen 1990 und 1995 ist für teilzeiterwerbstätige Frauen mit 6,8% am höchsten und für vollzeiterwerbstätige Männer mit 0,7% am geringsten. Die Reduktion der geschlechtsspezifischen Unterschiede im Zeitablauf ist unter Berücksichtigung des Qualifikationsniveaus noch ausgeprägter. Dies gilt vor allem für teilzeiterwerbstätige Frauen ohne Berufsabschluss und mit Hochschulabschluss. Für teilzeiterwerbstätige Frauen und für vollzeiterwerbstätige Männer findet sich im Zeitablauf eine zunehmende Lohnspreizung, während für vollzeiterwerbstätige Frauen die Verteilung konstant bleibt. Eine Zunahme der Lohnspreizung ist dabei insbesondere bei Hochschulabsolventen festzustellen, sowohl für vollzeiterwerbstätige Männer wie Frauen. Im Unterschied dazu hat für diese Erwerbsgruppen die Lohndispersion bei den Mittelqualifizierten in den 90er Jahren abgenommen.
Diese Arbeit vergleicht die Verdienststrukturen in Westdeutschland für die Jahre 1990 und 1995 basierend auf der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung und der IAB—Beschäftigtenstichprobe. Wir betrachten Verdienstunterschiede im Hinblick auf die berufliche Qualifikation, das Geschlecht, den Erwerbsstatus, die Branchenzugehörigkeit und das Alter. Die Analyse verwendet die Methode der Quantilsregressionen und ist rein deskriptiver Natur. Die beiden Datensätze unterscheiden sich teilweise in der Stichprobenzusammensetzung und es finden sich zum Teil Unterschiede in den geschätzten Verdienstrelationen. Qualitativ stimmen die Ergebnisse vor allem für Männer relativ gut überein. Die Verdienststrukturen erweisen sich als sehr differenziert, beispielsweise nehmen geschlechtsspezifische und qualifikatorische Verdienstunterschiede wie auch die Verdienstdispersion innerhalb einer Arbeitnehmergruppe typischerweise mit dem Alter zu. JEL - Klassifikation: C14 , J31 , C80
Beitrag fur das 27. Wirtschaftswissenschaftliche Seminar Ottobeuren 14.- 17.9.1997). Dieser Beitrag nimmt aus theoretischer und ökonometrischer Sicht zu der Kontroverse über die Bedeutung der qualifikatorischen Lohnstruktur zur Erklärung der Beschäftigungsstruktur Stellung. Basierend auf einer Einteilung in drei Qualifikationsgruppen zeigt sich empirisch, daß die Entlohnung der mittleren Gruppe relativ zur unteren und oberen weniger stark ansteigt, während ein kontinuierlicher Trend zur Höherqualifikation der Beschäftigten besteht. Es werden eine Translog-Kostenfunktion und Anteilsgleichungen ökonometrisch geschätzt, um den Einfluß der Lohnstruktur auf die Beschäftigungsstruktur zu erfassen. Bei allen Vorbehalten aufgrund verschiedener Probleme der Schätzungen implizieren die Ergebnisse einen signifikanten Einfluß der qualifikatorischen Struktur der mittleren Löhne auf die Beschäftigungsstruktur wie auch eine die relative Beschäftigung steigernde Wirkung einer erhöhten Lohndispersion innerhalb der Qualifikationsgruppen. Damit besteht die Möglichkeit, daß mit einer größeren Lohnspreizung die Lastverteilung der Arbeitslosigkeit bei gegebenem Output, Kapitaleinsatz und technischem Fortschritt in Form einer Erhöhung der Beschäftigung von gering qualifizierten Arbeitnehmern angeglichen werden kann.
Zur wissenschaftlichen Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland : ein Überblick
(2000)
Dieser Beitrag gibt einen Überblick der neueren wissenschaftlichen Literatur zur Evaluation der Aktiven Arbeitsmarktpolitik (AAMP) in Deutschland. Das Grundproblem mikroökonomischer Evaluation besteht darin, den Vergleichsmaßstab bei Nichtteilnahme zu schätzen, sei es auf Basis einer vergleichbaren Kontrollgruppe von Nichtteilnehmern oder auf Basis der Situation vor Teilnahme. Entscheidend ist hierbei, den potentiellen Selektionsproblemen Rechnung zu tragen. Evaluationsstudien auf der Makroebene müssen zusätzlich auch die indirekten Effkete der AAMP auf den gesamten Arbeitsmarkt berücksichtigen und der möglichen Endogenität der AAMP Rechnung tragen. Die meisten Evaluationsstudien fur Deutschland zeigen keine signifikant positiven Beschäftigungseffekte der AAMP, sind jedoch mit großer statistischer Unsicherheit behaftet. Wir führen letzteres im wesentlichen darauf zurück, daß wegen zu geringen Datenumfangs meist äußerst heterogene Maßnahmen gepoolt werden und daß über Teilnehmer und Nichtteilnehmer zu wenige Hintergrundinformationen verfügbar sind. Aufgrund dieser Datenrestriktionen verbietet sich daher aus Sicht der Autoren ein vorschnelles Verdikt über die ökonomischen Wirkungen der AAMP, obwohl mögliche positive Effekte nicht sehr stark sein können, da sie sonst vermutlich trotz unterschiedlicher Methoden und unzureichender Daten empirisch hätten identifiziert werden können.
Unter dem Stichwort "Patchwork-Biografien" wird die Tatsache, dass ein großer Teil der abhängig Beschäftigten ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben, in jüngster Zeit viel diskutiert. Diese Studie liefert einen empirischen Beitrag zur Anatomie der Berufswechsel für westdeutsche Männer auf Basis der BIBB/IABDaten 1998/1999. Als Grundlage für die empirische Analyse wird ein theoretisches Modell der Wahl zwischen horizontal differenzierten Berufen entwickelt. Die wichtigsten Ergebnisse sind: Ex post beobachtete Berufswechsel hängen negativ vom Durchschnittslohn im Ausbildungsberuf und positiv vom Durchschnittslohn im Erwerbsberuf ab. Der deskriptiv beobachtete durchschnittliche Entlohnungseffekt eines Berufswechsels ist signifikant positiv, verstärkt sich noch, wenn für den Ausbildungsberuf kontrolliert wird, und ist demgegenüber signifikant negativ, wenn für den Erwerbsberuf kontrolliert wird. Der geschätzte kausale durchschnittliche Entlohnungseffekt ist positiv. Die Ergebnisse sind insgesamt damit konsistent, dass Berufswechsel vor allem damit zusammenhängen, dass Beschäftigte im neuen Erwerbsberuf größere Verdienst- und Karrierechancen wahrnehmen können. JEL - Klassifikation: J62 , J31 , J24 , C21
Thema dieser Arbeit ist eine ökonomische Einordnung der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) als Teil der Aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Die Analyse erfolgt im Lichte des sektoralen Wandel, der Verschiebung der qualifikatorischen Arbeitsnachfrage und der vorrauszusehenden Produktivitätseffekte im Zusammenhang mit einer alternden Gesellschaft. Auf Basis der Humankapitaltheorie wird zunächst theoretisch erörtert, inwieweit sich FbW als Teil der Aktiven Arbeitsmarktpolitik aus Effizienz- und Verteiliungsgesichtspunkten rechtfertigen lässt und in welcher Form FbW sinnvoll sein kann.
Über die Wirkung der Förderung der beruflichen Weiterbildung in Ostdeutschland sind in den letzten Jahren zahlreiche empirische Studien durchgeführt worden, die auf den methodischen Fortschritten der Evaluationsforschung aufbauen. Dieser Beitrag stellt die empirische Evidenz im Kontext der institutionellen Regelungen und der methodischen Probleme einer angemessenen mikro- oder makroökonomischen Evaluation dar. Insbesondere behandeln wir die im ostdeutschen Kontext wichtigen Probleme der Mehrfachteilnahmen und der Reduktion der Beschäftigungsquoten für die Teilnehmer kurz vor einer Weiterbildung ("Ashenfelters Tal"), die bislang in empirischen Analysen kaum Berücksichtigung finden. Die durchgeführten mikroökonomischen Evaluationsstudien basieren auf Umfragedaten mit kleinen Teilnehmerzahlen. Die erzielten Evaluationsergebnisse ergeben ein ernüchterndes Bild der Wirkung geförderter Weiterbildung: Es zeigen sich eher negative als positive Maßnahmeneffekte auf die Beschäftigung. Aufgrund der schwachen Datenbasis und verbleibender methodischer Probleme erlaubt die bisherige Evidenz jedoch noch keine wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen. Stattdessen sollten die eher negativen Ergebnisse von der politischen Seite zum Anlass genommen werden, die Voraussetzungen für eine angemessene und kontinuierliche Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu schaffen.
