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This paper provides new insights into the nature of loan securitization. We analyze the use of collateralized loan obligation (CLO) transactions by European banks from 1997 to 2004 andtry to identify the influence that various firm-specific and macroeconomic factors may have on an institution's securitization decision. We find that not only regulatory capital arbitrage under Basel I has been driving the market. Rather, our results suggest that loan securitization is an appropriate funding tool for banks with high risk and low liquidity. It may also have been used by commercial banks to indirectly access investment-bank activities and the associated gains.
Open-end real estate funds are of particular importance in the German bank-dominated financial system. However, recently the German open-end fund industry came under severe distress which triggered a broad discussion of required regulatory interventions. This paper gives a detailed description of the institutional structure of these funds and of the events that led to the crisis. Furthermore, it applies recent banking theory to openend real estate funds in order to understand why the open-end fund structure was so prevalent in Germany. Based on these theoretical insights we evaluate the various policy recommendations that have been raised.
Chiromantie (Handlesekunst) : Erfurt, Universitätsbibliothek, Dep. Erf. CA. 4° 21, f. 127v-131r
(2006)
Die Kunst, aus der Hand zu lesen, konnte im Mittelalter als ein Zweig der Physiognomie aufgefasst werden, der Wissenschaft von der Kunst, die Wesensart eines Menschen aus seiner leiblichen Erscheinung herauszulesen. Teils stand die Wissenschaftlichkeit der Chiromantik aber auch in Frage: wenn nämlich dem Menschen über seinen Charakter hinaus auch seine Zukunft aus der Hand gelesen werden sollte. So lehnte der 1439 in Padua zum Doktor der Freien Künste und der Medizin promovierte Johannes Hartlieb 1456 in seinem ,Buch aller verbotenen Künste' einerseits die Chiromantik als sünd, verpoten und ain rechter ungelaub ab, obwohl andererseits ein Ende der siebziger Jahre aufgelegtes Blockbuch eben Hartlieb als Verfasser einer deutschen Chiromantie auftreten lässt, die er schon 1448 der Gemahlin Herzog Albrechts 111. von Bayern gewidmet haben soll.
Die spätantiken ,Disticha Catonis', von einem unbekannten Autor im 3./4. Jahrhundert verfasst, dienten seit karolingischer Zeit dem Unterricht in der gramatica. Dort hielten sie dem Lateinschüler sprachliches Anschauungsmaterial ebenso bereit wie, das war dem mittelalterlichen Trivialunterricht nicht minder wichtig, elementare Verhaltenslehre in leicht memorierbarer Form. So unterweisen die circa 140 Hexameterdistichen aus einer vulgärstoizistischen Grundhaltung heraus etwa im rechten Umgang mit Besitz, mit den eigenen Affekten, mit Leid und Tod, oder wie man sich Fremden, Freunden oder der eigenen Frau gegenüber verhalten soll. Der Bestand der Distichen wurde bereits in mehreren vorkarolingischen Redaktion auf vier Bücher verteilt und um Prosasentenzen (breves sententiae) vor Buch I und metrische Vorreden zu Buch II-IV erweitert. Eine das Werk eröffnende, knappe Prosavorrede (praefatio) ist einem sorgenden Vater in den Mund gelegt, der die Lehren seinem geliebten Sohn ans Herz legt.
