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Zählen ist für die meisten Menschen eine so alltägliche Fertigkeit, dass sie von nur wenigen als mathematische Fähigkeit gewertet wird. Mathematik beginnt für viele mit den ersten Kopfrechnen-Übungen in der Grundschule. Für umfangreichere Rechenaufgaben stehen dann später Taschenrechner zur Verfügung – zum Glück, denn nur wenige Menschen sind nach Abschluss der Schule noch in der Lage, kompliziertere Rechenaufgaben mit Papier und Bleistift zu lösen. Höhere Mathematik ist weitgehend »zahlenfrei«: Sie operiert mit Gleichungen oder Buchstaben, führt Beweise und denkt in abstrakten Strukturen. Welche Bedeutung das Verständnis von Zahlen für die Entwicklung mathematischer Kompetenzen hat, wird dabei häufig übersehen.
Müssen Lebens- und Krankenversicherer die unterschiedliche Eingruppierung von Männern und Frauen aufgeben und »Unisex-Tarife « anbieten? Die Europäische Kommission hat mit ihrem Antidiskriminierungsprogramm auch die Privatversicherungen ins Visier genommen: Ein Richtlinienentwurf aus dem Jahr 2003 zur »Gleichbehandlung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen« will das Geschlecht von Versicherungsnehmern als Tarifierungsmerkmal von Versicherungsverträgen verbieten. Die in der Öffentlichkeit intensiv diskutierte Frage, ob die Spezialtarife für Männer und Frauen eine zulässige Ungleichbehandlung oder eine unzulässige Diskriminierung darstellen, berührt auf der einen Seite Grundlagen der Versicherungstechnik und des Privatversicherungsrechts und auf der anderen Seite grundlegende Prinzipien des Gemeinschafts- und des nationalen Verfassungsrechts, wie die Autoren anschaulich darlegen – nicht ohne selbst Position zu beziehen.
Inflation hat in den letzten Jahren weltweit erheblich an Popularität eingebüßt. Galten noch in den 1960er und 1970er Jahren moderate Inflationsraten von 5 bis 10 Prozent als wachstums- und beschäftigungsfördernd, so ist es mittlerweile in Politik und Wissenschaft nahezu unstrittig, dass Inflation vor allem volkswirtschaftliche Kosten verursacht und deshalb Preisstabilität das vorrangige Ziel moderner Geldpolitik sein muss. So sieht insbesondere die in Frankfurt ansässige Europäische Zentralbank (EZB) ihre Hauptaufgabe darin, die jährliche Inflationsrate in der Eurozone unter 2 Prozent zu halten. Klettert die Inflationsrate nur wenige Dezimalpunkte über diesen Zielwert, muss mit Zinserhöhungen und einer restriktiven Geldpolitik der Zentralbank gerechnet werden. Diese Geldpolitik i s t gerechtfertigt, wenn bereits niedrige Inflationsraten messbare realwirtschaftliche Effekte besitzen. Eine Studie der Professur für Empirische Makroökonomie untersucht deshalb den Einfluss von Inflation auf die Variabilität der relativen Preise.
In vorliegender Veröffentlichung wird auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen beim Einsatz von Pferden im Naturschutz und in der Landschaftspflege die Eignung von Pferden in der Biotoppflege beschrieben. Nach einer kurzen Beschreibung der Einsatzbereiche von Pferden im Natur- und Landschaftsschutz (Verwertung von Extensivheu, Offenhaltung der traditionellen Kulturlandschaft, Einsatz in großflächigen Beweidungsprojekten, Biotoppflege mit dem Ziel des Arten- und Biotopschutzes) werden verschiedene Aspekte der Weidehaltung vorgestellt, die für den Einsatz von Pferden in der Biotoppflege wichtig sind. Dabei wird das arteigene Weideverhalten der Pferde (Selektivität, Geilstellen, Verbiss, Trittwirkung) beschrieben, auf Aspekte der Tierhaltung und Tiergesundheit eingegangen sowie die unterschiedliche Eignung der verschiedenen Pferderassen zur Biotoppflege dargestellt. Ausführlich werden spezielle Formen des Weidemanagements vorgestellt, bei denen eine kurzzeitige Umtriebsweide mit ein bis zwei Wochen Weidegang im Vordergrund steht. Daneben wird eine modifizierte Form der Portionsweide sowie eine ebenfalls zur Biotoppflege geeignete Form der Langzeitweide beschrieben. Auf die Bedeutung einer regelmäßigen Weidepflege in Form von Nachmahd, Mulchen und Entbuschung wird bei den aufgeführten Weideformen hingewiesen. Die Ergebnisse einer landesweiten Umfrage beim behördlichen Naturschutz Kreisbehörden, Regierungspräsidien), den Landwirtschaftsämtern und den Naturschutzverbänden werden kurz vorgestellt. Es zeigt sich, dass bisher nur sehr wenige konkrete Pflegeprojekte mit Pferden durchgeführt werden und trotz einiger Vorbehalte gegenüber Pferdebeweidung bei diesen Institutionen ein Interesse an ausführlicher Information besteht. Parallel zur Umfrage bei den Behörden wurde eine Umfrage bei einer Auswahl von Pferdehaltern durchgeführt, aus der abzuleiten ist, dass das Interesse dieser Gruppe an einer Teilnahme an Biotoppflege-Projekten in Baden-Württemberg groß ist. Auf der Grundlage der allgemein gültigen Richtlinien zum Weidemanagement sowie einer umfassenden Literatur- und Projekt-Recherche werden im zweiten Teil des Leitfadens für alle landwirtschaftlich nutzbaren Offenland-Grünland-Biotoptypen im Einzelnen Empfehlungen gegeben, ob und wie sich diese Biotope mit einer Pferdebeweidung erhalten und gegebenenfalls entwickeln lassen. Es wird auf die erforderlichen Besatzdichten, Weidezeiten und Maßnahmen der Weidepflege ebenso eingegangen wie auf Aspekte des speziellen Artenschutzes. Besonders berücksichtigt werden dabei die im Anhang I der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie aufgeführten Lebensräume und die nach § 32 (bisher § 24a) Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) besonders geschützten Biotope.
Die vorliegende Rote Liste sowie das Artenverzeichnis der Köcherfliegen (Trichoptera) Baden-Württembergs basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer seit 1993 im Auftrag der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg durchgeführten landesweiten Erfassung der Köcherfliegenfauna sowie einer umfangreichen Literaturrecherche. Die Einstufung in die Gefährdungskategorien der Roten Liste ist damit das Resultat einer Bewertung der Bestandssituation der in Baden-Württemberg vorkommenden Köcherfliegenarten.
Vor über 10 Jahren wurde die erste Fassung einer Roten Liste und Checkliste gefährdeter Laufkäferarten Baden-Württembergs publiziert (TRAUTNER 1992), eine zweite Fassung, getrennt in Rote Liste und Artenverzeichnis, folgte 1996 (TRAUTNER 1996a, TRAUTNER & BRÄUNICKE 1996). Seit dieser Zeit hat sich der Kenntnisstand zu Verbreitung, Habitatansprüchen und Gefährdungssituation der Laufkäferarten in Baden-Württemberg wesentlich verbessert. Eine Neufassung der Roten Liste als wichtiges Instrument für die Praxis in Naturschutz und Landschaftsplanung war daher dringend erforderlich.