Im Rahmen des Value Based Managements sollen alle Manahmen der Unternehmensfhrung auf die Steigerung des intrinsischen Marktwertes des Eigenkapitals ausgerichtet werden. Hauptanwendungsbereiche des Value Based Managements sind die Planung, Performancemessung, Managemententlohnung sowie die Bereichssteuerung. Eine konsequente shareholder-orientierte Steuerung beinhaltet eine adquate Ermittlung von Wertbeitrgen in den einzelnen Anwendungsbereichen. Hierzu dienen insbesondere absolute Wertbeitragskennzahlen in Form von Residualgewinnen. Residualgewinne sind dadurch gekennzeichnet, dass der Gewinn um eine auf das Gesamtkapital bezogene Capital bzw. Interest Charge reduziert wird. Der magebliche Gewinn sowie das Gesamtkapital ergeben sich, indem die handelsrechtlichen Gren durch mehr oder minder weitreichende Modifikationen angepasst werden. Die Berechnung der Interest Charge erfolgt entweder auf Basis eines risikoangepassten Zinssatzes oder auf Basis eines risikofreien Zinssatzes. In der Praxis finden sich zahlreiche unterschiedliche Residualgewinnkonzepte, die sich insbesondere durch die jeweils charakteristischen Modifikationen und durch den verwendeten Zinssatz zur Berechnung der Kapitalkosten unterscheiden.1) Herkmmliche Konzepte zeichnen sich dadurch aus, dass die Interest Charge auf Basis eines risikoangepassten Zinssatzes berechnet wird. Das in Velthuis (2003c) theoretisch entworfene und von der KPMG in der Praxis umgesetzte Konzept Earnings less Riskfree Interest Charge, ERIC , ist hingegen dadurch charakterisiert, dass zur Berechnung der Interest Charge ein risikofreier Zinssatz verwendet wird. Ferner werden Modifikationen nur insofern vorgenommen, als dass eine vollstndige Bercksichtigung aller Erfolgskomponenten gewhrleistet wird. Glaubt man den Vertretern herkmmlicher Konzepte, basieren diese Konzepte auf einer hinreichenden theoretischen Fundierung. Diesem Anspruch gengen solche Konzepte tatschlich jedoch nicht, sie zeichnen sich gerade durch eine mangelnde theoretische Fundierung aus.2) In Velthuis (2003c) wird verdeutlicht, dass die in der Praxis verbreitete Vorgehensweise gerade zum Ausweis von Wertbeitrgen fhrt, die inkonsistent mit der Zielsetzung der Shareholder sind. In allen Anwendungsbereichen des VBM zeigt sich nmlich aus theoretischer Sicht die Problematik der VerIm Rahmen des Value Based Managements sollen alle Maßnahmen der Unternehmensführung auf die Steigerung des intrinsischen Marktwertes des Eigenkapitals ausgerichtet werden. Hauptanwendungsbereiche des Value Based Managements sind die Planung, Performancemessung, Managemententlohnung sowie die Bereichssteuerung. Eine konsequente shareholder-orientierte Steuerung beinhaltet eine adäquate Ermittlung von Wertbeiträgen in den einzelnen Anwendungsbereichen. Hierzu dienen insbesondere absolute Wertbeitragskennzahlen in Form von Residualgewinnen. Residualgewinne sind dadurch gekennzeichnet, dass der Gewinn um eine auf das Gesamtkapital bezogene Capital bzw. Interest Charge reduziert wird. Der maßgebliche Gewinn sowie das Gesamtkapital ergeben sich, indem die handelsrechtlichen Größen durch mehr oder minder weitreichende Modifikationen angepasst werden. Die Berechnung der Interest Charge erfolgt entweder auf Basis eines risikoangepassten Zinssatzes oder auf Basis eines risikofreien Zinssatzes. In der Praxis finden sich zahlreiche unterschiedliche Residualgewinnkonzepte, die sich insbesondere durch die jeweils charakteristischen Modifikationen und durch den verwendeten Zinssatz zur Berechnung der Kapitalkosten unterscheiden.1) Herkömmliche Konzepte zeichnen sich dadurch aus, dass die Interest Charge auf Basis eines risikoangepassten Zinssatzes berechnet wird. Das in Velthuis (2003c) theoretisch entworfene und von der KPMG in der Praxis umgesetzte Konzept Earnings less Riskfree Interest Charge, ERIC Ò , ist hingegen dadurch charakterisiert, dass zur Berechnung der Interest Charge ein risikofreier Zinssatz verwendet wird. Ferner werden Modifikationen nur insofern vorgenommen, als dass eine vollständige Berücksichtigung aller Erfolgskomponenten gewährleistet wird. Glaubt man den Vertretern herkömmlicher Konzepte, basieren diese Konzepte auf einer hinreichenden theoretischen Fundierung. Diesem Anspruch genügen solche Konzepte tatsächlich jedoch nicht, sie zeichnen sich gerade durch eine mangelnde theoretische Fundierung aus.2) In Velthuis (2003c) wird verdeutlicht, dass die in der Praxis verbreitete Vorgehensweise gerade zum Ausweis von Wertbeiträgen führt, die inkonsistent mit der Zielsetzung der Shareholder sind. In allen Anwendungsbereichen des VBM zeigt sich nämlich aus theoretischer Sicht die Problematik der Verwendung eines risikoangepassten Zinssatzes zur Berechnung von Kapitalkosten: Schon die Verwendung eines risikoangepassten Kapitalkostensatzes im Rahmen der Planung kann problematisch sein. Die Verwendung risikoangepasster Kapitalkosten als Benchmark bei der Performancemessung ist sogar ganz abzulehnen, und bei der Managemententlohnung ist die Verrechnung von risikoangepassten Kapitalkosten zwingend mit Fehlanreizen verbunden. Aber auch praxisübliche Modifikationen erweisen sich als problematisch, da Erfolgskomponenten nicht bzw. nicht vollständig berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Konzepten weist das VBM-Konzept ERIC eine tatsächliche theoretische Fundierung auf. In Velthuis (2003c) werden grundlegende theoretische und praktische Anforderungen für die einzelnen Anwendungsbereiche herausgearbeitet und es wird gezeigt, dass ein integriertes VBM-Konzept auf Basis des Residualgewinns ERIC diese Anforderungen stets erfüllt. Ziel dieses Aufsatzes ist es, die Grundkonzeption von ERIC theoretisch weiter zu entwickeln. Während in Velthuis (2003c) stets von einer sehr einfachen Idealwelt ausgegangen wird, soll hier zum einen verdeutlicht werden, wie ein erfolgreiches Value Based Management auf Basis von ERIC in komplexeren und realitätsnäheren Situationen erfolgen kann. Zum anderen gilt es, zusätzliche praktische Problembereiche zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Aufsatz ist wie folgt aufgebaut: Zunächst wird gezeigt, wie der Residualgewinn ERIC zu berechnen ist, und es wird ein Überblick über die Anwendungsbereiche gegeben. Anschließend wird die grundlegende Entscheidungssituation für die späteren Darstellungen erörtert und es werden fundamentale Prinzipien des Value Based Managements und ihre Bedeutung für die einzelnen Anwendungsbereichen erläutert. Sodann wird für die einzelnen Bereichen des Value Based Managements, der Planung, Performancemessung, Managemententlohnung und der Bereichssteuerung gezeigt, wie ERIC anzuwenden ist, damit eine tatsächliche Shareholder-Orientierung gewährleistet wird. Die Darstellungen erfolgen dabei jeweils zunächst vor dem Hintergrund einer Idealwelt. In einem zweiten Schritt wird die Entscheidungssituation jeweils modifiziert, um der Realität ein Stück näher zu kommen.
Weltweit nehmen Kohle-, Öl- und Erdgasvorräte ab, der Energiebedarf dagegen steigt dramatisch an. Regenerative Energien mindern zwar die steigenden Klimagefahren, können aber unseren zukünftigen Energiebedarf in Ballungszentren kaum decken. Nach Einschätzung zahlreicher Experten gehört dem Wasserstoff die Zukunft. Er wird aber derzeit nahezu ausschließlich aus fossilen Brennstoffen gewonnen; damit bleibt auch diese Ressource endlich - ganz zu schweigen von ihrem hohen Gefährdungspotenzial. - Das neuartige Energiekonzept einer solaren und damit kohlenstoffunabhängigen Wasserstoffwirtschaft bedarf zur technischen Realisierung eines Zwischenspeichers für regenerative Energien. Dieser zukünftige Energieträger sollte synthetisch einfach erzeugbar sein, in unbegrenztem Maß zur Verfügung stehen oder zumindest recycelbar sein, die Energie permanent speichern und gefahrlos transportierbar sein, eine hohe Energiedichte aufweisen und kein Kohlendioxid oder andere (Klima-) Schadstoffe freisetzen. - Das Element Silicium kann zu einem maßgeschneiderten Bindeglied zur Ankoppelung dezentraler regenerativer Energieerzeugung an eine ebenso dezentrale Wasserstoffwirtschaft an jedem beliebigen Ort werden. Der Transport und die Speicherung von Silicium sind - im Gegensatz zu Öl oder besonders zu Wasserstoff - ohne Gefährdungspotenzial und/oder hohe Energieverluste möglich und erfordern nur eine technische Infrastruktur, wie sie auch für Kohle benötigt wird.
