Gemeinsam mit dem "Institut für Weiterbildung und Beratung im Umweltschutz e.V." (IWU) Magdeburg organisierte das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU LSA), Abt. 6 Naturschutz, eine erste Tagung zur fachlich-rechtlichen Umsetzung der Eingriffsregelung gemäß BNatSchG §§ 8,9 und NatschGLSA §§ 8-16. Zur Veranstaltung waren die Mitarbeiter der Naturschutzbehörden und -verwaltungen Sachsen-Anhalts sowie Interessenten aus Landschaftsplanungsbüros und von Umweltverbänden geladen.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 25. Marz 2002 hat der Bundestag im Artikel 1 das Naturschutzrecht des Bundes (BNatSchG) neu geregelt. Die Vorschriften sind, mit Ausnahme der in §11 genannten unmittelbar geltenden Regelungen, Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung.
In Sachsen-Anhalt stellen eine Vielzahl von Vorhabensplanungen bundesweiter, landesweiter und lokaler Bedeutung qualitativ und quantitativ neue Ansprüche an die Land- und Raumnutzung. Dabei ist die Auseinandersetzung mit den Vorhabensfolgen, insbesondere den verursachten Veränderungen der Umwelt für alle Vorhabensträger gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Erklärtes Ziel ist es, weiterem unnötigen Verbrauch wertvoller Umwelt und damit einer Verschlechterung der Umweltsituation schon auf der Ebene der Planung wirksam vorzubeugen.