Die vorliegende Arbeit geht hervor aus dem Hauptseminar „Argumentationstheorie“, das im Wintersemester 2008/09 am Institut für Linguistik der Universität zu Köln unter der Leitung von PD Dr. Leila Behrens abgehalten wurde. Ziel dieses Seminars war es, ausgehend von traditionellen Begriffen der Rhetorik, Dialektik und Logik, in die Terminologie sowie in zentrale Modelle der zeitgenössischen Argumentationsforschung einzuführen. Die dabei erworbenen Kenntnisse sollen im Folgenden bei der Analyse von Beiträgen eines Diskussionsforums im Internet angewendet werden. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „newsforum“ der BBC mit dem Titel „Have Your Say“ (BBC 2008), in dem aktuelle Themen und Nachrichten von Internetnutzern weltweit diskutiert werden können. Im untersuchten Fall behandeln wir die Frage, wie mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar 2008 umzugehen sei: „Should the world recognise an independent Kosovo?“ […]. Zu dieser Fragestellung wurden insgesamt 3195 Beiträge im Forum veröffentlicht, von denen hier 780 ausgewertet werden. Diese folgen chronologisch aufeinander und umfassen den Zeitraum zwischen 7:49 Uhr (mittlere Greenwich-Zeit) und 14:26 Uhr des 17. Februar 2008.
Regionale Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregionen FrankfurtRheinMain und Stuttgart im Vergleich
(2013)
Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) gestattet es bekanntlich, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Wege einer Vereinbarungslösung zu regeln und die Größe des Aufsichtsrats zu reduzieren. Zahlreiche deutsche Unternehmen haben aus diesem Grund die Rechtsform der AG verlassen und diejenige der SE gewählt. Um dieser „Flucht aus der AG” zu begegnen, hat der aus sieben unabhängigen Hochschullehrern bestehende Arbeitskreis „Unternehmerische Mitbestimmung” einen Gesetzesvorschlag entwickelt, der eine Verhandlungslösung auch für die AG und die GmbH zulässt und eine arbeitsfähige Aufsichtsratsgröße vorsieht. Der im Folgenden abgedruckte Vorschlag ist in ZIP/Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2009, S. 885 ff veröffentlicht.
Eines der Hauptmerkmale, welches das Ionisch-Attische von den übrigen altgriechischen Dialekten unterscheidet, ist die Vertretung des idg. * ā durch ē. Idg. *ā kommt in den übrigen Dialekten als ā vor. So entspricht zum Beispiel dem idg. *māter (lat. māter, ai. mātā) äol.-dor. mā́tēr, aber mḗtēr im ion.-att. […] Selbstverständlich ist die Zurückführung auf idg. Formen mit ā ein Ergebnis, zu dem man erst durch die Rekonstruktionsmethoden der Vergleichenden Sprachwissenschaft kommt. In dem Bereich des ion.-att. Dialekts wird jedoch weiter unterschieden, da bei bestimmten lautlichen Umgebungen (nach den Lauten i, e und r) im Att. – wie auch im Äol., Dor. – ā und kein ē vorkommt, wie man erwarten würde und wie es wirklich der Fall im Ion. ist. […]
1.2. Wegen dieser unterschiedlichen phonologischen Situation, die man im Att. […] findet, stellen sich in Bezug auf das phonologische System des Altgriechischen (des ion.-att. Dialekts) die folgenden wesentlichen Fragen: (A) Wie soll man im Att. die Anwesenheit von ā statt des erwarteten ē erklären? (B) (I) Wurde das urgr. ā direkt zu ē (ē̡) im Ion.-att. oder hat es eine Zwischenstufe gegeben in dem Sinne, daß es zunächst zu ǟ (vorderer, palataler Laut) wurde und später zu ē̡, obwohl es in der Schrift immer durch H (MHTEP) im Att. repräsentiert wurde?
(II) Wenn es wirklich eine Zwischenstufe mit ǟ gegeben hat, hat sie so lange gedauert, daß ǟ als ein selbständiges Phonem des phonologischen Systems der langen Vokale des Ion.-att. und besonders des Att. betrachtet werden kann?
Der zweite Teil der Frage (B) wird direkt mit dem Problem der Chronologie der Verschmelzung ("merger") von ǟ und ā̡ verknüpft. (Da die Gründe, die für den phonematischen Wert des ǟ sprechen, stark genug sind, wie durch die folgende Analyse gezeigt werden wird, wird ǟ hier im voraus als Phonem betrachtet, und das soll hier auch als Arbeitshypothese dienen.)