Wissen ist in jüngster Zeit zu einem zentralen Begriff in der Debatte um regionale Entwicklung geworden. Wissen gilt schlechthin als Motor des innovationsgetriebenen ökonomischen Wachstums. Es nimmt gegenwärtig neben den bekannten klassischen Produktionsfaktoren die Rolle desjenigen Produktionsfaktors ein, der als grundlegend für regionale Entwicklung verstanden wird. In diesem Kontext übernehmen wissensintensive Dienstleister die zentrale Rolle als Mittler von Wissen: Sie dienen als Transmissionsriemen in Wissensprozessen. Sie sind heute von erheblicher Bedeutung, da man annimmt, dass Unternehmen nicht mehr in der Lage sind, allein durch eigene Anstrengungen in ausreichendem Maße neues Wissen zu schaffen; neues Wissen, das nur durch Transfer für Unternehmen nutzbar gemacht werden müsste, schlicht nicht in akademischen Einrichtungen wie Universitäten vorhanden ist; die Bedingungen volatiler Märkte und eines zunehmenden Innovationswettbewerbs die Anforderungen an die Wissensgenerierung durch Unternehmen radikal erhöht haben. Neue Wege der Wissensgenerierung müssen daher beschritten werden. Die alte Vorstellung eines linearen Prozesses der Wissensgenerierung vom akademischen Grundlagenwissen über die Angewandte Forschung bis zur Entwicklung und Anwendung, den man auch mit dem Konzept des mode 1 Modells bezeichnet, wird durch das Konzept des interaktiven Modells beziehungsweise des mode 2 Modells der Wissensgenerierung ergänzt, wenn nicht ersetzt (Gibbons et al. 1994). Dieses Konzept sieht die Wissensgenerierung als einen vielfältig vernetzten, rekursiven und reflexiven Prozess (zusammenfassend Malecki 2000). Fragen, wie Prozesse der Wissensgenerierung und des Lernens organisiert werden, rücken damit in den Vordergrund. Daher wird das gegenwärtige Stadium der wirtschaftlichen Entwicklung gerne als Lernende Ökonomie bezeichnet (Lundvall/Johnson 1994, OECD 2001, Archibugi/Lundvall 2002). Eine der Konsequenzen dieser Debatte ist, dass uns heute wissensintensive Prozesse als solche sowie in ihrer Geographie komplexer erscheinen als früher. Auf der einen Seite wird den wissensintensiven Dienstleistern ein wesentlicher und zunehmender Anteil an der Generierung von Innovationen und Lösungen für neue Geschäftsvorgänge zugemessen (Bryson u.a. 2000). Die Organisation von Wissensprozessen wird für diese Unternehmen zu einem wichtigen Faktor ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Auf der anderen Seite wird vermutet, dass Wissen eine 3 räumliche Komponente hat und daher Wege der räumlichen Organisation von Wissensprozessen zu den bedeutenden Instrumenten gehören, im Wettbewerb zu bestehen. Der kognitive Prozess der Generierung und Aneignung von Wissen macht die Organisation von Kommunikation und sozialer Interaktion notwendig. Dies ist eine wesentliche Aufgabe des Wissensmanagements, das sich dazu verschiedener Dimensionen von Nähe bedient. Dieser Beitrag will die Rolle, die ökonomische Akteure den verschiedenen Dimensionen von Nähe im Management von Wissensprozessen zumessen, an zwei Fallstudien beleuchten. Er wird mit dem M&AGeschäft einen Fall wissens-basierter Dienstleistungen für den Dienstleistungssektor, genauer den Finanzsektor, mit einem Fall wissens-basierter Dienstleistungen für den produzierenden Sektor hier die Modellentwicklung in der Automobilindustrie vergleichen. Wir hoffen, mit dem Vergleich einerseits aufzuzeigen, dass die konkrete Form der Organisation von Nähen in Wissensprozessen kontext-spezifisch ist, und andererseits die Bedingungen aufzudecken, die die jeweilige Form der Organisation bestimmen.
Einbindung und standörtliche Organisation von Ingenieurdienstleistern in der Automobilentwicklung
(2002)
Die Organisation der Automobilentwicklung unterliegt auch in den 1990er Jahren einem tiefgreifenden Wandel, der durch ein anhaltendes Engineering Outsourcing und eine zeitliche Parallelisierung von Entwicklungsaufgaben nach dem Konzept des Simultaneous Engineering zum Ausdruck kommt (vgl. Jürgens 2000a, Rentmeister 2001). Die Automobilhersteller sind dabei die zentralen Akteure. Mit neuen Formen unternehmensübergreifender Arbeitsteilung streben sie eine Reduzierung ihrer Entwicklungskosten und der Entwicklungszeiten für neue Fahrzeugmodelle an. Zugleich versuchen sie auf diese Weise, eine zunehmende Zahl an Modellen auf den Markt zu bringen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Der wesentliche Grund für die gegenwärtige Reorganisation der Automobilentwicklung liegt in einem verschärften globalen Wettbewerb unter den Automobilkonzernen, die auf zunehmend weltweit integrierten Märkten im Wettbewerb zueinander stehen.
Im Zuge des dynamischen Wachstums wissensintensiver Unternehmensdienstleistungen hat die Unternehmens- und Managementberatung geradezu einen Boom in den vergangenen zehn bis fünfzehn Jahren erfahren. In der zweiten Hälfte der 1990er Jahre ist der europäische Markt im jährlichen Durchschnitt um fast 27%1 gewachsen und hat heute nahezu das Volumen des gesamten Weltmarktes vor sechs Jahren erreicht. Deutschland ist traditionell einer der weltweit größten Märkte mit einem globalen Marktanteil von über 10%2. Trotz des Mitte des Jahres 2001 einsetzenden Konjunkturrückgangs, der auch die Beratungsbranche durch zahlreiche Projektstornierungen der Kunden getroffen hat, wird die Nachfrage professioneller Beratungsdienste weiterhin auf hohem Niveau anhalten. Eine Studie des Instituts für Unternehmensberatung in Bonn berichtet, dass mittlerweile ein Viertel aller Unternehmen über feste Budgets für Managementberatungsdienstleistungen verfügen und die Hälfte aller befragten mittelständischen und Großunterne hmen in Deutschland dafür Ausgaben zwischen ¬ 2,5 Mio. bis weit über ¬ 10 Mio. in den kommenden fünf Jahren kalkulieren (FAZ 2001). Nicht nur der Markt, sondern auch die Unternehmen haben in den letzten Jahren zweistellige Wachstumsraten erfahren. Internationalisierung ist im Zuge dieser Entwicklung eine strategische Option, um die hohen Wachstumschancen wahrzunehmen. Und in der Tat haben sich die Rahmenbedingungen internationaler Dienstleistungsmärkte erheblich verändert. Auf der Angebotsseite nimmt der Wettbewerb auf nationalen Märkten stetig zu und veranlasst Unternehmen, Wachstumsmöglichkeiten im Ausland zu suchen. Auf der Nachfrageseite macht es die zunehmende Internationalisierung der Kundenunternehmen erforderlich, den Kunden zu folgen, um Dienste sowohl in den jeweiligen Ländern als auch auf einem internationalen Niveau anbieten zu können (Kutschker/Mößlang 1996). Eine zunehmend internationale Produktionsorganisation, die Spezialisierung und Segmentierung von Gütermärkten und die steigende technologische Komplexität der Produktionsprozesse erfordern auch in der Zukunft die Unterstützung durch externe unternehmensorientierte Dienst- und Beratungsleistungen (Coe 1997). Darüber hinaus schaffen eine fortschreitende Deregulierung der nationalen Märkte, die Liberalisierung des Welthandels durch die WTO, insbesondere das General Agreement on Trade in Services (GATS), die Integration kontinentaler Wirtschaftsblöcke wie der EU, NAFTA oder ASEAN sowie die Verbreitung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien Voraussetzungen für einen ungehemmten internationalen Austausch von Dienstleistungen (O'Farrell et al. 1996). Demgegenüber unterliegen wissensintensive Dienstleistungen im Vergleich zu Industrieprodukten einer Reihe von Hemmnissen, die eine Internationalisierung der Beratungsunternehmen und ihrer Expertise tendenziell erschweren: (1) Soziale Eintrittsbarrieren. Empirische Studien legen nahe, dass sich Beratungsprodukte nicht im Marktsinne an anonyme Käufer absetzen oder exportieren lassen (Meffert 1990; Kaas/Schade 1995; Kohr 2000; Enke/Geigenmüller 2001). Vielmehr sind Beratungs- 4 geschäfte sehr stark auf bestehende Kundennetzwerke und Netzwerke von Geschäftspartnern begrenzt. Aufgrund der hohen Bedeutung etablierter und auf Vertrauen basierter Beziehungen stellen Kontaktnetzwerke sowohl national als vor allem auch international erhebliche soziale Eintrittsbarrieren dar. (2) Market commitment. Die Unternehmensberatung ist eine gebundene Dienstleistung, die nur in Interaktion mit dem Kunden koproduziert wird. Das Produkt Beratung ist daher nicht von dem Herstellungsprozess zu trennen und folglich ist Beratung nicht handelbar (Sampson/Snape 1985). Dadurch kann der Internationalisierungsprozess nicht inkrementell erfolgen, denn von Anbeginn an muss durch Direktinvestitionen bzw. Kooperationen eine höhere finanzielle und personelle Verbindlichkeit im Auslandsmarkt, das sogenannte market commitment, erfolgen. (3) Kosten von Markttransaktionen. Die Kosten für Markttransaktionen sind für Dienstleistungen höher als für Produktionsgüter, da die Transaktionen kundenspezifisch sind, durch die Personengebundenheit der Dienstleistung einer hohen Qualitätsvariabilität unterliegen, die Informationssuc he aufwendiger ist und Informations- und Wissensvorteile durch unkontrollierte Weiterverwertung (spillover) erodieren können (Enderwick 1989; Dunning 1989). Trotz dieser transaktionsbedingten Internationalisierungsbarrieren ist eine Zunahme des Internationalisierungsprozesses empirisch deutlich festzustellen. Aus einer britischen Studie geht hervor, dass Unternehmensberatungen die Barrieren der Internationalisierung weitaus geringer einschätzten als andere unternehmensorientierte Dienstleistungsunternehmen und ihre Exporte durchschnittlich über 10% des Umsatzes repräsentieren (Bryson et al. 1997). Unternehmensorientierte Dienstleistungen repräsentieren das am schnellsten wachsende Segment des internationalen Handels (Brouthers et al. 1996; Kutschker/Mößlang 1996; Lichtblau 2000), liegt doch die Wachstumsrate dreimal höher als beim Handel mit Gütern (Kirsch/Laird/Evans 2000). Dabei muss der tatsächliche Wert der gehandelten Dienste als noch höher eingeschätzt werden, da viele Leistungen wie z.B. Managementberatung, Werbung, Rechtsberatung und Versicherungen teilweise nicht erfasst werden können (d.h. sie werden nicht nach Ihrem Wert deklariert oder verzollt). Für die globalen Marktführer schätzen Zeithaml/Bitner (1996), dass die zehn größten Unternehmensberatungen über die Hälfte des Umsatzes außerhalb des Heimlandes erwirtschaften. Jedoch sind nicht nur die Großunternehmen international aktiv. In Großbritannien konnten O Farrell/Wood/Zheng (1996) für insgesamt 219 kleine und mittlere Unternehmensberatungen zeigen, dass mehr als die Hälfte aller befragten Unternehmen international operierten, ein deutlich höherer Anteil als bei allen anderen Unternehmensdienstleistungen. Auch eine umfassende Studie in Deutschland, 5 Österreich und der Schweiz stützt diesen Befund. Nahezu zwei Drittel aller Beratungsunternehmen verfügen über internationale Projekterfahrung inklusive der kleinen und Kleinstunternehmen (Walger/Scheller 1998). Zwar unterhalten die Unternehmen in geringerem Umfang Auslandsniederlassungen, jedoch haben 20% der Beratungshäuser mit mehr als zehn festen Mitarbeitern und über die Hälfte aller Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern internationale Standorte (Walger/Scheller 1998). Das Ziel der vorliegenden Studie liegt darin, erstens wichtige Marktmechanismen des Beratungsgeschäfts zu identifizieren und zweitens die Motive, Strategien und Mechanismen der Internationalisierung von Unternehmensberatungen aufzudecken. Damit wird ein ursächliches Verständnis darüber angestrebt, auf welchen Kanälen und über welche Barrieren Beratungsprodukte ihren Markt erreichen und welche Konsequenzen damit für den Internationalisierungsprozess verbunden sind. Die vorliegende Studie ist ein Teil des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützten Forschungsprojekts Internationalisierung von Managementberatungen in Europa im Spannungsfeld von globaler Organisation und lokalem Markt . Die Ergebnisse dieser Exploration bilden den Ausgangspunkt für die nächste Empiriephase, in der auf der Grundlage der hier erarbeiteten Zusammenhänge ein Vergleich der europäischen Metropolen Rhein-Main, London und Madrid hinsichtlich der Prozesse und Formen des Markteintritts und der lokalen Markterschließung auslä ndischer Managementberatungsunternehmen durchgeführt wird. Für den eiligen Leser sind die wichtigsten Ergebnisse der Exploration in einer Zusammenfassung am Ende des Berichts skizziert.
Das Investmentsparen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Es handelt sich dabei um eine Anlageform, bei der Sparer mit geringem Kapitaleinsatz die gleichen Vorteile und Chancen erlangen können, wie sie in der Regel sonst nur bei größerem Kapitaleinsatz möglich sind. So wird beim Investmentsparen durch viele kleinere Anlagebeträge eine größere Kapitalsumme erzielt. Bei den offenen Immobilienfonds handelt es sich um die Realisierung dieser Investmentidee im Immobilienbereich. Die offenen Immobilienfonds verzeichnen insbesondere seit den 90er Jahren immense Mittelzuflüsse. Das Anlageprinzip der offenen Immobilienfonds basiert auf dem Prinzip der Risikostreuung: Neben der gesetzlichen Erfordernis, das Risiko über eine Vielzahl von Objekten zu streuen, verfügen die Fonds über verschiedene Möglichkeiten der Risikostreuung wie die Streuung nach Standorten und Nutzungen sowie nach Objektalter, -größe und -volumen. Im vorliegenden Bericht wird das Anlageverhalten der größten fünf offenen Immobilienfonds untersucht, die zusammen über einen Marktanteil von ca. 70 % verfügen (Stand: 1999). Zu diesem Zweck wurde eine Datenbank angelegt, in welche die Daten sämtlicher im Fondsvermögen gehaltenen Objekte eingegeben wurden. Zu Beginn dieser Arbeit stehen die Vermutungen, dass die Fonds überwiegend Objekte in Verdichtungsräumen und dort insbesondere in den Großstädten halten und dass die Gebäudenutzungen überwiegend tertiärwirtschaftlicher Natur sind. Aus den Rechenschaftsberichten der offenen Immobilienfonds, auf denen der empirische Teil basiert, geht lediglich der Aspekt der Risikostreuung hervor; es gibt weder Angaben zu den Verkehrswerten einzelner Objekte noch zu deren Mietpreisen. Als Bezugsgröße für die Auswertung können somit lediglich die Anzahl der Objekte und die Nutzfläche (in m²) herangezogen werden. An dieser Stelle muss auf die relativ hohe Intransparenz des deutschen Immobilienmarktes hingewiesen werden. Obwohl in den letzten Jahren einige Indizes von verschiedenen Institutionen aufgelegt wurden, ist der Markt weiterhin recht unübersichtlich. 1998 wurde der DIX, der Deutsche Immobilien-Index, als Gegenstück zum DAX (Deutscher Aktienindex) von der Deutschen Immobiliendatenbank (DID) in Wiesbaden aufgelegt. Hier werden Daten von Bestandsgrundstücken gesammelt und zusammengefasst. Die fünf untersuchten Fonds steuern zwar regelmäßig ihre Daten bei, jedoch besteht hier eine Geheimhaltungspflicht, so dass auf diesem Weg keine zusätzlichen Informationen bezogen werden können. Diese Arbeit stellt einen Beitrag zu der in der Geographie bislang kaum beachteten, aber bedeutsamen und raumprägenden Immobilienbranche dar. Während andere 2 Disziplinen wie vor allem die Wirtschaftswissenschaften den Immobilienbereich schon lange für sich entdeckt haben, hat sich die Geographie bisher wenig damit beschäftigt.
Die Ergebnisse jüngerer Untersuchungen legen die Hypothese nahe, dass vernetzte Strukturen und eingebettetes Handeln von Unternehmen positive Auswirkungen auf deren Wettbewerbsfähigkeit hat. Die Unternehmensbefragungen der Zulieferer und Dienstleister des IPH liefern Hinweise dafür, dass dies auch für die in der chemischen Produktion tätigen Unternehmen und Betriebe gilt. Im einzelnen lassen sich aus der durchgeführten Studie folgende Ergebnisse und Tendenzen erkennen: 1. Der Zuliefer- und Dienstleistungssektor des IPH besteht aus einer großen Bandbreite von verarbeitenden Betrieben sowie Handels- und Dienstleistungsbetrieben, von denen eine Vielzahl (972 von 2435 Betrieben) in der Region ansässig sind. 2. Bei 90% der Zulieferer und Dienstleister handelt es sich um Kleinst- und Kleinbetriebe (unter 10 bzw. unter 100 Beschäftigte), die zumeist einen relativ geringen Anteil ihres Umsatzes im IPH erzielen). Lediglich 15% der befragten Betriebe sind zu mehr als der Hälfte ihrer Umsätze von den Abnehmern im IPH abhängig. 3. Die erfassten Betriebe sind vor allem über ihre Absatzbeziehungen eng in die regionale Wirtschaft eingebunden. Mehr als 50% erzielen über drei Viertel ihres Umsatzes in der Rhein-Main-Region. 4. Etwa die Hälfte der Zulieferer und Dienstleister haben durch individuelle Leistungserstellung und kundenspezifische Beratung enge Abnehmerbeziehungen zum IPH aufgebaut. Allerdings spielen besonders kommunikationsintensive Arten der Zusammenarbeit (z.B. gemeinsame Entwicklungsarbeiten und Schulungen vor Ort) offenbar nur eine geringe Rolle. 5. Die Zuliefer- und Dienstleistungsbeziehungen sind oftmals durch eine große Kontinuität und Häufigkeit gekennzeichnet. Zwar haben viele Betriebe nur jährliche oder sporadische Kontakte, die Hälfte der Betriebe stehen aber wöchentlich oder sogar täglich in Kontakt mit ihrem bedeutendsten Abnehmer im IPH. 6. Hinsichtlich der Abstimmungsinhalte zwischen den IPH-Abnehmern und ihren Zulieferern und Dienstleistern zeigt sich, dass einfache, standardisierte Kontakte (z.B. Absprache von Liefertermin und -menge) überwiegen, während komplexe Inhalte (wie gegenseitiges Feedback und gemeinsame Fehlerbeseitigung) eher selten auftreten. 7. Tendenziell haben Betriebe mit besonders regelmäßiger, individuell abgestimmter und komplexer Zusammenarbeit ihre Rolle als Zulieferer und Dienstleister des IPH in den 1990er Jahren stärken können. Bei ihnen hat sich der Anteil des IPH am Umsatz zumeist erhöht. Demgegenüber scheinen Betriebe mit seltenen, einfachen und eher standardisierten Abstimmungen im Hinblick auf ihre Umsatzentwicklung im IPH weniger erfolgreich gewesen zu sein. 37 8. Intensive Über-Kreuz-Abstimmungen zwischen den Zulieferern und Dienstleistern des IPH sind eher eine Ausnahmeerscheinung. Die meisten Betriebe haben keine Kontakte zu anderen Zulieferern und Dienstleistern. In einer anschließenden Studie soll im Rahmen einer Diplomarbeit (Bearbeiterin: Katrin Griebel) untersucht werden, ob diese Befragungsergebnisse tatsächlich die Schlussfolgerung zulassen, dass Betriebe die Möglichkeiten zu einer intensiven, komplexen Zusammenarbeit mit ihren Abnehmern im IPH nicht voll ausschöpfen und dass deshalb Potenziale für Lernprozesse und Innovationen ungenutzt bleiben. Hierzu werden im März und April 2001 Interviews mit ausgewählten Zulieferern und Dienstleistern geführt.
Die Südwestpfalz : Umstrukturierung durch erfolgreiche Unternehmen ; Ergebnisse einer Lehrstudie
(2000)
Die Südwestpfalz gehört nicht zu den ökonomisch bevorzugten Regionen Deutschlands. Von vielen wird sie nicht einmal als eine einzige Region gesehen: Zwischen den beiden dominierenden Mittelstädten Pirmasens und Zweibrücken sowie dem sie umgebenden Landkreis Südwestpfalz bestehen zu große Unterschiede in der Geschichte und Wirtschaftsstruktur. Pirmasens hat etwa 48.000 Einwohner, Zweibrücken ca. 38.000, und der Landkreis beherbergt in teils großen Ortschaften insgesamt 105.000 Einwohner. Die gesamte Region, die sich über nahezu 50 km von West nach Ost und 30 km von Nord nach Süd an der Grenze zu Lothringen (Frankreich) und zum Saarland erstreckt, ist relativ dünn besiedelt und befindet sich in peripherer Lage. Sie war daher seit langem als militärischer Standort gut geeignet, vor allem für amerikanische Truppen, die unter anderem in Pirmasens und Zweibrücken bestehende Kasernen übernehmen konnten. Vielfältige Militäranlagen kamen hinzu, wie z.B. der Flugplatz in Zweibrücken, das Militärhospital in Münchweiler oder militärische Depots im südöstlichen Landkreis. Der Abzug der militärischen Einheiten in den frühen 1990er Jahren brachte für die gesamte Südwestpfalz ein neues Problem: die Konversion. Neben den langjährigen Wandel der Industriestrukturen trat der schockartige Abbau des Militärs als Wirtschaftsfaktor in der Region. Die Städte selbst und viele Nachbargemeinden sind durch alte Industrien gekennzeichnet, die seit langem unter einem erheblichen Wettbewerbsdruck aus dem Ausland leiden. Die Stadt Pirmasens ist das Zentrum der alten und im Landkreis noch vorherrschenden Schuhindustrie. Hier besteht ein industrielles Cluster mit vorund nachgelagerten Wirtschaftszweigen, etwa des Schuhmaschinenbaus, der Zulieferindustrien (Klebstoff-Chemie, Kunststoff-Industrie für Vorder- und Hinterkappen, Sohlenfertigung) und der spezialisierten Dienstleistungen (Design-Büros, Speditionen, Druckereien). Insgesamt ist dieses Cluster jedoch durch Erosion in seiner Existenz bedroht ist (vgl. Schamp/Bertram 1998, Bertram/Schamp 1999). Manche Unternehmen haben sich aus der Bindung an dieses Cluster erfolgreich abgenabelt, andere sind längst durch Konkurs und Stillegung verschwunden. Der Landkreis Südwestpfalz, der sich im Osten bis zum Weinbaugebiet der Pfalz und im Westen bis zum metallverarbeitenden Bezirk des Saarlandes erstreckt, gehört in weiten Teilen zum Cluster der Schuhindustrie. Der Strukturwandel hat auch diese seit langem erfasst. Um der ländlichen Region dennoch neue Tätigkeitsfelder zu erschließen, wurde in den vergangenen zehn Jahren der Tourismus teilweise erheblich gefördert - recht erfolgreich, auch wenn die Zielgruppen nicht zu den sehr 2 wohlhabenden gehören: Familien und Jugendgruppen im Sommer, ältere Menschen im Frühjahr und Herbst. Der Tourismus verbindet sich mit einer neuen und zunehmend bedeutenden Attraktion, dem Fabrikverkauf von Schuhen - besonders im nahen Umkreis um das neue Schuhmuseum in Hauenstein. In Zweibrücken herrschen dagegen teils große Zweigwerke der metallverarbeitenden Industrie vor. Daneben wurde die Stadt vor allem durch das Militär geprägt, während die Schuhindustrie nur noch geringe Bedeutung hatte. Damit verfügt die Region in ihren wichtigen Industriezweigen nicht über Wachstumsindustrien. Der Abbau des Militärs brachte zunächst erhebliche Probleme für den regionalen Arbeitsmarkt und die regionale Wirtschaft. Die Chancen der Konversion können erst langsam ergriffen werden. Grundsätzlich reichen überall die Arbeitsplätze nicht aus: Viele Menschen müssen weit pendeln. Im Juni 1999 lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis bei 10%, in Zweibrücken bei 11%, in Pirmasens jedoch bei 17%. Etwa 48% der Arbeitslosen sind Frauen, ca. 35% sind Langzeitarbeitslose (alle Angaben nach Arbeitsamt Pirmasens, Presseinformationen) - beides sind Problemgruppen für die Arbeitsvermittlung. So steht die gesamte Region vor drei Problemen: 1. der überalterten Wirtschaftsstruktur mit anscheinend wenigen Ansätzen der Erneuerung, 2. der notwendigen Konversion der militärischen Anlagen und dem erforderlichen Ersatz der fortgefallenen Arbeitsplätze, 3. einer vergleichsweise hohen Arbeitslosigkeit und langen Arbeitswegen.
Die Diskussion der letzten Jahre um Managervergütungen, insbesondere seit der Mannesmann-Übernahme, hat Defizite in der lex lata hierzu ausgemacht. Dies und die weitgehende Nichtbefolgung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex zur Transparenz der Vorstandsvergütungen durch die große Mehrzahl der börsennotierten Gesellschaften erfordern eine Reaktion des Gesetzgebers. Eine gesetzliche Regelung erübrigt sich auch dann nicht, wenn sich künftig eine Mehrheit der börsennotierten Gesellschaften den Empfehlungen des Kodex anschließen sollte. Die Gründe hierfür im einzelnen und die Zielrichtung des Entwurfs ergeben sich aus der beigefügten Entwurfsbegründung. Der Kodex soll nicht entbehrlich gemacht, sondern durch einen gesetzlichen Mindeststandard unterstützt und ergänzt werden. Zusammengefaßt sieht der folgende Gesetzesvorschlag eine Veröffentlichung aller Vorstandsbezüge in börsennotierten Gesellschaften im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluß vor. Dabei sollen als Mindeststandard die Angaben für das höchstbezahlte Vorstandsmitglied individualisiert, unter Namensnennung, erfolgen müssen. Die Angaben sind vom Abschlußprüfer zu prüfen. Ferner hat der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung zur Angemessenheit der Vorstandsbezüge und zur Vergütungspolitik der Gesellschaft Stellung zu nehmen; die Aktionäre als die materiell Betroffenen können in der Hauptversammlung hierzu Fragen stellen und durch den Entlastungsbeschluß ihre Billigung oder Mißbilligung zum Ausdruck bringen. Der Gesetzesvorschlag setzt auf Transparenz und lehnt die Einführung weiterer materieller Kriterien zur Bemessung oder Begrenzung von Vorstandsvergütungen jenseits des § 87 AktG wie Deckelung der Vergütung durch absolute Höchstbeträge oder Bindung an Arbeitnehmervergütungen o.ä. ab. Insgesamt schließt sich der Entwurf Vorbildern entwickelter Kapitalmarktrechte, insbesondere der britischen Lösung an, die gleichfalls auf zwingende detaillierte Offenlegungs-, Prüfungs- und Rechenschaftspflichten setzt und deren Einführung und Befolgung nicht der freiwilligen Selbstregulierung überläßt.
Mit dem 3. Finanzmarktförderungsgesetz wurde im Jahr 1998 die Investmentaktiengesellschaft in das deutsche Investmentrecht eingeführt. Die in Anlehnung an die USamerikanische "Investment Company" geschaffene Rechtsform sollte das deutsche Kapitalanlagegeschäft beleben und insbesondere für ausländische Fondssponsoren attraktiver machen. Diese Erwartungen wurden enttäuscht: Die Bestimmungen zur Investmentaktiengesellschaft sind bis heute totes Recht geblieben.1 Dies haben einige Autoren frühzeitig vorhergesehen.2 Im Zuge der anstehenden tiefgreifenden Reform des Investmentrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) 3 wird auch das Recht der Investmentaktiengesellschaft wesentlich geändert. Neue Wege beschreitet der Gesetzgeber dabei insbesondere mit der Einführung der Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital. Dieser zur Vervollständigung der Bestimmungen zur Investmentaktiengesellschaft in das deutsche Recht eingeführte Typus wirft aus Sicht des Aktienrechts eine Vielzahl interessanter Fragen auf, denen im Folgenden nachgegangen werden soll. Zuvor sollen jedoch die investmentrechtlichen Rahmenbedingungen der Investmentaktiengesellschaft und der Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital im Besonderen kurz beleuchtet werden.
1. Die Vorschrift des § 18 Abs. 2 WpÜG ist gegen den zu weit geratenen Wortlaut unter Berücksichtigung des Regelungszwecks einschränkend dahin auszulegen, dass ein Angebot mit einem Widerrufs- oder Rücktrittsvorbehalt versehen werden kann, sofern der Bieter oder ihm nach § 18 Abs. 1 WpÜG zuzurechnende Personen oder Unternehmen den Eintritt des Widerrufs- oder Rücktrittsgrunds nicht ausschließlich selbst herbeiführen können. 2. Eine Entscheidung zur Abgabe eines Angebots i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG ist gegeben, wenn die Entscheidung nur noch von Umständen abhängt, deren Eintritt der Bieter oder ihm nach § 18 Abs. 1 WpÜG zuzurechnende Personen oder Unternehmen nicht ausschließlich selbst herbeiführen können, die also nicht aus dem Herrschaftsbereich des Bieters stammen. 3. Der Bieter kann die Entscheidung zur Abgabe eines Angebots analog § 18 Abs. 2 WpÜG ebenso wie ein Angebot unter einen Widerrufs- oder Rücktrittsvorbehalt stellen, sofern der Bieter oder ihm nach § 18 Abs. 1 WpÜG zuzurechnende Personen oder Unternehmen den Eintritt des Widerrufs- oder Rücktrittsgrunds nicht ausschließlich selbst herbeiführen können. Zulässig ist analog §§ 18 Abs. 1, 25 WpÜG zudem ein auf die Zustimmung der Gesellschafterversammlung des Bieters bezogener Vorbehalt. Darüber hinaus darf der Bieter eine Angebotsankündigung mit einem Finanzierungsvorbehalt für den Fall versehen, dass die Gesellschafterversammlung nicht vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage einer für die Finanzierung des Angebots erforderlichen Kapitalmaßnahme zustimmt. 4. Der Widerruf der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots ist als actus contrarius zu der Angebotsankündigung erst mit Veröffentlichung analog § 10 Abs. 3 Satz 1 WpÜG beachtlich. 5. Mit ordnungsgemäß veröffentlichtem Widerruf der Entscheidung wird der Bieter von der Pflicht zur Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin (§ 14 Abs. 1 Satz 1 WpÜG) sowie zur Veröffentlichung einer Angebotsunterlage (§ 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG) frei. Eine Untersagung des Angebots gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 WpÜG kommt damit nicht mehr in Betracht. Darüber hinaus stellt die Nichtübermittlung oder Nichtveröffentlichung der Angebotsunterlage in diesem 15 Fall keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 1 a) oder Nr. 2 a) WpÜG dar.
Wer die unmittelbare oder mittelbare Kontrolle über eine börsennotierte Aktiengesellschaft erlangt hat, muss nach § 35 Abs. 2 WpÜG allen anderen Aktionären ein Pflichtangebot unterbreiten. § 37 Abs. 1 WpÜG gibt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) die Möglichkeit, den Erwerber der Kontrolle von der Angebotspflicht zu befreien. Bislang lehnt es die BAFin ab, die Aktionäre der Zielgesellschaft an dem Befreiungsverfahren zu beteiligen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Behörde in einem kürzlich im Eilverfahren dazu ergangenen Beschluss, der die ProSiebenSat.1 Media AG betraf, darin bestätigt. Der Verf. legt im folgenden dar, warum seiner Ansicht nach die Aktionäre die Zielgesellschaft jedenfalls einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Hinzuziehung zum Befreiungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 VwVfG haben. Darüber hinaus werden einige Aspekte des konkreten Falls, es ging um eine Befreiung im Zusammenhang mit der Sanierung der Zielgesellschaft nach § 37 WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung, näher beleuchtet.
Regulierung von Hedge Fonds in Deutschland : Bestandsaufnahme, praktische Erkenntnisse und Ausblick
(2003)
Die alternative Kapitalanlage über Hedge Fonds gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. In der jüngsten Vergangenheit wurde dieses Thema daher auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur aufgegriffen, was zu mehr Transparenz geführt hat. Allerdings ist das deutsche Investmentrecht und insbesondere der Spezialbereich "Hedge Fonds" nach wie vor eine Praktikerdomäne. Deshalb soll im Folgenden zunächst eine Bestandaufnahme erfolgen. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungen beschrieben. Dabei lassen die Verfasser ihre praktischen Erkenntnisse einfließen. Vor diesem Hintergrund wird anschließend die vom Gesetzgeber für Anfang 2004 geplante Hedge Fonds-Regulierung gewürdigt.
Am 30. Juli 2002 hat der US-amerikanische Präsident George Bush den Sarbanes-Oxley Act of 2002 unterzeichnet. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, das vor allem Änderungen im Securities and Exchange Act of 1934 ( Exchange Act ) vorsieht. Das Gesetz bezweckt nach der dem Gesetzestext vorangestellten Begründung den Schutz von Anlegern durch genauere und verlässlichere wertpapierrechtliche Publizitätspflichten. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Unternehmen richtige und verlässliche Angaben machen, wenn sie periodisch bei der USamerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) einzureichende Berichte oder Ad-hoc Mitteilungen veröffentlichen.
Effiziente Zirkulationsmärkte für Wertpapiere sind wegen ihres Zusammenhanges mit den Emissionsmärkten für die Kapitalversorgung der Unternehmen ebenso unentbehrlich wie als Informationsquelle und Handelsplattform für institutionelle und private Investoren. Die juristische Aufarbeitung der Vorfälle am Neuen Markt weist deutlich auf Defizite des gegenwärtigen Systems hin. Eine überzeugende Ordnung der Sekundärmarktpublizität macht sich die mit einer richtig justierten Haftung verbundenen Anreize und die Privatinitiative betroffener Anleger als Regulierungsinstrument zunutze. Der nachstehende Beitrag greift Empfehlungen zur Verbesserung des Haftungsregimes für Falschinformation des Kapitalmarktes auf und erörtert Einzelfragen.
Im Rahmen dieses Artikels wurden die verschiedenen Möglichkeiten untersucht, die in einem Konzern bestehen, um die Liquiditätsflüsse zwischen den einzelnen Gesellschaften zu verwalten. Wie bereits erwähnt wurde, ist das untersuchte Organisationsmodell, auch wenn es in der italienischen Praxis am weitesten verbreitet ist, nur eines der verschiedenen Modelle, um das Cash-Management zu zentralisieren.58 Ausgehend davon wurde versucht, die Merkmale dieses Modells und die Aufgaben, die in dessen Rahmen normalerweise der Konzernfinanzgesellschaft übertragen werden, herauszuarbeiten. Dabei konnte festgestellt werden, dass die von der Finanzgesellschaft wahrgenommenen Aufgaben unter zahlreichen Gesichtspunkten den typischen Bankaufgaben ähneln. Diesbezüglich genügt der Hinweis, dass die Finanzgesellschaft, indem sie den Konzerngesellschaften Kredite gewährt, und zwar unter anderem durch Verwendung der Liquiditätsüberschüsse anderer Gesellschaften desselben Konzerns, ein wichtiges Verbindungsglied zwischen den Gesellschaften, die Liquiditätsüberschüsse ausweisen und denen, die diese benötigen, ist. Dadurch übernimmt die Finanzgesellschaft in operativer Hinsicht die Rolle einer echten Konzernbank. Auch die Banken bewirken effektiv den Ausgleich der unterschiedlichen Kassenflüsse zwischen den innerhalb des Wirtschaftssystems tätigen Akteuren. Diese Feststellung wird auch in quantitativer Hinsicht bestätigt, wenn man den Umfang der normalerweise von der Finanzgesellschaft verwalteten Ressourcen betrachtet. Die Beträge, die bei den konzerninternen Beschaffungs- und Anlagetransaktionen sowie bei den Finanzverwaltungsvorgängen vermittelt werden, ist mit den Beträgen vergleichbar, die Banken im Rahmen ihrer Tätigkeiten üblicherweise umsetzen. Aber auch wenn das zutrifft, wurde im Rahmen dieses Artikels gezeigt, dass die zwischen der Finanzgesellschaft und den einzelnen Konzerngesellschaften bestehenden Beziehungen nicht als Bankverträge im eigentlichen Sinn anzusehen sind. Insbesondere ist es nicht möglich, von Bankeinlagen zu sprechen. Daher wurden die verschiedenen Vertragsverhältnisse als atypische Verträge eingeordnet. Abschließend wurde noch auf einige Unterschiede zwischen den, im geprüften Modell vorhandenen, „ordentlichen Kontokorrenten“ und den „Bankkorrespondenzkonten“ hingewiesen. Dies gilt insbesondere für die vorhandene beziehungsweise fehlende Möglichkeit, im Rahmen ihrer jeweiligen Funktion eine rechtliche Kompensation zu sehen, die, wie erwähnt, dazu führen würde, dass eine Konkursanfechtung der Überweisungen auf das ordentliche Kontokorrent ausgeschlossen ist.
Kurz nach dem Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Juni letzten Jahres sind schon die nächsten Reformüberlegungen in Gang gekommen. Der 64. Deutsche Juristentag im September beschäftigte sich u.a. mit der Frage, ob im Interesse des Anlegerschutzes und zur Förderung des Finanzplatzes Deutschland Kurz nach dem Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Juni letzten Jahres sind schon die nächsten Reformüberlegungen in Gang gekommen. Der 64. Deutsche Juristentag im September beschäftigte sich u.a. mit der Frage, ob im Interesse des Anlegerschutzes und zur Förderung des Finanzplatzes Deutschland das Kapitalmarkt- und Börsenrecht neu zu regeln sei. Nun liegt zudem seit November 2002 ein Entwurf der Europäischen Kommission für eine neue Wertpapierdienstleistungsrichtlinie auf dem Tisch. Die verschiedenen Reformüberlegungen bzw. -entwürfe sind in jedem Fall zu begrüßen. Der jüngste Akt unseres nationalen Gesetzgebers wird wohl zu Recht lediglich als Schritt in die richtige Richtung, nicht aber als hinreichende Lösung der aktuellen Probleme in diesem Bereich gesehen. Der folgende Aufsatz untersucht, welche Nachteile sich aus dem zunehmenden außerbörslichen Wertpapierhandel für den Finanzplatz ergeben und welche regulatorischen Antworten sich zu deren Vermeidung anbieten.
Vortrag auf der Konferenz „Europäischer Kapitalmarkt im 21. Jahrhundert“, Düsseldorf, 6. Dezember 2002. Am 4.11. dieses Jahres hat eine von dem Niederländer Jaap Winter geleitete Gruppe von Gesellschaftsrechtsexperten, die Kommissar Bolkestein eingesetzt hatte, ihren Bericht „A Modern Regulatory Framework for Company Law in Europe“ (im Folgenden: Bericht) vorgelegt. Der Bericht umfaßt mit Anhängen 160 Druckseiten und enthält Empfehlungen u. a. zu Corporate Governance, Unternehmensfinanzierung, Konzernen, Umwandlung und Sitzverlegung, aber auch zu einer Europäischen Privatgesellschaft analog zur deutschen GmbH, zu europäischen Genossenschaften und weiteren Unternehmensformen. In meinem Vortrag heute beschränke ich mich auf die Vorschläge zur Corporate Governance.
Das Recht zur Verhinderung von Kursmanipulationen ist durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz, das am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, grundlegend reformiert worden. Der Beitrag befasst sich mit den Hintergründen und der Ausgestaltung dieser Neuregelung sowie der Frage, wie diese zu bewerten ist. Verschiedene (wesentliche) Details waren im Gesetzgebungsverfahren hoch umstritten. Ein wichtiger Punkt, nämlich die subjektiven Voraussetzungen des § 20a Abs.1 S.1 Nr.2 WpHG, ist noch kurz vor Abschluss des Verfahrens geändert worden.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um die amerikanische Sicht auf einen wohl immer bedeutenderen Bestandteil der deutschen Corporate Governance-Landschaft, das feindliche Übernahmeangebot, darzustellen. Ob Übernahmeangebote von einem ausländischen Bieter abgegeben werden (man denke nur an das Gebot von Vodafone an die Aktionäre von Mannesmann oder an das Gebot von Barilla für Kamps), oder ob es von einem einheimischen Bieter stammt – wer könnte Krupps Gebot für Thyssen vergessen ? –: Feindliche Übernahmegebote betreffen nicht nur die Führungsorgane der einzelnen Zielunternehmen, sondern, wegen ihrer Bedrohung für festgefahrene Geschäftsmuster, auch das ökonomische und politische Umfeld.
Das neue Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)1 weist den Wertpapierdienstleistungsunternehmen erstmals eine gesetzliche Rolle im Rahmen der Finanzierung von öffentlichen Übernahmeangeboten zu, indem es eine von einem solchen Unternehmen ausgestellte Bestätigung der Finanzierbarkeit zum zwingenden Bestandteil der Angebotsunterlage macht. Hieraus ergibt sich zum einen ein neues Geschäftsfeld für Kreditinstitute, zum anderen aber auch ein neues Haftungsrisiko.
Vorstandsvergütungen
(2002)
Vereinsrechtsreform
(2002)
Großvereine wie der ADAC – neben den Automobilclubs sind hier zum Beispiel noch die Vereine der Freien Wohlfahrtspflege (DRK, Arbeiterwohlfahrt usw.), die Technischen Verei-ne (TÜV5, DEKRA) und die Vereine der beiden Fußball-Lizenzligen6 zu nennen – entspre-chen nicht dem Leitbild des ideellen Vereins, das der Gesetzgeber bei der Schaffung des BGB-Vereinsrechts vor mehr als 100 Jahren vor Augen hatte. Zwar erfassen die §§ 21 ff. BGB dem Wortlaut nach sämtliche Vereine ungeachtet ihrer Mitgliederzahl, ihres Organisationsaufbaus und ihres Wirkungsbereichs. Doch war man sich schon zur Zeit der Entstehung des BGB darüber im klaren, daß diese Vorschriften nicht über den lokalen Kleinverein hinaus passen.
In den vergangenen Jahren haben sich die Kapitalmärkte und das Anlegerinteresse an der Aktie in Deutschland stark verändert. Die Suche nach einer notwendigen und rentablen Ergänzung traditioneller Altersvorsorgeformen hat dazu ebenso beigetragen wie die Privatisierung von im Staatsbesitz gehaltenen Unternehmen. Aber auch der Börsengang einer Vielzahl junger Unternehmen sorgt in bisher nicht gekanntem Ausmaß für zusätzliches Interesse der „Erbengeneration“, der die Beteiligung kostengünstig über Online-Broker ermöglicht wird. Eine hervorragende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Neuen Markt der Deutschen Börse zu, der sich seit seiner Einrichtung 1997 hinsichtlich der Zahl der Neuemissionen, der Marktkapitalisierung und der Börsenumsätze auch im internationalen Vergleich außergewöhnlich erfolgreich entwickelt hat. Der gegenwärtige Konjunkturabschwung, der von einem starken Rückgang der Kurse an den Börsen und darunter auch vor allem am Neuen Markt begleitet wurde, gibt Gelegenheit, über allfällige Verbesserungen des regulatorischen Umfelds nachzudenken, die helfen sollen, die Effizienz des organisierten Kapitalmarkts weiter zu steigern und das Vertrauen der Anleger in das ordnungsgemäße Funktionieren des Markts zu festigen. Die Deutsche Börse hat mit Verbesserungen des Regelwerks Neuer Markt bereits wichtige Schritte in diese Richtung unternommen.
Am 26.02.2002 hat die von der Bundesministerin der Justiz auf Empfehlung der Regierungskommission Corporate Governance eingesetzte Kodex-Kommission den Deutschen Corporate Governance Kodex (im folgenden: DCG-Kodex/Kodex) vorgelegt. Mit Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes4, voraussichtlich im August 2002, werden Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften künftig jährlich zu erklären haben, ob sie den Empfehlungen des Kodex folgen, und, soweit dies nicht der Fall ist, Abweichungen offen zu legen haben. Im folgenden ist zunächst das Kodex-Konzept, das dem angelsächsischen Rechtskreis entstammt, zu erläutern und die mit dem DCG-Kodex verfolgte Zielsetzung vorzustellen (dazu B.). Dem schließt sich ein Überblick über Regelungstechnik und Inhalt des DCG-Kodex sowie dessen gesetzliche „Flankierung“ durch das TransPuG an (dazu C.). Sodann werden die Entsprechens-Erklärung (dazu D.) sowie Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem DCG-Kodex (dazu E.) behandelt.
Das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen (WpÜG) beschränkt sich - anders als noch der Diskussionsentwurf des WpÜG - nicht auf die Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren, die auf den Erwerb der Kontrolle an einer Zielgesellschaft gerichtet sind oder eine bereits bestehende Kontrollmehrheit voraussetzen, sondern trifft darüber hinaus mit den §§ 10 - 28 WpÜG Bestimmungen für jegliche öffentlichen Angebote zum Erwerb von Wertpapieren. Die naheliegende Frage, ob hierzu auch öffentliche Angebote zum Rückerwerb eigener Aktien, namentlich aufgrund Hauptversammlungsermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 1 AktG, rechnen, lässt das Gesetz unbeantwortet. Erste Stellungnahmen in der Literatur gehen davon aus, daß das WpÜG auch auf solche self tender offers unmittelbar Anwendung finde, einzelne nicht passende Bestimmungen der §§ 10 - 28 WpÜG allerdings teleologisch zu reduzieren seien. Die Verfasser widersprechen der These einer unmittelbaren Anwendbarkeit des WpÜG auf öffentliche Angebote zum Rückerwerb eigener Aktien und befassen sich sodann mit der Frage, ob einzelne Vorschriften des WpÜG auf self tender offers analoge Anwendung finden.
Anfang Juli dieses Jahres hat die „Regierungskommission Corporate Governance“ ihren Bericht abschließend beraten und dem Bundeskanzler übergeben. Der wissenschaftlichen Öffentlichkeit wird er dagegen heute vorgelegt. Der Generalbericht dazu ist in drei Teile gegliedert: Der erste Teil informiert über Hintergrund und Zuschnitt des Auftrags der Regierungskommission (unten II.). Der zweite Teil weist auf diejenigen Themen hin, die aus der Sicht der Kommissionsarbeit besonders bedeutsam erscheinen (unten III.). Der Schluß wird sich mit der Umsetzung der Empfehlungen der Regierungskommission befassen (unten IV.).
Während des Untersuchungszeitraums (1980 – 1999 einschließlich) ist sowohl die Zahl der Aktiengesellschaften in Deutschland insgesamt als auch die Zahl der börsennotierten Gesellschaften gestiegen. Dabei verlief der Anstieg nicht gleichförmig. Während beide Zahlen sich in den Jahren 1980 bis 1990 nur unwesentlich veränderten, ist für die Jahre nach 1996 ein geradezu sprunghafter Anstieg der absoluten Zahl von Gesellschaften zu verzeichnen. Die Zunahme börsennotierter Gesellschaften blieb demgegenüber im Verhältnis eher gering. Während die Zahl der Gesellschaften insgesamt sich im Untersuchungszeitraum um das 3,5-fache erhöht hat, hat sich die Gesamtzahl börsennotierter Aktiengesellschaften lediglich verdoppelt.
Das Arbeitspapier „Die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen“ ist der Entwurf des Hauptteils meines Gutachtens für den diesjährigen Deutschen Juristentag. Es wird wie die früheren Arbeitspapiere Freunden und Förderern des Instituts, darüber hinaus aber auch interessierten Fachkollegen mit der Bitte übersandt, dem Verfasser Anmerkungen und Kritik mitzuteilen, die im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden sollen. Das überarbeitete und vollständige Gutachten wird vom DJT im C.H. Beck Verlag veröffentlicht werden.
Anders als in den Vereinigten Staaten, wo der Gesetzgeber dem Problem der Kursmanipulationen bereits seit Anfang des Jahrhunderts große Aufmerksamkeit gewidmet und ein umfassendes, detailliertes Regelwerk geschaffen hat, das beinahe jedes kursbeeinflussende Verhalten behandelt, haben Gesetzgeber und Literatur der Materie in Deutschland bisher nur wenig Beachtung geschenkt. Die Diskussion um die kommende Börsenreform wird sich wesentlich mit der Frage zu beschäftigen haben, ob und wie die bisherige Regulierung zur Verhinderung von Kursmanipulationen verbessert werden muß, um die Effizienz und damit die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes zu sichern. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wo das deutsche Recht in diesem Bereich Lücken aufweist, und unterbreitet Vorschläge, wie diese geschlossen werden könnten.
Der deutsche Markt für Venture Capital (VC) ist trotz erfreulicher Fortschritte insbesondere in den letzten drei Jahren im Vergleich zum weltweit größten VC-Markt in den USA unterentwickelt. Venture Capital-Investitionen beliefen sich in Deutschland im Jahr 1996 auf 0,04% des Bruttoinlandsproduktes, weniger als ein Drittel des U.S.-amerikanischen Niveaus. Obwohl seither ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist, hat der deutsche VC-Markt mit einem Fondsvolumen von ca. 18,6 Milliarden DM nach jüngsten Angaben nur etwa ein Achtel der Größe des amerikanischen Marktes.
Wie in vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft hat das Internet auch in die Wertpapierbranche Einzug erhalten. Diesbezüglich haben die USA sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht wieder einmal eine Vorbildfunktion inne. Dies nimmt der Verfasser zum Anlaß, um sich kritisch mit den dortigen Erfahrungen zu beschäftigen. Ferner werden USamerikanische Wertpapiervorschriften besprochen, die sich nicht auf die USA beschränken. Der Gesetzgeber hat neben den Vorschriften über die elektronische Informationsverbreitung bereits Spezialregeln aufgestellt, die alle ausländischen Anbieter betreffen, die das Internet zu Handelszwecken nutzen. Dafür ist es sogar ohne Bedeutung, ob die Anbieter überhaupt einen internationalen Handel betreiben. Die Ausführungen und Regeln betreffen zum Teil die gesamte Wertpapierbranche. Das Hauptaugenmerk des Beitrags ist aber auf Investmentfonds gerichtet. Dabei stützt sich der Verfasser auf eine Untersuchung, die er 1998/99 als „Visiting Scholar“ an der New York University durchführen konnte.
Der Fall Daimler - Chrysler. Am 18. September 1998 haben die Aktionäre der Chrysler Inc. und der Daimler-Benz AG in separaten Hauptversammlungen in Wilmington/USA und Stuttgart dem weltweit größten internationalen Zusammenschluß von Industrieunternehmen ihre Zustimmung erteilt. Der Zusammenschluß läßt einen Weltkonzern entstehen mit derzeit mehr als 420 000 Beschäftigten, knapp DM 230 Mrd. Umsatz, DM 55 Mrd. Eigenkapital, einer Bilanzsumme von DM 245 Mrd. und einem jährlichen Forschungs- und Entwicklungsaufwand von knapp DM 13 Mrd. Die Konzernspitze ist zwar eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart. Aber die Mehrheit ihrer Aktien wird im Ausland gehalten, die Unternehmensorgane Vorstand und Aufsichtsrat werden international besetzt, und die "offizielle" Unternehmenssprache wird Englisch sein. Für das deutsche Gesellschaftsrecht ist dieser Vorgang in mehrfacher Hinsicht von weitreichender Bedeutung.
Die Börsensachverständigenkommission (im folgenden: BSK) hat sich unlängst für eine gesetzliche Regelung öffentlicher Übernahmen ausgesprochen und zu deren Inhalt "Standpunkte" formuliert). In ihren Grundzügen stimmen die Überlegungen der Kommission weitgehend mit dem vom Verfasser vorgelegten Vorschlag) überein. Im Detail finden sich freilich einige Abweichungen und interessante Alternativen, die im folgenden erörtert werden sollen.
Corporate governance is currently a topic of great worldwide interest to academics, legislators, and practitioners. In addition to several academic articles, it has prompted active involvement of the OECD, the EU, the German Monopolkommission, the Bundestag, and several other institutions. Especially in comparison to the Anglo-American system, German corporate governance is characterized by lesser reliance on capital markets and outside investors, but a stronger reliance on large inside investors and financial institutions to achieve efficiency in the corporate sector. Since data on German corporations have become more easily available in recent years, the discussion has lately become more scientific and started to focus on studying the benefits and costs of the German system. The empirical results presented in this survey focus on the relation between ownership structure and firm performance in Germany. I summarize several empirical studies on this topic and put them into context to the institutional and legal environment in Germany. Due to data restrictions on unlisted firms, most results are based on corporations trading in official markets, representing the first-tier stock market in Germany. These firms have to publish large blockholdings exceeding 25% in their annual report. While this type of ownership data has been accessible for several years, information on voting control has only become available with the 1995 transposition of the European Union’s Transparency Directive into national law (Wertpapierhandelsgesetz, WpHG).
Hält man sich die Zahl der in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Publikumsfonds vor Augen, scheinen die in den Anfängen des Investmentsparens geäußerten Vorzüge des Investmentsparens’ ad absurdum geführt. So muß der Anleger allein im Bereich deutscher Aktien inzwischen aus mehr als 122 verschiedenen Fonds2 auswählen. Im Interesse einer Förderung der Transparenz der Fonds wären daher Schritte in Richtung einer Straffung des Fondsangebots wünschenswert. Die Notwendigkeit hierfür wird eindrucksvoll verdeutlicht, wenn man den aufgelösten Fonds die Zahl der neu aufgelegten Fonds gegenüberstellt. So kamen in den letzten Jahren in Deutschland auf jeden aufgelösten drei neue Publikumsfonds.
Das deutsche Börsensystem ist durch das Auseinanderfallen von Börsenträger und Börse gekennzeichnet. Die im BörsG nur beiläufig erwähnten Börsenträger - dies sind entweder rechtsfähige Vereine oder Kapitalgesellschaften - stellen die materiellen und personellen Ressourcen für den Handel an der Börse zur Verfügung. Sie sind Partner der mit den Börsenbediensteten abgeschlossenen Anstellungsverträge und aller anderen Schuldverhältnisse, die sich auf den Betrieb der Börse beziehen. Die Börse selbst, also die eigentliche Marktveranstaltung, an der der Handel mit Wertpapieren stattfindet, wird von der heute ganz vorherrschenden Auffassung als unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts eingestuft. In ihre inneren Angelegenheiten, die durch die Börsenorgane wahrgenommen werden, darf der Börsenträger nicht eingreifen.
Finanzdienstleister unterliegen infolge zunehmender Deregulierung und Globalisierung und des damit verbundenen Auftretens ausländischer Anbieter einem starken Wettbewerbsdruck. Dieser wird sich durch den Wegfall der Wechselkursrisiken nach Einführung des Euro noch verstärken. Für Finanzdienstleister wird es zunehmend überlebensnotwendig, auf einen kostengünstigen Vertrieb ihrer Produkte zu achten. Unternehmen mit Direktvertrieb, namentlich die nur über Telefon, Fax, E-Mail und Internet erreichbaren Direktbanken, Direktversicherungen und Discount-Broker, erfreuen sich gerade wegen ihrer geringen Vertriebskosten wachsender Beliebtheit. Ein neuer EU-Richtlinienvorschlag für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (Finanz-RLV)könnte den bestehenden Rechtsrahmen entscheidend verändern. Die betroffenen Kreise sollten sich folglich schon vor Erlaß und Umsetzung der Richtlinie in das mitgliedstaatliche Recht mit dem möglichen neuen Rechtsrahmen beschäftigen.